Corona heizt Immobilien-Nachfrage an

Die Corona-Pandemie hat die hohe Nachfrage nach Immobilien weiter angeheizt. In den ersten acht Monaten des Jahres haben die Preise fast so stark zugenommen wie im Gesamtjahr 2020. Die Kaufpreise inklusive Nebenkosten in den meisten Großstädten sind auch in 2021 wie schon 2020 weiter gestiegen – und in der Folge hat sich der Trend zur Flucht aus der Metropole hin in Mittel- und Kleinstädte weiter fortgesetzt. Das hat Interhyp, Deutschlands größter Vermittler privater Baufinanzierungen, in einer Analyse von mehr als 180.000 Darlehensabschlüssen für einen Bau oder Kauf einer Immobilie in den vergangenen zweieinhalb Jahren festgestellt.

Der Preisauftrieb in 2021 war bisher ähnlich stark wie im Jahr 2020. Der durchschnittliche Preis pro Objekt inklusive Nebenkosten beträgt Anfang September in Deutschland rund 487.000 Euro. Das entspricht einer Steigerung von rund 9 Prozent gegenüber dem Durchschnittspreis von 2020 (rund 447.000 Euro) und ist fast so hoch wie im Gesamtjahr 2020 gegenüber 2019, als die Steigerung etwas mehr als 10 Prozent betragen hatte.

Interhyp hat zudem sieben große Städte näher untersucht. Die höchsten Preise pro finanzierter Immobilie (inklusive Nebenkosten) finden sich demnach aktuell in München, gefolgt von Frankfurt am Main und Hamburg. Die deutlichsten Steigerungen gegenüber dem Durchschnitt des Vorjahres mussten Immobilienerwerber in Stuttgart (14 Prozent auf 614.000 Euro) und Köln (14 Prozent auf 574.000 Euro) hinnehmen.

Die hohen Immobilienkosten in Deutschlands Großstädten bleiben nicht ohne Auswirkungen. In Gesamtdeutschland und in großen Städten beobachtet Interhyp einen fortgesetzten Trend, beim Kauf in mittlere und kleinere Städte auszuweichen.

Bezogen auf Gesamtdeutschland kauften 2019, also vor der Corona-Krise, noch 60 Prozent der Metropolbewohner in einer Metropole, 2021 waren es nur noch knapp 57 Prozent. Sie wichen zunehmend in Mittelstädte (19 Prozent 2021 versus 17 Prozent 2019) und Kleinstädte aus (15 Prozent 2021 gegenüber 13 Prozent 2019).

Die Flucht aus den Metropolen treibt allerdings auch die Preise in den Städten in ihrer Nähe in die Höhe – verbunden mit der gestiegenen Attraktivität von Immobilien insgesamt. In den Städten in Metropolennähe verzeichnet Interhyp zum Teil deutliche Preissteigerungen der durchschnittlichen Kaufpreise (inklusive Nebenkosten) pro finanziertem Objekt – so zum Beispiel in Esslingen (573.000 Euro in 2021, +25 Prozent gegenüber dem Durchschnitt in 2020) und Tübingen in der Nähe von Stuttgart (582.000 Euro in 2021, +9 Prozent) sowie in Offenbach am Main (553.000 Euro, +27 Prozent).

Auch in der Nähe von München haben die Preise angezogen – in Augsburg auf mittlerweile durchschnittlich 481.000 Euro (+9 Prozent). Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ging es auf 983.000 Euro rauf (+11 Prozent). Dort liegen die Preise über denen in der Stadt München, ebenso wie in Starnberg, wo der durchschnittliche Kaufpreis pro Objekt schon 2020 bei 1.217.000 Euro lag und 2021 sogar 1.242.000 Euro erreicht hat, aber somit nur noch wenig gestiegen ist (+2 Prozent).

Andreas Reiners / glp

Zahlung: Kunden wollen flexibel bleiben

Flexible Finanzierungsangebote wie “Buy now, pay later” (BNPL) werden immer beliebter. Wie die Studie “Konsumentenfinanzierung neu gedacht” zeigt, vermissen 60 Prozent der Verbraucher beim Einkaufsbummel diese Angebote. Neben verschiedenen Bezahlarten möchte bereits ein Drittel der Kunden beim Handel vor Ort auch die Möglichkeit haben, Zusatzleistungen zum Produkt zu buchen. Besonders hoch im Kurs stehen Reparatur- und Wartungsservices sowie Abo-Modelle. Neue Angebote, mit denen lokale Geschäfte im Wettstreit mit dem boomenden Online-Handel wieder punkten können.

“Die Händler müssen umdenken und den Kunden einen Grund geben, in die Innenstädte zu kommen”, sagt Daniel Strieder, CEO und Mitgründer des Fintech Credi2. “Neben einem angenehmen Einkaufserlebnis wünschen Kunden heute auch eine Auswahl an verschiedenen Bezahlmethoden, egal, ob sie online oder vor Ort einkaufen. Vor allem wollen sie mehr Flexibilität beim Bezahlen.” Zahlen in Raten, passend zum eigenen finanziellen Budget, fragen vor allem die Jüngeren nach. So können sich 57 Prozent der unter 35-Jährigen vorstellen, BNPL-Angebote auch an der Ladenkasse zu nutzen.

In Online-Shops, in denen die Finanzierungslösung bequem während des Bezahlvorgangs angeboten wird, greifen Käufer spontaner zu und auch zu höherpreisigen Waren. Doch in der Studie gaben zwei Drittel der Befragten an, dass solche Lösungen im Laden unüblich sind.

Eine Finanzierungslösung für ein teures Produkt verbinden Kunden zudem mit dem Wunsch nach einer langen Nutzungsmöglichkeit und entsprechenden Zusatzservices. 65 Prozent der Befragten würden deshalb gleich einen Reparaturservice mitbuchen und mehr als die Hälfte eine Versicherung abschließen, um sich gegen einen möglichen Verlust abzusichern.

Neben Finanzierungslösungen bevorzugen vor allem junge Kunden heute auch Abo-Modelle, die es gewährleisten, dass sie stets auf dem neuesten Stand der Technik sind. So gaben 60 Prozent der unter 35-Jährigen in der Studie an, dass sie im Geschäft einen entsprechenden Service buchen würden, um ihr Produkt regelmäßig gegen ein Nachfolgemodell tauschen zu können.

Andreas Reiners / glp

So schonen Sie Ihre Augen

In vielen Alltagssituationen verlässt sich der Mensch auf seine Augen. Oft wird jedoch vergessen, dass das gute, gesunde und verlässliche Augenlicht längst keine Selbstverständlichkeit ist. So zeigt beispielsweise eine Studie, dass bereits 2019 mehr als zwei Drittel der Deutschen ab 16 Jahren auf eine Brille angewiesen waren. Der digitale Versicherungsmanager Clark gibt Tipps für das Schonen der Augen und zu ihrer Absicherung.

Neben fehlenden Vorsorgeuntersuchungen, beispielsweise gegen den Grauen Star, ist unkorrigierte Fehlsichtigkeit die häufigste Ursache von Sehbehinderung. Doch auch ungesunde Ernährung, UV-Strahlen, schlechte Luft oder eine falsche Sichtkorrektur können die Sehkraft beeinträchtigen.

Die Gefahren für das Sehvermögen werden oft unterschätzt, so beispielsweise auch am Arbeitsplatz. Besonders bei der Arbeit vor einem Monitor gibt es vieles zu beachten. So gaben in einer Clark-Studie Anfang dieses Jahres nur 4 Prozent der Arbeitnehmer an, einen speziellen Computer zu nutzen, der weniger schädlich für die Augen ist. Computerarbeit ist insofern augenschädlich, dass blaues Licht die Netzhaut schädigen kann. Doch nicht nur ein korrekter Monitor, sondern auch die richtige Ausrichtung und Entfernung zum Auge sind wichtig. 50 bis 80 Zentimeter sind hier zwischen Bildschirm und Auge empfohlen. Auch die Beleuchtung spielt eine große Rolle. Indirektes Licht kann sich auf der Bildschirmoberfläche reflektieren und eine zu helle Arbeitsatmosphäre erschwert die Sicht. Und trotz aller alltäglichen Vorsichtsmaßnahmen darf auch eine regelmäßige Vorsorge beim Augenarzt nicht fehlen.

Vorsorgeleistungen sind in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt, weshalb es sich empfehlen kann als Unterkategorie der Krankenzusatzversicherung eine Brillenzusatzversicherung abschließen. Diese kann sich, je nach Leistungsspektrum, nicht nur an der Vorsorge, sondern auch an Laser-Eingriffen oder neuen Sehhilfen, wie Brillen oder Kontaktlinsen, beteiligen.

Für Menschen, die auf eine Brille angewiesen sind, können die Kosten schnell im dreistelligen Bereich liegen und werden in den meisten Fällen weder von der privaten, noch von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Eine einfache Brillenversicherung übernimmt, abhängig vom Vertrag, alle zwei oder drei Jahre einen Teil der Kosten für eine neue Sehhilfe. Wer keine Brille mehr tragen möchte, kann je nach Beschaffenheit der Sehstörung über einen Laser-Eingriff zur Verbesserung der Sehkraft nachdenken. Trotz hoher Erfolgsquoten werden die Kosten für einen solchen Eingriff von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nicht übernommen. Auch die privaten Krankenkassen zahlen meist nur einen Teil der Kosten.

Andreas Reiners / glp

“Dropshipping”: Experten warnen vor Fallstricken

Wer online einkauft, ist sich oft nicht bewusst, auf welchen Wegen die Ware ins Haus kommt. Experten warnen deshalb vor Fallstricken, die insbesondere beim so genannten “Dropshipping” auf Kunden warten können. Denn bei dieser Form des Online-Handels sind Online-Shop und Hersteller der Ware unterschiedliche Institutionen. Das wirkt sich zwar oft positiv auf die Preise aus, kann aber bei der Rückgabe der Ware zum kostspieligen Problem werden.

Bei diesem Geschäftsmodell – auch Direktversand genannt – bestellt der Kunde das gewünschte Produkt bei einem Online-Shop im Internet. Der Shop-Betreiber, der das Produkt in der Regel nicht selbst auf Lager hat, nimmt die Bestellung auf, leitet sie an einen Hersteller oder Großhändler weiter und regelt die Abrechnung mit dem Kunden. Nach Auskunft von Experten besteht keine Kennzeichnungspflicht, dass es sich bei der Bestellung um Dropshipping handelt.

Dadurch, dass Online-Shops bei diesem Geschäftsmodell keine Ware auf Lager haben müssen, genießen Kunden eine größere Auswahl an Produkten und unter Umständen günstigere Preise. Doch die Experten weisen auf die Kehrseite der Medaille hin: Da Online-Shops bei Großhändlern weltweit bestellen, kann das gewünschte Produkt eine weite Reise vor sich haben, bis es beim Kunden ist. Kommt es aus Nicht-EU-Ländern wie beispielsweise den USA, China oder Großbritannien, können Kosten wie etwa Zölle oder andere Einfuhrabgaben fällig werden. Darüber muss der Händler seine Kunden allerdings informieren. Die ARAG Experten weisen auch darauf hin, dass Qualitätsstandards, die in der EU vorgeschrieben sind, nicht für Hersteller gelten, die aus einem Nicht-EU-Land kommen.

Ist der Schuh zu klein, die Jacke doch nicht die richtige oder der Rasierapparat defekt, haben Kunden natürlich die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen und die Ware zurückzugeben. Sitzt der Händler in Deutschland oder der EU, gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angaben von Gründen. Doch die Experten weisen darauf hin, dass die Rücksendung – geht sie zu Lasten der Kunden – teuer werden und sogar den Produktwert übersteigen kann. Vor allem, wenn sie in ein Land außerhalb der EU zurückgeschickt werden muss.

Auch bei Online-Käufen per Direktversand haben Kunden EU-weit ein zweijähriges Gewährleistungsrecht, wenn die Ware mangelhaft ist. Ansprüche können dabei gegenüber dem Online-Shop, bei dem der Kauf erfolgte, geltend gemacht werden. Geht das Produkt also kaputt oder kommt bereits defekt an, können sie es umtauschen oder der Händler muss es reparieren. Ist bereits bei der Lieferung der Ware ersichtlich, dass sie durch den Transport beschädigt wurde, können Kunden die Annahme verweigern. Wird das Dilemma erst nach dem Auspacken der Lieferung sichtbar, können sie die Ware auf Kosten des Online-Händlers zurückschicken. Die Experten raten, Beweisfotos zu machen und mitzusenden.

Wenn die Ware unpünktlich, in minderwertiger Qualität oder gar nicht ankommt, ist das Geld meist trotzdem bereits abgebucht. Eine Rückabwicklung ist meist sehr kompliziert und kostet Nerven. Daher raten die ARAG Experten, keinesfalls per Vorkasse zu zahlen. Ist ein Einkauf auf Rechnung nicht möglich, sollte man mit der Kreditkarte oder per Lastschriftverfahren zahlen. So haben Kunden per Chargeback zumindest die Möglichkeit, das Geld zurückbuchen zu lassen. Oder man nutzt einen Zahlungsdienstleister, über den Käufer geschützt sind.

Andreas Reiners / glp

Wasserkosten: Was muss der Mieter zahlen?

Grundsätzlich muss ein Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung nur die Kosten tragen, die er tatsächlich verbraucht hat. Kommt es zu einem Mehrverbrauch, zum Beispiel, weil der Vermieter im Haus umbaut und damit mehr Allgemeinstrom zu seinen eigenen Zwecken nutzt oder nach einem Rohrbruch in der Wohnung des Mieters Trocknungsgeräte aufgestellt werden, so muss der Mieter diese zusätzlichen Kosten nicht übernehmen.

Wie aber ist es zu bewerten, wenn dem Mieter der übermäßige Verbrauch über einen erheblichen Zeitraum nicht auffällt, wenn also der Vermieter über einen langen Zeitraum nicht informiert wird? Denn auf eine solche Anzeige ist der Vermieter, der ja keinen regelmäßigen Zugang zu der vermieteten Wohnung hat, angewiesen, um überhaupt etwas unternehmen zu können. Um einen solchen Fall ging es auch in der Entscheidung des Landgericht Hanau (AZ.: 2 S 123/19), so die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Gestritten wurde um erhebliche Nebenkostennachzahlungen, weil wegen eines defekten Spülkastens ein deutlich erhöhter Wasserverbrauch gemessen und abgerechnet wurde. Der Vermieter hatte diese Kosten in der Jahresabrechnung auf den Mieter umgelegt. Diese Abrechnung hatte das Amtsgericht in erster Instanz auch bestätigt, der Mieter legte jedoch Berufung gegen das Urteil ein und gab an, dass der vermehrte Wasserverbrauch für ihn weder sichtbar noch hörbar gewesen wäre. Somit hätte er den Vermieter gar nicht früher informieren können.

Diesen Ausführungen schloss sich das Landgericht jedoch nicht an, sondern bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung. Es sei schlicht kaum vorstellbar, dass ein so massiver Wasserverlust bei einem Mindestmaß an Aufmerksamkeit über mehrere Monate hinweg unerkannt bleibe. Der Mieter schulde aber, so das Gericht, dieses Mindestmaß an Aufmerksamkeit, unabhängig von der Frage, wie oft sich er sich tatsächlich in der Wohnung aufhalte. Denn auch der häufig abwesende Mieter muss seine Wohnung regelmäßig kontrollieren.

Diese Pflicht hatte der beklagte Mieter vernachlässigt, deshalb sah das Gericht auch in der zweiten Instanz die Umlage der erhöhten Kosten als gerechtfertigt an.

Rudolf Huber / glp

Immer mehr Banken kassieren Negativzinsen

Zum Ende des dritten Quartals 2021 verlangen insgesamt 392 Kreditinstitute Negativzinsen von ihrer Privatkundschaft. Davon haben über 200 Banken und Sparkassen die Minuszinsen im laufenden Jahr eingeführt. Außerdem verschärfen immer mehr Geldhäuser ihre bestehenden Negativzins-Regelungen, indem sie Freibeträge reduzieren oder den Zins noch tiefer ins Minus drücken, so das Ergebnis einer Verivox-Auswertung.

Von den ausgewerteten Geldhäusern berechnen aktuell 392 Institute Negativzinsen für Guthaben auf privaten Tagesgeld-, Giro- oder Verrechnungskonten. Das sind 214 mehr als zu Jahresbeginn. In den letzten drei Monaten stieg die Zahl um 43; Ende Juni verlangten 349 Geldhäuser Negativzinsen.

“Wir sehen nach wie vor eine große Dynamik bei Negativzinsen, doch während im ersten Halbjahr nahezu täglich neue Banken Verwahrentgelte einführten, hat sich diese Entwicklung momentan etwas verlangsamt”, sagt Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH. “Ein Ende des Negativzins-Trends ist aber nicht in Sicht.”

Im Gegenteil: Immer mehr Banken verschärfen ihre bereits bestehenden Konditionen. Entweder sie senken den Zins noch tiefer ins Minus oder sie reduzieren die Freibeträge, so dass Negativzinsen schon bei geringeren Guthaben fällig werden. Allein im dritten Quartal haben das 30 Banken gemacht – im gesamten Jahresverlauf waren es bislang 68 Institute.

Für seine Analyse wertet Verivox fortlaufend die auf den Internetseiten ausgewiesenen Konditionen von rund 1.300 Banken und Sparkassen aus. “Doch nicht alle Banken veröffentlichen Negativzinsen transparent und frei zugänglich auf ihrer Website”, erklärt Oliver Maier. “Es gibt also eine Dunkelziffer und tatsächlich dürften sogar deutlich mehr als 392 Banken Negativzinsen berechnen.”

Lange Zeit mussten allenfalls sehr vermögende Sparende Minuszinsen zahlen. Wenn Banken überhaupt ein Verwahrentgelt verlangten, gewährten sie fast immer hohe Freibeträge von 100.000 Euro und mehr. Doch diese Grenze ist gefallen. Inzwischen berechnen mindestens 135 Banken schon ab einem Gesamtguthaben von 50.000 Euro oder weniger Negativzinsen. In einigen Fällen werden schon ab 5.000 oder 10.000 Euro auf dem Konto Negativzinsen fällig.

Rudolf Huber / glp

Das ist bei der Paketzustellung erlaubt

Die Probleme bei der Zustellung von Online-Käufen sind vielfältig und verbreitet. Das Paket kommt nicht an, wird im Regen vor der Tür abgestellt oder liegt ohne Information beim Nachbarn. Immer wieder fragen sich Käufer, was Paketdienste eigentlich dürfen und welche Pflichten sie haben. E-Commerce-Spezialist Trusted Shops gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

– Darf das Paket in der Nachbarschaft abgegeben werden?

Viele Paketdienstleister behalten sich das Recht dieser sogenannten Ersatzzustellung innerhalb ihrer AGB vor. Was die wenigsten wissen: Diese Klauseln sind zum größten Teil unwirksam. Wenn sie nicht möchten, dass eine Sendung beim Nachbarn abgegeben wird, können sie das schon im Online-Shop, etwa im Kommentarfeld auf der Bestellseite, mitteilen. Der Händler hat dann die Möglichkeit, den Zusatz “eigenhändig” beim Zusteller zu buchen. Dann ist sichergestellt, dass nur der richtige Empfänger die Sendung bekommt. Ist er nicht anzutreffen, wird das Paket in eine Filiale gebracht, in der sie es dann abholen können.

– Darf ein Paket einfach abgelegt werden?

Es gibt sogenannte Garagen-, Ablage- oder Abstellgenehmigungen. Bei diesen vereinbart der Zusteller mit dem Empfänger einen Ort, an dem er das Paket ausdrücklich ablegen darf – etwa eine Garage. Eine Erlaubnis, die Sendung einfach vor der Tür abzulegen, findet sich nicht in den AGB der Zusteller und ist somit nicht erlaubt! Dies gilt auch in der aktuellen Situation.

– Was können Käufer tun, wenn das Paket beschädigt ankommt?

Der Einfachheit halber sollte man eine offensichtliche Beschädigung direkt vom Zusteller vermerken lassen. Hat das verpackte Produkt dagegen einen Schaden erlitten, sieht man dies oft erst nach dem Auspacken. Die gesetzlichen Vorschriften sehen hier eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren vor. Innerhalb der ersten sechs Monate wird dabei vermutet, dass der Schaden bereits bei Übergabe vorlag, danach muss der Kunde das nachweisen.

Viele Händler sehen in ihren AGB zwar vor, dass der Verbraucher innerhalb einer gewissen Zeit den Mangel anzeigen muss. Solche sogenannten Rügefristen sind aber fast immer unwirksam, weil sie gegen zwingende gesetzliche Regelungen verstoßen.

– Was passiert, wenn ein Paket bei der Zustellung verloren geht?

Auch hier gilt wieder: An den Händler wenden. Weil dieser die sogenannte Transportgefahr trägt, ist er zur Erstattung des Kaufpreises verpflichtet. Zwar könnte man seinen Anspruch auf Kaufpreiserstattung im Regelfall auch gegenüber dem Transportdienstleister geltend machen, das ist aber oft kompliziert und dauert sehr lange. “Zudem ist der Händler nicht berechtigt, sie auf die komplizierten Nachforschungsaufträge der Zustelldienste zu verweisen”, weiß man bei Trusted Shops. Wenn die Ware noch gar nicht bezahlt ist, muss man das auch nicht tun, wenn sie auf dem Transportweg verloren gegangen ist.

– Ab wann gilt ein Paket als übergeben?

Die Übergabe ist damit erfüllt, dass der Verbraucher den Kaufgegenstand in seinen Händen hält. Die Benachrichtigungskarte im Briefkasten – oder auch die Abgabe beim Nachbarn – bewirken im Regelfall noch nicht, dass der Kunde den Besitz an der Sache erlangt hat.

– Was passiert, wenn ein Paket bei der Retoure verloren geht?

Geht das Paket nach dem Widerruf unterwegs zurück zum Händler verloren oder wird beschädigt, erhalten sie trotzdem ihren Kaufpreis zurück und müssen keinen Ersatz leisten. Allerdings müssen Verbraucher in einem solchen Fall die korrekte Absendung auch nachweisen. Das ist zum Beispiel mittels Zeugen möglich. Außerdem sind sie verpflichtet, die Ware in geeigneter Weise zu verpacken. So trifft sie etwa eine Mitschuld und sie sind zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sie eine kleine, zerbrechliche Porzellan-Figur ohne Polsterung in einem großen Karton verschicken.

Rudolf Huber / glp

Mehr als 2,25 Billionen Euro: Öffentliche Schulden steigen um fast 80 Milliarden

Ein Leben auf Pump ist für viele Menschen heutzutage zur Normalität geworden. Die Pro-Kopf-Verschuldung ist in Deutschland auf 27.090 Euro gestiegen. Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) war beim nicht-öffentlichen Bereich zum Ende des 1. Halbjahres 2021 mit 2.251,8 Milliarden Euro verschuldet. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, stieg die öffentliche Verschuldung gegenüber dem Jahresende 2020 um 3,6 % oder 78,9 Milliarden Euro. Insbesondere beim Bund ist dies weiterhin auf Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zurückzuführen, so die Behörde. Gegenüber dem 1. Quartal 2021 nahm die Verschuldung im 2. Quartal 2021 um 2,1 % oder 46,3 Milliarden Euro zu.

Schulden des Bundes steigen auf 1 478 Milliarden Euro

Der Schuldenanstieg des Öffentlichen Gesamthaushalts ist mit Ausnahme der Sozial­versicherung auf einen Zuwachs bei allen Ebenen zurückzuführen. Den größten Anteil verzeichnete der Bund mit einer Steigerung um 5,3 % beziehungsweise 74,0 Milliarden Euro auf 1 477,5 Milliarden Euro. Gegenüber dem 1. Quartal 2021 stiegen die Schulden des Bundes um 3,2 % beziehungsweise 46,0 Milliarden Euro. Während die Verschuldung an Kassenkrediten und Krediten rückläufig war, stiegen die Wertpapierschulden an.

Den höchsten prozentualen Anstieg gegenüber dem Jahresende 2020 hatten die Gemeinden und Gemeindeverbände in Bayern mit 6,6 % zu verzeichnen, gefolgt von Baden-Württemberg (+5,9 %) und Schleswig-Holstein (+3,6 %). Die stärksten prozentualen Rückgänge gab es im Saarland (-5,8 %), in Brandenburg (-4,0 %) und in Sachsen (-3,2 %).

red

Hartz-IV-Satz für Strom reicht nicht

Der für das Jahr 2022 errechnete Hartz-IV-Satz enthält zu wenig Geld für Strom. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox beläuft sich das Minus für Alleinlebende auf durchschnittlich 95 Euro pro Jahr. Haushalte, die in der Grundversorgung beliefert werden, müssten bis zu 196 Euro an anderer Stelle einsparen, um ihre Stromkosten zu begleichen.

Der Hintergrund: Zum 1. Januar 2022 soll der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen um drei auf 449 Euro pro Monat steigen. Davon sind rein rechnerisch 36,44 Euro für die Stromrechnung vorgesehen.

Die Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden (kWh) belaufen sich aber nach Verivox-Berechnungen im Bundesdurchschnitt auf monatlich 44,33 Euro. Das entspricht einem Minus von 22 Prozent. Für Hartz-IV-Empfänger, die Strom aus der Grundversorgung beziehen, ist die Lücke noch deutlich größer. Hier übersteigen die tatsächlichen Stromkosten von 48,91 Euro monatlich den Regelsatz um durchschnittlich 34 Prozent.

Wie hoch die Versorgungslücke ausfällt, ist regional stark unterschiedlich. In Hamburg müssen alleinlebende Hartz-IV-Empfänger in der Grundversorgung jeden Monat 52,75 Euro für Strom aufwenden und damit rund 45 Prozent mehr als vorgesehen. Im Laufe des Jahres summiert sich das Minus so auf 196 Euro. In Schleswig-Holstein belaufen sich die monatlichen Kosten auf 51,75 Euro (+ 42 Prozent), in Thüringen auf 50,75 Euro (+ 39 Prozent). Am wenigsten zuzahlen müssen Hartz-IV-Empfänger in Bremen. Der Fehlbetrag beträgt hier aber immer noch rund 18 Prozent.

Muss Wasser dezentral etwa per Durchlauferhitzer erwärmt werden, steigen Stromverbrauch und -kosten weiter an. Zusätzlich rund 750 kWh verbraucht ein Einpersonenhaushalt mit der elektrischen Warmwasserbereitung. Zwar können Singlehaushalte einen Mehrbedarf von 2,3 Prozent des Regelsatzes beim Amt geltend machen, das sind gut zehn Euro. Die tatsächlichen Mehrkosten liegen aber bei mehr als 20 Euro.

“Der Betrag, der Hartz-IV-Empfängern in der Grundversorgung jährlich für Strom fehlt, steigt immer weiter”, heißt es bei Verivox. Waren es 2019 noch 101 Euro, mussten sie 2020 bereits eine Lücke von durchschnittlich 115 Euro in Kauf nehmen. Im kommenden Jahr werde sich der Fehlbetrag in der Grundversorgung auf durchschnittlich 150 Euro belaufen.

Seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 sei der Regelsatz schrittweise um rund 30 Prozent gestiegen, von 345 Euro auf 449 Euro. Die Strompreise hätten sich hingegen im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 59 Prozent verteuert, in der Grundversorgung sogar um 80 Prozent.

Die Experten: “Mit einem Anbieterwechsel können Hartz-IV-Empfänger ihre Kosten senken. Allerdings prüfen viele Stromanbieter vor Vertragsabschluss die Bonität der Kunden und behalten sich vor, die Belieferung abzulehnen.” Grundsätzlich gilt: “Wer die Möglichkeit zum Anbieterwechsel hat, sollte nicht zögern”, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox.

Rudolf Huber / glp

Früh genug fürs Alter sparen

Der Begriff “Altersvorsorge” klingt wirklich nicht besonders sexy. Und das erste selbstverdiente Geld mit Anfang 20 gleich für die Rente zurückzulegen, ist auch nicht besonders verlockend. Doch es gilt: Wer eher spart, spart länger und kann mit geringeren Beträgen ein größeres Vermögen schaffen.

Viele Menschen unterschätzen, wie sehr sich dabei der Zinseszinseffekt auswirkt. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale “Altersvorsorge” stellt die besten Strategien für die finanzielle Absicherung vor, bietet jede Menge Hintergrundinformationen, Tabellen und Expertentipps.

Anhand von typischen Fallbeispielen können die Leser ihre eigene Situation zumindest teilweise wiedererkennen und einschätzen, welche Produkte grundsätzlich für sie in Frage kommen. “Dabei werden Vor- und Nachteile sowie die Zielgruppen der wichtigsten Bausteine von der gesetzlichen Rentenversicherung über Riester bis hin zu Wertpapieren erläutert”, so die Autoren.

Außerdem gibt das Buch Hinweise, was etwa bei Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit sowie in Eltern- oder Pflegezeiten zu beachten ist und warnt vor falschen Ratschlägen und vermeintlich todsicheren Tipps von Freunden oder Beratern. Denn: Eine gute Altersvorsorge besteht nie aus einer einzelnen Aktion, sondern immer aus einem umfassenden Konzept.

Der Ratgeber “Altersvorsorge. Die besten Strategien für Ihre finanzielle Absicherung” hat 232 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro. Zu haben ist er im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de, unter Telefon 0211/38 09-555 oder im Buchhandel.

Rudolf Huber / glp