Wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt

Schreiben der Krankenkassen entschlüsseln

„Wir haben Ihren Widerspruch geprüft. Die Kosten können wir aus folgendem Grund nicht übernehmen…“. Wer gegen Entscheidungen seiner Krankenkasse Widerspruch einlegt, bekommt häufig von seiner Kasse solche Standardsätze zu hören – verbunden mit der Aufforderung, über die Rücknahme des Widerspruchs zu entscheiden. Das sollte man sich jedoch genau überlegen.

Ob es um missverständliche Schreiben der Krankenkasse oder die Ablehnung von Anträgen geht: Viele Patienten sind im Umgang mit ihrer Kasse verunsichert und fragen sich, wie sie am besten vorgehen sollen. Hier hilft die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) weiter. „Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass Ratsuchende ihre Rechte und Pflichten oft nicht kennen“, sagt Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der UPD.

Irreführende Briefe der Krankenkassen

Wer auf die Ablehnung seines Antrags hin einen Widerspruch bei der Krankenkasse einlegt, erhält häufig ein Schreiben mit der Aufforderung, über die Rücknahme des Widerspruchs zu entscheiden. Die Kassen argumentieren mit der Chancenlosigkeit des Widerspruchs und bieten ein vorgefertigtes Formular zur Rücknahme an. „Unserer Erfahrung nach sind die Briefe der Kassen oft schwer verständlich. Versicherte ordnen die Mitteilungen dann falsch ein“, so Krumwiede. „Diesen Umstand nutzen manche Kassen möglicherweise bewusst aus.“
Mit der Rücknahme ihres Widerspruchs verzichten Patienten auf alle Rechtsmittel und können nicht mehr vor dem Sozialgericht klagen. Wenden sich Ratsuchende an die Patientenberatung, erhalten sie Hilfe bei der Entschlüsselung irreführender Schreiben.

Intransparenz als großes Problem

„Neben mangelnder Transparenz für den Versicherten im Einzelfall ist das Genehmigungsverhalten der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen insgesamt intransparent. Bis auf wenige Ausnahmen werden die Widerspruchsquoten durch die einzelnen Krankenkassen nicht veröffentlicht,“ sagt Thorben Krumwiede.

Klar geregelter Verwaltungsrechtsweg

Der häufig so missverständlichen Kommunikation der Krankenkassen steht ein eindeutig geregelter Verwaltungsrechtsweg gegenüber. Wird ein Antrag auf eine Leistung von einer gesetzlichen Krankenkasse abgelehnt, können Versicherte gegen eine solche Entscheidung einen Widerspruch einlegen. Zudem sind Krankenkassen verpflichtet, die Gründe für die Ablehnung mitzuteilen. Durch den Widerspruch beginnt das Widerspruchsverfahren. An dessen Ende steht entweder die Bewilligung der beantragten Leistung oder ein Widerspruchsbescheid. Krankenkassen sind außerdem zur korrekten Auskunft und Information der Versicherten über den Verwaltungsrechtsweg verpflichtet.

Rezeptpflicht? Das denken die Europäer

Ist die Rezeptpflicht für Medikamente wie die Anti-Baby-Pille oder Potenzmittel sinnvoll? “Nein”, sagen 44 Prozent der Deutschen, die die Rezeptpflicht abschaffen wollen. Die größten Gegner der Rezeptpflicht in der Bundesrepublik sind 18 bis 34-Jährige: Von ihnen möchten 58 Prozent ohne ärztliche Bescheinigung einkaufen. Von den über 50-Jährigen sind hingegen nur 35 Prozent dieser Meinung.

Im europäischen Vergleich gehört Deutschland mit diesen Ergebnissen insgesamt eher zu den Rezept-Befürwortern. Nur in Italien möchten noch weniger Menschen die Rezeptpflicht abschaffen (37 Prozent). In Ländern wie Polen (61 Prozent) oder Belgien (59 Prozent) sagt jeweils weit mehr als die Hälfte aller Befragten, dass die Rezeptpflicht unnötig ist.

Das sind die Ergebnisse des Stada Gesundheitsreports 2019, einer Studie mit 18.000 Befragten aus neun Ländern. Das Marktforschungsinstitut Kantar Health hat im Auftrag der Stada Arzneimittel AG jeweils rund 2.000 Menschen aus Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Polen, Russland, Serbien, Spanien und Großbritannien zu dem Thema “Die Zukunft deiner Gesundheit” befragt. mp/rlo

Was wenn “Waldi” oder “Mieze” wütend wird

Hunde und Katzen sind in vielen Haushalten anzutreffen. Sie sind oft als Familien-Mitglieder “adoptiert”. Wie das in einer guten Familie so üblich ist, gibt es hin und wieder einen heftigen Streit. Und da nehmen “Waldi” oder “Mieze” auch gerne mal Krallen und Zähnen zur Hilfe. Mit keinem guten Ausgang für den Menschen. Denn Herrchen oder Frauchen tragen dann Bisswunden davon. Damit daraus keine gefährlichen Entzündungen werden, sollten sie möglichst schnell desinfiziert und anschließend weiter versorgt werden.

Derartige Unfälle sind keine Seltenheit: 30.000 bis 50.000 Tierbisse werden jedes Jahr in Deutschland registriert. 90 Prozent davon sind Bisse von Hunden oder Katzen. Das Problem: Nach einem Tierbiss entwickelt sich in zehn bis 15 Prozent der Fälle eine lokale, zum Teil schwere Infektion, die sich im ungünstigen Fall zu einer Blutvergiftung (Sepsis) ausweitet. Vor allem Katzenbisse haben es in sich. Bei ihnen ist die Infektionsgefahr höher als bei Hundebissen, da die spitzen, scharfen Zähne tief in Gewebe, Gelenke und Knochen eindringen.

Nicht zu unterschätzen sind auch Bisse von Menschen. Wenn bei einer Rauferei ein Kind das andere beißt, ist die Infektionsgefahr sogar noch größer als bei einem Katzenbiss, da der menschliche Speichel häufig aggressive Erreger enthält.

Da Wundinfektionen innerhalb von Stunden auftreten können, ist es wichtig, die Bisswunde sofort zu versorgen. Das Risiko einer Infektion kann erheblich reduziert werden, wenn die Wunde zunächst gründlich gereinigt und anschließend desinfiziert wird. Im Anschluss sollte die Wunde steril abgedeckt werden. mp/rlo

Hitzewelle und Hautkrebs

Wohl dem, der in der brütenden Sommerhitze ein bisschen Abkühlung im Schwimmbad suchen kann. Das ist allerdings nicht allen vergönnt. Denn die meisten Menschen müssen auch bei Sauna-Temperaturen ihrer Arbeit nachgehen. Doch das geht an die Substanz, vor allem, wenn man im Freien arbeitet.

Jeder siebte Beschäftigte in Vollzeit (14 Prozent) verbringt mehr als die Hälfte seiner Arbeitszeit im Freien. Jedoch erhält nur jeder dritte Betroffene (39 Prozent) eine regelmäßige Unterweisung über Gefährdungen durch die Sonnenstrahlung. Das sind Ergebnisse der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018, die nun von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Faktenblatt “Arbeiten im Freien – Beschäftige vor UV-Strahlung schützen” veröffentlicht wurden.

Rund 290.000 Menschen erkranken jährlich in Deutschland neu an Hautkrebs. Die UV-Anteile der Sonnenstrahlung lösen dabei häufig aktinische Keratosen und das Plattenepithelkarzinom aus. Diese Formen des weißen Hautkrebses sind seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt.

Die Beschäftigen, die Freien ihrem Beruf nachgehen, arbeiten zumeist im Baugewerbe (91 Prozent), dem Gartenbau und der Floristik (85 Prozent) oder der Land- und Forstwirtschaft (81 Prozent). Jedoch liegt der Anteil auch in Berufen wie beispielsweise Fahrern oder Gebäudetechnikern bei rund 40 Prozent. Bei den Betroffenen handelt es sich überwiegend um Männer (87 Prozent).

Die Beschäftigten sehen sich im Freien nicht nur der UV-Strahlung der Sonne ausgesetzt. Rund zwei von drei Betroffenen (69 Prozent) arbeiten auch häufig unter Hitze, Kälte, Feuchtigkeit und Zugluft. Auch befinden sich Dreck und Schmutz sowie Rauch, Staub und Gase häufiger in ihrer Arbeitsumgebung.

Warnung vor gefälschter Kosmetik

Auf Touristenmärkten und an den Stränden in Urlaubsländern sind nicht nur die üblichen Souvenirs heiß begehrt. Seit geraumer Zeit beobachten Experten, dass auch gefälschte Kosmetikartikel Hochkonjunktur haben. Und das ist für die Käufer alles andere als ungefährlich.

2017 wurden beispielsweise an den EU-Außengrenzen nach Zahlen des VKE-Kosmetikverbands Schmink- und Pflegeprodukte im Wert von etwa 26,5 Millionen Euro sichergestellt. VKE-Geschäftsführer Martin Ruppmann warnt im Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau” vor Verbrennungen durch fehlenden Lichtschutz, Verätzungen durch Säuren sowie Hautirritationen.

Woran man Fälschungen erkennt? Oft nicht am Preis, sie werden laut Ruppmann mittlerweile meist nur unwesentlich günstiger verkauft. Bei Verpackungen jedoch sind schlechteres Material, ein unsauber aufgebrachter Markenname oder fehlende Produktinformationen verdächtig.

Mit kühlem Kopf durch die Hitzewelle

Sonnenanbeter kommen im Sommer auf ihre Kosten. Doch nicht jeder kann die Hitze entspannt im Freibad oder im Eiscafé genießen. Für viele Menschen werden diese Sauna-Temperaturen zur Gefahr. Besonders ältere Menschen, Schwangere, kleine Kinder und chronisch Kranke stoßen da schnell an ihre Grenzen.

Prinzipiell belasten Extremtemperaturen den Kreislauf aber in jedem Alter, wie die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) betont. Wenn die Temperaturen steigen, hilft der menschliche Körper sich zunächst automatisch selbst: Die Blutgefäße der Haut erweitern sich und können dadurch mehr Wärme nach außen abführen. Gleichzeitig beginnt man zu schwitzen, was die Kühlung dank Verdunstungskälte noch effizienter macht.

“Dieses eingebaute Kühlsystem arbeitet zwar selbsttätig – es hat aber Grenzen und muss unbedingt bei seiner Arbeit unterstützt werden”, sagt Professor Dr. Hans-Jörg Busch, Ärztlicher Leiter des Notfallzentrums am Universitätsklinikum Freiburg und Schatzmeister der DGIIN. Denn die vermehrte Durchblutung der Haut belastet den Kreislauf; mit dem Schweiß gehen Flüssigkeit und Mineralstoffe verloren.

Diese Verluste gilt es auszugleichen: Während die übliche Trinkempfehlung bei rund 1,5 Litern täglich liegt, sollte es bei Hitze mindestens doppelt so viel sein. Ideale Durstlöscher sind Wasser, Saftschorlen oder Tee; Suppen und isotonische Getränke können dabei helfen, den Salzverlust auszugleichen. “Gerade Senioren und Kinder haben oft ein verringertes Durstgefühl und sollten daher zum bewussten Trinken angehalten werden”, so Busch.

Auch um den Kreislauf stabil zu halten, benötigt der Körper Unterstützung. “Schweres Essen, Alkohol, eisgekühlte Getränke und rasche Temperaturwechsel stellen eine zusätzliche Belastung für den Kreislauf dar”, sagt Busch. Bei Hitze empfiehlt der Notfallmediziner daher kleine, leichte Mahlzeiten und – auch wenn es dem Bedürfnis nach einer raschen Abkühlung entgegenläuft – lauwarme Getränke.

Aus Rücksicht auf den Kreislauf sollte auch auf kalte Duschen und den plötzlichen Sprung ins kühle Wasser verzichtet werden. “Eine langsame Abkühlung, bei der zunächst nur Arme und Beine ins Wasser getaucht werden, ist wesentlich schonender”, so der Experte. Auch der umgekehrte Temperatursprung sollte nicht zu rasch erfolgen: Wer Haus oder Auto per Klimaanlage zu stark herunterkühlt, den nimmt die plötzliche Hitze beim Aussteigen doppelt mit.

Essen Sie sich gesund

Das Essen hat offenbar einen größeren Einfluss auf unsere Gesundheit als bislang angenommen. So kann beispielsweise eine fleischreduzierte Kost mit viel Gemüse und Obst bei Rheuma helfen. Und noch etwas ist nicht von der Hand zu weisen, wie Biochemikerin Prof. Cordula Siegmann aus Rheine im Apothekenmagazin “Senioren Ratgeber” betont: “Gesund essen hat keine Nebenwirkungen, also getrost versuchen.”

Eine besondere Rolle spielen laut Experten Fette. Gesättigte Fette fördern Entzündungen eher. Fettes Fleisch, Wurst und fetter Käse schneiden daher schlecht ab, ebenso Fertiggerichte. Noch ungünstiger sind Transfette, die sich in vielen frittierten Produkten und Backwaren mit sogenannten teilgehärteten Fetten finden.

Zudem haben Forscher die Arachidonsäure im Visier: Das typische Fleischfett, das auch in fetten Milchprodukten und Eiern steckt, ist zugleich der Stoff, aus dem der Körper entzündungfördernde Gewebshormone bildet. Fette Fische wie Lachs, Makrele oder Hering steuern mit ihren langkettigen Omega-3-Fettsäuren gegen.

Problematisch ist auch Zucker. “Wir haben reichlich Belege, dass alles, was den Blutzuckerspiegel schnell in die Höhe treibt, auch Entzündungsprozesse befeuert”, sagt Stoffwechselforscher Prof. Andreas Pfeiffer von der Berliner Charité. Also: Ob Brot oder Nudeln – Vollkorn ist immer die bessere Wahl. Eine der wichtigsten Strategien im Kampf gegen Entzündungsprozesse ist es, überflüssige Kilos abzubauen. Besonders das Fettgewebe am Bauch sei sehr aktiv, “es produziert reichlich Entzündungsbotenstoffe”, erläutert der Münchner Ernährungsmediziner Prof. Hans Hauner.

ALDI ruft Hackfleisch zurück – rote Plastikteile können sich im Einzelfall darin befinden

Hackfleisch des Herstellers “Tillman’s Qualitätsmetzgerei”, welches bei Aldi Nord und Aldi Süd verkauft wurde, wird zurückgerufen. Es geht um die 500-Gramm-Packungen von „meine Metzgerei – Gemischtes Hackfleisch“. Der Hersteller “Tillman’s” hat das Unternehmen Aldi heute informiert, das es nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall rote Plastikteile im Hackfleisch befinden. Aldi hat bereits die Ware aus dem Verkauf genommen.

 

Hier die Mitteilung von Aldi im genauen Wortlaut:

Liebe Kundinnen und Kunden,

bitte bringen Sie das folgende Produkt

Meine Metzgerei „Gemischtes Hackfleisch“ 500 g
des Herstellers Tillman’s Qualitätsmetzgerei
mit dem Verbrauchsdatum 27.07.19

in unsere Filialen zurück.

Der Kaufpreis wird Ihnen selbstverständlich zurückerstattet.

Der Hersteller, die Firma Tillman’s Qualitätsmetzgerei, hat uns informiert, dass er im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes den Artikel „Gemischtes Hackfleisch“ 500 g zurückruft. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Einzelfall rote Plastikteile im Hackfleisch befinden.

Wir weisen darauf hin, dass andere Verbrauchsdaten, andere Produkte des Lieferanten sowie „Gemischtes Hackfleisch“ anderer Hersteller nicht betroffen sind.

Da das Produkt nicht den hohen Qualitätsansprüchen von ALDI SÜD entspricht, haben wir das „Gemischte Hackfleisch“ 500 g des Herstellers Tillman’s Qualitätsmetzgerei mit dem oben genannten Verbrauchsdatum unverzüglich aus dem Handel genommen

Wir bedauern, dass wir Ihnen diese Unannehmlichkeiten bereiten!

Ihre ALDI SÜD Filiale.

Schwangerschaft: Hände weg vom Alkohol

Ein Bierchen oder ein leckeres Glas Wein versüßen manchem den Feierabend nach einem harten Arbeitstag. Für werdende Mütter heißt es aber rigoros: Hände weg vom Alkohol. Alkoholkonsum in der Schwangerschaft kann Entwicklungsstörungen und bleibende körperliche Schäden verursachen, denn der Alkohol geht vom Blut der Mutter unmittelbar in das des Kindes über.

Die genauen Auswirkungen selbst geringster Alkoholmengen auf das Ungeborene sind nie sicher vorhersagbar. Denn diese hängen von verschiedenen Faktoren wie dem Alkoholstoffwechsel der Mutter, der konsumierten Menge sowie dem Entwicklungsstadium des Fötus ab. Alkohol ist ein Zellgift, dass die Zellteilung und Organbildung hemmt. Der Alkoholkonsum der Mutter kann für das Kind daher schwere Entwicklungsschäden zur Folge haben.

Trägt das Kind gravierende Schädigungen davon, spricht man von einem fetalen Alkoholsyndrom. Die Symptome dafür können allgemeine Unterentwicklung, körperliche Missbildungen, Verhaltensstörungen und eine Verminderung der geistigen Fähigkeiten sein.

Um die Entwicklung des Kindes nicht zu gefährden, hilft es daher nur, konsequent auf Alkohol während der Schwangerschaft zu verzichten. Das gilt auch später in der Stillzeit. Nicht selten verläuft eine Schwangerschaft bis zum Ausbleiben der Periode aber auch unbemerkt, und in dieser Zeit hat die Mutter noch Alkohol konsumiert, ohne zu wissen, dass sie bereits für zwei trinkt.

Alkohol ist in jedem Stadium der Schwangerschaft gefährlich, daher gilt, auch wenn nur der Verdacht auf eine Schwangerschaft besteht oder man schon lange schwanger werden möchte, konsequent auf Alkohol verzichten.

Schwerer Vorwurf: Medikament “Iberogast” – Schuld am Tod einer Frau?

Der Chemie- und Pharmakonzern Bayer gerät weiter unter schweren Beschuss und kommt nicht aus den negativen Schlagzeilen. Bereits seit Monaten sorgen Schadenersatz-Klagen gegen die Unternehmenstochter “Monsanto” für erheblichen Druck auf den Millardenkonzern. Wie jetzt noch bekannt wurde hat laut dem “Handelsblatt” die Staatsanwaltschaft in Köln Ermittlungen gegen den Pharmariesen eingeleitet.

Der Grund: Das Unternehmen habe bei beim Medikament “Iberogast” nicht vor möglichen Leberschäden gewarnt. Damit hätte sich womöglich ein Todesfall verhindern lassen können, so das “Handelsblatt in seiner heutigen Ausgabe. Der Zeitung zufolge habe das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) schon seit mehr als fünf Jahren Hinweise für die Packungsbeilage und die Fachinformation gefordert. Dies habe der Konzern aber vermieden.

Dass plötzlich Mitte 2018 dann doch ein Warnhinweis aufgenommen wurde, hat offenbar einen tragischen Hintergrund. Und möglicherweise kam der Hinweis für einige, die das Medikament eingenommen haben, zu spät. Damals wurde ein Fall publik, bei dem eine Patientin an Leberversagen und inneren Blutungen gestorben war, die davor das “Medikament Iberogast” eingenommen hatte.

Das Problem: Der Inhaltsstoff, das Schöllkraut, wird vom Bundesamt in Verbindung mit Leberversagen gebracht. Bereits in 2016 hatte ein Wissenschaftler in einer Fachpublikation den Zusammenhang von Iberogast, in dem Schöllkraut enthalten ist, und Leberversagen hergestellt.

Bayer AG: Das Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf beschäftigt weltweit über 116.000 Menschen und erwirtschaftete in 2018 fast 40 Milliarden Euro. Das 1863 gegründete Unternehmen ist Hersteller von Arznei- und Pflanzenschutzmittel.