RKI meldet am Donnerstag 14 356 Corona-Neuinfektionen – fast 2500 Fälle mehr als in der Vorwoche

Seit Montag (08.03.21) gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung, die abhängig vom Infektionsgeschehen auf Landkreisebene die stufenweise Öffnung vieler geschlossener Bereiche vorsieht. Und so sieht die Lage am Donnerstag 11.03. in Deutschland aus:

Die Gesundheitsämter meldeten dem Robert Koch-Institut insgesamt 14.356 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden binnen 24 Stunden weitere 321 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Im Vergleich zum vergangenen Donnerstag ist das ist ein Anstieg von fast 2.500 Fällen. Vor genau einer Woche waren 11.912 Neuinfektionen und 359 Todesfälle registriert worden. (Stand: 11.03.). Gestern wurden 9.146 Fälle gemeldet.

Erfahrungsgemäß fallen die Zahlen am Wochenende und zu Wochenbeginn niedriger aus, da unter anderem weniger getestet wird.

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 2.532.947 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 72.810. Das sind 321 mehr als am Vortag. Rund 2.337.000 (+8.300) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 11.03.)

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) steigt laut RKI auf 69,1 (Vortag: 65,4). In der Vorwoche am Donnerstag lag der Wert bei 65. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

red

Allergiker und die Corona-Impfung

Die allgemeinen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) gelten in der Regel auch für Allergiker, weil die zugelassenen Impfstoffe nur selten allergische Reaktionen auslösen. Das ist auch bei der Corona-Impfung der Fall. Doch wie gehen Allergiker mit den – vereinzelten – Meldungen über allergische Reaktionen auf Corona-Impfstoffe um?

Laut der Deutschen Haut- und Allergiehilfe sind 60 Prozent der Teilnehmer an einer aktuellen Umfrage unzufrieden mit den verfügbaren Informationen speziell für Allergiker. Dennoch sind 83 Prozent der Impfung gegenüber offen. Keiner lehnt Impfungen grundsätzlich ab, viele haben jedoch eine gewisse Sorge vor Nebenwirkungen, insbesondere vor einer allergischen Reaktion.

“Es ist wichtig zu vermitteln, dass allergische Reaktionen auf Impfungen ausgesprochen selten vorkommen, obwohl allein in Deutschland rund 30 Millionen Menschen an einer allergischen Erkrankung leiden”, so Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Haut- und Allergiehilfe. In den allermeisten Fällen genüge ein klärendes Gespräch mit dem Arzt, um Sorgen abzubauen.

Rudolf Huber / glp

So funktionieren Corona-Selbsttests

Seit einigen Tagen werden Do-it-yourself-Corona-Tests für den Eigenbedarf bei Discountern, in Apotheken und Drogerien angeboten. Worauf sollte man beim Kauf achten und wie unterscheiden sich Schnelltests von Selbsttests?

Anders als die Schnelltests für die wöchentliche Bürgertestung, die nur von geschultem Personal durchgeführt werden dürfen, sind die Corona-Selbsttests aufgrund der leichten Handhabung für die Eigentestung zugelassen, so die Verbraucherzentrale NRW. Beim Kauf sollten Testwillige unbedingt darauf achten, ob es sich auch tatsächlich um einen Test für die Eigenanwendung, also einen für Laien zugelassenen Test handelt.

– Woran erkenne ich einen zugelassenen Selbsttest?

Mit der Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zunächst sieben Corona-Schnelltests zur Selbsttestung zugelassen. Sie tragen eine CE-Kennzeichnung. Mit dieser Zertifizierung erklären die Hersteller die Einhaltung europäischer Schutz- und Qualitätsstandards. Eine ständig aktualisierte Liste der Tests, die für Laien zugelassen sind, findet sich auf der Homepage des BfArM.

– Wie funktioniert der Test zu Hause?

Bei den bisher zugelassenen Testkits für die Eigenanwendung ist ein Nasenabstrich vorgesehen. Die Abstriche können eigenständig aus der vorderen Nase entnommen werden, ein tiefes Eindringen in den Nasenrachenbereich ist nicht notwendig. “Es ist davon auszugehen, dass auf absehbare Zeit auch Gurgel-oder Spucktests zugelassen werden”, so die Verbraucherzentrale.

Der Test weist das Virus-Protein im Sekret nach, sofern eine ausreichende Virusmenge vorhanden ist. Ist das Ergebnis positiv, erscheint nach rund 15 Minuten im Sichtfeld ein zweiter farbiger Strich, ähnlich wie bei einem Schwangerschaftstest. Wichtig ist es, sich genau an die Gebrauchsanweisung zu halten. Die Hände sollten vor Durchführung des Tests und danach zudem gründlich gewaschen oder desinfiziert werden.

– Wie sicher ist der Test?

Wie alle Antigen-Schnelltests ist auch der Selbsttest nur eine Momentaufnahme, das heißt, schon am nächsten Tag könnte man Corona-positiv sein. Zudem haben die Schnelltests eine gewisse Fehlerrate, da eine größere Menge an Viren erforderlich ist, um ein positives Ergebnis anzuzeigen. Sie sind also nicht so zuverlässig wie ein PCR-Test. Wichtig ist, auch bei einem negativen Testergebnis weiter die Hygieneregeln wie Abstand, Händewaschen, Lüften und Maske-Tragen einzuhalten.

– Was tun, wenn der Test positiv ausfällt?

In diesem Fall sollte zur Bestätigung ein PCR-Test durchgeführt werden. Bei einem Laientest für zu Hause gibt es derzeit keine Meldepflicht, deshalb kommt es hier auf die Eigenverantwortung an. Über den Hausarzt oder die Rufnummer 116 117 kann ein Termin für den Bestätigungstest vereinbart werden. Bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt, gilt Quarantänepflicht.

Rudolf Hube / glp

RKI meldet am Mittwoch 9146 Corona-Neuinfektionen und 300 Todesfälle

Seit Montag (08.03.21) gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung, die abhängig vom Infektionsgeschehen auf Landkreisebene die stufenweise Öffnung vieler geschlossener Bereiche vorsieht. Und so sieht die Lage am Mittwoch 10.03. in Deutschland aus:

Die Gesundheitsämter meldeten dem Robert Koch-Institut insgesamt 9.146 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden binnen 24 Stunden weitere 300 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Vor genau einer Woche waren 9.019 Neuinfektionen und 418 Todesfälle registriert worden. (Stand: 10.03.). Gestern wurden 4.252 Fälle gemeldet.

Erfahrungsgemäß fallen die Zahlen am Wochenende und zu Wochenbeginn niedriger aus, da unter anderem weniger getestet wird.

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 2.518.591 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 72.489. Das sind 300 mehr als am Vortag. Rund 2.328.700 (+9.100) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 10.03.)

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) sinkt laut RKI sinkt leicht auf 65,4 (Vortag: 67,5). In der Vorwoche am Mittwoch lag der Wert bei 64. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

red

Corona-Masken: Material und Passform entscheidend

OP- oder FFP2-Masken können vor infektiösen Schwebeteilchen schützen. Doch die Träger der Masken sollten ein paar Dinge wissen: Zunächst einmal halten OP-Masken Aerosole besser ab als ein starrer Atemschutz ohne EU-Zertifikat – das belegt ein Medizin-Team der Philipps-Universität Marburger mit praxisnahen Messungen an verschiedenen Arten von Mund-Nasen-Bedeckungen.

Damit Gesichtsmasken vor Schwebteilchen in der Luft schützen, muss zum geeigneten Material auch noch die richtige Passform kommen, weisen die Forschenden um den Marburger Hygieniker Professor Dr. Frank Günther empirisch nach. Sie berichten über ihre Ergebnisse im Magazin “Plos One”.

“Wir sind unter realistischen Bedingungen der Frage nachgegangen, wie die Sicherheit des Klinikpersonals gewährleistet werden kann”, erklärt Leitautor Christian Sterr aus Günthers Arbeitsgruppe. Um das herauszufinden, testete das Forschungsteam 29 Masken verschiedenen Typs, die in fünf Kategorien fallen: Stoffmasken, OP-Masken nach europäischer Norm, nicht-zertifizierte Zellstoffmasken, Atemschutzmasken nach FFP2-Standard sowie Atemschutzmasken mit dem chinesischen Zertifikat KN95.

Was die Filterwirkung angeht, schnitten Atemschutzmasken mit FFP2-Zertifikat wie erwartet am besten ab. Im Test auf dem Kopfmodell filtern sie im Schnitt etwa 65 Prozent der Partikel aus. Das ist zwar weniger als beim reinen Materialtest – hier erreicht dieser Maskentyp etwa 98 Prozent Filterwirkung. Das Ergebnis ist aber besser als das anderer Schutzmasken. Insbesondere die Modelle nach chinesischem Standard KN95 zeigen zwar ähnliche Materialeigenschaften; auf die Attrappe montiert, sinkt die Filterleistung jedoch auf durchschnittlich 41 Prozent.

Bei OP-Masken verhält es sich genau andersherum: Sie schneiden im reinen Materialtest schlechter ab als FFP2- und KN95-Atemschutzmasken aus starrerem Vliesstoff – vor dem Gesicht getragen, wirken sie aber etwa gleich gut und filtern etwa 47 Prozent der Partikel aus.

Außerdem weisen OP-Masken einen anderen großen Vorteil auf, wenn man sie mit einer Atemschutzmaske nach FFP2- oder KN95-Norm vergleicht. Das stellten die Forschenden fest indem sie maßen, welchen Widerstand die Masken dem Atmen entgegensetzen. Hierbei weisen OP-Gesichtsmasken den niedrigsten Wert aller Modelle auf.

Lars Wallerang / glp

RKI meldet am Dienstag 4252 Corona-Neuinfektionen und 255 Todesfälle

Seit Montag (08.03.21) gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung, die abhängig vom Infektionsgeschehen auf Landkreisebene die stufenweise Öffnung vieler geschlossener Bereiche vorsieht. Und so sieht die Lage am Dienstag 09.03. in Deutschland aus:

Die Gesundheitsämter meldeten dem Robert Koch-Institut insgesamt 4.252 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden binnen 24 Stunden weitere 255 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Vor genau einer Woche waren 3.943 Neuinfektionen und 358 Todesfälle registriert worden. (Stand: 09.03.). Gestern wurden 5.011 Fälle gemeldet.

Erfahrungsgemäß fallen die Zahlen am Wochenende und zu Wochenbeginn niedriger aus, da unter anderem weniger getestet wird.

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 2.509.445 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 72.189. Das sind 255 mehr als am Vortag. Rund 2.319.600 (+8.700) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 09.03.)

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) steigt laut RKI sinkt leicht auf 67,5 (Vortag: 68). In der Vorwoche am Dienstag lag der Wert bei 65. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

red

Die Angst vor der Spritze

In jeder TV-Nachrichtensendung gibt es derzeit neue Nahrung für die tief verwurzelte Furcht: Überall werden Nadeln in Oberarme gestochen. Eine Tatsache, die Menschen mit Trypanophobie, wie Fachleute die krankhafte Angst vor Spritzen nennen, in akuten Stress versetzt.

Klar ist: Wer Angst vor einer Spritze hat, ist nicht allein. Mehr als jedem Fünften ist laut einer US-amerikanischen Studie mulmig zumute, wenn er sich etwa für eine Reise impfen lassen muss. “Das Unbehagen kann sogar so weit gehen, dass man in Ohnmacht fällt”, heißt es im Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau”. Gefährlich wird es, wenn deswegen notwendige Blutuntersuchungen unterlassen oder Impfungen verschleppt werden – so wie die gegen das Corona-Virus.

Dabei hilft häufig schon ein einfühlsames Verhalten des Arztes sowie ein aufklärendes Gespräch gegen die Spritzen-Angst. “Das löst den Knoten oft schon”, beobachtet Allgemeinmediziner Dr. Markus Frühwein, in dessen Münchner Praxis Schutzimpfungen zum Spezialgebiet gehören.

Um einer Ohnmacht vorzubeugen, können vor einer Injektion die Muskeln in Armen und Beinen rhythmisch angespannt werden. Dabei werden die Gefäße zusammengepresst, das Blut versackt nicht so leicht und die Patienten gewinnen die Kontrolle über ihren Körper wieder – was ihnen oft auch einen Teil der Angst nimmt.

Auch die Luft bis zum Piks anzuhalten ist ein Weg, die Furcht zu überwinden: Das Gehirn nimmt Wissenschaftlern zufolge Schmerzen dann weniger stark wahr. Reicht das allein nicht aus, können Psychotherapeuten in fünf bis zehn Sitzungen die Panik nehmen. Dies gelingt durch Konfrontation mit Nadeln in kleinen Schritten.

Allgemeinmediziner Frühwein versucht zudem, die ersten Impferlebnisse mit positiven Erinnerungen zu verbinden. Zum Beispiel durch ein Pflaster mit Glitzer-Marienkäfern oder Gespenstern, die im Dunklen leuchten. Auch die Aussicht auf ein Päckchen Gummibärchen lässt viele Impfneulinge Mut fassen. Wichtig: Eltern sollen den Impftermin nicht dramatisieren – dann geht auch der Nachwuchs eher entspannter damit um.

Rudolf Huber / glp

Baden-Württemberg: Das sind die neuen Corona-Regeln ab Montag, 08. März

Die Corona-Regeln im Baden-Württemberg sind von Montag, 08. März an wieder etwas lockerer.

Und so sehen die neuen Corona-Regeln aus: 

  • Treffen von bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten sind wieder möglich. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Paare die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt. Sollte ein Haushalt bereits aus fünf oder mehr Personen über 14 Jahren bestehen, so darf sich dieser Haushalt mit einer weiteren nicht dem Haushalt angehörigen Person treffen.(*)
  • Buchhandlungen dürfen wieder unter den Hygieneauflagen für den Einzelhandel öffnen – Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske), Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter (m²) für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren Kunden für jede weiteren 20 m² Verkaufsfläche.
  • Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Garten-, Bau-, und Raiffeisenmärkte dürfen wieder ihr komplettes Sortiment anbieten. Hier gelten ebenfalls die Hygieneauflagen für den Einzelhandel.
  • Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen (ohne Schwimmbäder) ist für den kontaktarmen Freizeit- und Amateurindividualsport mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Paare die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt. Weitläufige Anlagen dürfen auch von mehreren individualsportlichen Gruppen genutzt werden (nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten). Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist nur im Freien möglich. Die Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist in keinem Fall erlaubt.(*)
  • Körpernahe Dienstleistungen sind wieder erlaubt. Dazu zählen Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen. Bei den Behandlungen müssen Kund*innen und Beschäftige eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Wenn bei einer Behandlung oder aus anderen Gründen keine Maske getragen werden kann, müssen die Kund*innen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest haben. Für die Mitarbeitenden braucht es ein Testkonzept.(*)
  • Friseurbetriebe und Barbershops dürfen wieder alle Dienstleistungen anbieten. Bei den Behandlungen müssen Kund*innen und Beschäftige eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Wenn bei einer Behandlung oder aus anderen Gründen keine Maske getragen werden kann, müssen die Kund*innen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest haben.
  • Boots- und Flugschulen dürfen wieder öffnen. Bei der praktischen Ausbildung und Prüfung müssen Schüler*innen und Ausbildende eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Der Theorieunterricht darf nur online stattfinden.
  • Der Einzelhandel darf sogenanntes „Click & Meet“ anbieten. Kund*innen können nach vorheriger Terminabsprache sich in einem festen Zeitfenster in einem Laden beraten lassen und einkaufen. Dabei darf nicht mehr als ein Kunde pro 40 Quadratmeter (m²) gleichzeitig anwesend sein. In einem Geschäft mit 420 m² Verkaufsfläche, dürfen also gleichzeitig zehn Kunden nach vorheriger Terminabsprache anwesend sein. Kund*innen und Beschäftige müssen eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen.(*)
  • Nach vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten dürfen Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten besucht werden.(*)
  • Nach vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten können Archive, Bibliotheken und Büchereien wieder besucht werden.*
  • Eheschließungen sind wieder unter der Teilnahme von 10 Personen möglich. Die Kinder der Eheschließenden zählen hierbei nicht mit.
  • Erste-Hilfe-Kurse sind wieder möglich. Voraussetzung ist, dass alle teilnehmenden einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttest haben.

Zusätzliche Lockerungen in Landkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50

  • Stabil bedeutet: Das Gesundheitsamt muss feststellen, dass die Inzidenz seit fünf Tagen unter 50 liegt.
  • Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte können unter geltenden Hygieneauflagen für diesen Bereich wieder komplett öffnen: Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske), Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter (m²) für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren Kunden für jede weiteren 20 m² Verkaufsfläche.
  • Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten können auch ohne vorherige Buchung besucht werden. Die Kontaktdaten der Besucher*innen müssen dokumentiert werden.
  • Kontaktarmer Sport in kleinen Gruppen von nicht mehr als zehn Personen ist im Freien und auf Außensportanlagen möglich.
  • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre anbieten. Dies gilt nicht für Ballett- und Tanzschulen.
  • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre anbieten. Dies gilt nicht für Ballett- und Tanzschulen.
  • Steigt in einem Landkreis die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 50, entfallen diese Lockerungen automatisch wieder.

Zusätzliche Lockerungen in Landkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 35

  • Treffen von bis zu zehn Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten sind wieder möglich. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei wieder mit.

„Notbremse“ in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100

Steigt in einem Landkreis nach Feststellung des Gesundheitsamts die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100, treten automatisch in diesem Landkreis folgende Beschränkungen in Kraft:

  • Erweiterte Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt plus eine weitere nicht zum Haushalt gehörende Person; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
  • Schließung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr.
  • Schließung von Außensportanlagen für den Amateur und individuellen Freizeitsport. Individualsport ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörende Person erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Umkleiden, Aufenthaltsräume und andere Gemeinschaftseinrichtungen, wie sanitäre Anlagen dürfen nicht genutzt werden.
  • Der Einzelhandel darf kein Click & Meet anbieten.
  • Schließung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen), mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege.

red

Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg

RKI meldet am Montag 5011 Corona-Neuinfektionen und 34 Todesfälle

Ab am Montag (08.03.21) tritt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung in Kraft, die abhängig vom Infektionsgeschehen auf Landkreisebene die stufenweise Öffnung vieler geschlossener Bereiche vorsieht. Und so sieht die Lage am Montag 08.03. in Deutschland aus:

Die Gesundheitsämter meldeten dem Robert Koch-Institut insgesamt 5.011 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden binnen 24 Stunden weitere 34 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Vor genau einer Woche waren 4.732 Neuinfektionen und 60 Todesfälle registriert worden. (Stand: 08.03.).

Erfahrungsgemäß fallen die Zahlen am Wochenende und zu Wochenbeginn niedriger aus, da unter anderem weniger getestet wird.

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 2.505.193 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 71.934. Das sind 34 mehr als am Vortag. Rund 2.310.900 (+6.600) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 08.03.)

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) steigt laut RKI auf 68. In der Vorwoche am Montag lag der Wert bei 66. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

red

Maske auf Rädern

Maskiert im Auto sitzen – das hätte es in Zeiten vor Corona wohl nur zu Karneval gegeben. Doch inzwischen sind immer mehr Menschen mit Mund-Nasen-Schutz auf vier Rädern unterwegs. Und das findet in der Bevölkerung offenbar große Zustimmung.

Denn jeder dritte Autofahrer wünscht sich die Ausweitung der Maskenpflicht im Auto auf Bundesebene. Das ist das Ergebnis einer aktuellen und repräsentativen Umfrage von AutoScout24 und Innofact. Vor allem ältere Verkehrsteilnehmer sind demnach dafür, die Maskenpflicht in ganz Deutschland verbindlich einzuführen.

16 Prozent sind ganz einfach froh, dass Masken im Auto verbindlich sind. Und 9,0 Prozent der Befragten finden die Maßnahme zwar gut, doch sie geht ihnen nicht weit genug: Sie fordern die Pflicht zur Mund-Nasenbedeckung auch auf Fahrer und deren Haushaltsangehörige auszuweiten.

Doch nicht jeder ist begeistert von der Maskenpflicht im eigenen Fahrzeug. So sagen laut AutoScout24-Umfrage 27 Prozent: Das lehne ich ab, was ich im Auto mache, ist Privatsache! Weitere 16 Prozent sind dagegen, weil sie im Auto kein Ansteckungsrisiko sehen. Und 14 Prozent lehnen die Regelungen der Hauptstädter aus anderen Gründen ab.

Vor allem jüngere Autohalter überzeugt die Maske im Auto nicht: 59 Prozent der Fahrer unter 30 Jahren lehnen die Maskenpflicht ab, nur 42 Prozent in dieser Altersgruppe sind dafür. Ganz anders beurteilen Fahrer ab 50 Jahren die Lage: 55 Prozent sprechen sich für die Maskenpflicht aus, 45 Prozent sind dagegen.

Ralf Loweg / glp