Heller Hautkrebs: Die Warnzeichen erkennen

In Pandemie-Zeiten im Wartezimmer sitzen? Vielen Menschen ist das zu riskant. Sie gehen mit kleineren Beschwerden häufig nicht gleich zum Arzt. Doch das kann sich im Nachhinein als Fehler erweisen. Denn bestimmte Krankheiten lassen sich an harmlos erscheinenden Vorzeichen erkennen und in diesem Stadium auch gut behandeln.

Ein Beispiel sind aktinische Keratosen, eine Vorstufe von Hellem Hautkrebs. Scheinbar harmlos fallen sie zunächst kaum auf: raue oder krustige Hautstellen, die sich anfühlen wie Sandpapier. Die Farbe variiert von hautfarben über gelblich bis rötlich. Häufig sind diese Stellen zunächst nur ertastbar, bevor sie sichtbar werden.

Besonders betroffen sind Hautbereiche, die der Sonne am häufigsten ausgesetzt sind – zum Beispiel Gesicht, unbehaarte Kopfhaut, Unterarme oder Dekollete. Aktinische Keratosen zeigen sich meist in den mittleren Lebensjahren, nach Jahrzehnten oft ungeschützter Sonneneinstrahlung.

Zur Therapie stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Welche angewandt wird, hängt unter anderem von Anzahl und Lage der aktinischen Keratosen, ihrer Größe und Dicke und dem Wunsch des Patienten ab. Möglich sind die Vereisung, das Abtragen mit einem Laser, das Auftragen von wirkstoffhaltigen Cremes über einen bestimmten Zeitraum sowie die Photodynamische Therapie (PDT), die auch für großflächige Hautareale infrage kommt.

Bei der PDT wird zunächst ein Medikament auf die Haut aufgetragen, das die geschädigten Zellen lichtempfindlich macht (“photosensibilisiert”). Durch die Belichtung mit Tageslicht oder einer künstlichen Lichtquelle bilden sich spezielle Sauerstoffmoleküle, die die kranken Zellen zerstören. Die Haut regeneriert sich in kurzer Zeit.

Ein Vorteil für die Patienten: In der Regel ist eine einmalige Anwendung ausreichend, um die meisten aktinischen Keratosen zu entfernen. Bei der Belichtung mit Tageslicht kann die Behandlung außerdem einfach in den Alltag integriert werden.

Menschen, die auffällige Hautstellen bemerken, sollten sich nicht scheuen, selbst während der Pandemie ihren Hautarzt um Rat zu bitten. Zur Vorbeugung von Hautschäden nutzt man am besten ausreichend Sonnencreme mit geeignetem Lichtschutzfaktor. Außerdem empfehlen Experten, regelmäßig Untersuchungen zur Hautkrebs-Früherkennung wahrzunehmen.

Ralf Loweg / glp

RKI meldet 5.412 Neuinfektionen

Die Gesundheitsämter meldeten am Montag dem Robert-Koch-Institut binnen 24 Stunden insgesamt 5.412 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden innerhalb eines Tages weitere 64 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Im Vergleich zum vergangenen Montag ist die Zahl um rund 1.500 gesunken. Vor genau einer Woche waren 6.922 Neuinfektionen und 54 Todesfälle registriert worden. (Stand: 17.05.)

Am Montag sind die vom RKI gemeldeten Fallzahlen meist niedriger, unter anderem weil am Wochenende weniger getestet wird.

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) liegt laut RKI bei 83,1. In der Vorwoche am Montag lag der Wert bei 119,1. Am Samstag bei 87,3. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 3.598.846 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 86.160. Rund 3.300.700 (+14.300) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 17.05.)

red

Keine Impfreihenfolge mehr in Arztpraxen ab Montag

Ab Montag, 17. Mai, kann in Arztpraxen in Baden-Württemberg mit allen Impfstoffen ohne Priorisierung geimpft werden. Das haben das Sozialministerium Baden-Württemberg und die Kassenärztliche Vereinigung gemeinsam beschlossen. 

Ab Montag können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit allen Impfstoffen ohne staatlich vorgegebene Priorisierung impfen. In den Arztpraxen erfolgt die Priorisierung dann vollständig durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte Diese müssen sich nicht mehr an die vom Land vorgegebene Reihenfolge halten. Schließlich kennen sie ihre Patientinnen und Patienten am besten und können entscheiden, wer die Impfung zuerst braucht, so das Ministerium.

Die Aufhebung der Priorisierung in den Praxen erfolgt in Absprache mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Ärztevertreter hatten sich schon lange dafür eingesetzt. In den Impfzentren bleibt die Priorisierung allerdings erhalten. Hier ist sie weiterhin notwendig, um sicherzustellen, dass in den Impfzentren Menschen mit hohem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf oder mit hohem Ansteckungsrisiko zuerst geimpft werden.

Impfzentren öffnen ab Montag für Prioritätsgruppe 3

Bereits in den vergangenen Wochen wurden Teile der dritten Prioritätsgruppe geöffnet. So können Menschen, die über 60 Jahre alt sind oder jene, die bestimmte Vorerkrankungen haben, bereits Impftermine vereinbaren. Diese Möglichkeit haben nun auch Angehörige bestimmter Berufsgruppen.

„Wir ermöglichen es nun auch jenen Menschen, die im Arbeitsalltag einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, einen Termin im Impfzentrum zu vereinbaren. Dies betrifft etwa den Lebensmitteleinzelhandel, körpernahe Dienstleistungen, die derzeit zugelassen sind, oder auch Beschäftigte in Beratungsstellen oder in Fahrschulen. Außerdem können sich nun Personen impfen lassen, die in besonders relevanten Positionen in Unternehmen der kritischen Infrastruktur oder der Verwaltung tätig sind“, so Gesundheitsminister Lucha.

  • Impfberechtigt sind zum Beispiel Personen, die in besonders relevanter Position in Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz, in der Justiz und Rechtspflege tätig sind. Dabei geht es allerdings nicht um die hierarchische Stellung, sondern um die Funktion im Unternehmen und die Ansteckungsgefahr.
  • Auch betrifft die Öffnung etwa Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur (KRITIS), wie zum Beispiel im Apothekenwesen oder in der Wasser- und Energieversorgung arbeiten. Die Landesregierung hat eine Liste der entsprechenden Unternehmen und Bereiche (PDF) veröffentlicht.
  • Auch wer in Supermärkten, Verbraucher- und Drogeriemärkten oder in Tafelläden Kontakt zu zahlreichen Menschen hat, kann sich impfen lassen.
  • Dies gilt auch für diejenigen, die regelmäßig ehren- und nebenamtlich im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Schulen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben oder an Hochschulen tätig sind.
  • Schließlich können sich auch sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko besteht, impfen lassen. Dies betrifft unter anderem Saisonarbeiterinnen und -arbeiter, Betriebsersthelfer oder Pflegeeltern. Auch Journalistinnen und Journalisten, die bei ihrer Tätigkeit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, fallen darunter. Des Weiteren sind zum Beispiel Personen umfasst, die körpernahe Dienstleistungen ausführen oder in Banken Kundenkontakt haben.

red

7.894 Corona-Neuinfektionen in Deutschland – Inzidenz fällt weiter

Die Gesundheitsämter meldeten am Samstag dem Robert-Koch-Institut binnen 24 Stunden insgesamt 7.894 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden innerhalb eines Tages weitere 177 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Im Vergleich zum vergangenen Samstag ist die Zahl um rund 7.800 gesunken. Vor genau einer Woche waren 15.685 Neuinfektionen und 238 Todesfälle registriert worden, gestern 11.336 Fälle. (Stand: 15.05.)

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) liegt laut RKI bei 87,3. In der Vorwoche am Samstag lag der Wert bei 121,5. Am Vortag bei 96,5. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 3.584.934 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 86.025. Rund 3.275.500 (+16.500) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 15.05.)

Aufgrund des Feiertags am 13. Mai sei bei der Interpretation der Fallzahlen zu beachten, dass an Feier- und Brückentagen weniger Personen einen Arzt aufsuchen, wodurch auch weniger Proben genommen und weniger Laboruntersuchungen durchgeführt werden, heißt es im Lagebericht des RKI. «Dies führt dazu, dass weniger Erregernachweise an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet werden.»

red

Die Zecken sind wieder unterwegs

Nach einem der kältesten April-Monate seit rund 40 Jahren können die Temperaturen eigentlich nur noch steigen. Damit sind aber auch vermehrt Zecken auf Gräsern, Sträuchern und im Unterholz unterwegs. Sie können gefährliche Krankheiten auf uns Menschen übertragen, darunter die Frühsommer-Meningoenzephalitis, kurz FSME.

Laut Robert Koch-Institut (RKI) wurden 2020 bundesweit 704 FSME-Erkrankungen gemeldet, die höchste Zahl seit dem Start der Meldepflicht vor 20 Jahren. “Durch die Corona-Pandemie hat sich das Freizeitverhalten der Menschen geändert”, sagt Apotheker Sven Seißelberg von der KKH Kaufmännische Krankenkasse. “Sie gehen mehr raus in die Natur zum Wandern, Joggen und Radfahren, zum Picknicken und Grillen. Damit steigt das Risiko, an einer Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken.”

Diese Viruserkrankung wird durch Zeckenstiche übertragen und kann schlimmstenfalls zu einer Hirnhautentzündung führen, zu Schäden des Nervensystems und Lähmungen. Dem Risiko kann jeder mit einer Impfung vorbeugen, wie sie die Ständige Impfkommission (STIKO) für bestimmte FSME-Risikogebiete in Deutschland empfiehlt. Nämlich für Bayern, Baden-Württemberg, Südhessen, das südöstliche Thüringen, in Sachsen sowie wie in Teilen von Mittelhessen, das Saarland, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen.

Auffallend bei der Datenauswertung der KKH: die Impfmüdigkeit bei den 25- bis 44-Jährigen. Bei ihnen ging die Quote der FSME-Impfungen von 2009 auf 2019 um 17 Prozent zurück. Ganz anders die 65- bis 79-Jährigen: Von ihnen ließen sich im genannten Zeitraum 17 Prozent mehr impfen, was zeigt, dass Ältere das Risiko offenbar ernster nehmen.

Übrigens: Eine Gefahr geht von Zecken vor allem zwischen März und Oktober aus. Ab etwa acht Grad sind die Plagegeister aktiv.

Rudolf Huber / glp

Land lockert Corona-Auflagen: Cafés, Restaurants können unter bestimmten Voraussetzungen öffnen

Baden-Württemberg hat einen konkreten Fahrplan für die weiteren Öffnungsschritte bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 festgelegt: Ab Samstag können Cafés und Restaurants unter bestimmten Voraussetzungen sowohl im Außen- als auch im Innenbereich wieder öffnen. Dabei gelten Test- und Hygienekonzepte sowie Maskenpflicht und Kontaktnachverfolgung. Das Landesregierung hat das am Donnerstag mitgeteilt. 

Im Rahmen der Änderung der Corona-Verordnung hat sich die Landesregierung auf eine gemeinsame Linie zur Öffnung in verschiedenen Bereichen verständigt. Danach sieht die künftige Corona-Verordnung in einem dreistufigen Verfahren Öffnungen von Einrichtungen bzw. die Zulässigkeit bestimmter Veranstaltungen in Abhängigkeit der lokalen Inzidenz vor. Die entsprechende Neufassung der Corona-Verordnung wurde am 13. Mai notverkündet.

Das ist erlaubt wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 sinkt:

Wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Bundesnotbremse nach Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt außer Kraft getreten ist – also die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 sinkt — sollen frühestens ab Samstag, 15. Mai, folgende Regelungen der Öffnungsstufe 1 gelten:

  • Öffnung von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben wie Ferienwohnungen oder Campingplätzen.
  • Öffnung der Außen- und Innengastronomie zwischen 6 und 21 Uhr.
  • Öffnung von Betriebskantinen sowie Mensen an Universitäten und Hochschulen.
  • Zulässigkeit von Kulturveranstaltungen, insbesondere von Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen im Freien mit bis zu 100 Teilnehmenden.
  • Zulässigkeit von Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien.
  • Öffnung von Galerien, Museen und Gedenkstätten.
  • Öffnung von Archiven und Bibliotheken.
  • Öffnung von zoologischen und botanischen Gärten im Außen- und Innenbereich.
  • Öffnung von Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen für kleine Gruppen von zehn Schülerinnen und Schülern.
  • Öffnung von kleineren Freizeiteinrichtungen im Freien (Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih) für kleine Gruppen von bis zu 20 Personen.
  • Öffnung von Sportanlagen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport im Freien für kleine Gruppen bis 20 Personen.
  • Öffnung von Außenbereichen von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen.

Masken- und Testpflicht und Hygienekonzepte

Für alle Einrichtungen gilt grundsätzlich die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln. In allen Einrichtungen sind Obergrenzen der zulässigen Teilnehmerzahl (Personen oder Flächenbegrenzung) vorgesehen. Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich.

Für den Einzelhandel sieht der Stufenplan eine Modifikation der bisherigen Regelungen aus der Corona-Verordnung vor. Im Rahmen von Click & Meet können statt einem Kunden pro 40 Quadratmetern zwei getestete bzw. geimpfte oder genesene Kunden ohne vorherige Terminbuchung zugelassen werden.

Die Öffnungsschritte beruhen im Wesentlichen auf dem in der letzten Woche vorgestellten Stufenkonzept zur Öffnungsstrategie („Eckpunkte für kontrollierte und sichere Öffnungsschritte“).

Die Verordnung, die am Donnerstag, 13. Mai 2021, durch das Kabinett beschlossen wurde und am Freitag, 14. Mai 2021 in Kraft treten soll, wird voraussichtlich Öffnungen ab Samstag, 15. Mai 2021 ermöglichen, sofern in den Stadt- und Landkreisen an diesem Tag die Bundesnotbremse nicht mehr gilt.

Weitere Öffnungsschritte für die Stufen 2 und 3 betreffen insbesondere Kulturveranstaltungen in Innenräumen sowie größere Veranstaltungen im Freien. Die Öffnungsstufen 2 und 3 treten dann in Kraft, wenn die jeweiligen Stadt- und Landkreise 14 Tage in Folge im Durchschnitt sinkende Inzidenzwerte aufweisen können. In jedem Fall gelten die Öffnungsschritte für Stadt- und Landkreise nicht mehr, wenn die Bundesnotbremse in Kraft tritt, sprich drei Tage in Folge eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird.

Die Rückkehr zur nächst niedrigeren Öffnungsstufe erfolgt, sofern die Inzidenzwerte während der 14 Tage anhaltenden Öffnungsstufe im Durchschnitt gestiegen sind.

red

Neuer Impfrekord: Mehr als 1,35 Millionen Menschen an einem Tag geimpft

Die Zahl der Corona-Impfungen in Deutschland verzeichnet einen neuen Rekord: weiter: Nach Angaben des RKI sind am Mittwoch (12. Mai) mit mehr rund 1,35 Millionen verabreichten Dosen innerhalb eines Tages so viele Menschen gegen das Coronavirus geimpft worden wie noch nie, an Christi Himmelfahrt (13. Mai) waren es 408.260. Mittlerweile sind fast 36 Prozent  (29,9 Millionen) der Menschen in Deutschland und 10,6 Prozent (8,8 Millionen) voll geschützt. Das geht aus der täglichen Impfstatistik des Robert Koch-Instituts hervor. (Stand: 14. Mai 2021, 09:35 Uhr)

red

Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland fällt unter 100er-Marke

Die Gesundheitsämter meldeten am Freitag dem Robert-Koch-Institut binnen 24 Stunden insgesamt 11.336 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden innerhalb eines Tages weitere 190 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Im Vergleich zum vergangenen Freitag ist die Zahl um rund 7.100 gesunken. Vor genau einer Woche waren 18.485 Neuinfektionen und 284 Todesfälle registriert worden. (Stand: 14.05.)

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) liegt laut RKI bei 96,5. Erstmals seit dem 20. März wurde somit wieder die Schwelle von 100 unterschritten. In der Vorwoche am Freitag lag der Wert bei 126. Am Vortag bei 103,6. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 3 577 040 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 85.848. Rund 3.259.000 (+18.700) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 14.05.)

red

Wenn ungebetene Darm-Besucher krank machen

Unser Darm ist von vielen Mikroorganismen besiedelt. Und das ist auch gut für die Gesundheit. Doch oft schleichen sich in die Darmflora auch ungebetene Gäste. In etwa 40 Prozent der Fälle tritt eine Fehlbesiedelung des Darms (medizinisch SIBO, small intestine bacterial overgrowth) zusammen mit einer geschwächten Bauchspeicheldrüse (exokrine Pankreasinsuffizienz, EPI) auf, die nicht mehr ausreichend Verdauungsenzyme bilden kann.

Die unverdaute Nahrung ist ein gefundenes Fressen für die Darmbakterien, die sich nun schneller vermehren können. Die bei der bakteriellen Zersetzung der Nahrung entstehenden Gase und Abbauprodukte führen zu lästigen Blähungen, Oberbauchschmerzen und wiederkehrenden Durchfällen.

“Eine durch EPI ausgelöste bakterielle Fehlbesiedelung im Darm kann aber auch eine erhöhte Durchlässigkeit der Darmwand zur Folge haben, die wiederum Entzündungen, Mangelzustände und Gewichtsverlust nach sich ziehen kann”, berichtet Heilpraktiker Fabian Müller aus München. “Um dies zu vermeiden ist es wichtig, wiederholt auftretende Magen-Darm-Beschwerden durch den Arzt oder Heilpraktiker abklären zu lassen und möglichst früh gleichzeitig gegen eine EPI und eine SIBO vorgehen”, so der Darmexperte.

Unerwünschte Darmbakterien lassen sich aushungern oder durch Antibiotika sowie pflanzliche Mittel zurückdrängen. Fehlende Verdauungsenzyme können einfach zu den Mahlzeiten eingenommen werden, beispielsweise Verdauungsenzyme aus Reispilzen (Rizoenzyme) aus der Apotheke.

Als wichtigstes Verdauungsorgan produziert die Bauchspeicheldrüse einen Großteil der Verdauungsenzyme, die sie an den oberen Dünndarm abgibt. Mit deren Hilfe können dort Kohlenhydrate, Eiweiß und Fett aus der Nahrung abgebaut und ins Blut aufgenommen werden. Kann die Bauchspeicheldrüse aufgrund einer EPI nicht genügend Verdauungsenzyme herstellen, gelangt die Nahrung unverdaut in die tieferen Regionen des Dünndarms und dient den Darmbakterien als Nahrungsquelle. Dieses ungewöhnlich große Nahrungsangebot führt dazu, dass sich einzelne Bakterienarten um das 100- bis 1.000-Fache vermehren können.

Treten Oberbauchschmerzen, Blähungen und Durchfälle weder nachts noch auf nüchternen Magen, dafür aber immer wieder etwa 30 Minuten nach fetthaltigen Mahlzeiten auf, ist dies ein starker Hinweis auf die zwar häufig zu beobachtende, aber immer noch wenig bekannte Bauchspeicheldrüsenschwäche. Wer darüber hinaus zu den Risikogruppen der EPI gehört, weil er an Diabetes mellitus, Zöliakie/Sprue oder Alkoholsucht leidet, Operationen an Magen- oder Bauchspeicheldrüse hatte, stark raucht oder stark übergewichtig ist, sollte einen Arzt oder Heilpraktiker aufsuchen.

Lars Wallerang / glp

Der Lärm der anderen

Die Bilanz ist erschreckend: Jeden vierten Vollzeitbeschäftigten stören häufig Geräusche am Arbeitsplatz. Das müssen nicht unbedingt laute Maschinen sein, sondern beispielsweise auch die Gespräche anderer.

So steht es im Faktenblatt “Störende Geräusche am Arbeitsplatz: eine Belastung für Beschäftigte” der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA). Demnach berichteten mehr als ein Viertel (25,3 Prozent) der rund 15.000 befragten Vollzeitbeschäftigten bei der Befragung, dass sie häufig durch Geräusche am Arbeitsplatz gestört werden. Männer betrifft dies etwas häufiger (27,6 Prozent) als Frauen (21,1 Prozent).

Speziell Beschäftigte in den Bereichen Handwerk und Industrie berichten über häufige Störungen durch Geräusche. Dabei stehen Berufe aus dem Bau- und dem Metallbereich an erster Stelle. Seltener geben Personen aus dem Dienstleistungssektor und dem Öffentlichen Dienst an, häufig durch Geräusche gestört zu werden.

Während die Betroffenen in Industrie und Handwerk vorwiegend durch Geräusche von Geräten oder Maschinen belastet werden, ist es im öffentlichen Dienst vor allem die Sprache. Im Dienstleistungsbereich liegen Maschinen und störende Gespräche mit jeweils etwa 40 Prozent als Hauptursache gleichauf.

Betroffene Beschäftigte leiden häufig unter körperlicher Erschöpfung, allgemeiner Müdigkeit sowie Reizbarkeit. Über welche Beschwerden geklagt wird, unterscheidet sich auch nach den Ursachen der Geräuschbelastung. Verursachen sie hauptsächlich Maschinen, werden häufiger körperliche Erschöpfung und Hörverschlechterung sowie Ohrgeräusche genannt. Sind es Gespräche, nennen die Betroffenen häufiger emotionale Erschöpfung und Nervosität sowie Reizbarkeit.

Rudolf Huber / glp