Bei stabiler Inzidenz von unter 50 darf in Landkreisen der Einzelhandel schrittweise öffnen

Nach dem Beschluss von Bund und Ländern will das Land Baden-Württemberg trotz der Lockdown-Verlängerung bis zum 28. März weitere Lockerungen zulassen. Abhängig will das die Landesregierung von der Zahl der Neuinfektionen machen. Als Maßstab soll die regionale Sieben-Tage-Inzidenz in den Stadt- und Landkreisen herangezogen werden. Das gab die Landesregierung am Donnerstagabend bekannt.

Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin hat ein Öffnungskonzept vorgelegt, das, über die Maßnahmen im zweiten Öffnungsschritt hinaus, unterschiedliche Lockerungen ermöglicht bei Sieben-Tage-Inzidenzen unter 50 und Inzidenzen, die sich zwischen 50 und 100 bewegen.

Hierbei wurde offen gelassen, ob von einer landesweiten oder regionalen Inzidenzen („…in dem Land oder einer Region…“) ausgegangen werden soll.

Regionale Sieben-Tage-Inzidenz in den Stadt- und Landkreisen als Maßstab

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat dazu das Einvernehmen mit dem Koalitionspartner in der Landesregierung gesucht und gemeinsam mit Kultusministerin Susanne Eisenmann vereinbart, dass die Landesregierung bei den Maßnahmen die regionale Sieben-Tage-Inzidenz in den Stadt- und Landkreisen gelten lässt. Sie nimmt damit nicht die Landesinzidenz zum Maßstab, heißt es in der Mitteilung weiter.

Das bedeutet, entlang des MPK-Beschlusses, dass bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern im betreffenden Stadt- oder Landkreis der Einzelhandel geöffnet werden kann unter Einhaltung der im MPK-Beschluss definierten Quadratmeterfläche pro Kundin oder Kunde. Des Weiteren können Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten öffnen. Und kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen soll im Außenbereich möglich sein. Der Landkreis Ludwigsburg weist aktuell einen Inzidenzwert von 50,6 aus.

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist in den betreffenden Stadt- und Landkreisen „click&meet“ möglich. Das heißt die Öffnung des Einzelhandels für sogenannte terminshopping-Angebote mit der im MPK-Beschluss dargestellten Quadratmeterbegrenzung pro Kundin oder Kunde. Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können mit vorheriger Terminbuchung besucht werden. Kontaktfreier Sport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und im Freien für Gruppen mit bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren sind möglich.

Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sollen gemeinsame Absprachen getroffen werden, um eine überregionale oder kreisübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden.

red

Quelle: Landesregierung Baden-Württermberg

Spatenstich für hochmodernes Prüfzentrum der Mercedes-AMG GmbH in Affalterbach

Affalterbach. Mercedes-AMG geht, wie auch der Mutterkonzern Mercedes-Benz, konsequent den Weg der Elektrifizierung – die ersten elektrifizierten Fahrzeuge starten in diesem Jahr. Nun unternimmt die Performance- und Sportwagenmarke den nächsten zukunftsweisenden Schritt und baut ein hochautomatisiertes Prüffeld zur Entwicklung von elektrifizierten Hochleistungsantrieben und elektrischen Komponenten. Am 04. März 2021 fand der offizielle Spatenstich für das neue „Technikum“ statt. Damit investiert AMG in wichtige Zukunftsthemen und bekennt sich klar zum Standort Affalterbach.

In Affalterbach, zwischen der Benz- und Maybachstraße, wird bis 2022 das neue Technikum mit einer Gesamtfläche von über 5.000 Quadratmetern über drei Etagen entstehen. Dabei handelt es sich um ein neues hochautomatisiertes Prüffeld für die Entwicklung von elektrifizierten Hochleistungsantrieben und elektrischen Komponenten. Mit zwei Allrad-Prüfständen und einem Hochvolt-Prüfstand für Batterien richtet sich die AMG damit für die Zukunft aus, bei Bedarf bietet das Gebäude weitere Ausbaustufen.

Philipp Schiemer, Vorsitzender der Geschäftsführung der Mercedes-AMG GmbH: „Mit dem Bau des Technikums bekennen wir uns als AMG klar zum Standort Affalterbach und investieren in die Zukunft der AMG.“ Jochen Hermann, Mitglied der Geschäftsführung und Chief Technology Officer der Mercedes‑AMG GmbH, ergänzt: „Mit unserem neuen Testzentrum können wir Fahrzeugkomponenten und Prototypen unter realistischen Bedingungen erproben und sie in einem frühen Entwicklungsstand auf Herz & Nieren prüfen. So gewinnen wir nicht nur Zeit im Entwicklungsprozess, sondern steigern auch die Ergebnisqualität.“

Gemeinsam mit der AMG Geschäftsführung griff auch der Bürgermeister der Gemeinde Affalterbach, Steffen Döttinger, zum Spaten, um den Baubeginn des neuen Technikums zu feiern. „Mit ihrer Erfolgsgeschichte ist die AMG ein wichtiger Arbeitgeber und ein Aushängeschild für unsere Gemeinde. Wir freuen uns sehr, dass die Mercedes-AMG GmbH mit dem Bau des Technikums weiter in den Standort Affalterbach investiert“, so Döttinger.

Das „Technikum“ im Überblick
Die Allrad-Prüfstände unterstützen die Ingenieure in Affalterbach bei der Simulation realer Fahr- und Umweltbedingungen. An die vier Maschinen eines Prüfstands werden die vier Radnaben eines Fahrzeugs gekoppelt und spiegeln so real wirkende Fahrwiderstände, um ein straßennahes Fahrverhalten abzubilden. Einer der Prüfstände ist zudem mit einer Klima-Höhenkammer ausgestattet. Mittels Unterdruck kann eine Höhe von bis zu 5.000 Metern über NN bei einer Temperatur von bis zu -30°C dargestellt werden. Bei den Tests sitzt der Entwickler nicht im Fahrzeug, sondern steuert dieses automatisiert aus einem Bedienraum. Damit leistet die AMG auch einen Beitrag für eine nachhaltigere Zukunft: Durch den Einsatz der Prüfstände müssen weniger Testkilometer im Realbetrieb zurückgelegt werden.

Egal ob arktische Temperaturen oder tropisches Klima – der Hochvolt-Prüfstand mit Klimakammer ermöglicht, die am Standort Affalterbach entwickelten Hochvolt-Batterien in einem Temperaturbereich von -40 bis +80°C vollautomatisiert zu prüfen. So gelingt es, nahezu jeden denkbaren Fall zu testen, der in der Betriebszeit auf ein Batteriesystem zukommen könnte. Der Fokus liegt hierbei insbesondere auf der Sicherheit, der Dauerhaltbarkeit sowie der Funktion und Leistung unter Extrembedingungen. Während sich in der Natur die Umweltvoraussetzungen in Sekundenschnelle ändern und nie gleich sind, können sie am Prüfstand unendlich wiederholt werden. Die umfangreiche Messtechnik des neuen Prüfzentrums und der hohe Automatisierungsgrad führen so zu reproduzierbaren und gesetzeskonformen Prüfbedingungen.

red

Das haben die DAX-Vorstände studiert

Kürzlich vermeldete der Siemens-Konzern einen Wechsel an der Spitze des Unternehmens: Der promovierte Physiker Roland Busch übernahm den Posten des vorangehenden Vorstandsvorsitzenden Joe Kaeser, der einen Abschluss als Diplom-Betriebswirt innehält. Aus diesem Anlass hat die Berlin School of Business and Innovation (BSBI) die Bildungsabschlüsse der Führungskräfte der DAX-30-Unternehmen untersucht. Dafür analysierte die Wirtschaftsschule 195 Lebensläufe der aktuellen DAX-30-Vorstände.

Am häufigsten verbreitet sind Abschlüsse im Fach Business Administration: Insgesamt 40 Personen an den Spitzen der Unternehmen graduierten in dieser Disziplin. An zweiter Stelle folgt das Fach Betriebswirtschaftslehre (38 Personen). Mit großem Abstand belegen Recht und Maschinenbau den dritten Platz (je 13 Personen). Auf dem vierten Platz rangieren Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaften und Physik (je zehn Personen). Das Wirtschaftsingenieurwesen komplettiert die Top Fünf der beliebtesten Studiengänge (acht Personen).

Insgesamt überwiegen bei der Studienwahl die naturwissenschaftlichen Disziplinen. Geisteswissenschaftliche Fächer sind an den DAX-Spitzen selten: Lediglich ein Vorstand weist einen Abschluss in Philosophie und Literatur vor (Deutsche Bank). Ein weiterer schloss sein Studium in Internationalem Marketing und Sprachen ab (Bayer), zwei studierten unter anderem Anglistik (Daimler und Beiersdorf).

Die meisten DAX-30-Vorstände weisen als höchsten Bildungsgrad einen Masterabschluss auf (65 Personen). Fast genauso viele haben einen Doktortitel inne (60 Personen). Auch das Diplom ist weit verbreitet (49 Personen).

Die beliebteste Studienstadt der DAX-30-Chefetagen ist München: 13 der aktuellen Führungskräfte haben in der bayerischen Hauptstadt studiert. Ähnlich populär ist Aachen: Dort schlossen neun Führungskräfte ihr Studium ab. Darmstadt belegt mit acht Personen den dritten Platz.

Ralf Loweg / glp

Mobilität in Deutschland nimmt zu und nähert sich dem Vor-Corona-Niveau

Der aktuelle Corona-Lockdown hat das Bewegungsverhalten der Bevölkerung nur vorübergehend eingeschränkt. Das Statistische Bundesamt meldet, dass aktuell wieder mehr Menschen unterwegs sind.

Die Mobilität in Deutschland hat sich in der zweiten Februarhälfte 2021 (15. bis 26. Februar) stark dem Vorkrisenniveau angenähert. Während die Mobilität der Bevölkerung in den ersten beiden Februarwochen (1. bis 14. Februar 2021) noch 19 % unter dem Vorkrisenniveau des Februars 2019 lag, stieg sie in den Folgewochen deutlich: In der 7. Kalenderwoche (15. bis 21. Februar) lag sie nur noch 11 % und an den ersten fünf Tagen der 8. Kalenderwoche (22. bis 26. Februar) nur noch 4 % unter den Referenzwerten des Februars 2019. Dies geht aus einer Sonderauswertung experimenteller Daten hervor, mit denen das Statistische Bundesamt (Destatis) Mobilitätsveränderungen in der Corona-Pandemie abbildet.

Bei Frühlingswetter: Erstmals im aktuellen Lockdown höhere Mobilität als vor der Krise 

Ein Höchstwert der Mobilität im Bundesdurchschnitt wurde am Sonntag, den 21. Februar erreicht. Die Mobilität lag an diesem Tag bei frühlingshaften Temperaturen mit einem Anstieg von 6 % gegenüber 2019 erstmals seit Beginn des aktuellen Lockdowns über dem Vergleichswert des Vorkrisenjahres 2019. Diese Beobachtung gibt einen Hinweis darauf, wie stark das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung vom Wetter beeinflusst wird.

Insgesamt ist seit dem Jahresanfang 2021 eine Angleichung der Mobilität an das Vorkrisenniveau zu beobachten. Im Januar hatte die Mobilität noch durchschnittlich 16 % unter dem Referenzwert gelegen, im Februar dann durchschnittlich nur noch 14 % darunter. Die Referenzwerte aus dem Jahr 2019 werden dabei aus den Durchschnitten der Wochentage des jeweiligen Monats errechnet.

Zwischenzeitlicher Wintereinbruch führt zu einem Drittel weniger Bewegungen als 2019

Eine Abweichung von diesem Aufwärtstrend der Mobilität war um den 7. Februar 2021 zu beobachten, als der Verkehr in weiten Teilen Deutschlands durch starken Schneefall eingeschränkt war. Dies führte bundesweit zu einem Mobilitätsrückgang von 34 % gegenüber 2019. Die Unterschiede zwischen weniger und stärker vom Wintereinbruch betroffenen Bundesländern lassen sich dabei deutlich erkennen: Während die Mobilität beispielsweise im Saarland am 7. Februar 2021 um 20 % gegenüber dem Niveau von 2019 zurückging, lag sie im stärker betroffenen Niedersachsen 49 % darunter.

Mobilitätsrückgang in den Nachtstunden weiterhin stärker ausgeprägt als am Tag 

Auch nachts ging die Mobilität in den letzten beiden Februarwochen 2021 bundesweit weniger stark gegenüber 2019 zurück als in den Vorwochen. Zwischen 22 bis 6 Uhr betrug der Rückgang in der 7. Kalenderwoche noch 22 %, an den ersten fünf Tagen der 8. Kalenderwoche nur noch 13 % gegenüber Februar 2019. Damit ist der Mobilitätsrückgang in der Nacht immer noch deutlich stärker ausgeprägt als in den Tagstunden (6 bis 22 Uhr), in denen vom 22. bis 26. Februar nur 4 % weniger Bewegungen als 2019 stattfanden.

In vier Bundesländern wurde in der zweiten Februarhälfte tagsüber (6 bis 22 Uhr) sogar ein Anstieg der Mobilität gegenüber dem Vorkrisenniveau verzeichnet: In Brandenburg (+13 %), Mecklenburg-Vorpommern (+7 %), Sachsen (+5 %) und Sachsen-Anhalt (+3 %) war die Mobilität vom 15. bis 26. Februar höher als im Februar 2019. Die stärksten Mobilitätsrückgänge waren in diesem Zeitraum in Hamburg (-18 %) und Berlin (-15 %) zu beobachten.

red

Quelle: Statistisches Bundesamt

Tipps für die Steuererklärung

Das Corona-Jahr 2020 stellt viele Menschen auch bei der Steuererklärung vor neue Herausforderungen. Nicht nur eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Home-Office ist jetzt erforderlich. Auch die Frage, ob sich das Kurzarbeitergeld negativ auf die Rente auswirkt oder eine Steuernachzahlung verursacht, muss beachtet werden.

Die Experten der Steuer-App Taxando haben sich dieser Themen angenommen und Empfehlungen zusammengestellt.

Erst vor wenigen Wochen wurde im Zuge des Jahressteuergesetz 2020 die neue Home-Office-Pauschale für die Jahre 2020 und 2021 auf den Weg gebracht. Diese Pauschale beträgt maximal 600 Euro, wird allerdings auf die Werbungskostenpauschale von maximal 1.000 Euro angerechnet.

Verbraucher müssen daher die Home-Office-Pauschale nicht zwingend angeben, wenn der Werbungskostenbetrag bei ihrer Steuererklärung pauschal 1.000 Euro beträgt. Zudem umfasst die Home-Office-Pauschale maximal 120 anrechenbare Tage. Trotzdem sollten Steuerpflichtige, laut der Experten von Taxando, alle tatsächlich im Home-Office verbrachten Tage angeben. Einige Finanzämter akzeptieren die reale Anzahl.

Zu beachten ist auch, dass im Falle der Beanspruchung der Home-Office-Pauschale sich die Entfernungskostenpauschale mindern oder gar entfallen kann. Dabei dürfen Steuerpflichtige für das Jahr 2021 zukünftig ab dem 21. Kilometer 35 Cent pro Kilometer, anstatt wie bisher nur 30 Cent, abrechnen.

Das Kurzarbeitergeld (KAG) selbst ist steuerfrei, weshalb Arbeitnehmer auf den Betrag keine Steuern zahlen müssen. Allerdings unterliegt das KAG dem sogenannten Progressionsvorbehalt, sodass diese eigentlich steuerfreien Sozialleistungen zu dem Einkommen addiert werden.

Das addierte Gesamteinkommen kann wiederum den Steuersatz erhöhen. Da eine Nachzahlung von mehreren Faktoren abhängig ist, sollten sich Arbeitnehmer vorher informieren, ob und wie viel sie nachzahlen müssen.

Ehepaare und Eltern sollten in Erwägung ziehen, eine separate Steuererklärung abzugeben, wenn nur ein Lebenspartner von Kurzarbeit betroffen war.

Beschäftigte und Arbeitgeber zahlen während der Kurzarbeit die Beiträge zur Rentenversicherung weiter gemeinsam. Die Berechnungsgrundlage der Beiträge ist in diesem Fall das tatsächlich verdiente Einkommen der Arbeitnehmer. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend einen zusätzlichen Beitrag zur Rentenversicherung leisten, im Fall von Kurzarbeit auf Basis von 80 Prozent des Unterschiedsbetrags, der wegen der Kurzarbeit fehlt.

Die Höhe des jeweiligen Rentenversicherungsbeitrages variiert daher je nach Länge und Ausprägung der Kurzarbeit der steuerpflichtigen Person stark. Da durch die Regelung aber zu jeder Zeit 80 Prozent der Beiträge gezahlt werden, fällt der negative Effekt auf die Rente eher gering aus.

Verbraucher können sich bei der deutschen Rentenversicherung kostenlos beraten lassen und klären, wie stark ihre zukünftige Rente betroffen ist und ob eine freiwillige Nachzahlung der Beiträge von Vorteil sein könnte.

Ralf Loweg / glp

Facebook auf Kuschelkurs

IT-Riese Facebook zeigt ein ganz neues Gesicht. Denn nach der Einigung über den Umgang mit journalistischen Inhalten in Australien ist der Konzern nun offenbar auch in Deutschland auf größere Kooperationen mit Verlagen aus. Nach den USA und Großbritannien will das Unternehmen auch hierzulande sein Angebot “Facebook News” starten.

In einem eigenen Bereich seines Portals will der Konzern dann unter anderem Inhalte von überregionalen Medien wie “Spiegel”, “Zeit” oder “FAZ”, aber auch von Regionalzeitungen wie der “Rheinischen Post”, der “Märkischen Oderzeitung” oder den Titeln der Essener Funke-Mediengruppe präsentieren – und dafür auch bezahlen, wie “tagesschau.de” berichtet. Darüber hinaus will Facebook Medien dabei helfen, digitale Abonnements zu generieren.

In Australien hatte die Regierung vor kurzem Plattformbetreiber zwingen wollen, für Inhalte professioneller Medien zu bezahlen, die etwa Nutzer mit ihren Freunden teilen. Während Google begann, mit australischen Medien Verträge zu schließen, sperrte Facebook in Australien zunächst grundsätzlich Beiträge von Medien und entsprechende Links.

Beiträge australischer Medien konnten auch über die Grenzen des Kontinents hinaus nicht mehr geteilt werden, darunter in Deutschland. Aber nur wenige Tage später kündigte die australische Regierung an, das Gesetz zu ändern. Der Konzern erklärte wiederum, nun großzügiger in den Journalismus investieren zu wollen. Bleibt abzuwarten, wie lange Facebook diesen Kuschelkurs fahren wird.

Ralf Loweg / glp

Gewinner und Verlierer – Einzelhandelsumsätze brechen im Januar in manchen Bereichen ein

WIESBADEN – Die Einzelhandelsunternehmen in Deutschland haben im Januar 2021 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) kalender- und saisonbereinigt real (preisbereinigt) 4,5 % und nominal (nicht preisbereinigt) 3,9 % weniger umgesetzt als im Dezember 2020. Dieser Rückgang lässt sich mit dem anhaltenden Corona-Lockdown erklären, der eine Schließung vieler Einzelhandelsgeschäfte seit dem 16. Dezember 2020 bedeutete.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat sank der Umsatz real um 8,7 % und nominal um 7,4 %. Im Vergleich zum Februar 2020, dem Monat vor Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland, war der Umsatz im Januar 2021 kalender- und saisonbereinigt real 5,8 % niedriger.

Große Unterschiede zwischen den Branchen 

Die verschiedenen Einzelhandelsbranchen haben sich auch im Januar sehr unterschiedlich entwickelt, je nachdem, ob und wie stark sie von den Einschränkungen betroffen waren.

Der Einzelhandel mit Lebensmitteln, Getränken und Tabakwaren setzte im Januar 2021 real 4,3 % und nominal 6,0 % mehr um als im Januar 2020. Dabei lag der Umsatz der Supermärkte, SB-Warenhäuser und Verbrauchermärkte real 5,3 % und nominal 6,9 % über dem des Vorjahresmonats. Der Facheinzelhandel mit Lebensmitteln (wie zum Beispiel der Facheinzelhandel mit Obst und Gemüse, Fleisch, Backwaren oder Getränken) setzte im entsprechenden Vergleich allerdings real 3,2 % und nominal 1,1 % weniger um.

Großer Verlierer der Krise: Handel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren

Im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln waren die Umsätze im Januar 2021 real 16,4 % und nominal 15,7 % niedriger als im Vorjahresmonat. Der Handel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren sowie der Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (zum Beispiel Waren- und Kaufhäuser) brachen real um 76,6 % beziehungsweise 26,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat ein. Ebenfalls betroffen war der Handel mit Einrichtungsgegenständen, Haushaltsgeräten und Baubedarf mit einem Rückgang von real 43,2 % im Vergleich zu Januar 2020.

Von den Geschäftsschließungen stark profitiert hat indes der Internet- und Versandhandel mit einem Umsatzanstieg von real 31,7 % und nominal 32,6 % im Vergleich zum Vorjahresmonat.

red

Quelle: Statistische Bundesamt

So viel zahlen die Deutschen für Strom

Private Haushalte in Deutschland haben 2020 zusammen rund 37,8 Milliarden Euro für Strom ausgegeben. Laut Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft entfielen rund 26 Prozent des Stromverbrauchs auf private Haushalte.

Das entspricht 126,88 Milliarden Kilowattstunden. Der Strompreis in Deutschland lag zu dieser Zeit durchschnittlich bei etwa 30 Cent pro Kilowattstunde – so hoch wie noch nie.

2016 gaben die Deutschen zusammen nur 34,8 Milliarden Euro aus, obwohl sie mit rund 127 Milliarden kWh fast gleich viel Strom verbrauchten. Der Kilowattstundenpreis lag im Schnitt aber lediglich bei 27 Cent. Und auch im Vergleich zu 2019 stiegen die Kosten noch einmal um mehr als 900 Millionen Euro.

“Die Strompreise 2020 sorgten auch bei den Gesamtkosten für Strom für einen Rekord in Milliardenhöhe”, sagt Lasse Schmid, Geschäftsführer Energie bei Check24. “Bleibt der Stromverbrauch 2021 annähernd konstant, wird dieser Rekord nochmals übertroffen werden.”

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte angekündigt, die Zielsetzung sei eine schrittweise Absenkung der EEG-Umlage in den kommenden fünf Jahren und schließlich deren Abschaffung. Der Wegfall der EEG-Umlage würde eine Familie jährlich um 329 Euro entlasten, einen Single um 116 Euro.

“Durch die Abschaffung der EEG-Umlage könnte die Bundesregierung deutsche Haushalte um rund 9,7 Milliarden Euro entlasten”, sagt Lasse Schmid. “Soll die Energiewende gelingen, muss Strom nicht nur sauberer werden, sondern auch bezahlbar bleiben.”

149 Stromgrundversorger haben seit Jahresbeginn die Preise erhöht oder Preiserhöhungen angekündigt. Im Durchschnitt betragen die Preiserhöhungen 2,7 Prozent und betreffen rund 2,1 Millionen Haushalte. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 5.000 kWh bedeutet das zusätzliche Kosten von durchschnittlich 43 Euro pro Jahr, so die Rechnung der Experten von Check24.

Ralf Loweg

Corona-Krise bremst Tarifverdienste

WIESBADEN – Die Tarifverdienste in Deutschland sind im Jahr 2020 im Durchschnitt um 2,1 % gegenüber 2019 gestiegen. Dies geht aus dem Index der tariflichen Monatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen hervor. Dabei handelt es sich um den geringsten Anstieg der Tarifverdienste seit dem Jahr 2016 (ebenfalls 2,1 % gegenüber 2015). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mitteilt, sind die Tarifverdienste ohne Sonderzahlungen im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 % gestiegen. Im gleichen Zeitraum erhöhten sich die Verbraucherpreise um 0,5 %.

Deutlich unterdurchschnittlich sind die Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen im Vergleich zum Jahr 2019 vor allem im Verarbeitenden Gewerbe gestiegen (+0,7 %). Dies ist vorrangig darauf zurückzuführen, dass für die Metall- und Elektroindustrie für das Jahr 2020 wegen der Corona-Krise keine prozentuale Tariferhöhung vereinbart wurde. Im Baugewerbe (+1,0 %) wurde in den Tarifverhandlungen 2020 vereinbart, dass die Tariferhöhungen erst 2021 in Kraft treten. Auch im Gastgewerbe war die Tarifentwicklung 2020 mit +1,5 % deutlich unterdurchschnittlich.

Überdurchschnittlich stiegen die Tarifverdienste im Jahr 2020 vor allem in den Bereichen, die durch den öffentlichen Dienst geprägt sind. Hier wirkten sich neben den regulären Tariferhöhungen auch die im 4. Quartal gezahlten Corona-Prämien aus. Steigerungen gab es  beispielsweise im Bereich Erziehung und Unterricht (+3,0 %), in der Öffentlichen Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung (+2,9 %), Kunst, Unterhaltung und Erholung (+2,7 %) und Wasserversorgung und Entsorgung (+2,6 %). Im Gesundheits- und Sozialwesen, das in der Corona-Pandemie besonders im Fokus steht, verdienten die Tarifbeschäftigten im Vergleich zum Vorjahr 2,5 % mehr.

4. Quartal 2020 durch Corona-Prämien geprägt

Durch die Corona-Prämien lag der Anstieg der Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen auch im 4. Quartal 2020 insbesondere in den Bereichen über dem Durchschnitt, in denen der öffentliche Dienst eine hohe Bedeutung hat. Hierzu zählen unter anderem die Bereiche Wasserversorgung und Entsorgung (+4,3 %), Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung sowie Kunst, Unterhaltung und Erholung (jeweils +3,6 %), Gesundheits- und Sozialwesen (+3,3 %) sowie Erziehung und Unterricht (+3,1 %). Auch im Baugewerbe (+3,3 %), im Bereich Verkehr und Lagerei (+2,4 %) sowie im Grundstücks- und Wohnungswesen (+3,6 %) wurden im 4. Quartal 2020 Corona-Prämien gezahlt.

Vor allem diese Prämien führten im 4. Quartal 2020 dazu, dass die Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen mit +2,5 % gegenüber dem Vorjahresquartal deutlich stärker gestiegen sind als die Tarifverdienste ohne Sonderzahlungen mit +1,7 %.

red

Quelle: Statistische Bundesamt

Mehr Wohnungen genehmigt – Stuttgart hat geringsten Anteil an Einfamilienhäusern

WIESBADEN – Wohnen und Bauen stehen immer mehr im Spannungsfeld zwischen dem Wunsch nach Komfort, wachsenden Kosten und den ökologischen Erfordernissen. Das spiegelt sich auch in den Daten zu neu gebauten Wohnhäusern wider, wo zuletzt die Mehrfamilienhäuser überwogen. Von den insgesamt 288 000 Wohnungen, die von Januar bis November 2020 genehmigt wurden, sollen 169 000 in Mehrfamilienhäusern entstehen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mitteilt. Das entspricht einem Anteil von 59 %. Demgegenüber standen 109 000 genehmigte Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern – ein Anteil von 38 %. Die übrigen Genehmigungen betrafen Wohnheime.

Von den insgesamt rund 256 000 fertiggestellten Wohnungen im Jahr 2019 entstanden zwar 40 % in Ein- und Zweifamilienhäusern. Doch der Trend war in den vergangenen Jahren rückläufig: Seit 2005 sank der Anteil der Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern zugunsten jener in Mehrfamilienhäusern. Im Jahr 2015 entstanden erstmals seit 1997 wieder mehr Wohnungen in Mehrfamilien- als in Ein- und Zweifamilienhäusern.

Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sind im Schnitt nur etwa halb so groß wie jene in Einfamilienhäusern

2019 wurden rund 14 400 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt rund 143 000 Wohnungen fertiggestellt. Diese Wohnungen hatten eine durchschnittliche Wohnfläche von 78 Quadratmetern. Wohnungen in neuen Einfamilienhäusern waren zuletzt fast doppelt so groß: Die Wohnfläche in den rund 83 800 fertiggestellten Einfamilienhäusern betrug durchschnittlich 152 Quadratmeter. Freistehende Einfamilienhäuser boten ihren Bewohnerinnen und Bewohnern mit einer durchschnittlichen Wohnfläche von 157 Quadratmetern sogar noch ein wenig mehr Platz.

Einfamilienhäuser legten seit 1999 bei der Wohnfläche besonders zu

Zwar nahm die Zahl der neu gebauten Einfamilienhäuser in den vergangenen Jahren deutlich ab: 2019 wurden nicht einmal halb so viele solcher Häuser fertiggestellt wie 1999 (178 000). Allerdings boten sie im Durchschnitt rund 14 % mehr Platz als 20 Jahre zuvor. Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich bei den Mehrfamilienhäusern: Auch hier wurden 2019 insgesamt rund 6500 weniger Gebäude fertiggestellt als 1999 (20 900). Die Zahl der Wohnungen in den Gebäuden nahm ebenfalls ab, wenn auch weniger deutlich: Gegenüber 1999 (167 300) ging sie um 15 % zurück. Ein möglicher Grund hierfür: Wohnungen im Jahr 1999 boten mit durchschnittlich 73 Quadratmetern knapp 7 % weniger Wohnfläche als eine durchschnittliche Wohnung in einem Mehrfamilienhaus im Jahr 2019.

Anteil von Einfamilienhäusern in Großstädten: Mit 35,4 % in Stuttgart am geringsten

Auch wenn zuletzt weniger Einfamilienhäuser gebaut wurden, dominieren sie deutlich den Bestand: Zwei Drittel (66,7 %) aller Wohngebäude hierzulande waren im Jahr 2019 Einfamilienhäuser. Gemeinsam mit den Zweifamilienhäusern betrug der Anteil sogar rund 83 %. Einfamilienhäuser benötigen Platz, deshalb sind sie in Großstädten deutlich seltener zu finden. So ist deren Anteil in Stuttgart mit 35,4 % am geringsten; es folgen mit jeweils 40,1 % Düsseldorf, Frankfurt am Main und Gelsenkirchen.

Kreise mit einer Größe zwischen 100 000 und 200 000 Einwohnern führen die Liste mit dem höchsten Anteil an Einfamilienhäusern an: Die ostfriesischen Kreise Aurich (86,1 %) und Leer (85,9%) liegen knapp vor Dithmarschen (85,5 %) im Westen Schleswig-Holsteins.

In kreisfreien Großstädten machte 2019 die Wohnbaufläche knapp ein Drittel der Siedlungs- und Verkehrsfläche aus

Im Jahr 2019 lag der Anteil der Wohnbaufläche an der gesamten Siedlungs- und Verkehrsfläche der Gemeinden bundesweit bei 27,7 %. Deutliche Unterschiede gibt es hier zwischen urbanen und ländlichen Gebieten. 2019 war knapp ein Drittel (31,9 %) der Siedlungs- und Verkehrsfläche in kreisfreien Großstädten durch Wohnnutzung belegt, in dünn besiedelten ländlichen Kreisen war es etwas weniger als ein Viertel (22,6 %). Der übrige Teil der Siedlungs- und Verkehrsfläche wird für andere Zwecke genutzt, etwa öffentliche Einrichtungen, Industrie- und Gewerbe, Sport-, Freizeit- und Erholungsanlagen sowie Verkehrswege.

red

Quelle: Statistische Bundesamt