Deutlich weniger Neuinfektionen als in der Vorwoche

Die Gesundheitsämter meldeten am Montag dem Robert-Koch-Institut binnen 24 Stunden insgesamt 6.922 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden innerhalb eines Tages weitere 54 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Im Vergleich zum vergangenen Montag ist die Zahl um rund 2.200 gesunken. Vor genau einer Woche waren 9.160 Neuinfektionen und 84 Todesfälle registriert worden. (Stand: 10.05.)

Erfahrungsgemäß fallen die Daten zum Wochenbeginn in der Regeln niedriger aus, da am Wochenende weniger getestet wird und weniger Tests analysiert werden.

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) liegt laut RKI bei 119,1. In der Vorwoche am Montag lag der Wert bei 147. Am Vortag betrug der Wert 118,6. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 3.527.251 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 84.829. Rund 3.175.600 (+16.400) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 10.05.)

red

Lage in Baden-Württemberg: Diese Landkreise weisen den höchsten und niedrigsten Inzidenzwert aus

Die Corona-Zahlen im Land gehen weiter zurück: Die Zahl der Neuinfektionen sank laut dem baden-württembergischen Gesundheitsministerium genauso wie die Sieben-Tage-Inzidenz. Den niedrigsten Inzidenzwert weist der Main-Tauber-Kreis mit 49,8 aus. Trauriges Schlusslicht ist der Zollernalbkreis mit einem Wert von 257,7.

Binnen 24 Stunden hat das Landesgesundheitsamt von Baden-Württemberg insgesamt weitere 986 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der seit Beginn der Pandemie Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 466.969 an. Davon sind ungefähr 412.769 (+2.591) Personen bereits wieder von ihrer Covid-19-Erkrankung genesen. Derzeit sind geschätzt 44.663 (-1.616) Menschen im Land mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landes-Durchschnitt bei 145,2, bundesweit bei 118,6. Nach Angaben des Landesgesundheitsministeriums starben binnen 24 Stunden 11 Menschen nach einer Infektion mit dem Coronavirus. (Stand: 09.05. 16.00 Uhr)

Und so sehen die aktuellen Inzidenzwerte der 44 Stadt- und Landkreise aus:

Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 50:

  • LK Main-Tauber-Kreis (49,8)

Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100:

  • LK Breisgau-Hochschwarzwald (58,4)
  • LK Emmendingen (65,5)
  • SK Freiburg im Breisgau (94,3)
  • SK Heidelberg (68,1)
  • LK Konstanz (82,4)
  • LK Lörrach (87,4)

Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 150:

  • SK Baden-Baden (134,1)
  • LK Böblingen (100,3)
  • LK Bodenseekreis (130,6)
  • LK Esslingen (144,9)
  • LK Freudenstadt (128,5)
  • LK Karlsruhe (123,1)
  • SK Karlsruhe (102,2)
  • SK Mannheim (119,7)
  • LK Ortenaukreis (111,8)
  • LK Rastatt (126,6)
  • LK Ravensburg (149,3)
  • LK Reutlingen (136,6)
  • LK Rhein-Neckar-Kreis (105,0)
  • LK Rottweil (158,7)
  • LK Schwäbisch Hall (142,8)
  • LK Sigmaringen (132,2)
  • LK Tübingen (142,1)

Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 150 und 165:

  • LK Alb-Donau-Kreis (160,9)
  • LK Enzkreis (153,3)
  • LK Heilbronn (158,5)
  • LK Rems-Murr-Kreis (154,7)

Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 165 und 200:

  • LK Biberach (196,7)
  • LK Calw (170,9)
  • LK Göppingen (195,2)
  • LK Hohenlohekreis (180,2)
  • LK Ludwigsburg (170,1)
  • LK Neckar-Odenwald-Kreis (165,0)
  • SK Pforzheim (175,5)
  • LK Tuttlingen (184,7)
  • LK Ostalbkreis (198,1)
  • SK Ulm (176,7)
  • LK Waldshut (167,8)

Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz über 200:

  • LK Heidenheim (230,5)
  • SK Heilbronn (207,0)
  • LK Schwarzwald-Baar-Kreis (244,7)
  • SK Stuttgart (216,7)
  • LK Zollernalbkreis (257,7)

Und so sehen die aktuellen Impfzahlen für Baden-Württemberg aus:

Impfungen in den Impfzentren des Landes und durch mobile Impfteams:

  • Impfungen gesamt (bis 8. Mai 2021):
    • Erstimpfung: 2.676.646
    • Zweitimpfung: 930.767
  • Impfungen am 8. Mai 2021:
    • Erstimpfung: 33.147
    • Zweitimpfung: 19.511

red

Quelle: Baden-Württemberg.de / RKI

Ab Mitternacht: Lockerungen für Geimpfte und Genesene

Die Verordnung, die vollständig geimpften und genesenen Personen in Deutschland wieder mehr Rechte einräumt, ist heute im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt damit um Mitternacht in Kraft.  

Hier zu lesen: BAnz AT 08.05.2021 V1

Es war ein heißes Eisen. Und ganz Deutschland diskutierte darüber. Sollten Geimpfte in der Corona-Krise mehr Freiheiten genießen? Nach dem der Deutsche Bundestag Lockerungen für Geimpfte und Genesene bei den Pandemie-Beschränkungen beschlossen hatte, passierte die Verordnung nun auch den Bundesrat. Nach der heutigen Veröffentlichung der Verordnung im Bundesanzeiger gilt ab Mitternacht unter anderem Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen und Quarantäneregeln.

Die Verordnung sieht vor, das vollständig Geimpfte und Genesene zukünftig keinen negativen Test mehr benötigen, wenn sie etwa einkaufen gehen, zum Friseur wollen oder einen botanischen Garten besuchen. Ausgangsbeschränkungen fallen für sie ebenfalls weg. Allerdings müssen sie weiter eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote achten.

Weiterhin ist es vollständig geimpften oder genesenen Personen erlaubt sich unbeschränkt treffen zu dürfen. Bei Treffen mit anderen Personen sollen sie nicht mitgezählt werden. Also könnten sich zum Beispiel auch in Regionen mit hohen Infektionszahlen zwei nicht geimpfte Menschen mit einer unbegrenzten Zahl Geimpfter treffen.

Auch die Quarantänepflichten für Menschen, die aus dem Ausland einreisen, gelten grundsätzlich nicht für Geimpfte und Genesene – außer wenn die Kontaktperson mit einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante “mit besorgniserregenden Eigenschaften” infiziert ist. Bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet gilt aber weiter die Quarantänepflicht.

Ausweisen sollen sich die Geimpften mit dem digitalen Impfpass, der spätestens Ende Juni 2021 kommen soll. Alternativ kann aber auch der gelbe Ausweis aus Papier oder das von den Impfzentren ausgefüllte Formular vorgelegt werden.

red

So hoch sind die Inzidenzen der 44 Stadt- und Landkreise von Baden-Württemberg

Am Freitag, 07. Mai wurden aus den 44 Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs insgesamt weitere 2.558 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landes-Durchschnitt bei 148,8.

Nach dem Beschluss von Bund und Ländern gibt es in der Corona-Verordnung eine Notbremse. Zum 24. April hat der Bund diese Notbremse im Infektionsschutzgesetzes bundeseinheitlich geregelt. Diese greift, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis durch das Gesundheitsamt festgestellt drei Tage in Folge über 100 bzw. 150 (Einzelhandel) oder 165 (Schulen und Kinderbetreuung) liegt. Auf der anderen Seite treten bei niedrigeren 7-Tage-Inzidenzen (<100, <50 und <35) Lockerungen in Kraft.

Und so sehen die aktuellen Werte aus:

Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 50:

  • LK Breisgau-Hochschwarzwald (48,2)

Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100:

  • LK Emmendingen (69,7)
  • SK Freiburg im Breisgau (84,8)
  • SK Heidelberg (55,1)
  • LK Konstanz (85,6)
  • LK Lörrach (75,2)
  • LK Main-Tauber-Kreis (61,9)
  • LK Ortenaukreis (95,8)

Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 150:

  • SK Baden-Baden (128,7)
  • LK Böblingen (108,7)
  • LK Bodenseekreis (137,5)
  • LK Karlsruhe (119,5)
  • SK Karlsruhe (102,5)
  • LK Rastatt (127,5)
  • LK Ravensburg (145,0)
  • LK Reutlingen (132,7)
  • LK Rhein-Neckar-Kreis (111,2)
  • LK Rottweil (139,4)
  • LK Sigmaringen (134,5)
  • LK Tübingen (138,6)

Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 150 und 165:

  • LK Esslingen (150,5)
  • LK Freudenstadt (163,2)
  • SK Mannheim (153,2)
  • LK Rems-Murr-Kreis (164,8)
  • LK Schwäbisch Hall (158,6)
  • LK Waldshut (152,6)

Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 165 und 200:

  • LK Alb-Donau-Kreis (171,0)
  • LK Calw (174,0)
  • LK Enzkreis (180,4)
  • LK Heilbronn (166,9)
  • LK Hohenlohekreis (194,4)
  • LK Ludwigsburg (166,3)
  • LK Neckar-Odenwald-Kreis (166,4)
  • SK Ulm (185,3)

Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz über 200:

  • LK Biberach (203,2)
  • LK Göppingen (210,0)
  • LK Heidenheim (207,9)
  • SK Heilbronn (200,6)
  • LK Ostalbkreis (213,4)
  • SK Pforzheim (212,8)
  • LK Schwarzwald-Baar-Kreis (263,1)
  • SK Stuttgart (220,3)
  • LK Tuttlingen (204,6)
  • LK Zollernalbkreis (253,0)

red

Priorisierung aufgehoben – Impfung mit AstraZeneca für jeden Erwachsenen freigegeben

Zukünftig können sich in Deutschland alle Erwachsene mit dem Corona-Vakzin “AstraZeneca” impfen lassen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat am Donnerstag mit den Gesundheitsministerinnen und –ministern der Bundesländer beschlossen, die Impfung mit AstraZeneca unabhängig von der Priorisierung freizugeben. Nach Aufklärung durch den Arzt und eigener Risikoabwägung soll es jedem möglich sein, sich mit diesem Impfstoff impfen zu lassen, so der Gesundheitsminister.

“Das heißt, dass beim Impfen in den Arztpraxen die Ärzte entscheiden, wer jetzt wann mit dem Impfen dran ist”, sagte Spahn in Berlin. Es gehe jetzt darum, “mehr pragmatische Flexibilität auch walten lassen zu können”.

Außerdem soll es dem impfenden Arzt bzw. der impfenden Ärztin in Absprache mit dem Impfling freistehen, den Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung im Rahmen der Zulassung zu verkürzen. Für die Impfstoffe von BioNTech und Moderna gelten die bisherigen Beschlüsse weiter, wonach besonders gefährdete Gruppen vorrangig immunisiert werden.

Weiterhin soll allen 12-18-Jährigen soll bis Ende August ein Impfangebot mit BioNTech gemacht werden, sofern die Zulassung im Juni erfolgt. Dafür sollen ensprechend viele Impfdosen reserviert werden, so der Minister.

red

Lockerungen für Geimpfte

Es ist ein heißes Eisen. Und ganz Deutschland diskutiert darüber. Sollen Geimpfte in der Corona-Krise mehr Freiheiten genießen? Jetzt hat der Bundestag entschieden und sich für Lockerungen für Geimpfte und Genesene bei den Pandemie-Beschränkungen ausgesprochen. Die Verordnung sieht unter anderem Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen und Quarantäneregeln vor.

Wenn jetzt auch der Bundesrat zustimmt, könnten die Lockerungen schon in Kürze in Kraft treten. Für Geimpfte und Genesene sollen auch automatisch die Lockerungen gelten, die bisher nur Menschen mit negativen Corona-Tests vorbehalten sind.

Demnach brauchen vollständig Geimpfte und Genesene keinen negativen Test mehr, wenn sie etwa einkaufen gehen, zum Friseur wollen oder einen botanischen Garten besuchen. Ausgangsbeschränkungen fallen für sie ebenfalls weg. Allerdings müssen sie weiter eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote achten.

Vorgesehen ist zudem, dass sich vollständig geimpfte oder genesene Personen unbeschränkt treffen können. Bei Treffen mit anderen Personen sollen sie nicht mitgezählt werden. Also könnten sich zum Beispiel auch in Regionen mit hohen Infektionszahlen zwei nicht geimpfte Menschen mit einer unbegrenzten Zahl Geimpfter treffen.

Auch die Quarantänepflichten für Menschen, die aus dem Ausland einreisen, gelten grundsätzlich nicht für Geimpfte und Genesene – außer wenn die Kontaktperson mit einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante “mit besorgniserregenden Eigenschaften” infiziert ist. Bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet gilt aber weiter die Quarantänepflicht.

Ausweisen sollen sich die Geimpften mit dem digitalen Impfpass, der spätestens Ende Juni 2021 kommen soll. Alternativ kann aber auch der gelbe Ausweis aus Papier oder das von den Impfzentren ausgefüllte Formular vorgelegt werden.

Ralf Loweg / glp

Augen auf bei der Hausapotheke

Eine Apotheke für den Notfall gehört in jedes Haus. Auch wenn sie nicht benötigt wird, muss sie regelmäßig zum “TÜV”. Das heißt: Die Hausapotheke sollte einmal pro Jahr überprüft werden. “Dabei geht es in erster Linie darum, abgelaufene, unbrauchbare oder nicht mehr benötigte Arzneimittel auszusortieren und gleichzeitig zu überprüfen, ob für Notfälle die richtigen Arzneimittel griffbereit sind”, sagt Apotheker Dr. Hannes Müller vom Geschäftsführenden Vorstand der Bundesapothekerkammer.

Auf jeder Arzneimittelpackung ist ein Verfalldatum aufgedruckt. Ist dieses überschritten, sollte das Medikament nicht mehr verwendet werden. Zu lange gelagerte Arzneimittel können unbrauchbar werden, ohne dass dies äußerlich erkennbar ist. “Das Verfalldatum ist nicht verhandelbar. Es ist im Gegensatz zum Mindesthaltbarkeitsdatum bei Lebensmitteln mehr als eine Empfehlung”, so Müller.

Bei zu lange gelagerten Arzneimitteln ist in aller Regel äußerlich nicht erkennbar, ob sie noch wirksam, sicher und unbedenklich sind. Deshalb sollten Arzneimittel nach dem Ablauf des Verfalldatums auf gar keinen Fall mehr angewendet werden.

Nicht mehr benötigte Arzneimittel können mit dem Hausmüll entsorgt werden. In den meisten Kommunen wird der Restmüll verbrannt und die Altarzneimittel werden damit sicher vernichtet. Müller rät davon ab, Arzneimittelreste über die Toilette zu entsorgen, da dies das Abwasser unnötig belastet.

In die Hausapotheke gehören individuell benötigte Medikamente und Präparate gegen akute Erkrankungen wie zum Beispiel Durchfall. Die Bundesapothekerkammer hat eine Checkliste veröffentlicht, die an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden kann.

“Was genau in die Hausapotheke gehört, hängt auch von den individuellen Lebensumständen ab. Familien mit kleinen Kindern brauchen eine andere Hausapotheke als sportliche Singles. Lassen Sie sich in Ihrer Apotheke beraten”, sagt Dr. Hannes Müller.

Ralf Loweg / glp

Bei weiter sinkenden Infektionszahlen – Baden-Württemberg plant Öffnung in drei Stufen

Regionaler Lockdown, Alkoholverbot, Kontaktbeschränkungen, Sperrstunde: Die aktuellen Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie treffen einige Bereiche der Wirtschaft besonders hart. Das Land Württemberg hat heute daher angekündigt: Wenn die Infektionszahlen weiter sinken, sollen bei stabilen Inzidenzen unter 100 in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen wieder verschiedene Bereiche stufenweise öffnen. Einen entsprechenden Plan hat das Sozialministerium heute vorgestellt.

Sozialminister Lucha hat nach einem Treffen mit Vertretern aus Wirtschaft, Gastronomie, Tourismus und Handel am Donnerstag, den 6. Mai baldige Öffnungen für die besonders hart von der Pandemie betroffene Branchen angekündigt, sofern die Inzidenzwerte dies zulassen. Ein entsprechendes Konzept sieht in einem dreistufigen Verfahren Öffnungen in verschiedenen Bereichen vor. In der ersten Stufe sollen zum Beispiel die Außengastronomie und Hotels und auch der Einzelhandel wieder geöffnet werden. Weitere Öffnungen können folgen, wenn sich die erste Öffnungsstufe bei stabilen Inzidenzen 14 Tage bewährt hat.

Bereits im Laufe der kommenden Woche soll das Öffnungskonzept in eine Verordnung gegossen werden, so dass noch vor den Pfingstferien Klarheit besteht, welche Bereiche wann und zu welchen Bedingungen öffnen können. Gerade die Hotel- und Gaststättenbranche hatte darum gebeten, möglichst rasch konkrete Ausformulierungen für ihren Bereich zu bekommen, damit sie einen gewissen Vorlauf haben, um die Umsetzung der Regelungen vorzubereiten. Vorgesehen ist, dass in Stadt- und Landkreisen mit einer stabil fallenden Inzidenz unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Öffnungsschritte angehen können. Die Öffnungsstufen sollen durch gezielte Modellprojekte in ausgewählten Bereichen flankiert werden.

„Ziel unserer Öffnung mit Augenmaß ist es, bei sinkenden Inzidenzen für weitgehend alle Branchen Perspektiven zu eröffnen, dabei das Pandemiegeschehen im Griff zu behalten und den Erfolg der Impfungen nicht zu gefährden. Daher sieht unser Stufenplan eine kontrollierte und schrittweise Öffnung vor“, so Lucha.

AHA-Regeln und Tests weiter unverzichtbar

Die Öffnungen sollen von Schutzmaßnahmen wie tagesaktuellen Negativtestungen, Apps zur Kontaktpersonennachverfolgung, begrenzten Besucherzahlen und den gängigen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen begleitet werden.

Minister Lucha wies außerdem auf die Verantwortung der Unternehmen als Arbeitgeber hin. „Arbeitgeber können einen großen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten mit guten betrieblichen Hygienekonzepten und verpflichtenden Testangeboten.“

Parallel zu den Öffnungsschritten sollen in Bereichen, für die bislang keine belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, ausgewählte modellhafte Erprobungen möglich gemacht werden. Voraussetzung hier ist eine wissenschaftliche Begleitung. Die Modellprojekte sollen insbesondere in den Bereichen Tourismus, Bädern, Kinder- und Jugendarbeit und Freizeitparks stattfinden.

red

Rund 1,1 Millionen Impfdosen verabreicht

Die im Dezember 2020 gestartete Impfkampagne nimmt weiter an Fahrt auf. Während bereits mehr als 25 Millionen Menschen der Bevölkerung in Deutschland eine erste Impfdosis gegen Covid-19 erhalten hat, wurde nun damit begonnen, die Menschen zur Impfung zuzulassen, die zur Gruppe 3 mit erhöhter Priorisierung gehören. Damit sind unter anderem Menschen im Alter von 60 bis unter 70 Jahren impfberechtigt.

Und so sehen die aktuellen Impfzahlen für Gesamtdeutschland aus: 

Am Mittwoch wurden bundesweit 1.092.765 Impfdosen verabreicht. Es ist bereits der zweite Tag mit einer siebenstelligen Zahl seit Beginn der Impfkampagne. Bereits am Dienstag verzeichnete das RKI 821.804 durchgeführte Impfungen. In Deutschland haben somit 30,6 Prozent der Menschen mindestens eine Coronaimpfung erhalten. Das geht aus dem Impfquotenmonitoring des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Donnerstag hervor. Bislang erhielten 8,6 Prozent der Bevölkerung den vollen Impfschutz.

red

Inzidenzwert in Deutschland sinkt weiter

Die Gesundheitsämter meldeten am Donnerstag dem Robert-Koch-Institut binnen 24 Stunden insgesamt 21.953 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden innerhalb eines Tages weitere 250 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Im Vergleich zum vergangenen Donnerstag ist die Zahl um rund 2.800 gesunken. Vor genau einer Woche waren 24.736 Neuinfektionen und 264 Todesfälle registriert worden. (Stand: 06.05.)

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) liegt laut RKI bei 129,1 und ging damit weiter zurück. In der Vorwoche am Donnerstag lag der Wert bei 155. Am Vortag betrug der Wert 132,8. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 3.473.503 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 84.126. Rund 3.107.300 (+22.600) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 06.05.)

red