Wenn die Erkältung baden geht

Mit dem nasskalten Schmuddelwetter plagen sich Menschen auch wieder verstärkt mit Erkältungen herum. Dabei müssen nicht immer Antibiotika und andere Arzneimittel zum Einsatz kommen. Oft schon lindert ein Erkältungsbad die Beschwerden.

Der positive Effekt eines Erkältungsbads hängt auch von der richtigen Temperatur ab. Sie sollte zwischen 32 und 38 Grad Celsius liegen, wie Daniel Braunsdorf, pharmazeutisch-technischer Assistent in einer Apotheke in Dortmund, im Apothekenmagazin “Baby und Familie” erklärt.

Vor allem bei Kindern darf das Wasser nicht heißer sein. Am besten kontrolliert man die Temperatur mit einem Badethermometer. “Das Wasser sollte aber auch nicht zu kalt sein. Je kühler es ist, umso weniger ätherische Öle können freigesetzt werden.”

Bei Kindern ideal: mit einer niedrigeren Temperatur beginnen und wärmeres Wasser nachlaufen lassen. Ätherische Öle wie Eukalyptusöl und Myrtol wirken schleimlösend, Fichten- und Kiefernöl und Menthol antimikrobiell, Kampferöl krampflösend, Thymianöl leicht krampf- und schleimlösend.

Man sollte ätherische Öle jedoch mit Bedacht einsetzen. So sind für Kinder Badezusätze mit Kampfer und Menthol laut Braunsdorf tabu. Diese Öle können dazu führen, dass die Atemwegsmuskulatur verkrampft oder es im schlimmsten Fall zum Atemstillstand kommt. “Bei Säuglingen und Kleinkindern sollte man unbedingt auf die empfohlene Altersangabe achten oder in der Apotheke um Rat fragen”, empfiehlt Experte Daniel Braunsdorf.

Bei starkem Fieber sollte man ein Erkältungsbad aber meiden. Der Kreislauf läuft dann sowieso schon auf Hochtouren. Ein heißes Bad würde den Körper noch mehr belasten und ihm mehr schaden als nutzen. Es kann zu einer Kreislaufschwäche kommen. Eine mögliche Alternative ist dann das Fußbad.

Ralf Loweg

Den bösen Viren auf der Spur

Ob Influenza, Magen-Darm-Grippe oder Erkältung – kaum jemand kommt ohne sie durch den Winter. Egal, welcher Infekt uns trifft, lange leiden möchte niemand. Den Körper unnötig mit starken Medikamenten belasten, ist aber auch nicht im Sinne der meisten Erkrankten.

Während bei Infekten wie einer Lungen- oder Mandelentzündung, die durch Bakterien verursacht werden, ein Antibiotikum notwendig ist, sollten Atemwegsinfekte, Sinusitiden oder Bronchitiden ohne die Einnahme von Antibiotika behandelt werden. Denn diese werden in mehr als 90 Prozent der Fälle durch Viren ausgelöst. Gegen Viren aber helfen Antibiotika nicht.

Die klimatischen Bedingungen im Herbst und Winter spielen den Erkältungserregern natürlich in die Karten und erhöhen das Ansteckungsrisiko. In schlecht gelüfteten, überheizten Räumen können sich die Erreger schnell vermehren und beim Niesen oder Husten von einem zum nächsten übertragen werden.

Vor allem im öffentlichen Nahverkehr oder Großraumbüros besteht eine hohe Infektionsgefahr, denn Viren überleben auch auf Haltestangen in Bus und Bahn, Telefonhörern oder Türklinken oft tagelang und können über die Hände in die Atemwege gelangen.

Wer einen Atemwegsinfekt verschleppt, riskiert einen komplizierten oder gar chronischen Verlauf wie eine Entzündung der Nebenhöhlen (Sinusitis) oder Bronchien (Bronchitis). Um das zu verhindern, sollte der festsitzende Schleim so schnell wie möglich gelöst werden.

Ralf Loweg

 

Dicke Luft: Tabakwerbung soll verboten werden

Die Bundesregierung plant ein schrittweises Verbot für Tabakwerbung ab 2021. Ab 2021 sollen Tabak-Hersteller nicht mehr in Kinos werben dürfen, wenn der Film eine Altersfreigabe unter 18 Jahren hat. Und ab 2022 soll Außenwerbung für Tabak-Produkte verboten werden. Werbung für E-Zigaretten soll künftig nur noch an Litfaßsäulen oder an Plakatwänden möglich sein. Das berichtet die “Bild am Sonntag”.

Bereits 2016 wollte die Bundesregierung ein Verbot für Tabak-Werbung durchsetzen. Damals scheiterte sie aber am Widerstand im Bundestag. Teile der CDU sind weiterhin gegen eine zu starke Regulierung, um nicht als “Verbotspartei” zu gelten. Jährlich sterben rund 120.000 Menschen an den Folgen des Rauchens.

Ralf Loweg

Daran erkennen Sie einen Leistenbruch

Einen Leistenbruch können sich nicht nur Menschen zuziehen, die aktiv Sport betreiben. Es kann jeden treffen, aber vorwiegend ist der Leistenbruch eine Männerkrankheit. Woran liegt das? Die simple Antwort: Der Leistenkanal ist zeitlebens eine Schwachstelle im Körper des Mannes.

Und da überrascht es nicht, dass es bei jedem vierten Mann irgendwann zu einem Leistenbruch kommt. Das ist zehnmal so häufig wie bei Frauen. Während manche Männer dann nur bei starkem Husten ein Ziehen in der Leiste spüren, erleben andere einen ständigen Druck. “Wieder andere fühlen gar nichts, ihnen fällt – eher zufällig, oft beim Duschen – eine Vorwölbung der Leiste auf”, sagt Professorin Ines Gockel, die die Viszeral-Chirurgie am Uniklinikum Leipzig leitet, im Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau”.

Wenn man plötzlich starke Schmerzen spürt, sollte man keine Zeit verlieren und am besten innerhalb von ein bis zwei Stunden eine Klinik aufsuchen. Dann kann es sein, dass eine Darmschlinge eingeklemmt ist und nicht mehr mit Sauerstoff versorgt wird – nach wenigen Stunden stirbt das Gewebe ab. “Das kommt zum Glück nur sehr selten vor”, sagt Chirurgin Ines Gockel.

In der Regel ist ein Leistenbruch recht harmlos. Damit die Beschwerden nicht zunehmen und der Bruch sich im Lauf der Zeit nicht vergrößert, ist in den meisten Fällen ein kleiner chirurgischer Eingriff angeraten. Nicht immer sei eine Operation sofort nötig, sagt Dr. Joachim Conze, Leiter des Hernienzentrums München. “Wenn der Bruch keine Symptome verursacht, kann man ruhig erst einmal abwarten.”

Ralf Loweg

Feinstaubalarm in Stuttgart

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Freitag, 8. November, zum zweiten Mal in dieser Feinstaubalarm-Periode Feinstaubalarm ausgelöst.
Beginn:

seit Sonntag, 10. November, 0 Uhr für den Autoverkehr
seit Samstag, 9. November, 18 Uhr für Komfort-Kamine

Ende:
Montag, 11. November, 24 Uhr

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) für bis mindestens Montag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Die Konzentration von Feinstaub in Stuttgart kann dann stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte. Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.

Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort-Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2020.
Zur Aufhebung des Feinstaubalarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Betriebe blenden Alkoholsucht am Arbeitsplatz aus

Alkoholsucht ist vielerorts immer noch ein Tabuthema. Am Arbeitsplatz offensichtlich auch, denn knapp die Hälfte der Betriebe in Deutschland blendet die Gefahren von Sucht am Arbeitsplatz offenbar aus. Denn wie eine Dekra-Umfrage ergab, hat jeder zweite Arbeitnehmer (49 Prozent) in seinem Betrieb keine Unterweisung oder Hinweise über die Gefahren von Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz erhalten. Hinzu kommt: Jeder Dritte kennt Kollegen, die während der Arbeitszeit Alkohol trinken.

Die Zahlen sind alarmierend: Nach Angaben von Krankenkassen haben etwa vier Millionen Erwerbstätige in Deutschland einen riskanten Alkoholkonsum, der in Krankheit oder Abhängigkeit münden könnte. Das ist rechnerisch also fast jeder zehnte Arbeitnehmer. Rund 160.000 Berufstätige sind vermutlich alkoholabhängig.

“Alkohol bei der Arbeit und Sucht sind in den Firmen Tabuthemen”, sagt Dr. Karin Müller, Leiterin des Bereichs Mensch & Gesundheit bei Dekra. “Vorgesetzte scheuen sich meist, das Thema aktiv anzugehen, obwohl Sucht die Arbeitsleistung der Mitarbeiter mindert und die Gefahr von Arbeitsunfällen erhöht.”

Der Dekra-Rat an Unternehmen: Führungskräfte und Mitarbeiter sollten im Rahmen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) präventiv für einen professionellen Umgang mit dem Problem Sucht geschult und sensibilisiert werden. Über eine betriebsärztliche Betreuung können zudem Hilfsangebote unterbreitet werden.

Andreas Reiners

Dienst-Fahrrad: Noch Luft nach oben

Die Flotte der Dienstwagen in Deutschland steht unter Strom. Deshalb hat der Bundestag jetzt beschlossen, die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Elektro-Dienstfahrzeugen auf ein Viertel zu reduzieren. Die sogenannte “0,25-Prozent-Regel” ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung und gilt ab 1. Januar 2020. Angestellte versteuern dann den geldwerten Vorteil, der ihnen durch die private Nutzung eines elektrischen Dienstfahrzeugs entsteht, nur noch mit 0,25 Prozent statt wie bisher mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises.

“Wir gehen davon aus, dass Fahrräder und E-Bikes als klimafreundlichste Dienstfahrzeuge ebenfalls von der 0,25-Prozent-Regel profitieren. Das wäre ein wichtiger Schritt für mehr Klimaschutz im Verkehr”, teilt dazu die AG Leasing des Bundesverbandes Zukunft Fahrrad (BVZF) mit.

Wie schon bei der “0,5-Prozent-Regel” geschehen, müssen die obersten Finanzbehörden der Bundesländer dafür den bestehenden Steuererlass anpassen. “Die Regelung würde es noch attraktiver machen, mit dem Rad zur Arbeit zu fahren. Wir bedauern, dass Dienstfahrräder auch diesmal unerwähnt bleiben. Etwa 400.000 Nutzer in Deutschland müssen nun erneut Monate auf Klärung warten. Dienstrad-Leasing leistet einen wachsenden Beitrag zum Klimaschutz, zu Luftreinhaltung und Gesundheitsprävention”, so die Mitglieder der AG Leasing im BVZF

Ralf Loweg

Jetzt kommt das digitale Versorgungsgesetz

Viele Menschen nutzen Apps zur Gesundheitsvorsorge. Künftig sollen sie die Kosten dafür nicht mehr selbst tragen, sondern von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet bekommen. Damit das auch funktioniert, hat der Bundestag jetzt ein Gesetz für mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen beschlossen, das sogenannte Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG).

Konkret soll das Verfahren so laufen: Nach einer Kontrolle durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität bezahlen die Kassen für ein Jahr. In diesem Zeitraum müssen die Hersteller die Wirksamkeit ihrer App nachweisen und einen Preis mit dem GKV-Spitzenverband aushandeln. Von der Regelung profitieren nur gesetzlich Versicherte.

Patienten sollen Ärzte, die Online-Sprechstunden anbieten, künftig leichter finden. Darum dürfen die Mediziner auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren. Der Deutsche Ärztetag hatte 2018 den Weg für Telemedizin geebnet, indem er das Fernbehandlungsverbot lockerte. Zuvor durften Ärzte ihnen unbekannte Patienten nur persönlich beraten.

Die elektronische Übermittlung des Arztbriefes, der einen Befundbericht enthalten kann, soll künftig gefördert werden. Um einen Anreiz für die Anwendung der Online-Variante zu schaffen, sollen Faxe geringer vergütet werden. Sogenannte Telekonsilien, also Beratungen von Ärzten untereinander, werden in größerem Umfang ermöglicht und extra vergütet. Damit Patienten auch wirklich von der Neuregelung profitieren können, müssen sich Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser an die Telematik-Infrastruktur anschließen.

Ralf Loweg

So schützen wir unsere Augen

Mit der Zeit lässt die Sehkraft der meisten Menschen nach. Der Griff zur Brille oder zu Kontaktlinsen ist dann unumgänglich, um den Durchblick zu behalten. Doch jeder kann eine Menge tun, um möglichst lange gesunde Augen zu behalten.

So tragen eine allgemein vitaminreiche Ernährung und grünes Gemüse zu einer gesunden Netzhaut bei, wie das Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau” schreibt. Bei der Computerarbeit sollte man den Blick ab und zu vom Bildschirm lösen und abschweifen lassen. Bei trockenen Augen helfen Mittel aus der Apotheke. Auch ausreichend Schlaf dient der Erholung der Augen.

Aber auch Bewegung hilft, die altersbedingte Makuladegeneration aufzuhalten – also Störungen im Areal des schärfsten Sehens, der Makula. Vor schädlicher UV-Strahlung schützt eine Sonnenbrille. Diese sollte die Augen möglichst auch seitlich abschirmen.

Wichtig ist außerdem, möglichen Bluthochdruck oder Diabetes zu behandeln – beides kann die Augen schädigen. Auch das Rauchen erhöht das Risiko für Augenkrankheiten. Wer schon bei den ersten Symptomen eines Augenleidens zum Arzt geht, hat letztlich bessere Chancen, dass eine eventuell benötigte Therapie anschlägt.

Ralf Loweg

Raus aus der Zuckerfalle

Schokolade, Kuchen, Kekse: Bei der süßen Versuchung wird jeder mal schwach. Mit ein paar Tricks lässt sich jedoch gegensteuern. Reduziert man nämlich seinen Zuckerkonsum, wird das Verlangen nach Süßem mit der Zeit schwächer.

Was aber, wenn es einen trotzdem überkommt? Das Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau” hat einige einfache Ratschläge parat. Ein Tipp ist, Wasser zu trinken. Das füllt den Magen und erzeugt vorübergehend ein Sättigungsgefühl.

Auch Kaugummikauen kann helfen: Zuckerfreie Varianten schaden den Zähnen nicht und verhindern, dass wir gleichzeitig andere Süßigkeiten essen. Eine Alternative sind zuckerfreie Snacks: Man kann zum Beispiel langsam und mit Genuss eine Handvoll Nüsse kauen.

Wer abends schon früh seine Zähne putzt, erspart sich möglicherweise den Konsum von Süßigkeiten oder Snacks. Denn wir sind von klein auf so konditioniert, dass es abends nach dem Putzen nichts Süßes mehr gibt. Ein weiterer Trick ist, seinen Gürtel enger zu schnallen. Das macht uns wieder bewusst, warum wir den Konsum von Süßem reduzieren wollen.

Ralf Loweg