Paritätischer kritisiert Bürgergeld-Sanktionen

Sechs Monate nach Start des Bürgergeldes hat der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider, die Sozialreform der Ampelkoalition als unzureichend kritisiert. “Hartz IV ist auch nach dem 1. Januar 2023 Hartz IV geblieben”, sagte Schneider dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Samstagausgaben). “Nach wie vor bleiben die beiden Grundprobleme: Die Regelsätze sind auch nach der letzten Erhöhung auf 502 Euro in keiner Weise bedarfsdeckend und bleiben damit Armutssätze”, kritisierte der Sozialverbandschef.

“Es bleibt weiterhin bei einem misanthropischen Sanktionsregime, das einer schwarzen Pädagogik folgt, und den Umbau von Hartz IV zu einem echten Hilfesystem entgegensteht”, so Schneider. “Unter dem Strich stellt das Bürgergeld damit in erster Linie einen Polit-Euphemismus dar.” Nach Angaben des Paritätischen Gesamtverbandes sorgt das Bürgergeld nicht für eine bessere Situation für die Betroffenen.

“Leider konnten wir in den ersten sechs Monaten seit Inkrafttreten des sogenannten Bürgergeldes keine Rückmeldungen von Betroffenen sehen, die auf eine wirklich verbesserte Situation hinwiesen.” Gleichwohl erinnerte Schneider an die Neuerungen ab Juli: “Korrekterweise muss aber auch festgehalten werden, dass die Regelungen zu verbesserten Freigrenzen für Aufstocker und Studentenjobs sowie das neue Weiterbildungsgeld erst ab 1. Juli greifen. Diese stellen durchaus eine echte Verbesserung dar.”

red

Wohnimmobilien am häufigsten von Zwangsversteigerungen betroffen – Preiseinbruch setzt sich fort

Nachdem die Immobilienpreise schon kräftig ins Rutschen geraten sind, steigt jetzt auch noch die Zahl der Zwangsversteigerungen – erstmals seit Jahren. Insgesamt wurden im ersten Halbjahr 6.379 Immobilien mit einem Verkehrswert von zusammen 1,96 Milliarden Euro aufgerufen, im Vorjahr waren es noch 6.248 Einheiten mit einem Volumen von 1,66 Milliarden Euro. Betrachtet man die Anzahl der Termine pro 100.000 Haushalte, so ist laut des Dienstleisters Argetra, der die Termine von allen fast 500 deutschen Amtsgerichten auswertet, die Zahl der anberaumten Zwangsversteigerungstermine in Thüringen (27) trotz eines Rückgangs von 8,6 Prozent noch immer doppelt so hoch wie in Bayern (12).

Durchschnittlich waren bundesweit im ersten Halbjahr 15 (VJ 15) von 100.000 Haushalten von Zwangsversteigerungen betroffen. Zwangsversteigert werden zu etwa 68 Prozent Wohnimmobilien mit dem Löwenanteil bei Ein- und Zweifamilienhäusern, gefolgt von Eigentumswohnungen. Den Rest von 32 Prozent teilen sich die Gewerbegrundstücke, Wohn und Geschäftshäuser, Grundstücke und sonstige Immobilien.

Banken dürfen gerade die Finanzierungen von EFH und Wohnungen als risikoarmes Geschäft definieren, aber genau hier steigen seit Jahren die Risiken: Damit sind Wohnimmobilien erneut die am häufigsten versteigerte Immobilienart. In Hamburg wurden die höchsten Verkehrswerte mit durchschnittlich über 1.400.000 Euro je Immobilie aufgerufen, in Berlin liegt der Durchschnitt bei 1.000.000 Euro und damit auf Platz 2 hinter Hamburg. Sachsen Anhalt bildet das Schlusslicht mit Durchschnittswerten von 80.000 Euro, der Bundesdurchschnitt lag bei 307.238 Euro, nach 265.73 Euro im Vorjahreszeitraum.

In fast allen Bundesländern steigen die durchschnittlichen Verkehrswerte, die oft noch auf Kaufpreisen früherer Jahre basieren: Bei den vierzig Städten mit den meisten Terminen führt Berlin gefolgt von München, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Duisburg. An den untersuchten 40 Standorten, die etwa 18 Prozent der Bevölkerung repräsentieren, werden 30 Prozent aller Immobilienversteigerungen und damit deutlich mehr Zwangsversteigerungen durchgeführt als im Bundesschnitt. Neu in der “Blacklist” der Top 40 Zwangsversteigerungsschwerpunkte sind u. a.

Ingolstadt, Freiburg, Düsseldorf, Landshut und Rastatt. Dafür fielen aus der Liste die Städte Esslingen, Eisenach, Saarbrücken und Halle/Saale heraus. Bemerkenswert: Von diesen 40 Städten haben 14 unter 50.000 Einwohner, heißt es im Halbjahresbericht von Argetra.

red

Über 100.000 Rentner werden durch Rentenerhöhung einkommensteuerpflichtig

Durch die Erhöhung der gesetzlichen Renten zum 1. Juli rutschen mehr als 100.000 Ruheständler in die Einkommensteuerpflicht. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben) unter Berufung auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums. Demnach geht das Ministerium davon aus, dass sich durch die Anpassung die Zahl der steuerpflichtigen Rentner um 109.000 erhöhen wird.

Das Haus von Ressortchef Christian Lindner (FDP) verweist aber zugleich darauf, dass umgekehrt durch die zum 1. Januar 2023 erfolgte Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags auf 10.908 Euro insgesamt 195.000 Ruheständler aus der Steuerpflicht gefallen seien. Insgesamt seien in Deutschland knapp sechs Millionen Personen mit Renteneinkünften steuerpflichtig. Das Finanzministerium geht laut den Funke-Zeitungen ferner davon aus, dass durch die Rentenerhöhung die Steuereinnahmen des Staates um 660 Millionen Euro zulegen werden.

Durch die bereits erfolgte Anpassung des Steuertarifs 2023 im Rahmen der “Entlastungspakete” würden die Rentenbezieher aber wiederum um fast zwei Milliarden Euro bessergestellt. Die gesetzlichen Renten von rund 21 Millionen Ruheständlern steigen zum 1. Juli kräftig: Das Plus beträgt im Westen 4,39 und im Osten 5,86 Prozent. Das wird aber voraussichtlich nicht reichen, um den schnellen Anstieg der Lebenshaltungskosten auszugleichen.

Ökonomen rechnen für dieses Jahr mit einer Inflationsrate von rund sechs Prozent.

red

Haus und Grund kritisiert Neufassung des Heizungsgesetzes: Mangelnde Möglichkeiten zur Kostenumlage belasten Eigentümer

Der Präsident des privaten Eigentümerverbands “Haus und Grund”, Kai Warnecke, hat die Neufassung des Heizungsgesetzes scharf kritisiert. Die Möglichkeiten zur Weitergabe von Investitionskosten an Mieter seien so gering, dass viele Eigentümer eine neue Heizung gar nicht bezahlen könnten, sagte Warnecke dem TV-Sender “Welt”. “Es ist vorgesehen, dass die zwar prozentual erhöhte Modernisierungsmieterhöhung eine Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter und Jahr bekommt. Das bedeutet also für Mieter maximal 50 Euro mehr pro Jahr bei einer 100 Quadratmeter-Wohnung – und das ist so wenig, dass Vermieter das kaum werden zahlen können.” Auch die Einkommensgrenzen, nach denen sich die staatlichen Zuschüsse für eine neue Heizung richteten, kenne man nur für Selbstnutzer – nicht aber für Mieter und Vermieter, bemängelte Warnecke. Solange das nicht geklärt sei, wisse man eigentlich gar nicht, wie die Förderung wirklich aussehe, so Warnecke.

Überhaupt sei es “ein bisschen eine Unverschämtheit”, dass die Ampel ein Gesetz mit so “immenser Tragweite” und mit so hohen Investitionen nun “in wenigen Tagen durch den Bundestag peitscht”. An eine echte Technologieoffenheit beim GEG glaubt Warnecke nicht. “Ich glaube, dass diese Wahlfreiheit nur Theorie ist. In dem Moment, wo man eine Wärmeplanung hat, wird es ein Angebot geben: Fernwärme, vielleicht Biogas – oder eben Strom. Da kann man sich nichts aussuchen.” Auch die Tatsache, dass Gasheizungen vorerst noch weiter installiert werden dürfen, bedeute keine echte Wahlfreiheit.

Wer etwa jetzt noch eine Gastherme kaufe, müsse “dann aber auch einen Vertrag abschließen, der eine gestaffelte Einspeisung von Biogas vorsieht”. Diese Verträge gebe es aber überhaupt nicht. “Das heißt, auch hier bleibt die Gasheizung als Alternative Theorie”, so Werneke.

red

Lebensmittelverschwendung: Bund und Handelsunternehmen vereinbaren Reduktionsziele

Das Bundeslandwirtschaftsministerium und Unternehmen des Groß- und Einzelhandels haben sich auf eine Verringerung der Lebensmittelverschwendung in Deutschland geeinigt. Das teilte das Ministerium am Dienstag mit. Die Unternehmen, zu denen unter anderem Edeka, Lidl, Kaufland, Rewe, Penny und Aldi gehören, verpflichten sich demnach auf Reduzierungsziele, die regelmäßig überprüft werden sollen.

Sanktionen sind nicht vorgesehen. Die Lebensmittelabfälle sollen in den teilnehmenden Unternehmen bis 2025 um 30 Prozent reduziert und bis 2030 halbiert werden. So soll beispielsweise Obst- und Gemüse mit Schönheitsfehlern künftig gezielt verkauft werden, statt in der Tonne zu landen.

Unternehmen können außerdem Lebensmittel weitergeben und dafür dauerhafte Kooperationen etwa mit den Tafeln oder anderen sozialen Einrichtungen eingehen. Lebensmittel, die nicht mehr für den Verkauf bestimmt oder geeignet sind, sollen künftig möglichst hochwertig weiterverwendet oder verwertet werden. Die Umsetzung der Vereinbarung soll durch das dem Landwirtschaftsministerium unterstellte Thünen-Institut überprüft und durch jährliche öffentliche Berichte begleitet werden.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) verteidigte den freiwilligen Charakter der Vereinbarung. “Unser Pakt basiert auf Freiwilligkeit, aber ist alles andere als eine lose Vereinbarung, denn wir haben klare und verbindliche Regeln verabredet: Im Zentrum steht das Miteinander anhand konkreter Ziele und Maßnahmen, die auch überprüft werden und zu denen die Unternehmen öffentlich Rechenschaft ablegen.” So schaffe man Transparenz und bringe einen Stein ins Rollen, damit sich andere anschließen, so Özdemir.

Claas Meineke von der Edeka-Zentrale sagte, man investiere in moderne Warenwirtschaftssysteme, um Lebensmittelabfälle entlang der Lieferketten zu reduzieren. “Wir brauchen aber auch klare rechtliche Rahmenbedingungen, die uns die Weitergabe von Lebensmitteln erleichtern”, sagte Meineke. Von den zur Schwarz-Gruppe gehörenden Unternehmen Lidl und Kaufland heißt es, man plane gemeinsam mit den Lieferanten für Obst und Gemüse die Warenmengen je Saison.

Dadurch könnten die Produkte bedarfsgerecht angebaut, geerntet und Überproduktionen vermieden werden, so die Unternehmen. Die Rewe-Gruppe, zu der auch Penny gehört, setzt bei den noch nicht vermiedenen Lebensmittelabfällen “in erster Linie” auf den “Ausbau der Kooperationen mit den Tafeln und vergleichbaren Einrichtungen”. Aldi forderte die Politik auf, die Rahmenbedingungen für Lebensmittelspenden weiter zu vereinfachen, “beispielsweise durch steuerbefreite Spenden von Kaffee und einfachere Kennzeichnungspflichten für Lebensmittelmittelspenden”.

Laut der Berichterstattung an die EU-Kommission fielen in Deutschland im Jahr 2020 Lebensmittelabfälle im Umfang von 10,9 Millionen Tonnen an. Mit 800.000 Tonnen entfielen rund sieben Prozent davon auf den Handel. In der Agenda 2030 der Vereinten Nationen hat sich die internationale Staatengemeinschaft zu dem Nachhaltigkeitsziel 12.3. verpflichtet, die weltweite Lebensmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene zu halbieren sowie entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Lebensmittelabfälle einschließlich Nachernteverlusten zu verringern.

Nach einer EU-Richtlinie gilt für Mitgliedstaaten der EU die zusätzliche Vorgabe einer 30-prozentigen Verringerung der Lebensmittelabfälle bis 2025.

red

Ab Juli 2023 höhere Verzugszinsen für Verbraucher und Unternehmen

Nachdem die Bundesbank zu Beginn des Jahres erstmals nach sieben Jahren den sogenannten Basiszinssatz geändert hat, steigt er nun weiter kräftig an. So wird er zum 1. Juli 2023 von 1,62 auf 3,12 Prozent angehoben, wie die Bundesbank mitteilte. Der Basiszinssatz dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, wobei die aber bei Verbrauchergeschäften stets fünf Prozentpunkte über dem festgelegten Wert liegen, bei Handelsgeschäften sogar neun Prozentpunkte darüber.

Wenn Verbraucher ihre Rechnungen nicht pünktlich bezahlen, müssen sie also ab Juli mit 8,12 Prozent Strafzinsen rechnen, Unternehmen müssen künftig 12,12 Prozent pro Jahr draufzahlen, wenn sie in Verzug geraten. Höher war der Basiszinssatz zuletzt im Jahr 2008.

red

Deutschlands Attraktivität schwindet: Höchster Kapitalabfluss unter 46 Staaten

Trotz der jüngsten Ansiedlungen Intels oder Wolfspeed meiden wohl immer mehr Investoren den Standort Deutschland. 2022 flossen 132 Milliarden US-Dollar mehr Direktinvestitionen ab, als in Deutschland investiert wurden, wie aus einer Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervorgeht, über die das “Handelsblatt” (Mittwochausgabe) berichtet. Unter 46 Staaten war das der stärkste Abfluss.

Nachdem sich der Nettoabfluss an Kapital aus Deutschland zwischen 2014 und 2018 abgeschwächt hatte, nimmt er seit 2019 laut IW wieder stark zu. Besonders dramatisch eingebrochen sind die Direktinvestitionen aus anderen europäischen Ländern, sie sanken im Vorjahr von 79 Milliarden auf nur noch 13 Milliarden Euro. “Die Zahlen sind als Warnsignal zu verstehen, dass der Standort an Attraktivität verliert: Demografie oder hohe Energiepreise setzen Deutschland zu”, sagte IW-Ökonom Christian Rusche.

“Viele Probleme sind aber hausgemacht.” Hohe Unternehmensteuern, bleierne Bürokratie und eine marode Infrastruktur hätten Deutschland immer unattraktiver gemacht.

red

Stadtwerke warnen vor überhasteter Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes

Berlin – Die Stadtwerke warnen die Ampel-Koalition davor, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) überhastet und nicht ausreichend gut genug vor der Sommerpause zu verabschieden. “Es ist unerlässlich, dass die Ampel-Parteien die Zeiträume im Gesetz so gestalten, dass sie für die kommunalen Versorger bis 2045 auch wirklich praktisch umsetzbar sind”, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands der Kommunalen Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, der “Bild” (Dienstagsausgaben). “Damit dies sichergestellt ist, sollte Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen.”

Liebing verwies darauf, dass die bisher vorgelegten Leitplanken “absolut in die richtige Richtung” gingen. “Unsere wichtigsten Kritikpunkte wurden darin aufgegriffen.” Er erwarte “nun eine sorgfältige Umsetzung in genau diesem Sinne in den Gesetzestext”, sagte Liebing zu “Bild”.

red

Bauernpräsident dämpft Erwartungen: Keine sinkenden Lebensmittelpreise in Sicht

Bauernpräsident Joachim Rukwied dämpft die Hoffnung auf sinkende Lebensmittelpreise. “Wir gehen davon aus, dass die Lebensmittelpreise auf einem höheren Niveau bleiben als sie es vor Kriegsausbruch waren”, sagte er der FAZ (Dienstagsausgabe). Aus Sicht der Landwirte seien Lebensmittel mehr wert und müssten hierzulande mehr Wertschätzung erfahren.

Sein Appell an Verbraucher lautet daher: bewusst deutsche Produkte kaufen. Diese seien zwar teurer, aber die beste Unterstützung der heimischen Landwirtschaft. Trotzdem greift der Handel noch oft auf Ware aus dem Ausland zurück und werbe schon im Frühjahr mit Erdbeeren aus Spanien – weil diese oft günstiger sind.

Damit deutsche Obst- und Gemüsebauern wettbewerbsfähig bleiben, sprach sich Rukwied für einen europaweiten Mindestlohn aus. Der Entwicklung von Laborfleisch steht der Bauernpräsident skeptisch gegenüber: “Da müssten sie ja zunächst auch Zellen gewinnen, um diese dann zu vermehren. Das sehe ich sehr, sehr kritisch.”

Landwirte seien trotzdem bereit, auf veränderte Markttrends zu reagieren und auch die Nachfrage nach Fleisch- und Milchalternativen zu bedienen. Bei Cannabis hingegen sieht er für Landwirte wenig Potenzial. “Ich erwarte keinen derartigen Konsum in dem Maße, dass Landwirte im großen Stil in den Anbau einsteigen können.”

red

Mindestlohn: Geplante Erhöhung auf 12,41 Euro (2024) und 12,82 Euro (2025)

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro steigen. Das schlug die Mindestlohnkommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern am Montag vor. “Die Positionen lagen sehr weit auseinander, sodass es eines Vermittlungsvorschlags bedurfte”, sagte die Vorsitzende der Kommission, Christiane Schönefeld, in der Bundespressekonferenz.

Grundlage der Empfehlung sei eine “Gesamtabwägung”, bei der man sich am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes orientiert habe. Der Mindestlohn in Deutschland war zum 1. Januar 2015 mit einer Höhe von damals 8,50 Euro brutto je Zeitstunde eingeführt worden. Nach mehreren Steigerungen beträgt er aktuell 12 Euro, wobei die letzte Erhöhung durch die Ampel-Koalition per Gesetz erfolgte und nicht auf Grundlage eines Vorschlags der Mindestlohnkommission.

Letztere berät regelmäßig über eine Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns. Das Gremium wird alle fünf Jahre durch die Bundesregierung neu berufen und besteht aus einem Vorsitzenden, je drei stimmberechtigten ständigen Mitgliedern der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite sowie zwei beratenden Mitgliedern.

red