Neue Corona-Lockerungen ab kommenden Montag beschlossen

Die Inzidenzwerte in vielen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg sinken. Die Landesregierung hat aufgrund dieser erfreulichen Entwicklung weitere Lockerungen und Erleichterungen in vielen Bereichen beschlossen. Die Lockerungen gelten für Städte und Kreise mit einer Inzidenz stabil unter 35 und gelten ab kommenden Montag, 07. Juni.

Auch in Baden-Württemberg geht die Zahl der täglichen Neuinfektionen in vielen Stadt- und Landkreisen zurück, die 7-Tage-Inzidenzen sinken. Vor diesem Hintergrund hat das Kabinett am Donnerstag, 3. Juni, eine Änderung der Corona-Verordnung verabschiedet. Die damit verbundenen Regelungen treten am Montag, den 7. Juni 2021 in Kraft. Die Verordnung sieht – abhängig vom Infektionsgeschehen – weitere Lockerungen und Erleichterungen in vielen Bereichen vor, beispielsweise bei der Testpflicht.

Öffnen mit Umsicht und Vorsicht

„Es besteht Anlass zur Hoffnung, die Zahl der Geimpften steigt und auch die Inzidenzen sinken. Es könnte ein unbeschwerter Sommer werden“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Dennoch sollte uns allen klar sein, dass wir noch mitten in der Pandemie sind, so der Minister.

Wesentliche Änderungen im Überblick

Die wesentlichen Änderungen der Corona-Verordnung im Überblick:

  • Es erfolgt eine Erweiterung der Öffnungsstufen 1 bis 3. So sind Vortrags- und Informationsveranstaltungen abhängig von der jeweiligen Öffnungsstufe mit 100 Personen im Freien (Stufe 1), 250 Personen im Freien bzw. 100 Personen in geschlossenen Räumen (Stufe 2) sowie 500 Personen im Freien bzw. 250 Personen in geschlossenen Räumen (Stufe 3) vorgesehen.

    Der organisierte Vereinssport ist nunmehr auch außerhalb von Sportanlagen möglich, wenn die Personenobergrenzen der jeweiligen Öffnungsstufen eingehalten werden. Neben den Wettkampfveranstaltungen des Profi- und Spitzensports sind nun auch solche im Bereich des Amateursports gestattet.

    Auch der Betrieb von Vergnügungsstätten, Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen wird nunmehr in den Öffnungsstufen 2 und 3 unter den dort geltenden Einschränkungen gestattet, dies gilt bereits ab 4. Juni 2021.

  • Der Eintritt in die Öffnungsstufe 3 der Corona-Verordnung ist bereits bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 an fünf aufeinander folgenden Tagen möglich, ohne dass die zuvor erforderliche Zeitspanne von 14 Tagen für jede weitere Öffnungsstufe durchlaufen werden muss. Der Betrieb des Gastgewerbes, insbesondere von Schank- und Speisewirtschaften, ist dann bis 1 Uhr nachts gestattet.
  • Im Rahmen der Inzidenzstufe von 50 gilt für Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen eine Begrenzung auf maximal zehn Personen aus drei Haushalten. Kinder der jeweiligen Haushalte bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen dabei nicht mit, zusätzlich dürfen bis zu fünf weitere Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres aus beliebig vielen Haushalten hinzukommen.

Neue Indizenzstufe von 35 wird eingeführt 

  • Es wird eine neue Inzidenzstufe 35 eingeführt, die weitere Erleichterungen ermöglicht, wenn der Schwellenwert von 35 (7-Tage-Inzidenz) in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird:
    • Es entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises bei den in den Öffnungsstufen 1 bis 3 zulässigen Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien (Besuch von Freibädern, Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen etc.).
    • Es sind Feiern in gastronomischen Einrichtungen mit bis zu 50 Personen, die einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen, gestattet (Ausnahme: Tanzveranstaltungen) – hierbei haben Gastronomiebetriebe die allgemeinen Hygienevorgaben im Rahmen ihrer Hygienekonzepte einzuhalten.
    • Der Betrieb von Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentren ist mit einer Flächenbegrenzung von 7 Quadratmetern pro Besucherin oder Besucher gestattet.
    • Kulturveranstaltungen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen, Gremiensitzungen, Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen, sowie Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports sind im Freien mit bis zu 750 Besucherinnen und Besuchern zulässig.
  • In Stadt- und Landkreisen, in welchen der Schwellenwert der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bzw. 35 bereits an den fünf Tagen vor dem 7. Juni unterschritten war, können die zuvor genannten Öffnungen auch gleich am 7. Juni eintreten. Dies haben die zuständigen Gesundheitsämter jeweils am 6. Juni bekanntzumachen.
  • Für Schülerinnen und Schüler ist die Vorlage eines von der Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, künftig für den Zutritt zu allen zulässigen Angeboten ausreichend.
  • Der Betrieb der Schulen wird zukünftig umfassend in einer eigenen Ressort-Verordnung Schule geregelt; daher wird die bisherige Schulregelung der Corona-Verordnung weitgehend aufgehoben.

red

Impf-Priorisierung in Baden-Württemberg ab kommenden Montag aufgehoben

Ab kommenden Montag, 7. Juni, wird in Baden-Württemberg die Priorisierung in den Impfzentren aufgehoben. Da jedoch aktuell immer noch nicht genügend Impfstoff zur Verfügung steht, ist bei der Terminbuchung weiterhin große Geduld gefragt.

In den Impfzentren in Baden-Württemberg wird vom kommenden Montag, 7. Juni, an nicht mehr priorisiert. Damit kann sich jeder um einen Termin bemühen – auch wenn weiterhin Geduld gefragt ist. Denn der Impfstoff bleibt leider weiterhin sehr knapp.

Die Priorisierung hat sichergestellt, dass gefährdete Gruppe zuerst zum Zug gekommen sind. Das ist gelungen – und damit haben wir viele Menschenleben gerettet. Das sehen wir auch an den rückläufigen Todeszahlen, worüber wir sehr froh sind.“, sagte der Amtschef des Gesundheitsministeriums, Uwe Lahl, am Mittwoch, 2. Juni, in Stuttgart.

Hausärzte impfen weiterhin gefährdete Menschen zuerst

Für Menschen mit einer Vorerkrankung oder einer Behinderung ist die Impfung beim Hausarzt weiterhin ein niedrigschwelliges Angebot. Hausärztinnen und Hausärzte impfen bereits seit 17. Mai außerhalb der gesetzlichen Priorisierung. Weil sie ihre Patientinnen und Patienten am besten kennen, können sie am besten entscheiden, wer zuerst eine Impfung braucht, und impfen innerhalb ihres Patientenstamms die besonders gefährdeten Menschen zuerst. „Wir müssen die Patientinnen und Patienten weiter um Geduld bitten. Da nur begrenzt Impfstoff zur Verfügung steht, werden die Praxen weiterhin vorerst nur wenig Erstimpfungen anbieten können. Das gilt besonders auch für die Eltern, die ihre Kinder nun gerne impfen lassen würden“, sagte Norbert Metke, der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.

Auch Jugendliche können geimpft werden

Nachdem die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) den Impfstoff von Biontech auch für Jugendliche ab 12 Jahren zugelassen hat, können auch sie in den Impfzentren und den Arztpraxen mit diesem Impfstoff geimpft werden. Eine offizielle STIKO-Empfehlung steht hier noch aus. Bisher hat die STIKO angedeutet, die Impfung für diese Altersgruppe vor allem für Jugendliche mit Vorerkrankungen zu empfehlen, nicht generell für alle Jugendlichen dieser Altersgruppe.

Weiterhin zu wenig Impfstoff

Klar ist allerdings auch: Ein Ende der Priorisierung bedeutet nicht, dass jede und jeder direkt einen Termin buchen kann. „Unser Ziel ist es, im Verlauf des Sommers jedem Erwachsenen, der oder die das möchte, und denjenigen Jugendlichen ab 12 Jahren, die selbst und deren Eltern das möchten, ein Impfangebot machen zu können. Abhängig ist das natürlich immer von den Impfstofflieferungen, die der Bund nach Baden-Württemberg verteilt. Das Ende der Priorisierung eröffnet nun auch Menschen, die jung und gesund sind, und die sich in den letzten Monaten durch die Pandemie ebenfalls stark einschränken mussten, die Perspektive auf eine Impfung und damit auf eine baldige Rückkehr zur Normalität“, so Lahl weiter.

Über 42 Prozent der Baden-Württemberger geimpft

Bis einschließlich 1. Juni haben über 4,7 Millionen Menschen in Baden-Württemberg mindestens die erste Impfung erhalten, und damit 42,4 Prozent der Menschen in Baden-Württemberg. Von den über 60-Jährigen sind 76,8 Prozent erst- und 38,4 Prozent zweitgeimpft. Über 1,5 Millionen Personen aus dieser Altersgruppe wurden in den Impfzentren und über 760.000 Menschen von der niedergelassenen Ärzteschaft erstgeimpft.

red

Inzidenzwert für den Landkreis Ludwigsburg fällt unter kritische Schwelle

Die kreisweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen ist am Donnerstag erstmalig seit März 2021 wieder unter die kritische Schwelle von 50 gesunken: Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert bei 49,1 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Gestern lag der Wert bei 55,2. Vor genau einer Woche lag der Wert bei 59,4(Stand – 03.06. – 16Uhr). 

Innerhalb eines Tages wurden 33 Neuinfektionen registriert. Vor genau einer Woche waren es 82 Fälle. Die meisten Corona-Fälle  wurden in der Stadt Ludwigsburg mit 7 Neuinfektionen verzeichnet. Gestern waren es kreisweit 63 Corona-Fälle. Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg bleibt unverändert bei mindestens 497. Rund 25.560 (+47) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Laut der RKH-Klinik beträgt die Zahl der COVID-19 Patienten, die in stationärer Behandlung im Klinikum Ludwigsburg liegen, 20. Auf der Normalstation werden 16 Patienten behandelt. 4 Patienten befinden sich auf der Intensivstation, von denen beatmet werden. (Stand: 03.06.)

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 03.06.)

Affalterbach ( 168 | 3 )
Asperg ( 728 | 2 )
Benningen am Neckar ( 253 | 0 )
Besigheim ( 647 | 0 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.458 | 2 )
Bönnigheim ( 544 | 0 )
Ditzingen ( 1.201 | 2 )
Eberdingen ( 300 | 0 )
Erdmannhausen ( 181 | 0 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 601 | 0 )
Freudental ( 161 | 0 )
Gemmrigheim ( 259 | 0 )
Gerlingen ( 712 | 0 )
Großbottwar ( 344 | 0 )
Hemmingen ( 319 | 0 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 272 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 364 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 849 | 1 )
Kornwestheim ( 1.981 | 4 )
Löchgau ( 292 | 1 )
Ludwigsburg ( 4.844 | 7 )
Marbach am Neckar ( 701 | 1 )
Markgröningen ( 757 | 1 )
Möglingen ( 679 | 4 )
Mundelsheim ( 137 | 0 )
Murr ( 252 | 0 )
Oberriexingen ( 123 | 0 )
Oberstenfeld ( 379 | 0 )
Pleidelsheim ( 306 | 0 )
Remseck am Neckar ( 1.214 | 0 )
Sachsenheim ( 1.014 | 0 )
Schwieberdingen ( 459 | 0 )
Sersheim ( 298 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 473 | 0 )
Tamm ( 429 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 1.473 | 5 )
Walheim ( 140 | 0 )

red

Pflegereform beschlossen

Welch kostbares Gut die Pflege ist, hat die Corona-Krise wohl jedem unmissverständlich vor Augen geführt. Nur mit der Bezahlung der Pflegekräfte hapert es. Dass sich an diesem Zustand dringend etwas ändern muss, versteht sich von selbst. Nun ist es endlich so weit.

Nach langem Tauziehen und heftigen Diskussionen hat das Bundeskabinett nun die Pflegereform für eine bessere Bezahlung von Altenpflegekräften auf den Weg gebracht. Ab September 2022 sollen Pflegeeinrichtungen ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen müssen.

Ein weiterer Punkt: Pflegebedürftige sollen von den immer weiter steigenden Zuzahlungen für die Pflege im Heim entlastet werden. Dafür sollen sie ab Januar 2022 Zuschläge bekommen, die den Eigenanteil für die reine Pflege senken, heißt es. Jetzt muss die Reform nur noch vom Bundestag beschlossen werden. Daran zweifelt allerdings niemand ernsthaft. Voraussichtlich noch im Juni 2021 dürfte es endgültig Grünes Licht geben.

Und wie wird das alles bezahlt? Zur Gegenfinanzierung soll der Bund ab 2022 einen Zuschuss von jährlich einer Milliarde Euro für die Pflegeversicherung geben, heißt es. Darüber hinaus soll der Zuschlag für Kinderlose beim Pflegebeitrag um 0,1 Punkte auf künftig 0,35 Prozentpunkte angehoben werden. Damit steigt der Beitrag für sie von 3,3 auf 3,4 Prozent des Bruttolohns.

Ralf Loweg / glp

Der digitale Impfpass kommt

Geimpfte Menschen sollen in der Corona-Krise Vorzüge genießen Können. Doch dafür bedarf es natürlich eines Nachweises. Große Hoffnungen setzt die Europäische Union (EU) jetzt auf den digitalen Impfpass. Der soll vor allem das Reisen einfacher machen.

Dafür sind nun endlich auch die technischen Voraussetzungen geschaffen worden. Und so, wie es aussieht, soll Deutschland zu den ersten Ländern gehören, die das Zertifikat ausgeben. Da werden sich viele Menschen sehr freuen, schließlich steht ja der Sommerurlaub vor der Tür.

Wie ein EU-Sprecher betont, sind die technischen Vorbereitungen für die EU-weite Ausgabe der digital lesbaren Bescheinigungen damit abgeschlossen. Sieben Länder hätten bereits mit der Ausstellung begonnen, darunter Deutschland.

Wichtig: Hierzulande laufen bereits sogenannte Feldtests mit dem digitalen Impfpass in einigen Impfzentren. Dabei wird getestet, ob Bürger nach einer Impfung den Nachweis mit einer App einscannen können. Dieser kann dann bei Reisen kontrolliert werden, heißt es.

Und der digitale Impfpass hat auch einen Namen: “CovPass. Das klingt zwar nicht sehr anspruchsvoll, ist aber egal. Der bundesweite Start ist für das zweite Quartal 2021 vorgesehen, also vielleicht noch im Juni – vor dem Beginn der Hauptreisezeit. Der Nachweis wird nach Angaben der EU-Kommission Schritt für Schritt in verschiedenen deutschen Regionen eingeführt. Da kann der Sommer kommen.

Ralf Loweg / glp

Studie: Spitzensportler leben länger

Sport fördert die Gesundheit. Und wer sich regelmäßig fit hält, lebt auch länger. So weit, so gut. Doch jetzt zeigt eine Studie des International Longevity Centre UK (ILC), dass vor allem Spitzensportler eine deutlich höhere Lebenserwartung haben. Untersucht wurden Profisportarten wie Fußball, Cricket, Tennis und Golf.

Die Studie zeigt, dass es unter den heute Lebenden 36 Prozent mehr Wimbledon-Finalisten gibt, als zu erwarten wäre, wenn sie die gleiche Sterblichkeitsrate hätten wie der Durchschnitt der Männer. Im Vergleich dazu gibt es 16 Prozent mehr englische Rugby-Union-Kapitäne und 14 Prozent mehr englische Cricket-Kapitäne.

Viele der Unterschiede in der Lebenserwartung zwischen den Sportarten lassen sich auf die unterschiedlichen Verletzungsrisiken, Unterschiede im sozioökonomischen Status, der mit einer bestimmten Sportart verbunden ist, unterschiedliche Bildungsniveaus und Führungsqualitäten zurückführen – wobei beispielsweise Kapitäne in der Rugby Union eine höhere Lebenserwartung haben als im Fußball.

Die Ergebnisse überraschen auch die Wissenschaftler. “Es ist zwar allgemein bekannt, dass Sport eine Vielzahl von gesundheitlichen Vorteilen hat, aber niemand wusste genau, wie sich das auf die Lebenserwartung von Profisportlern auswirkt”, sagt Professor Les Mayhew, Leiter Global Research am ILC.

Ralf Loweg / glp

Inzidenzwert für den Landkreis Ludwigsburg erneut unverändert

Die kreisweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen ist auch am Mittwoch unverändert geblieben: Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert unverändert bei 55,2 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Bereits gestern und vorgestern lag der Wert bei genau 55,2. Vor genau einer Woche lag der Wert bei 60,1(Stand – 02.06. – 16Uhr). 

Innerhalb eines Tages wurden 63 Neuinfektionen registriert. Vor genau einer Woche waren es 70 Fälle. Die meisten Corona-Fälle  wurden in der Stadt Ludwigsburg mit 16 Neuinfektionen verzeichnet. Gestern waren es kreisweit 54 Corona-Fälle. Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg steigt um 1 auf mindestens 497. Rund 25.513 (+86) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Laut der RKH-Klinik beträgt die Zahl der COVID-19 Patienten, die in stationärer Behandlung im Klinikum Ludwigsburg liegen, 20 (-3). Auf der Normalstation werden 16 Patienten behandelt. 4 (-1) Patienten befinden sich auf der Intensivstation, von denen beatmet werden. (Stand: 02.06.)

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 02.06.)

Affalterbach ( 165 | 2 )
Asperg ( 726 | 1 )
Benningen am Neckar ( 253 | 0 )
Besigheim ( 647 | 0 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.456 | 3 )
Bönnigheim ( 544 | 1 )
Ditzingen ( 1.199 | 4 )
Eberdingen ( 300 | 0 )
Erdmannhausen ( 181 | 1 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 601 | 1 )
Freudental ( 161 | 0 )
Gemmrigheim ( 259 | 0 )
Gerlingen ( 712 | 0 )
Großbottwar ( 344 | 0 )
Hemmingen ( 319 | 1 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 272 | 1 )
Kirchheim am Neckar ( 364 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 848 | 2 )
Kornwestheim ( 1.977 | 8 )
Löchgau ( 291 | 1 )
Ludwigsburg ( 4.837 | 16 )
Marbach am Neckar ( 700 | 3 )
Markgröningen ( 756 | 2 )
Möglingen ( 675 | 2 )
Mundelsheim ( 137 | 0 )
Murr ( 252 | 1 )
Oberriexingen ( 123 | 0 )
Oberstenfeld ( 379 | 2 )
Pleidelsheim ( 306 | 0 )
Remseck am Neckar ( 1.214 | 3 )
Sachsenheim ( 1.014 | 0 )
Schwieberdingen ( 459 | 0 )
Sersheim ( 298 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 473 | 1 )
Tamm ( 429 | 1 )
Vaihingen an der Enz ( 1.468 | 6 )
Walheim ( 140 | 0 )

red

Weitere Corona-Lockerungen in Stuttgart: Einkaufen im Einzelhandel ab Donnerstag ohne Testpflicht

In der Landeshauptstadt Stuttgart liegt die 7-Tage-Inzidenz am Mittwoch, 2. Juni, nach offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts bei 43,2 und damit seit fünf Tagen in Folge unter 50. Folglich sind nach der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes weitere Lockerungen möglich. Diese treten ab Donnerstag, 3. Juni, in Kraft. Das hat die Stadt am Mittwoch, 2. Juni, bekannt gegeben.

Die Lockerungen erlauben Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit zehn Person aus bis zu drei Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt, auch nicht mitgezählt werden Geimpfte und Genesene mit entsprechenden Nachweisen.

Im Einzelhandel sind weitere Öffnungen mit folgenden Auflagen möglich: Der gesamte Einzelhandel darf öffnen. Die Click-and-Meet-Regelung fällt weg, ebenso die Testpflicht für Kundinnen und Kunden. Geschäfte mit weniger als zehn Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen maximal einen Kunden empfangen, Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern einen Kunden pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche. Für die darüber hinausgehende Fläche ist ein Kunde pro 20 Quadratmeter zulässig (der Lebensmitteleinzelhandel ist davon ausgenommen). Es gilt weiterhin eine Maskenpflicht in und vor den Geschäften und auf den Parkplätzen. Besondere Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen, sind nicht erlaubt.

Für Archive, Büchereien und Bibliotheken, zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen entfällt die Anmeldepflicht sowie die Personenbeschränkung und die Maskenpflicht im Freien. Im Innenbereich muss aber weiterhin Maske getragen werden. Außerdem müssen die Einrichtungen nach wie vor ein Hygienekonzept vorhalten und die Kontaktdaten der Besucher aufnehmen.

red

Corona-Risiko: Deutschland herabgestuft

Sechs lange Monate hat es gedauert. Doch jetzt ist wirklich Licht am Ende des Tunnels zu sehen. Denn das Robert Koch Institut (RKI) stuft Deutschland in seiner Corona-Risikobewertung wieder herab. Im Klartext: Mit einem exponentiellen Wachstum der Infektionszahlen sei nicht mehr zu rechnen, so die Experten des RKI.

Und so durfte auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf der obligatorischen Pressekonferenz mit RKI-Präsident Lothar Wieler endlich einmal Positives verkünden. “Die Lage wird besser”, sagte der Minister. Zugleich hob er aber warnend den Zeigefinger. Die Menschen sollten die Gefahr durch Corona weiter nicht unterschätzen. “Wir sind noch mitten in der Pandemie”, so der CDU-Politiker. Der Blick nach Großbritannien zeige, dass sich das Infektionsgeschehen trotz einer fortschreitenden Impfkampagne bei Mutationen wieder verschärfen könne.

Um auf strikte Corona-Maßnahmen zu verzichten, müssten “mehr als 80 Prozent” der Menschen im Land einen Immunschutz haben, durch vollständige Impfung oder durchgemachte Infektion plus Impfung, erklärt RKI-Chef Wieler. Eine einmalige Impfung biete noch nicht ausreichend Schutz vor einer Infektion. “Impfen lassen, wann immer ein Impfangebot gemacht wird”, lautet seine Empfehlung. Und so wird das Licht am Ende des Tunnels immer heller.

Ralf Loweg / glp

Weltblutkrebstag: Hilfe für Leukämie-Patienten

Weltweit sind etwa 3,1 Millionen Patienten von einer hämatologischen Krebserkrankung betroffen. Allein in Deutschland erkrankten 2017 etwa 13.900 Menschen neu an einer Leukämie. Die chronische lymphatische Leukämie zählt zu den häufigsten Leukämien bei Erwachsenen.

Die Erkrankung tritt vor allem im höheren Lebensalter auf – Frauen sind bei der Erstdiagnose im Durchschnitt 72, Männer 75 Jahre alt. Männer sind etwa doppelt so häufig betroffen wie Frauen. Generell können aber auch jüngere Menschen an einer chronisch lymphatischen Leukämie (CLL) erkranken.

Um auf die bösartige Erkrankung aufmerksam zu machen, hat die gemeinnützige Organisation DKMS (ehemals Deutsche Knochenmarkspenderdatei) im Jahr 2014 den World Blood Cancer Day (WBCD) ins Leben gerufen.

Dieser globale Aktionstag soll auf Blutkrebs aufmerksam machen und ist dem Kampf gegen die Krebserkrankung gewidmet. Ziel ist es, Betroffenen Unterstützung entgegenzubringen und Einzelpersonen, Familien, Gemeinden, Unternehmen, Organisationen und alle zusammenzubringen, die bereit sind, zu unterstützen.

Auf der Webseite www.dkms.de finden sich Informationen rund um das Krankheitsbild, beispielsweise zu den Symptomen, den Ursachen und den unterschiedlichen Stadien. Neu diagnostizierte Patienten erhalten Tipps zum Umgang mit ihrer Erkrankung; dazu gehören auch Informationen zur Suche nach sowie zur Vorbereitung auf den Besuch bei Ärztinnen und Ärzten.

Ralf Loweg / glp