Alkoholverbot und Maskenpfllicht: An diesen Orten in Stuttgart gelten die neuen Regeln

Die Stadt Stuttgart hat am Montag nun die Orte und Anlagen benannt, die ab kommenden Mittwoch den neuen Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus unterliegen. Sie regeln private Feiern, das Tragen von Mund- Nasen-Bedeckungen im City-Ring, den Verkauf und den Konsum von Alkohol, den Schulunterricht sowie den Besuch von Fußballspielen. Die dazugehörigen Verfügungen hat die Stadt am Montag, 12. Oktober, veröffentlicht. Rechtlich bindend sind sie ab Mittwoch. Sie gelten zunächst bis einschließlich Sonntag, 1. November. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld.

An privaten Feiern in Privaträumen dürfen nicht mehr als 10 Personen teilnehmen. In angemieteten Räumen dürfen es nicht mehr als 25 Personen sein.

An diesen Orten gilt die Maskenpflicht:

Arnulf-Klett-Platz (mit Arnulf-Klett-Passage), Friedrichstraße, Theodor-Heuss-Straße, Rotebühlplatz (einschließlich City Plaza und Rotebühlpassage), Paulinenstraße, Rupert-Mayer-Platz, Vorplatz der Kirche St. Maria, Feinstraße, Österreichischer Platz, Hauptstätter Straße, Charlottenplatz (einschließlich Charlotten-Passage), Konrad-Adenauer-Straße, Gebhard-Müller-Platz, Schillerstraße. Es werden jeweils beide Seiten der genannten Straßen und alle Seiten der genannten Plätze erfasst.

Die Vorgabe gilt auch für alle Wochenmärkte in Stuttgart.

Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund- Nasen-Bedeckung tragen können. Außerdem sind ausgenommen Bauarbeiter bei der Arbeit und Personen, die essen oder trinken, joggen oder Fahrrad fahren.

Wann und wo gilt das Alkoholverbot: 

Fortan untersagt ist der Verkauf von alkoholischen Getränken an Donnerstagen, Freitagen und Samstagen in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags: Diese Regel gilt für Gastro-Betriebe, die Getränke zum Mitnehmen („To Go“) verkaufen sowie für Läden und Supermärkte.

An diesen Tagen ist auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in Anlagen ab 23 Uhr der Konsum alkoholischer Getränke untersagt. Die Vorgabe bezieht sich neben dem City-Ring auf die Bereiche:

  • Mittlerer und Unterer Schlossgarten
  • Wilhelmsplatz (Stuttgart-Mitte)
  • Feuersee
  • Weißenburgpark
  • Marienplatz
  • Erwin-Schoettle-Platz
  • Karlshöhe
  • Bismarckplatz
  • Berliner Platz einschließlich Bosch-Areal
  • Stadtgarten
  • Pariser Platz
  • Mailänder Platz
  • Höhenpark Killesberg
  • Parkanlage Villa Berg
  • Wilhelmsplatz in Bad Cannstatt
  • Bahnhofsvorplatz in Bad Cannstatt
  • Kurpark in Bad Cannstatt
  • Wilhelm-Geiger-Platz in Feuerbach
  • Löwenmarkt in Weilimdorf.

Bei öffentlichen Veranstaltungen ist im gesamten Stadtgebiet durchgängig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Fußballspiele sind unter Auflagen nur noch mit bis zu 200 Teilnehmenden möglich. Die Stuttgarter Kickers erhalten für die beiden anstehenden Heimspiele am 14. und am 17. Oktober eine Ausnahmegenehmigung für die Teilnahme von 500 Zuschauern, weil die Karten bereits verkauft waren.

Masken sind auch zu tragen in den auf der Grundschule aufbauenden allgemeinen Schulen, den beruflichen Schulen sowie den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ab Beginn der Hauptstufe, jeweils in öffentlicher und freier Trägerschaft. Die Vorgabe gilt – auch während des Unterrichts – für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie sonstige anwesende Personen. In den Grundschulen sind Masken zu tragen von den Lehrkräften sowie sonstigen anwesenden Personen ab 16 Jahren, auch hier während des Unterrichts.

Für die Schüler ab der Klassenstufe 8 beginnt der Unterricht frühestens zur zweiten Stunde. Diese Anordnung soll den öffentlichen Nahverkehr entlasten.

Aufgehoben wird das Verbot sexueller Dienstleistungen. Grund dafür ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs sowie eine neue Landesverordnung.

red

Engpässe beim Grippe-Impfstoff

Die Corona-Pandemie treibt die Nachfrage nach Grippeschutz-Impfungen deutlich nach oben. Doch die bereitgestellten rund 26 Millionen Impfdosen reichen rein rechnerisch nicht einmal aus, um alle Risiko-Patienten in Deutschland zu versorgen. Zu dieser Gruppe zählen alle über 60-Jährigen, chronisch Kranke, Mitarbeiter im Gesundheitswesens sowie diejenigen, die beruflich viele Kontakte haben.

Deshalb sieht Dr. Martin Terhardt von der ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts (RKI) dringend Handlungsbedarf. Er sieht die Gefahr eines Engpasses und äußert sich gegenüber dem rbb-Verbrauchermagazin SUPER.MARKT besorgt: “Mein Wunsch wäre tatsächlich eine abgestufte Empfehlung, dass man jetzt erst mal bis Mitte Dezember 2020 wirklich den Vorrang denjenigen gibt, die zu den Risikogruppen gehören.”

Auch eine aktuelle Umfrage der Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände besagt, dass sich 38 Prozent der Erwachsenen impfen lassen wollen. Das wären 26,6 Millionen Menschen, und somit mehr als es Impfdosen gibt. Apotheker, die die Impfdosen an Ärzte verteilen, spüren bereits jetzt die erhöhte Nachfrage.

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) hingegen hält weiterhin an ihrer allgemeinen, freiwilligen Impfempfehlung für alle fest. Burkhard Ruppert, stellvertretender Vorsitzender der KV Berlin: “Ich glaube, wenn wir es schaffen 26 Millionen mal gegen Influenza zu impfen, dann ist das ein Irrsinnserfolg, der in der Vergangenheit noch nie erreicht wurde.”

Ralf Loweg / glp

RKI meldet am Montag rund 2500 Neuinfektionen innerhalb 24 Stunden

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Deutschland ist über das Wochenende etwas zurückgegangen. Das ist weniger als in den Tagen zuvor, jedoch für einen Montag nicht ungewöhnlich, da erfahrungsgemäß nicht alle Gesundheitsämter ihre Daten rechtzeitig weiterleiten. So meldeten die Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut am Montagmorgen +2.467 neue Corona-Infektionen innerhalb von 24 Stunden. Doch im Vergleich zum Montag vor einer Woche stieg die Zahl der Neuinfektionen um mehr als 1.000. Damals waren 1.382 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Am Samstag meldete das RKI mit 4.721 Neuinfektionen den höchsten Wert seit April 2020. (Stand: 12.10.)

Seit Beginn der Corona-Krise haben sich laut RKI mindestens 325.331 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 9.621. Das sind 6 mehr als ein Tag zuvor. Rund 276.900 (+2.100) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden.

Die Reproduktionszahl, kurz R-Wert, lag nach RKI-Schätzungen in Deutschland laut Lagebericht vom Sonntag bei 1,40 (Vortag: 1,42).

Als Reaktion auf die steigenden Infektionszahlen hatten die Bundesländer mehrheitlich beschlossen, dass innerdeutsche Urlauber aus Risikogebieten nur dann beherbergt werden dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen können. Greifen soll dies für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen.

red

Corona-Risikogebiet Stuttgart: Mit diesen Maßnahmen will die Stadt die Neuinfektionen in den Griff bekommen

Die Neu-Infektionszahlen steigen in Stuttgart weiter besorgniserregend stark an: Seit dem Vortag gilt die Landeshauptstadt als Risikogebiet, weil durch 82 neue Infektionen eine 7-Tage-Inzidenz von 50,5 je 100.000 Einwohner erreicht wurde. Der Trend scheint sich zu verschärfen, genaue Zahlen wird das Landesgesundheitsamt voraussichtlich am frühen Abend veröffentlichen. Auf Grund dieser Entwicklung hat sich die Stadtspitze am Sonntag- Mittag, 11. Oktober, auf weitere Einschnitte verständigt. Diese werden im Lauf der nächsten Tage in Stuttgart gelten. Das gab die Stadtverwaltung am Sonntag bekannt.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte nach einer Telefonkonferenz der Lagebesprechung „Corona“: „Wir müssen jetzt entschieden handeln, um die Zahl der Neuinfektionen sofort wieder runter zu bekommen. Nur so können wir Schulen, Kitas, Wirtschaft und Handel offen halten. Nur so kann es gelingen, dass wieder alle Fälle durch das Gesundheitsamt nachvollzogen werden können. Diese Nachvollziehbarkeit ist das A und O bei der Eindämmung der Pandemie.“

Der Leiter des Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt, äußerte sich sehr besorgt: „Die Zahlen steigen so stark, dass das Gesundheitsamt die für die Kontrolle der Pandemie so wichtige Nachverfolgung der Kontaktpersonen nicht mehr gewährleisten kann. Wir mobilisieren daher alle Kräfte innerhalb der Stadtverwaltung und erbitten Hilfe bei der Bundeswehr.“ Ehehalt appellierte: „Wir alle müssen die Zahl der Begegnungen untereinander deutlich reduzieren. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie auch die Abstands- und Hygieneregeln einhalten und unbedingt Masken tragen. Jetzt ist jeder und jede Einzelne gefordert.“

Um die Nachverfolgung wiederherzustellen, sollen über den so genannten „Pandemie-Pool“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Ämter unmittelbar das Gesundheitsamt unterstützen. Zugleich wird die Verwaltung Amtshilfe bei der Bundeswehr ersuchen. Auch das Amt für öffentliche Ordnung soll entlastet werden.

Diese Regeln kommen auf die Bürgerinnen und Bürger zu:

  • Die Stadtverwaltung wird anordnen, dass private Feiern nur noch mit zehn Teilnehmern in privaten und 25 Teilnehmer in öffentlichen und angemieteten Räumen zulässig sind. Die Allgemeinverfügung wird am Dienstag veröffentlicht und dann ab Mittwoch, 14. Oktober, 0.00 Uhr, gelten. Mit verstärkten Kontrollen soll darüber hinaus gegen illegale Partys vorgegangen werden.
  • Weiterhin soll das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb des Stuttgarter City-Rings verpflichtend werden. Eine Allgemeinverfügung wird die Örtlichkeiten und Verbindlichkeiten benennen. Auch sie ist in Vorbereitung.
  • Der Verkauf und der Konsum von Alkohol soll eingeschränkt werden. Das Amt für öffentliche Ordnung bestimmt derzeit die Plätze, an denen ab 23 Uhr kein Alkohol mehr getrunken werden darf. Bereits ab 21 Uhr dürfen anliegende Geschäfte keine alkoholischen Getränke mehr verkaufen – davon ausgenommen sind konzessionierte Gastronomiebetriebe. Die Beschränkungen für den Konsum und den Verkauf von Alkohol sollen für zwei Wochen gelten. Eine Sperrstunde für Gastronomiebetriebe wird aktuell nicht verfolgt.
  • Das Rathaus bleibt ein offenes Haus. Allerdings sollen Teilnehmer von Konferenzen, Ausschusssitzungen und Dienstbesprechungen eine Maske tragen. Mit dem Personalrat wird die Stadt eine Ausweitung der geltenden Maskenpflicht besprechen, diese Pflicht gilt bislang nur für die Gänge.
  • Zuschauer sind bei Fußball-Spielen vorübergehend nicht zulässig. Bei anderen Sport- oder Kulturveranstaltungen sind bis zu 500 Zuschauer zulässig, sie müssen durchgehend eine Maske tragen. Der VfB Stuttgart muß somit seine Heimspiele ohne Zuschauer bestreiten.
  • OB Kuhn wird zu Beginn der Woche die wichtigsten Dienstleister in der Stadt kontaktieren. Kuhn wird Banken, Versicherungen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Kanzleien bitten, die Möglichkeiten zum Home-Office zu schaffen oder auszuweiten.
  • Die Stadt will als Trägerin der Schulen für mehr Abstand in Bussen und Bahnen sorgen. Dazu soll der Beginn des Unterrichts entzerrt werden. Denkbar wäre eine Anordnung auf Basis des Infektionsschutzgesetzes, die Schülern ab einer bestimmten Klassenstufe vorgibt, später mit dem Unterricht zu beginnen. Die Stadt strebt an, dies im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zu erreichen.

red

Quelle: Stadt Stuttgart

Corona: Landkreis Ludwigsburg nähert sich immer mehr kritischem Grenzwert

Die Lage am Samstag (10.10.) im Landkreis Ludwigsburg:

Die Zahl der Neuinfektionen im Kreis Ludwigsburg ist weiterhin auf einem hohen Niveau und nähert sich immer mehr dem kritischen Grenzwert von 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Das Landratsamt in Ludwigsburg meldete am Samstag binnen 24 Stunden weitere 56 Corona-Fälle. In den vergangenen sieben Tagen gab es im Landkreis somit durchschnittlich 43,6 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Gestern wurde 70 Neuinfektionen gemeldet.

Die Zahl der Gesamtinfizierten im Kreis stieg am Samstag somit auf mindestens 3.044. Die Zahl der Menschen, die im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben sind blieb unverändert bei 70. Die Zahl der Genesenen wird vom Amt mit ungefähr 2.625 beziffert. Das sind 24 mehr als am Vortag.

Aktuell Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 10.10.)

Affalterbach ( 0 )
Asperg ( 7 )
Benningen am Neckar ( 9 )
Besigheim ( 5 )
Bietigheim-Bissingen ( 43 )
Bönnigheim ( 1 )
Ditzingen ( 11 )
Eberdingen ( 5 )
Erdmannhausen ( 3 )
Erligheim ( 0 )
Freiberg am Neckar ( 16 )
Freudental ( 26 )
Gemmrigheim ( 5 )
Gerlingen ( 11 )
Großbottwar ( 3 )
Hemmingen ( 4 )
Hessigheim ( 2 )
Ingersheim ( 3 )
Kirchheim am Neckar ( 0 )
Korntal-Münchingen ( 28 )
Kornwestheim ( 20 )
Löchgau ( 0 )
Ludwigsburg ( 48 )
Marbach am Neckar ( 6 )
Markgröningen ( 4 )
Möglingen ( 8 )
Mundelsheim ( 1 )
Murr ( 4 )
Oberriexingen ( 2 )
Oberstenfeld ( 3 )
Pleidelsheim ( 11 )
Remseck am Neckar ( 9 )
Sachsenheim ( 11 )
Schwieberdingen ( 2 )
Sersheim ( 2 )
Steinheim an der Murr ( 10 )
Tamm ( 3 )
Vaihingen an der Enz ( 20 )
Walheim ( 3 )

 

Die Lage in Baden-Württemberg:

Am Samstag meldete das Landesgesundheitsamt in Baden-Württemberg weitere 520 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus. Damit erhöhte sich die Zahl der Infizierten im Land auf mindestens 53.853, davon sind ungefähr 46.054 Personen wieder genesen. Gestern wurden 527 Neuinfektionen gemeldet. Die Zahl der COVID-19-Todesfälle stieg um zwei auf insgesamt 1.901.

Wichtiger Hinweis:

Basis für die mit dieser Pressemitteilung übermittelten Daten sind die Zahlen, die die Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise dem Landesgesundheitsamt auf dem offiziellen Meldeweg mitgeteilt haben. Es handelt sich dabei um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der elektronischen Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben. Verzögerungen bei der standardisierten Falldatenübermittelung an das LGA können auch dadurch bedingt sein, dass die Gesundheitsämter vor Ort als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einleiten sowie die Kontaktpersonen recherchieren, um Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrechen zu können.

red

RKI meldet mehr als 4700 Neuinfektionen innerhalb 24 Stunden

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Deutschland ist auf einen weiteren Höchsttand seit April gestiegen. So meldeten die Gesundheitsämter 4.721 neue Corona-Infektionen innerhalb von 24 Stunden. Das teilte das Robert Koch-Institut (RKI) am Samstagmorgen mit. Das sind rund 200 Fälle mehr als am Tag zuvor, als mit 4.516 Neuinfektionen bereits ein neuer Höchstwert seit April 2020 gemeldet worden war. (Stand:10.10)

Seit Beginn der Corona-Krise haben sich laut RKI mindestens 319.381 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 9.604. Das sind 15 mehr als ein Tag zuvor. Rund 273.800 (+1.700) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden.

Die Rate der positiven Tests stieg stark an und lag in der Woche vom 28. September bis zum 2. Oktober bei 1,64 Prozent. In der Woche zuvor waren es 1,22 und davor 1,16 Prozent gewesen.

Als Reaktion auf die steigenden Infektionszahlen hatten die Bundesländer mehrheitlich beschlossen, dass innerdeutsche Urlauber aus Risikogebieten nur dann beherbergt werden dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen können. Greifen soll dies für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen.

red

Wie sinnvoll ist eine Grippeimpfung zu Corona-Zeiten ?

Angesichts steigender Corona-Neuinfektionen denken viele Menschen über eine Grippeschutzimpfung nach. Doch Vorsicht: Grundsätzlich empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Grippeschutzimpfung nämlich nur für Menschen, die ein hohes Risiko für einen schweren Grippeverlauf tragen.

Hierzu gehören insbesondere Schwangere nach dem dritten Monat, über 60-Jährige, chronisch Kranke und Personen mit viel Kontakt zu anderen Menschen (zum Beispiel Busfahrer, Lehrer oder Klinikpersonal). Eine Immunisierung bei jungen Menschen ist ratsam, wenn eine erhöhte Gefährdung infolge eines Grundleidens vorliegt, zum Beispiel Asthma, Diabetes oder Erkrankungen des Immunsystems.

Auch eine Impfung für Kinder kann durchaus sinnvoll sein, da sie das Influenza-Virus maßgeblich übertragen. Experten raten Eltern, den behandelnden Kinderarzt auf das Thema Grippeschutz anzusprechen. Wichtig für alle Altersgruppen sei es, nicht zu lange zu warten, denn es dauere bis zu 14 Tage bis der Impfschutz vollständig aufgebaut sei.

Ralf Loweg / glp

So gut sind Deutschlands Gesundheitsämter

Die deutschen Gesundheitsämter stehen in der Corona-Krise ganz besonders im Blickpunkt. Dort arbeiten die Menschen seit Monaten unter Hochdruck. Wie zufriedenstellend die Gesundheitsbehörden der 20 größten Städte Deutschlands in den Augen der Bürger sind, haben nun Studenten der Berlin School of Business and Innovation (BSBI) analysiert. Dafür untersuchten sie Bewertungen für Gesundheitsämter auf Google. Die Online-Beurteilungen der einzelnen Behörden fassten sie dann für die Analyse pro Stadt zusammen.

Das Ergebnis: Die Bonner sind am zufriedensten mit der Leistung ihrer Behörden für Gesundheit und bewerten sie im Schnitt immerhin mit 4,2 von fünf möglichen Sternen auf Google. Vor allem die Betreuung von Tests und Quarantänefällen während der Covid-19-Pandemie heben die Bewertenden positiv hervor. Mit einem knappen Unterschied von 0,1 Sternen schneiden die Ämter in Münster (rund 4,1 Sterne) am zweitbesten ab. Dahinter folgen die Gesundheitsämter in Hannover mit durchschnittlich 3,6 Sternen.

Am schlechtesten bewerteten Verbraucher die Gesundheitsämter in Bremen: An diese vergaben sie 1,8 der möglichen fünf Sterne und monierten vor allem die schlechte telefonische Erreichbarkeit während der Pandemie.

Ähnlich unzufrieden sind Duisburger mit den Behörden für Gesundheit (zwei Sterne). Auch die Düsseldorfer Ämter konnten mit einer Bewertung von 2,1 Sternen wenig überzeugen. Insgesamt lagen zwölf der 40 untersuchten Gesundheitsbehörden unter dem bundesweiten Durchschnitt von 2,9 Sternen.

Ralf Loweg / glp

 

Bei Versicherungen genau nachrechnen

Versicherungen sind wichtig, aber die Policen gibt es nicht geschenkt. Deshalb sollte man vor einem Abschluss stets genau nachrechnen, welche Zahlweise die meisten Vorteile verspricht.

Verbraucher, die ihre Versicherungsbeiträge jährlich bezahlen, profitieren von günstigeren Konditionen. Überweisen sie beispielsweise bei ihrer Kfz-Versicherung den gesamten Jahresbeitrag auf einmal, kostet sie die identische Police im Schnitt acht Prozent weniger, als wenn sie die Rechnung monatlich begleichen.

“In der anstehenden Wechselsaison starten viele Verbraucher wieder einen Kfz-Versicherungsvergleich”, sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei Check24. “Der Blick sollte sich auf Tarife richten, die jährlich zu bezahlen sind. Der Versicherungsbeitrag ist üblicherweise günstiger als beispielsweise bei einer monatlichen Zahlweise. Manche Kfz-Versicherungen sind auch ausschließlich mit jährlicher Zahlweise erhältlich.”

Versicherungstechnisch handelt es sich nicht um einen Rabatt, den Versicherte für jährliche Zahlweise erhalten, sondern es ist genau andersherum: Die Versicherungsunternehmen erheben für monatliche Zahlweise einen Zuschlag.

Privathaftpflicht- und Hausratpolicen sind durchschnittlich fünf bis sieben Prozent günstiger, wenn Kunden jährlich zahlen. Über Filtereinstellungen und Hinweise zur Zahlweise informiert Check24 darüber in den Vergleichsrechnern.

Auch bei der Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich durch jährliche statt monatliche Zahlweise viel Geld sparen. Verbraucher zahlen je nach Versicherer bis zu fünf Prozent weniger Beitrag.

Ralf Loweg / glp

Corona-Virus: So sehen die Zahlen am Freitag im Landkreis Ludwigsburg aus

Update 10.10. 07.00 Uhr

Die Lage am Freitag (09.10.)

Im Landkreis Ludwigsburg:

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen im Kreis Ludwigsburg ist am Freitag weiter gestiegen. Das Landratsamt in Ludwigsburg meldete am Freitag binnen 24 Stunden weitere 70 Corona-Fälle. Das Landratsamt korrigierte die Zahl um 25 nach oben. Ursprünglich waren 45 Neuinfektionen gemeldet worden. Über die Ursache des Fehlers wurde zunächst keine Angaben gemacht. Möglicherweise handelt sich um Nachmeldungen.

Die Zahl der Gesamtinfizierten im Kreis stieg am Donnerstag somit auf mindestens 2.988. Die Zahl der Menschen, die im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben sind, wurde vom Landratsamt auf 70 korrigiert. Laut dem Landratsamt wurden bei vier der bisher mit 74 angegebenen Verstorbenen im Nachhinein eine andere Todesursache festgestellt. Die Zahl der Genesenen wird vom Amt mit ungefähr 2.599 beziffert. In den vergangenen sieben Tagen gab es im Landkreis 35,7 Neuinfektionen (Grenzwert: 50) je 100.000 Einwohner.

Die Lage in Baden-Württemberg:

Am Freitag meldete das Landesgesundheitsamt in Baden-Württemberg weitere 527 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus. Damit erhöhte sich die Zahl der Infizierten im Land auf mindestens 53.333, davon sind ungefähr 45.770 3 Personen wieder genesen. Gestern wurden 584 Neuinfektionen gemeldet. Die Zahl der COVID-19-Todesfälle stieg um einen auf insgesamt 1.899.

Die Reproduktionszahl beziehungsweise der 7-Tages-R-Wert wird vom RKI für Baden-Württemberg mit R 1,34 angegeben.

 

Wichtiger Hinweis:

Basis für die mit dieser Pressemitteilung übermittelten Daten sind die Zahlen, die die Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise dem Landesgesundheitsamt auf dem offiziellen Meldeweg mitgeteilt haben. Es handelt sich dabei um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der elektronischen Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben. Verzögerungen bei der standardisierten Falldatenübermittelung an das LGA können auch dadurch bedingt sein, dass die Gesundheitsämter vor Ort als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einleiten sowie die Kontaktpersonen recherchieren, um Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrechen zu können.

red