Die aktuellen Corona-Zahlen vom Mittwoch

Seit Montag spielt in Baden-Württemberg die Sieben-Tage-Inzidenz keine Rolle mehr: Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen die allermeisten Beschränkungen. Ebenso entfallen in Baden-Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen. Damit setzt das Land die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August um.

Der Fokus liegt nun besonders auf der sogenannten „3G-Regel“. Für Geimpfte, Genesene oder (negativ) Getestete gibt es  erheblich weniger Einschränkungen – egal wie hoch die Corona-Inzidenz im jeweiligen Landkreis gerade ist.

Die Lage in Baden-Württemberg: 

Screenshot: Landesgesundheitsamt (Stand: 18.08.21 – 16Uhr)

Nach Daten des DIVI-Intensivregisters (www.intensivregister.de) von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 18.08.2021, 16 Uhr insgesamt 61 COVID-19-Fälle (Vortag: 58) in Baden-Württemberg in intensivmedizinischer Behandlung, davon werden 31 (Vortag: 31) invasiv beatmet. Insgesamt sind derzeit 2.010 Intensivbetten (Vortag:2009) von betreibbaren 2.349 Betten belegt.

So sehen die aktuellen Zahlen vom Mittwoch im Landkreis Ludwigsburg aus: 

Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Mittwoch bei 33,9 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 32,3. Vor genau einer Woche bei 24,2. Das geht aus Zahlen von Mittwochnachmittag hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand:18.08.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 42 Neuinfektionen registriert. (Vortag: 63; Vorwoche: 41). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt unverändert bei mindestens 519. Rund 26.698 (+11) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 18.08.)

Affalterbach ( 176 | 0 )
Asperg ( 756 | 0 )
Benningen am Neckar ( 260 | 0 )
Besigheim ( 672 | 1 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.554 | 6 )
Bönnigheim ( 551 | 0 )
Ditzingen ( 1.244 | 1 )
Eberdingen ( 309 | 0 )
Erdmannhausen ( 194 | 0 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 627 | 1 )
Freudental ( 168 | 0 )
Gemmrigheim ( 267 | 1 )
Gerlingen ( 735 | 1 )
Großbottwar ( 358 | 0 )
Hemmingen ( 331 | 2 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 276 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 373 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 881 | 3 )
Kornwestheim ( 2.058 | 2 )
Löchgau ( 297 | 1 )
Ludwigsburg ( 5.008 | 5 )
Marbach am Neckar ( 731 | 0 )
Markgröningen ( 789 | 4 )
Möglingen ( 716 | 2 )
Mundelsheim ( 137 | 0 )
Murr ( 266 | 1 )
Oberriexingen ( 125 | 0 )
Oberstenfeld ( 393 | 1 )
Pleidelsheim ( 318 | 0 )
Remseck am Neckar ( 1.273 | 5 )
Sachsenheim ( 1.053 | 0 )
Schwieberdingen ( 484 | 4 )
Sersheim ( 324 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 488 | 0 )
Tamm ( 439 | 1 )
Vaihingen an der Enz ( 1.507 | 0 )
Walheim ( 145 | 0 )

red

Krankschreibungen: Rückenprobleme auf Platz eins

Die Arbeitsbedingungen im Home-Office sind oft nicht optimal. Häufig fehlen dort ein geeigneter Schreibtisch und Bürostuhl. Die Folge: Das lange Sitzen in ungesunder Haltung vor dem Rechner führt zu mehr Nacken-, Schulter- und Rückenbeschwerden. Und deshalb sind diese erstmals seit Jahren Ursache Nummer eins für Krankschreibungen.

Laut der Daten der KKH Kaufmännische Krankenkasse sind im ersten Halbjahr 2021 bundesweit rund ein Fünftel (20,4 Prozent) der eingereichten Atteste auf Muskel-Skelett-Erkrankungen zurückzuführen. Im ersten Corona-Jahr 2020 lag der Anteil noch bei 17,3 Prozent, die Jahre zuvor schwankte er zwischen 15 und 16 Prozent.

Im Vergleich zu anderen Diagnosen stiegen aber nicht nur die Fallzahlen, sondern auch die Krankheitsdauer: 25,4 Prozent der Fehltage führt die KKH bisher in diesem Jahr auf Erkrankungen des Bewegungsapparates zurück. In den Jahren zuvor schwankte der Anteil noch zwischen 22 und 23 Prozent. “Insgesamt verursachten KKH-versicherte Arbeitnehmer mit diagnostizierten Muskel-Skelett-Erkrankungen bis Ende Juni dieses Jahres 1,5 Millionen Fehltage im Job”, so die Assekuranz.

Außer unpassender Infrastuktur können auch psychische Belastungen Verspannungen und Schmerzen verursachen. So schlagen etwa die Corona-bedingte Wirtschaftskrise, Existenzängste, Unsicherheit und das Gefühl des Kontrollverlusts auf die Seele. Durch Home-Office verschwimmen außerdem die Grenzen zwischen Arbeits- und Privatleben immer mehr, etwa wenn es durch den Wegfall des Arbeitsweges vom Bett direkt an den Rechner geht und weit nach Feierabend noch berufliche Anrufe und Mails erledigt werden.

Weil viele Beschäftigte auch nach Ende der Pandemie von zu Hause aus arbeiten werden, rät die KKH Unternehmen, einen stärkeren Fokus auf die Gesundheit im Home-Office zu legen und ihr betriebliches Gesundheitsmanagement den neuen Herausforderungen anzupassen. Dazu gehören nicht nur im Büro, sondern auch zu Hause ein ergonomischer Arbeitsplatz und bedarfsgerechte Präventionsmaßnahmen, etwa aktive Pausen und spezifische Rückenübungen.

Rudolf Huber / glp

Sonnenbaden: Die Dosis macht das Gift

Wenn die Wolken verschwinden, heißt das für viele: Sonne tanken! Die warmen Strahlen heitern uns auf, kurbeln die körpereigene Vitamin D-Produktion an und helfen so unter anderem auch dabei, die Knochen zu stärken, weil der “Sonnenstoff” zusätzliches Kalzium in unser Skelett schleusen kann. Ein alter Grundsatz der Medizin gilt aber auch beim Sonnenbaden: Die Dosis macht das Gift. Welche Gefahren im Schein der Sonne zu erwarten sind, erklärt Peter Wolf, Experte für Dermatologie an der Med Uni Graz.

Es gibt wohl nur wenige Menschen, die in ihrem Leben komplatt von Sonnenbränden verschont geblieben sind. Egal, ob man beim Sonnenbaden eingeschlafen ist, mit der Creme nicht alle Stellen berücksichtigt hat oder beim Skifahren im Winter unerwartet erwischt wurde: Ein Sonnenbrand sollte nicht als Lappalie behandelt werden. Denn dabei werden Zellen der Oberhaut durch die Strahlen der Sonne geschädigt und lösen eine Entzündung der darunterliegenden Lederhaut aus. Die Gefäße erweitern sich und das Areal wird stärker durchblutet, weswegen die “verbrannte” Stelle rot und warm wird. Bei intensiveren Sonnenbränden kann auch Flüssigkeit in das Gewebe austreten, was zur Blasenbildung auf der Haut führt.

Die Langzeitfolgen von zu exzessivem Sonnenbaden ohne Schutz sind den meisten bekannt: Vor allem der schwarze Hautkrebs (malignes Melanom) wird durch häufige Sonnenbrände gefördert. Ein Schutz mit adäquater Sonnencreme und der richtigen Bekleidung ist daher äußerst wichtig, auch wenn man die perfekte Bräune für den Sommer haben will.

Bei der Krankheit, die oft fälschlicherweise als “Sonnenallergie” bezeichnet wird, handelt es sich meist um die sogenannte “Polymorphe Lichtdermatose”. Die schlimmsten Symptome treten meist nach der ersten direkten Sonneneinstrahlung im Frühsommer oder Sommer auf, nehmen aber im Laufe des Jahres bei weiteren Stunden in der Sonne ab.

Menschen mit dieser Erkrankung leiden nach direkter Sonneneinstrahlung an juckenden Ausschlägen, Rötungen, Bläschenbildung oder einem brennenden Schmerz an der betroffenen Stelle. Die genauen Gründe, wieso es zu diesen Ausbrüchen kommt, sind noch unklar. Betroffene können sich durch die richtige Bekleidung und einer Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor schützen. Auch das “Abhärten” durch immer stärkere Bestrahlung kann dabei helfen, die Folgen abzumildern.

Die gute Nachricht: “Sonnenalleriker” scheinen ein besonders robustes Immunsystem zu haben und damit verbunden ein vermindertes Hautkrebsrisiko.

Rudolf Huber / glp

Zahl der Neuinfektionen verdoppelt sich im Vergleich zur Vorwoche

Seit Montag spielt in Baden-Württemberg die Sieben-Tage-Inzidenz keine Rolle mehr: Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen die allermeisten Beschränkungen. Ebenso entfallen in Baden-Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen. Damit setzt das Land die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August um.

Der Fokus liegt nun besonders auf der sogenannten „3G-Regel“. Für Geimpfte, Genesene oder (negativ) Getestete gibt es  weniger Einschränkungen – egal wie hoch die Corona-Inzidenz im jeweiligen Landkreis gerade ist.

Die Lage in Baden-Württemberg: 

Screenshot: Landesgesundheitsamt (Stand: 17.08.21 – 16Uhr)

Nach Daten des DIVI-Intensivregisters (www.intensivregister.de) von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 17.08.2021, 16 Uhr insgesamt 58 COVID-19-Fälle (Vortag: 54) in Baden-Württemberg in intensivmedizinischer Behandlung, davon werden 31 (Vortag: 29) invasiv beatmet. Insgesamt sind derzeit 2.010 Intensivbetten (Vortag:1.949) von betreibbaren 2.343 Betten belegt.

So sehen die aktuellen Zahlen vom Dienstag im Landkreis Ludwigsburg aus: 

Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Dienstag bei 32,3 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 26,6. Vor genau einer Woche bei 19,3. Das geht aus Zahlen von Dienstagnachmittag hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand:17.08.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 63 Neuinfektionen registriert. (Vortag: 11; Vorwoche: 36). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt unverändert bei mindestens 519. Rund 26.687 (+18) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 17.08.)

Affalterbach ( 176 | 2 )
Asperg ( 756 | 0 )
Benningen am Neckar ( 260 | 1 )
Besigheim ( 671 | 0 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.548 | 10 )
Bönnigheim ( 551 | 1 )
Ditzingen ( 1.243 | 3 )
Eberdingen ( 309 | 0 )
Erdmannhausen ( 194 | 0 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 626 | 2 )
Freudental ( 168 | 0 )
Gemmrigheim ( 266 | 0 )
Gerlingen ( 734 | 1 )
Großbottwar ( 358 | 1 )
Hemmingen ( 329 | 3 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 276 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 373 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 878 | 0 )
Kornwestheim ( 2.056 | 2 )
Löchgau ( 296 | 0 )
Ludwigsburg ( 5.003 | 6 )
Marbach am Neckar ( 731 | 1 )
Markgröningen ( 785 | 4 )
Möglingen ( 714 | 6 )
Mundelsheim ( 137 | 0 )
Murr ( 265 | 0 )
Oberriexingen ( 125 | 0 )
Oberstenfeld ( 392 | 1 )
Pleidelsheim ( 318 | 2 )
Remseck am Neckar ( 1.268 | 5 )
Sachsenheim ( 1.053 | 4 )
Schwieberdingen ( 480 | 2 )
Sersheim ( 324 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 488 | 2 )
Tamm ( 438 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 1.507 | 1 )
Walheim ( 145 | 0 )

red

Kinder-Impfung: Stiko als wichtigster Ratgeber

Kinder gegen Corona impfen oder nicht? Diese Frage spaltet die deutsche Elternschaft. 17 Prozent möchten ihr Kind impfen lassen, 28 Prozent auf keinen Fall. 43 Prozent würden erst einer entsprechenden Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) folgen. Wenn die Stiko diese ausspräche, wäre sogar die Hälfte der Eltern für eine Impfpflicht. So steht es in der Studie “Familien in der Krise” der pronova BKK, für die 1.000 Menschen mit mindestens einem Kind im Haushalt befragt wurden.

Derzeit sind mit den Corona-Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna zwei Präparate für Kinder ab zwölf Jahren zugelassen. Empfohlen wird die Immunisierung aber nur bei bestimmten Vorerkrankungen. Für jüngere Kinder gibt es aktuell noch keine zugelassenen Vakzine. Die Studie zeigt, dass die Impfbereitschaft in Familien bei 60 Prozent liegt – allerdings nur für den Fall, dass die Stiko eine Impfempfehlung auch für alle Kinder ausspricht.

“Wir sehen einmal mehr, wie groß das Vertrauen der Eltern in die Stiko ist. Sie ist die Instanz, auf die Eltern ihre Entscheidungen beim Thema Impfen in vielen Fällen stützen”, sagt Dr. Gerd Herold, Beratungsarzt bei der pronova BKK.

Die Sorgen vor Nebenwirkungen der Impfung sind bei 58 Prozent der Befragten größer als vor einer Ansteckung mit dem Virus, einem schweren Krankheitsverlauf und auch vor Spätfolgen wie Long Covid. Deutliche Mehrheiten sind dafür, zuerst solche Personengruppen zu impfen, die ein höheres Risiko haben, schwer an Covid zu erkranken.

Rudolf Huber / glp

Zeckenstich-Risiko bei der Urlaubsplanung beachten

Viele Menschen machen sich in den Sommermonaten Gedanken um Zeckenstiche und mögliche Konsequenzen für die Gesundheit. Vor allem diejenigen, die sich viel im Freien aufhalten, sollten auch bei der Urlaubsplanung das Risiko von Zeckenstichen berücksichtigen, so die der Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).

In den meisten Fällen sind Zeckenstiche harmlos. Nur selten werden dabei Krankheiten übertragen. In Deutschland spielen vor allem zwei Krankheiten eine Rolle: die Borreliose und die FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis).

Borrelien – die Erreger der Borreliose – kommen überall in Deutschland vor, aber nur ein geringer Teil der Zecken ist infiziert. Eine Borreliose äußert sich meist durch eine ringförmige, wandernde Hautrötung um die Einstichstelle. Sie kann aber auch zu Entzündungen des Nervensystems oder der Gelenke führen. Die Borreliose ist eine bakterielle Erkrankung, die wirksam mit Antibiotika behandelt werden kann. Viele Mythen, die in den sozialen Medien über die Borreliose zu lesen sind, basieren nicht auf belegten, wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Die FSME ist eine Entzündung des Gehirns und der Hirnhäute. Das Risiko einer FSME-Infektion ist wesentlich kleiner als das, eine Borreliose zu bekommen. Nur wenige Zecken tragen das FSME-Virus. Allerdings kommen diese infizierten Zecken in manchen Regionen vermehrt vor. Aktuelle Karten und Informationen zu den Risikogebieten bietet beispielsweise das Robert Koch- Institut (RKI) an. Eine FSME kann leicht verlaufen und nur Grippe-ähnliche Symptome verursachen. Manchmal zieht sie aber auch schwere Erkrankungen und Langzeitschäden nach sich. Die UPD: “Es gibt keine direkte Behandlung gegen das Virus. Bei einer Erkrankung können lediglich die Symptome behandelt werden.”

Einfache Verhaltensmaßnahmen helfen, das Risiko für Zeckenstiche zu senken: Dazu gehören geschlossene Schuhe und lange Kleidung, die eine Barriere für die Zecken darstellen. Auf heller Kleidung sind Zecken zudem leichter erkennbar und können direkt entfernt werden. Auch zeckenabweisende Mittel können unterstützend eingesetzt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die keinen absoluten Schutz bieten und die Wirkung zeitlich begrenzt ist.

Wichtig ist es auch, den Körper gleich nach einem Aufenthalt in der freien Natur wie Wald und Wiesen auf Zecken zu untersuchen. Zecken bewegen sich häufig länger auf dem Körper, bevor sie stechen. Aber auch nach einem Stich sollten Betroffene die Zecken schnellstmöglich entfernen. Das verhindert vor allem die Infektion mit Borrelien: Diese werden nicht sofort bei dem Stich, sondern erst nach vielen Stunden übertragen.

Gegen die FSME gibt es eine Impfung. Das RKI empfiehlt sie für Menschen, die sich in einem FSME-Risikogebiet aufhalten und viel in der Natur unterwegs sind.

Wer trotz aller Vorsicht von einer Zecke gestochen wird, kann diese mit einer Zeckenzange, Pinzette oder Zecken-Karte entfernen. Anschließend sollte die Stelle möglichst desinfiziert werden. Verbleibt ein Teil der Zecke in der Wunde, ist dies kein Grund zur Panik: In der Regel fällt er nach einiger Zeit von alleine ab.

Wichtig ist es, nach dem Stich auf Beschwerden zu achten. Wenn sich die Einstichstelle entzündet, Hautreaktionen oder andere Beschwerden auftreten, sollte ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werden.

Rudolf Hube / glp

So sehen die aktuellen Corona-Zahlen am Montag aus

In Baden-Württemberg spielt ab heute die Sieben-Tage-Inzidenz keine Rolle mehr: Ab Montag, 16. August, sollen alle Menschen, unabhängig vom Inzidenzwert, wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen die allermeisten Beschränkungen. Ebenso entfallen in Baden-Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen. Damit setzt das Land die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August um.

Der Fokus liegt nun besonders auf der sogenannten „3G-Regel“. Für Geimpfte, Genesene oder (negativ) Getestete gibt es demnach dann keine Einschränkungen mehr – egal wie hoch die Corona-Inzidenz im jeweiligen Landkreis gerade ist.

Unabhängig von der neuen Regelung wird Ludwigsburg24 weiterhin täglich über wichtige Entwicklungen im Landkreis berichten.

Die Lage in Baden-Württemberg: 

Screenshot: Landesgesundheitsamt (Stand: 16.08.21 – 16Uhr)

Nach Daten des DIVI-Intensivregisters (www.intensivregister.de) von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 16.08.2021, 16 Uhr 54 COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in intensivmedizinischer Behandlung, davon werden 29 (53,7 %) invasiv beatmet. Insgesamt sind derzeit 1.949 Intensivbetten von betreibbaren 2.357 Betten (82,7 %) belegt.

So sehen die aktuellen Zahlen vom Montag im Landkreis Ludwigsburg aus: 

Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Montag bei 26,6 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 30,3. Vor genau einer Woche bei 17,1. Das geht aus Zahlen von Montagnachmittag hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand:16.08.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 11 Neuinfektionen registriert. (Vortag: 8; Vorwoche: 5). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt unverändert bei mindestens 519. Rund 26.669 (+14) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 16.08.)

Affalterbach ( 174 | 0 )
Asperg ( 756 | 1 )
Benningen am Neckar ( 259 | 1 )
Besigheim ( 671 | 0 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.538 | 1 )
Bönnigheim ( 550 | 0 )
Ditzingen ( 1.240 | 0 )
Eberdingen ( 309 | 0 )
Erdmannhausen ( 194 | 0 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 624 | 1 )
Freudental ( 168 | 0 )
Gemmrigheim ( 266 | 0 )
Gerlingen ( 733 | 0 )
Großbottwar ( 357 | 0 )
Hemmingen ( 326 | 0 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 276 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 373 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 878 | 0 )
Kornwestheim ( 2.054 | 1 )
Löchgau ( 296 | 0 )
Ludwigsburg ( 4.997 | 0 )
Marbach am Neckar ( 730 | 0 )
Markgröningen ( 781 | 0 )
Möglingen ( 708 | 0 )
Mundelsheim ( 137 | 0 )
Murr ( 265 | 0 )
Oberriexingen ( 125 | 0 )
Oberstenfeld ( 391 | 0 )
Pleidelsheim ( 316 | 0 )
Remseck am Neckar ( 1.263 | 0 )
Sachsenheim ( 1.049 | 0 )
Schwieberdingen ( 478 | 5 )
Sersheim ( 324 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 486 | 0 )
Tamm ( 438 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 1.506 | 1 )
Walheim ( 145 | 0 )

red

Diese neuen Corona-Regeln gelten ab Montag in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wird ab Montag die Sieben-Tage-Inzidenz keine Rolle mehr spielen. Stattdessen gelten bspw. auf Veranstaltungen schärfere Testregeln für Ungeimpfte.

Ab Montag, 16. August, sollen alle Menschen, unabhängig vom Inzidenzwert, wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen die allermeisten Beschränkungen. Ebenso entfallen in Baden-Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen. Damit setzt das Land die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August um.

Erhalten bleibt für alle jedoch weiter die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form. Das heißt, in geschlossenen Räumen – mit Ausnahme des privaten Bereichs – und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann gilt weiterhin die Maskenpflicht. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind auch künftig von der Maskenpflicht befreit. Auch die die Abstands- und Hygieneregelungen bleiben bestehen. Pflicht bleibt auch die Erfassung der Kontaktdaten, so das Gesundheitsministerium.

Die Landesregierung behält sich vor, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, wenn das Ausbruchsgeschehen sich verstärkt und eine Überlastung des Gesundheitswesen droht. Dazu wird sie  die Auslastung der Intensivbetten, die Sieben-Tage-Inzidenz, die Impfquote und die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe fortlaufend beobachten.

Zum Schulstart gilt inzidenzunabhängig für zunächst zwei Wochen wieder generell die Maskenpflicht im Unterricht. Auch werden die Schulen weiter ein kostenloses engmaschiges Testangebot für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte und das Personal anbieten.

Testpflicht für nicht geimpfte oder genesene Personen

Wer sich nicht impfen lassen möchte, muss künftig in mehr Bereichen einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. In bestimmten Bereichen sind ist ein negativer PCR-Test erforderlich – dieser darf höchstens 48 Stunden alt sein. Dies gilt für ganz Baden-Württemberg einheitlich – unabhängig von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Damit vereinfacht Baden-Württemberg die Regelungen, da diese nun wieder landesweit einheitlich gelten.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den Kinderausweis oder Schülerausweis. Ausgenommen sind auch sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind.

Die Testpflicht für ungeimpfte Personen gilt in folgenden Bereichen:

  • Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Mehr Informationen zu den aktuellen Regelungen in diesem Bereich finden Sie in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
  • Galerien, Museen, Gedenkstätten sowie Archive, Bibliotheken und Büchereien – Personen die lediglich Medien abholen oder zurückgeben brauchen keinen 3G-Nachweis.
  • Gastronomische Angebote in Innenräumen – das Abholen von Speisen ist ohne 3G-Nachweis erlaubt.
  • Für externe Gäste in Betriebskantinen sowie Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz.
  • Vergnügungsstätten in Innenräumen wie Spielhallen, Wettstuben und Casinos.
  • Generell bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien, bei mehr als 5.000 Besucherinnen und Besuchern und/oder der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dazu zählen unter anderem:
    • Konzerte
    • Theater- oder Opernaufführungen
    • Stadtführungen
    • Betriebs- und Vereinsfeiern
    • Filmvorführungen
    • Stadt- und Volksfeste
    • Sportveranstaltungen
  • Messen Ausstellungen und Kongresse.
  • Bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Kosmetische Fußpflege, Massagestudios, Tattoo- und Piercingstudios, Laser- und IPL-Studios für kosmetische Behandlungen, Friseurbetriebe, Barbershops und Massagestudios.
  • Bei Sport im Innenbereich, etwa in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen.
  • Saunen und ähnlichen Einrichtungen wie Solarien, Dampfbäder oder Hamame.
  • Touristische Fahrtangebote wie Fluss- und Seeschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehre, Zeppelinrundflügen und Museumsflügen.
  • Zutritt zu geschlossenen Räumen in Freizeitparks und anderen Freizeiteinrichtungen wie zoologischen und botanischen Gärten sowie Hochseilgärten, Indoor-Spielplätze und Minigolf-Anlagen.
  • Angebote der Erwachsenenbildung wie Volkshochschulkursen in geschlossenen Räumen.
  • Bei Angeboten von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen.
  • In Beherbergungsbetrieben wie Hotels aller Art, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser , Ferienparks, Sharing-Unterkünfte wie etwa airbnb-Angebote, (Dauer-)Campingplätze und kostenpflichtige Wohnmobil-Stellplätze  ist ein Test bei Anreise und dann alle drei Tage während des Aufenthalts erforderlich.
  • Clubs und Diskotheken. Nicht geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen PCR-Test vorweisen.
  • Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen.

Die Testpflicht gilt nicht für Freizeit- und Amateursport in Sportstätten im Freien, Badeseen mit kontrolliertem Zugang und Freibädern sowie für Sport zu dienstlichen Zwecken, Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb und Spitzen- oder Profisport.
Ausgenommen von der Testpflicht sind religiöse Veranstaltungen.

Bei Veranstaltungen/Aktivitäten in geschlossenen Räumen müssen alle Besucherinnen und Besucher müssen einen Geimpftennachweis, einen Genesenennachweis oder ein negativen Corona Antigen-Schnelltest vorweisen.

Anbieterinnen/Anbieter, Veranstalterinnen/Veranstalter, Betreiberinnen/Betreiber und Dienstleisterinnen/Dienstleister sind zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise verpflichtet.

Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen und privaten Feiern

Anbieterinnen/Anbieter, Veranstalterinnen/Veranstalter, Betreiberinnen/Betreiber und Dienstleisterinnen/Dienstleister sind generell verpflichtet ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher bzw. Kundinnen und Kunden zu erfassen. Er hat die Gesamtverantwortung für die Organisation zu übernehmen. Im Einzelhandel müssen die Kontaktdaten nicht erhoben werden.

Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besucherinnen und Besucher muss der Veranstalter dem örtlichen Gesundheitsamt im Vorhinein das Hygienekonzept vorlegen.

Die Kontaktbeschränkungen und Regelungen für private Feiern werden aufgehoben.

Tests bleiben bis 11. Oktober kostenlos

Die Tests können weiter wie bisher vor Ort in der Einrichtung unter Aufsicht des Betreibers stattfinden, in einer Corona-Teststation oder am Arbeitsplatz, wenn dort entsprechend qualifiziertes Personal zur Bestätigung des Testergebnisses vorhanden ist.

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass Antigen-Schnelltests  bis 11. Oktober 2021 weiter durch die öffentliche Hand finanziert werden und für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos bleiben. Danach müssen Personen, die sich nicht impfen lassen möchten die Antigen-Schnelltest selbst bezahlen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre. Kostenlose Tests gibt es weiterhin für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt – insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen  gibt es zudem weiter ein engmaschiges kostenloses Testangebot in den Schulen.

Der Bund wird die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle Situation anpassen und verlängern. Dies gilt insbesondere für die Pflicht betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und aktualisieren sowie die Testangebotsverpflichtung für die Mitarbeitenden. Hierrüber wird das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales zeitnah informieren.

red

Inzidenz im Landkreis kratzt an der 30er-Marke

Die kreisweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen ist am Samstag weiter gestiegen und kratzt an der 30er-Marke. Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Samstag bei 29,9 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 28,8. Vor genau einer Woche bei 18,3. Das geht aus Zahlen von Samstagnachmittag hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand:14.08.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 23 Neuinfektionen registriert. (Vortag: 22; Vorwoche: 26). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt unverändert bei mindestens 519. Rund 26.631 (+10) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 14.08.)

Affalterbach ( 174 | 0 )
Asperg ( 755 | 2 )
Benningen am Neckar ( 258 | 0 )
Besigheim ( 671 | 0 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.537 | 1 )
Bönnigheim ( 550 | 0 )
Ditzingen ( 1.234 | 1 )
Eberdingen ( 309 | 0 )
Erdmannhausen ( 194 | 0 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 623 | 0 )
Freudental ( 168 | 0 )
Gemmrigheim ( 266 | 3 )
Gerlingen ( 733 | 1 )
Großbottwar ( 357 | 0 )
Hemmingen ( 324 | 0 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 276 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 373 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 878 | 1 )
Kornwestheim ( 2.053 | 1 )
Löchgau ( 296 | 0 )
Ludwigsburg ( 4.997 | 1 )
Marbach am Neckar ( 730 | 1 )
Markgröningen ( 781 | 0 )
Möglingen ( 708 | 2 )
Mundelsheim ( 137 | 0 )
Murr ( 265 | 0 )
Oberriexingen ( 125 | 0 )
Oberstenfeld ( 391 | 1 )
Pleidelsheim ( 316 | 1 )
Remseck am Neckar ( 1.264 | 2 )
Sachsenheim ( 1.049 | 2 )
Schwieberdingen ( 473 | 0 )
Sersheim ( 324 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 486 | 0 )
Tamm ( 438 | 2 )
Vaihingen an der Enz ( 1.505 | 0 )
Walheim ( 145 | 0 )

red