Schokoladenproduktion auf Rekordniveau: Deutsche Naschen 13,6 Kilo pro Kopf

In Deutschland wird immer mehr Schokolade produziert. Insgesamt wurden im Jahr 2023 hierzulande knapp 1,14 Millionen Tonnen kakaohaltige Schokoladenerzeugnisse im Wert von gut 6,48 Milliarden Euro hergestellt, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mit.

Gemessen an der Bevölkerungszahl Ende 2023 waren es zuletzt gut 13,6 Kilogramm Schokolade pro Kopf – das entspricht rund 2,6 Tafeln wöchentlich. 2023 wurde insgesamt 4,6 Prozent mehr Schokolade hergestellt als im Jahr zuvor. Im Vergleich zu 2019 mit 1,01 Millionen Tonnen nahm die Schokoladenproduktion um 12,8 Prozent zu.

Wichtigster Bestandteil von Schokolade ist Kakao, welcher überwiegend in Form von Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch sowie in Form von Kakaomasse oder Kakaobutter, -fett und -öl importiert wird. Die Importe von Kakao waren zuletzt fast doppelt so teuer wie ein Jahr zuvor. Die Importpreise für Kakaobohnen legte im Oktober 2024 um 91,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zu. Die Einfuhr von Kakaomasse sowie von Kakaobutter, -fett und -öl hat sich im selben Zeitraum um 114,7 Prozent verteuert.

Den stärksten Anstieg seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1963 hatten die Importpreise für Kakao im April 2024 verzeichnet: Zu der Zeit waren die Importe von Kakaobohnen mehr als dreimal so teuer (+208,0 Prozent) wie im Vorjahresmonat, die Einfuhrpreise für Kakaomasse und Kakaobutter hatten um 173,4 Prozent zugelegt. Seitdem hat sich der Anstieg zwar etwas verlangsamt, dennoch bewegen sich die Importpreise für Kakao nach wie vor auf einem außergewöhnlich hohen Niveau.

Ein Grund für die stark gestiegenen Importpreise für den Rohstoff Kakao dürfte dessen Knappheit auf dem Weltmarkt infolge von Missernten, insbesondere in Westafrika, sein, so die Statistiker. Trotz Knappheit und hoher Preise sind die Kakaoimporte nach Deutschland zuletzt nur leicht gesunken: Von Januar bis September 2024 beliefen sie sich auf insgesamt 540.400 Tonnen. Das waren 1,6 Prozent weniger als im selben Zeitraum des Vorjahres. Das wichtigste Herkunftsland für Kakao ist die Elfenbeinküste: Mit 167.100 Tonnen kam von dort knapp ein Drittel (30,9 Prozent) der Importe nach Deutschland.

red

DGB warnt: Teilzeit im öffentlichen Dienst steigt deutlich – Überlastung als Hauptgrund

In Deutschlands öffentlichem Dienst wird immer mehr in Teilzeit gearbeitet. Zum Stichtag 30. Juni 2023 waren 35,1 Prozent der Beschäftigten von Bund, Ländern und Kommunen in Teilzeit tätig, geht aus dem Personalreport des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hervor, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben) berichten.

2020 hatte die Teilzeitquote laut dem Report noch bei 33,4 Prozent gelegen. Den Daten zufolge arbeiteten im vergangenen Jahr 1,8 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Teilzeit. Insgesamt waren zum Stichtag 30. Juni gut 5,27 Millionen Menschen für Bund, Länder und Kommunen tätig. Das waren etwa 64.000 Beschäftigte mehr als noch ein Jahr zuvor.

Wo die Beschäftigten verstärkt in Teilzeit arbeiten, variiert allerdings stark: Bei der Kinderbetreuung liegt die Teilzeitquote bei 61,7 Prozent – Rekord innerhalb des öffentlichen Dienstes. Es folgen Schulen (Teilzeitquote 46,6 Prozent) und das Gesundheitswesen (44,8 Prozent).

Gering ist der Teilzeitanteil hingegen bei der Polizei, wo nur 11,2 Prozent der Beschäftigten ihre Arbeitszeit reduziert haben. Grundsätzlich wird vor allem in den Berufen stärker in Teilzeit gearbeitet, in denen vielen Frauen tätig sind. Über den gesamten öffentlichen Dienst hinweg arbeitet jede zweite Frau weniger.

Als Gründe nannten die Beschäftigten schon in der Vergangenheit vor allem, mehr Zeit für die Familie (45 Prozent) und mehr Freizeit (39,6 Prozent) haben zu wollen. Aber auch Arbeitsbelastung und Personalmangel sind Gründe für viele Beschäftigte, reduziert zu arbeiten.

Knapp 40 Prozent der Teilzeitbeschäftigten hatten in einer Arbeitszeitbefragung von Verdi 2024 erklärt, dass Vollzeit sie zu sehr belasten würde. Konfrontiert mit den Ergebnissen antwortete das Bundesinnenministerium auf Nachfrage: “Die Höhe der Arbeitsbelastung kann im öffentlichen Dienst je nach Aufgabe und Behörde unterschiedlich ausfallen.”

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte für den öffentlichen Dienst zuletzt verschärfte Teilzeitregeln ins Spiel gebracht. In Baden-Württemberg gelten für Lehrkräfte bereits seit diesem Schuljahr strengere Teilzeitregeln – der falsche Weg, findet der DGB.

Vize-Chefin Elke Hanack hält das Schließen von Personallücken durch das Einschränken von Teilzeitmöglichkeiten für eine “absurde Idee”, wie sie den Funke-Zeitungen sagte. “Die Aktivierung von Teilzeitkräften hin zu mehr Stunden wird nur möglich sein, wenn sich die Arbeitsbedingungen spürbar verbessern”, so Hanack.

Bund, Länder und Kommunen müssten für attraktive Arbeitsbedingungen sorgen, für eine bessere Ausstattung der Dienststellen und Behörden und für mehr Personal. “Wenn immer mehr Beschäftigte ihre Arbeitszeit reduzieren, weil sie sich überlastet fühlen, dann ist das ein deutliches Alarmsignal, dass die Arbeitgeber ernst nehmen sollten”, so Hanack weiter.

Vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DSTGB) hieß es mit Blick auf das Rekordhoch bei der Teilzeit im öffentlichen Dienst, Corona-Pandemie und Migration hätten Beschäftigte “erheblich gefordert”.

“Wir dürfen perspektivisch keinen Zweifel daran lassen, dass der öffentliche Dienst als attraktiver Arbeitgeber auch bei den Arbeitszeitmodellen auf die jeweilige Situation der Beschäftigten eingeht”, erklärte DSTGB-Hauptgeschäftsführer André Berghegger. Bei der Ausgestaltung der Arbeitszeitmodelle sei aber ebenso auch “die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung in den Städten und Gemeinden zu berücksichtigen”.

red

Rekord bei Fehltagen: Alkoholbedingte Ausfälle steigen auf neues Hoch

Die Fehltage von Beschäftigten aufgrund von Alkoholkonsum haben laut der AOK Rheinland/Hamburg einen neuen Rekord erreicht. Im vergangenen Jahr waren es 16,0 Ausfalltage je 100 Versicherte in ihrem Versicherungsgebiet, wie die Krankenkasse der “Rheinischen Post” (Dienstagausgabe) angab.

Die AOK Rheinland/Hamburg wertete hierzu regelmäßig die Daten von Hundertausenden versicherten Beschäftigten aus. Dabei zeigten sich auch Unterschiede zwischen Geschlechtern. “Männer fallen fast dreimal so häufig wegen Alkoholstörungen aus, wenn man die Zahl der AU-Fälle betrachtet”, sagte eine AOK-Sprecherin der Zeitung.

Auf 100 Männer kommen demnach 1,01 alkoholbedingte Arbeitsunfähigkeitsfälle pro Jahr, bei Frauen hingegen nur 0,37. “Die Zahlen der AOK Rheinland/Hamburg belegen zudem, dass Alkoholstörungen häufiger bei älteren Beschäftigten diagnostiziert werden als bei jüngeren”, sagte die Sprecherin weiter.

2023 war demnach die Gruppe der Ü-60-Jährigen mit 27,6 AU-Tagen je 100 Versicherte am stärksten betroffen. Bei den 20- bis 29-Jährigen waren es lediglich 3,8 AU-Tage. Die Fehltage wegen Alkoholkonsum steigen in der AOK-Auswertung schon seit Längerem. Im Jahr 2022 waren es noch 15,3 Tage, was damals bereits ein Negativrekord war.

red

Australien als Vorbild: Wagenknecht fordert Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige

BSW-Chefin Sahra Wagenknecht spricht sich für ein gesetzlich geregeltes Mindestalter für die Social-Media-Nutzung nach australischem Vorbild aus.

“Wir dürfen unsere Kinder nicht länger schutzlos den Social-Media-Plattformen aussetzen”, sagte Wagenknecht dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”. Diese Plattformen schadeten “der geistigen Entwicklung und psychischen Gesundheit der Kinder und dadurch am Ende der gesamten Gesellschaft”. “Deshalb will das BSW ein Social-Media-Gesetz ähnlich wie in Australien.”

Dort war in der vergangenen Woche ein Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige verabschiedet worden. Plattformen wie Tiktok, Facebook, Instagram oder X/Twitter werden mit dem Gesetz verpflichtet, sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche unter 16 ihre Dienste nicht nutzen können – ansonsten drohen den Plattformen hohe Strafen.

Die Einführung eines derartigen Gesetzes werde eine Forderung im Bundestagswahlprogramm des BSW, die Partei wolle das auch zu einem Wahlkampfthema machen, so Wagenknecht. “Es ist bemerkenswert, dass 77 Prozent der Deutschen laut jüngster Umfrage eine Regelung wie in Australien begrüßen”, sagte sie unter Bezug auf eine Umfrage des Instituts Yougov unter etwa 2.000 Befragten aus der vergangenen Woche. “Hier hat die Politik offenbar ein Problem viel zu lange übersehen, vielleicht auch, weil einigen der Mumm fehlt, die Internet-Giganten an die Leine zu legen.”

Es sei wichtig, dass die Debatte jetzt Deutschland erreiche, die aktuellen Regelungen seien unzureichend. “Es geht nicht darum, Jugendlichen das Smartphone wegzunehmen, aber es braucht klare Regeln und Schutz. Die Tech-Konzerne müssen wie in Australien in die Verantwortung genommen werden”, sagte die Namensgeberin des Bündnisses Sahra Wagenknecht. “Über die genaue Altersgrenze und die konkrete Ausgestaltung sollten Experten beraten.” Klar sei nur, dass die nächste Bundesregierung “endlich Kinder und Jugendliche vor den Schattenseiten der Digitalisierung schützen” müsse.

red

Bundesärztekammer forderte Rücknahme der Cannabis-Legalisierung

Die Bundesärztekammer hat die nächste Bundesregierung aufgefordert, die teilweise Legalisierung von Cannabis zurückzunehmen, eine Zuckersteuer einzuführen und die Werbung für gesundheitsschädigende Produkte einzuschränken. Die Förderung gesunder Lebensführung und der Gesundheitskompetenz der Menschen sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht ausschließlich im Gesundheitswesen verortet werden könne, heißt es in einem Positionspapier der Bundesärztekammer zur Bundestagswahl im Februar, über das die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” (Sonntagausgaben) berichten.

“Die gesetzlichen Regelungen zur Legalisierung von Cannabis als Genussmittel sind vollständig zurück zunehmen”, empfiehlt die Kammer. Zudem sollten neben der Einführung einer Zuckersteuer die Abgaben auf Tabak- und Nikotinprodukte erhöht werden. Die Erlöse daraus sollten in das Gesundheitswesen fließen. Einweg-E-Zigaretten und Aromastoffe in E-Zigaretten sollten nach Empfehlung der Ärztekammer verboten werden.

Kinder und Jugendliche müssten zudem wirksam vor übermäßigem Konsum zucker- und fetthaltiger Lebensmittel geschützt werden, unter anderem durch ein Verbot von Werbung für gesundheitsschädigende Produkte, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richte.

Für das Gesundheitswesen fordert die Bundesärztekammer unter anderem eine bessere Steuerung der Patienten. Konkret schlägt die Kammer vor, dass Patienten immer zuerst zu ihrem “Primärarzt” gehen, der dann die Weiterbehandlung koordiniert und Überweisungen ausstellen solle. Als “Primärarzt” komme der Hausarzt oder bei Chronikern auch ein entsprechender Facharzt in Frage.

Als Anreiz für die Versicherten schlägt die Ärztekammer unter anderem “attraktive Krankenkassen-Wahltarife” vor. Die Ärzteorganisation verlangt zudem, den Einfluss von Finanzinvestoren bei Arztpraxen zu begrenzen. “Die unzulässige Einflussnahme von Dritten muss durch entsprechende gesetzliche Regulierungen verhindert werden”, heißt es in dem Positionspapier.

red

„Robuste Diskussion“: Lauterbach gibt Streit mit Ex-RKI-Chef Wieler zu

Angesichts der Vorwürfe, im Frühjahr 2022 auf das Robert-Koch-Institut eingewirkt zu haben, die Corona-Risikobewertung nicht abzusenken, spricht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) von einer “robusten” Diskussion mit dem damaligen RKI-Chef Lothar Wieler. “Wir haben miteinander diskutiert. Das war zum Teil auch robust, das gehört aber dazu”, sagte Lauterbach der “Bild” (Samstagausgabe).

Der SPD-Politiker stritt ab, eine Weisung erteilt zu haben. “Eine Weisung wäre so gewesen, dass Herr Wieler zum Beispiel abgelehnt hätte: `Das mache ich nicht` – und dann hätte ich das angewiesen. Das hat es nie gegeben.” Lauterbach weiter: “Ich habe die Fachaufsicht, das steht ja unstrittig, das ist nicht nur mein Recht, sondern meine Aufgabe.”

red

Abtreibung als Ausnahme: AfD fordert radikale Änderungen

Die Alternative für Deutschland will Abtreibungen weitgehend einschränken. Das geht aus dem Entwurf zum Wahlprogramm der Partei hervor, über den die RTL/ntv-Redaktion und der “Stern” berichten.

Erlaubt seien Abtreibungen danach nur noch “bei kriminologischer oder medizinischer Indikation”, heißt es dort. Stattdessen möchte die AfD eine “Willkommenskultur für Kinder” etablieren, wie es auf Seite 73 des Entwurfs heißt. “Beim sorgfältigen Abwägen der Interessen muss Abtreibung die absolute Ausnahme bleiben”, schreiben die Verfasser.

Begründet wird die Forderung damit, dass das Recht auf Leben “ein fundamentales Menschenrecht” sei. Geht es nach der AfD soll das Beratungsgespräch werdende Mütter vor allem von einem Schwangerschaftsabbruch abbringen – auch mit drastischen Mitteln. “Während der Schwangerschaftskonfliktberatung sollen den Müttern Ultraschallaufnahmen des Kindes gezeigt werden, damit diese sich über den Entwicklungsstand des Kindes im Klaren sind”, fordert die Partei.

Die AfD behauptet, dass bei jährlich etwa 100.000 gemeldeten Abtreibungen in Deutschland weder das Lebensrecht der Kinder ausreichend geschützt werde noch die Schwangeren hinreichend über Folgen und Hilfsangebote aufgeklärt würden. Nur 3.000 Abtreibungen hätten einen kriminologischen und medizinischen Hintergrund, wären also auch nach den Plänen der AfD vertretbar. Dies würde bedeuten, dass mehrere zehntausend Abtreibungen pro Jahr in Zukunft nicht mehr möglich wären.

red

Sind ältere Autofahrer ein Risiko im Straßenverkehr?

Sind ältere Autofahrer in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt, so tragen sie häufiger die Hauptschuld daran als jüngere. Im Jahr 2023 waren die Mindestens-65-Jährigen in mehr als zwei Drittel der Fälle (68,1 Prozent) die Hauptverursacher, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mitteilte.

Den unfallbeteiligten Mindestens-75-Jährigen wurde demnach sogar in gut drei von vier Fällen die Hauptschuld am Unfall zugewiesen (76,7 Prozent). Das ist mit Abstand der höchste Wert aller Altersgruppen. Zum Vergleich: Die Unter-65-jährigen Autofahrerfahrern waren in 54,8 Prozent der Vorfälle Hauptverursachende.

Neben älteren Fahrer verursachen auch besonders junge überproportional viele Unfälle, so das Bundesamt. Saßen junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren am Steuer eines Pkws, waren sie in 66,1 Prozent der Fälle für den Unfall hauptverantwortlich. Am niedrigsten war der Anteil in der Altersgruppe der 45- bis 55-Jährigen mit 49,8 Prozent. Insgesamt waren im Jahr 2023 gut 317.700 Autofahrer an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt. 14,7 Prozent von ihnen waren 65 Jahre und älter.

Nicht nur für Autounfälle, sondern für Verkehrsunfälle insgesamt gilt: Ältere Menschen sind gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung seltener in Verkehrsunfälle verstrickt als jüngere. Im Jahr 2023 waren laut Destatis 79.101 Menschen ab 65 Jahren an Unfällen mit Personenschaden beteiligt, das waren 15,2 Prozent aller Unfallbeteiligten mit Altersangaben. In der Altersgruppe 75-plus waren es 6,8 Prozent. Der Anteil der Mindestens-65-Jährigen an der Bevölkerung in Deutschland lag dagegen bei 22,3 Prozent, der der Mindestens-75-Jährigen bei 11,0 Prozent.

Die geringere Unfallbeteiligung dürfte insbesondere daran liegen, dass ältere Menschen seltener als jüngere am Straßenverkehr teilnehmen, unter anderem, weil sie nicht mehr zur Arbeit fahren. Ab 60 Jahren geht nach Angaben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr mit steigendem Alter vor allem die als Autofahrerin oder -fahrer zurückgelegte Strecke deutlich zurück.

Die Unfallursachen bei Autounfällen unterscheiden sich bei älteren Menschen von denen in jüngeren Altersgruppen. Pkw-Fahrern im Seniorenalter wurde beispielsweise anteilig häufiger als den Unter-65-Jährigen vorgeworfen, die Vorfahrt beziehungsweise den Vorrang anderer Fahrzeuge missachtet zu haben (20,9 Prozent zu 16,4 Prozent). Auch Fehlverhalten beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren trat häufiger auf als bei Jüngeren (21,6 Prozent zu 18,8 Prozent), so das Statistische Bundesamt. Dagegen wurde älteren Menschen deutlich seltener zur Last gelegt, den Abstand nicht eingehalten zu haben (11,0 Prozent zu 16,8 Prozent), mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren zu sein (5,5 Prozent zu 12,1 Prozent) oder ihr Auto unter Alkoholeinfluss gesteuert zu haben (1,1 Prozent zu 3,9 Prozent).

Im Jahr 2023 verunglückten der Statistik zufolge insgesamt 53.093 Menschen im Alter von 65 oder mehr Jahren im Straßenverkehr, 1.071 von ihnen wurden getötet, weitere 11.485 schwer verletzt. Ältere Menschen erleiden im Durchschnitt schwerere Unfallfolgen als jüngere. Insgesamt betrug der Anteil der Mindestens-65-Jährigen an allen Verunglückten 14,4 Prozent, bei den Schwerverletzten lag er mit 21,6 Prozent und bei den Todesopfern mit 37,7 Prozent wesentlich höher.

Darüber hinaus ist für Mindestens-65-Jährige die Wahrscheinlichkeit höher, durch einen Verkehrsunfall zu sterben: Während der Anteil der Getöteten an den Verunglückten bei den unter 65-Jährigen bei 0,6 Prozent lag, betrug er bei den Senioren 2,0 Prozent, so das Bundesamt. Hier spiegelt sich zum einen die mit zunehmendem Alter nachlassende physische Widerstandskraft wider. Zum anderen nehmen ältere Menschen häufiger als ungeschützte Fußgänger am Verkehr teil und sind daher einem größeren Risiko für schwerwiegendere Verletzungen ausgesetzt.

red

 

Bundesrat gibt grünes Licht: Krankenhausreform von Lauterbach beschlossen

Mit neuen Finanzierungskonzepten und Strukturreformen sollen Kliniken spezialisierter und effizienter arbeiten. Kritiker warnen vor Nachteilen für ländliche Regionen.

Berlin – Der Bundesrat hat den Weg für die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) frei gemacht. Die Länderkammer stimmte am Freitag gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Ziel der Krankenhausreform ist es, Leistungen in spezialisierten Kliniken zu konzentrieren, was nach Angaben der Bundesregierung die Qualität der Behandlungen steigern soll. Zudem sollen ambulante und stationäre Sektoren enger verzahnt werden. Kritiker befürchten eine Verschlechterung der Versorgungslage, gerade im ländlichen Raum, sowie zu starke Einschränkungen in der Krankenhausplanung der Bundesländer.

Die Krankenhausabrechnung soll zukünftig weniger durch Fallpauschalen, sondern zu einem großen Teil über eine Vorhaltevergütung erfolgen. Anders als bisher richtet sich die Finanzierung der Kliniken somit nicht ausschließlich nach der Anzahl der Behandlungen, sondern nach den Leistungen, die sie grundsätzlich vorhalten. Hierzu sind 65 Leistungsgruppen vorgesehen, die mit Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen verknüpft werden.

Um die Behandlungsqualität zu verbessern, sollen Kliniken Fachbehandlungen in jedem Stadium nur noch dann vornehmen, wenn sie über das dafür notwendige Personal und die entsprechende Ausstattung verfügen. Für Stroke Units, Traumatologie, Pädiatrie, Geburtshilfe, Intensivmedizin, Koordinierungsaufgaben, Unikliniken und Notfallversorgung werden zusätzliche Mittel gewährt.

Das Gesetz sieht eine Annäherung von ambulanter und stationärer Behandlung vor. Besonders in ländlichen Gebieten stünden Patienten oft vor dem Problem, keinen Facharzt zu finden und für Spezialuntersuchungen weite Wege fahren zu müssen, so die Bundesregierung. In Regionen mit Fachärztemangel sollen daher bestimmte Kliniken (sogenannte Level 1i-Krankenhäuser) auch fachärztliche Leistungen anbieten, sodass sich Patienten statt beim niedergelassenen Facharzt auch ambulant im Krankenhaus untersuchen und behandeln lassen können. Bei Hausärztemangel können Kliniken, die als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen gelten, auch allgemeinmedizinische Behandlungen anbieten. Zudem wird die ambulante Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher erleichtert.

Das Gesetz führt eine ärztliche Personalbemessung ein. Damit möchte die Bundesregierung die Attraktivität des Krankenhauses als Arbeitsplatz für Ärzte steigern und die Behandlungsqualität fördern. Hierzu soll in Abstimmung mit der Bundesärztekammer zunächst ein Personalbemessungsinstrument wissenschaftlich erprobt werden. Zudem soll geprüft werden, ob dies auch für weitere Berufsgruppen wie Hebammen oder Physiotherapeuten erforderlich ist. Das Gesetz sieht zudem Maßnahmen zur Entbürokratisierung vor.

Die Strukturreform soll über einen Zeitraum von zehn Jahren durch einen Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro finanziert werden, dessen Kosten zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von den Ländern getragen werden.

red

Deutsches Schulbarometer: Jedes vierte Kind klagt über geringe Lebensqualität

27 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland bewerten die eigene Lebensqualität als niedrig. Das geht aus dem sogenannten Deutschen Schulbarometer der Robert-Bosch-Stiftung hervor, das am Mittwoch veröffentlicht wurde.

Ein Fünftel beschreibt sich demnach selbst als psychisch belastet (21 Prozent, aus Familien mit niedrigem Einkommen 33 Prozent). Ebenso viele klagen über ein geringes schulisches Wohlbefinden (20 Prozent, aus Familien mit niedrigem Einkommen 30 Prozent).

Es müsse einen alarmieren, wenn ein Viertel der Schüler die Schule als druckvoll erlebe, die eigene Lebensqualität niedrig bewerte und angebe, unterschiedlichen existenziellen Ängsten ausgesetzt zu sein, sagte Dagmar Wolf, Leiterin des Bereichs Bildung der Stiftung. Die Lebensqualität der Kinder und Jugendlichen habe sich zwar seit der Corona-Pandemie kontinuierlich verbessert, liege aber immer noch deutlich unter dem präpandemischen Niveau.

red