Arzneimittel richtig einnehmen: Wann Sie die Tablette teilen dürfen und auf was noch zu achten ist

Schätzungen zufolge nimmt etwa jeder zweite Patient hierzulande seine dauerhaft verordneten Medikamente nicht richtig ein. Deshalb ist es hilfreich, einige Grundregeln zu kennen. Der Experte des Bundesverbands der Pharmazeutschen Industrie e.V. (BPI) und Apotheker Thomas Brückner erklärt, was bei der Anwendung von Arzneimitteln zu beachten ist. Die genannten allgemeinen Ratschläge bieten aber keine Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung und können keinen Arztbesuch ersetzen.

Ob Tablette, Tropfen, Salbe oder Saft – damit eine Therapie erfolgreich ist, muss man Arzneimittel ordnungsgemäß anwenden. Das klingt einfacher, als es ist.
Bei allen Arzneimitteln gilt immer: Lesen Sie die Hinweise in der Packungsbeilage aufmerksam und fragen Sie im Zweifel Ihren Arzt oder Ihren Apotheker vor Ort.

“Sie sind Hauptansprechpartner, zum Beispiel wenn es um die genaue Dosierung und richtige Anwendung des Arzneimittels geht”, sagt Brückner. “Verschreibungspflichtige Arzneimittel bekommen Sie ohnehin nur auf ärztliche Verordnung, nichtverschreibungspflichtige Präparate gegen leichtere Beschwerden können Sie nach der Beratung in der Apotheke kaufen.”

Ist eine genaue Tageszeit für die Einnahme von Tabletten vorgeschrieben, sollten Sie diese einhalten. Dabei hilft es, einen Wecker oder ein Mobiltelefon zu stellen. Nehmen Sie die Tabletten in einer aufrechten Körperhaltung ein und schlucken Sie diese am besten mit 100 Millilitern stillen Wassers. Schwarzer Tee, Kaffee, Milch, Säfte und Alkoholika sind nicht geeignet. Diese Getränke können das Arzneimittel unwirksam machen, Grapefruitsaft kann Nebenwirkungen sogar verstärken.

Nur, wenn eine Sollbruchstelle in der Mitte der Tablette zu erkennen ist, dürfen Sie eine Tablette teilen oder vierteln. Dann ist gewährleistet, dass jeweils die Hälfte oder ein Viertel der Wirkstoffe auch genau in der Teilmenge enthalten sind. Diese Kerbe ist nicht zu verwechseln mit der sogenannten “Schmuckrille”, die man nicht aufbrechen darf. Lesen Sie aufmerksam die Hinweise in der Packungsbeilage und fragen Sie im Zweifelsfall in Ihrer Apotheke nach. Wenn es zu schwierig ist, die dafür geeigneten Tabletten mit den Fingern zu zerteilen, können Sie in der Apotheke einen Tablettenteiler kaufen.

Viele Arzneimittel, besonders Flüssigkeiten oder Cremes, die am Auge angewendet werden, sind im Interesse der Patientinnen und Patienten frei von Konservierungsmitteln. Werden diese steril abgefüllten Produkte nach Öffnung des Behältnisses monatelang gelagert und danach erneut benutzt, besteht eine potenziell hohe Gefahr für Infektionen. Zwischenzeitlich können sich Keime aus der Luft in diesen Produkten vermehrt haben. Außerdem ist es wichtig, dass die Arzneimittel nur von ein und derselben Person benutzt werden, damit sich keine Keime übertragen.

mp/asg

Kassenärzte-Chef: Wer die Notaufnahme ohne Ersteinschätzung aufsucht, soll zahlen

Kassenärzte-Chef Andreas Gassen fordert eine Gebühr für Patienten, die künftig ohne vorherige telefonische Ersteinschätzung die Notaufnahme aufsuchen. Er begrüße die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), den Rettungsdienst unter 112 und den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 virtuell zusammenzuschalten, um dort eine Ersteinschätzung vorzunehmen und den Anrufenden anschließend richtig zu leiten, sagte Gassen dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”. Wer weiterhin direkt in die Notaufnahme gehe, ohne vorher die Leitstelle anzurufen, müsse gegebenenfalls eine Notfallgebühr entrichten, “denn das kostet die Solidargemeinschaft unterm Strich mehr Geld und bindet unnötig medizinische Ressourcen”.

Es werde immer argumentiert, derartige Gebühren seien unsozial, sagte er: “Unsozial ist in meinen Augen jedoch, den Notdienst unangemessen in Anspruch zu nehmen und damit das Leben anderer Menschen zu gefährden”, so der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Und er fügte hinzu: “Wer noch selbst in eine Notaufnahme gehen kann, ist oft kein echter medizinischer Notfall.”

red

Kiffen bald erlaubt: Lauterbach plant Cannabis-Legalisierung

Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Anbau von drei Pflanzen zum Eigenkonsum soll in Deutschland künftig legal sein. Das schreibt das “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Mittwochausgaben) unter Berufung auf überarbeitete Gesetzespläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für die Cannabis-Legalisierung. Demnach werden auch sogenannte “Cannabis Social Clubs” legalisiert.

Diese Vereine versorgen ihre Mitglieder mit Cannabisprodukten aus dem eigenen Anbau. Dieses Modell gibt es bereits in Spanien und auf Malta. Damit die EU die deutsche Cannabis-Legalisierung genehmigt, soll es allerdings anderes als bisher vorgesehen zunächst keinen generellen freien Verkauf von Cannabis-Produkten geben.

Vielmehr ist die Abgabe in lizenzierten Geschäften nur in regionalen Modellprojekten geplant, die auf fünf Jahre befristet sind. In den betreffenden Regionen soll dann wissenschaftlich untersucht werden, wie sich der legale Verkauf auf den Konsum und den Schwarzmarkt auswirkt.

red

Wenn Arbeit krank macht: Suchthaft Beschäftigte haben doppelt so viele Gesundheitsprobleme

Wer arbeitssüchtig ist, ist deutlich kränker als andere Beschäftigte. Das geht aus einer Studie für die Hans-Böckler-Stiftung hervor, über die die “Süddeutsche Zeitung” berichtet. Demnach arbeiten zehn Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland suchthaft.

Das heißt, sie arbeiten nicht nur exzessiv, sondern auch zwanghaft. 28 Prozent der Betroffenen bezeichnen ihre Gesundheit als weniger gut oder schlecht. Das ist ein doppelt so hoher Anteil wie bei Menschen, die normal arbeiten, so die Studienautoren des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und der TU Braunschweig.

90 Prozent der Suchtarbeiter melden binnen eines Jahres Beschwerden, und zwar im Schnitt sieben Stück: von Rückenschmerzen über Probleme an Muskeln und Skelett bis zu Psychosomatischem wie Schlafstörungen und Niedergeschlagenheit. Die Arbeitssucht hat gravierende gesellschaftliche Folgen, warnen die Forscher. Suchthaft Arbeitende seien besonders von einem erhöhten Risiko für Burnout und depressiven Verstimmungen betroffen – und können dadurch länger ausfallen.

Das halten die Forscher nicht nur aus der Perspektive der Betroffenen, sondern auch für Betriebe und die Gesellschaft problematisch. Arbeitsausfälle könnten zu Unterbrechungen der Produktion führen. Wegen des demografischen Wandels sind Arbeitskräfte schon jetzt in vielen Branchen knapp.

red

TÜV-Verband fordert mehr Tempo beim Ausbau der Radinfrastruktur: Unfallzahlen steigen besorgniserregend

Die Zahl der Fahrradunfälle stieg 2022 um 16 Prozent auf fast 97.700. Dabei kamen 470 Radfahrer ums Leben – der höchste Wert seit 2006. E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden wuchsen um 49 Prozent auf 8.260. Der TÜV-Verband fordert mehr Tempo beim Ausbau der Radinfrastruktur.

“Die Radverkehrsinfrastruktur muss dringend ausgebaut werden, um Zweiradfahrende besser zu schützen”, sagt Marc-Philipp Waschke, Experte für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. Eine wichtige Voraussetzung dafür sei die angekündigte Reform des Straßenverkehrsrechts in Deutschland. Die Kommunen bräuchten mehr eigene Zuständigkeiten und Kompetenzen, um den Straßenverkehr zu entflechten, bei Bedarf zu verlangsamen und ein flüssiges und sicheres Nebeneinander verschiedener Fortbewegungsformen zu ermöglichen.

Besonders besorgniserregend sind aus Sicht des TÜV-Verbands die stark steigenden Unfallzahlen mit Pedelecs. So waren von den 470 im Jahr 2022 tödlich verunglückten Radfahrenden 206 mit einem Pedelec unterwegs. Das entspricht einem Anteil von 44 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der getöteten Pedelec-Fahrenden um 57 Prozent angestiegen.

“Räder und E-Scooter brauchen für mehr Sicherheit mehr Straßenfläche”, sagt Waschke. Durchgängige Radverkehrsnetze in Ballungszentren und Radschnellwege im ländlichen Raum könnten mehr direkte Verbindungen schaffen und somit einen sicheren Radverkehr fördern. Auch ausreichend gute und sichere Abstellanlagen seien vielerorts Mangelware. Das komme letztlich auch dem Fußverkehr zu Gute.

Das Verbot von E-Scooter-Angeboten in Städten sei die falsche Antwort auf die steigende Beliebtheit dieser Fahrzeuge. Mehr Akzeptanz und Vertrauen würden europaweit einheitliche Vorschriften schaffen, die grundlegende Anforderungen an die technische Sicherheit und die jeweiligen Straßenverkehrsordnungen in den EU-Mitgliedsstaaten stellen.

Gleichzeitig fordert der TÜV-Verband die Einhaltung und Überwachung der Verkehrsregeln im Zweiradverkehr. “Nicht wenige Radfahrende halten sich nicht an grundlegende Verkehrsregeln, überfahren Ampeln bei Rot oder fahren mit hoher Geschwindigkeit auf Gehwegen und gefährden damit Zufußgehende”, sagt Waschke.

E-Scooter-Fahrende sind häufig unerlaubt auf Bürgersteigen, zu zweit oder alkoholisiert unterwegs. Im Jahr 2021 war bei fast jedem fünften Unfall mit Elektrorollern Alkohol im Spiel (18,1 Prozent). “Die polizeiliche Verkehrsüberwachung darf angesichts des steigenden Verkaufsaufkommens nicht vernachlässigt werden”, sagt Waschke. Die personellen Kapazitäten für diesen Kernbereich der Polizeiarbeit müssten erhöht werden, um aggressives Fahrverhalten, Falschfahrten sowie Alkohol- und Drogenverstöße im Sinne der Verkehrssicherheit zu ahnden.

mid/asg

Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr bleibt bestehen

Die im November 2021 eingeführte Corona-Impfpflicht für Soldaten der Bundeswehr soll aufrechterhalten werden. “Aktuell besteht kein Grund, etwas an der Duldungspflicht der Corona-Impfung in der Bundeswehr zu ändern”, sagte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums der “Welt” (Freitagausgabe). “Ziel der Impfpflicht ist der Schutz des Individuums und der militärischen Gemeinschaft vor der Ausbreitung von Infektionskrankheiten.”

Die Pflicht orientiert sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission und beinhaltet daher drei Impfungen. Aus der Opposition im Bundestag wird die Corona-Impfpflicht für Bundeswehr-Soldaten infrage gestellt. Rüdiger Lucassen, verteidigungspolitischer Sprecher der AfD, sagte: “Die Corona-Impfpflicht war von Anfang an völlig unverhältnismäßig und hat das Vertrauen vieler treuer Bundeswehr-Soldaten in die politische und militärische Führung erschüttert. Die Covid-19-Impfung muss, insbesondere aufgrund der nicht unerheblichen Nebenwirkungen, sofort aus der Liste der duldungspflichtigen Impfungen gestrichen werden.” Die Melderate für schwerwiegende unerwünschte Wirkungen liegt laut Gesundheitsministerium bei 0,02 Prozent. Diese Melderate bezieht sich auf alle Verdachtsmeldungen, unabhängig davon, ob tatsächlich die Impfung die Ursache für die Beschwerden darstellt.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Linke-Fraktion, Kathrin Vogler, sagte, nach dem Auslaufen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 sei die Impfpflicht für Soldaten der Bundeswehr aus der Zeit gefallen. Wenn für Menschen, die mit besonders vulnerablen Personen arbeiteten, eine Impfpflicht nicht mehr erforderlich erscheine, dann sei sie für Soldaten erst recht nicht begründbar. “Sie muss aufgehoben werden”, sagte Vogler.

Der verteidigungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Alexander Müller, verteidigt hingegen die Impfpflicht für Soldaten. “Eine allgemeine Impfpflicht lehne ich aus verschiedenen Gründen ab. Die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr hängt jedoch auch am Gesundheitszustand der Frauen und Männer, welche sich freiwillig zum Dienst verpflichtet haben.”

Vor diesem Hintergrund halte er in diesem speziellen Kontext die Aufrechterhaltung einer Impfpflicht für Bundeswehrangehörige für vertretbar, so Müller. Regelmäßig werden Soldaten wegen Gehorsamsverweigerung verurteilt, weil sie der Pflicht zur Corona-Impfung nicht nachgekommen sind. In den meisten Fällen geht es um Geldstrafen, in wenigen Fällen sogar um Freiheitsstrafen auf Bewährung.

In einigen Fällen wurden die Verfahren eingestellt – wegen Geringfügigkeit oder unter Geldauflagen. So verurteilte etwa das Amtsgericht Neuburg im Oktober 2022 einen Soldaten zu einem Strafarrest von sechs Monaten, dessen Vollstreckung für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Bewährungsauflage gilt zudem eine Zahlung in Höhe von 2.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, wie eine Richterin am Amtsgericht mitteilte.

red

Ende der Maskenpflicht in Kliniken? Deutsche Krankenhausgesellschaft sieht keine Notwendigkeit mehr

Im Hinblick auf das Ende der Corona-Maßnahmen am 7. April hält der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, eine flächendeckende Maskenpflicht in Krankenhäusern für nicht mehr erforderlich. “Durchgängig Maskenpflicht überall, das macht einfach keinen Sinn. Das macht für die Mitarbeiter keinen Sinn”, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben).

Das könne man auch den Besuchern nicht zumuten. “Mir ist kein Krankenhaus bekannt, was jetzt für sich definiert hat, beispielsweise über diese auslaufenden Regeln hinaus durchgängig die Maskenpflicht beibehalten zu wollen.” Bestimmte Bereiche wie der OP, Intensivstationen oder die Behandlung von Patienten mit Corona oder Grippe würden ohnehin bestimmten Infektionsschutzbestimmungen unterliegen.

“Der Infektionsschutz ist im Krankenhaus nichts, was durch Corona eingeführt wurde und mit Auslaufen der Corona regeln wieder abgeschafft ist”, so Gaß. Im Detail könnten sich die einzelnen Regeln der Krankenhäuser aber unterscheiden. Ähnlich wird es nach dem 7. April in der Pflege ablaufen.

“Die meisten Pflegeheime werden dem Fallen der Maskenpflicht folgen”, sagte Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerates, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben). Bei Erkältungssymptomen würden die Menschen eher zu Hause oder freiwillig eine Maske tragen. “Das ist der Appell an den gesunden Menschenverstand, der jetzt plakatiert ist.”

red

Pflegekräftemangel verschärft sich: Ausbildungsverträge gehen zurück

Zum Jahresende 2022 haben sich insgesamt 146.500 Personen in Deutschland in einer Pflege-Ausbildung befunden. Davon hatten 52.300 Auszubildende im vergangenen Jahr einen Vertrag zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann unterschrieben, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) nach ersten vorläufigen Ergebnissen am Dienstag mit. Gegenüber dem Vorjahr waren das sieben Prozent oder 4.000 weniger neu abgeschlossene Ausbildungsverträge (2021: 56.300 Neuverträge).

Bei den Ergebnissen sei aber zu beachten, dass die Zahlen vorläufig seien und für das Jahr 2022 noch Datenlücken bestünden, so das Bundesamt. Endgültige Ergebnisse zu den Auszubildenden in der Pflege zum Stichtag 31. Dezember 2022 und zu weiteren Merkmalen sind demnach voraussichtlich erst im Juli 2023 verfügbar. Ende 2022 befanden sich insgesamt rund 110.800 Pflegefachfrauen und 35.800 Pflegefachmänner in Ausbildung.

Das entsprach einem Frauenanteil von 76 Prozent. Auch bei den Neuabschlüssen verzeichnete dieses Berufsbild mit 38.800 neuen Verträgen einen Frauenanteil von rund drei Viertel (74 Prozent) – nur 13.500 Männer schlossen 2022 einen Ausbildungsvertrag als Pflegefachmann ab. Die Datenlage ist in den Bundesländern derzeit sehr unterschiedlich.

Während unter anderem Bremen, Rheinland-Pfalz und Sachsen davon ausgehen, dass es zu keinen größeren Abweichungen zwischen vorläufigen und endgültigen Ergebnissen kommt, seien die Ergebnisse in einigen anderen Bundesländern derzeit noch mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, so das Bundesamt.

red

Hausärzteverband für dauerhafte telefonische Krankschreibung und warnt vor Versorgungsengpässen

Die Vizechefin des Deutschen Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, fordert eine dauerhafte Verlängerung der am Freitag auslaufenden Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung und warnt andernfalls vor einer massiven Verschlechterung der medizinischen Versorgung. “Um es klar zu sagen: Ohne die telefonische Krankschreibung geht es nicht mehr”, sagte Buhlinger-Göpfarth dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagausgaben). Das gelte insbesondere in den akuten Infektwellen, wie es sie im vergangenen Winter gegeben habe.

“Wer der telefonischen Krankschreibung jetzt den Stecker zieht, gefährdet die Versorgung und nimmt in Kauf, dass die Hausarztpraxen immer weiter unter Druck geraten”, sagte sie. Die telefonische Krankschreibung müsse daher dauerhaft etabliert werden, ohne die bisherige Beschränkung auf leichte Atemwegserkrankungen, verlangte die Medizinerin. “Warum eine Regelung, die die vergangenen Jahre hervorragend funktioniert hat, jetzt ohne Not gestrichen werden soll, ist schlichtweg nicht nachvollziehbar”, beklagte die Vizechefin des Verbandes.

Es gelte, die knappen ärztlichen Ressourcen möglichst effizient einsetzen, sonst fehle die Zeit an anderer Stelle, mahnte sie. Hausärzte könnten am besten einschätzen, wann eine telefonische Krankschreibung sinnvoll ist und wann nicht, argumentierte der Verband. Ohne die bisherige Beschränkung auf Atemwegserkrankungen könnte auch Patienten, die beispielsweise an einem leichten Magen-Darm-Infekt litten und keiner medizinischen Behandlung vor Ort bedürften, der Weg in die Praxen erspart bleiben, sagte Buhlinger-Göpfarth.

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) forderte eine Beibehaltung. Politik und Fachleute seien sich einig gewesen, aus der Corona-Pandemie lernen zu müssen und Bewährtes zu bewahren, sagte der Gesundheitsexperte des Verbandes, Thomas Moormann, dem RND. “Bei der telefonischen Krankschreibung, die sehr erfolgreich praktiziert wurde und die man durchaus als Innovation bezeichnen könnte, zeigt sich das nun leider nicht”, beklagte er. Dabei wäre die dauerhafte Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung für Arztpraxen wie für die Patienten eine große Entlastung.

Er forderte die Ampelkoalition auf, die Beibehaltung gesetzlich zu regeln. Die in der Corona-Pandemie eingeführte Sonderregelung, die unnötige Kontakte reduzieren und Corona-Infektionen vermeiden sollte, läuft am Freitag aus. Bei leichten Erkältungsbeschwerden war es seit Frühjahr 2020 möglich, sich telefonisch bis zu sieben Tage krankschreiben zu lassen.

Die Regelung wurde mehrfach durch den zuständigen Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen verlängert.

red

Krankenhäuser dürfen ungeimpfte Mitarbeiter entlassen, entscheidet das Bundesarbeitsgericht

Medizinischen Fachangestellten darf gekündigt werden, wenn sich diese nicht gegen Covid-19 impfen lassen wollen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, wie es am Donnerstag in einer Pressemitteilung bekannt gab. Eine nicht geimpfte medizinische Fachangestellte hatte gegen einen Krankenhausbetreiber geklagt, der ihr noch vor Inkrafttreten der gesetzlichen Impfpflicht gekündigt hatte, nachdem sich diese nicht impfen lassen wollte.

Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts urteilte nun, das Berufungsgericht habe zutreffend angenommen, dass die Kündigung nicht gegen das Maßregelungsverbot verstoße. Das wesentliche Motiv für die Kündigung sei nicht die Weigerung der Klägerin gewesen, sich einer Impfung gegen SARS-CoV-2 zu unterziehen, sondern der beabsichtigte Schutz der Krankenhauspatienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion durch nicht geimpftes medizinisches Fachpersonal. Dabei sei es rechtlich ohne Bedeutung, dass die Kündigung vor Inkrafttreten der gesetzlichen Impfpflicht erklärt worden ist, hieß es.

Auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bestünden keine Bedenken an der Wirksamkeit der Kündigung.

red