Mieter darf Garten nicht groß verändern

Im Garten des eigenen Häuschens ist sehr viel erlaubt. Doch Vorsicht: Mieter einer Immobilie mit Garten müssen genau in den Mietvertrag schauen, was sie mit der Grünfläche machen dürfen und was nicht. Vor allem muss unterschieden werden, ob der Garten zu einem Einfamilienhaus oder einem Mehrfamilienhaus gehört. Versicherungsexperten erklären, was man als Mieter im Garten machen darf, machen muss und was gar nicht geht.

Hat das Haus einen Garten und steht dieser mit im Mietvertrag, darf man ihn meist auch nutzen. Hier kommt es, wie bei so vielen Dingen im Mietrecht, auf die genaue Formulierung an. Bevor die Unterschrift auf den Vertrag für das gemietete Traumhaus kommt, ist daher sorgfältiges Lesen Pflicht.

Im mitgemieteten Garten darf man laut den Experten vieles machen oder umgestalten, was keine bauliche oder optische Veränderung des Gartens darstellt. Für die Kinder und deren Freunde darf, so hat unter anderem das Amtsgericht Kerpen (Az.: 20 C 443/01) entschieden, Kinderspielzeug (Sandkasten, Schaukel, Trampolin, etc.) aufgebaut werden.

Wer darüber hinaus gerne selber Hacke und Spaten in die Hand nimmt, der kann sich am Anbau des eigenen Gemüses versuchen und Blumenbeete pflanzen. Stehen im Garten Obstbäume, für deren Pflege der Mieter zuständig ist, darf man das Obst auch für sich ernten, sofern nicht im Mietvertrag etwas anderes vereinbart wurde.

Strittiger wird es, wenn ein tiefer Swimmingpool angelegt oder ein Gartenhaus gebaut werden soll. Die Experten empfehlen daher immer die vorherige Rücksprache mit dem Vermieter und geben zu bedenken, dass es zwar erlaubt ist, den akkuraten englischen Garten in einen Naturgarten umzugestalten, der Vermieter hat hier kein Vetorecht, aber er kann verlangen, dass die Verwandlung bei Auszug wieder rückgängig gemacht wird.

Im Mietvertrag wird der Mieter meistens dazu verpflichtet oder es ergibt sich aus den Umständen, dass er sich neben dem Haus auch um den Garten kümmert. Das Düngen von Pflanzen, das Vertikutieren und neue Säen des Rasens, das Säubern eines Teiches und das Beschneiden von Gehölzen zählen nicht dazu.

Auch muss der Mieter keine abgestorbenen Pflanzen oder Bäume auf eigene Kosten ersetzen. Dies gilt, sofern ein Standardmietvertrag aufgesetzt wurde. In einem individuell verfassten Mietvertrag kann eine entsprechende Verpflichtung aber vom Vermieter eingefügt worden sein. Mit “Kümmern” sind laut dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 10 U 70/04) einfache Arbeiten ohne Fachkenntnisse wie Rasenmähen, Laubharken und Unkrautjäten gemeint.

Lars Wallerang / glp

Kontaktloses Bezahlen boomt

Der Trend war zwar zuvor schon deutlich erkennbar. Doch die Corona-Krise hat modernen Bezahlmethoden noch einmal einen kräftigen Schub verliehen. Das Ergebnis: Laut der Postbank Digitalstudie 2021 begleichen mittlerweile 56 Prozent der Bundesbürger Rechnungen kontaktlos mit ihrer Bankkarte, mit dem Smartphone (Mobile Payment) oder mit beidem. Im Vorjahr waren es erst 47 Prozent, vor fünf Jahren sogar nur zehn Prozent.

Beide Technologien werden vor allem aus Bequemlichkeit genutzt, heißt es in der Studie. Jeder zweite Mobile-Payment-Anwender und zwei von drei Kartennutzern finden das einfacher und schneller als Bargeld. Ein weiterer Vorteil ist das geringere Infektionsrisiko: Viele Anwender bezahlen kontaktlos, weil sie Corona-bedingt weniger mit Scheinen und Münzen hantieren möchten.

“Die Deutschen werden auch nach Corona kontaktlos bezahlen”, sagt Thomas Brosch, Leiter Digital Vertrieb der Postbank. “Die Vorteile sind zu offenkundig. Wer sich daran gewöhnt hat, im Portemonnaie nicht mehr nach Münzen zu kramen, der will das auch dann nicht mehr tun, wenn die Infektionsgefahr gebannt ist.”

Rudolf Huber / glp

Mehr Hilfen bei der Sanierung

Wann, wenn nicht jetzt? Der 1. Juli war ein interessanter Stichtag für alle, die eine neue oder frisch sanierte energieeffiziente Immobilie kaufen wollen. Auch wer baut oder einzelne energetische Maßnahmen plant, kann profitieren. Denn seitdem gelten Neuerungen bei der im Januar gestarteten “Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG). Sie fasst mehrere Förderprogramme zusammen und soll der Vereinfachung dienen.

“Für Verbraucher bedeutet das mehr Durchblick im Förderdschungel. In Zukunft muss nur noch ein einziger Antrag gestellt werden – darin enthalten sind auch die Fachplanung und Baubegleitung”, erklärt Iris Ege, Expertin der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Käufer oder Bauherren bekommen nun je nach Energieeffizienz zinsgünstige Kredite von bis zu 150.000 Euro und einen maximalen Tilgungszuschuss von 37.500 Euro je Wohneinheit statt wie bisher 30.000 Euro. Energetische Sanierungen von bestehenden Gebäuden fördert der Staat jetzt in der neuen Effizienzhaus Stufe 40 mit maximal 75.000 Euro je Wohneinheit, bisher gab es einen Tilgungszuschuss von höchstens 48.000 Euro.

Eine weitere Neuheit ist die sogenannte EE-Klasse für erneuerbare Energien. Wer sein Gebäude nicht nur energieeffizient baut oder saniert, sondern seinen Energiebedarf auch zum Heizen beziehungsweise Kühlen zu mindestens 55 Prozent aus erneuerbaren Energien deckt, kann mit einem Förderbonus von 2,5 Prozentpunkten beim Neubau und von fünf Prozentpunkten bei Sanierungen rechnen. “Alternativ gibt es auch eine erhöhte Förderung für Gebäude mit einem Nachhaltigkeitszertifikat (NH-Klasse)”, so die Verbraucherschützer.

Wer seine Immobilie nicht in einem Zug sanieren möchte, sondern schrittweise vorgeht, profitiert von höheren Zuschüssen, wenn ein Effizienzhaus-Experte einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt. Darin schlägt der Experte sinnvolle und aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte vor. Bei der Umsetzung gibt es dann den zusätzlichen iSFP-Bonus von fünf Prozent auf alle Maßnahmen.

Rudolf Huber / glp

Andrang in Einkaufszentren am größten

Nach Monaten des Lockdowns haben Einkaufszentren, Restaurants und Cafés wieder geöffnet. Die Abstands- und Hygieneregeln bleiben trotzdem relevant. Deshalb hat der Videomanagementsoftware-Anbieter Milestone Systems (www.milestonesys.com) analysiert, in welcher der zehn größten Städte Deutschlands Orte des öffentlichen Lebens am vollsten sind.

Dafür wurde der Besucherandrang in Einkaufszentren und Gastronomie ermittelt und in Werte von eins (“Nicht stark besucht”) bis vier (“Am stärksten besucht”) kategorisiert. Berlin, Frankfurt am Main und Düsseldorf führen die Rankings bei Einkaufszentren, Restaurants und Cafés an.

Von den drei untersuchten Freizeitaktivitäten sind Einkaufszentren mit einem Durchschnittswert von 3,46 am besten besucht. Bei Cafés liegt der gesamte Durchschnittswert bei 2,94 und damit im Mittelfeld verglichen mit Einkaufszentren und Restaurants. Gaststätten sind mit einem Durchschnittswert von 2,05 am wenigsten gut besucht.

Ulf Hüther, Manager DACH von Milestone Systems: “Jeder Tag Lockdown hat Arbeitsplätze im Einzelhandel und in der Gastronomie gefährdet. Die erkämpften Erfolge können wir nur aufrechterhalten, indem wir uns weiterhin an die Regeln halten, trotzdem auf Abstand achten und uns gut darüber informieren, zu welcher Zeit wir bestimmte Orte besuchen können und wann von einem Besuch abgesehen werden sollte.”

Mit einem Wert von durchschnittlich 3,6 pro Woche sind Shopping-Malls in Berlin am vollsten. München weist mit einem Wert von 3,57 das zweithöchste Besucheraufkommen auf. Mit einer Konzentration von 3,13 sind Malls in Dortmund am wenigsten besucht. Den vorletzten Platz belegt Stuttgart mit einem wöchentlichen Durchschnitt von 3,37.

In Frankfurt am Main sind die Restaurants mit einem Wert von 2,22 durchschnittlich am vollsten. Auf dem zweiten Platz liegt Dortmund mit einem wöchentlichen Besucheraufkommen von 2,17. An letzter Stelle befindet sich bei den Gaststätten Leipzig mit einem Durchschnittswert von 1,91. Den vorletzten Platz des Rankings belegt München mit einem wöchentlichen Besucheraufkommen von 1,97.

Mit einem Besucherandrang von im Schnitt 3,2 sind Cafés in Düsseldorf am besten frequentiert. Darauf folgt Frankfurt am Main mit dem zweithöchsten Durchschnitt von 3,19. Den niedrigsten Wert erzielt hingegen München mit einem Besucheraufkommen von 2,72. Köln verzeichnet einen Besucherstrom von durchschnittlich 2,76 und damit das zweitwenigste Aufkommen in Cafés.

Insgesamt besuchen Kaffee- und Kuchen-Liebhaber gern gegen 13 Uhr die Cafés ihrer Heimatstadt. Um 14 Uhr gehen Ladenbummler in den zehn größten Städten Deutschlands gern shoppen. Zusammenkünfte in Restaurants finden durchschnittlich erst gegen 17 Uhr statt.

Einkaufszentren und Kaufhäuser sind mit einem Besucheraufkommen von 3,6 und 3,84 am Freitag und Samstag am vollsten. Dasselbe gilt für den Andrang bei Restaurants mit Werten von 2,53 und 2,61 am Freitag und Samstag. Bei Cafés verhalten sich Verbraucher etwas anders: Hier sind der Samstag und Sonntag mit Aufkommen von 3,66 und 3,55 die vollsten Tage.

“Ein videogestütztes Crowd-Management kann dabei helfen, das Besucheraufkommen an Orten des öffentlichen Lebens zu erfassen und zu kontrollieren”, so Ulf Hüther. “Durch eine entsprechende Videoanalyse in Echtzeit können große Menschenansammlung unter Wahrung der Privatsphäre automatisch analysiert werden, um bei Überfüllung zielgerichtete und maßgeschneiderte Maßnahmen zu ergreifen.” So könne Videotechnologie dabei helfen, dass der Einzelhandel und die Gastronomie jetzt auch nachhaltig geöffnet blieben.

Rudolf Huber / glp

Studie: Neue Jobs meist mit Festanstellung

Die Arbeitgeber in Deutschlands 15 größten Städten bieten aktuell überwiegend Arbeitsplätze mit Festanstellung an. Außerdem sind zahlreiche Werkstudierenden-Tätigkeiten gelistet, während Unternehmen vergleichsweise wenige befristete Tätigkeiten ausschreiben. Zu diesem Ergebnis kommt die Berlin School of Business and Innovation (BSBI) in der aktuellen Analyse.

Mithilfe der Online-Jobplattform StepStone untersuchte die Wirtschaftsschule an drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen rund 57.800 Vakanzen für feste und befristete Verträge sowie Werkstudierenden-Tätigkeiten je nach Branche. Rund 80,8 Prozent davon bieten ein Festanstellungsverhältnis an. Dabei weisen Dresden (82,8 Prozent) und Bremen (82,7 Prozent) den höchsten Anteil an unbefristeten Jobs auf. In diesen beiden Städten werden vorrangig IT-Fachkräfte gesucht. Stuttgart (82,5 Prozent) liegt ebenfalls vorn – dort sind Stellen ohne ein festgesetztes Austrittsdatum überwiegend in der Unternehmensberatung zu besetzen.

Berlin liegt trotz der vergleichsweise hohen Quote von 79,3 Prozent auf dem drittletzten Platz. Weiter hinten rangiert Hamburg mit 75,9 Prozent Stellenausschreibungen für feste Arbeitsverträge. Düsseldorf belegt mit 74,1 Prozent den letzten Rang.

Insgesamt 3,4 Prozent der untersuchten Job-Anzeigen sind befristetet. Den höchsten Anteil hat mit 4,8 Prozent Berlin. Diese sind in erster Linie der Gesundheitsbranche zugeordnet. Vergleichsweise hoch ist der Anteil auch in Essen (4,2 Prozent), wo vorrangig Mitarbeitende im öffentlichen Dienst gesucht werden. In Duisburg sind 3,9 Prozent der ausgeschriebenen Stellen befristet, mehrheitlich im Bereich der Wissenschaft und Forschung.

Die geringste Quote an Jobs im befristeten Beschäftigungsverhältnis hat Dortmund mit lediglich 2,0 Prozent. Hannover (2,1 Prozent) und Stuttgart (2,6 Prozent) weisen etwas höhere Werte auf.

Der durchschnittliche Anteil der ausgeschriebenen Werkstudierendenjobs (3,7 Prozent) übersteigt aktuell den der befristeten Vakanzen. In Dresden (5,4 Prozent) und Hamburg (5,1 Prozent) schreiben Arbeitgeber die meisten Stellen für Hochschüler aus. München belegt mit 4,7 Prozent den dritten Platz. Diese Arbeitsplätze sind vorrangig im IT-Sektor zu besetzen.

Den letzten Rang teilen sich Stuttgart und Hannover mit je 1,6 Prozent Stellen für Werkstudierende. Auch in Düsseldorf finden Hochschüler vergleichsweise wenige Job-Angebote (1,7 Prozent).

Ernst Suganandarajah, Co-Managing Director der BSBI: “Kurzarbeit war eine ernüchternde Konsequenz der Covid-19-Pandemie, jedoch erholt sich die Wirtschaft zunehmend. Dass im Schnitt 81 Prozent der bundesweiten Job-Angebote eine Festanstellung anbieten, ist ein positives Zeichen.”

Rudolf Huber / glp

Bauen in Deutschland wird drastisch teurer

Der Traum von den eigenen vier Wänden oder von der Renovierung des Eigenheims ist in Deutschland weit verbreitet. Doch für viele potenzielle Bauherren wird es jetzt schwieriger, ihn zu verwirklichen. Der Grund sind steigende Preise für ausgewählte Baumaterialien.

Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) stiegen die Erzeugerpreise für Baustoffe wie Holz, Stahl oder Dämmmaterialien nämlich deutlich: Konstruktionsvollholz verteuerte sich im Mai 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 83,3 Prozent, Dachlatten wurden um 45,7 Prozent und Bauholz um 38,4 Prozent teurer. Und auch die Stahlpreise treiben die Kosten auf dem Bau in die Höhe: “Betonstahl in Stäben war im Mai 2021 um 44,3 Prozent teurer, Betonstahlmatten kosteten 30,4 Prozent mehr als im Mai 2020”, so die Behörde.

Hauptgründe für die anziehenden Preise dürfte die steigende Nachfrage im In- und Ausland während der Corona-Pandemie sein, dazu gesellen sich Probleme in der Versorgung mit Rohstoffen.

Rudolf Huber / glp

Steuern und Zoll auf Online-Ware

Es ist eine weit verbreitete Praxis – doch über ihre rechtlichen Hintergründe macht sich kaum jemand Gedanken: Wer Waren aus Nicht-EU-Staaten im Internet bestellt, muss im Zweifelsfall dafür Steuern und Zölle zahlen.

Deshalb ist gerade bei Importen aus dem Nicht-EU-Ausland ein genauer Blick ins Kleingedruckte wichtig, so die Verbraucherzentrale NRW. Denn Zollabgaben und Steuern können das vermeintliche Schnäppchen teurer machen als erwartet. Und: Seit dem 1. Juli 2021 gelten neue Bestimmungen für die Einfuhrbesteuerung.

Bisher galt, dass Sendungen mit einem Wert von bis zu 22 Euro von der Einfuhrumsatzsteuer befreit sind. Diese Regelung wurde nun aufgehoben. Allerdings mit einer Ausnahme: Der Zoll verzichtet auf die Erhebung von Abgaben, wenn die unter einem Euro liegen. Eine Sonderregelung gilt außerdem für Geschenke von Privatpersonen an Privatpersonen. Hier gilt weiter eine Freigrenze von 45 Euro.

Neben der Einfuhrumsatzsteuer werden ab einem Gesamtwert der Bestellung von mehr als 150 Euro auch Zollgebühren fällig. Für die Übernahme der Zollabwicklung bei steuerpflichtigen Sendungen berechnen viele Paketdienste zusätzlich eine Auslagen- oder Servicepauschale. Jeder Paketdienst kann diese Pauschale selbst festlegen. Die Deutsche Post berechnet aktuell beispielsweise sechs Euro.

Wer also beispielsweise in China eine Handyhülle für 5,20 Euro bestellt, muss darauf theoretisch 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Das sind 99 Cent. Wegen der Kleinbetragsregelung verzichtet der Zoll jedoch darauf. “Liegt der Preis für die Handyhülle hingegen bei 5,50 Euro, werden 1,05 Euro Einfuhrumsatzsteuer fällig, die in diesem Fall bezahlt werden müssen”, heißt es bei den Verbraucherschützern. Zusammen mit der Auslagenpauschale der Deutschen Post entstehen Gesamtkosten in Höhe von 12,55 Euro – viel Geld für eine “billige” Handyhülle.

Grundsätzlich müssen Online-Shops im Bestellprozess zwar darauf hinweisen, dass zusätzliche Einfuhrabgaben entstehen können. Weil sich Zölle und Einfuhrsteuern aber je nach Zielland, Preis und Art der Ware unterscheiden, wird nicht immer vorab die konkrete Höhe berechnet. Vor der Bestellung ist es daher ratsam, sich selber beim Zoll über die Gebühren zu informieren, damit einem böse Überraschungen erspart bleiben.

Weil innerhalb der EU keine zusätzlichen Steuern und Zölle anfallen, lohnt sich die Suche nach einem Online-Shop, der aus der EU versendet. Wer die Auslagenpauschale des Paketdienstes sparen möchte, kann außerdem die Ware selbst verzollen. Sie muss dann allerdings beim Zollamt abgeholt werden.

Ein weiteres Problem können die Kosten im Falle eines Widerrufs sein. Soll die Ware nach China oder in andere Drittländer zurückgeschickt werden, können die Versandkosten schnell den Warenwert übersteigen. Hilfreich zu wissen: Das aktuelle Widerrufsrecht sieht vor, dass Ware immer an die im Impressum angegebene Adresse zurückgesendet werden kann. Zwar können Online-Händler eine zusätzliche Adresse nennen, an die die Rücksendung alternativ erfolgen kann. Die Betonung muss hierbei jedoch auf “eine” und “zusätzliche” liegen. Steht im Impressum eine Adresse in Deutschland oder der in der EU, kann die Ware auch dorthin versendet werden.

Rudolf Huber / glp

Großkonzernen geht es ans Geld

Führende Unternehmen sollen den Gürtel in Zukunft etwas enger schnallen. Zumindest, wenn es um das Streit-Thema Steuern gehen. Darauf jedenfalls haben sich jetzt nach Angaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 130 Länder geeinigt.

Demnach soll für Großkonzerne künftig ein Steuersatz von mindestens 15 Prozent fällig sein. Die sieben führenden Industriestaaten (G7) hatten sich zuletzt bereits auf ein Grundgerüst geeinigt – mit einer Mindeststeuer für weltweit tätige Unternehmen von 15 Prozent und einer neuen Verteilung der Steuereinnahmen der 100 größten und profitabelsten Konzerne.

Von der neuen Regelung sollen vor allem Länder profitieren, in denen diese Unternehmen besonders viel Geschäft machen. Das dürfte vor allem sogenannte Schwellenländer betreffen.

Mit der geplanten Reform sollen die Steuerregeln an das Digitalzeitalter angepasst werden, heißt es. Denn global agierende Konzerne verlegen seit Jahrzehnten Gewinne in Länder, die sie mit immer niedrigeren Steuersätzen anlocken – und zahlen am Ende vergleichsweise wenig Steuern.

Vor allem Technologiekonzerne verlagern besonders häufig Gewinne aus Patenten, Software- oder Lizenzeinnahmen, die auf geistigem Eigentum basieren.

Ralf Loweg / glp

Nach 20 Jahren: UMTS geht vom Netz

Die drei großen deutschen Mobilfunkanbieter schalten schrittweise ihre UMTS-Netze ab. Nach 20 Jahren im Einsatz gilt der Mobilfunkstandard der dritten Generation (3G) als veraltet. Die meisten Kunden sollen noch nicht einmal mitbekommen, dass das UMTS-Netz verschwindet, heißt es.

Telefonieren und das Verschicken von SMS wird auch in Zukunft mit älteren Handys noch möglich sein. Problematisch wird es allerdings, wenn man mit einem alten Smartphone wie dem iPhone 4 im Internet surfen oder Apps nutzen möchte. Das geht ohne UMTS dann nur noch im Schneckentempo. Wer eine sehr alte SIM-Karte nutzt, braucht möglicherweise eine neue.

Der Anteil der persönlichen SIM-Karten, die nur die älteren Mobilfunknetze 2G/3G unterstützen, lag laut einer Studie des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) im Herbst 2020 noch bei 31,2 Prozent. Das entspricht immerhin 34,2 Millionen SIM-Karten.

Allerdings machte das mobile Datenvolumen, das über die UMTS-Netze lief, zuletzt nur noch einen sehr geringen Anteil bei den großen Anbietern aus.

Größere Störungen erwartet keiner der Mobilfunkanbieter, Telekom und Vodafone testeten die Abläufe vorab schon in einigen Regionen. Die Abschaltung läuft schrittweise ab. So will Telefonica die letzten Antennen erst Ende des Jahres 2021 außer Betrieb nehmen.

Ralf Loweg / glp

Starkregen: Das sagt die Versicherung

Heftige Gewitter mit Starkregen ziehen im Sommer 2021 immer wieder über Deutschland hinweg. Dabei hinterlassen die Wetter-Kapriolen vielerorts eine Spur der Verwüstung. Für die Betroffenen kann das richtig teuer werden.

Was also tun? Wer nicht auf den Folgekosten sitzen bleiben will, der kann vorbeugend eine Versicherung abschließen. Welche Versicherung den richtigen Schutz bei Überschwemmung bietet und worauf beim Abschluss zu achten ist, verraten die Experten der Verbraucherzentrale NRW.

In der Regel schließen Hauseigentümer eine sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung ab. Sie kommt für Schäden etwa durch Brand, Sturm, Hagel, Blitzeinschlag und Leitungswasser auf. Wer die Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarschadenversicherung kombiniert, der kann von der Versicherung auch dann Geld bekommen, wenn der Keller nach einem Unwetter unter Wasser steht.

Vor Vertragsabschluss sollte geprüft werden, ob die Elementarschadenversicherung auch Schäden durch Rückstau abdeckt und ob der Versicherer zuvor den Einbau einer Rückstauklappe verlangt. Warum das denn? Ganz einfach: Wird die Vorgabe einer vorhandenen Rückschlagklappe nicht erfüllt, läuft man Gefahr, leer auszugehen, wenn die Kanalisation nach Starkregen überlastet wird und Wasser in den Keller läuft.

Tritt auch die Hausratversicherung für die Schäden ein, wenn der Keller mit Wasser vollläuft? Nicht automatisch, so die Experten. Aber auch die Hausratversicherung, die beispielsweise Möbel, Küchengeräte oder Musikinstrumente gegen Einbruch oder Raub absichert, kann aber um einen Elementarschadenschutz erweitert werden.

Haus- und Wohngebäudeversicherung zahlen nicht für Schäden, wenn es nur hereinregnet Deshalb müssen Fenster und Türen bei Unwettern immer geschlossen sein. Aber auch rund um Haus und Keller kann vorgesorgt werden.

Sollte Wasser durch Risse ins Haus eindringen, kann es Probleme mit dem Versicherungsschutz geben. Eine wasserdichte Absiegelung von Kellern oder der Einbau regenundurchlässiger Kellerfenster sind darüber hinaus geeignete Maßnahmen, um sich gegen eine Überflutung zu schützen.

Ralf Loweg / glp