Höchste Gefahr durch illegales Feuerwerk

Auch zum Jahreswechsel 2021/2022 ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern, Raketen und Böllern wegen der Corona-Pandemie verboten. Ein generelles Feuerwerksverbot gibt es jedoch nicht. Falls in Privathaushalten noch Feuerwerk aus den Vorjahren vorhanden ist, darf das gezündet werden, so der TÜV-Verband.

Trotz des Verkaufsverbots wird nach wie vor Feuerwerk in dubiosen Online-Shops oder von fliegenden Händlern auf der Straße buchstäblich aus dem Kofferraum heraus angeboten. In Nachbarländern wie Polen oder Tschechien ist der Feuerwerksverkauf ganzjährig erlaubt. Und hier gibt es auch viele pyrotechnische Produkte, die in Deutschland aus guten Gründen nicht verkauft werden dürfen.

“Feuerwerkskörper sollten grundsätzlich aus seriösen Quellen stammen”, sagt Dr. Hermann Dinkler, Brand- und Explosionsschutzexperte des TÜV-Verbands. “Von Böllern, die auf Märkten im Ausland, über suspekte Social-Media-Kanäle oder im Hinterzimmer von Kiosken angeboten werden, sollte man unbedingt die Finger lassen.” Viele illegale Böller haben eine weitaus stärkere Explosionswirkung als legale Produkte. Feiernde sollten deshalb wenn es denn unbedingt sein muss nur Feuerwerk abfeuern, das in Deutschland zugelassen ist.

Hauptbestandteil von Feuerwerk ist Schwarzpulver. Feuerwerkskörper der Gefahrenkategorie 3 und 4 enthalten so große Mengen des Explosivstoffs und weiterer gefährlicher Stoffe, dass sie nur von Personen mit behördlicher Erlaubnis oder Pyrotechnikern erworben und gezündet werden dürfen. Für den privaten Erwerb und Gebrauch sind in Deutschland Feuerwerke der Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk wie beispielsweise Wunderkerzen oder Knallerbsen) und F2 (Kleinfeuerwerk wie herkömmliche Raketen und Böller) zugelassen.

“In einigen Nachbarländern wie Polen gelten andere Sicherheitsstandards. Feuerwerk der Kategorie F3 darf dort ganzjährig im Einzelhandel gekauft und ohne besondere Genehmigung gezündet werden”, sagt Dinkler. “Der Import von Feuerwerk der Kategorie 3 nach Deutschland und das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist hier verboten.” Wer einen nicht zugelassenen Feuerwerkskörper importiert oder verwendet, kann zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verurteilt werden.

Es ist nicht immer leicht, auf den ersten Blick zu erkennen, ob ein Feuerwerk legal ist oder nicht. “Illegale Knallkörper tragen häufig Namen wie M80, M100, Blockbuster oder Quarterpounder”, berichtet Dinkler. “Die Namen sind dabei Programm und die Explosionskraft ist so hoch, dass ein Unfall schwere Folgen haben kann: vom Hörverlust über Brandverletzungen bis hin zum Verlust einzelner Finger oder der ganzen Hand.”

In Deutschland muss jedes Feuerwerksprodukt ein CE-Kennzeichen und die Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) tragen. Nur dann ist es von der BAM auf seine Sicherheit hin überprüft worden und entspricht den gültigen EU-Richtlinien und den deutschen Vorschriften. Wichtig ist auch die Registriernummer des Herstellers auf den Feuerwerkskörpern. Wenn ein Feuerwerk nicht gekennzeichnet ist, ist es sehr wahrscheinlich illegal. Auch wenn auf dem Etikett eine Gebrauchsanweisung fehlt, sollten Verbraucher das Feuerwerk weder kaufen noch benutzen.

Zusätzlich zum Verkaufsverbot von Feuerwerk wird an Silvester und Neujahr auch ein Versammlungsverbot gelten. Es soll verhindern, dass in Gruppen geböllert wird. Darüber hinaus gelten Verbotszonen für das Abfeuern von Feuerwerk. Dort besteht eine erhöhte Brandgefahr, zum Beispiel in Siedlungen mit vielen reetgedeckten Häusern. Grundsätzlich dürfen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Altersheimen keine Böller oder Raketen gezündet werden. Die Kommunen können eigenständig festlegen, auf welchen Plätzen Feuerwerksverbotszonen gelten.

Rudolf Huber / glp

Gesundheitsministerium: Schnelltests funktionieren auch bei Omikron-Variante

Das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass Corona-Schnelltests auch gegen die Omikron-Variante des Coronavirus von Nutzen sind. Antigen-Schnelltests würden die Omikron-Variante “in den allermeisten Fälle” zuverlässig erkennen, sagte ein Sprecher des Ministeriums dem Magazin “Business Insider”. “Die beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelisteten Antigentests setzen am N-Protein des Virus an”, sagte der Sprecher weiter.

Aufgrund der geringen Anzahl der Mutationen des SARS-CoV-2-Virus innerhalb des N-Proteins sei ein Test auf N-Proteinbasis daher nach Ansicht des BfArM geeignet, die Omikron-Variante zuverlässig zu erfassen. Zuvor hatte die Gesundheitsbehörde der USA, die Food and Drug Administration (FDA), Zweifel an der Wirkung von Corona-Schnelltests bei der Omikron-Variante aufgeworfen. “Erste Daten deuten darauf hin, dass Antigentests die Omikron-Variante zwar erkennen, aber möglicherweise eine geringere Empfindlichkeit aufweisen”, teilte die FDA am Dienstag mit.

Die Behörde hatte entsprechende Tests mit Lebendviren von Corona-Patienten durchgeführt.

red / dts

Donnerstagszahlen: So haben sich die Corona-Zahlen im Landkreis entwickelt

Seit Montag, 27. Dezember gelten in Baden-Württemberg verschärfte Corona-Regeln. Unter anderem gilt für gastronomische Betriebe eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr. Zudem gibt es ein Ansammlungs- und Verweilverbot an Silvester. Messen und Ausstellungen sind nicht mehr erlaubt.

So haben sich die Corona-Zahlen bundesweit entwickelt:

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Donnerstagmorgen vorläufig 42.770 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 4,8 Prozent oder 2.157 Fälle weniger als am Donnerstagmorgen vor einer Woche. Die Inzidenz stieg trotzdem laut RKI-Angaben von gestern 205,5 auf heute 207,4 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage. (Stand: 30.12. – 00.00Uhr)

Grafik: dts

Und so sehen die Corona-Zahlen am Donnerstag für den Landkreis Ludwigsburg aus:

Das Landratsamt Ludwigsburg hat am Donnerstagnachmittag vorläufig 247 (Vortag: 240) Corona-Neuinfektionen gemeldet. Die Inzidenz steigt laut dem Gesundheitsamt Ludwigsburg und liegt aktuell bei 158,4 (Vortag: 146,8) neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage.

Die Zahl der Corona-Toten im Kreis Ludwigsburg steigt um 10 auf mindestens 602. Rund 46.960 (+96) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden. (Stand: 30.12. – 16Uhr)

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

 

Bestätigte Fälle nach Gemeinde | (Differenz zum Vortag) Stand: 30.12.2021

Affalterbach ( 387 | 3 )
Asperg ( 1.293 | 7 )
Benningen am Neckar ( 532 | 6 )
Besigheim ( 1.155 | 8 )
Bietigheim-Bissingen ( 4.641 | 8 )
Bönnigheim ( 828 | 2 )
Ditzingen ( 2.076 | 5 )
Eberdingen ( 577 | 5 )
Erdmannhausen ( 326 | 4 )
Erligheim ( 233 | 4 )
Freiberg am Neckar ( 1.173 | 6 )
Freudental ( 238 | 0 )
Gemmrigheim ( 454 | 1 )
Gerlingen ( 1.331 | 0 )
Großbottwar ( 689 | 2 )
Hemmingen ( 671 | 2 )
Hessigheim ( 192 | 2 )
Ingersheim ( 515 | 3 )
Kirchheim am Neckar ( 688 | 3 )
Korntal-Münchingen ( 1.743 | 5 )
Kornwestheim ( 3.598 | 15 )
Löchgau ( 455 | 3 )
Ludwigsburg ( 9.050 | 53 )
Marbach am Neckar ( 1.361 | 13 )
Markgröningen ( 1.320 | 3 )
Möglingen ( 1.168 | 7 )
Mundelsheim ( 246 | 0 )
Murr ( 582 | 4 )
Oberriexingen ( 188 | 0 )
Oberstenfeld ( 609 | 2 )
Pleidelsheim ( 571 | 3 )
Remseck am Neckar ( 2.249 | 22 )
Sachsenheim ( 1.866 | 7 )
Schwieberdingen ( 1.114 | 9 )
Sersheim ( 479 | 2 )
Steinheim an der Murr ( 834 | 6 )
Tamm ( 861 | 7 )
Vaihingen an der Enz ( 2.650 | 9 )
Walheim ( 258 | 3 )

red

Fast 43.000 Corona-Neuinfektionen – 383 Tote

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Donnerstagmorgen vorläufig 42.770 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 4,8 Prozent oder 2.157 Fälle weniger als am Donnerstagmorgen vor einer Woche. Die Inzidenz stieg trotzdem laut RKI-Angaben von gestern 205,5 auf heute 207,4 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage.

Dass die Zahl der neuen Fälle gegenüber der Vorwoche sank, der Inzidenzwert aber stieg, ist nur möglich, weil das RKI letzte Woche zahlreiche Nachmeldungen aus früheren Zeiträumen hatte, die aber in die Inzidenzwertberechnung nicht eingehen. Insgesamt geht das Institut laut der vorläufigen Zahlen derzeit von rund 665.300 aktiven Corona-Fällen mit Nachweis aus, das sind etwa 155.800 weniger als vor einer Woche. Außerdem meldete das RKI nun 383 Tote binnen 24 Stunden in Zusammenhang mit dem Virus.

Innerhalb der letzten sieben Tage waren es 1.853 Todesfälle, entsprechend durchschnittlich 265 Todesfällen pro Tag (Vortag: 271). Damit erhöhte sich die Zahl der Todesfälle binnen 24 Stunden auf 111.602. Insgesamt wurden bislang 7,11 Millionen Menschen in Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet. Da es sich für den heutigen Tag um vorläufige Zahlen handelt, könnten diese später noch vom RKI korrigiert werden.

red / dts

Bayern will Quarantäne-Befreiung für dreifach Geimpfte

In der Debatte um neue Quarantäne-Regeln für positiv auf das Coronavirus getestete Personen und ihre Kontaktpersonen bringt der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) eine Befreiung für dreifach Geimpfte ins Spiel. “Wir müssen jetzt die Weichen stellen, um gut vorbereitet zu sein – auch und gerade mit Blick auf die kritische Infrastruktur”, sagte er dem Nachrichtenportal Watson. “Wenn sich viele Menschen anstecken und in Quarantäne müssen, besteht die Gefahr, dass wir Probleme bei der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur bekommen.”

Er hält es daher für wichtig, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) zeitnah Vorschläge zur Quarantäne bei Omikron mache. “Denkbar wäre aus meiner Sicht beispielsweise eine Befreiung von der Quarantäne für geboosterte Kontaktpersonen.”

red / dts

 

Mittwochszahlen: So haben sich die Corona-Zahlen im Landkreis entwickelt

Seit Montag, 27. Dezember gelten in Baden-Württemberg verschärfte Corona-Regeln. Unter anderem gilt für gastronomische Betriebe eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr. Zudem gibt es ein Ansammlungs- und Verweilverbot an Silvester. Messen und Ausstellungen sind nicht mehr erlaubt.

So haben sich die Corona-Zahlen bundesweit entwickelt:

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Mittwochmorgen vorläufig 40.043 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 12,3 Prozent oder 5.616 Fälle weniger als am Mittwochmorgen vor einer Woche. Die Inzidenz sank laut RKI-Angaben von gestern 215,6 auf heute 205,5 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage. (Stand: 29.12. – 00.00Uhr)

Grafik: dts

Und so sehen die Corona-Zahlen am Mittwoch für den Landkreis Ludwigsburg aus:

Das Landratsamt Ludwigsburg hat am Mittwochnachmittag vorläufig 240 (Vortag: 192) Corona-Neuinfektionen gemeldet. Die Inzidenz steigt laut dem Gesundheitsamt Ludwigsburg leicht und liegt aktuell bei 146,8 (Vortag: 145,3) neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage.

Die Zahl der Corona-Toten im Kreis Ludwigsburg steigt um 1 auf mindestens 591. Rund 46.864 (+206) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden. (Stand: 29.12. – 16Uhr)

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

 

Bestätigte Fälle nach Gemeinde | (Differenz zum Vortag) Stand: 29.12.2021

Affalterbach ( 384 | 2 )
Asperg ( 1.286 | 4 )
Benningen am Neckar ( 526 | 2 )
Besigheim ( 1.147 | 4 )
Bietigheim-Bissingen ( 4.633 | 17 )
Bönnigheim ( 826 | 2 )
Ditzingen ( 2.071 | 12 )
Eberdingen ( 572 | 2 )
Erdmannhausen ( 322 | 3 )
Erligheim ( 229 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 1.167 | 4 )
Freudental ( 238 | 0 )
Gemmrigheim ( 453 | 0 )
Gerlingen ( 1.331 | 7 )
Großbottwar ( 687 | 6 )
Hemmingen ( 669 | 5 )
Hessigheim ( 190 | 0 )
Ingersheim ( 512 | 2 )
Kirchheim am Neckar ( 685 | 5 )
Korntal-Münchingen ( 1.738 | 13 )
Kornwestheim ( 3.583 | 13 )
Löchgau ( 452 | 1 )
Ludwigsburg ( 8.997 | 55 )
Marbach am Neckar ( 1.348 | -7 )
Markgröningen ( 1.317 | 4 )
Möglingen ( 1.161 | 1 )
Mundelsheim ( 246 | 0 )
Murr ( 578 | 1 )
Oberriexingen ( 188 | 3 )
Oberstenfeld ( 607 | 4 )
Pleidelsheim ( 568 | 0 )
Remseck am Neckar ( 2.227 | -10 )
Sachsenheim ( 1.859 | 9 )
Schwieberdingen ( 1.105 | 4 )
Sersheim ( 477 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 828 | 10 )
Tamm ( 854 | 2 )
Vaihingen an der Enz ( 2.641 | 8 )
Walheim ( 255 | 3 )

red

Lauterbach: Inzidenz zwei- bis dreimal höher als ausgewiesen

Die tatsächliche Inzidenz der Corona-Fälle in Deutschland ist nach Angaben von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zwei- bis dreimal höher als ausgewiesen. Es werde zwischen den Feiertagen weniger getestet und von den getesteten Fällen werde weniger weitergeleitet, sagte Lauterbach am Mittwoch. Zuletzt hatte das Robert-Koch-Institut (RKI) eine sogar sinkende Inzidenz von 205,5 Neuinfektionen pro Woche und 100.000 Einwohner vermeldet.

“Innerhalb von wenigen Wochen” werde sowohl der Anteil der Omikron-Fälle als auch die Gesamtzahl der Infektionen deutlich steigen, sagte Lauterbach. Der Gesundheitsminister appellierte an die Bevölkerung, an Silvester keine großen Partys zu veranstalten. “Bitte feiern sie in ganz kleiner Runde”, sagte der Minister.

Die aktuellen Schutzmaßnahmen würden nicht reichen, einen deutlichen Anstieg der Omikron-Fälle zu verhindern.

Grafik: dts

red / dts

In 2021 so viele Lebensmittelwarnungen wie nie zuvor

Die Zahl der Lebensmittelwarnungen ist im Jahr 2021 auf einen neuen Höchststand gestiegen. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben). Bis Mitte Dezember (20. Dezember) wurden demnach bereits 225 Warnungen vor Lebensmitteln gemeldet.

Das sind so viele wie nie zuvor seit Gründung des Portals “Lebensmittelwarnung” im Jahr 2011, welches vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) betreut wird. Vor einem Jahr waren es insgesamt 214 Lebensmittelwarnungen. Die Hauptgründe für Warnungen vor Lebensmitteln sind mikrobiologische Verunreinigungen – etwa mit Bakterien wie Salmonellen (32,8 Prozent).

Vor allem Fleisch, Milch und Milchprodukte seien davon betroffen, teilte das BVL den Funke-Zeitungen mit. Zweithäufigster Grund seien Fremdkörper wie Glas- oder Metallsplitter (23,5 Prozent), die in fast allen Produkten gefunden werden können. Beanstandet werden zudem unzulässige Inhaltsstoffe oder Allergene, die in Produkten nicht angegebenen werden.

Am häufigsten wurden in den vergangenen Jahren Fleisch, Wild, Geflügel und deren Produkte (15 Prozent), Milch und Milchprodukte (11,7 Prozent) sowie Backwaren und Getreide (10,5 Prozent) beanstandet, aber auch Gemüse, Gewürze, Nüsse oder Schokolade. Gefunden wurden zuletzt unter anderem Kunststoffteile in Salami, Salmonellen in geräucherter Gänsebrust, Schimmel in Hefegebäck vor Ablauf des Haltbarkeitsdatums oder Listerien in Würsten. Die Zunahme der Meldungen bedeutet jedoch nicht, dass Lebensmittel in Deutschland unsicherer geworden seien, so das Bundesamt.

Vielmehr stünden Unternehmen Rückrufen heutzutage weniger kritisch gegenüber. “Öffentliche Rückrufe werden inzwischen vielfach als Bestandteil eines verantwortungsvollen Managements gesehen, mit dem auch Vertrauenswürdigkeit demonstriert werden kann”, so das BVL. Durch verbesserte Analyseverfahren würden zudem bereits geringste Verunreinigungen registriert. Neben Lebensmittel wurde auf der Internetseite des Portals in diesem Jahr auch vor 39 Bedarfsgegenstände wie Spielwaren gewarnt sowie vor sechs Kosmetikprodukten.

red / dts

Ungenaue Corona-Datenlage wegen Omikron

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist in großer Sorge über das Corona-Infektionsgeschehen und die ungenaue Datenlage in Deutschland. Zu “Bild” (Mittwochausgabe) sagte Lauterbach: “Ich beschaffe mir gerade mit dem RKI und zahlreichen Datenquellen aus ganz Deutschland ein Gesamtbild zur Lage. Dazu zählt insbesondere die Omikron-Dynamik.”

Sie mache ihm “große Sorgen”, sagte Lauterbach zu “Bild”. Die Omikron-Dynamik sei “in den offiziellen Zahlen nicht zutreffend abgebildet wegen der Testausfälle und Meldeverzögerungen.” Wegen Weihnachten kommt es auch in diesem Jahr laut Robert-Koch-Institut unter anderem bei der Weitergabe von Daten zu Verzögerungen.

Außerdem gibt es weniger Corona-Tests. Wie “Bild” weiter schreibt, macht Lauterbach den Chefs der Gesundheitsämter Druck, schnell die Kapazitäten bei Tests und Kontaktnachverfolgungen wieder hochzufahren, um spätestens bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 7. Januar einen realistischen Überblick über das Infektionsgeschehen zu haben.

red / dts

Diese Pandemie-Regelungen werden verlängert

Die Corona-Pandemie hat Deutschland nach wie vor fest im Griff. Daher hat das Bundesministerium für Gesundheit die pandemiebedingten Sonderregelungen verlängert. Die Stiftung Gesundheitswissen fasst alle wichtigen Bestimmungen zusammen.

Kinderkrankengeld: Es kann auch 2022 je versichertem Kind grundsätzlich für 30 statt zehn Tage in Anspruch genommen werden. Alleinerziehende haben Anspruch auf 60 statt 20 Tage.

Finanzielle Entlastung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen: Die Regelungen gelten zunächst bis zum 31. März 2022. Die Zahlung des Pflegeunterstützungsgeldes wird wegen der Pandemie von zehn auf 20 Arbeitstage verlängert. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich auch für Hilfen außerhalb der geltenden Regelung einsetzen, um damit Corona-bedingte Versorgungsengpässe auszugleichen.

Zudem kann eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, um die Pflegebedürftigkeit festzustellen, ohne Untersuchungen des Versicherten in seinem Wohnbereich erfolgen. Die Einstufung erfolgt dann nach Aktenlage und einer telefonischen Befragung.

Sonderregeln in der ambulanten ärztlichen Versorgung: Sie werden wegen der vierten Infektionswelle bis zum 31. März verlängert. Dazu zählen eine telefonische Krankschreibung bis zu sieben Kalendertagen bei Erkältungssymptomen oder das vermehrte Angebot an Video-Sprechstunden.

Arbeitsunfähigkeit: Sie kann von Krankenhausärzten für bis zu 14 Kalendertage nach der Entlassung aus der Klinik bescheinigt werden. Die Regelung tritt am 31. Mai außer Kraft.

Impfpräventionsgesetz: Dessen Änderung hat die Bundesregierung kurz nach ihrem Amtsantritt beschlossen. Es sieht erstmals eine Corona-Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen vor, nämlich für das Personal von Arztpraxen, Kliniken, Rettungsdiensten, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen betreut werden sowie sozialpädagogische Zentren.

Die Impfpflicht soll ab dem 15. März gelten. Konkret heißt das: Personen, die zum Beispiel in Arztpraxen und Zahnarztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen tätig sind, müssen bis zum 15. März 2022 entweder geimpft oder genesen sein. Ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können.

Pflegeversicherung: Um die Mehrausgaben durch die Corona-Pandemie zu finanzieren, hat der Gesetzgeber einen auf das Jahr 2022 befristeten Corona-Zuschlag für die private Pflegeversicherung eingeführt. Danach müssen alle beitragspflichtigen Versicherten, die keinen Beihilfeanspruch haben, 3,40 Euro mehr pro Monat zahlen, das entspricht einer Mehrbelastung von knapp 41 Euro für das nächste Jahr. Wer angestellt ist, bekommt die Hälfte des Zuschlags vom Arbeitgeber. Versicherte mit Beihilfeanspruch müssen einen monatlichen Zuschlag von 7,30 Euro zahlen, also rund 88 Euro für das Jahr 2022.

Rudolf Huber / glp