RKI meldet mehr als 22 000 Corona-Neuinfektionen am Donnerstag

Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter dem Robert Koch-Institut insgesamt 22.657 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden innerhalb eines Tages weitere 228 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Im Vergleich zum vergangenen Donnerstag ist das ein Anstieg um mehr als 5.100 Fälle. Vor genau einer Woche waren 17.504 Neuinfektionen und 227 Todesfälle registriert worden. Gestern wurden 15.813 Fälle gemeldet. (Stand: 25.03.)

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) steigt laut RKI auf 113,3 (Vortag: 108,1). In der Vorwoche am Donnerstag lag der Wert bei 90. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 2.713.180 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 75.440. Das sind 288 mehr als am Vortag. Rund 2.456.200 (+10.900) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 25.03.)

red

Ruhetage über Ostern gekippt – Kanzlerin bittet um Verzeihung

❌Eilmeldung❌

“Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die am Montag beschlossene “Osterruhe” zurückgenommen. Es habe zu viele Fragen gegeben, die in der Kürze der Zeit nicht hätten gelöst werden können. “Dieser Fehler ist einzig und allein mein Fehler”, sagte Merkel heute. Die Idee sei mit bester Absicht beschlossen worden, so aber nicht umsetzbar. “Das bedauere ich und bitte um Verzeihung”, so die Kanzlerin weiter.

Bei der Bund-Länder-Konferez vom vergangenen Montag hatte die Kanzlerin Merkel gemeinsam mit den Länderchefinnen und Länderchefs zunächst einen umfangreichen Lockdown über die Ostertage beschlossen.

red

Wer zahlt die Fahrt zum Impfen?

Besonders auf dem Land kann das nächste Corona-Impfzentrum weit vom eigenen Zuhause entfernt liegen. Viele ältere Menschen stellt das aktuell vor ein Problem, wenn sie sich gegen das Coronavirus impfen lassen möchten. Einige von ihnen sind in der Bewegung eingeschränkt und möchten Bus- und Bahnfahrten vermeiden oder sie haben kein Auto. Wenn die Betroffenen die Taxikosten nicht aufbringen können, ist es hilfreich, wenn die Krankenkasse die Fahrtkosten übernimmt – das ist aber nicht in allen Fällen möglich, so die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).

Ob sie die Fahrkosten zum Impfzentrum übernehmen, entscheiden Krankenkassen selbst, denn nach aktueller Rechtslage ist nicht klar, ob es sich dabei um eine Krankenkassenleistung handelt. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat zwar empfohlen, dass die Krankenkassen die Kosten für bestimmte Personengruppen übernehmen. Verpflichtend ist das allerdings nicht.

Laut der Empfehlung sollen Krankenkassen für gesetzlich Versicherte, die pflegebedürftig oder in der Mobilität eingeschränkt sind, die Taxikosten zum Impfzentrum übernehmen. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “aG”, “Bl” oder “H” haben oder in den Pflegegrad 3 (mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität), 4 oder 5 eingestuft sind. Weiterhin ist erforderlich, dass die Schutzimpfung gegen das Coronavirus in der Region nicht durch ein mobiles Impfteam oder durch anderweitige Maßnahmen der Bundesländer (zum Beispiel in Form von Impfbussen) sichergestellt wird. Informationen dazu erhalten Betroffene bei den Corona-Hotlines der Bundesländer, heißt es bei der UPD.

Einzelne Bundesländer haben eigene Möglichkeiten dafür vorgesehen, Fahrten zu den Impfzentren zu organisieren. So bietet das Land Berlin beispielsweise für Senioren ab 80 Jahren einen kostenlosen Taxitransfer an, sofern diese einen Impftermin vereinbart haben. Ob ein ähnlicher Service auch im Bundesland der Betroffenen angeboten wird, sollten diese individuell bei der jeweiligen Corona-Hotline erfragen.

Versicherte, die sich die Fahrkosten zum Impfzentrum erstatten lassen möchten, sollten am besten im Vorfeld bei ihrer Krankenkasse erfragen, ob sie generell diese Kosten übernimmt. Falls ja, ist es eine weitere Voraussetzung, dass der Arzt ihnen vorab eine Krankenfahrt verordnet. Nach dieser ärztlichen Verordnung können Betroffene vorläufig bis zum 31. März 2021 auch per Telefon fragen. Sie wird dann per Post zugestellt werden. Sobald die ärztliche Verordnung vorliegt, benötigen die Versicherten keine Zustimmung der Krankenkasse mehr.

Rudolf Huber / glp

RKI meldet 15 813 Corona-Neuinfektionen am Mittwoch

Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter dem Robert Koch-Institut insgesamt 15.813 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden innerhalb eines Tages weitere 248 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Im Vergleich zum vergangenen Mittwoch ist das ein Anstieg um rund 2.400 Fälle. Vor genau einer Woche waren 13.435 Neuinfektionen und 248 Todesfälle registriert worden. Gestern wurden 7.485 Fälle gemeldet. (Stand: 24.03.)

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) bleibt laut RKI unverändert bei 108,1. In der Vorwoche am Mittwoch lag der Wert bei 86. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 2.690.523 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 75.212. Das sind 248 mehr als am Vortag. Rund 2.445.300 (+11.600) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 24.03.)

red

Sommerzeit und Schlafstörungen

Freunde langer, heller Frühlings- und Sommerabende freuen sich schon: Am Sonntag wird die Zeit umgestellt! Die Kehrseite der Medaille: Diese Zeitverschiebung kann eine zusätzliche Belastung für Menschen mit Schlafstörungen sein. Die mindern nicht nur die Leistungsfähigkeit, sondern können schwerwiegende gesundheitliche Beschwerden nach sich ziehen.

Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) wurden 2019 in Deutschland in 101.400 Fällen Patienten mit der Diagnose Schlafstörungen stationär behandelt. Dazu gehören unter anderem Ein- und Durchschlafstörungen, Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus, Schlafapnoe, aber auch ein krankhaft gesteigertes Schlafbedürfnis. Unter diesen Diagnosen macht die Schlafapnoe über 93 Prozent der Fälle aus.

Rudolf Huber / glp

 

Corona-Impfung: Berechtigte können ab Freitag im Land wieder Termine buchen

Deutschland befindet sich am Beginn der dritten Corona-Welle: Die Zahl der Neuinfizierten und auch der Inzidenzwert steigen täglich. Ein Weg aus der Pandemie, so sind sich viele Experten sicher, ist das Impfen. Doch da sieht es aktuell nicht gut aus. In Baden-Württemberg können Impfberechtigte aktuell keinen Termin buchen. Begründet wird es damit, dass aktuell zu wenig Impfstoff vorhanden ist.

Bis Ende März will das Land die Warteliste der Bürgerinnen und Bürger über 80 Jahren und über 65 Jahren aus Berufsgruppen aus der ersten Priorität für Impfungen gegen das Coronavirus in Baden-Württemberg abgearbeitet haben. Daher soll die Terminbuchung für Impfungen ab kommenden Freitag, 26. März, wieder möglich sein, heißt es in einer Pressemitteilung vom Sozialministerium.

Von rund 120.000 Menschen, die auf der Warteliste standen, konnte bisher rund 90.000 Menschen ein Impfangebot unterbreitet werden. Die übrigen werden in den kommenden Tagen und spätestens bis Ende März mit einem Terminangebot kontaktiert werden, teilt das Ministerium weiter mit.

„Mit Blick auf diesen Erfolg soll am kommenden Freitag, 26. März, das Anmeldesystem wieder geöffnet werden. Ab dann können sowohl über die Online-Plattform als auch über die Hotline 116 117 Termine vereinbart werden“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha.

Impfungen in die Fläche bringen

Das Gesundheitsministerium hatte die Anmeldesysteme geschlossen, nachdem in der vergangenen Woche der Bund die Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff für einige Tage ausgesetzt hatte. Um die Terminvergabe an Menschen über 80 auf der Warteliste mit Hochdruck voran zu bringen, wurde die Schließung um einige Tage verlängert. Alle bereits vorab für diese und nächste Woche gebuchten Termine finden wie vereinbart statt. Die Impfungen in den Impfzentren laufen für Menschen aus der ersten und der zweiten Priorität ganz normal weiter. Menschen aus der ersten und zweiten Priorität können dann ab Freitag wieder Termine über die zentrale Terminvergabe vereinbaren.

„Wir gehen davon aus, dass die Impfstofflieferungen des Bundes wie zugesagt ab April stark ansteigen werden. Dann können wir nicht nur die Kapazitäten in den Impfzentren hochfahren, sondern mit dem Impfen in die Fläche gehen und die Hausarztpraxen miteinbeziehen. Das bringt erhebliche Entlastung auch bei der Terminvergabe“, so Lucha abschließend.

red

Quelle: Sozialministerium Baden-Württemberg

Lockdown bis 18. April verlängert – über Ostern verschärfte Maßnahmen

Nach einem mehr als zehnstündigen Gesprächsmarathon haben Bund und Länder am Dienstag den weiteren Corona-Fahrplan bis Mitte April bekanntgegeben. Der Lockdown wird demnach erneut bis 18. April verlängert – über Ostern soll zu dem der Lockdown nochmals verschärft werden. Vom 1. bis 5. April soll demnach das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben in Deutschland so stark wie möglich heruntergefahren werden. Der Gründonnerstag und Karsamstag werden dazu einmalig zu “Ruhetagen” erklärt. Auch für Gottesdienste gelten über Ostern strenge Regeln.

Hier ein Kurzüberblick über die getroffenen Beschlüsse:

1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben bestehen. Der Lockdown wird grundsätzlich bis zum 18. April 2021 verlängert.

2. Angesichts der exponentiell steigenden Infektionsdynamik muss die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremse für alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte („Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“) konsequent umgesetzt werden.

3. Angesichts des deutlich exponentiellen Wachstums muss darüber hinaus durch zusätzliche Maßnahmen dafür Sorge getragen werden, dass die Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. Deshalb werden in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 weitergehende Schritte umgesetzt. Dies kann insbesondere sein:

  • Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören;
  • weitergehende Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind, tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen.
  • Ausgangsbeschränkungen;
  • verschärfte Kontaktbeschränkungen.

4. Angesichts der ernsten Infektionsdynamik wollen Bund und Länder die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen. Deshalb sollen der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden („Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“). Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.

Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet. Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen.

Lesen Sie hier den Beschluss im Original

red

Quelle: Bundesregierung.de

RKI meldet 7485 Corona-Neuinfektionen am Dienstag

Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter dem Robert Koch-Institut insgesamt 7.485 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden innerhalb eines Tages weitere 250 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Im Vergleich zum vergangenen Dienstag ist das ein Anstieg um mehr als 2000 Fälle. Vor genau einer Woche waren 5.480 Neuinfektionen und 238 Todesfälle registriert worden. (Stand: 23.03.).

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) steigt laut RKI auf 108,1 (Vortag 107,3). In der Vorwoche am Dienstag lag der Wert bei 84. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 2.674.710 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 74.964. Das sind 250 mehr als am Vortag. Rund 2.433.800 (+10.400) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 23.03.)

red

Künstliche Intelligenz ist kein Babysitter

Spielzeuge mit Künstlicher Intelligenz sind für gestresste Eltern durchaus eine verführerische Hilfe bei der Kinderbetreuung – doch dafür sind sie laut Experten gar nicht geeignet. Denn den menschlichen Kontakt ersetzen sie nicht.

Wenn die Puppe plötzlich spricht, ist das je nach persönlicher Einstellung ein Wunder oder Teufelswerk. Und so driften bei der Frage danach, ob künstlich-intelligentes Spielzeug den Kindern nutzt oder schadet, die Meinungen der Eltern auseinander. “Die einen befürchten, dass ihre Kinder von der Technik geschädigt werden und möchten sie unbedingt fernhalten. Die anderen wollen wissen, wie viel sie davon kaufen müssen, damit das Kind später auf dem globalen Arbeitsmarkt mithalten kann”, so Elterncoach Nicola Schmidt aus Bonn im Apothekenmagazin “Baby und Familie”.

Die Wahrheit liegt Schmidt zufolge wie so oft in der Mitte. Hätten Kinder genug Primärerfahrung, also prompte, direkte Zuwendung, menschlichen Kontakt und Erlebnisse in der Natur, könne sich ihre Persönlichkeit grundsätzlich gut entwickeln. Konkret bedeutet das: Statt mit einer Pferde-App zu spielen, sollte lieber öfter mal ein echtes Pferd gestreichelt werden. Wenn Eltern aber wegen Homeoffice gestresst sind und die Technik acht Stunden am Tag die Betreuung übernehmen lassen, werde es problematisch.

Der Hintergrund: Bis zum vierten Lebensjahr wird bei den Kleinen ein Sprachschatz angelegt, sie lernen, wie sie sich ausdrücken und mitteilen. Mit die Sprache mit elektronischen Assistenten einzuüben ist kein Ersatz für die Interaktion mit Menschen. Die Kinder lernen schließlich auch über die Gestik und die Melodie der Sprache. An Mund und Augenpartie ihres Gegenübers können sie ablesen lernen, wie das Gesagte gemeint ist.

Das Experten-Fazit lautet daher: Auf die richtige Dosierung der Technik kommt es an. Im Kinderzimmer kann sie zwar als Spielzeug – etwa in Form eines lustigen Roboterhunds, der Befehle befolgt – vorhanden sein, darf aber auf keinen Fall als Babysitter für das Kind eingesetzt werden.

Rudolf Huber / glp

Wenn Medikamente süchtig machen

Auch rezeptfreie Medikamente sind nicht für den Dauereinsatz geeignet. Manche Präparate können süchtig machen, andere schaden der Gesundheit. Doch viele Menschen unterschätzen die Gefahr.

Wer beispielsweise Tabletten gegen Schlafprobleme einnimmt sollte aufpassen, dass er sich nicht daran gewöhnt. So muss mit Präparaten mit Antihistaminika spätestens nach zwei Wochen Schluss sein. “Das Motto ‘Viel hilft viel’ ist falsch”, heißt es beim Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau”.

Oftmals merkt der Patient die Überdosierung nicht. So steckt der Wirkstoff Paracetamol, der Schmerzen lindert und Fieber senkt, in vielen Erkältungsmitteln – oft kombiniert mit weiteren Substanzen gegen verschiedene Symptome. Daher fragt der Arzt oder Apotheker danach, welche Medikamente der Patient sonst noch einnimmt. Die Höchstdosis des Wirkstoffs beträgt für ansonsten gesunde Erwachsene vier Gramm pro Tag und auch nur ein paar Tage am Stück. Wer zu viel nimmt, dem drohen schwere Folgen für die Leber bis hin zum Versagen des Organs.

Wenn Medikamente über einen zu langen Zeitraum eingenommen werden, kommt es häufig zu unerwünschten Wirkungen. Das gilt auch für Abführmittel, die den Darm reizen – sowohl pflanzliche und synthetische. Mit der ständigen erzwungenen Entleerung verliert der Körper wichtige Mineralstoffe. Speziell der Verlust von Kalium führt erst recht zur Verstopfung oder verschlimmert das bestehende Problem.

Auch abschwellende Nasensprays mit den Wirkstoffen Xylometazolin und Oxymetazolin können abhängig machen. Die Schleimhaut gewöhnt sich rasch an die Arznei. Sobald man aufhört zu sprühen, fühlen sich die Nasenlöcher wieder eng an. “Dieser unerwünschte Effekt verschwindet aber schnell. Man muss nur ein bis zwei Nächte durchhalten”, heißt es in dem Magazin. Ein Tipp: Das eine Nasenloch weiter besprühen, während man das andere entwöhnt.

Rudolf Huber / glp