Maske auf in allen Bundesländern

Es wurde gestritten und diskutiert. Jetzt ging es plötzlich ganz schnell und das Dauer-Thema “Maske” ist gefallen. Alle 16 Bundesländer haben eine Maskenpflicht oder werden sie innerhalb der nächsten Tage einführen. Mit Bremen gab nun auch das letzte Bundesland seine ablehnende Haltung gegen das Tragen der Schutzmasken auf.

Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern waren vorgeprescht. Nach und nach folgten dann auch alle anderen Bundesländer und führen das Tragen von Masken in der Öffentlichkeit ein, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Baden-Württemberg, Thüringen, Schleswig-Holstein, Hessen, Hamburg, Berlin und Sachsen-Anhalt sind schon seit Dienstag dabei. Am Mittwoch kamen dann noch Niedersachsen sowie Brandenburg mit eigenen Regelungen hinzu, wenig später dann auch Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Rheinland-Pfalz und als Schlusslicht Bremen.

Die Regelung in dem Stadtstaat solle am kommenden Freitag beschlossen werden und ab Montag für den Öffentlichen Personennahverkehr und das Einkaufen in Geschäften gelten, teilte ein Sprecher der Landesregierung mit.

Ralf Loweg

Arztbesuche in der Corona-Krise

Auch in der Corona-Krise müssen Menschen mit herkömmlichen Krankheiten zum Arzt. Doch wie sollen sich Patienten verhalten? Viele Menschen sorgen sich aktuell vor dem Besuch einer Arztpraxis, weil das Wartezimmer als mögliche Ansteckungsquelle gilt. Wer unsicher ist, sollte vorher telefonisch mit der Praxis Rücksprache halten.

Überfüllte Wartezimmer dürften erstmal der Vergangenheit angehören, betonen die Experten der KKH Kaufmännische Krankenkasse. Viele Menschen meiden inzwischen den Besuch beim Arzt. Außerdem gilt auch in den Wartezimmern, die Abstandsregelung von mindestens eineinhalb bis zwei Metern zu anderen Patienten zu wahren. Durch ein gutes Termin-Management sollte es möglich sein, Patienten direkt ins Behandlungszimmer zu bitten und den Kontakt zu anderen zu minimieren.

Einige Praxen sind außerdem zu sogenannten Auto-Wartezimmern übergegangen: Dabei sitzen die Patienten vor der Arztpraxis in ihrem Fahrzeug und werden per Anruf informiert, wenn das Sprechzimmer frei ist. In vielen Praxen gilt zudem aktuell die Regel, dass keine oder maximal eine Begleitperson mitgebracht werden darf. Das ist vor allem für Familien wichtig zu wissen.

Es gibt Mediziner, die behandeln ihre Patienten nur noch, wenn diese mit Mund-Nasen-Schutz in die Praxis kommen. Denn auch die Arztpraxen haben ein Interesse daran, ihre Patienten so sicher wie möglich zu versorgen. Angesichts der immer knapper werdenden Schutzausrüstung im ambulanten Bereich wird dies für viele Praxen aber immer schwieriger, so die Experten.

Ralf Loweg

So profitieren Online-Apotheken von Corona

Online-Apotheken haben Hochkonjunktur. Kein Wunder, denn in der Corona-Krise ist beispielsweise der Bedarf nach Produkten wie Hygiene-Artikeln, Desinfektionsmitteln oder Gesichtsmasken rasant gestiegen.

Hinzu kommt, dass Verbraucher sich in Notsituationen ganz besonders um ihre Gesundheit sorgen und vermehrt zu Vitaminpräparaten, Hustensäften oder Immunstärkern greifen. Und wer möchte, während die Pandemie den Alltag bestimmt, ausgerechnet vor der Apotheke in einer Schlange stehen?

Im ersten Quartal wuchs der Online-Umsatz der Apotheken nach Daten des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel (bevh) im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 200 Millionen Euro. Alleine im März 2020, der zu einem wesentlichen Teil von der Corona-Krise bestimmt war, betrug der Anstieg enorme 88,2 Prozent. Damit sind Online-Apotheken Spitzenreiter, gefolgt vom Online-Lebensmittelhandel (55,8 Prozent).

Das Geschäftsmodell der Internet-Apotheken könnte auch nach der Corona-Zeit funktionieren, denn die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet voran. Das elektronische Rezept, das sogenannte E-Rezept, soll nach dem Willen der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2022 bundesweit verpflichtend sein, berichtet “Tagesschau.de”.

Per E-Rezept auf der Handy-App kann der Kunde sich dann entscheiden, ob er das Rezept wie gewohnt bei der Apotheke seines Vertrauens einlöst, oder den Versandweg per Online-Apotheke wählt und sich das gewünschte Medikament einfach per Boten zusenden lässt.

Ralf Loweg

So viele Neuinfizierte wurden in Ludwigsburg und im Land gemeldet

Landkreis Ludwigsburg:

Die Gesamtzahl der bestätigten COVID-19-Fälle im Landkreis Ludwigsburg steigt nach Angaben des Landratsamts auf  1.523 (Stand: 22.04.20, 17.00Uhr). Seit gestern entspricht das einer Zunahme um 28 Neuinfektionen. Gestern wurden im Vergleich 13 Neuerkrankungen gemeldet. Insgesamt 49 mit COVID-19 infizierte Personen im Alter von 43 bis 100 Jahren sind laut der Behörde inzwischen verstorben. Das sind 2 mehr als gestern. Die Zahl der Genesenen wird mit 1069 angegeben.

Baden-Württemberg:

Am Mittwoch (22. April) ist die Zahl der Infizierten in Baden-Württemberg im Vergleich zum Vortag um weitere 557 auf mindestens 29.350 angestiegen. Davon sind ungefähr 17.807 Personen bereits wieder genesen. Damit ist die Zahl der Genesenen weiterhin höher als jene der noch Erkrankten. Die Zahl der Covid-19-Todesfälle im Land steigt um 41 weitere auf insgesamt 1.103 an. Das gab das Sozialministerium von Baden Württemberg am Dienstagabend bekannt.

1.103 Todesfälle in Baden-Württemberg

Darüber hinaus wurden dem Landesgesundheitsamt heute aus den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Böblingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Esslingen, Freudenstadt, Göppingen, Heilbronn, Karlsruhe, Lörrach, Ludwigsburg, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Rhein-Neckar-Kreis, Tübingen, Waldshut und Zollernalbkreis sowie aus den Städten Baden-Baden, Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart insgesamt 41 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der Covid-19-Todesfälle in Baden-Württemberg auf insgesamt 1.103 an. Unter den Verstorbenen waren 670 Männer und 433 Frauen. Das Alter lag zwischen 36 und 102 Jahren. 63 Prozent der Todesfälle waren 80 Jahre oder älter

Wichtiger Hinweis:
Basis für die mit dieser Pressemitteilung übermittelten Daten sind die Zahlen, die die Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise dem Landesgesundheitsamt auf dem offiziellen Meldeweg mitgeteilt haben. Es handelt sich dabei um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der elektronischen Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben. Verzögerungen bei der standardisierten Falldatenübermittelung an das LGA können auch dadurch bedingt sein, dass die Gesundheitsämter vor Ort als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einleiten sowie die Kontaktpersonen recherchieren, um Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrechen zu können.

red

Welche Corona-Regeln für Friseurbesuche gelten

Ab dem 04. Mai dürfen Friseurgeschäfte in Baden-Württemberg wieder Haare schneiden. Jedoch nur unter bestimmten Auflagen. Doch Obacht – nicht alle Dienstleistungen sind dann erlaubt.

Für viele wird es höchste Zeit sich nach mehreren Wochen wieder die Haare schneiden zu lassen. Nach den neuesten Corona-Verordnungen der Landesregierung von Baden-Württemberg, dürfen Friseursalons unter bestimmten Bedingungen ab dem 04.Mai ihre Türen öffnen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Friseure und Kunden zählt unter anderem dabei zu den verpflichtenden Maßnahmen, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Arbeitsschutzstandard der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

Es gelten zwei Grundsätze, die aufgrund des direkten Kontakts und somit erhöhtem Infektionsrisikozwischen Friseurin oder Friseur und den Kunden und Kundinnen nötig sind:

  • Für Tätigkeiten, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann, müssen Beschäftigten Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt werden. Kunden und Kundinnen müssen ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Personen – Beschäftigte und Kundschaft – mit Symptomen einer Infektion der Atemwege (sofern nicht etwa vom Arzt abgeklärte Erkältung) oder Fieber sollen sich generell nicht im Friseursalon aufhalten. Der Betrieb hat ein Verfahren zur Abklärung von Verdachtsfällen (etwa bei Fieber; siehe RKI-Empfehlungen) festzulegen, zum Beispiel im Rahmen von Infektions-Notfallplänen.

Der Branchenstandard ist für alle Friseurbetriebe verbindlich. Darüber hinaus sind länderspezifische Vorgaben ebenso wie weitere ergänzende Empfehlungen des Robert Koch Instituts umzusetzen.

Einschränkungen 

Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben Rasieren, oder Bartpflege sind demnach vorerst nicht erlaubt. Weiterhin muss in den Betrieben ein ausreichender Abstand zwischen den Menschen sichergestellt werden.

red

Krankschreibung auch weiterhin per Telefon

Krankschreibungen wegen Erkältungen sollen in der Corona-Krise nun doch weiterhin auch per Telefon möglich sein. Das teilte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen (G-BA), Josef Hecken, mit. Die Sonderregelung sollte eigentlich auslaufen, werde nun aber bis vorerst 4. Mai verlängert.

“Alle Verantwortlichen müssen derzeit tagesaktuell und auf unsicherer Erkenntnislage neu abwägen und entscheiden, wie eine schrittweise Herstellung des regulären Medizinbetriebes unter Wahrung des gebotenen Infektionsschutzes möglich ist”, sagte Hecken.

Am 20. März 2020 hatte der G-BA die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung eingeführt. Damit sollten zum einen Arztpraxen entlastet, vor allem aber Infektionsrisiken durch Arztbesuche möglicher Corona-Infizierter vermieden werden.

Bei einer Sitzung wurde unlängst die Vereinbarung nicht mehr verlängert – gegen die Stimmen von Medizinern und Krankenhäusern. Gesundheitspolitiker, Ärzteverbände, Gewerkschaften und Verbraucherschützer hatten das massiv kritisiert. Arbeitgeber hatten die Entscheidung begrüßt.

Ralf Loweg

Altersvorsorge in der Corona-Krise

Die Corona-Krise setzt vielen Menschen auch finanziell zu. Für Arbeitnehmer bedeutet dies Lohnkürzungen in Form von Kurzarbeit oder gar Jobverlust. Der Online-Versicherungsmanager “Clark” hat jetzt zusammen mit dem Institut YouGov in einer Befragung untersucht, wie sich die aktuelle Lage auf die Altersvorsorge der Deutschen auswirkt.

Knapp ein Drittel der Deutschen hält es für wahrscheinlich, dass ihre Altersvorsorge durch die Corona-Pandemie beeinflusst werden könnte. Weitere 22 Prozent sind aktuell noch unentschieden, ob sich die momentane Situation auf ihre Planung für das Alter auswirkt.

Allerdings: Ebenso ein Drittel der Befragten (34 Prozent) hält es für unwahrscheinlich, dass die Corona-Krise Auswirkungen auf ihre Altersvorsorge hat. Positiv gestimmt sind vor allem Männer: 38 Prozent erwarten keine Auswirkungen, gegenüber lediglich 30 Prozent bei den Frauen.

Und auch bei den Altersgruppen gibt es deutliche Unterschiede. So scheinen sich vor allem die Befragten am wenigsten Sorgen um ihr Auskommen im Alter zu machen, die noch genügend Zeit für ihre Vorsorge haben (18- bis 24-Jährige) oder bereits kurz vor der Rente stehen (55 Jahre und älter).

Ralf Loweg

Corona-Übersicht: So sehen die aktuellen Zahlen aus (Stand: 21.04)

Das Coronavirus Sars-CoV-2 breitet sich weltweit weiterhin aus. Eine Übersicht über die aktuelle Lage und die Zahlen der Infektionen und Todesopfer haben wir hier zusammengestellt. (Stand: 21.04. / 23.30 Uhr – Zahlen können abweichen)

Land / Bundesland / Landkreis Infizierte (Diff. Vortag) Todesfälle Genesene
Deutschland 148.226 (+1.828) 5.024 (+318) 95.200 (+3.700)
Baden-Württemberg  28.793 (+256) 1.062 (+48) 17.045
Landkreis Ludwigsburg 1.495 (+13) 47 (+3) 1054 (+77)
Weltweit 2.546.527 (+88.377) 175.812 (+6.906) 678.557 (+34.639)
Quellen: Johns-Hopkins-University /
Sozialministerium Baden-Württemberg / Landratsamt Ludwigsburg

red

Corona: Zahl der Neuinfizierten nimmt ab

Landkreis Ludwigsburg:

Die Gesamtzahl der bestätigten COVID-19-Fälle im Landkreis Ludwigsburg steigt nach Angaben des Landratsamts auf 1.495 (Stand: 21.04.20, 17.00Uhr). Seit gestern entspricht das einer Zunahme von 13 Neuinfektionen. Gestern wurden im Vergleich 5 Neuerkrankungen gemeldet. Insgesamt 47 mit COVID-19 infizierte Personen im Alter von 43 bis 100 Jahren sind laut der Behörde inzwischen verstorben. Das sind 3 mehr als gestern. Die Zahl der Genesenen wird mit 1054 angegeben.

Baden-Württemberg:

Am Dienstag (21. April) ist die Zahl der Infizierten in Baden-Württemberg im Vergleich zum Vortag um weitere 256 auf mindestens 28.793 angestiegen. Davon sind ungefähr 17.045 Personen bereits wieder genesen. Damit ist die Zahl der Genesenen weiterhin höher als jene der noch Erkrankten. Die Zahl der Covid-19-Todesfälle im Land steigt um 48 weitere auf insgesamt 1.062 an. Das gab das Sozialministerium von Baden Württemberg am Dienstagabend bekannt.

1.062 Todesfälle in Baden-Württemberg

Darüber hinaus wurden dem Landesgesundheitsamt heute aus den Landkreisen Böblingen, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Heilbronn, Hohenlohekreis, Karlsruhe, Lörrach, Ludwigsburg, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Waldshut und Zollernalbkreis sowie aus den Städten Freiburg und Stuttgart insgesamt 48 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der Covid-19-Todesfälle in Baden-Württemberg auf insgesamt 1.062 an. Unter den Verstorbenen waren 648 Männer und 414 Frauen. Das Alter lag zwischen 36 und 102 Jahren. 62 Prozent der Todesfälle waren 80 Jahre oder älter.

Wichtiger Hinweis:
Basis für die mit dieser Pressemitteilung übermittelten Daten sind die Zahlen, die die Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise dem Landesgesundheitsamt auf dem offiziellen Meldeweg mitgeteilt haben. Es handelt sich dabei um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der elektronischen Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben. Verzögerungen bei der standardisierten Falldatenübermittelung an das LGA können auch dadurch bedingt sein, dass die Gesundheitsämter vor Ort als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einleiten sowie die Kontaktpersonen recherchieren, um Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrechen zu können.

red

Ab 27. April: Maskenpflicht in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg führt ab dem 27. April eine Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr ein.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat heute nach einer Kabinettsbesprechung erklärt, dass ab dem 27. April eine Maskenpflicht in Baden-Württemberg gilt. Ab dem kommenden Montag (27. April) müssen Mund und Nase beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr bedeckt werden. Kretschmann begründete dies am Dienstag in Stuttgart damit, dass sich bisher zu wenige Menschen im Land an die dringende Empfehlung zum Tragen von Masken gehalten haben.

red