So gefährlich ist zwanghaftes Händewaschen

Händewaschen ist in der Corona-Krise zur Bürgerpflicht geworden. Die große Mehrheit der Deutschen hält sich auch an diese Regel. Doch was ist, wenn die Hand-Hygiene zum Zwang oder sogar zur Sucht wird?

Aktuelle Daten der KKH Kaufmännische Krankenkasse belegen einen großen Anstieg bei zwanghaftem Händewaschen: von 2009 auf 2019 bundesweit um rund 82 Prozent. Die meisten Fälle registriert die Kasse bei den 45- bis 59-Jährigen, das größte Plus von rund 154 Prozent bei den 60- bis 74-Jährigen. Frauen sind häufiger betroffen als Männer.

Die Gründe, warum Menschen eine Zwangsstörung entwickeln, reichen von genetischen und psychischen Faktoren wie einer ängstlichen Persönlichkeit über die Erziehung in der Kindheit bis hin zu traumatischen Erlebnissen – etwa einer schweren Krankheit durch Bakterien oder Viren. Dazu gehört auch die Angst vor einem unbekannten Keim wie dem Corona-Virus. Darüber hinaus können sich bereits bestehende psychische Erkrankungen durch solche Krisen noch verstärken.

Tragischerweise erreichen Betroffene mit ihrem Zwang genau das Gegenteil: Denn das extreme Waschen zerstört den Säureschutzmantel der Haut und Krankheitserreger haben erst recht leichtes Spiel. Ein Waschzwang kann darüber hinaus schwere soziale Folgen haben. Die Reinigungsrituale nehmen häufig so viel Zeit in Anspruch, dass die Betroffenen ihrem beruflichen und privaten Leben nicht mehr nachgehen können und vereinsamen.

Ralf Loweg / glp

Verdopplung der Corona-Zahlen: Ministerium meldet am Dienstag 700 neue Fälle

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Baden-Württemberg ist stark angestiegen. So meldete das Landesgesundheitsamt in Stuttgart am Dienstag +700 neue Corona-Infektionen innerhalb von 24 Stunden. Im Vergleich zum Dienstag ist das fast eine Verdopplung der Neuinfektionen. Damals waren 388 neue Corona-Infektionen gemeldet worden.

Seit Beginn der Corona-Krise haben sich laut dem Sozialministerium mindestens 55.625 Menschen in Baden-Württenberg nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach Angaben des Amts bei 1.909. Das sind 6 mehr als ein Tag zuvor. Rund 46.726 (+264) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 13.10.)

Die Reproduktionszahl, kurz R-Wert, lag nach Schätzungen vom Landesgesundheitsamt bei 1,27.

red

RKI meldet am Dienstag 4122 weitere Corona-Infektionen

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Deutschland ist wieder angestiegen. So meldeten die Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut am Dienstagmorgen +4.122 neue Corona-Infektionen innerhalb von 24 Stunden. Im Vergleich zum Montag ist das eine Steigerung um fast 1.700 neue Fälle. Im Vergleich zum Dienstag vor einer Woche stieg die Zahl der Neuinfektionen um rund 1.500. Damals waren 2.639 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Am Samstag meldete das RKI mit 4.721 Neuinfektionen den höchsten Wert seit April 2020. (Stand: 13.10.)

Seit Beginn der Corona-Krise haben sich laut RKI mindestens 329.453 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 9.634. Das sind 13 mehr als ein Tag zuvor. Rund 279.300 (+2.500) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 13.10.)

Die Reproduktionszahl, kurz R-Wert, lag nach RKI-Schätzungen in Deutschland laut Lagebericht vom Sonntag bei 1,29 (Vortag: 1,40).

red

So kommen Babys durch die Erkältungszeit

In der kalten Jahreszeit haben Erkältungen Hochkonjunktur. Vor allem für Babys ist eine verstopfte Nase sehr unangenehm. Das Apothekenmagazin “Baby und Familie” gibt Tipps, wie bei kleinen Kindern die Nase wieder frei wird.

Kindern unter zwei Jahren sollten Eltern besser Nasentropfen statt ein Spray verabreichen. “Wenn das Kind liegt und den Kopf zurückneigt, fließt ein Tropfen von selbst hinein”, sagt Apotheker Christoph Unglaub aus Velburg. Der Sprühstoß eines Sprays kann die Kleinen dagegen erschrecken und ihre Nasenschleimhaut verletzen.

Experten raten bei Babys zu Tropfen mit Salzlösungen, die die Nase schonen, feucht halten und Erreger ausschwemmen. Bei älteren Kindern können auch Nasenspülungen mit Salzlösung helfen. Effektiv wirken auch abschwellende Nasentropfen, die jedoch nur in Absprache mit dem Kinderarzt gegeben werden sollten.

Auch bei Balsam ist Vorsicht geboten. Wenn sie unter vier Jahre alt sind, sollten Kinder nie Kampfer- oder mentholhaltige Präparate erhalten, sondern nur milde Balsame, die für Babys freigegeben sind. Eltern können sich vom Arzt oder in der Apotheke dazu beraten lassen.

Ralf Loweg / glp

Kritischer Grenzwert: So sehen die Zahlen am Montag für den Landkreis Ludwigsburg aus

Die Lage am Montag (12.10.) im Landkreis Ludwigsburg:

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Kreis Ludwigsburg ist über das Wochenende zurückgegangen. Das ist weniger als in den Tagen zuvor, jedoch für einen Montag nicht ungewöhnlich, da erfahrungsgemäß am Wochenende weniger Menschen getestet werden. So meldete das Landratsamt am Montag (16Uhr) +19 neue Corona-Infektionen innerhalb von 24 Stunden. Doch im Vergleich zum Montag vor einer Woche stieg die Zahl der Neuinfektionen um 11. Damals waren 8 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Am vergangenen Samstag meldete das Landratsamt mit 70 Neuinfektionen den höchsten Wert seit April 2020. Die Zahl der Neuinfektionen der letzten 7 Tage je 100.000 Einwohner liegt bei 43,2. (Stand:12.10.)

Seit Beginn der Corona-Krise haben sich laut dem Landratsamt mindestens 3.092 Menschen im Kreis Ludwigsburg nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach Angaben der Behörde bei 71. Das ist einer mehr als ein Tag zuvor. Mindestens 2.672 (+27) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen des Gesundheitsamts überstanden.

Aktuell Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 12.10.)

( Bestätigte Fälle | Differenz zum Vortag )

Affalterbach ( 22 | 0 )
Asperg ( 80 | 0 )
Benningen am Neckar ( 48 | 0 )
Besigheim ( 49 | 1 )
Bietigheim-Bissingen ( 305 | 3 )
Bönnigheim ( 53 | 0 )
Ditzingen ( 126 | 1 )
Eberdingen ( 28 | 1 )
Erdmannhausen ( 33 | 0 )
Erligheim ( 12 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 76 | -1 )
Freudental ( 39 | 0 )
Gemmrigheim ( 20 | 0 )
Gerlingen ( 99 | 1 )
Großbottwar ( 40 | 0 )
Hemmingen ( 52 | 0 )
Hessigheim ( 14 | 0 )
Ingersheim ( 34 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 31 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 111 | 3 )
Kornwestheim ( 217 | 1 )
Löchgau ( 27 | 0 )
Ludwigsburg ( 555 | 3 )
Marbach am Neckar ( 89 | 1 )
Markgröningen ( 82 | -1 )
Möglingen ( 62 | 0 )
Mundelsheim ( 17 | 0 )
Murr ( 37 | 0 )
Oberriexingen ( 17 | 0 )
Oberstenfeld ( 48 | 0 )
Pleidelsheim ( 45 | 0 )
Remseck am Neckar ( 141 | 1 )
Sachsenheim ( 110 | 0 )
Schwieberdingen ( 45 | 2 )
Sersheim ( 55 | 1 )
Steinheim an der Murr ( 67 | 0 )
Tamm ( 55 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 139 | 2 )
Walheim ( 11 | 0 )

 

Die Lage in Baden-Württemberg:

Am Montag meldete das Landesgesundheitsamt in Baden-Württemberg weitere 595 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus. Im Vergleich zum Montag vor einer Woche stieg die Zahl der Neuinfektionen um 332. Damals waren 263 neue Corona-Infektionen gemeldet worden.Damit erhöhte sich die Zahl der Infizierten im Land auf mindestens 54.925, davon sind ungefähr 46.462 Personen wieder genesen. Gestern wurden 527 Neuinfektionen gemeldet. Die Zahl der COVID-19-Todesfälle stieg um zwei auf insgesamt 1.903. Die Reproduktionszahl liegt bei 1,42. (Stand: 12.10.)

Wichtiger Hinweis:

Basis für die mit dieser Pressemitteilung übermittelten Daten sind die Zahlen, die die Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise dem Landesgesundheitsamt auf dem offiziellen Meldeweg mitgeteilt haben. Es handelt sich dabei um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der elektronischen Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben. Verzögerungen bei der standardisierten Falldatenübermittelung an das LGA können auch dadurch bedingt sein, dass die Gesundheitsämter vor Ort als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einleiten sowie die Kontaktpersonen recherchieren, um Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrechen zu können.

red

Alkoholverbot und Maskenpfllicht: An diesen Orten in Stuttgart gelten die neuen Regeln

Die Stadt Stuttgart hat am Montag nun die Orte und Anlagen benannt, die ab kommenden Mittwoch den neuen Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus unterliegen. Sie regeln private Feiern, das Tragen von Mund- Nasen-Bedeckungen im City-Ring, den Verkauf und den Konsum von Alkohol, den Schulunterricht sowie den Besuch von Fußballspielen. Die dazugehörigen Verfügungen hat die Stadt am Montag, 12. Oktober, veröffentlicht. Rechtlich bindend sind sie ab Mittwoch. Sie gelten zunächst bis einschließlich Sonntag, 1. November. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld.

An privaten Feiern in Privaträumen dürfen nicht mehr als 10 Personen teilnehmen. In angemieteten Räumen dürfen es nicht mehr als 25 Personen sein.

An diesen Orten gilt die Maskenpflicht:

Arnulf-Klett-Platz (mit Arnulf-Klett-Passage), Friedrichstraße, Theodor-Heuss-Straße, Rotebühlplatz (einschließlich City Plaza und Rotebühlpassage), Paulinenstraße, Rupert-Mayer-Platz, Vorplatz der Kirche St. Maria, Feinstraße, Österreichischer Platz, Hauptstätter Straße, Charlottenplatz (einschließlich Charlotten-Passage), Konrad-Adenauer-Straße, Gebhard-Müller-Platz, Schillerstraße. Es werden jeweils beide Seiten der genannten Straßen und alle Seiten der genannten Plätze erfasst.

Die Vorgabe gilt auch für alle Wochenmärkte in Stuttgart.

Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund- Nasen-Bedeckung tragen können. Außerdem sind ausgenommen Bauarbeiter bei der Arbeit und Personen, die essen oder trinken, joggen oder Fahrrad fahren.

Wann und wo gilt das Alkoholverbot: 

Fortan untersagt ist der Verkauf von alkoholischen Getränken an Donnerstagen, Freitagen und Samstagen in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags: Diese Regel gilt für Gastro-Betriebe, die Getränke zum Mitnehmen („To Go“) verkaufen sowie für Läden und Supermärkte.

An diesen Tagen ist auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in Anlagen ab 23 Uhr der Konsum alkoholischer Getränke untersagt. Die Vorgabe bezieht sich neben dem City-Ring auf die Bereiche:

  • Mittlerer und Unterer Schlossgarten
  • Wilhelmsplatz (Stuttgart-Mitte)
  • Feuersee
  • Weißenburgpark
  • Marienplatz
  • Erwin-Schoettle-Platz
  • Karlshöhe
  • Bismarckplatz
  • Berliner Platz einschließlich Bosch-Areal
  • Stadtgarten
  • Pariser Platz
  • Mailänder Platz
  • Höhenpark Killesberg
  • Parkanlage Villa Berg
  • Wilhelmsplatz in Bad Cannstatt
  • Bahnhofsvorplatz in Bad Cannstatt
  • Kurpark in Bad Cannstatt
  • Wilhelm-Geiger-Platz in Feuerbach
  • Löwenmarkt in Weilimdorf.

Bei öffentlichen Veranstaltungen ist im gesamten Stadtgebiet durchgängig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Fußballspiele sind unter Auflagen nur noch mit bis zu 200 Teilnehmenden möglich. Die Stuttgarter Kickers erhalten für die beiden anstehenden Heimspiele am 14. und am 17. Oktober eine Ausnahmegenehmigung für die Teilnahme von 500 Zuschauern, weil die Karten bereits verkauft waren.

Masken sind auch zu tragen in den auf der Grundschule aufbauenden allgemeinen Schulen, den beruflichen Schulen sowie den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ab Beginn der Hauptstufe, jeweils in öffentlicher und freier Trägerschaft. Die Vorgabe gilt – auch während des Unterrichts – für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie sonstige anwesende Personen. In den Grundschulen sind Masken zu tragen von den Lehrkräften sowie sonstigen anwesenden Personen ab 16 Jahren, auch hier während des Unterrichts.

Für die Schüler ab der Klassenstufe 8 beginnt der Unterricht frühestens zur zweiten Stunde. Diese Anordnung soll den öffentlichen Nahverkehr entlasten.

Aufgehoben wird das Verbot sexueller Dienstleistungen. Grund dafür ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs sowie eine neue Landesverordnung.

red

Engpässe beim Grippe-Impfstoff

Die Corona-Pandemie treibt die Nachfrage nach Grippeschutz-Impfungen deutlich nach oben. Doch die bereitgestellten rund 26 Millionen Impfdosen reichen rein rechnerisch nicht einmal aus, um alle Risiko-Patienten in Deutschland zu versorgen. Zu dieser Gruppe zählen alle über 60-Jährigen, chronisch Kranke, Mitarbeiter im Gesundheitswesens sowie diejenigen, die beruflich viele Kontakte haben.

Deshalb sieht Dr. Martin Terhardt von der ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts (RKI) dringend Handlungsbedarf. Er sieht die Gefahr eines Engpasses und äußert sich gegenüber dem rbb-Verbrauchermagazin SUPER.MARKT besorgt: “Mein Wunsch wäre tatsächlich eine abgestufte Empfehlung, dass man jetzt erst mal bis Mitte Dezember 2020 wirklich den Vorrang denjenigen gibt, die zu den Risikogruppen gehören.”

Auch eine aktuelle Umfrage der Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände besagt, dass sich 38 Prozent der Erwachsenen impfen lassen wollen. Das wären 26,6 Millionen Menschen, und somit mehr als es Impfdosen gibt. Apotheker, die die Impfdosen an Ärzte verteilen, spüren bereits jetzt die erhöhte Nachfrage.

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) hingegen hält weiterhin an ihrer allgemeinen, freiwilligen Impfempfehlung für alle fest. Burkhard Ruppert, stellvertretender Vorsitzender der KV Berlin: “Ich glaube, wenn wir es schaffen 26 Millionen mal gegen Influenza zu impfen, dann ist das ein Irrsinnserfolg, der in der Vergangenheit noch nie erreicht wurde.”

Ralf Loweg / glp

RKI meldet am Montag rund 2500 Neuinfektionen innerhalb 24 Stunden

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Deutschland ist über das Wochenende etwas zurückgegangen. Das ist weniger als in den Tagen zuvor, jedoch für einen Montag nicht ungewöhnlich, da erfahrungsgemäß nicht alle Gesundheitsämter ihre Daten rechtzeitig weiterleiten. So meldeten die Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut am Montagmorgen +2.467 neue Corona-Infektionen innerhalb von 24 Stunden. Doch im Vergleich zum Montag vor einer Woche stieg die Zahl der Neuinfektionen um mehr als 1.000. Damals waren 1.382 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Am Samstag meldete das RKI mit 4.721 Neuinfektionen den höchsten Wert seit April 2020. (Stand: 12.10.)

Seit Beginn der Corona-Krise haben sich laut RKI mindestens 325.331 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 9.621. Das sind 6 mehr als ein Tag zuvor. Rund 276.900 (+2.100) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden.

Die Reproduktionszahl, kurz R-Wert, lag nach RKI-Schätzungen in Deutschland laut Lagebericht vom Sonntag bei 1,40 (Vortag: 1,42).

Als Reaktion auf die steigenden Infektionszahlen hatten die Bundesländer mehrheitlich beschlossen, dass innerdeutsche Urlauber aus Risikogebieten nur dann beherbergt werden dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen können. Greifen soll dies für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen.

red

Corona-Risikogebiet Stuttgart: Mit diesen Maßnahmen will die Stadt die Neuinfektionen in den Griff bekommen

Die Neu-Infektionszahlen steigen in Stuttgart weiter besorgniserregend stark an: Seit dem Vortag gilt die Landeshauptstadt als Risikogebiet, weil durch 82 neue Infektionen eine 7-Tage-Inzidenz von 50,5 je 100.000 Einwohner erreicht wurde. Der Trend scheint sich zu verschärfen, genaue Zahlen wird das Landesgesundheitsamt voraussichtlich am frühen Abend veröffentlichen. Auf Grund dieser Entwicklung hat sich die Stadtspitze am Sonntag- Mittag, 11. Oktober, auf weitere Einschnitte verständigt. Diese werden im Lauf der nächsten Tage in Stuttgart gelten. Das gab die Stadtverwaltung am Sonntag bekannt.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte nach einer Telefonkonferenz der Lagebesprechung „Corona“: „Wir müssen jetzt entschieden handeln, um die Zahl der Neuinfektionen sofort wieder runter zu bekommen. Nur so können wir Schulen, Kitas, Wirtschaft und Handel offen halten. Nur so kann es gelingen, dass wieder alle Fälle durch das Gesundheitsamt nachvollzogen werden können. Diese Nachvollziehbarkeit ist das A und O bei der Eindämmung der Pandemie.“

Der Leiter des Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt, äußerte sich sehr besorgt: „Die Zahlen steigen so stark, dass das Gesundheitsamt die für die Kontrolle der Pandemie so wichtige Nachverfolgung der Kontaktpersonen nicht mehr gewährleisten kann. Wir mobilisieren daher alle Kräfte innerhalb der Stadtverwaltung und erbitten Hilfe bei der Bundeswehr.“ Ehehalt appellierte: „Wir alle müssen die Zahl der Begegnungen untereinander deutlich reduzieren. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie auch die Abstands- und Hygieneregeln einhalten und unbedingt Masken tragen. Jetzt ist jeder und jede Einzelne gefordert.“

Um die Nachverfolgung wiederherzustellen, sollen über den so genannten „Pandemie-Pool“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Ämter unmittelbar das Gesundheitsamt unterstützen. Zugleich wird die Verwaltung Amtshilfe bei der Bundeswehr ersuchen. Auch das Amt für öffentliche Ordnung soll entlastet werden.

Diese Regeln kommen auf die Bürgerinnen und Bürger zu:

  • Die Stadtverwaltung wird anordnen, dass private Feiern nur noch mit zehn Teilnehmern in privaten und 25 Teilnehmer in öffentlichen und angemieteten Räumen zulässig sind. Die Allgemeinverfügung wird am Dienstag veröffentlicht und dann ab Mittwoch, 14. Oktober, 0.00 Uhr, gelten. Mit verstärkten Kontrollen soll darüber hinaus gegen illegale Partys vorgegangen werden.
  • Weiterhin soll das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb des Stuttgarter City-Rings verpflichtend werden. Eine Allgemeinverfügung wird die Örtlichkeiten und Verbindlichkeiten benennen. Auch sie ist in Vorbereitung.
  • Der Verkauf und der Konsum von Alkohol soll eingeschränkt werden. Das Amt für öffentliche Ordnung bestimmt derzeit die Plätze, an denen ab 23 Uhr kein Alkohol mehr getrunken werden darf. Bereits ab 21 Uhr dürfen anliegende Geschäfte keine alkoholischen Getränke mehr verkaufen – davon ausgenommen sind konzessionierte Gastronomiebetriebe. Die Beschränkungen für den Konsum und den Verkauf von Alkohol sollen für zwei Wochen gelten. Eine Sperrstunde für Gastronomiebetriebe wird aktuell nicht verfolgt.
  • Das Rathaus bleibt ein offenes Haus. Allerdings sollen Teilnehmer von Konferenzen, Ausschusssitzungen und Dienstbesprechungen eine Maske tragen. Mit dem Personalrat wird die Stadt eine Ausweitung der geltenden Maskenpflicht besprechen, diese Pflicht gilt bislang nur für die Gänge.
  • Zuschauer sind bei Fußball-Spielen vorübergehend nicht zulässig. Bei anderen Sport- oder Kulturveranstaltungen sind bis zu 500 Zuschauer zulässig, sie müssen durchgehend eine Maske tragen. Der VfB Stuttgart muß somit seine Heimspiele ohne Zuschauer bestreiten.
  • OB Kuhn wird zu Beginn der Woche die wichtigsten Dienstleister in der Stadt kontaktieren. Kuhn wird Banken, Versicherungen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Kanzleien bitten, die Möglichkeiten zum Home-Office zu schaffen oder auszuweiten.
  • Die Stadt will als Trägerin der Schulen für mehr Abstand in Bussen und Bahnen sorgen. Dazu soll der Beginn des Unterrichts entzerrt werden. Denkbar wäre eine Anordnung auf Basis des Infektionsschutzgesetzes, die Schülern ab einer bestimmten Klassenstufe vorgibt, später mit dem Unterricht zu beginnen. Die Stadt strebt an, dies im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zu erreichen.

red

Quelle: Stadt Stuttgart

Corona: Landkreis Ludwigsburg nähert sich immer mehr kritischem Grenzwert

Die Lage am Samstag (10.10.) im Landkreis Ludwigsburg:

Die Zahl der Neuinfektionen im Kreis Ludwigsburg ist weiterhin auf einem hohen Niveau und nähert sich immer mehr dem kritischen Grenzwert von 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Das Landratsamt in Ludwigsburg meldete am Samstag binnen 24 Stunden weitere 56 Corona-Fälle. In den vergangenen sieben Tagen gab es im Landkreis somit durchschnittlich 43,6 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Gestern wurde 70 Neuinfektionen gemeldet.

Die Zahl der Gesamtinfizierten im Kreis stieg am Samstag somit auf mindestens 3.044. Die Zahl der Menschen, die im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben sind blieb unverändert bei 70. Die Zahl der Genesenen wird vom Amt mit ungefähr 2.625 beziffert. Das sind 24 mehr als am Vortag.

Aktuell Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 10.10.)

Affalterbach ( 0 )
Asperg ( 7 )
Benningen am Neckar ( 9 )
Besigheim ( 5 )
Bietigheim-Bissingen ( 43 )
Bönnigheim ( 1 )
Ditzingen ( 11 )
Eberdingen ( 5 )
Erdmannhausen ( 3 )
Erligheim ( 0 )
Freiberg am Neckar ( 16 )
Freudental ( 26 )
Gemmrigheim ( 5 )
Gerlingen ( 11 )
Großbottwar ( 3 )
Hemmingen ( 4 )
Hessigheim ( 2 )
Ingersheim ( 3 )
Kirchheim am Neckar ( 0 )
Korntal-Münchingen ( 28 )
Kornwestheim ( 20 )
Löchgau ( 0 )
Ludwigsburg ( 48 )
Marbach am Neckar ( 6 )
Markgröningen ( 4 )
Möglingen ( 8 )
Mundelsheim ( 1 )
Murr ( 4 )
Oberriexingen ( 2 )
Oberstenfeld ( 3 )
Pleidelsheim ( 11 )
Remseck am Neckar ( 9 )
Sachsenheim ( 11 )
Schwieberdingen ( 2 )
Sersheim ( 2 )
Steinheim an der Murr ( 10 )
Tamm ( 3 )
Vaihingen an der Enz ( 20 )
Walheim ( 3 )

 

Die Lage in Baden-Württemberg:

Am Samstag meldete das Landesgesundheitsamt in Baden-Württemberg weitere 520 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus. Damit erhöhte sich die Zahl der Infizierten im Land auf mindestens 53.853, davon sind ungefähr 46.054 Personen wieder genesen. Gestern wurden 527 Neuinfektionen gemeldet. Die Zahl der COVID-19-Todesfälle stieg um zwei auf insgesamt 1.901.

Wichtiger Hinweis:

Basis für die mit dieser Pressemitteilung übermittelten Daten sind die Zahlen, die die Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise dem Landesgesundheitsamt auf dem offiziellen Meldeweg mitgeteilt haben. Es handelt sich dabei um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der elektronischen Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben. Verzögerungen bei der standardisierten Falldatenübermittelung an das LGA können auch dadurch bedingt sein, dass die Gesundheitsämter vor Ort als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einleiten sowie die Kontaktpersonen recherchieren, um Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrechen zu können.

red