Corona-Lage in Baden-Württemberg: Diese Landkreise weisen den höchsten und niedrigsten Inzidenzwert aus

Die Corona-Zahlen im Land gehen weiter zurück: Die Zahl der Neuinfektionen sank am Mittwoch laut dem baden-württembergischen Gesundheitsministerium genauso wie die Sieben-Tage-Inzidenz. Den niedrigsten Inzidenzwert weist der Landkreis Emmendingen mit 30,6 aus. Trauriges Schlusslicht ist der Zollernalbkreis mit einem Wert von 189,6.

Binnen 24 Stunden hat das Landesgesundheitsamt von Baden-Württemberg insgesamt weitere 2.125 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet.  Damit steigt die Zahl der seit Beginn der Pandemie Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 483.214, davon sind ungefähr 441.206 Personen wieder genesen. Die Zahl der COVID-19-Todesfälle stieg um 29 auf insgesamt 9.780.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landes-Durchschnitt bei 81,8, bundesweit bei 72,8. Die Reproduktionszahl beziehungsweise der 7-Tages-R-Wert wird vom Robert Koch-Institut für Baden-Württemberg mit R 0,69 angegeben. (Stand: 19.05. 16.00 Uhr)

Und so sehen die aktuellen Inzidenzwerte der 44 Stadt- und Landkreise in. Baden-Württemberg aus:

Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 35:

  • LK Emmendingen (30,6)
  • SK Heidelberg (33,4)

Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50:

  • LK Breisgau-Hochschwarzwald (36,8)
  • SK Freiburg im Breisgau (43,3)

Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100:

  • LK Alb-Donau-Kreis (86,8)
  • SK Baden-Baden (67,0)
  • LK Biberach (99,4)
  • LK Böblingen (77,4)
  • LK Bodenseekreis (60,2)
  • LK Calw (77,3)
  • LK Esslingen (96,4)
  • LK Freudenstadt (81,2)
  • LK Göppingen (74,0)
  • LK Heilbronn (78,1)
  • LK Hohenlohekreis (76,3)
  • LK Karlsruhe (65,6)
  • SK Karlsruhe (55,4)
  • LK Konstanz (59,7)
  • LK Lörrach (88,7)
  • LK Ludwigsburg (87,6)
  • LK Main-Tauber-Kreis (59,7)
  • SK Mannheim (86,3)
  • LK Neckar-Odenwald-Kreis (62,7)
  • LK Ortenaukreis (57,3)
  • LK Rastatt (76,1)
  • LK Ravensburg (75,3)
  • LK Rems-Murr-Kreis (93,6)
  • LK Reutlingen (69,7)
  • LK Rhein-Neckar-Kreis (61,1)
  • LK Sigmaringen (74,1)
  • SK Stuttgart (85,2)
  • LK Tübingen (79,2)
  • LK Waldshut (77,2)

Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 150:

  • LK Enzkreis (104,7)
  • LK Heidenheim (137,1)
  • SK Heilbronn (125,6)
  • LK Ostalbkreis (100,3)
  • SK Pforzheim (135,8)
  • LK Schwäbisch Hall (110,8)
  • LK Schwarzwald-Baar-Kreis (111,5)
  • LK Tuttlingen (124,3)
  • SK Ulm (109,6)

Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 150 und 165:

  • LK Rottweil (153,0)

Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz über 165:

  • LK Zollernalbkreis (189,6)

COVID-19-Impfung in Baden-Württemberg

  • Gesamtzahl Erstimpfungen (bis 18. Mai 2021):
    • Impfzentren: 2.964.425
    • Niedergelassene Ärzte: 1.181.735
    • Gesamt: 4.146.160
  • Gesamtzahl vollständige Impfungen (bis 18. Mai 2021):
    • Impfzentren: 1.195.454
    • Niedergelassene Ärzte: 133.180
    • Gesamt: 1.328.634

red

Quelle: Baden-Württemberg.de / RKI

Bundesweiter Inzidenzwert sinkt auf 72,8

Die Gesundheitsämter meldeten am Mittwoch dem Robert-Koch-Institut binnen 24 Stunden insgesamt 11.040 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden innerhalb eines Tages weitere 284 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Vor genau einer Woche waren es rund rund 14.900 Neuinfektionen und 268 Todesfälle registriert worden. (Stand: 19.05.)

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

In drei Bundesländern liegt die Sieben-Tage-Inzidenz inzwischen unter der Schwelle von 50. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt laut RKI bei 72,8. In der Vorwoche am Mittwoch lag der Wert bei 108. Am Vortag bei 79. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 3.614.095 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 86.665. Rund 3.340.400 (+20.100) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 19.05.)

red

Patient oder Kasse: Mit wem rechnet der Arzt ab?

Wer als gesetzlich Versicherter wegen Krankheit zum Arzt geht, muss in der Regel nichts dafür zahlen. Doch es gibt Behandlungen, die der Arzt Patienten privat in Rechnung stellt. Unterschieden wird somit zwischen Leistungen der Krankenkasse und individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Gut zu wissen: Versicherte können kontrollieren, welche Leistungen der Arzt mit der Kasse abrechnet.

Die Krankenkasse zahlt Leistungen, wenn diese ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sind. “Gehören die Leistungen nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen und möchten Versicherte sie dennoch in Anspruch nehmen, darf der Arzt ihnen diese IGeL privat in Rechnung stellen”, sagt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Mögliche Gründe dafür, dass die Krankenkasse nicht für eine Leistung zahlt: Ihr medizinischer Nutzen ist noch nicht ausreichend belegt oder sie hat keine medizinische Zielsetzung. Zu den IGeL zählen beispielsweise eine Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung oder die Entfernung von Tätowierungen.

Bietet ein Arzt seinen Patienten IGeL an, ist nicht nur wichtig, dass er sie umfassend über Risiken und Nutzen der Leistungen informiert. Er muss mit dem Versicherten vor Beginn der Behandlung auch einen Vertrag schließen und die voraussichtlichen Kosten aufführen, die er dann auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat berechnen wird. Nur so können Versicherte die spätere Rechnung prüfen.

In manchen Fällen ist Versicherten die Abgrenzung zwischen Leistungen der Krankenkasse und IGeL nicht ganz klar. Bei Zweifeln, ob der Arzt eine Leistung privat berechnen darf, kann auch die Patientenquittung einen Hinweis geben. Denn was der Arzt in keinen Fall machen darf, ist eine IGeL der Krankenkasse in Rechnung zu stellen, betonen Experten.

Die Patientenquittung kann beim Arzt oder bei der Krankenkasse angefordert werden. Sie enthält alle erbrachten medizinischen Leistungen sowie die Kosten, die der Arzt gegenüber der Krankenkasse abgerechnet hat.

Ralf Loweg / glp

So messen Sie Ihren Blutzucker richtig

Mit Blutzucker ist nicht zu spaßen. Deshalb ist eine regelmäßige Kontrolle für Betroffene so wichtig. Denn die Werte müssen genau im Auge behalten werden. Ganz gleich, wie oft der Blutzucker kontrolliert wird: Für ein zuverlässiges Messergebnis ist ein sorgfältiger Umgang mit den Teststreifen zwingend erforderlich, rät Apothekerin Dr. Sabine Bauer aus Burglengenfeld im Apothekenmagazin “Diabetes Ratgeber”. Feuchtigkeit und Schmutz können die Streifen unbrauchbar machen.

Die Blutzucker-Teststreifen sollten immer in der Originaldose aufbewahrt und keinesfalls lose in die Hemd- oder Hosentasche gesteckt werden. “Bei Bedarf entnehmen Sie einen Streifen und verschließen die Dose sofort wieder”, sagt Apothekerin Bauer. “Fassen Sie die Streifen möglichst in der Mitte oder an der Kante an, und achten Sie darauf, die Messfelder an beiden Enden nicht zu berühren.”

Die Hände sollten dabei sauber und trocken sein. Tipp: Für Menschen, die mit den Fingern nicht mehr so geschickt sind, ist ein Blutzuckermessgerät empfehlenswert, in das eine Testkassette mit 50 Teststreifen eingelegt wird.

Damit der Messwert stimmt, sollten Gerät und Teststreifen die gleiche Temperatur haben. Auch das Verfallsdatum der Streifen sollte beachtet werden, so Sabine Bauer: “Ist es abgelaufen, funktionieren die Teststreifen nicht mehr richtig, und das Messgerät reagiert mit einer Fehlermeldung.”

Ralf Loweg / glp

So lange schützt der Corona-Impfstoff wirklich

Die Impfung gilt als das wichtigste Instrument im Kampf gegen das Coronavirus. Das sorgt weltweit für Lockerungen der Maßnahmen – auch in Deutschland. Doch wie lange hält dieser Impfschutz verliert? Darüber rätselt derzeit die Wissenschaft.

Die Menschen in Deutschland müssen sich nach Ansicht der Ständigen Impfkommission (STIKO) wohl spätestens 2022 erneut gegen das Coronavirus impfen lassen. “Das Virus wird uns nicht wieder verlassen. Die aktuellen Corona-Impfungen werden deshalb nicht die letzten sein”, sagte der STIKO-Vorsitzende Thomas Mertens den Zeitungen der Funke Mediengruppe. “Grundsätzlich müssen wir uns darauf einstellen, dass möglicherweise im nächsten Jahr alle ihren Impfschutz auffrischen müssen.”

Mertens wies darauf hin, dass die Hersteller bereits an modifizierten Impfstoffen arbeiten, die gegen relevante derzeit bekannte Mutanten wirksam sein sollen. Nach Angaben des STIKO-Chefs ist es zudem denkbar, dass der Impfschutz bei einzelnen Gruppen bereits wieder nachlässt oder generell zu schwach ist. Das könne einzelne Altersgruppen betreffen oder auch Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen. Und bei Patienten, deren Immunabwehr medikamentös gesteuert werde, könne es sein, dass bereits eine dritte Dosis nötig sei.

Sollten sich in Deutschland Mutationen verbreiten, gegen die die aktuellen Impfstoffe nicht so stark wirksam seien, müsse man nach Ansicht von Experten möglicherweise auch schon früher mit einem angepassten Impfstoff beginnen.

Ralf Loweg / glp

Studie: Zu lange Arbeitszeiten machen krank

Fast jede zehnte Arbeitskraft weltweit arbeitet 55 Stunden pro Woche oder mehr. Bei einer Fünf-Tage-Woche wären das mindestens elf Stunden täglich. Das ist zu viel und macht krank, heißt es in einer aktuellen Studie der Weltgesundheitsorganisation WHO und der Internationalen Arbeitsorganisation ILO.

Unter die Lupe genommen wurden dafür die Arbeitszeiten in aller Welt und das Risiko wegen einer Herzkrankheit oder einem Schlaganfall zu sterben. Laut dem Epidemiologen Frank Pega von der WHO in Genf zeigt die Studie, dass es ein erhöhtes Risiko für Menschen gibt, die länger als 35 bis 40 Stunde pro Woche arbeiteten.

“Wir haben herausgefunden, dass im Jahr 2016 nach unseren Schätzungen ungefähr 745.000 Menschen an Herz-Kreislauf-Erkrankungen gestorben sind, weil sie lange Arbeitszeiten gearbeitet haben”, so Frank Pega.

Diese Zahl bedeute ein Anstieg um 29 Prozent seit dem Jahr 2000. Betroffen seien vor allem Menschen im mittleren und höheren Alter, die mit Mitte 40 und danach zu viel gearbeitet haben: “Wir gehen davon aus, dass es ungefähr zehn Jahre dauert, bis man praktisch die Folgen von langen Arbeitszeiten hat”, so Pega weiter.

Für die Analyse haben die Experten von WHO und ILO Daten aus 2.300 Erhebungen aus über 150 Ländern und die Erkenntnisse aus knapp 60 Studien zusammengeführt. Demnach seien die gesundheitlichen Auswirkungen langer Arbeitszeiten zwar grundsätzlich für Frauen und Männer gleich, doch seien die Todesfälle bei Männern besonders auffällig.

Das Risiko, wegen zu viel Arbeit am Herz-Kreislauf-System zu erkranken, hätten vor allem Menschen im westpazifischen Raum und in Südostasien, aber auch in Afrika und in Südamerika – so Pega von der Weltgesundheitsorganisation weiter.

In Europa und Nordamerika seien die Belastungen nicht so groß. Pega: “Das hat viel damit zu tun, dass es in Europa besonders starke Arbeitsschutzrichtlinien gibt und die scheinbar in dem Sinne auch eingehalten und überwacht werden.”

Ralf Loweg / glp

Heller Hautkrebs: Die Warnzeichen erkennen

In Pandemie-Zeiten im Wartezimmer sitzen? Vielen Menschen ist das zu riskant. Sie gehen mit kleineren Beschwerden häufig nicht gleich zum Arzt. Doch das kann sich im Nachhinein als Fehler erweisen. Denn bestimmte Krankheiten lassen sich an harmlos erscheinenden Vorzeichen erkennen und in diesem Stadium auch gut behandeln.

Ein Beispiel sind aktinische Keratosen, eine Vorstufe von Hellem Hautkrebs. Scheinbar harmlos fallen sie zunächst kaum auf: raue oder krustige Hautstellen, die sich anfühlen wie Sandpapier. Die Farbe variiert von hautfarben über gelblich bis rötlich. Häufig sind diese Stellen zunächst nur ertastbar, bevor sie sichtbar werden.

Besonders betroffen sind Hautbereiche, die der Sonne am häufigsten ausgesetzt sind – zum Beispiel Gesicht, unbehaarte Kopfhaut, Unterarme oder Dekollete. Aktinische Keratosen zeigen sich meist in den mittleren Lebensjahren, nach Jahrzehnten oft ungeschützter Sonneneinstrahlung.

Zur Therapie stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Welche angewandt wird, hängt unter anderem von Anzahl und Lage der aktinischen Keratosen, ihrer Größe und Dicke und dem Wunsch des Patienten ab. Möglich sind die Vereisung, das Abtragen mit einem Laser, das Auftragen von wirkstoffhaltigen Cremes über einen bestimmten Zeitraum sowie die Photodynamische Therapie (PDT), die auch für großflächige Hautareale infrage kommt.

Bei der PDT wird zunächst ein Medikament auf die Haut aufgetragen, das die geschädigten Zellen lichtempfindlich macht (“photosensibilisiert”). Durch die Belichtung mit Tageslicht oder einer künstlichen Lichtquelle bilden sich spezielle Sauerstoffmoleküle, die die kranken Zellen zerstören. Die Haut regeneriert sich in kurzer Zeit.

Ein Vorteil für die Patienten: In der Regel ist eine einmalige Anwendung ausreichend, um die meisten aktinischen Keratosen zu entfernen. Bei der Belichtung mit Tageslicht kann die Behandlung außerdem einfach in den Alltag integriert werden.

Menschen, die auffällige Hautstellen bemerken, sollten sich nicht scheuen, selbst während der Pandemie ihren Hautarzt um Rat zu bitten. Zur Vorbeugung von Hautschäden nutzt man am besten ausreichend Sonnencreme mit geeignetem Lichtschutzfaktor. Außerdem empfehlen Experten, regelmäßig Untersuchungen zur Hautkrebs-Früherkennung wahrzunehmen.

Ralf Loweg / glp

RKI meldet 5.412 Neuinfektionen

Die Gesundheitsämter meldeten am Montag dem Robert-Koch-Institut binnen 24 Stunden insgesamt 5.412 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden innerhalb eines Tages weitere 64 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Im Vergleich zum vergangenen Montag ist die Zahl um rund 1.500 gesunken. Vor genau einer Woche waren 6.922 Neuinfektionen und 54 Todesfälle registriert worden. (Stand: 17.05.)

Am Montag sind die vom RKI gemeldeten Fallzahlen meist niedriger, unter anderem weil am Wochenende weniger getestet wird.

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) liegt laut RKI bei 83,1. In der Vorwoche am Montag lag der Wert bei 119,1. Am Samstag bei 87,3. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 3.598.846 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 86.160. Rund 3.300.700 (+14.300) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 17.05.)

red

Keine Impfreihenfolge mehr in Arztpraxen ab Montag

Ab Montag, 17. Mai, kann in Arztpraxen in Baden-Württemberg mit allen Impfstoffen ohne Priorisierung geimpft werden. Das haben das Sozialministerium Baden-Württemberg und die Kassenärztliche Vereinigung gemeinsam beschlossen. 

Ab Montag können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit allen Impfstoffen ohne staatlich vorgegebene Priorisierung impfen. In den Arztpraxen erfolgt die Priorisierung dann vollständig durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte Diese müssen sich nicht mehr an die vom Land vorgegebene Reihenfolge halten. Schließlich kennen sie ihre Patientinnen und Patienten am besten und können entscheiden, wer die Impfung zuerst braucht, so das Ministerium.

Die Aufhebung der Priorisierung in den Praxen erfolgt in Absprache mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Ärztevertreter hatten sich schon lange dafür eingesetzt. In den Impfzentren bleibt die Priorisierung allerdings erhalten. Hier ist sie weiterhin notwendig, um sicherzustellen, dass in den Impfzentren Menschen mit hohem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf oder mit hohem Ansteckungsrisiko zuerst geimpft werden.

Impfzentren öffnen ab Montag für Prioritätsgruppe 3

Bereits in den vergangenen Wochen wurden Teile der dritten Prioritätsgruppe geöffnet. So können Menschen, die über 60 Jahre alt sind oder jene, die bestimmte Vorerkrankungen haben, bereits Impftermine vereinbaren. Diese Möglichkeit haben nun auch Angehörige bestimmter Berufsgruppen.

„Wir ermöglichen es nun auch jenen Menschen, die im Arbeitsalltag einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, einen Termin im Impfzentrum zu vereinbaren. Dies betrifft etwa den Lebensmitteleinzelhandel, körpernahe Dienstleistungen, die derzeit zugelassen sind, oder auch Beschäftigte in Beratungsstellen oder in Fahrschulen. Außerdem können sich nun Personen impfen lassen, die in besonders relevanten Positionen in Unternehmen der kritischen Infrastruktur oder der Verwaltung tätig sind“, so Gesundheitsminister Lucha.

  • Impfberechtigt sind zum Beispiel Personen, die in besonders relevanter Position in Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz, in der Justiz und Rechtspflege tätig sind. Dabei geht es allerdings nicht um die hierarchische Stellung, sondern um die Funktion im Unternehmen und die Ansteckungsgefahr.
  • Auch betrifft die Öffnung etwa Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur (KRITIS), wie zum Beispiel im Apothekenwesen oder in der Wasser- und Energieversorgung arbeiten. Die Landesregierung hat eine Liste der entsprechenden Unternehmen und Bereiche (PDF) veröffentlicht.
  • Auch wer in Supermärkten, Verbraucher- und Drogeriemärkten oder in Tafelläden Kontakt zu zahlreichen Menschen hat, kann sich impfen lassen.
  • Dies gilt auch für diejenigen, die regelmäßig ehren- und nebenamtlich im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Schulen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben oder an Hochschulen tätig sind.
  • Schließlich können sich auch sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko besteht, impfen lassen. Dies betrifft unter anderem Saisonarbeiterinnen und -arbeiter, Betriebsersthelfer oder Pflegeeltern. Auch Journalistinnen und Journalisten, die bei ihrer Tätigkeit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, fallen darunter. Des Weiteren sind zum Beispiel Personen umfasst, die körpernahe Dienstleistungen ausführen oder in Banken Kundenkontakt haben.

red

7.894 Corona-Neuinfektionen in Deutschland – Inzidenz fällt weiter

Die Gesundheitsämter meldeten am Samstag dem Robert-Koch-Institut binnen 24 Stunden insgesamt 7.894 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden innerhalb eines Tages weitere 177 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Im Vergleich zum vergangenen Samstag ist die Zahl um rund 7.800 gesunken. Vor genau einer Woche waren 15.685 Neuinfektionen und 238 Todesfälle registriert worden, gestern 11.336 Fälle. (Stand: 15.05.)

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) liegt laut RKI bei 87,3. In der Vorwoche am Samstag lag der Wert bei 121,5. Am Vortag bei 96,5. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 3.584.934 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 86.025. Rund 3.275.500 (+16.500) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 15.05.)

Aufgrund des Feiertags am 13. Mai sei bei der Interpretation der Fallzahlen zu beachten, dass an Feier- und Brückentagen weniger Personen einen Arzt aufsuchen, wodurch auch weniger Proben genommen und weniger Laboruntersuchungen durchgeführt werden, heißt es im Lagebericht des RKI. «Dies führt dazu, dass weniger Erregernachweise an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet werden.»

red