RKI meldet am Montag 13.363 Corona-Neuinfizierte

Viele Bereiche im öffentlichen Leben sind bis Ende November von erheblichen Einschränkungen betroffen um die Corona-Pandemie einzudämmen: Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut am Montagmorgen +13.363 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Montag vor einer Woche stieg die Zahl der Neuinfektionen um rund 1.300. Damals waren 12.097 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Erfahrungsgemäß fallen jedoch die Zahlen am Wochenende niedriger aus, da nicht alle Gesundheitsämter am Wochenende die Daten rechtzeitig übermitteln.

Am vergangenen Samstag wurde mit 23.399 Neuinfizierten, der höchste Wert seit Ausbruch der Pandemie gemeldet. Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden. (Stand: 09.11)  

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 671.868 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Eine Woche zuvor waren es 545.027 InfizierteDie Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 11.352. Das sind 63 mehr als am Vortag. Rund 429.600 (+10.200) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 09.11)

red

RKI meldet weiteren Höchststand bei Corona-Neuinfektionen

Der starke Anstieg der Neuinfektionen mit dem Coronavirus geht im gesamten Bundesgebiet ungebremst weiter und erreichte am Samstag einen neuen traurigen Höchstwert. Das RKI meldete weitere + 23.399 Corona-Fälle, so viele wie nie zuvor seit Ausbruch der Pandemie. Vor einer Woche lag die Zahl der Neuinfektionen binnen 24 Stunden noch bei 19.059. (Stand: 07.11.) Gestern wurden +21.596 Fälle gemeldet. Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden.

Seit Beginn der Corona-Krise haben sich laut RKI mindestens 642.488  Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 11.226. Das sind 130 mehr als am Vortag. Rund 412.000 (+ 9.400) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 07.11.)

red

Schwerhörige: Masken erschweren die Verständigung

“Wie bitte?” Für Menschen mit Hörverlust ist das Abstandhalten und die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes eine zusätzliche Herausforderung. Die Maskenpflicht erschwert es Schwerhörigen zusätzlich, ihre Mitmenschen zu verstehen. Denn die Mund-Nase-Bedeckungen dämmen nicht nur Viren ein – sondern auch Laute.

“Das liegt vor allem in der Filterung der hohen Töne durch den Stoff vor dem Mund”, heißt es der Bundesinnung der Hörakustiker. Denn gerade im hohen Frequenzbereich liege die überwiegende Mehrheit der Sprachlaute, die für das Verstehen von Sprache entscheidend sind.

Die Konsonanten “S”, “T”, “F” und “H” gehören zum Beispiel zu den hohen Tönen. Hinter der Maske sind Wörter wie “Hand”, “Sand” oder “fest” und “Rest” für Schwerhörige oft nicht mehr klar zu unterscheiden. Das Gehirn kann Wörter nicht mehr erkennen, wenn nur noch Vokale ankommen, die zu den tiefen Frequenzen gehören. Zudem ist es durch das Tragen von Masken praktisch ausgeschlossen, in der Mimik des Gesichtes oder von den Lippen abzulesen.

Ein Hörsystem kann helfen, sein Gegenüber – mit oder ohne Maske – wieder besser zu verstehen. Hörakustiker passen das Hörgerät individuell an die Bedürfnisse des Einzelnen an. Dafür führen sie eine umfassende Höranalyse durch und stellen die Störgeräuschreduktion und Wirkung auf verschiedene Hörsituationen ein, die den persönlichen Hörgewohnheiten entsprechen.

Grundsätzlich sind gerade mit Maske Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme wichtiger denn je, so die Hör-Experten. Unterhaltungen mit Menschen mit Hörverlust sollten möglichst dort geführt werden, wo es wenig Lärm gibt. In geschlossenen Räumen, bei Stimmengewirr oder mit Hintergrundmusik ist es für Betroffene besonders schwierig, ihren Gesprächspartner zu verstehen.

Rudolf Huber / glp

Diese neuen Corona-Verordnungen gelten ab Sonntag in Baden-Württemberg

Ab Sonntag, 8. November an gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne. Eine wesentliche Änderung: Der Quarantänezeitraum wird von 14 auf zehn Tage verkürzt. Die neue Verordnung berücksichtigt weiterhin verschiedene Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Das gab das Sozialministerium am Freitag auf seiner Webseite bekannt.

Von Sonntag, 8. November 2020, an gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne. Diese basiert auf einer von Bund und Ländern erarbeiteten Musterverordnung, die ein möglichst einheitliches Vorgehen gewährleistet. Eine wesentliche Änderung betrifft die Verkürzung des Quarantänezeitraums von 14 Tagen auf zehn Tage. Hiermit wird den wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung getragen, dass COVID-typische Symptome im Durchschnitt fünf Tage, jedoch spätestens zehn Tage nach Infektion auftreten.

Gesundheitsminister Lucha: „Mit der neuen Einreise-Quarantäne-Verordnung soll während der sehr dynamischen und ernst zu nehmenden Infektionslage das Risiko minimiert werden, durch Einreisen nach Baden-Württemberg neue Infektionsherde ins Land zu tragen.“

Künftig grundsätzlich zehn Tage Quarantänepflicht

Die wesentliche Änderung im Überblick: Die Quarantäne-Zeit wird von 14 auf zehn Tage verkürzt. Eine sofortige Befreiung von der Quarantänepflicht mit Vorlage eines negativen Testergebnisses bei Einreise wird jedoch nicht mehr generell möglich sein. Neu ist hingegen die Möglichkeit, die Quarantänedauer mit der Vorlage eines negativen Testergebnisses zu verkürzen. Dabei darf der Test frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden.

Einige Ausnahmen zugelassen

Die neue Verordnung berücksichtigt im Übrigen verschiedene Ausnahmen von der Quarantänepflicht:

Die bereits geschaffenen Erleichterungen für Grenzpendler und Grenzgänger, die täglich bzw. wöchentlich zum Zwecke der Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung in oder aus einem Risikogebiet reisen, bleiben bestehen. Grenzpendler und Grenzgänger sind von der Quarantänepflicht damit weitestgehend ausgenommen. Wie bisher sind Einreisen ohne Quarantänepflicht nach Baden-Württemberg aus Grenzregionen für weniger als 24 Stunden allen Personen möglich, die in der Grenzregion ihren Wohnsitz haben. Wer aus Baden-Württemberg in ein Risikogebiet in der Grenzregion reist, kann dies ohne anschließende Absonderungspflicht und ohne besonderen Grund ebenfalls für weniger als 24 Stunden tun. Unabhängig davon sind mögliche einschränkende Regelungen zum Aufenthalt im Ausland zu beachten (wie aktuell die Ausgangssperre in Frankreich).

Neu eingeführt ist die Ausnahmeregelung zur Quarantänepflicht nach Aufenthalten im Risikogebiet oder bei Einreisen nach Baden-Württemberg von jeweils bis zu 72 Stunden, wenn in dieser Zeit unter anderem Verwandte ersten Grades besucht werden, es der Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens dient oder eine dringende medizinische Behandlung notwendig ist.

Weiter sind bestimmte Einreisende von der Absonderungsverpflichtung ausgenommen, wenn sie einen Negativtest vorlegen können. Hiervon profitieren beispielsweise Ärzte und Pflegekräfte, Richter und Anwälte, Parlaments- und Regierungsmitarbeiter, Polizeivollzugsbeamte, aber auch Athleten, die an einem sportlichen Wettkampf teilnehmen. Negativtests können nun auch in französischer Sprache vorgelegt werden.

Mit besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belange sind mit Vorlage eines Negativtests auch Personen von der Quarantänepflicht befreit, die sich für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar unter anderem beruflich veranlasst in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder in das Land Baden-Württemberg einreisen.

Von der Quarantänepflicht sind unter Beachtung zusätzlicher Vorschriften auch die Saisonarbeiter ausgenommen, sofern sie ihre Arbeit für mindestens drei Wochen in Baden-Württemberg aufnehmen.

Erfolgt die Einreise aus einem Risikogebiet, so muss auf Verlangen der Ausnahmetatbestand von der Quarantänepflicht glaubhaft versichert werden. Für bestimmte Ausnahmen sind Bescheinigungen vorgesehen, die auch das zwingende Erfordernis der Einreise bestätigen müssen: So müssen beispielsweise Grenzpendler und Grenzgänger (die nicht unter die 24-Stunden-Ausnahme für den Grenzverkehr mit Grenzregionen fallen) eine Bescheinigung des Arbeitgebers, Auftraggebers oder der Bildungseinrichtung vorlegen können. Baden-Württemberg stellt keine besonderen Formerfordernisse an diese Bescheinigungen. Sie können auf Deutsch, Englisch oder Französisch verfasst sein.

red

Neuer trauriger Höchststand bei Corona-Neuinfektionen

Der starke Anstieg der Neuinfektionen mit dem Coronavirus geht im gesamten Bundesgebiet ungebremst weiter und erreichte am Freitag einen neuen traurigen Höchstwert. Das RKI meldete weitere +21.506 Corona-Fälle, so viele wie nie zuvor seit Ausbruch der Pandemie. Vor einer Woche lag die Zahl der Neuinfektionen binnen 24 Stunden noch bei 18.681. (Stand: 06.11.) Gestern wurden +19.900 Fälle gemeldet. Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden.

Seit Beginn der Corona-Krise haben sich laut RKI mindestens 619.089  Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 11.096. Das sind 166 mehr als am Vortag. Rund 402.500 (+ 11.000) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 06.11.)

red

Das regelt die Patientenverfügung

Gerade in Krisenzeiten fragen sich immer mehr Menschen, ob und wie sie im medizinischen Ernstfall behandelt werden möchten. Kommt eine künstliche Beatmung in Frage oder nicht? Damit Angehörige nicht mit dieser Entscheidung belastet werden müssen, empfiehlt sich eine Patientenverfügung.

Auch wenn es inzwischen die “Corona Notfallverfügung” gibt: Eine vollständige Verfügung ersetzt diese verkürzte Variante nicht. “Denn auch andere Krankheiten und Unfälle können dazu führen, dass ein Mensch nicht mehr ansprechbar ist”, so die Experten von der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Selbstbestimmt eine Entscheidung über Behandlungsmöglichkeiten zu treffen sei ein guter Weg, um Angehörige in emotional fordernden Zeiten zu entlasten und den individuellen Wünschen zu entsprechen.

– Wie fange ich mit einer Patientenverfügung an?

Die persönlichen Wünsche und den Patientenwillen zu formulieren, benötigt Zeit. Antworten auf Fragen nach lebenserhaltenden Maßnahmen wie einer Herzdruckmassage, künstlicher Ernährung oder schmerzlindernden Behandlungen sollten gut überlegt sein. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, das Gespräch mit dem zu Hausarzt suchen. Er kann über Sachverhalte aufklären und gegebenenfalls bestehende Ängste nehmen.

– Wie muss die Verfügung erstellt werden?

Eine Verfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden. “Wer sicher gehen möchte, dass alles richtig ist, kann das Dokument im Anschluss durch einen Anwalt prüfen lassen”, so die DVAG. Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Verfügung im Zentralen Vorsorgeregister und bei der Bundesnotarkammer registrieren. Im medizinischen Notfall fragen Ärzte hier nach, ob Vorsorgeverfügungen getroffen wurden.

Wichtig: Ärzte und Angehörige müssen dennoch mündliche Äußerungen, die zu Änderungen der Verfügung führen, berücksichtigen. Daher ist es empfehlenswert, die Verfügung in regelmäßigen Abständen mit den aktuellen Wünschen abzugleichen.

– Wie läuft eine Behandlung ohne Patientenverfügung ab?

Liegt keine Verfügung vor, wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer für die Gesundheitsfürsorge bestimmt, der die Entscheidungen unter Berücksichtigung des mutmaßlichen Willens für den Patienten fällt. “Sollen Partner oder Kinder diese Rolle im medizinischen Notfall übernehmen, ist es wichtig, sie zusätzlich in einer Vorsorgevollmacht zu benennen. Ansonsten ist es ihnen nicht möglich, tätig zu werden”, wissen die Experten.

Bleibt dem Arzt im Notfall aber keine Zeit, um nach den Wünschen des Patienten zu fragen, wird er die Behandlung vornehmen, die er für notwendig hält. Gut zu wissen: Patientenverfügungen werden nur dann herangezogen, wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu entscheiden. Vorher haben sie keine Bedeutung.

– Was müssen Organspender zusätzlich berücksichtigen?

Wer nach seinem Tod Organe an einen anderen Menschen spenden möchte, muss seine Patientenverfügung besonders genau prüfen oder kontrollieren lassen. Denn Organspenden machen häufig lebenserhaltende Maßnahmen notwendig. Für Organspender ist es daher wichtig, ihre Ausnahmen klar mitzuteilen. Welche Formulierungen rechtlich sicher sind, können Juristen, Ärzte oder Berater erklären.

Rudolf Huber / glp

Positives Denken kann man lernen

Gelassenheit, Mut und Zuversicht – diese Mischung findet sich bei vielen Menschen im Ruhestand. Denn auch wenn das Leben mit dem Alter nicht unbedingt leichter wird und körperliche Beschwerden oder Einschränkungen auftauchen können, schauen sie froh auf die vor ihnen liegenden Jahre.

“Gerade ältere Menschen blicken auf ein langes Leben zurück, in dem es sicher auch schon Krisen gab. Und die hat man gemeistert, andernfalls stände man jetzt nicht hier”, erläutert die Psychotherapeutin Julia Leithäuser aus Bonn im Apothekenmagazin “Senioren Ratgeber”. Daraus haben viele gelernt, dass nach schlechten Zeiten auch wieder gute kommen.

Positive Gefühle und Gedanken wirken wie ein Medikament, das sich jeder selbst verabreichen kann. Doch woher kommt die positive Haltung? Zuversicht, eine Eigenschaft, die sich zwischen Optimismus und Hoffen ansiedelt, wird einem nicht in die Wiege gelegt. Ganz im Gegenteil: Unser Gedächtnis richtet den Fokus eigentlich automatisch auf negative Erlebnisse und erinnert sich eher an diese als an Positives.

Bei manchen Menschen schleifen sich dadurch ungünstige Denkmuster ein. Die gute Nachricht: Jeder kann sich in einer positiven Sichtweise üben – indem er etwa ein Glückstagebuch führt, in dem nur erfreuliche Erlebnisse vermerkt werden.

Wer mit positivem Schwung durch den Tag geht, isst gesünder, bewegt sich häufiger, meidet schädliche Angewohnheiten wie das Rauchen und erleidet seltener einen Schlaganfall oder Herzversagen. Nachweislich leben zuversichtliche Menschen sogar länger, wenn sie schwer erkranken.

Rudolf Huber / glp

RKI meldet neuen Höchstwert an Corona-Neuinfizierten

Die Zahl der neu registrierten Coronavirus-Infektionen in Deutschland erreichte am Donnerstag einen neuen Höchstwert. Das RKI meldete weitere 19.900 Corona-Fälle. Vor einer Woche lag die Zahl der Neuinfektionen binnen 24 Stunden noch bei 16.774. (Stand: 05.11.) Gestern wurden +17.214 Fälle gemeldet. Am vergangenen Samstag wurde mit 19.059 Neuinfizierten, der höchste Wert seit Ausbruch der Pandemie gemeldet. Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden.

Seit Beginn der Corona-Krise haben sich laut RKI mindestens 597.583  Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 10.930. Das sind 118 mehr als am Vortag. Rund 391.600 (+ 10.200) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 05.11.)

red

Nasenbluten: Nicht immer unbedenklich

Nasenbluten kann plötzlich auftreten und beim Blick ins rot verfärbte Taschentuch erst einmal beunruhigend wirken. Die Ursache ist jedoch meist harmlos, zum Beispiel gereizte Schleimhäute. Trockene Luft in beheizten oder klimatisierten Räumen kann die Reizung verstärken. Erkältungen, Allergien und starkes Naseputzen können die Schleimhäute zusätzlich reizen. Doch Achtung! Kommt es zu häufigem und / oder langem Nasenbluten, kann auch eine Erkrankung dahinterstecken.

Gelegentliches Nasenbluten kann zum Beispiel auf einen hohen Blutdruck hinweisen. Denn wenn die feinen Blutgefäße im Riechorgan einer höheren Belastung ausgesetzt sind, können sie leicht platzen. Auch Medikamente, die die Blutgerinnung im Körper hemmen, können Nasenbluten auslösen.

Fließt öfter auch mal ohne äußere Reize Blut aus der Nase, kann eine Blutgerinnungsstörung dahinterstecken. So ist häufiges Nasenbluten eines von vielen Symptomen des von-Willebrand-Syndroms. Bei dieser meist angeborenen Erkrankung ist der sogenannte von-Willebrand-Faktor, ein Eiweiß im Blut, das für die Blutstillung wichtig ist, entweder defekt, zu wenig oder gar nicht vorhanden. In Deutschland sind bis zu 800.000 Menschen davon betroffen.

Oft wird die Erkrankung erst spät entdeckt, da die Symptome unterschiedlich sein können und zuerst nicht als gravierend erscheinen. Eine frühzeitige Abklärung der Symptome ist wichtig, um in Extremsituationen vor eventuell lebensgefährlichen Blutungen gewappnet zu sein.

Bei Nasenbluten aufrecht hinsetzen den Kopf nach vorne beugen. Das verringert den Blutdruck im Kopf. Die Nasenflügel mit den Fingern für einige Minuten zusammendrücken. Eine kalte Kompresse auf der Nase oder im Nacken sorgt dafür, dass sich die Blutgefäße im Inneren des Riechorgans reflexartig zusammenziehen. Der Blutfluss lässt nach.

Und so verhält man sich bei Nasenbluten richtig:

Auf keinen Fall den Kopf in den Nacken legen! Das in Speiseröhre und Magen fließende Blut kann zu Übelkeit und Erbrechen führen oder in die Atemwege geraten. Aus demselben Grund bei Nasenbluten nicht hinlegen. Wenn das Blut länger als 15 Minuten fließt, der Blutverlust ungewöhnlich stark ist oder Kreislaufschwäche hinzukommt, sollte ein Arzt aufgesucht werden: Lieber einmal mehr zum Arzt gegangen und Gewissheit erhalten.

Rudolf Huber / glp

Mehr als 17.000 Corona-Neuinfizierte in Deutschland

Seit Montag (02.11.) gilt in Deutschland der Teil-Lockdown. Viele Bereiche im öffentlichen Leben sind bis Ende November von erheblichen Einschränkungen betroffen: Und so entwickeln sich die Zahlen in Deutschland. Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut am Mittwochmorgen +17.214 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Mittwoch vor einer Woche stieg die Zahl der Neuinfektionen um mehr als 2.000. Damals waren +14.964 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Gestern wurden 15.352 Neuinfektionen gemeldet. (Stand: 04.11)

Am vergangenen Samstag wurde mit 19.059 Neuinfizierten, der höchste Wert seit Ausbruch der Pandemie gemeldet. Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden. (Stand: 04.11)  

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 577.593 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 10.812. Das sind 151 mehr als am Vortag. Rund 371.500 Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 04.11)

red