Ungenaue Corona-Datenlage wegen Omikron

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist in großer Sorge über das Corona-Infektionsgeschehen und die ungenaue Datenlage in Deutschland. Zu “Bild” (Mittwochausgabe) sagte Lauterbach: “Ich beschaffe mir gerade mit dem RKI und zahlreichen Datenquellen aus ganz Deutschland ein Gesamtbild zur Lage. Dazu zählt insbesondere die Omikron-Dynamik.”

Sie mache ihm “große Sorgen”, sagte Lauterbach zu “Bild”. Die Omikron-Dynamik sei “in den offiziellen Zahlen nicht zutreffend abgebildet wegen der Testausfälle und Meldeverzögerungen.” Wegen Weihnachten kommt es auch in diesem Jahr laut Robert-Koch-Institut unter anderem bei der Weitergabe von Daten zu Verzögerungen.

Außerdem gibt es weniger Corona-Tests. Wie “Bild” weiter schreibt, macht Lauterbach den Chefs der Gesundheitsämter Druck, schnell die Kapazitäten bei Tests und Kontaktnachverfolgungen wieder hochzufahren, um spätestens bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 7. Januar einen realistischen Überblick über das Infektionsgeschehen zu haben.

red / dts

Diese Pandemie-Regelungen werden verlängert

Die Corona-Pandemie hat Deutschland nach wie vor fest im Griff. Daher hat das Bundesministerium für Gesundheit die pandemiebedingten Sonderregelungen verlängert. Die Stiftung Gesundheitswissen fasst alle wichtigen Bestimmungen zusammen.

Kinderkrankengeld: Es kann auch 2022 je versichertem Kind grundsätzlich für 30 statt zehn Tage in Anspruch genommen werden. Alleinerziehende haben Anspruch auf 60 statt 20 Tage.

Finanzielle Entlastung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen: Die Regelungen gelten zunächst bis zum 31. März 2022. Die Zahlung des Pflegeunterstützungsgeldes wird wegen der Pandemie von zehn auf 20 Arbeitstage verlängert. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich auch für Hilfen außerhalb der geltenden Regelung einsetzen, um damit Corona-bedingte Versorgungsengpässe auszugleichen.

Zudem kann eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, um die Pflegebedürftigkeit festzustellen, ohne Untersuchungen des Versicherten in seinem Wohnbereich erfolgen. Die Einstufung erfolgt dann nach Aktenlage und einer telefonischen Befragung.

Sonderregeln in der ambulanten ärztlichen Versorgung: Sie werden wegen der vierten Infektionswelle bis zum 31. März verlängert. Dazu zählen eine telefonische Krankschreibung bis zu sieben Kalendertagen bei Erkältungssymptomen oder das vermehrte Angebot an Video-Sprechstunden.

Arbeitsunfähigkeit: Sie kann von Krankenhausärzten für bis zu 14 Kalendertage nach der Entlassung aus der Klinik bescheinigt werden. Die Regelung tritt am 31. Mai außer Kraft.

Impfpräventionsgesetz: Dessen Änderung hat die Bundesregierung kurz nach ihrem Amtsantritt beschlossen. Es sieht erstmals eine Corona-Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen vor, nämlich für das Personal von Arztpraxen, Kliniken, Rettungsdiensten, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen betreut werden sowie sozialpädagogische Zentren.

Die Impfpflicht soll ab dem 15. März gelten. Konkret heißt das: Personen, die zum Beispiel in Arztpraxen und Zahnarztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen tätig sind, müssen bis zum 15. März 2022 entweder geimpft oder genesen sein. Ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können.

Pflegeversicherung: Um die Mehrausgaben durch die Corona-Pandemie zu finanzieren, hat der Gesetzgeber einen auf das Jahr 2022 befristeten Corona-Zuschlag für die private Pflegeversicherung eingeführt. Danach müssen alle beitragspflichtigen Versicherten, die keinen Beihilfeanspruch haben, 3,40 Euro mehr pro Monat zahlen, das entspricht einer Mehrbelastung von knapp 41 Euro für das nächste Jahr. Wer angestellt ist, bekommt die Hälfte des Zuschlags vom Arbeitgeber. Versicherte mit Beihilfeanspruch müssen einen monatlichen Zuschlag von 7,30 Euro zahlen, also rund 88 Euro für das Jahr 2022.

Rudolf Huber / glp

Mehr als 40.000 Corona-Neuinfektionen – 414 Tote innerhalb 24 Stunden

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Mittwochmorgen vorläufig 40.043 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 12,3 Prozent oder 5.616 Fälle weniger als am Mittwochmorgen vor einer Woche. Die Inzidenz sank laut RKI-Angaben von gestern 215,6 auf heute 205,5 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage.

Insgesamt geht das Institut laut der vorläufigen Zahlen derzeit von rund 677.800 aktiven Corona-Fällen mit Nachweis aus, das sind etwa 158.200 weniger als vor einer Woche. Außerdem meldete das RKI nun 414 Tote binnen 24 Stunden in Zusammenhang mit dem Virus. Innerhalb der letzten sieben Tage waren es 1.895 Todesfälle, entsprechend durchschnittlich 271 Todesfällen pro Tag (Vortag: 284).

Damit liegt die Zahl der Todesfälle nun bei 111.219. Insgesamt wurden bislang 7,07 Millionen Menschen in Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet. Da es sich für den heutigen Tag um vorläufige Zahlen handelt, könnten diese später noch vom RKI korrigiert werden.

red / dts

So haben sich die Corona-Zahlen im Landkreis entwickelt

Seit Montag, 27. Dezember gelten in Baden-Württemberg verschärfte Corona-Regeln. Unter anderem gilt für gastronomische Betriebe eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr. Zudem gibt es ein Ansammlungs- und Verweilverbot an Silvester. Messen und Ausstellungen sind nicht mehr erlaubt.

So haben sich die Corona-Zahlen bundesweit entwickelt:

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Dienstagmorgen vorläufig 21.080 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 10,0 Prozent oder 2.348 Fälle weniger als am Dienstagmorgen vor einer Woche. Die Inzidenz sank laut RKI-Angaben von gestern 222,7 auf heute 215,6 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage. (Stand: 28.12. – 00.00Uhr)

Grafik: dts

Und so sehen die Corona-Zahlen am Dienstag für den Landkreis Ludwigsburg aus:

Das Landratsamt Ludwigsburg hat am Dienstagnachmittag vorläufig 192  Corona-Neuinfektionen gemeldet. Die Inzidenz sinkt laut dem Gesundheitsamt Ludwigsburg leicht und liegt aktuell bei 145,3 (Vortag: 147,9) neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage.

Die Zahl der Corona-Toten im Kreis Ludwigsburg bleibt unverändert bei mindestens 591. Rund 46.658 (+224) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden. (Stand: 28.12. – 16Uhr)

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

 

Bestätigte Fälle nach Gemeinde | (Differenz zum Vortag) Stand: 28.12.2021

Affalterbach ( 382 | 0 )
Asperg ( 1.282 | 7 )
Benningen am Neckar ( 524 | 2 )
Besigheim ( 1.143 | 1 )
Bietigheim-Bissingen ( 4.616 | 17 )
Bönnigheim ( 824 | 4 )
Ditzingen ( 2.059 | 10 )
Eberdingen ( 570 | 1 )
Erdmannhausen ( 319 | 2 )
Erligheim ( 229 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 1.163 | 4 )
Freudental ( 238 | 0 )
Gemmrigheim ( 453 | 4 )
Gerlingen ( 1.324 | 8 )
Großbottwar ( 681 | 2 )
Hemmingen ( 664 | 2 )
Hessigheim ( 190 | 0 )
Ingersheim ( 510 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 680 | 10 )
Korntal-Münchingen ( 1.725 | 3 )
Kornwestheim ( 3.570 | 10 )
Löchgau ( 451 | 0 )
Ludwigsburg ( 8.942 | 50 )
Marbach am Neckar ( 1.355 | 12 )
Markgröningen ( 1.313 | 2 )
Möglingen ( 1.160 | 2 )
Mundelsheim ( 246 | 2 )
Murr ( 577 | 1 )
Oberriexingen ( 185 | 0 )
Oberstenfeld ( 603 | 2 )
Pleidelsheim ( 568 | 1 )
Remseck am Neckar ( 2.237 | 7 )
Sachsenheim ( 1.850 | 7 )
Schwieberdingen ( 1.101 | 3 )
Sersheim ( 477 | 1 )
Steinheim an der Murr ( 818 | 3 )
Tamm ( 852 | 4 )
Vaihingen an der Enz ( 2.633 | 11 )
Walheim ( 252 | 0 )

red

Bundesverfassungsgericht: Regierung muss Behinderte bei Corona-Triage schützen

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, “unverzüglich” Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage zu treffen. Das geht aus einem Beschluss vom 16. Dezember hervor, der am Dienstag veröffentlicht wurde. Die Karlsruher Richter entschieden dabei, dass der Gesetzgeber die Verfassung verletzt hat, weil er es bisher unterlassen hat, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Die Politik müsse dafür Sorge tragen, dass jede Benachteiligung wegen einer Behinderung bei der Verteilung pandemiebedingt knapper intensivmedizinischer Behandlungsressourcen hinreichend wirksam verhindert werde, hieß es. Der Gesetzgeber sei gehalten, dieser Handlungspflicht “unverzüglich durch geeignete Vorkehrungen nachzukommen”. Bei der konkreten Ausgestaltung komme ihm ein Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu, so das Verfassungsgericht.

Hintergrund der Entscheidung ist eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Personen, die schwer und teilweise schwerst behindert und überwiegend auf Assistenz angewiesen sind. Sie begehrten einen wirksamen Schutz vor Benachteiligung von Menschen mit einer Behinderung im Fall einer Triage. Die Beschwerdeführer waren der Auffassung, der Gesetzgeber schütze sie in diesem Fall nicht vor einer Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderung (1 BvR 1541/20).

red / dts

 

Sozialhilfe für Pflegebedürftige: Kommunen springen immer öfters ein

Die Kommunen müssen immer mehr Sozialhilfe für Pflegebedürftige zahlen, die die Kosten für die eigene Betreuung nicht mehr selbst aufbringen können. Das ergibt sich aus neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes, die die Linkspartei erfragt hat und über die die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” in ihren Dienstagausgaben berichten. Danach stiegen die Ausgaben für die “Hilfe zur Pflege” im vergangenen Jahr um 530 Millionen auf nunmehr 4,3 Milliarden Euro.

Das ist ein Plus von 14 Prozent gegenüber 2019. Als Ursache gelten zum einen die stark wachsenden Eigenanteile für die Bewohner von Pflegeheimen. Sie sind mittlerweile im Bundesdurchschnitt auf monatlich 2.125 Euro geklettert. Treiber der Kosten für die Kommunen ist zudem die von der großen Koalition Anfang 2020 auf den Weg gebrachte Reform, nach der sich Sozialämter die Pflegekosten von erwachsenen Kindern nur dann zurückholen können, wenn diese ein Bruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro haben.

Nach früheren Angaben der Bundesregierung wurden davor von den Ämtern jährlich bis zu 300 Millionen Euro Pflegekosten zurückgefordert. Für die Entlastung der Angehörigen haben die Kommunen jedoch keine Kompensation bekommen. Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch sprach von einer Explosion der Pflegekosten.

“Die desolate Pflegepolitik des Bundes nimmt die Kommunen finanziell aus wie eine Weihnachtsgans”, kritisierte er. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) müsse sich des Themas zügig annehmen. “Heimbewohner und Kommunen müssen entlastet werden”, forderte er.

“Im reichen Deutschland darf Pflege nicht arm machen, nicht die Pflegebedürftigen, nicht die Kommunen”, mahnte der Linken-Politiker. Auch der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, forderte rasche Reformen. “Menschen, die im Alter auf Pflege angewiesen sind, dürfen nicht in die Armut rutschen und auf Sozialhilfe angewiesen sein”, sagte er dem RND. Alle bisherigen Versuche, die Belastungen für die Pflegebedürftigen zu senken, seien jedoch ins Leere gelaufen.

“Die Kosten für Pflegeeinrichtungen und die ambulante Pflege werden in den nächsten Jahren weiter steigen. Immer mehr Menschen sind dann auf Sozialhilfe angewiesen, die die Städte zahlen”, beklagte Dedy. Er kritisierte zudem, dass der Bund die Unterhaltspflicht für die Angehörigen von Pflegebedürftigen deutlich begrenzt, aber keinen Ausgleich für die Kommunen geschaffen habe.

“Die Städte bleiben nun auf den Mehrkosten sitzen”, beklagte er. Deswegen hätten einige Städte Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. “Auch hier muss gelten: Wer bestellt, bezahlt”, forderte der Verbandsvertreter.

red / dts

Rund 21.000 Corona-Neuinfektionen – 372 Tote

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Dienstagmorgen vorläufig 21.080 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 10,0 Prozent oder 2.348 Fälle weniger als am Dienstagmorgen vor einer Woche. Die Inzidenz sank laut RKI-Angaben von gestern 222,7 auf heute 215,6 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage.

Insgesamt geht das Institut laut der vorläufigen Zahlen derzeit von rund 697.800 aktiven Corona-Fällen mit Nachweis aus, das sind etwa 159.600 weniger als vor einer Woche. Außerdem meldete das RKI nun 372 Tote binnen 24 Stunden in Zusammenhang mit dem Virus. Innerhalb der letzten sieben Tage waren es 1.991 Todesfälle, entsprechend durchschnittlich 284 Todesfällen pro Tag (Vortag: 297).

Damit erhöhte sich die Zahl der Todesfälle binnen 24 Stunden auf 110.805. Insgesamt wurden bislang 7,03 Millionen Menschen in Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet. Da es sich für den heutigen Tag um vorläufige Zahlen handelt, könnten diese später noch vom RKI korrigiert werden.

Grafik: dts

red / dts

 

Sind FFP2-Masken mehrfach verwendbar?

Fast alle Nutzer verwenden FFP2-Masken mehrfach. Was die Frage aufwirft: Schützen die eigentlich als Einmalprodukte ausgelegten Viren-Blocker bei häufigerem Gebrauch ebenso gut wie beim ersten Tragen? Ein Forschungsteam der Hochschule München (HM) testete 15 handelsübliche FFP2-Masken in einer 22-Stunden-Gebrauchssimulation auf Filterwirkung und Atemkomfort.

Ein Einkauf im Supermarkt, danach noch schnell zur Post, die Kinder von der Kita abholen: alles mit der gleichen Maske. Anschließend bleibt sie im Auto liegen, damit man sie am nächsten Tag gleich wiederverwenden kann. Das ist bequem und spart Kosten.

Aber ist das eigentlich sinnvoll? “Wir haben die Filterwirkung und den Atemwiderstand von 15 in Deutschland erhältlichen FFP2-Maskenmodellen vor und nach einer 22-stündigen Gebrauchssimulation untersucht”, sagt der wissenschaftliche Projektleiter und Professor für Medizintechnik Christian Schwarzbauer. Dazu entwickelte der Ingenieur und Mechatroniker Hamid Azizi einen speziellen Beatmungssimulator. Damit wurden Luftfeuchtigkeit, Temperatur, Druck und Atemzeitvolumen der menschlichen Atmung bei leichter körperlicher Belastung exakt nachgebildet.

Für die Gebrauchssimulation wurde jede Maske zunächst für 12 Stunden mit dem Simulator “beatmet” und anschließend für 60 Minuten bei 80 Grad in einen Trockenofen gelegt. Die Wärmebehandlung im Backofen wurde als Hygienemaßnahme bei Wiederverwendung von FFP2-Masken von der FH Münster untersucht und empfohlen. Danach wurde die Maske noch einmal für zehn Stunden an den Beatmungssimulator angeschlossen und dann einer zweiten Wärmebehandlung im Trockenofen unterzogen.

Der Dauertest führte bei acht der 15 untersuchten Masken-Modelle zu einer deutlichen Abnahme der Filterleistung. Und: Der Atemwiderstand der Maskenmodelle hat sich durch die Gebrauchssimulation bei den meisten Maskenmodellen tendenziell verringert. “Die Masken bieten dadurch etwas weniger Atemkomfort, ansonsten ist das aber unproblematisch, da die Schutzwirkung trotzdem gegeben ist”, sagt Schwarzbauer.

Fazit: Zwölf der 15 untersuchten FFP2-Masken-Modelle haben den Labortest bestanden – zwei erfüllten nicht einmal im fabrikneuen Zustand die Anforderungen der Norm. Durch die Gebrauchssimulation waren die Masken für insgesamt 22 Stunden einer Belastung ausgesetzt, wie sie sich durch das Atmen bei leichter körperlicher Aktivität ergeben würde.

“Wird eine FFP2-Maske nur für wenige Stunden am Tag bei moderater körperlicher Aktivität getragen, dann sehe ich hinsichtlich der Schutzwirkung und des Atemkomforts kein Problem, wenn diese Maske an mehreren Tagen wiederverwendet wird”, sagt Schwarzbauer. “Aus hygienischen Gründen sollte man die Maske nach dem Tragen aber nicht einfach in die Tasche stecken, sondern zum Trocknen aufhängen.”

red / Rudolf Huber

Inzidenzwert im Landkreis Ludwigsburg im Sinkflug

Seit Montag, 27. Dezember gelten in Baden-Württemberg verschärfte Corona-Regeln. Unter anderem gilt für gastronomische Betriebe eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr. Zudem gibt es ein Ansammlungs- und Verweilverbot an Silvester. Messen und Ausstellungen sind nicht mehr erlaubt.

Und so sehen die Corona-Zahlen am Montag für den Landkreis Ludwigsburg aus:

Das Landratsamt Ludwigsburg hat am Montagnachmittag vorläufig 58  Corona-Neuinfektionen gemeldet. Die Inzidenz sinkt laut dem Gesundheitsamt Ludwigsburg sehr deutlich und liegt aktuell bei 147,9 (Vortag: 174,7) neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage.

Die Zahl der Corona-Toten im Kreis Ludwigsburg steigt um 2  auf mindestens 591. Rund 46.434 (+235) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden. (Stand: 27.12. – 16Uhr)

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

 

Bestätigte Fälle nach Gemeinde | (Differenz zum Vortag) Stand: 27.12.2021

Affalterbach ( 382 | 0 )
Asperg ( 1.275 | 0 )
Benningen am Neckar ( 522 | 0 )
Besigheim ( 1.142 | 3 )
Bietigheim-Bissingen ( 4.599 | 4 )
Bönnigheim ( 820 | 0 )
Ditzingen ( 2.049 | 1 )
Eberdingen ( 569 | 1 )
Erdmannhausen ( 317 | 0 )
Erligheim ( 229 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 1.159 | 3 )
Freudental ( 238 | 0 )
Gemmrigheim ( 449 | 0 )
Gerlingen ( 1.316 | 2 )
Großbottwar ( 679 | 0 )
Hemmingen ( 662 | 2 )
Hessigheim ( 190 | 0 )
Ingersheim ( 510 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 670 | 4 )
Korntal-Münchingen ( 1.722 | 2 )
Kornwestheim ( 3.560 | 3 )
Löchgau ( 451 | 1 )
Ludwigsburg ( 8.892 | 13 )
Marbach am Neckar ( 1.343 | 1 )
Markgröningen ( 1.311 | 6 )
Möglingen ( 1.158 | 2 )
Mundelsheim ( 244 | 0 )
Murr ( 576 | 0 )
Oberriexingen ( 185 | 1 )
Oberstenfeld ( 601 | 1 )
Pleidelsheim ( 567 | 0 )
Remseck am Neckar ( 2.230 | 0 )
Sachsenheim ( 1.843 | 0 )
Schwieberdingen ( 1.098 | 0 )
Sersheim ( 476 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 815 | 1 )
Tamm ( 848 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 2.622 | 5 )
Walheim ( 252 | 0 )

red

Ministerpräsident Kretschmann: Impfpflicht “befriedet” Gesellschaft

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) geht davon aus, dass eine Impfpflicht gegen das Coronavirus zu einer Befriedung der Gesellschaft führen wird. “Mit der Impfpflicht müssen sich die Bürger nicht gegenseitig moralisch beharken”, sagte er der “taz” (Dienstagsausgabe). “Ich bin davon überzeugt: Das befriedet die Gesellschaft.”

Er sehe den freiheitlichen Staat durch Impfgegner “an seinen Grenzen”, so Kretschmann. “Wir sehen uns mit starken Kohorten konfrontiert, die sich rationalen Argumenten verschließen.” Man brauche eine Impfpflicht.

Wie hoch die Impfquote sein müsse, um die Gefahren in den Griff zu bekommen, “bestimmen nicht wir, sondern das Virus mit seiner Ansteckungsgefahr und seiner Gefährlichkeit”, fügte Kretschmann hinzu. Zur Durchsetzung einer Impfpflicht setzt der Grünen-Politiker auf Geldbußen. “Wir müssen im Notfall Menschen mit Geldauflagen zum Impfen bewegen.”

Kretschmann argumentierte, die Impfpflicht sei für Impfgegner vielleicht ein “rabiater Eingriff” in die körperliche Unversehrtheit: “Andererseits sterben auf den Intensivstationen ganz real Menschen, und es müssen wegen der Seuche andere lebenswichtige Operationen zurückgestellt werden.” Deshalb müsse der Staat den “Eigensinn in die Schranken weisen.” Kretschmann wollte einen neuen, noch schärferen Lockdown für die Zukunft nicht ausschließen.

“Wenn unsere Impfstoffe gegen die Omikron-Variante womöglich nicht mehr wirken, dann müssen wir vielleicht den härtesten Lockdown der ganzen Pandemie durchsetzen.”

red / dts