SPD-geführte Bundesländer wollen Corona-Regeln im März weitgehend beenden

Die SPD-regierten Bundesländer wollen sich bei der Ministerpräsidenten-Konferenz am 16. Februar für eine weitgehende Rücknahme der Corona-Maßnahmen bis zum 19. März einsetzen. Darauf haben sich die sozialdemokratischen Länder-Regierungschefs am Donnerstagabend in einer Schaltkonferenz verständigt, berichtet die “Welt am Sonntag”. Danach sollen die derzeit noch bestehenden Kontaktbeschränkungen und die Regeln für Gastronomie, Kultur- und Sportveranstaltungen bis Mitte März schrittweise außer Kraft gesetzt werden.

In einem ersten Schritt sollen vor allem die bestehenden Kontaktbeschränkungen für Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum fallen. Weiter festgehalten werden soll danach an den AHA-Regeln und an einer Maskenpflicht in den Bereichen des öffentlichen Lebens, in denen die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. Die sozialdemokratisch regierten Bundesländer wollen sich zugleich die Möglichkeit offenhalten, die Beschränkungen des öffentlichen Lebens für den Fall einer absehbaren Überlastung des Gesundheitssystems wieder in Kraft zu setzen.

Dazu müssten die entsprechenden Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes um drei Monate verlängert werden. Die FDP-Fraktion im Bundestag hatte sich am Donnerstag dafür ausgesprochen, die entsprechenden Regelungen zum 19. März endgültig auslaufen zu lassen. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) fordert mit Blick auf die auslaufenden Regeln des Infektionsschutzgesetzes eine einheitliche Linie des Bundes.

“Es braucht für die Zeit danach eine klare Regelung, die der Bund einheitlich vorgeben sollte. Wir werden ja auf Abstand- und Hygieneregeln nicht verzichten können. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung jetzt im Bundesinfektionsschutzgesetz vorbereiten”, sagte Ramelow der “Welt am Sonntag”.

red / dts

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Pflege-Impfpflicht ab

EILMELDUNG:

Das Bundesverfassungsgericht gibt vorerst grünes Licht für die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Das letzte Wort ist in der Sache noch nicht gesprochen, ein entsprechender Eilantrag gegen die Umsetzung wurde aber abgelehnt. Zwar sei die Verfassungsbeschwerde nicht offensichtlich unbegründet, allerdings verlange das Gesetz den Betroffenen “nicht unausweichlich ab, sich impfen zu lassen”, wie es zur Begründung hieß.

“Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein. Dass die in der begrenzten Zeit bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde möglicherweise eintretenden beruflichen Nachteile irreversibel oder auch nur sehr erschwert revidierbar sind oder sonst sehr schwer wiegen, haben die Beschwerdeführenden jedoch nicht dargelegt”. Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, seien “grundsätzlich nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen”, so die Verfassungsrichter (Beschluss vom 10. Februar 2022, 1 BvR 2649/21).

red / dts

Unionsfraktion für gestaffelte Impfpflicht

Die Unionsfraktion hat nun einen eigenen Vorschlag für eine Corona-Impfpflicht fertiggestellt. Dieser soll einen gestaffelten “Impfmechanismus” enthalten, berichtete das ARD-Hauptstadtstudio am Freitagmorgen. Dabei soll auch die aktuelle Infektionslage berücksichtigt werden, die Impfpflicht soll je nach Infektionsgeschehen nach und nach für verschiedenen Personengruppen greifen.

Zuerst für Personen ab 60 Jahren, dann für alle ab 50 Jahren, und zuletzt für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur sowie Mitarbeiter in Schulen, Kitas und der Polizei, wie die Union vorschlägt. Überschrieben ist der Entwurf demnach als “Impfvorsorgegesetz”. Der Antrag sprich nicht wörtlich von einer Impfpflicht, sondern von einem “Impfmechanismus”, der bei Bedarf vom Bundestag aktiviert werden kann.

Dieser soll dann bei Bedarf auch die verschiedenen Personengruppen anders definieren können. Zur Umsetzung fordert die Union zudem ein Impfregister, wie das ARD-Hauptstadtstudio weiter berichtet. Wer sich trotz der geplanten gesetzlichen Pflicht nicht impfen lassen will, soll Strafe zahlen – genaue Details lässt der Unions-Entwurf aber offen.

Eigentlich sollte bereits in der kommenden Woche in erster Lesung über eine mögliche Impfpflicht im Bundestag debattiert werden. Laut verschiedener Medienberichte wurde die Debatte aber nun auf März verschoben. Wie die “Bild” in ihrer Freitagausgabe berichtet, liege die Verschiebung daran, dass einer der geplanten Gruppenanträge kommende Woche nicht rechtzeitig fertig werde.

Es handele sich dabei “um den Entwurf für eine Impfpflicht ab 50 Jahren”, wie die Zeitung schreibt. Die SPD-Fraktion rechnet laut des Berichtes in der Folge auch mit einer späteren Abstimmung als geplant, allerdings noch vor Ostern.

red / dts

Drogenbeauftragter: Erwerbsalter für Bier, Wein und Schaumwein auf 18 Jahre erhöhen

Der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert (SPD) ist dagegen, dass bereits 16-Jährige Bier und Wein kaufen dürfen. “Für mich sprechen viele medizinische Argumente dafür, das Erwerbsalter für Bier, Wein und Schaumwein auf 18 Jahre zu erhöhen”, sagte er der “Welt” (Freitagausgabe). “Was politisch möglich ist, werden wir sehen. Was jedenfalls so gar nicht geht, ist das sogenannte begleitete Trinken.” Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche ab 14 Jahren im Beisein einer sorgeberechtigten Person Bier, Wein oder Schaumwein trinken. “Wir müssen von einem freien Wildwuchs sukzessive zu einem regulierten, kontrollierten Umgang mit Tabak und Alkohol kommen. Die Verfügbarkeit ist zu niedrigschwellig”, sagte der SPD-Politiker. Blienert hält es für “paradox, dass man ausgerechnet Tabak rund um die Uhr quasi überall am Automaten kaufen kann”. Auch hierzu brauche man “eine fundierte Debatte”.

Der Drogenbeauftragte sagte, dass für Alkohol und Tabak nicht geworben werden dürfe. “Ich halte es für erforderlich, die Werbemöglichkeiten für Alkohol und Tabak ganz deutlich zu beschränken. Auch die Werbung für Glücksspiel halte ich für unangebracht.”

Hier liege die Verantwortung allerdings nicht beim Bund, sondern den Ländern. “Persönlich würde ich aber sagen: Diese Werbung sollte unterbunden werden.” Auch über die kontrollierte Abgabe von Cannabis hinaus forderte Blienert eine “Neuausrichtung” der Drogenpolitik.

“In gesundheitlichen Fragen ist das Strafrecht keine Therapie, sondern eher problematisch und behindernd.” Im Mittelpunkt sollte die Gesundheit stehen, nicht das Strafrecht, so der Bundesdrogenbeauftragte. “Drogenkonsumierende sollten nicht stigmatisiert werden, sondern Gehör und Akzeptanz finden. Wir sollten das Thema aber nicht überreizen. Es stehen nun große Aufgaben vor uns, die zum ersten Mal angepackt werden.” Blienert kündigte zudem an, mit den Ländern und Kommunen “über den Ausbau und die Unterstützung von Drogenkonsumräumen” zu sprechen.

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Rund 240.000 Neuinfektionen – 226 Tote

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Freitagmorgen vorläufig 240.172 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 3,5 Prozent oder 8.666 Fälle weniger als am Freitagmorgen vor einer Woche. Die Inzidenz stieg trotzdem laut RKI-Angaben von gestern 1465,4 auf heute 1472,2 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage.

Das ist wie schon in den letzten Tagen wieder ein Allzeithoch. Dass die Zahl der neuen Fälle gegenüber der Vorwoche sank, der Inzidenzwert aber stieg, ist nur möglich, weil das RKI letzte Woche zahlreiche Nachmeldungen aus früheren Zeiträumen hatte, die aber in die Inzidenzwertberechnung nicht eingehen. Insgesamt geht das Institut laut der vorläufigen Zahlen derzeit von rund 3.292.700 aktiven Corona-Fällen mit Nachweis aus, das sind etwa 692.800 mehr als vor einer Woche und mehr als jemals zuvor.

Außerdem meldete das RKI nun 226 Tote binnen 24 Stunden in Zusammenhang mit dem Virus. Innerhalb der letzten sieben Tage waren es 1.175 Todesfälle, entsprechend durchschnittlich 168 Todesfällen pro Tag (Vortag: 160). Damit erhöhte sich die Zahl der Todesfälle binnen 24 Stunden auf 119.679. Insgesamt wurden bislang 12,01 Millionen Menschen in Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet.

Da es sich für den heutigen Tag um vorläufige Zahlen handelt, könnten diese später noch vom RKI korrigiert werden.

Grafik: dts

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Bundestag verschiebt Debatte um mögliche Impfpflicht

Die anstehende Debatte im Bundestag über eine mögliche Impfpflicht wird laut Medienberichten in den März verschoben. Grund sei, dass die verschiedenen Entwürfe noch nicht vollständig vorlägen, berichtet unter anderem die “Süddeutsche Zeitung” (Freitagausgabe). Eigentlich war die erste Lesung der verschiedenen Gesetzentwürfe für die kommende Woche geplant.

Die Regierung hat selbst keinen Vorschlag vorgelegt, sondern dies dem Parlament überlassen. Dort war der “Fraktionszwang”, den es streng genommen eigentlich sowieso nicht gibt, demonstrativ aufgehoben worden. Zahlreiche Bundestagsabgeordnete haben sich parteiübergreifend für Gruppenanträge zusammengeschlossen.

Im Gespräch ist unter anderem eine Impfpflicht ab 18 Jahren, eine Impfpflicht ab 50 Jahren, oder die Pflicht zur Beratung mit anschließender Impfmöglichkeit.

red / dts

FDP will alle Corona-Maßnahmen zum 20. März beenden

Die FDP will sämtliche geltenden Corona-Schutzmaßnahmen im März beenden. “Am 20. März sollte Deutschland zur Normalität zurückkehren”; sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagsausgaben). “Denn dann laufen die Maßnahmen aus, wenn der Bundestag nicht aktiv eine Verlängerung beschließt.”

Für eine Verlängerung bestehe aus heutiger Sicht jedoch kein Anlass. “Der Gradmesser für die Corona-Einschränkungen muss immer die Belastung des Gesundheitssystems sein. Glücklicherweise gibt es diese Überlastung nicht mehr”, so Dürr.

Man erlebe gerade, dass die Kliniken sehr gut mit der Omikron-Welle umgingen. Das habe auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft bestätigt. “Daher sollten wir schon heute damit beginnen, die Freiheitseinschränkungen Schritt für Schritt zurückzunehmen und zum 19. März – also in über einem Monat – auslaufen zu lassen.”

Der Bundestag hatte Ende 2021 die epidemische Notlage nationaler Tragweite nicht verlängert, aber durch eine Änderung am Infektionsschutzgesetz (IfSG) weiterhin mögliche infektionsschutzrechtliche Maßnahmen festgehalten, die bis zum 19. März 2022 befristet sind. Sie können einmalig durch Beschluss des Bundestages um drei Monate verlängert werden. Die breite Mehrheit der Menschen habe die erheblichen Einschränkungen in den letzten zwei Jahren unterstützt und diszipliniert umgesetzt, so Dürr.

Im Umkehrschluss sei es jetzt Aufgabe der Politik, die Einschränkungen nicht länger als nötig in Kraft zu lassen. Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Überlastung des Gesundheitswesens oder zu gefährlicheren Varianten kommen, sei der Bundestag jederzeit kurzfristig handlungsfähig, sagte der FDP-Fraktionschef. Denkbar sei es auch, Regelungen zu treffen, die eine Verlängerung der Maskenpflicht erlaubten, etwa für den öffentlichen Personenverkehr.

red / dts

Stiko-Chef Mertens äußert Verständnis für Vorbehalte bei Pflege-Impfpflicht

Im Streit um die einrichtungsbezogene Impfpflicht hat Stiko-Chef Thomas Mertens Verständnis für Vorbehalte bei der Umsetzung geäußert. Es stünden derzeit “viele Umsetzungsprobleme im Vordergrund und auch die Sorge, dass die Durchsetzung zu weiteren Personalengpässen im Pflegebereich führen könnte”, sagte er der “Rheinischen Post”. Man müsse in der Debatte unterscheiden zwischen Umsetzungsproblemen und grundsätzlichen Fragen zu den Impfpflichten.

Mertens plädierte dafür, dass schwierige Probleme, “die uns alle betreffen”, auch öffentlich diskutiert werden. “Das müssen wir alle aushalten.” Über den richtigen Zeitpunkt einer solchen Diskussion könne man unterschiedlicher Meinung sein und man müsse damit rechnen, dass Unsicherheit ausgelöst werde. “Meine ganz wichtige Forderung ist, dass es rational und friedlich zugehen muss und dass man eine letzte Entscheidung des dafür zuständigen gewählten Parlaments respektieren muss”, so der Stiko-Chef.

Mit Blick auf die allgemeine Impfpflicht gehe es neben den Umsetzungsproblemen “mehr um die grundsätzliche Fragestellung der medizinischen Verhältnismäßigkeit”. Nur zu diesen Fragen der medizinischen Verhältnismäßigkeit “kann und sollte die medizinnahe Wissenschaft mit Erkenntnissen zum Virus und zu seiner Epidemiologie etwas beitragen. Eine schwarz-weiß Antwort wird es nicht geben”, so Mertens weiter.

red / dts

Verkürzung des Genesenen-Status auf drei Monate: Auch Bundestag stimmt zu

Mit Wirkung von der kommenden Woche an wird mit einer neuen Allgemeinverfügung der Genesenen-Status auch im Bundestag von sechs auf drei Monate verkürzt. Dies sei mit den Bundestagsfraktionen abgestimmt worden, berichtet der “Tagesspiegel”. Die von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) verfügten Änderungen beziehen sich auf den Zutritt von Abgeordneten und Beschäftigten zu Plenar- und Ausschusssitzungen sowie den Zutritt von Besuchern zu den Liegenschaften des Bundestages – all dies kann die Bundestagspräsidentin aufgrund der ihr zustehenden Kompetenz in eigener Regie regeln.

Geändert wird auch, dass nun eine Johnson-&-Johnson-Impfung nicht mehr reicht; für einen vollständigen Impfschutz müssen zwei Impfungen vorgelegt werden. Für den Zugang zum Plenum oder Ausschüssen greift weiter eine 2G-Plus-Regelung – rein dürfen nur Abgeordnete, deren Corona-Infektion nicht länger als 90 Tage (statt bisher 180 Tagen) zurückliegt und vollständig Geimpfte – jeweils plus negativen Test. Bei Dreifach-Geimpften entfällt die Testpflicht.

Vor allem in Reihen der AfD-Fraktion gibt es viele genesene, aber nicht geimpfte Abgeordnete. Mit der Drei-Monate-Regel müssten einige von ihnen auf die Besuchertribüne des Bundestags bei Sitzungen ausweichen, hier gilt nicht die 2G-Plus-Regel, dort sitzen bereits regelmäßig mehrere AfD-Abgeordnete, die aber einen negativen Test vorlegen müssen. Dass zunächst die Sechs-Monate-Regel weiter galt, hatte heftige Kritik ausgelöst; aber Bas waren zunächst schlicht die Hände gebunden.

Da auch der Bundestag von der plötzlichen Verkürzung des Genesenen-Status von sechs auf drei Monaten durch das Robert-Koch-Institut überrumpelt wurde, konnte das zunächst nicht geändert werden, für den Zugang zum Plenum und Ausschüssen galt zunächst weiter der Sechs-Monatszeitraum. Prompt war von einer Sonderbehandlung die Rede. Das hing mit der zuvor schon erlassenen Allgemeinverfügung für den Bundestag für das Parlament zusammen.

Hierfür gilt im juristischen Sinne eine sogenannte statische Verweisung. Das bedeutet, dass gilt, was damals Stand der Dinge war – und dass dies weiter gilt, auch wenn das RKI mit Wirkung zum 15. Januar den Genesenen-Status im Infektionsschutzgesetz von sechs auf drei Monate verkürzt hatte.

red /dts

Rund 248.000 Corona-Infektionen binnen eines Tages – 238 Tote

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Donnerstagmorgen vorläufig 247.862 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 5,0 Prozent oder 11.742 Fälle mehr als am Donnerstagmorgen vor einer Woche. Die Inzidenz stieg laut RKI-Angaben von gestern 1450,8 auf heute 1465,4 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage.

Das ist wie schon in den letzten Tagen wieder ein Allzeithoch. Insgesamt geht das Institut laut der vorläufigen Zahlen derzeit von rund 3.163.000 aktiven Corona-Fällen mit Nachweis aus, das sind etwa 727.800 mehr als vor einer Woche und mehr als jemals zuvor. Außerdem meldete das RKI nun 238 Tote binnen 24 Stunden in Zusammenhang mit dem Virus.

Innerhalb der letzten sieben Tage waren es 1.119 Todesfälle, entsprechend durchschnittlich 160 Todesfällen pro Tag (Vortag: 149). Damit liegt die Zahl der Todesfälle nun bei 119.453. Insgesamt wurden bislang 11,77 Millionen Menschen in Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet. Da es sich für den heutigen Tag um vorläufige Zahlen handelt, könnten diese später noch vom RKI korrigiert werden.

red / dts