Protest gegen Gesundheitspolitik: Viele Arztpraxen zwischen den Jahren geschlossen

Viele Arztpraxen in Deutschland bleiben von Mittwoch bis Freitag aus Protest geschlossen. Dazu hatten Ärzteverbände aufgerufen, um gegen die Politik von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu protestieren. Die Schließungen sind Teil der Kampagne “Praxis in Not”, die von mehr als 20 Verbänden unterstützt wird.

Während der Aktionstage sei für Notfälle vorgesorgt, teilte der Virchowbund mit. Die Ärzte kritisieren eine “politisch gewollte Budgetknappheit der Praxen” und fordern das Ende der Budgetierung in allen Fachgruppen. Zudem sollen nach dem Willen der Verbände Kostenentwicklungen durch Inflation und Tarifabschlüsse “unmittelbar statt mit zwei Jahren Verzögerung” abgebildet werden.

Darüber hinaus werden mindestens 5.000 weitere Medizinstudienplätze gefordert.

red

Krankenhaus-Krise: 2024 droht zum Rekord-Insolvenzjahr zu werden

Im kommenden Jahr werden in Deutschland nach Einschätzung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) so viele Kliniken wie nie zuvor in die Zahlungsunfähigkeit rutschen. “Wir verzeichnen aktuell deutlich mehr Insolvenzen als üblich, und das Jahr 2024 droht ein Rekord-Insolvenzjahr zu werden”, sagte Verbandschef Gerald Gaß dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Mittwochausgaben). 2023 gab es nach seinen Angaben fast 40 Insolvenzen.

“Für das Jahr 2024 laufen wir Gefahr, dass sich diese Zahl wegen der absehbar starken Personalkostenentwicklung noch verdoppelt”, warnte der Verbandschef und verwies auf das aktuelle Krankenhaus-Barometer des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI). Die jährlich durchgeführte Repräsentativbefragung der Allgemeinkrankenhäuser in Deutschland liegt dem RND vorab vor. Verzeichnete 2022 noch rund die Hälfte der Kliniken (54 Prozent) ein negatives Jahresergebnis, wird dieser Anteil im laufenden Jahr laut Krankenhausbarometer auf über drei Viertel (78 Prozent) steigen.

Der Anteil der Häuser mit einem Überschuss sinkt von 35 auf nur noch sieben Prozent. Für 2024 gehen laut Umfrage 71 Prozent der Krankenhäuser davon aus, dass sich die Situation eher noch weiter verschlechtern wird. Nur vier Prozent erwarten eine Verbesserung “Das sind die schlechtesten Werte seit Einführung des Krankenhausbarometers im Jahre 2000”, sagte Gaß.

Fast kein Krankenhaus könne seine Ausgaben noch aus den laufenden Einnahmen decken, warnte der Verbandschef und sprach von einer dramatischen Lage. Gaß forderte erneut einen Inflationsausgleich für die Krankenhäuser. Kliniken dürften ihre Preise nicht eigenverantwortlich an die Inflation anpassen, hätten aber dieselben erhöhten Ausgaben wie andere Wirtschaftszweige, beklagte er.

“Diese Schieflage führt vermehrt zu Insolvenzen und Schließungen”, warnte Gaß. Bis Ende des Jahres fehlten den Kliniken insgesamt zehn Milliarden Euro. Das könne und werde für immer mehr Krankenhäuser nicht mehr lange gutgehen.

Die Politik müsse dringend handeln, forderte der Verbandschef und warnte vor einem Scheitern der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplanten Krankenhausreform. Die Ergebnisse des Krankenhaus-Barometers 2023 beruhen auf der schriftlichen Befragung einer repräsentativen Stichprobe von zugelassenen Allgemeinkrankenhäusern ab 100 Betten in Deutschland, die von Mitte April bis Ende Juni 2023 durchgeführt worden ist. Beteiligt haben sich insgesamt 388 Krankenhäuser.

red

Trauriger Rekord: 132 Millionen Krankheitstage aufgrund psychischer Erkrankungen in 2022

Psychische Erkrankungen in der Arbeitswelt nehmen weiter an Bedeutung zu. Die Zahl entsprechender Krankheits- oder Arbeitsunfähigkeitstage (AU) von Beschäftigten ist im vergangenen Jahr auf den neuen Höchststand von 132 Millionen Tagen gestiegen. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion hervor, über die die “Rheinische Post” in ihrer Mittwochausgabe berichten wird.

Demnach betrug die Zahl der AU-Tage wegen psychischer Störungen 2021 noch 126 Millionen, sie lag 2022 mehr als doppelt so hoch wie noch 20 Jahre zuvor. 2002 hatten die Krankenkassen erst 61 Millionen Krankheitstage aufgrund einer erkrankten Seele registriert. “Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer und Verhaltensstörungen bleibt auf hohem Niveau. In den letzten fünf Jahren kam es zu einer Erhöhung von 1,7 Prozent und in den letzten zehn Jahren zu einem Anstieg um 4,8 Prozent”, so das Ministerium. Die Ursachen dafür nennt das Haus von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gleich mit: “Neben gesamtgesellschaftlichen Faktoren wie den Folgen der aktuellen Krisen (u. a. der Covid-19-Pandemie) werden die Ursachen auch in der größer werdenden Offenheit im Umgang mit psychischen Erkrankungen vermutet. Bedingt durch die Krisen sowie anhaltenden Entwicklungen wie Digitalisierung, Dekarbonisierung, dem demografischen Wandel und dem anhaltenden Fachkräftemangel ist die Arbeitswelt in vielen Bereichen besonderen Veränderungsdynamiken ausgesetzt. In der Folge ergeben sich neue Belastungsanforderungen an die Beschäftigten, die die psychische Gesundheit beeinflussen können”, so das Ministerium. Während bei Frauen die Zahl der AU-Tage gegenüber dem Vorjahr um 2,7 Prozent auf 77 Millionen gestiegen ist, nahm sie bei Männern sogar um 7,8 Prozent auf 55 Millionen zu, so das Papier. Die durchschnittliche Ausfallzeit aufgrund psychischer und Verhaltensstörungen liegt mit 32 Tagen auf einem ähnlichen hohen Niveau wie im vergangenen Jahr.

Sie ist damit fast drei Mal so hoch wie die Ausfalldauer aller Diagnosegruppen (elf Tage). Überdurchschnittlich hoch ist die Anzahl der Krankheitstage aufgrund psychischer Erkrankungen der Antwort zufolge im Gesundheitssektor, in der öffentlichen Verwaltung sowie in Schulen und Kitas. Mit 42 Prozent ist zudem ein Großteil der vorzeitigen Renteneintritte wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf psychische Belastungen zurückzuführen. Gegenüber 2002 bedeutet das einen Anstieg um 14 Prozentpunkte.

Auch die volkswirtschaftlichen Kosten durch psychische und Verhaltensstörungen erreichten 2022 einen neuen Höchststand: Die Produktionsausfallkosten überstiegen mit 17,2 Milliarden Euro den Vorjahreswert um 8,9 Prozent.”Steigende Arbeitsbelastung, Personalmangel und neue Anforderungen durch Digitalisierung führt zu einer kontinuierlichen Zunahme von psychischen Belastungen. Besonders betroffen sind Beschäftigte in Bereichen wie der Kranken- und Altenpflege, in Kitas oder Schulen”, sagte die Linken-Politikerin Susanne Ferschl. “Die Bundesregierung muss endlich handeln, Geld in die Hand nehmen und konkrete Maßnahmen treffen, um den Teufelskreislauf aus Überlastung und Personalmangel zu durchbrechen. Die Linke fordert eine Anti-Stress-Verordnung, flächendeckende Arbeitsschutzkontrollen und Personalbemessungsgrenzen.”

red

Was sich 2024 im Gesundheitswesen ändert: E-Rezepte, GesundheitsID und Beitragserhöhungen

Für das Jahr 2024 stehen viele Veränderungen im Gesundheitsbereich an: Während einige Gesundheitsthemen wie die Krankenhausreform und die Cannabis-Legalisierung noch nicht endgültig beschlossen sind, stehen andere Änderungen für das kommende Jahr schon weitestgehend fest.

So werden ab dem 1. Januar 2024 Ärzte dazu verpflichtet, elektronische Rezepte auszustellen. Den rosa Zettel wird es nicht mehr geben. Stattdessen kann das E-Rezept in der Apotheke mit der elektronischen Gesundheitskarte (Krankenkassenkarte) eingelöst oder digital mit dem Smartphone eingereicht werden. Alternativ gibt es den Code auch als Papierausdruck. Auch erste private Krankenversicherer werden ihren Versicherten 2024 ermöglichen, das E-Rezept zu nutzen.

Die so genannte GesundheitsID hält ebenfalls ab dem 1. Januar 2024 Einzug in die Arztpraxis. Sie soll eine Ergänzung der elektronischen Gesundheitskarte darstellen und sie langfristig sogar ersetzen. Sie kann genutzt werden, um sich bei Gesundheitsapps anzumelden. Die Nutzung bleibt für die Anwender zunächst freiwillig.

Zum 1. Januar 2024 steigt das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge sowohl in der gesetzlichen Kranken- als auch in der Pflegeversicherung erhoben werden, auf 62.100 Euro im Jahr, was einem Monatseinkommen von 5.175 Euro entspricht. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt ebenfalls. 2024 beläuft sie sich auf 69.300 Euro (monatlich 5.775 Euro). Wer mehr als diesen Betrag verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent. Darauf einigte sich das Bundesministerium für Gesundheit auf der Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises. Der durchschnittliche Beitrag der Versicherten liegt damit bei 16,3 Prozent des Bruttolohns. Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze steigt zudem der Höchstbeitrag. Versicherte, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, und Versicherte, die eine Gehaltserhöhung bekommen, haben deshalb 2024 erkennbar höhere Krankenkassenbeiträge. Die Beiträge für Privatversicherte werden 2024 um durchschnittlich sieben Prozent steigen.

Ein Vergleich der Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung seit 2004 durch den Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) zeigt, dass sich die Beiträge über den Zeitraum der letzten zehn Jahre ähnlich entwickelten. In der privaten Pflege werden die Beiträge zum 1. Januar 2024 für alle Personen mit Anspruch auf Beihilfe angehoben. Die Anpassungen sind im Wesentlichen eine Folge der jüngsten Pflegereformen mit ihren zusätzlichen Leistungsansprüchen.

Voraussichtlich ab 1. Juli 2024 haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, eine zweite ärztliche Meinung bei einem künstlichen Hüftgelenk einzuholen, wenn ihnen der Einsatz, der Wechsel oder auch die Entfernung einer Total- oder Teilprothese am Hüftgelenk empfohlen wird. Ärzte, die als Zweitmeiner tätig sein werden, sollen zukünftig prüfen können, ob diese operative Behandlung aus ihrer Sicht angezeigt ist oder ob eventuell andere Behandlungsmöglichkeiten in Frage kommen können.
Für Privatversicherte bedarf es keiner Änderung: Sie können grundsätzlich eine Zweitmeinung einholen.

mp/asg

 

Durchbruch im Kampf gegen Malaria: Neuer Impfstoff erhält WHO-Empfehlung

Malaria gilt als eine der häufigsten Todesursachen für Kinder unter fünf Jahren. Die Chancen stehen gut, dass sich das bald ändert. Darüber berichten die SOS-Kinderdörfer in ihren “Good News”.

Die Entwicklung von Malaria-Impfstoffen gilt als Meilenstein in der Bekämpfung der Infektionskrankheit. Jahrzehntelang hatten Wissenschaftler vergeblich geforscht.
Nun hat der neue Malaria-Impfstoff R21 hat die offizielle Empfehlung der WHO zur Malaria-Prophylaxe erhalten. Nach ersten Prognosen kann er bereits im kommenden Jahr produziert und verabreicht werden. Bereits jetzt wird er in Ghana angewandt. Aufgrund der Dringlichkeit und der guten Prognosen hatte sich das Land für einen frühzeitigen Einsatz entschieden.

Gleichzeit wurden andere afrikanische Staaten bereits mit einem anderen Malaria-Impfstoff beliefert, RSS,S, auch Mosquirix genannt, den die WHO im Jahr 2021 freigegeben hatte. Unter anderem erhielten Kamerun sowie Kenia mehrere hunderttausend Dosen. Weitere Länder wie Burkina Faso, Sierra Leone oder Liberia sollen in den kommenden Wochen folgen. Erste Studien zeigen positive Verläufe: In den Pilot-Ländern sank die Kindersterblichkeit nach Verabreichung des Vakzins um 13 Prozent.

mp/asg

Schutz vor Ansteckung: Hausärzteverband empfiehlt Corona-Schnelltests zu Weihnachten

Der Hausärzteverband hat an die Familien appelliert, an den Weihnachtsfeiertagen bei Corona-Symptomen Schnelltests zu nutzen, um eine Ansteckung von älteren und chronisch kranken Angehörigen zu verhindern. Schwere Verläufe seien zwar die Ausnahme, gerade für hochbetagte Menschen oder Patienten mit bestimmten Vorerkrankungen, könne eine Corona-Infektion aber unter Umständen auch deutlich heftiger verlaufen, sagte der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Beier, dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagausgaben). Deshalb sei beim Auftreten der typischen Symptome die Anwendung von Corona-Schnelltests nach wie vor sinnvoll.

“Gerade an den Weihnachtsfeiertagen, an denen viele Menschen mit ihren Verwandten und Freunden auf engem Raum zusammenkommen, schadet es definitiv nicht, im Zweifel schnell einen Test zu machen”, sagte der Mediziner. Er bekräftige zudem die Forderung der Ärzteschaft, sich mit einem angepassten Covid-19-Impfstoff impfen zu lassen. “Leider ist auch die Quote bei der Grippeschutzimpfung seit Jahren zu niedrig”, beklagte er.

“Es ist noch nicht zu spät, sich gegen Grippe impfen zu lassen oder sich eine Corona-Auffrischungsimpfung abzuholen.” Eine Grippeschutzimpfung empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) für Personen ab 60 Jahren, chronisch Kranke aller Altersstufen und Schwangere sowie für Medizin- und Pflegepersonal, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und Kontaktpersonen bestimmter Risikogruppen. Im Fall von Corona empfiehlt die Stiko allen Personen ab 18 Jahren eine Basisimmunität, die durch mindestens drei Antigenkontakte erreicht wird – entweder durch Impfungen oder durchgemachte Infektionen.

Zudem empfiehlt die Stiko, dass Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf sowie Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko weitere Auffrischungsimpfungen – in der Regel im Mindestabstand von 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion – erhalten.

red

Kliniksterben: Krankenhausgesellschaft wollen 50-Milliarden-Sondervermögen

Angesichts des Kliniksterbens und der alternden Bevölkerung fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vom Bund, ein Sondervermögen zu schaffen. “Die Bundesregierung muss gemeinsam mit der Union die Voraussetzungen schaffen, um den Umbau des Gesundheitswesens durch ein zweckgebundenes Sondervermögen über die kommenden zehn Jahre zu ermöglichen”, sagte Gerald Gaß, Chef der DKG, der “Rheinischen Post” (Donnerstagausgabe). “Für diese Transformation werden wir in den kommenden zehn Jahren mindestens 50 Milliarden Euro benötigen.”

Er forderte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Gesundheitsminister der Länder auf, “sich mit diesem Anliegen in die politische Debatte zur Finanzierung der Transformation der Wirtschaft einzubringen”, sagte Gaß. Das Statistische Bundesamt rechne mit einem Anstieg der pflegebedürftigen Menschen um 37 Prozent in den nächsten zwei Jahrzehnten, gleichzeitig sinke das Erwerbspersonenpotenzial um 20 Prozent, warnt der DKG-Chef. “Wenn es uns nicht gelingt, unser Gesundheitswesen darauf einzustellen, werden wir schon in wenigen Jahren erhebliche Lücken in der Patientenversorgung akzeptieren müssen.”

Bislang haben in diesem Jahr bundesweit 33 Klinikstandorte Insolvenz angemeldet. Die DKG fürchtet, dass im nächsten Jahr 60 bis 80 Häuser in die Insolvenz gehen, so Gaß. Für die Wirtschaft bestehe die Herausforderung darin, auf CO2-neutrale Produktion umzuschalten, das Gesundheitswesen müsse sich für den demografischen Wandel neu aufstellen.

red

Hohe Zahl von Kranken: Hausärzteverband schlägt Alarm wegen drohendem Praxis-Notstand

Angesichts der hohen Zahl von Atemwegserkrankungen und steigender Corona-Infektionen hat der Hausärzteverband vor einem Notstand in den Praxen gewarnt. “Wir erleben aktuell genau das, wovor wir bereits im Sommer gewarnt haben: Die Hausarztpraxen laufen einmal mehr auf dem Zahnfleisch – und das, obwohl die Grippesaison noch gar nicht angefangen hat”, sagte der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Beier, dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Mittwochausgaben). “Die Wartezeiten werden immer länger, vielerorts kriegt man überhaupt keine Termine mehr”, fügte er hinzu.

Für den einzelnen Patienten bleibe kaum noch Zeit. Das seien die konkreten Folgen der politischen Fehlentscheidungen in den vergangenen Jahren, so der Verbandschef. Beier forderte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erneut auf, einen Krisengipfel zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung einzuberufen.

Dabei müsse es unter anderem um die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen gehen und um den Abbau von Bürokratie. “Ansonsten werden immer mehr Menschen schlichtweg ohne Hausarztpraxis dastehen”, warnte der Hausärzte-Chef. Zum Aufruf des Ärzteverbandes Virchow-Bund, die Praxen aus Protest zum Jahreswechsel geschlossen zu halten, äußerte sich Beier allerdings zurückhaltend.

“Grundsätzlich ist es für die Hausarztpraxen häufig besonders schwierig die Praxen komplett zu schließen, denn sie gewährleisten die Akutversorgung, die in der Regel keinen Aufschub duldet”, sagte er.

red

Jeder dritte Widerspruch gegen Pflegegrad-Einstufung erfolgreich

Seit 2020 sind jährlich rund 30 Prozent der eingelegten Widersprüche gegen die Einstufung des Pflegegrads in Erstgutachten, die vom Medizinischen Dienst (MD) durchgeführt werden, erfolgreich. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf schriftliche Anfragen des Bundestagsabgeordneten Ates Gürpinar (Linke), hervor, über die die “Mediengruppe Bayern” (Samstagausgaben) berichtet. Die Antwort basiert auf bundesweit erhobenen Daten des MD, die bis 2011 zurückreichen.

So hatten 2020, 2021 und 2022 je 29,6 Prozent der Widersprüche gegen die Erstgutachten Erfolg. Im 1. bis 3. Quartal 2023 waren es bisher 28,3 Prozent. In früheren Jahren lagen die Quoten teils deutlich darunter.

2016 waren es nur 17,5 Prozent. Die Gutachter haben es dabei generell mit stark steigenden Zahlen an Erstgutachten und Widersprüchen zu tun. Während 2011 noch 700.000 Erstgutachten vom MD durchgeführt wurden, waren es 2022 rund 1,15 Millionen.

Proportional dazu stieg laut der Daten auch die Anzahl der Widerspruchsgutachten an. “Es ist nicht hinnehmbar, dass ausgerechnet diejenigen, die unsere Gesellschaft schützen sollte, kämpfen müssen, um ihre Ansprüche durchzusetzen”, sagte Ates Gürpinar den Zeitungen der “Mediengruppe Bayern”. Die Pflegesätze und das Pflegegeld seien ohnehin zu gering bemessen.

“Wenn Pflegebedürftige dann auch noch falsch eingestuft werden, führen die finanziellen Einbußen unweigerlich zu schlechter Pflege – vor allem bei Personen, die es nicht privat ausgleichen können.” Regional liegen die Erfolgsquoten noch höher. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) führt einige der Widerspruchsverfahren für Pflegebedürftige durch und berichtet von einer 60-prozentigen Erfolgsquote in Niedersachsen.

Laut einer Sprecherin sei auch in anderen Bundesländern von ähnlich hohen Erfolgsquoten auszugehen. Ein großes Problem sei, dass die Gutachter höchstens eine Stunde Zeit hätten, um die Begutachtung durchzuführen, so der SoVD. Zudem dürften zwischen Antragstellung und Erteilung des Bescheids nur 25 Tage vergehen, da die Pflegekasse sonst eine Strafe zahlen müsse. “Aufgrund des Zeitdrucks können sehr schnell Fehler entstehen”, sagte die Sprecherin.

red

Elektronische Patientenakte: Bundestag gibt grünes Licht für Digitalgesetz

Der Bundestag hat mehrere Gesetzespläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gebilligt, mit denen die Digitalisierung des Gesundheitswesens beschleunigt werden soll. Sie wurden am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition beschlossen. Die AfD stimmte dagegen, während die Union sich enthielt.

Das Digitalgesetz sieht unter anderem vor, dass die elektronische Patientenakte (ePA) Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet wird. Zugleich soll dann auf das Widerspruchsverfahren gesetzt werden – wer die Akte nicht nutzen will, muss also widersprechen. Unterdessen soll das elektronische Rezept (E-Rezept) schon ab dem 1. Januar 2024 als verbindlicher Standard etabliert werden.

Beschlossen wurde am Donnerstag auch ein Gesetzentwurf “zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten”, mit dem Gesundheitsdaten für “gemeinwohlorientierte Zwecke” leichter und schneller nutzbar gemacht werden sollen. Dazu soll unter anderem eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgebaut werden.

red