Deutschland verhängt Einreisestopp

Wer nicht Bürger eines EU-Staates ist, darf im Regelfall nicht mehr nach Deutschland einreisen. Bundeskanzlerin Angela Merkel teilte nach einer Videokonferenz mit den Staats- und Regierungschefs der EU mit, die Beschränkung gelte ab sofort – zunächst für 30 Tage.

Ziel sei es, die Corona-Pandemie einzudämmen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums hat Minister Horst Seehofer das entsprechende Einreiseverbot bereits angeordnet. Es betreffe alle Flüge und Schiffsreisen, die ihren Ausgangspunkt außerhalb der Europäischen Union haben.

Ausnahmen gibt es laut Ministerium für Drittstaatangehörige mit längerfristigem Aufenthaltsrecht in einem EU-Staat. Wer einen dringenden Einreisegrund hat – beispielsweise eine Beerdigung oder einen Gerichtstermin – muss dafür die entsprechenden Nachweise mitführen, berichtet “tagesschau.de”.

Staatsangehörigen von EU-Staaten und ihren Angehörigen wird die Durchreise durch Deutschland gestattet. Das gilt auch für Bürger aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

Ralf Loweg

Corona und die wirtschaftlichen Folgen

Wer von einer offiziell angeordneten Quarantäne betroffen ist, hat in finanzieller Hinsicht eine gewisse Sicherheit: Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht in diesem Fall eine Entschädigung für den entgehenden Arbeitslohn vor. Für Arbeitnehmer orientiert sich diese an der normalen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Praktisch soll das Geld laut Gesetz zunächst weiter vom Arbeitgeber ausgezahlt werden. Der kann es sich später von der zuständigen Behörde – in aller Regel vom Gesundheitsamt – wieder holen. Sollte die Quarantäne länger als sechs Wochen dauern, gibt es ab der siebten Woche eine Entschädigung in Höhe des gesetzlichen Krankengeldes.

Auch Selbstständige haben einen Anspruch auf Entschädigung. Für die Berechnung wird bei ihnen ein Zwölftel des Arbeitseinkommens zugrunde gelegt, also ein “rechnerisches Monatsgehalt”. Steht der Betrieb eines Selbstständigen wegen Quarantäne still, ersetzt die zuständige Behörde außerdem die weiterlaufenden Betriebsausgaben “in angemessenem Umfang”.

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft anbietet. In diesen Fällen haben die Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beantragen: Die Betriebe, die von einer Schließung oder auch von einem massiven Rückgang des Umsatzes betroffen sind, können ihre Angestellten “in Kurzarbeit schicken” und entsprechend weniger Lohn zahlen.

Die Differenz zum vollen Lohn, auf den der Arbeitnehmer Anspruch hat, übernimmt dann die Bundesagentur für Arbeit. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um einen klassischen Entschädigungsanspruch, sondern um ein eigenes politisches Instrument. Das Kurzarbeitergeld soll schon rückwirkend zum ersten März beantragt werden können.

Ralf Loweg

Welche Geschäfte geöffnet bleiben dürfen und welche schließen müssen

Ab Mittwoch (18. März) gilt die von der Landesregierung Baden-Württemberg nach dem Infektionsschutzgesetz angepasste Rechtsverordnung um die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Es wurde also konkret definiert, welche Einrichtungen und Geschäfte geschlossen werden müssen und welche geöffnet bleiben dürfen.

Und so sehen die Regelungen konkret aus:

Was darf offen bleiben?

  • Einzelhandel für Lebensmittel,
  • Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste,
  • Getränkemärkte,
  • Apotheken,
  • Sanitätshäuser,
  • Drogerien,
  • Tankstellen,
  • Banken und Sparkassen,
  • Poststellen,
  • Frisöre, Reinigungen, Waschsalons,
  • der Zeitungsverkauf,
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel
  • Hofläden und Raiffeisenmärkte

Diese Verkaufsstellen können jetzt auch am Sonntag und Feiertag geöffnet werden. Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, werden geschlossen.

Was muss schließen?

Gaststätten

  • Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt.
  • Vom Verbot ausgenommen sind allerdings Gaststätten, die Speisen und Getränke anbieten sowie Mensen, wenn sichergestellt ist, dass
    • die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
    • Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist.
  • Die Gaststätten dürfen frühestens ab sechs Uhr geöffnet und müssen spätestens ab 18 Uhr geschlossen werden.

Der Betrieb folgender Einrichtungen wird untersagt:

  • Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
  • Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen,
  • Kinos,
  • Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen,
  • alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, und ähnliche Einrichtungen,
  • Volkshochschulen und Jugendhäuser,
  • öffentliche Bibliotheken,
  • Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,
  • Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks sowie Anbieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte
  • Öffentliche Spiel- und Bolzplätze.

Veranstaltungen

Untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Angebote von Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen.

Untersagt sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften. Auch alle sonstigen Veranstaltungen sind untersagt.

 

Jetzt 1.641 Infizierte im Land – Im Ortenaukreis stirbt eine 80-Jährige an den Folgen von Corona

Die Zahl der Infizierten im Land steigt auf 1.641. Das wurde vom Sozialministerium am Dienstagabend (17. März) gemeldet. Damit stieg die Zahl der Neu-Infizierten seit gestern um 536 Fälle. Inzwischen wurde ein weiterer – sechster Todesfall – gemeldet.

Das Landesgesundheitsamt und das Gesundheitsamt des Ortenaukreises meldeten am Dienstagabend (17. März) einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Baden-Württemberg. Es handelt sich um eine über 80-Jährige stationär behandelte Patientin aus dem Ortenaukreis, die bereits gestern verstorben ist. Damit steigt die Zahl der Todesfälle in Baden-Württemberg auf sechs (Landkreise Rems-Murr, Esslingen, Göppingen, Heilbronn, Rottweil und Ortenaukreis).

Von den 1.641 mitgeteilten Fällen in Baden-Württemberg waren 916 männlich (56 Prozent). Das Durchschnittsalter beträgt 46 Jahre bei einer Spannweite von 0 bis 94 Jahren.

Wichtiger Hinweis: Es handelt sich bei diesen Zahlen um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter auch deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben. Dafür bitten wir um Verständnis.

Zahl der Erkrankten im Kreis Ludwigsburg um 9 Personen gestiegen

Laut dem Landratsamt Ludwigsburg ist die Zahl der Erkrankten seit dem gestrigen Tag (16. März) erneut gestiegen. Das Kreisgesundheitsamt zählt am Dienstagabend insgesamt 98 bestätige Corona-Erkrankungen im Kreis Ludwigsburg. Davon 9 neue Fälle seit gestern. Die Altersspanne liegt laut der Behörde zwischen 4 und 93 Jahren, wovon zur Zeit fünf Personen stationär behandelt werden.

Der dringende Appell der Behörden lautet daher weiterhin, die Gefahr ernst zu nehmen und Sozialkontakte auf ein Minimum zu beschränken.

red

Zweiter Corona-Toter innerhalb eines Tages

Es ist heute bereits die zweite Meldung, dass ein Mensch an den Folgen des Corona-Virus gestorben ist. Das Landesgesundheitsamt und das Gesundheitsamt des Landkreises Rottweil haben das Gesundheitsministerium am heutigen Dienstagmittag (17. März) über einen Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Baden-Württemberg informiert. 

Es handelt sich um einen über 80-jährigen Mann aus dem Landkreis Rottweil, der zuvor an einer chronischen Erkrankung litt und bereits gestern verstarb. Damit steigt die Zahl der Todesfälle in Baden-Württemberg auf fünf (Landkreise Rems-Murr, Esslingen, Göppingen, Heilbronn, Rottweil).

Bereits heute Mittag hat das Landratsamt in Heilbronn mitgeteilt, dass eine 80-Jährige aus dem Landkreis Heilbronn an den Folgen der Krankheit gestorben ist.

Corona: Vierter Todesfall in Baden-Württemberg

Das Landesgesundheitsamt und das Landratsamt Heilbronn haben das Gesundheitsministerium am heutigen Dienstag (17. März) über einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Baden-Württemberg informiert. 

Es handelt sich um eine über 80-jährige Bewohnerin eines Pflegeheimes im Landkreis Heilbronn, die zuvor an schweren Grunderkrankungen litt. Damit steigt die Zahl der Todesfälle in Baden-Württemberg auf vier (Landkreise Rems-Murr, Esslingen, Göppingen, Heilbronn).

“Trimmy” feiert Geburtstag

Die Smartphone-Generation kann mit dem Begriff “Trimmy” vermutlich nichts anfangen. Dabei hat das Kerlchen mit dem lustigen Namen Millionen Menschen im wahrsten Sinne des Wortes bewegt. Denn “Trimmy” ist die Symbolfigur der Trimm-Dich-Kampagne. Am 16. März 2020 feiert die Bewegungskampagne ihr 50. Jubiläum.

In den 1960er Jahren konzentrierten sich Sportaktivitäten in der Regel auf wettkampforientierten Sport und waren meist auf männliche Sportler ausgelegt. Es zählten Erfolg und Leistung. Mit Gesundheit und Spaß an Bewegung hatte sportliche Aktivität wenig zu tun. Gleichzeitig wurden die Deutschen immer übergewichtiger – denn mit dem Wirtschaftswunder hielt eine einseitige und ungesunde Ernährung Einzug. Damit stieg die Zahl der Herz- und Kreislauferkrankungen und der Infarkte. Es war also Zeit für etwas mehr Bewegung.

Mit dieser groß angelegten Werbeaktion startete der Deutsche Sportbund am 6. März 1970 in Berlin eine zunächst auf vier Jahre angelegte Kampagne, die bundesweit für mehr Bewegung sorgen sollte. Ein kleines Männchen mit Mondgesicht, fröhlichem Lächeln und hochgerecktem Daumen wurde zum Maskottchen der Kampagne, dessen Bekanntheitsgrad vergleichbar mit dem von Bundeskanzler Willy Brandt war. Unterstützt wurde die Trimm-Dich-Bewegung von Politik, Wirtschaft und Krankenkassen.

Laut Emnid-Umfrage von 1974 gaben 19 Prozent der Bevölkerung an, durch die Trimm-Aktion sportlich aktiv geworden zu sein. Darunter mehr Frauen als Männer. Durchschnittlich zwei Stunden trimmten sich die Befragten pro Woche. Wenn man bedenkt, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) aktuell in der Gruppe der 18- bis 64-Jährigen mindestens 150 Minuten Sport pro Woche in moderater Intensität empfiehlt, konnten sich die Ergebnisse der Trimm-Dich-Kampagne sehen lassen. Wir gratulieren zum runden Geburtstag.

Ralf Loweg

So pumpen Sie die Muskeln auf

Nicht nur Ausdauer ist für einen gesunden Körper wichtig. Auch die Muskeln müssen aufgebaut werden. Und da ist ein gezieltes Krafttraining genau die richtige Aufbau-Kur.

“Der Mensch profitiert ein Leben lang von kräftigen Muskeln”, sagt Sportbiologie-Professor Henning Wackerhage von der Technischen Universität München im Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau”. Starke Muskeln helfen bei Rückenschmerzen, beugen Osteoporose und Diabetes vor und können bei älteren Menschen schwere Stürze verhindern. Zudem sind Muskeln der natürliche Feind von Fettpolstern, denn sie verbrauchen eine ganze Menge Energie.

Schon ab dem 30. Geburtstag geht jedes Jahr fast ein Prozent der Muskelmasse verloren, ab 60 beschleunigt sich dieser Abbau – sofern man nichts dagegen unternimmt.

Billy Sperlich, Professor für Trainingswissenschaften an der Uni Würzburg, rät, mit einem einfachen Ziel zu starten: “Zwei- bis dreimal Training die Woche sind gut, wenn man erst mal langsam einsteigen möchte.” Wer über 35 Jahre ist, länger nicht trainiert hat oder chronisch krank ist, sollte allerdings vorab einen Arzt aufsuchen. Eine Einheit pro Woche dient dabei eher der Ausdauer, etwa Laufen, Radfahren oder Schwimmen. Zwei Einheiten pro Woche sollte man für das Krafttraining reservieren.

Eine gute Möglichkeit für Wieder- oder Neueinsteiger ist das gerätegestützte Training an Kraftmaschinen, wie es beispielsweise Fitness-Studios anbieten. Eine andere Möglichkeit bietet ein altersangepasstes Krafttraining zu Hause – Gesundheitskurse und Trainingsangebote der Krankenkassen können den Einstieg erleichtern.

In jedem Fall gilt: “Regelmäßigkeit ist der Schlüssel zum Erfolg”, sagt Sperlich. Voraussetzung ist zudem, sich aus der eigenen Komfortzone zu bewegen: Nur bei ausreichend starkem Reiz kommen die Wachstumsprozesse im Muskel in Gang. Dass sich dann mit Krafttraining bis ins hohe Alter etwas bewegen lässt, gilt mittlerweile als bewiesen.

Ralf Loweg

Zahl der bestätigten Corona-Infizierten im Land steigt auf 1.105

Dem baden-württembergischen Sozialministerium wurden am Montagnachmittag (16. März – 14.30Uhr) vom Landesgesundheitsamt (LGA) 128 weitere Fälle von bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Ein Tag zuvor wurden 150 bestätigte Fälle gemeldet. Die Zahl der Infizierten im Land steigt damit weiter an auf insgesamt 1.105 Fälle. 

Von den 1.105 Fällen waren 613 männlich (55 Prozent). Das Durchschnittsalter beträgt 47 Jahre bei einer Spannweite von 1 bis 94 Jahren. Überwiegend handelt es sich bei den in Baden-Württemberg bislang aufgetretenen Fällen um solche mit nachvollziehbaren Infektionsketten. Dem LGA liegen aktuell Informationen über acht intensivmedizinisch betreute Patienten vor.

In der Landeshauptstadt Stuttgart sind aktuell 284 Menschen registriert (Stand Montag, 16. März, 18 Uhr), die an dem neuartigen Coronavirus erkrankt sind. Das gab die Pressestelle der Stadt Stuttgart heute bekannt

Wichtiger Hinweis vom Landessozialamt: Es handelt sich bei diesen Zahlen um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter auch deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben.

red