Bundestag entscheidet über Sterbehilfe-Gesetze

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin warnt vor falschen Weichenstellungen bei der Sterbehilfe. “Der Individualität der Sterbewünsche sollte individuell begegnet werden im Beziehungsgeschehen – das lässt sich nicht in eine Checkliste oder eine Rechtsnorm pressen”, sagte Heiner Melching, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben). Es sei nicht klug, Personengruppen vom jungen Menschen in einer depressiven Phase bis zum todkranken Alten denselben Regelungen zu unterwerfen.

Der Bundestag soll am Donnerstag über zwei Gesetzesentwürfe abstimmen, die das Thema Sterbehilfe regeln sollen. Ethikratsmitglied Helmut Frister hält es für wahrscheinlich, dass keiner der beiden Vorschläge eine breite Unterstützung im Bundestag findet. “Das wäre keine Katastrophe, wenn sich der Bundestag auf keinen der beiden Entwürfe einigen kann. Dann würde im deutschen Strafrecht weiterhin die Gesetzeslage gelten, die bis 2015 ohnehin bestand, das heißt die Beihilfe zum Suizid ist straflos, aber nur wenn der Suizident gemäß einer frei verantwortlichen Willensentscheidung handelt. Sonst wird aus der Hilfeleistung eine Täterschaft”, sagte Frister den Funke-Zeitungen.

red

Klimawandel und Hautkrebs: Verdopplung der Fälle bis 2030 erwartet

Bis 2030 soll es infolge des Klimawandels und der damit verbundenen Verstärkung der UV-Strahlung zu einer Verdopplung der Hautkrebsfälle kommen. Die Krankenkasse Knappschaft rät zu regelmäßigen Hautkrebsscreenings.

Durch den Klimawandel steigen die Temperaturen weltweit an, auch die Anzahl der warmen Tage im Jahr und der Sonnenstunden pro Tag erhöhen sich beständig. Ebenfalls wird die Stärke der UV-Strahlung durch den Klimawandel beeinflusst. Laut dem Bundesamt für Strahlenschutz führt der Abbau der stratosphärischen Ozonschicht zu einem Anstieg der sonnenbrandwirksamen UV-Bestrahlungsstärke um ungefähr sieben Prozent im Winter und Frühling sowie ungefähr vier Prozent in Sommer und Herbst.

Prof. Dr. Rolf-Markus Szeimies, Chefarzt der Klinik für Dermatologie und Allergologie am Klinikum Vest und Experte im medizinischen Kompetentnetz der Knappschaft: “Studien zeigen, dass es durch die Folgen des Klimawandels zu einer Verdopplung der Hautkrebsfälle bis 2030 kommen kann. Der richtige Umgang mit der Sonne ist daher wichtiger denn je. Hohe Lichtschutzfaktoren bei der Sonnencreme, auch im Winter, sind mittlerweile ein ‘Muss’. Außerdem sollte man sich öfter im Schatten aufhalten und die Sonne am Nachmittag meiden.”

Neben ausreichendem Sonnenschutz werden Früherkennungsuntersuchungen, wie
ein regelmäßiges Hautkrebsscreening, immer wichtiger. Sie können das persönliche Hautkrebsrisiko ermitteln, um geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln.
“Wird Hautkrebs früh erkannt, ist er in den meisten Fällen heilbar. Vorsorgeuntersuchungen, wie das Hautkrebsscreening, sind daher sehr wichtig. Zudem sollte jeder seine Haut im Auge behalten und auf mögliche Veränderungen regelmäßig untersuchen”, so Prof. Dr. Szeimies.

Eine Auswertung der Knappschaft zeigt, dass die Anzahl der Versicherten, die ein Hautkrebsscreening in Anspruch nehmen, in den letzten Jahren gesunken ist. Waren es 2019 noch knapp über 37 Prozent der Versicherten, so waren es im Jahr 2021 nur noch knapp über 33 Prozent der Versicherten, die den ganzen Körper von geschulten Hautärzten haben verdachtsunabhängig untersuchen lassen.

“Hautkrebsscreening tut nicht weh. Es ist eine harmlose Untersuchung mit großem Effekt”, erklärt Prof. Dr. Szeimies. Hautärzte würden sich jede Hautveränderung genau anschauen und direkt sehen, ob es sich um eine Krebsvorstufe oder um ein harmloses Muttermal handele. Daraufhin könne vor Ort entschieden werden, ob eine Therapie, beispielsweise das Entfernen des Muttermals, notwendig sei.

Der Gesetzgeber sieht kostenlose Screenings ab dem 35. Lebensjahr vor. Die Knappschaft appelliert, sich schon frühzeitig regelmäßig untersuchen zu lassen und bietet daher alle zwei Jahre ein kostenloses Hautkrebsscreening für alle Altersgruppen an.

red / mp / asg

Uniklinik-Chef attackiert Lauterbach: Revolutionäre Ankündigungen, aber keine Taten

Der Chef der Universitätsmedizin Essen, Jochen Werner, kritisiert Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wegen der Krankenhaus-Reform: “Minister Lauterbach hat eine Jahrhundertreform angekündigt und von Revolution gesprochen, davon sehe ich nichts”, sagte Werner der “Rheinischen Post” (Dienstagsausgabe). “Er ist als Tiger gestartet, droht aber als Bettvorleger zu landen. Warum muss er seine Gedanken immer wieder im Gebrüll der Superlative ankündigen, statt sie leise in die Umsetzung zu überführen?” Bis zum 10. Juli wollen Bund und Länder sich über die Reform einigen.

Dazu sagte Werner: “Irgendein Eckpunkte-Papier wird man bis zum 10. Juli geeint bekommen und natürlich wird man dieses abgespeckte Resultat gebührend beklatschen. Das alles hilft aber nur im zweiten Schritt. Ohne einen belastbaren Finanzierungsplan für die perspektivisch zu erhaltenden und weiterzuentwickelnden Krankenhäuser wird es, auch in Anbetracht der steigenden Energie- und Lohnkosten, nicht gehen.”

Der Uniklinik-Chef fordert die planvolle Schließung von 25 Prozent der Häuser: “Manche sagen, dass Deutschland auch mit der Hälfte der Häuser auskommt. Wir sollten uns erst mal eine Zielmarke setzen, Schließung von etwa 25 Prozent der Häuser – und zwar nach einer festgelegten, transparenten Agenda.” Danach müsse die Lage beurteilt werden: “Klinikschließungen sind eine emotionale Sache. Damit dürfen wir den Landrat nicht allein lassen.”

red

Krankenkassen werfen Gesundheitsminister Lauterbach verpatzte Pflegereform vor

Zum Inkrafttreten der Pflegereform samt Beitragserhöhung haben die Kassen scharfe Kritik an Bund und Ländern geübt. Für eine nachhaltige und tragfähige pflegerische Versorgung und deren Finanzierung sei mit der Reform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach “nach wie vor keine Lösung gefunden”, heißt es in einem noch unveröffentlichten Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes, über das die “Neuen Osnabrücker Zeitung” (Samstagausgabe) berichtet. Das Pflegeentlastungsgesetz erfülle die selbst gesteckten Ziele der Regierung “bei Weitem nicht”.

Die Lasten würden allein bei den Beitragszahlenden abgeladen, “weil Bund und Länder ihrer Finanzierungsverantwortung nicht nachkommen”. Zu den Teilen der Reform, die an diesem Samstag in Kraft treten, gehört die Anhebung der Beiträge um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent. Dies soll zu Mehreinnahmen in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr führen.

Konkret wirft der GKV der Bundesregierung vor, rund 5,3 Milliarden Euro nicht erstattet zu haben, die die Pflegekasse zur Sicherung der Pflegeinfrastruktur in der Corona-Pandemie aufgebracht habe. Das Geld müsse der Bund “vollständig” zurückzahlen, weil es für versicherungsfremde Leistungen genutzt wurde. Gleiches gelte für die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige in Höhe von 3,5 Milliarden Euro jährlich, die ebenfalls vom Bund zurückzuzahlen seien.

Den Ländern werfen die Kassen vor, sich vor Investitionen in Pflegeeinrichtungen zu drücken, was zu Mehrkosten für Pflegebedürftige von im Schnitt 470 Euro pro Monat führe. Zudem würden Heimbewohnern Ausbildungskosten aufgedrückt, obwohl dies ebenfalls Ländersache sei. Allein dadurch könnten Pflegebedürftige um 105 Euro jeden Monat entlastet werden.

Dass stattdessen die Eigenanteile stetig stiegen, führe “faktisch zu einer Aushöhlung und damit Entwertung der bestehenden Leistungen”, beklagt der Kassen-Spitzenverband.

red

Derzeit 209 Impfstoff-Schadenersatzklagen anhängig

Im Vorfeld des für Montag am Landgericht Rottweil anberaumten Schadenersatzprozesses gegen den Impfstoffhersteller Biontech hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die exakte Zahl der vor Gericht anhängigen Schadenersatzklagen gegen Impfstoffhersteller veröffentlicht. “Derzeit sind 209 Schadensersatzbegehren gegen die Hersteller von Covid-19-Impfstoffen vor Gericht anhängig”, teilte das BMG auf Anfrage der “Welt am Sonntag” mit. Die Anzahl der Prozesse ist dem Ministerium auch deshalb bekannt, weil die Bundesrepublik Deutschland die Rechtsanwaltskosten und mögliche Schadenersatzforderungen für die Herstellerfirmen weitgehend trägt.

Dazu ist die Bundesrepublik gemäß den Verträgen mit den Impfstoffherstellern verpflichtet, welche die EU-Kommission während der Pandemie geschlossen hat. Anwälte der möglicherweise impfgeschädigten Kläger kritisieren die staatliche Kostenübernahme als Nachteil für die Kläger in den anlaufenden Prozessen. “Der Staat nimmt in den Covid-19-Prozessen eine Doppelrolle ein, die problematisch ist”, sagte der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, der den Kläger im Rottweiler Prozess gegen Biontech vertritt.

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, der nach eigenen Angaben rund 1.500 Mandanten in der Angelegenheit vertritt, befürchtet durch die staatliche Kostenübernahme Auswirkungen auf die anlaufenden Schadenersatzprozesse. “Die Hersteller haben aufgrund der staatlichen Bezahlung ihrer Anwälte nicht das geringste Interesse, einen Vergleich zu schließen”, sagte Ulbrich in der “Welt am Sonntag”. Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Linken, nannte es verständlich, “dass der Staat in der Pandemielage den Herstellern das Haftungsrisiko weitgehend abgenommen hat, um die Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoffen sicherzustellen”.

Allerdings sorge das bei den Betroffenen dafür, “dass sie sich einer kaum überwindbar erscheinenden Phalanx von Anwälten und Gutachtern entgegensehen, die sie im Auftrag der Rechtsabteilungen der Konzerne, aber auf Kosten der Steuerzahlenden, in einen Kampf David gegen Goliath drängen”, so Vogler. Zudem kritisierte sie, dass der Staat hier vollständig an der Seite der Konzerne stehe und den Bürgern bestenfalls nach einer Einkommensprüfung Rechtsberatungshilfe zukommen lasse. Dies “verschärft diese Schräglage und bedarf dringender Korrektur”, so Vogler.

red

Deutscher Städte- und Gemeindebund fordert mehr Geld für Krankenhausreform

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat Bund und Länder aufgefordert, für die Krankenhausreform mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. “Eine echte Krankenhaus- und Gesundheitsreform, die die Patienten im Blick hat, braucht Zeit und natürlich auch Geld”, sagte der Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagausgaben). “Ohne zusätzliche Mittel von Bund und Ländern wird die Transformation nicht umsetzbar sein.”

Landsberg verlangte ein Ende der Unterfinanzierung der Kliniken. “Aus Sicht der Kommunen ist es entscheidend, dass Bund und Länder mit einer nachhaltigen Krankenhausreform die Unterfinanzierung beseitigen und gleichzeitig qualitativ gute medizinische Versorgung in der Fläche sicherstellen”, mahnte der Verbandschef, der weiter auf eine bessere Vernetzung der stationären und ambulanten Einrichtungen pochte. “Dazu gilt es die stationäre und ambulante Gesundheitsversorgung stärker als bisher zu verzahnen. Hier greift die angedachte Reform viel zu kurz.”

red

Kampf gegen Hitze in Schulen: Lehrerverband fordert Maßnahmen

Angesichts der immer häufiger werdenden Hitzetage hat der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Heinz-Peter Meidinger, gefordert, Schulgebäude gegen Hitze nachzurüsten. “Es geht darum, Maßnahmen zu ergreifen, um für eine angenehme Temperierung in Schulgebäuden auch während Hitzephasen zu sorgen”, sagte Meidinger der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (Donnerstagausgabe). Das habe mit gut isolierten und energetisch sanierten Schulbauten zu tun.

Dazu gehöre aber auch, dass alle Schulen mit zentralen und dezentralen automatisierten Umluftanlagen ausgestattet würden, die beispielsweise in der Nacht kühle Luft in die Klassenzimmer bringen. “Das sollte nicht nur bei Schulneubauten und bei Generalsanierungen eingeplant werden, sondern auch in großem Umfang nachgerüstet werden”, so der Verbandspräsident. Hintergrund für diese Forderung ist, dass es bundesweit an Schulen trotz insgesamt steigender Temperaturen weniger Hitzefrei gibt.

Das liegt auch daran, dass häufig am Nachmittag noch Pflichtunterricht oder Zusatzangebote stattfinden. Meidinger sagte: “Deshalb ist es kaum möglich, wie früher üblich, die Kinder nach der vierten oder fünften Stunde nach Hause zu schicken.” Schulen hätten eine Aufsichtsverpflichtung, gerade wenn Eltern vom vorzeitigen Schulschluss nicht mehr rechtzeitig verständigt werden könnten.

“Es geht also weniger darum, Hitzefrei wieder einzuführen, sondern geeignete Maßnahmen zu ergreifen”, so der Verbandspräsident. Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung geht davon aus, dass es künftig durchschnittlich 10,9 Tage über 30 Grad Celsius jährlich geben wird. Zwischen 1961 und 1990 lag die Zahl der Hitzetage pro Jahr dagegen noch bei 3,6 Tagen.

red

Vier Bundesländer bieten kostenlose Drogentests an: Baden-Württemberg ist auch dabei

Vier der 16 Bundesländer wollen in speziellen Beratungsstellen kostenlose Drogentests anbieten, sogenanntes “Drug-Checking”, wie es das neue Bundesgesetz zur besseren Arzneimittelversorgung künftig erlaubt. Fünf Länder haben bereits entschieden, kein Drug-Checking zu erlauben. Das ergab eine Erhebung des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” (Mittwochausgabe), in der sich alle 16 Bundesländer zu ihren entsprechenden Plänen geäußert haben.

Demnach wollen nach Berlin und Thüringen, wo es bereits einschlägige Pilotprojekte gibt, nun auch Hessen und Baden-Württemberg diese Möglichkeit des neuen Arznei-Gesetzes der Ampel-Koalition nutzen. Mit dessen Verabschiedung wurde gerade der rechtliche Rahmen dafür geschaffen, dass die Länder “Drug-Checking” einführen dürfen. Konsumenten können dabei ihre gekauften Drogen anonym und kostenlos von Experten auf Gesundheitsgefahren prüfen lassen.

“Damit ist der Weg frei, Rahmenbedingungen für ein Drug-Checking-Modellvorhaben, wie zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vereinbart wurde, in Hessen zu definieren und es umzusetzen”, sagte Kai Klose (Grüne), Sprecher des hessischen Sozial- und Integrationsministers. Die Änderung auf Bundesebene übernehme in weiten Teilen die Vorschläge der hessischen Bundesratsinitiative von 2020. Auch die Landesregierung Baden-Württemberg befürwortet Drug-Checking. Der genaue Startzeitpunkt für entsprechende Modelle sei derzeit allerdings noch offen, teilte eine Sprecherin mit.

Gegen entsprechende Angebote haben sich die Landesregierungen von Brandenburg, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen entschieden. Die übrigen sieben Bundesländer – Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz und das Saarland – teilten dem RND mit, noch keine abgeschlossene Meinung oder konkretere Pläne zu dem Thema zu haben.

red

Bund und Länder planen Vernichtung von über 755 Millionen Corona-Masken aufgrund abgelaufener Haltbarkeit

Der Bund plant die Vernichtung von mindestens 755 Millionen Corona-Masken. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium der “Welt” (Dienstagsausgabe) auf Anfrage mit. Die Masken wurden Anfang 2020 zu Pandemiebeginn beschafft und haben mittlerweile ihr Haltbarkeitsdatum überschritten.

Das Ministerium sieht nun “eine zoll- und abfallrechtlich konforme energetische Verwertung vor”, so ein Sprecher. Betroffen seien 660 Millionen zertifizierte OP-Masken und rund 95 Millionen zertifizierte FFP2-Masken. Bisher hat das Gesundheitsministerium bereits in kleinerem Umfang Masken vernichten lassen.

“In Deutschland wurden bisher rund zwei Millionen OP-Masken sowie rund eine Million PfH energetisch verwertet”, so der Sprecher. PfH-Masken sind FPP2- und ähnliche Masken. Für die aktuelle Vernichtung im großen Stil hat das Haus von Minister Karl Lauterbach (SPD) Anfang Mai eine Ausschreibung gestartet, auf die sich externe Entsorgungsunternehmen bis Ende Mai bewerben konnten.

Dies geht aus Dokumenten hervor, die das Ministerium auf einer Vergabeplattform des Bundes hochgeladen hat. Hinzu kommt, dass auch ein Großteil der Bundesländer eine Verbrennung von Corona-Masken plant oder diese bereits durchgeführt hat. Dies geht aus einer der “Welt”-Abfrage bei allen Gesundheitsministerien der Länder hervor.

Zehn Länder geben an, insgesamt 57,38 Millionen Masken verbrannt zu haben oder die Verbrennung zeitnah durchführen zu wollen. Aus der FDP-Bundestagsfraktion kommt Kritik an der Vorgängerregierung. “Die teure Überbeschaffung unter dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist außer Kontrolle geraten. Es sind Fehler begangen worden, die sich nicht wiederholen dürfen”, sagte Karsten Klein, FDP-Obmann im Haushaltsausschuss, der “Welt”. Mit Blick auf künftige Krisen sei es wichtig, für eine Vorhaltung zu sorgen, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert. “Durch den Aufbau einer Nationale Reserve können Engpässe und Maskenkäufe zu überteuerten Preisen in der Zukunft verhindert werden”, so Klein.

Hier seien vor allem die Länder in der Pflicht. “Entscheidend ist, dass dabei ein rollierendes System etabliert wird und Masken an medizinische Einrichtungen abgegeben werden, bevor sie ihre Haltbarkeit verlieren.” Insgesamt müsse das Bundesgesundheitsministerium jetzt “unter Hochdruck” nach Möglichkeiten suchen, eine weitere Verschwendung von Steuergeldern zu vermeiden, so Klein.

Aus der Opposition kommt scharfe Kritik. “Die massenhafte Verbrennung von Corona-Masken durch das Bundesgesundheitsministerium ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung”, kritisiert Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag. Es sei absehbar gewesen, dass die Masken nach Ende der Maskenpflicht in vielen Bereichen nicht mehr verwendet werden.

“Minister Lauterbach hätte sich rechtzeitig um eine alternative Lösung kümmern müssen und die Masken etwa in großem Umfang an Arztpraxen, Krankenhäuser oder Behinderteneinrichtungen abgeben können”, so Vogler. Die Einrichtungen hätten dann selbst keine eigenen Masken mehr bestellen müssen und hätten Mitarbeiter und Patienten kostenlos schützen können.

red

Gesundheitsminister stellt ‘Hitzeschutzplan’ vor

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat eine Skizze für einen “nationalen Hitzeplan” vorgelegt. Wesentliche Teile der Strategie sollen demnach unter anderem die Nutzung des Hitzewarnsystems des Deutschen Wetterdienstes (DWD) sein, außerdem ein “Hitzemonitoring” durch das Robert-Koch-Institut (RKI), eine Werbekampagne des Ministeriums und der gezielte Schutz vulnerabler Gruppen, beispielsweise durch Hausärzte, die gezielt Kontakt zu bestimmten Patienten aufnehmen, oder diverse Arbeitsgruppen, die frühzeitig über die Lage beraten sollen. Denkbar seien auch SMS, die gezielt in bestimmten Gemeinden verschickt würden.

Für ein Auftaktgespräch am Montag wurden Vertreter aus Pflege, Ärzteschaft, Kommunen sowie Experten aus Praxis und Wissenschaft eingeladen. Es gebe “jedes Jahr tausende” Hitzetote in Deutschland und die Zahl werde in den kommenden Jahren steigen, sagte Lauterbach am Montag, dem müsse entgegengesteuert werden. Schon diesen Sommer sollten erste Schutzmaßnahmen greifen.

red