Schulferien starten in Baden-Württemberg doch nicht früher

Die Schulferien in Baden-Württemberg starten nun doch nicht früher wie Bund und Ländern ursprünglich vereinbart hatten. Das Kultusministerium hat sich gegen eine Verlängerung der Ferien entschieden. Das gab das Staatsministerium am Dienstag bekannt. Ziel ist die Minimierung der Kontakte vor den Feiertagen, insbesondere bei den vom Infektionsgeschehen besonders betroffenen älteren Jugendlichen, heißt es in der Mitteilung.

Die Landesregierung greift den Grundgedanken auf und will sicherstellen, dass möglichst viele Familien in den Tagen vor Heiligabend und Weihnachten ihre Kontakte nach Möglichkeit minimieren, um sich dann an den Festtagen sicherer mit ihren Verwandten treffen zu können, auch mit den Großeltern oder Familienmitgliedern, die zu den vulnerablen Gruppen gehören, so das Staatsministerium.

Deshalb haben sich Ministerpräsident Kretschman und Kultusministerin Eisenmann für den 21. und 22. Dezember 2020 darauf geeinigt, dass für die Klassen eins bis sieben regulärer Präsenzunterricht an den Schulen vor Ort vorgesehen ist. Die Präsenzpflicht ist an diesen beiden Tagen jedoch ausgesetzt, sodass Eltern ihre Kinder zuhause lassen können, wenn sie die Tage vor Weihnachten für die Minimierung der Kontakte nutzen wollen. Schülerinnen und Schüler ab Klasse acht werden im Fernunterricht unterrichtet.

Ursprünglich geplanter Ferienbeginn war am 19. Dezember

Ab dem 23. Dezember beginnen dann wie ursprünglich vorgesehen regulär die Weihnachtsferien. Schulen, die die beweglichen Ferientage  nutzen wollen, um die Weihnachtsferien früher beginnen zu lassen, steht dies selbstverständlich frei. Die bislang entsprechend getroffenen Entscheidungen bleiben unberührt, heißt es abschließen in der Pressemitteilung.

red

RKI meldet am Dienstag 13. 604 neue Fälle – Fast keine Veränderung zur Vorwoche

Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut am Dienstagmorgen +13.604 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Dienstag vor einer Woche blieb die Zahl der Neuinfektionen fast unverändert. Damals waren 13.554 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Gestern waren es 11.169 Fälle. (Stand: 30.11.)

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 1.067.473 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 16.636. Das sind 388 mehr als am Vortag. Rund 758.800 (+19.800) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 30.11)

Am vergangenen Freitag (20.11.) wurde mit 23.648 Neuinfizierten, der höchste Wert seit Ausbruch der Pandemie gemeldet. Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden.  

red

So gefährlich ist Plastik für unsere Gesundheit

Berge von Plastikmüll verunstalten unsere Umwelt. Doch damit nicht genug. Plastik kann auch schwerwiegende gesundheitliche Schäden bei Menschen hinterlassen.

Die toxischen Stoffe, die in Plastik enthalten sind, können über Nahrungsmittel in den menschlichen Körper gelangen. Mögliche Folgen sind Übergewicht, Schilddrüsenerkrankungen, Diabetes oder Unfruchtbarkeit. Das Foodpackaging Forum in Zürich veröffentliche zu diesem Thema jetzt eine Datenbank, die zeigt, dass in der Lebensmittelverpackungsindustrie bis zu 12.200 chemische Substanzen eingesetzt werden. Davon gelten 608 Chemikalien als besonders gefährlich.

Plastik wird aus den nicht-erneuerbaren Rohstoffen Erdöl und Erdgas hergestellt. Dazu kommen chemische Zusatzstoffe, die Plastikprodukten ihre spezifischen Eigenschaften geben. Allerdings fehlt es an Transparenz. Welche Chemikalien im Herstellungsprozess verwendet werden, sind gut gehütete Geheimnisse der Kunststoffindustrie.

Besonders schädlich sind Weichmacher oder die Chemikalie Bisphenol-A, die für Trinkflaschen, Plastikbehälter oder Dosenbeschichtungen verwendet wird. Sie sind nervenschädigend, beeinflussen das Hormonsystem und bringen den Stoffwechsel durcheinander.

Ralf Loweg

Was Sie über die richtige Ernährung wissen sollten

Die richtige Ernährung hat großen Einfluss auf die Gesundheit. Also Finger weg vom Fett und mehr Vitamine auf den Tisch. An dieses recht simple Rezept erinnert jetzt die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V. (DGEM) anlässlich der bundesweiten Herzwochen.

Viel Gemüse, Hülsenfrüchte, Salat, Obst, Fisch und Vollkornprodukte – dagegen eher wenige, vor allem aber die richtigen Fette, wenig Zucker, Salz und Alkohol. “Präventive Ernährung funktioniert nicht über einzelne Nahrungsbestandteile, sondern vielmehr über Ernährungsmuster”, sagt Professor Dr. Anja Bosy-Westphal, Leiterin der Abteilung Humanernährung an der Agrar- und Ernährungswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität Kiel.

Nicht nur die klassische Mittelmeerkost hat sich als wirksame Ernährungsform bewährt, auch die sogenannte New Nordic Diet ist durch eine gesunde und nachhaltige Lebensmittelauswahl charakterisiert und erweitert damit die Auswahl von gesunden Rezepten.

In Studien konnte das Risiko für Herzinfarkte, Schlaganfälle und andere akute Herz-Kreislauf-Ereignisse damit deutlich gesenkt werden. Auch Menschen, die bereits mit Herzproblemen zu kämpfen haben – bei denen etwa die Herzkranzgefäße bereits verengt sind oder die bereits einen Infarkt erlitten haben – profitieren von einem gesunden Ernährungsmuster. “Um das Risiko eines weiteren kritischen Ereignisses zu reduzieren gelten prinzipiell dieselben Empfehlungen wie in der Primärprävention”, erklärt Bosy-Westphal.

Laut Gesundheitsexperten ist eine gesunde Ernährungsweisen bereits im Kindergarten und in der Schule sehr wichtig. Auch Maßnahmen wie die Kennzeichnung und Verteuerung ungesunder Lebensmittel könnten dazu beitragen, das Ernährungsverhalten langfristig zu verbessern.

Ralf Loweg / glp

Ab 01.12. – Land verschärft Corona-Regeln

Das öffentliche Leben in wird im Dezember weiter eingeschränkt. Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am Montag eine Verschärfung der Corona-Verordnung des Landes beschlossen. Ab dem 01.12. dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Verschärfung der Regelungen der Corona-Verordnung ab dem 1. Dezember und zur Maskenpflicht:

Es dürfen sich statt bisher zehn ab dem 1. Dezember 2020 nur noch maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen. Anders als bisher zählen die Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahren nicht zur Personenzahl und sind von dieser Regelung ausgenommen. Bestehen zwei Haushalte aus mehr als fünf Personen über 14 Jahren, gilt trotzdem die Obergrenze von fünf Personen.

Die Ausnahme für geradlinige Verwandte (Großeltern-Eltern-Kinder) jeweils einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt weiter. Diese dürfen auch aus mehr als zwei Haushalten kommen. Es dürfen aber auch hier insgesamt nicht mehr als fünf Personen sein.

Ja, da es darum geht, die Kontakte weiter einzuschränken ist es dann nicht mehr möglich Besuch zu empfangen.

Kinder bis einschließlich 14 Jahren (also bis zu ihrem 15. Geburtstag) zählen bei der Berechnung der Personenzahl nicht mit. Damit soll vermieden werden, dass es ob der Begrenzung auf fünf Personen zu besonderen sozialen Härten kommt.

Es gilt aber auch hier weiter die Beschränkung, dass die Kinder aus maximal zwei Haushalten kommen dürfen oder mit der Ausgangsperson (Einladender) geradlinig verwandt sein müssen. So sind Treffen oder Feiern mit Kindern aus mehr als zwei Haushalten weiterhin nicht erlaubt.

Bei nicht privaten Veranstaltungen wie Eigentümerversammlung, Vereinsversammlungen, Kirchengemeinderäte sind keine Änderungen geplant. Es gilt weiterhin kritisch zu prüfen, ob die Veranstaltung nicht verschoben, oder virtuell durchgeführt werden kann. Wenn die Veranstaltung durchgeführt werden muss gelten die in der Corona-Verordnung beschriebenen Hygieneauflagen.

Ab dem 1. Dezember gilt auch für Arbeits- und Betriebsstätten eine Maskenpflicht. Diese Pflicht besteht insbesondere in Fluren, Treppenhäusern, Teeküchen, Pausenräumen, sanitären Einrichtungen und sonstigen Begegnungsflächen.

Von dieser Pflicht kann am eigenen Arbeitsplatz abgewichen werden, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen dauerhaft sicher eingehalten werden kann. Die Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass die Maßnahmen eingehalten werden.

Die Maskenpflicht gilt auch in Arbeitsstätten unter freiem Himmel, auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle.

Die Maskenpflicht gilt nicht in Einrichtungen wie Kindergärten, Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen und Einrichtungen zur Kleinkindbetreuung, für Kinder, pädagogisches Personal und Zusatzkräfte dieser Einrichtungen.

Des weiteren gilt ab dem 1. Dezember eine Maskenpflicht auch vor Einkaufszentren, Ladengeschäften und Märkten sowie den zugehörigen Parkplätzen.

Wie bisher gilt die Maskenpflicht auch weiter in stark frequentierten Fußgängerbereichen wie Einkaufsstraßen, Fußgängerzonen und Plätzen. Dazu können jetzt auch je nach zeitlichen und räumlichen Gegebenheiten auch Friedhofs-, Kirch-, Schul-, Wander- und sonstige Fußwege zählen, wenn dort viel Fußgänger unterwegs sind und der Abstand nicht eingehalten werden kann. Die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung erfolgt durch Städte und Gemeinden.

In den Schulen gilt weiter die Maskenpflicht ab der fünften Klasse. Dies ist in der Corona-Verordnung des Kultusministeriums geregelt.

Darüber hinaus gelten die bisherigen Regeln zur Maskenpflicht weiter.

An den Weihnachtstagen dürfen maximal zehn Personen zusammenkommen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren (also bis zu ihrem 15. Geburtstag) zählen bei der Berechnung der Personenzahl nicht mit. Ansonsten gilt die obere Begrenzung auf zehn Personen unabhängig von Verwandtheitsgrad der Personen.

Für Weihnachten ist die Beschränkung auf zwei Haushalte aufgehoben. Mit dieser Regelung soll Weihnachten auch in diesem besonderen Jahr als Fest im Kreise von Familie und Freunden, wenn auch im kleineren Rahmen, möglich sein. Denn diese Tage sind für den familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt besonders wichtig.

Ob eine solche Lockerung realisiert werden kann, hängt entscheidend von der weiteren Entwicklung des pandemischen Geschehens ab und wird Mitte Dezember 2020 geprüft und entschieden.

In Baden-Württemberg wird es für Silvester keine Ausnahmen von den Kontaktbeschränkungen geben.

Ähnlich wie in anderen Bundesländern dürfen in Baden-Württemberg Hotels über die Weihnachtstage öffnen. Diese Regel gilt für Reisende, die zu einem Familienbesuch unterwegs sind und ist auf den Zeitraum vom 23. bis 27. Dezember 2020 beschränkt. Weiterhin nicht erlaubt sind in dieser Zeit Beherbergungen zu touristischen Zwecken (Urlaub, Städtereisen etc.).

In den kommenden Wochen stellt die Landesregierung für Lehrkräfte, Pflegeeinrichtungen, die Impfzentren und Obdachlose mehrere zehn Millionen FFP2-Masken zur Verfügung.

Die Verteilung der Masken soll in Zusammenarbeit mit den Kommunalen Landesverbänden erfolgen. Für die Lehrkräfte und das Personal an den Schulen versendet das Kultusministerium die Masken direkt an die Schulen.

Die Landesregierung plant die Weihnachtsferien auf den 19. Dezember vorzuziehen. Dies ist unabhängig von der Corona-Verordnung und wird in den kommenden Tagen final geklärt.

Für die Ferienregelung der Kitas sind die Träger – in der Regel die Städte und Gemeinden – verantwortlich. Das Land hat auf die Ferienregelung hier keinen Einfluss.

Das Sozialministerium kann den Städten und Gemeinden im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht weitere Weisungen für ergänzende regionale Maßnahmen bei außergewöhnlich starkem Infektionsgeschehen (Hotspotstrategie) erteilen. Hierfür ist eine Grenze von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen innerhalb von sieben Tagen angesetzt. Die genauen Maßnahmen werden derzeit noch festgelegt.

red

Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg

RKI meldet am Montag 11.169 Corona-Neuinfizierte – Im Vergleich zur Vorwoche fast unverändert

Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut am Montagmorgen +11.169 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Montag vor einer Woche stieg die Zahl der Neuinfektionen um rund 300. Damals waren 10.864 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Gestern waren es 14.611 Fälle. Erfahrungsgemäß fallen jedoch die Zahlen am Wochenende niedriger aus, da nicht alle Gesundheitsämter am Wochenende ihre Daten rechtzeitig übermitteln und auch weniger Menschen sich testen lassen. (Stand: 30.11.)

Am vergangenen Freitag (20.11.) wurde mit 23.648 Neuinfizierten, der höchste Wert seit Ausbruch der Pandemie gemeldet. Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden.  

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 1.053.869 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 16.248. Das sind 125 mehr als am Vortag. Rund 739.100 (+16.800) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 30.11)

red

So denken die Menschen in Deutschland über die Corona-Impfung

Gleich mehrere Impfstoffen gegen das Coronavirus befinden sich weltweit in der Pipeline. Schon bald könnte die ersten Impfungen starten. Doch wie sieht es eigentlich mit der Impfbereitschaft der Menschen aus?

In einer Ipsos-Umfrage in 15 Ländern, die in Zusammenarbeit mit dem Weltwirtschaftsforum durchgeführt wurde, geben im Oktober 2020 immerhin 69 Prozent der Deutschen an, dass sie sich impfen lassen würden, wenn ein Impfstoff gegen das Coronavirus verfügbar wäre – zwei Prozentpunkte mehr als drei Monate zuvor. In den meisten anderen untersuchten Ländern nimmt die Impfbereitschaft dagegen spürbar ab. Große Unterschiede bestehen auch hinsichtlich des Zeitpunktes, ab wann man sich impfen lassen würde, sobald ein COVID-19-Impfstoff für alle verfügbar ist.

Danach gefragt, wie schnell man eine Schutzimpfung vornehmen würde, wenn ein Impfstoff für alle verfügbar wäre, äußern sich viele Befragte eher zögerlich. In Deutschland würde sich nicht einmal jeder vierte Befragte (23 Prozent) sofort impfen lassen.

Etwa die Hälfte der Bundesbürger (47 Prozent) würde zumindest nicht länger als drei Monate abwarten wollen, zwei Drittel der Deutschen (66 Prozent) planen eine Impfung innerhalb eines Jahres nach der Zulassung und Auslieferung eines Corona-Impfstoffs. Lediglich eine kleine Minderheit der Befragten beabsichtigt, länger als ein Jahr (5,0 Prozent) oder sogar mehr als zwei Jahre (6,0 Prozent) abzuwarten, bevor sie sich gegen COVID-19 impfen lässt.

Im internationalen Vergleich ist die generelle Bereitschaft zur Impfung in Indien (87 Prozent), China (85 Prozent) und Südkorea (83 Prozent) am höchsten.

Am geringsten ist die Akzeptanz eines Corona-Impfstoffs in Frankreich: 54 Prozent der Befragten würden sich momentan für eine Impfung entscheiden. Auch in anderen Ländern wie Australien, Spanien oder Brasilien sinkt die Impfbereitschaft der Bürger spürbar.

Die Beweggründe für die Ablehnung eines Impfstoffs in Teilen der Bevölkerung sind vielfältig. In Deutschland fürchtet ein Drittel der Befragten, dass dieses die klinische Prüfungsphase wohlmöglich zu schnell durchläuft (33 Prozent). Drei von zehn Befragten dieser Personengruppe haben laut eigener Aussage Bedenken wegen möglicher Nebenwirkungen. 15 Prozent bezweifeln wiederum, dass die Impfung überhaupt wirksam sein wird. Und rund zehn Prozent lehnen Impfstoffe grundsätzlich.

Ralf Loweg / glp

Rund 1.300 Corona-Infizierte weniger als in der Vorwoche

Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter am Samstag + 21.695 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Samstag vor einer Woche sank die Zahl der Neuinfektionen um rund 1.300. Damals waren 22.964 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Gestern waren es 22.806 Fälle(Stand: 28.11.)

Am vergangenen Freitag wurde mit 23.648 Neuinfizierten, der höchste Wert seit Ausbruch der Pandemie gemeldet. Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden. (Stand: 28.11)  

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 1.028.089 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 15.965. Das sind 379 mehr als am Vortag. Der bislang höchste Stand war am Freitag mit 426 gemeldeten Todesfällen binnen eines Tages erreicht worden. Rund 711.000 (+14.900) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 28.11)

red

Neue Corona-Quarantäne-Verordnung ab Samstag

Ab Samstag, 28. November 2020, gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung-Absonderung. Danach müssen sich Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder sein könnten – das sind Krankheitsverdächtige, positiv getestete Personen und deren Haushaltsangehörige sowie die jeweiligen engen Kontaktpersonen der Kategorie I – zum Schutz ihrer Mitmenschen in häusliche Quarantäne begeben. Sie sollten sich also sofort und ohne Umwege nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und dort möglichst keinen Besuch empfangen. Das gab das Sozialministerium am Freitag bekannt,

Die Verordnung enthält einheitliche Regelungen für Baden-Württemberg, wonach sich die genannten Personen sofort und ohne weitere Anordnung der örtlich zuständigen Behörde selbständig in Quarantäne begeben müssen. Dadurch sollen mögliche weitere Ansteckungen oder Übertragungen besser verhindert sowie eine Entlastung der Gesundheitsämter erreicht werden.

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Die Quarantäne ist aus infektiologischer Sicht eine entscheidende Maßnahme zur Unterbrechung möglicher Infektionsketten und damit zum Schutz aller Menschen schnellstmöglich umzusetzen“.

Die wesentlichen Regelungsinhalte im Überblick

  • Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus haben und damit krankheitsverdächtig sind (Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns etc.), müssen sich unverzüglich nach Anordnung oder Durchführung eines PCR-Tests in Quarantäne begeben. Erhält diese Person ein negatives Testergebnis, so endet die Quarantäne automatisch.
  • Positiv auf das Coronavirus getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntnisnahme des positiven Testergebnisses zuhause isolieren. Die häusliche Isolation endet in der Regel 10 Tage nach dem positiven Test oder nach Symptombeginn.
  • Wenn eine Person mittels Antigentest positiv getestet wurde, wird empfohlen eine PCR-Testung anzuschließen. Ist auch der PCR-Test positiv, so verbleibt die Person bis zum Ende der 10 Tage in häuslicher Isolation.
  • Für Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen beginnt die Quarantäne unverzüglich nachdem diese von dem positiven Test der im Haushalt lebenden Person erfahren haben. Die Quarantäne endet frühestens 14 Tage (ab dem 1. Dezember 2020 frühestens 10 Tage) nach der Testung oder nach dem Symptombeginn der positiv getesteten Person.
  • Hatte man Kontakt zu einer positiv getesteten Person, muss man sich dann unverzüglich in Quarantäne begeben, wenn einem mitgeteilt wird, dass man vom Gesundheitsamt als Kontaktpersonen der Kategorie I eingestuft wurde. Die Quarantäne endet in der Regel 14 Tage (ab dem 1. Dezember 2020 in der Regel 10 Tage) nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person.

Hinweis zu der Quarantänedauer

Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 25. November 2020 sind Bund und Länder darin übereingekommen, das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne ab dem 1. Dezember 2020 grundsätzlich einheitlich auf im Regelfall 10 Tage festzulegen. Die Verordnung wird in diesem Punkt zum 1. Dezember 2020 entsprechend angepasst.

Das Recht der zuständigen Behörden, von der Verordnung abweichende oder weitergehende Maßnahmen zu erlassen, bleibt unberührt.

Das Ministerium für Soziales und Integration wiederholt seinen Appell an alle Menschen in Baden-Württemberg, den Infektionsschutz sehr ernst zu nehmen und sich entsprechend freiwillig bei ersten Symptomen, die auf eine Infektion hindeuten, in häusliche Quarantäne zu begeben. Gesundheitsminister Manne Lucha: „Die Ansage muss ganz klar heißen: Wir bleiben zuhause und retten damit Menschenleben.“

red

Mehr als eine Million Corona-Infizierte in Deutschland – Höchstwert bei Corona-Todesfällen

In Deutschland hat die Gesamtzahl der mit dem Corona-Virus infizierte Menschen die traurige Marke von einer Million überschritten, das meldete das RKI am Freitagmorgen. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion hat nach RKI-Angaben einen neuen Höchstwert erreicht. 426 Fälle meldete das RKI innerhalb eines Tages.

Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter am Freitag + 22.806 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Freitag vor einer Woche sank die Zahl der Neuinfektionen um rund 800. Damals waren 23.648 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Gestern waren es 22.268 Fälle. (Stand: 27.11.)

Am vergangenen Freitag wurde mit 23.648 Neuinfizierten, der höchste Wert seit Ausbruch der Pandemie gemeldet. Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden. (Stand: 27.11)  

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 1.006.394 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 15.586.Das sind 426 mehr als am Vortag. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Pandemie. Der bislang höchste Stand war am  vergangenen Mittwoch mit 410 gemeldeten Todesfällen binnen eines Tages erreicht worden. Rund 696.100 (+20.000) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 27.11)

red