RKI meldet am Dienstag 4252 Corona-Neuinfektionen und 255 Todesfälle

Seit Montag (08.03.21) gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung, die abhängig vom Infektionsgeschehen auf Landkreisebene die stufenweise Öffnung vieler geschlossener Bereiche vorsieht. Und so sieht die Lage am Dienstag 09.03. in Deutschland aus:

Die Gesundheitsämter meldeten dem Robert Koch-Institut insgesamt 4.252 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden binnen 24 Stunden weitere 255 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Vor genau einer Woche waren 3.943 Neuinfektionen und 358 Todesfälle registriert worden. (Stand: 09.03.). Gestern wurden 5.011 Fälle gemeldet.

Erfahrungsgemäß fallen die Zahlen am Wochenende und zu Wochenbeginn niedriger aus, da unter anderem weniger getestet wird.

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 2.509.445 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 72.189. Das sind 255 mehr als am Vortag. Rund 2.319.600 (+8.700) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 09.03.)

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) steigt laut RKI sinkt leicht auf 67,5 (Vortag: 68). In der Vorwoche am Dienstag lag der Wert bei 65. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

red

Die Angst vor der Spritze

In jeder TV-Nachrichtensendung gibt es derzeit neue Nahrung für die tief verwurzelte Furcht: Überall werden Nadeln in Oberarme gestochen. Eine Tatsache, die Menschen mit Trypanophobie, wie Fachleute die krankhafte Angst vor Spritzen nennen, in akuten Stress versetzt.

Klar ist: Wer Angst vor einer Spritze hat, ist nicht allein. Mehr als jedem Fünften ist laut einer US-amerikanischen Studie mulmig zumute, wenn er sich etwa für eine Reise impfen lassen muss. “Das Unbehagen kann sogar so weit gehen, dass man in Ohnmacht fällt”, heißt es im Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau”. Gefährlich wird es, wenn deswegen notwendige Blutuntersuchungen unterlassen oder Impfungen verschleppt werden – so wie die gegen das Corona-Virus.

Dabei hilft häufig schon ein einfühlsames Verhalten des Arztes sowie ein aufklärendes Gespräch gegen die Spritzen-Angst. “Das löst den Knoten oft schon”, beobachtet Allgemeinmediziner Dr. Markus Frühwein, in dessen Münchner Praxis Schutzimpfungen zum Spezialgebiet gehören.

Um einer Ohnmacht vorzubeugen, können vor einer Injektion die Muskeln in Armen und Beinen rhythmisch angespannt werden. Dabei werden die Gefäße zusammengepresst, das Blut versackt nicht so leicht und die Patienten gewinnen die Kontrolle über ihren Körper wieder – was ihnen oft auch einen Teil der Angst nimmt.

Auch die Luft bis zum Piks anzuhalten ist ein Weg, die Furcht zu überwinden: Das Gehirn nimmt Wissenschaftlern zufolge Schmerzen dann weniger stark wahr. Reicht das allein nicht aus, können Psychotherapeuten in fünf bis zehn Sitzungen die Panik nehmen. Dies gelingt durch Konfrontation mit Nadeln in kleinen Schritten.

Allgemeinmediziner Frühwein versucht zudem, die ersten Impferlebnisse mit positiven Erinnerungen zu verbinden. Zum Beispiel durch ein Pflaster mit Glitzer-Marienkäfern oder Gespenstern, die im Dunklen leuchten. Auch die Aussicht auf ein Päckchen Gummibärchen lässt viele Impfneulinge Mut fassen. Wichtig: Eltern sollen den Impftermin nicht dramatisieren – dann geht auch der Nachwuchs eher entspannter damit um.

Rudolf Huber / glp

Baden-Württemberg: Das sind die neuen Corona-Regeln ab Montag, 08. März

Die Corona-Regeln im Baden-Württemberg sind von Montag, 08. März an wieder etwas lockerer.

Und so sehen die neuen Corona-Regeln aus: 

  • Treffen von bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten sind wieder möglich. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Paare die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt. Sollte ein Haushalt bereits aus fünf oder mehr Personen über 14 Jahren bestehen, so darf sich dieser Haushalt mit einer weiteren nicht dem Haushalt angehörigen Person treffen.(*)
  • Buchhandlungen dürfen wieder unter den Hygieneauflagen für den Einzelhandel öffnen – Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske), Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter (m²) für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren Kunden für jede weiteren 20 m² Verkaufsfläche.
  • Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Garten-, Bau-, und Raiffeisenmärkte dürfen wieder ihr komplettes Sortiment anbieten. Hier gelten ebenfalls die Hygieneauflagen für den Einzelhandel.
  • Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen (ohne Schwimmbäder) ist für den kontaktarmen Freizeit- und Amateurindividualsport mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Paare die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt. Weitläufige Anlagen dürfen auch von mehreren individualsportlichen Gruppen genutzt werden (nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten). Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist nur im Freien möglich. Die Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist in keinem Fall erlaubt.(*)
  • Körpernahe Dienstleistungen sind wieder erlaubt. Dazu zählen Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen. Bei den Behandlungen müssen Kund*innen und Beschäftige eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Wenn bei einer Behandlung oder aus anderen Gründen keine Maske getragen werden kann, müssen die Kund*innen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest haben. Für die Mitarbeitenden braucht es ein Testkonzept.(*)
  • Friseurbetriebe und Barbershops dürfen wieder alle Dienstleistungen anbieten. Bei den Behandlungen müssen Kund*innen und Beschäftige eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Wenn bei einer Behandlung oder aus anderen Gründen keine Maske getragen werden kann, müssen die Kund*innen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest haben.
  • Boots- und Flugschulen dürfen wieder öffnen. Bei der praktischen Ausbildung und Prüfung müssen Schüler*innen und Ausbildende eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Der Theorieunterricht darf nur online stattfinden.
  • Der Einzelhandel darf sogenanntes „Click & Meet“ anbieten. Kund*innen können nach vorheriger Terminabsprache sich in einem festen Zeitfenster in einem Laden beraten lassen und einkaufen. Dabei darf nicht mehr als ein Kunde pro 40 Quadratmeter (m²) gleichzeitig anwesend sein. In einem Geschäft mit 420 m² Verkaufsfläche, dürfen also gleichzeitig zehn Kunden nach vorheriger Terminabsprache anwesend sein. Kund*innen und Beschäftige müssen eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen.(*)
  • Nach vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten dürfen Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten besucht werden.(*)
  • Nach vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten können Archive, Bibliotheken und Büchereien wieder besucht werden.*
  • Eheschließungen sind wieder unter der Teilnahme von 10 Personen möglich. Die Kinder der Eheschließenden zählen hierbei nicht mit.
  • Erste-Hilfe-Kurse sind wieder möglich. Voraussetzung ist, dass alle teilnehmenden einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttest haben.

Zusätzliche Lockerungen in Landkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50

  • Stabil bedeutet: Das Gesundheitsamt muss feststellen, dass die Inzidenz seit fünf Tagen unter 50 liegt.
  • Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte können unter geltenden Hygieneauflagen für diesen Bereich wieder komplett öffnen: Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske), Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter (m²) für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren Kunden für jede weiteren 20 m² Verkaufsfläche.
  • Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten können auch ohne vorherige Buchung besucht werden. Die Kontaktdaten der Besucher*innen müssen dokumentiert werden.
  • Kontaktarmer Sport in kleinen Gruppen von nicht mehr als zehn Personen ist im Freien und auf Außensportanlagen möglich.
  • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre anbieten. Dies gilt nicht für Ballett- und Tanzschulen.
  • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre anbieten. Dies gilt nicht für Ballett- und Tanzschulen.
  • Steigt in einem Landkreis die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 50, entfallen diese Lockerungen automatisch wieder.

Zusätzliche Lockerungen in Landkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 35

  • Treffen von bis zu zehn Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten sind wieder möglich. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei wieder mit.

„Notbremse“ in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100

Steigt in einem Landkreis nach Feststellung des Gesundheitsamts die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100, treten automatisch in diesem Landkreis folgende Beschränkungen in Kraft:

  • Erweiterte Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt plus eine weitere nicht zum Haushalt gehörende Person; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
  • Schließung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr.
  • Schließung von Außensportanlagen für den Amateur und individuellen Freizeitsport. Individualsport ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörende Person erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Umkleiden, Aufenthaltsräume und andere Gemeinschaftseinrichtungen, wie sanitäre Anlagen dürfen nicht genutzt werden.
  • Der Einzelhandel darf kein Click & Meet anbieten.
  • Schließung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen), mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege.

red

Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg

RKI meldet am Montag 5011 Corona-Neuinfektionen und 34 Todesfälle

Ab am Montag (08.03.21) tritt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung in Kraft, die abhängig vom Infektionsgeschehen auf Landkreisebene die stufenweise Öffnung vieler geschlossener Bereiche vorsieht. Und so sieht die Lage am Montag 08.03. in Deutschland aus:

Die Gesundheitsämter meldeten dem Robert Koch-Institut insgesamt 5.011 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden binnen 24 Stunden weitere 34 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Vor genau einer Woche waren 4.732 Neuinfektionen und 60 Todesfälle registriert worden. (Stand: 08.03.).

Erfahrungsgemäß fallen die Zahlen am Wochenende und zu Wochenbeginn niedriger aus, da unter anderem weniger getestet wird.

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 2.505.193 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 71.934. Das sind 34 mehr als am Vortag. Rund 2.310.900 (+6.600) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 08.03.)

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) steigt laut RKI auf 68. In der Vorwoche am Montag lag der Wert bei 66. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

red

Maske auf Rädern

Maskiert im Auto sitzen – das hätte es in Zeiten vor Corona wohl nur zu Karneval gegeben. Doch inzwischen sind immer mehr Menschen mit Mund-Nasen-Schutz auf vier Rädern unterwegs. Und das findet in der Bevölkerung offenbar große Zustimmung.

Denn jeder dritte Autofahrer wünscht sich die Ausweitung der Maskenpflicht im Auto auf Bundesebene. Das ist das Ergebnis einer aktuellen und repräsentativen Umfrage von AutoScout24 und Innofact. Vor allem ältere Verkehrsteilnehmer sind demnach dafür, die Maskenpflicht in ganz Deutschland verbindlich einzuführen.

16 Prozent sind ganz einfach froh, dass Masken im Auto verbindlich sind. Und 9,0 Prozent der Befragten finden die Maßnahme zwar gut, doch sie geht ihnen nicht weit genug: Sie fordern die Pflicht zur Mund-Nasenbedeckung auch auf Fahrer und deren Haushaltsangehörige auszuweiten.

Doch nicht jeder ist begeistert von der Maskenpflicht im eigenen Fahrzeug. So sagen laut AutoScout24-Umfrage 27 Prozent: Das lehne ich ab, was ich im Auto mache, ist Privatsache! Weitere 16 Prozent sind dagegen, weil sie im Auto kein Ansteckungsrisiko sehen. Und 14 Prozent lehnen die Regelungen der Hauptstädter aus anderen Gründen ab.

Vor allem jüngere Autohalter überzeugt die Maske im Auto nicht: 59 Prozent der Fahrer unter 30 Jahren lehnen die Maskenpflicht ab, nur 42 Prozent in dieser Altersgruppe sind dafür. Ganz anders beurteilen Fahrer ab 50 Jahren die Lage: 55 Prozent sprechen sich für die Maskenpflicht aus, 45 Prozent sind dagegen.

Ralf Loweg / glp

Corona-Schnelltests starten am Montag

Kornwestheim. Am kommenden Montag, 8. März 2021, starten die Schnelltests auf das Coronavirus in allen Kindertagesstätten und Schulen in Kornwestheim. Die Stadtverwaltung setzt hier auf eine dezentrale Lösung. So wird jede Kita und jede Schule zur Teststelle.

Die Beschäftigten in den Einrichtungen sind entsprechend geschult worden, so dass sie die Abstriche entnehmen und auswerten können. Zum Einsatz gelangt der Anterio Nasal Test. Um ein zuverlässiges Ergebnis zu bekommen, ist dafür lediglich ein Abstrich im vorderen Nasenraum erforderlich. Aus allen Kitas und Schulen haben jeweils zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulungen im Kultur- und Kongresszentrum das K teilgenommen. Nach der praktischen Einführung folgte die Einführung in ein spezielles EDV-System, um die jeweiligen Ergebnisse zu dokumentieren.

“Regelmäßige Testungen plus die Einhaltung von Hygienemaßnahmen sind das A und O für eine gute Prävention”, betonte Oberbürgermeisterin Ursula Keck, die zum Auftakt der ersten Schulung dabei war. Dass die Teams in den Einrichtungen diese Tests durchführen, sei wichtig, um den Betrieb in den Kitas und Schulen aufrechtzuerhalten oder – wie an den weiterführenden Schulen – wieder aufnehmen zu können.

Matthias Häußler, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Kornwestheim und Rettungssanitäter, erklärte gemeinsam mit Dr. Karl-Hermann Roesch, Vorsitzender des DRK-Ortsvereins Kornwestheim, ganz anschaulich erklärt, wie solch eine Testung abläuft und was dabei zu beachten ist.  “Am besten führen Sie die Tests im Freien oder an einem geöffneten Fenster durch, um sich und andere zu schützen”, lautete einer der zahlreichen Tipps, die der Experte seinen Zuhörerinnen und Zuhörern mit auf den Weg gab.

Dr. Roesch machte außerdem auf die Bedeutung zum Tragen der Schutzkleidung aufmerksam. “Sie sollten immer einen Schutzkittel und Schutzhandschuhe tragen”, betonte er. Der Arzt erklärte ganz praktisch, wie der Abstrich entnommen und schließlich ausgewertet wird. Das Wattestäbchen, mit dem der Abstrich entnommen wird, soll ganz sanft zwischen zwei Fingern gehalten werden. Mit vier, fünf leichten Drehungen wird schließlich der Abstrich entnommen und in das mit wenigen Tropfen einer Flüssigkeit gefüllte Teströhrchen gesteckt.

Unter der Aufsicht der beiden Experten durften die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schulung sich gegenseitig testen.

Zum Start der Tests hat jede Einrichtung ein Paket mit dem erforderlichen Zubehör erhalten. Dazu gehören FFP2-Masken, Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzbrille und Schutzkleidung, wie Overalls und OP-Kittel, und natürlich Testkits.

red

RKI meldet am Samstag 9557 Corona-Neuinfektionen und 300 Todesfälle

Der Corona-Lockdown wurde bis zum 28. März verlängert und so sieht die Lage am Samstag 06.03. in Deutschland aus:

Die Gesundheitsämter meldeten dem Robert Koch-Institut insgesamt 9.557 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden binnen 24 Stunden weitere 300 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Vor genau einer Woche waren 9.762 Neuinfektionen und 369 Todesfälle registriert worden. Gestern wurden 10.580 Fälle verzeichnet. (Stand: 06.03.)

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 2.492.079 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 71.804. Das sind 300 mehr als am Vortag. Rund 2.299.400 (+7.400) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 06.03.)

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) steigt laut RKI leicht auf 65,6 (Vortag 65,5). In der Vorwoche am Samstag der Wert bei 64. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

red

RKI meldet am Freitag 10 580 Corona-Neuinfektionen und 264 Todesfälle

Der Corona-Lockdown wurde bis zum 28. März verlängert und so sieht die Lage am Freitag 05.03. in Deutschland aus:

Die Gesundheitsämter meldeten dem Robert Koch-Institut insgesamt 10.580 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden binnen 24 Stunden weitere 264 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Vor genau einer Woche waren 9.997 Neuinfektionen und 394 Todesfälle registriert worden. Gestern wurden 11.912 Fälle verzeichnet. (Stand: 05.03.)

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 2.482.522 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 71.504. Das sind 264 mehr als am Vortag. Rund 2.292.100 (+8.600) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 05.03.)

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) steigt laut RKI leicht auf 65,4 (Vortag 64,7). In der Vorwoche am Freitag der Wert bei 63. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

red

Lockdown wird bis 28. März verlängert – je nach Infektionslage viele Öffnungsmöglichkeiten

Nach einem rund neunstündigen Gesprächsmarathon haben Bund und Länder am späten Mittwochabend den weiteren Corona-Fahrplan bis Ende März bekanntgegeben. Der Lockdown wird demnach erneut bis 28. März verlängert – allerdings mit vielen Öffnungsmöglichkeiten je nach Infektionslage. Außerdem dürfen einige Geschäfte wieder öffnen und bei Treffen sind ab kommender Woche wieder mehr Kontaktpersonen erlaubt. Ab der kommenden Woche übernimmt zudem der Bund die Kosten für einen Corona-Schnelltest pro Woche für jeden Bürger.

Geplante Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie Foto: Bundesregierung

Hier die Beschlüsse des Gipfels im Überblick:

1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben bestehen. Der Lockdown wird grundsätzlich bis zum 28. März 2021 verlängert.

2. Die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften mit Freunden, Verwandten und Bekannten wird ab 8. März wieder erweitert: Es sind nunmehr private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.

In Regionen mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro Woche können die Möglichkeiten zu privaten Zusammenkünften erweitert werden auf den eigenen und zwei weitere Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse). Danach wird die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

3. Nachdem erste Öffnungsschritte im Bereich der Schulen und Friseure sowie einzelne weitere Öffnungen in den Ländern bereits vollzogen wurden, werden nunmehr in einem zweiten Öffnungsschritt im öffentlichen Bereich

    • Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte zukünftig einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm wieder öffnen.
    • Darüber hinaus können ebenfalls die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen, wobei für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen, bei denen -wie bei Kosmetik oder Rasur– nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung ist.
    • Zugleich werden alle geöffneten Einzelhandelsbereiche die Einhaltung der Kapazitätsgrenzen und Hygienebestimmungen durch strikte Maßnahmen zur Zugangskontrolle und konsequente Umsetzung der Hygienekonzepte sicherstellen.

4. Einen dritten Öffnungsschritt kann ein Land in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen gehen:

a. Wird in dem Land oder einer Region eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreicht, so kann das jeweilige Land folgende weitere Öffnungen entsprechend landesweit oder regional vorsehen:

  • die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm;
  • die Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten;
  • kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in dem Land oder der Region an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 50 Neuinfektionen an, wird ab dem zweiten darauffolgenden Werktag in den geöffneten Bereichen nach Ziffer 6b verfahren.

b. Wird in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht, so kann das jeweilige Land folgende weitere Öffnungen entsprechend landesweit oder regional vorsehen:

  • die Öffnung des Einzelhandels für sogenannte Terminshopping-Angebote („Click and meet“), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung im Geschäft zugelassen werden kann.
  • die Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung;
  • Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen.

Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Absprachen zu treffen, um eine länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).

5. Der vierte Öffnungsschritt kann – wiederum in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen – erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat:

a. Wenn die 7-Tage-Inzidenz 14 Tage lang nach dem Inkrafttreten des dritten Öffnungsschritts landesweit oder regional stabil bei unter 50 Neuinfektionen bleibt, kann das Land entsprechend landesweit oder regional folgende weitere Öffnungen vorsehen:

  • die Öffnung der Außengastronomie;
  • die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos;
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich.

b. Besteht in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage- Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, so kann das jeweilige Land 14 Tage nach dem dritten Öffnungsschritt folgende weitere Öffnungen landesweit oder regional vorsehen:

  • Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung; Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich.
  • die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besuchern mit einem tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest;
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest verfügen.

Steigt 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohne an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).

6. Der fünfte Öffnungsschritt kann – wiederum in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen – erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem vierten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat:

a. Wenn die 7-Tage-Inzidenz 14 Tage lang nach dem Inkrafttreten des vierten Öffnungsschritts landesweit oder regional stabil bei unter 50 Neuinfektionen bleibt, kann das Land entsprechend landesweit oder regional folgende weitere Öffnungen vorsehen:

  • Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Außenbereich;
  • Kontaktsport in Innenräumen

b. Besteht in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, so kann das jeweilige Land 14 Tage nach dem vierten Öffnungsschritt folgende weitere Öffnungen landesweit oder regional vorsehen:

  • die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einer bzw. einem weiteren für jede weiteren 20 qm;
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich (ohne Testerfordernis).Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).

Über weitere Öffnungsschritte und die Perspektive für die hier noch nicht benannten Bereiche aus den Branchen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 22. März 2021 im Lichte der Infektionslage unter Berücksichtigung der angelaufenen Teststrategie, des Impfens, der Verbreitung von Virusmutanten und anderer Einflussfaktoren beraten.

red

Quelle: Bundesregierung.de

RKI meldet am Donnerstag 11912 Corona-Neuinfektionen

Der Corona-Lockdown wurde bis zum 28. März verlängert und so sieht die Lage am Donnerstag 04.03. in Deutschland aus:

Die Gesundheitsämter meldeten dem Robert Koch-Institut insgesamt 11.912 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden binnen 24 Stunden weitere 359 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Vor genau einer Woche waren 11.869 Neuinfektionen und 385 Todesfälle registriert worden. Gestern wurden 9.019 Fälle verzeichnet. (Stand: 04.03.)

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 2.471.942 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 71.240. Das sind 359 mehr als am Vortag. Rund 2.283.400 (+9.000) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 04.03.)

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) steigt laut RKI leicht auf 64,7 (Vortag 64). In der Vorwoche am Donnerstag lag der Wert bei 62. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

red