RKI meldet am Samstag weniger Corona-Neuinfektionen

Die Gesundheitsämter meldeten am Samstag dem Robert-Koch-Institut binnen 24 Stunden insgesamt 18.129 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden innerhalb eines Tages weitere 120 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Im Vergleich zum vergangenen Samstag ist die Zahl damit um mehr als 2.300 gesunken. Vor genau einer Woche waren 20.472 Neuinfektionen und 157 Todesfälle registriert worden. Gestern waren es 21.888 Fälle. (Stand: 03.04.)

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) sinkt laut RKI auf 131,4 (Vortag: 134). In der Vorwoche am Samstag lag der Wert bei 125. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 2.873.190 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 76.895. Das sind 120 mehr als am Vortag. Rund 2.560.400 (+12.200) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 03.04.)

red

Wo die bösen Keime lauern

In der Corona-Pandemie haben viele Menschen ein völlig neues Verständnis für Hygiene-Maßnahmen entwickelt. Und das ist gut so – gleich in doppelter Hinsicht. Denn böse Bakterien lauern überall im Alltag.

Die meisten dieser Fieslinge befinden sich in Wohnungen, und da bevorzugt in der Küche. Darunter sind auch potentiell krankmachende, betonen Experten. Zum Beispiel in nassen Küchentüchern. “Oft haben die Leute ein fehlgeprägtes Sauberkeitsbewusstsein, das von Ekel getrieben ist. Keime wachsen aber nicht auf dem trockenen Toilettensitz, sondern im Feuchten”, sagt Marcus Gast, Experten für Wasch- und Reinigungsmittel beim Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau, im Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau”.

Wichtiger als ein kompletter Frühlingsputz ist es deshalb, Lappen, Schwämme und Bürsten gut auszuwaschen, am besten in der Wasch- oder Spülmaschine bei 60 Grad, und danach gut trocknen zu lassen.

Auch Flächen, auf denen Lebensmittel zubereitet werden, sind hygienisch besonders anspruchsvoll und sollten daher immer direkt nach der Nutzung gesäubert werden. Dann trocknen Lebensmittelrückstände nicht ein, Keime können sich nicht vermehren.

Aufpassen sollte man bei rohem Fleisch: Alle Utensilien, die mit dem Lebensmittel in Berührung gekommen sind, dürfen anschließend keinesfalls zum Salatschneiden oder zur Rohkostverarbeitung verwendet werden. Immer sofort in die Geschirrspülmaschine geben oder alternativ gründlich mit Geschirrspülmittel reinigen.

Als ein Hotspot für Keime gilt auch das Badezimmer. Hier sollten Waschbecken, Wanne und Dusche möglichst sauber sein, sodass krank machende Keime sich nicht vermehren können. “Wichtig sind vor allem Stellen, mit denen die Haut Kontakt hat”, sagt Gast. Abflüsse seien also weniger relevant. Ab und an mit kochendem Wasser durchspülen gegen Rückstände und Gerüche. Regelmäßig gesäubert werden sollten Zahnputzbecher sowie natürlich auch die Toilette.

Ralf Loweg / glp

Alarm auf der Intensivstation

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus steigt, und damit auch die Angst der zuständigen Ärzte in den deutschen Kliniken. Die Intensivstationen könnten infolge steigender Corona-Zahlen bereits in vier Wochen voll sein, warnen jetzt Intensivmediziner.

“Seit Mitte März sind unterm Strich 1.000 Intensivpatienten zusätzlich in den Krankenhäusern gelandet. Wenn sich diese Geschwindigkeit fortsetzt, sind wir in weniger als vier Wochen an der regulären Kapazitätsgrenze angelangt”, sagte der wissenschaftliche Leiter des DIVI-Intensivregisters, Christian Karagiannidis, der “Rheinischen Post”. Aktuell seien noch 1.500 Intensivbetten für Covid-Patienten frei.

“Wir malen keine Schreckensbilder, unsere Warnungen sind von den Zahlen gedeckt”, sagte Karagiannidis. “Es braucht jetzt dringend einen harten Lockdown für zwei Wochen, verpflichtende Tests an Schulen zweimal in der Woche und deutlich mehr Tempo bei den Impfungen in den Zentren und Arztpraxen.”

Der neue Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, beurteilt die Lage allerdings anders. “Ich bin auch davon überzeugt, dass die Schreckensszenarien, die aus dem Bereich der Intensivmedizin verbreitet werden, weder in der Politik noch in der Bevölkerung zu den damit wahrscheinlich beabsichtigten Reaktionen führen werden”, sagte er der “Rheinischen Post”.

Ralf Loweg / glp

1,4 Millionen Impfdosen: 35.000 Arztpraxen starten direkt nach Ostern

In der Woche nach Ostern sollen die Corona-Impfungen in den Arztpraxen beginnen – das kündigte Gesundheitsminister Spahn am Donnerstag an. Für die erste Woche haben 35.000 Hausarztpraxen 1,4 Millionen Impfdosen bestellt. Zu Beginn soll ausschließlich mit dem Impfstoff von BioNTech-Pfizer geimpft werden. In der Deutschland gibt es ungefähr 50.000 Arztpraxen. 

Laut Gesundheitsminister Spahn (CDU) soll es mit dem Impfungen in den Hausarztpraxen direkt nach Ostern losgehen und allmählich hochgefahren werden. “Das wird noch kein großer Schritt sein, aber ein wichtiger”, so Spahn. Für die erste Woche haben laut Spahn, 35.000 Hausärzte 1,4 Millionen Impfdosen bestellt. Geliefert könnten entsprechend der Planungen von Bund und Ländern zunächst 940.000 Dosen. Daneben sollen die Impfzentren der Länder 2,25 Millionen Dosen pro Woche bekommen. Ende April seien mehr als drei Millionen Dosen pro Woche für die Praxen vorgesehen.

Nach Angaben von Spahn, werde der Impfstoff vom Bund an den Großhandel und dann über die Apotheken an die Praxen geliefert. Begonnen werden solle mit den Hausarztpraxen, dann sollten auch Fachärzte einbezogen werden.

red

Quelle: Bundesgesundheitministerium

Impfstoff: Wer am meisten bezahlt

Die USA und Deutschland sind bei der Entwicklung von Corona-Impfstoffen mit Abstand die größten Geldgeber. Die beiden Länder haben zusammen umgerechnet 3,16 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Das geht aus einer aktuellen Aufstellung des Zentrums für Globale Gesundheit am Hochschulinstitut für internationale Studien und Entwicklung in Genf hervor..

Die USA investierten demnach fast 1,9 Milliarden Euro, Deutschland 1,3 Milliarden Euro aus der Staatskasse. Danach folgt mit großem Abstand Großbritannien, das auf 425 Millionen Euro kommt. Insgesamt listet das Zentrum Investitionen von 5,0 Milliarden Euro auf. Somit kam mehr als die Hälfte des Geldes alleine von den USA und Deutschland.

Nach der Aufstellung kamen 98,12 Prozent der Forschungsgelder aus öffentlichen Quellen. Allerdings betont das Zentrum, dass in Bezug auf Investitionen von Pharmafirmen nicht genügend Informationen vorlägen. Deren Beitrag dürfte in der Aufstellung unterrepräsentiert sein, schreibt das Zentrum. Ebenso wie Investitionen von Ländern, in denen eigene Impfstoffe entwickelt wurden oder werden.

Die größten Empfänger seien Unternehmen wie Moderna, Johnson & Johnson, BioNTech/Pfizer, CureVac und die Universität von Oxford gewesen, die den Impfstoff von AstraZeneca mit entwickelt hat, heißt es.

Ralf Loweg / glp

So sehen die Corona-Zahlen am Donnerstag aus

Binnen 24 Stunden meldeten am Donnerstag die Gesundheitsämter dem Robert Koch-Institut insgesamt 24.300 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden innerhalb eines Tages weitere 201 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Im Vergleich zum vergangenen Donnerstag ist das ein Anstieg um mehr als 1.600 Fälle. Vor genau einer Woche waren 22.657 Neuinfektionen und 228 Todesfälle registriert worden. (Stand: 01.04.)

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) steigt laut RKI auf 134,2 (Vortag: 132,3). In der Vorwoche am Donnerstag lag der Wert bei 113. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 2.833.173 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 76.543. Das sind 201 mehr als am Vortag. Rund 2.535.000 (+13.200) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 01.04.)

red

Zahnarzt: Darum ist das Bonusheft so wichtig

Jährlich dokumentierte Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt sind in der Regel die Voraussetzung dafür, dass Versicherte bei Bedarf den größtmöglichen Zuschuss für die oft kostspielige Versorgung mit Zahnersatz erhalten können. Die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, den Termin in begründeten Fällen einmal aufzuschieben, kann das Problem lösen. Dabei müssen Versicherte auf eine gute Begründung und das Verständnis ihrer Krankenkasse setzen.

Gerade jetzt melden sich deshalb immer wieder Ratsuchende mit Fragen zu Lücken in ihren ansonsten gut gepflegten Bonusheften bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Hintergrund: In der Corona-Pandemie haben viele Menschen den Kontrolltermin nicht wahrnehmen können oder wollen – und nun Sorge, dass ihnen daraus Nachteile erwachsen können.

Denn ein lückenlos geführtes Bonusheft ist jetzt noch wertvoller geworden. Seit dem 1. Oktober.2020 gilt nämlich: Können Versicherte über einen Zeitraum von fünf Jahren regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen lückenlos nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss zum Beispiel für eine Krone von bisher 60 Prozent auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Können Versicherte die Kontrolluntersuchungen sogar über zehn Jahre nachweisen, erhöht sich dieser Zuschuss weiter auf 75 Prozent.

Doch ausgerechnet in dem Jahr, das diese Verbesserungen gebracht hat, haben sich viele Menschen aus Sorge vor einer Infektion mit Corona dazu entschieden, die jährliche – oder bei Minderjährigen halbjährliche – zahnärztliche Untersuchung auszulassen. Müssen sie nun fürchten, dass ihre Kasse einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz aufgrund der entstandenen “Lücke” im Bonusheft verweigern wird?

Durch eine neue Regelung kann ein einmaliges Versäumnis der Untersuchung innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums in Ausnahmefällen ohne Folgen bleiben. Dafür muss der Patient beispielsweise durch eine Bestätigung des behandelnden Zahnarztes eine regelmäßige Zahnpflege nachweisen und gegenüber der Krankenkasse ausreichend begründen, warum er oder sie in dem Jahr nicht zum Zahnarzt gehen konnte.

Außerdem gibt es ergänzend noch eine Empfehlung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband). Auch für Versicherte, die im Kalenderjahr 2020 die Zahnvorsorgeuntersuchung coronabedingt versäumt haben, soll nach der GKV-Empfehlung der vollständige Bonusanspruch weiter bestehen. Sofern die Kasse sich an diese Empfehlung hält, sind die Versicherten also auf der sicheren Seite. Dies ist allerdings nicht verpflichtend. Orientiert sich die Kasse an der gesetzlichen Bestimmung, kommt es darauf an, was sie unter dem nicht näher bestimmten begründeten Ausnahmefall jeweils versteht.

“Es ist zu befürchten, dass die Entscheidung von Kasse zu Kasse oder sogar abhängig vom jeweiligen Sachbearbeiter unterschiedlich beurteilt wird”, sagt UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede. “Einleuchtend wäre es, wenn ein Patient aufgrund seines Alters oder eventueller Vorerkrankungen eine Ansteckung mit Covid-19 durch den Aufenthalt im Wartezimmer der Zahnarztpraxis fürchtet und die Lücke damit erklärt.

Patienten, die den Zuschuss zur Regelversorgung beim Zahnersatz in Anspruch nehmen wollen, sollten auf jeden Fall das Bonusheft bei ihrer Krankenkasse einreichen, eine schriftliche Begründung beifügen und auf die Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes verweisen.”

Unter Punkt vier müssen alle Nebenwirkungen aufgeführt werden, die im Zusammenhang mit einem Medikament beobachtet wurden. “Für Patienten ist es häufig nicht so einfach, harmlose von schwerwiegenden Nebenwirkungen zu unterscheiden”, sagt Dr. Schenkel. “Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arzt, woran Sie schwere Nebenwirkungen erkennen und wie Sie sich dann verhalten sollen.”

Wie das Arzneimittel gelagert werden soll, ist unter Punkt fünf des Beipackzettels beschrieben. “Denn nur wenn Medikamente richtig aufbewahrt werden, ist sichergestellt, dass sie ihre volle Wirkung entfalten können und sicher in der Anwendung sind.”

Heike Morris, juristische Leiterin der UPD ergänzt: “Dass der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt hat, den zahnärztlichen Kontrolltermin in begründeten Fällen ohne finanzielle Nachteile in das Folgejahr verlegen zu können, ist prinzipiell eine patientenfreundliche Regel. Doch ohne klar definierte Entscheidungskriterien sind die Versicherten trotzdem einer Rechtsunsicherheit ausgesetzt.”

Ralf Loweg / glp

Impfstoff von AstraZeneca: Baden-Württemberg beschließt Altersbeschränkung

Baden-Württemberg folgt der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) und setzt die Altersbeschränkung für den Corona-Impfstoff von AstraZeneca um. Danach kommt der Impfstoff von AstraZeneca Mittwoch (31. März) in der Regel für über 60-jährige Menschen zum Einsatz sowie als Angebot für Jüngere.

Ab heute 31. März git in Baden-Württemberg: In der Regel soll das Vakzin des britisch-schwedischen Herstellers nur an über 60-Jährigen eingesetzt werden. Nachdem die Ständige Impfkommission (STIKO) am 30. März, die Impfung mit AstraZeneca aufgrund neuer Fälle von Hirnvenenthrombosen neu bewertet hat, kam die Gesundheitsministerkonferenz der Länder am Abend zu folgendem Beschluss:

  • Der Impfstoff von AstraZeneca kommt, beginnend ab dem 31. März 2021, zum Einsatz bei:
  1. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Den Ländern steht es frei, bereits jetzt auch die 60-69Jährigen für diesen Impfstoff mit in ihre Impfkampagne einzubeziehen. Dies gibt die Möglichkeit, diese besonders gefährdete und zahlenmäßig große Altersgruppe angesichts der wachsenden dritten Welle nun schneller zu impfen.
  2. Personen aus den Priorisierungsgruppen 1 und 2 die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die gemeinsam mit dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung entscheiden, mit AstraZeneca geimpft werden zu wollen.

Für Baden-Württemberg heißt das konkret:

  • In Baden-Württemberg ist der größte Teil der derzeit Impfberechtigten über 60 Jahre alt. Sie sind also nicht von der Einschränkung betroffen, die Impfung der hochpriorisierten Gruppen geht also weiter. Den Jüngeren wird ein Angebot gemacht, d.h. ab morgen werden Personen mit AstraZeneca geimpft, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder jüngere Personen, die dies gemeinsam mit der impfenden Ärztin/ dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung entschieden haben.
  • Für Personen die einen AstraZeneca Termin gebucht haben, aber auf Grund ihres Alters nicht mit diesem Impfstoff geimpft werden können oder wollen gilt Folgendes:
  • In den Zentren, in denen eine Umbuchung auf einen anderen Impfstoff möglich ist, soll eine Umbuchung direkt vor Ort vorgenommen werden. In diesem Fall soll vor Ort ein passender Zweittermin ausgemacht werden. Kein geimpfter Bürger, keine geimpfte Bürgerin sollte das Impfzentrum ohne Zweittermin verlassen.
  • Funktioniert die Umbuchung auf einen anderen Impfstoff nicht, kann nach ärztlichem Ermessen freiwillig auch mit AstraZeneca geimpft werden. Andernfalls können die Daten für eine Warteliste erfasst werden.

Die Impfzentren sowie die Mitarbeitenden der Anmeldesysteme wurden noch am Abend über das neue Prozedere informiert.

red

Quelle: Sozialministerium Baden-Württemberg

So sehen die aktuellen Corona-Zahlen am Mittwoch

Binnen 24 Stunden meldeten am Mittwoch die Gesundheitsämter dem Robert Koch-Institut insgesamt 17.051 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden innerhalb eines Tages weitere 249 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Im Vergleich zum vergangenen Mittwoch ist das ein Anstieg um mehr als 1.200 Fälle. Vor genau einer Woche waren 15.813 Neuinfektionen und 248 Todesfälle registriert worden. (Stand: 31.03.)

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) sinkt laut RKI auf 132,3 (Vortag: 135,2). In der Vorwoche am Mittwoch lag der Wert bei 108. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 2.808.873 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 76.342. Das sind 249 mehr als am Vortag. Rund 2.521.800 (+14.100) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 31.03.)

red

Kornwestheim: Drittes Corona-Testzentrum ist in der Johanneskirche an den Start gegangen

Kornwestheim. Am vergangenen Samstag, 27. März 2021, ist das dritte Corona-Testzentrum in Kornwestheim an den Start gegangen. Künftig können sich Bürgerinnen und Bürger in den Räumen der Johanneskirche an der Weimarstraße 33 auf das Coronavirus testen lassen. Die Stadt Kornwestheim verfügt damit über drei Corona-Testzentren am Kimry-Platz, am Salamander-Areal und nun auch in der Johanneskirche.

Zur Eröffnung am Samstag war auch Oberbürgermeisterin Ursula Keck vor Ort und hat sich gleich selbst testen lassen – das Ergebnis war negativ. “Ein Testzentrum in der Johanneskirche war eine tolle Idee, die die Stadt gerne unterstützt”, so Keck. “Die Testzentren werden alle drei gut angenommen.”

Die Teststation Johanneskirche in der Stadtmitte wird von der Stadt Kornwestheim in Zusammenarbeit mit der Gemeinschaftspraxis Dr. Schaldecker, der Parkapotheke und der Evangelischen Kirche Kornwestheim organisiert. Besucherinnen und Besucher können ihr Fahrzeug auf dem angrenzenden Parkplatz des Rewe-Marktes abstellen, wenn sie eine Parkscheibe benutzen.

Die Teststelle hat zu folgenden Zeiten geöffnet: dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr; freitags von 9 bis 11 Uhr; samstags von 9 bis 12 Uhr. Am Donnerstag, 1. April 2021, ist hinsichtlich der Feiertage ein zusätzliches Zeitfenster von 8 bis 12 Uhr eingerichtet worden. Die Termine können sowohl online unter https://kornwestheim.covid19-testtermin.de/online als auch telefonisch unter (07154) 202-8021 gebucht werden.  Das Telefon ist montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr, montags von 14 Uhr bis 18 Uhr, dienstags und mittwochs von 14 Uhr bis 16 Uhr und donnerstags von 14 Uhr bis 17 Uhr besetzt.

red