Krankenhausreform: Lauterbach offen für Schließung von bis zu 20 Prozent der Kliniken

Für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wäre es kein Problem, wenn durch die Umsetzung seiner Krankenhausreform jede fünfte Klinik in Deutschland schließen würde. “Wenn dann nachher 20 Prozent weniger Krankenhäuser da sind und wir haben eine bessere Versorgung, dann ist das aus meiner Sicht richtig, aber das ist nicht das Ziel der Reform”, sagte Lauterbach in der ARD-Sendung “Bericht aus Berlin”. Er wolle sich aber nicht im Vorfeld auf eine konkrete Zahl festlegen lassen.

“Das Ziel ist eben die bessere Versorgung”, so Lauterbach. Die Größenordnung 20 Prozent hatte die Deutsche Krankenhausgesellschaft selbst vor wenigen Tagen ins Spiel gebracht. Damit auch mit weniger Krankenhäusern die Notfallversorgung vor allem im ländlichen Raum gesichert bleibt, unterstützt Lauterbach die Forderungen nach mehr Rettungshubschraubern.

“Auf dem Land dürfen auch die Krankenhäuser nicht verschwinden in dem Sinne, dass dort dann gar nichts mehr ist”, sagte Lauterbach im “Bericht aus Berlin”. Diese sollten seiner Meinung nach künftig “die kleine Chirurgie” machen, “die kleine Notfallversorgung” und gleichzeitig durch mehr Hubschrauber an die großen Kliniken angebunden sein. Solch eine Reform der Notfallversorgung sei dringend geboten.

Anders als noch zu Jahresbeginn angekündigt, rechnet der Gesundheitsminister nicht damit, noch vor der Sommerpause seinen Gesetzentwurf vorlegen zu können. Bis dahin sollen nun erstmal Eckpunkte stehen. Über den Sommer solle dann gemeinsam mit den Ländern der Gesetzentwurf erarbeitet werden, kündigte Lauterbach an.

red

Maßnahmen gegen Hitzetote: Sozialverbände verlangen umgehende Umsetzung von Schutzplänen

Vor dem ersten Gespräch zwischen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Experten zu einem bundesweiten Hitzeplan kritisieren Sozialverbände, dass dieser zu spät komme. “Was früher ein `Jahrhundertsommer` war, ist heute Normalität”, sagte Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), dem Nachrichtenportal T-Online. Der SoVD begrüße Lauterbachs Pläne, habe aber schon in der Vergangenheit immer wieder Anstrengungen zum Schutz von besonders Gefährdeten gefordert.

“Jeder Hitzetote ist einer zu viel.” Auch der Sozialverband VdK kritisiert, dass der Hitze-Aktionsplan sowie Lauterbachs Treffen mit Experten am Montag “deutlich zu spät” komme. “So schnell wie möglich müssen dem Plan jetzt Taten folgen, denn jede Verzögerung geht auf Kosten der besonders Betroffenen”, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele T-Online.

Als rasche Maßnahmen fordert der VdK Klimaanlagen in Einrichtungen für Senioren und Kinder. “Altersheime, Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser müssen mit Klimaanlagen ausgerüstet werden”, so Bentele. Dabei müssten klimafreundliche Varianten gewählt werden, um den Klimawandel nicht zusätzlich zu verstärken.

Außerdem müssten in städtischen Gebieten dringend gekühlte Räume eingerichtet werden, in denen sich Senioren tagsüber abkühlen und vor Hitze schützen könnten. Auch Hitzeschutzpläne speziell für Hochalte und Pflegebedürftige seien erforderlich.

red

Werbeverbot: Özdemir legt Kompromiss zu Kindermarketing für Süßigkeiten vor

Berlin – Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hat seine Pläne für ein Werbeverbot konkretisiert, das Kinder vor Reklame für ungesunde Lebensmittel schützen soll. “Wir führen seit März mit den anderen Ressorts Gespräche. Wir haben Anregungen und Kritik einfließen lassen und unseren Entwurf entsprechend präzisiert. Wir konzentrieren uns bei den Sendezeiten nun auf die Kinder-Primetime – also auf die Zeitfenster, in denen besonders viele Kinder sehr viel schauen”, sagte Özdemir der “Rheinischen Post” (Samstagausgabe). “Unser Vorschlag: Die Werbeeinschränkung für ungesunde Lebensmittel soll wochentags von 17 bis 22 Uhr, samstags zusätzlich von 8 bis 11 Uhr und sonntags von 8 bis 22 Uhr gelten. Im ersten Entwurf war 6 bis 23 Uhr an allen Tagen vorgesehen”, sagte der Grünen-Politiker.

“Im Hörfunk verzichten wir auf eine Sendezeit-Regelung. Was Angebote im Internet angeht, sind alle gängigen Kanäle betroffen und auch Influencer, deren Inhalte zunehmend von Kindern konsumiert werden”, so Özdemir. Mit Blick auf ein bislang geplantes Plakatverbot auch im Umkreis von Sportplätzen sagte Özdemir nun: “Wir konzentrieren uns hier auf die direkte Ernährungsumgebung der Kinder: Kitas und Schulen. Und wir stellen klar, dass es kein Verbot von Werbung für Lebensmittel in Schaufenstern gibt”, sagte der Minister. “Zudem weiten wir die bereits vorhandene Ausnahme von Milch und Fruchtsäften auf Joghurt aus, der nicht extra gesüßt ist. Bei allen Produkten orientieren wir uns an der wissenschaftlich fundierten Nährwerttabelle der Weltgesundheitsorganisation, die ja unter Berücksichtigung medizinischer Erkenntnisse genau dafür erarbeitet wurde”, so Özdemir.

Nach breiter Kritik und angesichts einer Blockade der FDP in der Ampel-Koalition machte Özdemir deutlich, dass er für mehr Gesundheitsschutz die Regelungen angepasst habe, um Konsens in der Regierung herzustellen. “Wir präsentieren einen guten Vorschlag, der gerne noch ergänzt werden darf. Dann werden wir schnell ins Kabinett kommen”, sagte der Grünen-Politiker.

“Es gibt viele Eltern, die auf das Gesetz warten. Ich habe ein faires Angebot gemacht, das Kritik auch aufgreift. Kinder schützen, Eltern stärken – darum geht es mir.”

Man könne mit ihm immer reden und er freue sich über lösungsorientierte Gespräche, so Özdemir. “Aber über die Gesundheit der Kinder verhandle ich nicht.”

red

Mehr Transparenz in der Krankenversicherung: Lauterbach plant Vergleichsportal für Kassen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die gesetzlichen Krankenkassen zu mehr Transparenz zwingen und plant dazu ein Online-Portal mit einem umfassenden Vergleich der Servicequalität aller Kassen. “Für gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte wird ein übersichtliches und niedrigschwelliges digitales Informations- und Vergleichsangebot geschaffen”, heißt es im Referentenentwurf für ein “Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz”, über den die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” (Donnerstagausgaben) berichten. Danach müssen die Kassen auf dem Portal unter anderem veröffentlichen, wie oft sie Anträge von Versicherten auf bestimmte Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung abgelehnt haben und wie hoch die Zahl der Widersprüche und Klagen ist.

Dabei muss mindestens nach den Bereichen Zahnersatz, Hilfsmittel und Rehabilitation differenziert werden. Zudem werden die Kassen verpflichtet zu veröffentlichen, wie lange die Versicherten auf die Bearbeitung eines Antrags im Schnitt warten müssen. Darüber hinaus müssen sie Details zum Beschwerdemanagement und zur Förderung der Patientensicherheit veröffentlichen.

Auch der Grad der Digitalisierung, etwa die Zahl der mit einer elektronischen Patientenakte ausgestatteten Versicherten, soll auf dem Portal ausgewiesen werden. Der Gesetzesentwurf muss nun noch mit den anderen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt werden.

red

Studie: Tausende Menschen sterben jährlich in deutschen Krankenhäusern unnötig

In deutschen Kliniken kommt es jedes Jahr zu Tausenden vermeidbaren Todesfällen. Das geht aus einem Papier der Regierungskommission zur Krankenhausversorgung hervor, über das die “Süddeutsche Zeitung” (Donnerstagausgabe) berichtet. Demnach hat die Frage, wo Patienten mit schweren Erkrankungen behandelt werden, weitreichende Auswirkungen auf ihre Überlebenschancen.

Denn in vielen Krankenhäusern entspricht die Behandlungsqualität nicht den höchsten Standards. Als konkrete Beispiele werden in dem Papier der Kommission Schlaganfälle und Krebserkrankungen genannt. So könnten jedes Jahr fast 5.000 Menschen mehr einen Schlaganfall überleben, wenn alle in den dafür zertifizierten Krankenhäusern behandelt würden.

In diesen Kliniken, die über sogenannte “Stroke Units” verfügen, überleben 23,9 Prozent der eingelieferten Patienten das erste Jahr nach dem Schlaganfall nicht. In anderen Häusern sterben im Schnitt 30,4 Prozent binnen zwölf Monaten. Die Behandlungsqualität im Krankenhaus ist demnach relevanter für die Chancen der betroffenen Patienten als eine geringfügig längere Anfahrtszeit bis zur Klinik.

Auch bei Krebspatienten sind die Aussichten laut Papier deutlich besser, wenn die Behandlung in spezialisierten Zentren stattfindet. Insgesamt könnten jährlich 20.404 Lebensjahre von Krebspatienten gerettet werden, würde die Behandlung in zertifizierten Häusern nach höchsten Standards stattfinden, schreibt die Kommission. Diese Kennzahl lässt sich nicht präzise in vermeidbare Todesfälle umrechnen, weil bei manchen Patienten das Leben nur um einige Monate, bei anderen um viele Jahre verlängert und bei dritten vielleicht Heilung erreicht wird.

In einer früheren Analyse der AOK wird die Zahl der vermeidbaren Todesfälle auf etwa 4.700 im Jahr geschätzt. Die Unterschiede zwischen zertifizierten Kliniken und anderen, meist kleineren Krankenhäusern sind je nach Krebsart unterschiedlich groß. Besonders deutlich wird der Unterschied bei Brustkrebspatientinnen.

Hier bedeutet die Behandlung in einer Spezialklinik einen sogenannten “relativen Vorteil im Gesamtüberleben” von 23 Prozent. Bei Prostata- und Gebärmutterhalskarzinomen sind die Erfolgsaussichten mit 17 und 16 Prozent Überlebensvorteil in der Spezialklinik ebenfalls deutlich besser. Grundlage für die Analyse waren Daten der gesetzlichen Krankenversicherung, Qualitätsberichte der Krankenhäuser sowie Daten von medizinischen Registern und Fachgesellschaften.

Auch der GKV-Spitzenverband, der AOK Bundesverband und das Wissenschaftliche Institut der AOK waren beteiligt. Das Papier der Kommission soll am Donnerstag offiziell vorgestellt werden. Es kommt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zupass, der seit Monaten mit den Ländern um eine Krankenhausreform ringt.

red

Personalnot verschärft sich: Deutschland braucht bis 2035 132.000 zusätzliche Altenpflegekräfte

Mit der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen droht sich die Personalnot von Pflegeheimen und -diensten in Deutschland bald noch deutlich zu verschärfen: Allein bis zum Jahr 2035 werden deswegen voraussichtlich mindestens 132.000 zusätzliche Altenpflegekräfte benötigt. Das zeigt eine neue Bedarfsprognose, die ein Verbändebündnis unter Beteiligung der Privaten Krankenversicherung (PKV) auf Grundlage amtlicher Bevölkerungsdaten erstellt hat und über die die “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” (Donnerstagausgabe) berichtet. Zugleich sind überproportional viele der derzeit 655.000 Beschäftigten in der Altenpflege älter als 50 Jahre, wie die Analyse weiter zeigt.

Mehr als ein Drittel erreiche bis zur Mitte des kommenden Jahrzehnts das Rentenalter und müsse deshalb durch Nachwuchskräfte ersetzt werden. Schon heute gilt die Altenpflege als eines der Berufsfelder mit den größten Personalengpässen. Der voraussichtliche Mehrbedarf an Altenpflegekräften unterscheidet sich allerdings stark je nach Bundesland, so die Prognose: Während etwa in Sachsen und Sachsen-Anhalt bis 2035 nur knapp 12 Prozent mehr Pflegestellen geschaffen und besetzt werden müssten, seien es in Nordrhein-Westfalen gut 17 Prozent und in Bayern sogar 25 Prozent.

Zu dem Bündnis, das als “Initiative für eine nachhaltige und generationengerechte Pflegereform” auftritt, gehören neben dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) etwa die Arbeitgeber-Bundesvereinigung BDA und der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe.

red

Stammzellenforscher: Geklonte Menschen sind in absehbarer Zukunft unwahrscheinlich

Münster – Der Stammzellforscher Hans Schöler glaubt nicht, dass es in absehbarer Zukunft geklonte Menschen geben wird. “Ich bin der festen Überzeugung: Bevor nicht eine Maus auf diese Weise auf die Welt kommt, müssen wir keine Angst vor dem Menschen aus dem Labor haben”, sagte er der “Zeit”. “Meines Erachtens wird es den geklonten Menschen nicht geben.”

Die Hürden seien einfach zu hoch, so Schöler. Amerikanischen und israelischen Forschern war es zuletzt gelungen, aus menschlichen Körperzellen im Labor frühe Embryonen heranzuziehen. Die Forscher sprechen bei ihren Erfolgen von einem menschlichen Embryonenmodell, das sie im Labor geschaffen haben.

Sie wollen an diesem Modell die frühe Embryonalentwicklung studieren, individuelle Zelltherapien für Patienten entwickeln oder Fehlgeburten vermeiden helfen.

red

Bundesweite Razzien wegen gefälschter Corona-Atteste

Dresden – Am Dienstag hat die Polizei bundesweit etliche Einrichtungen wegen des Verdachts auf gefälschte Corona-Atteste durchsucht. In insgesamt 142 Objekten in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Berlin, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden 174 unrichtige Atteste sichergestellt, wie die Staatsanwaltschaft Dresden am Mittwoch mitteilte. Hintergrund der Ermittlungen ist der Fall einer in Sachsen ansässigen Ärztin, der vorgeworfen wird, seit Beginn der Corona-Pandemie gewerbsmäßig sogenannte Gefälligkeitsatteste ausgestellt zu haben, in denen dem jeweiligen Patienten pauschal und zu Unrecht bescheinigt werde, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kontraindiziert sei, ein unbegrenztes Impfverbot jeglicher Art bestehe oder aus medizinischen Gründen Covid-19-Testungen nur über den Speichel möglich seien.

Die Ausstellung der Atteste soll hierbei im Vorfeld ausschließlich ohne eigene Wahrnehmungen vom körperlichen Zustand des Attestempfängers, ohne Anamneseerhebung, ohne Untersuchung sowie ohne Abklärung der tatsächlichen medizinischen Befunde erfolgt sein. In den vergangenen Monaten hatte im Zusammenhang mit den Ermittlungen es bereits Durchsuchungen gegeben.

red

Nutzung von Gesundheitsdaten soll zukünftig auch ohne Einwilligung erlaubt sein

Die Gesundheitsdaten der gesetzlich Versicherten sollen künftig ohne deren ausdrückliche Einwilligung für verschiedene Forschungszwecke und von den Krankenkassen zur Früherkennung zum Beispiel von Krebserkrankungen genutzt werden. Das geht aus dem Referentenentwurf aus dem Haus von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für ein “Gesundheitsdatennutzungsgesetz” hervor, über den die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” (Mittwochausgaben) berichten. Mit der Gesetzesänderung würden bürokratische und organisatorische Hürden bei der Datennutzung abgebaut, heißt es in dem Entwurf, der nun mit den anderen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt werden muss.

Konkret können danach sämtliche in der elektronischen Patientenakte gespeicherten Daten wie Befunde oder Laborwerte zum Beispiel von Pharmakonzernen für die Forschung verwendet werden – solange der einzelne Versicherte nicht aktiv widerspricht. Die Nutzung dieser Gesundheitsdaten, die pseudonymisiert vorliegen, muss bei einer neu zu schaffenden “Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für Gesundheitsdaten” beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt und genehmigt werden. Eine elektronische Patientenakte soll allen Versicherten ab Anfang 2025 automatisch zur Verfügung stehen.

Neu ist zudem, dass die Krankenkassen künftig die Gesundheitsdaten ihrer Versicherten für die Steuerung der Versorgung nutzen dürfen. Auch hier gilt eine “Opt-out-Regelung” – die Versicherten müssen also aktiv widersprechen, wenn sie das nicht wollen. Die Datennutzung war bisher ausgeschlossen, um zu verhindern, dass die gesetzlichen Kassen besonders kranke und damit kostenintensive Versicherte vergraulen.

Die von den Kassen erhobenen Daten dürfen zum Beispiel verwendet werden, um seltene Krankheiten oder Krebsrisiken früh zu erkennen oder gefährliche Wechselwirkungen beziehungsweise falsche Dosierungen bei Arzneimitteln zu entdecken. Im Entwurfstext ist allerdings von einer Begrenzung auf “schwerwiegende gesundheitliche Risiken” die Rede. Sofern eine konkrete Gefahr entdeckt wird, sind die Kassen verpflichtet, die Versicherten darüber umgehend zu informieren.

“Diese Empfehlung ist als unverbindliche Empfehlung auszugestalten, medizinische Unterstützung eines Leistungserbringers in Anspruch zu nehmen”, heißt es in dem Entwurf.

red

Telefonische Krankschreibung soll unbefristet möglich werden

Die in der Pandemie erprobte telefonische Krankschreibung soll jetzt unbefristet eingeführt werden. Ärzte sollen bei Patienten, die keine schweren Krankheitssymptome haben, die Arbeitsunfähigkeit nach einer telefonischen Beratung feststellen können, wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben) berichten. Das Angebot soll sich jedoch ausschließlich auf in der jeweiligen ärztlichen Praxis “bekannte” Patienten beschränken, heißt es im neuen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Telefonische Krankschreibung erspare Patienten den Weg zum Arzt und erleichtere den Praxen die Arbeit, sagte der SPD-Politiker den Funke-Zeitungen. “Das macht Sinn bei Fällen ohne schwere Symptomatik.” Wer wolle, könne in solchen Fällen auch weiter zum Arzt gehen.

Ziel sei es aber, die überfüllten Praxen zu entlasten. Die zwischenzeitlich ausgelaufene Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese, die im Rahmen der Corona-Pandemie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gestattet wurde, habe sich in der Praxis als sinnvolle Entlastung erwiesen, heißt es im Gesetzentwurf.

red