Corona-Krise: Unternehmen in der Region rechnen mit Umsatzeinbußen

Durch die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus rechnet knapp die Hälfte von rund 500 befragten Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistung in der Region Stuttgart bereits jetzt mit negativen Auswirkungen auf ihre Geschäftsergebnisse im Jahr 2020. Etwa 18 Prozent gehen von deutlichen Einbrüchen aus und weitere 27 Prozent erwarten negative Auswirkungen, die sie jedoch als nicht maßgeblich einschätzen. Ungefähr 46 Prozent der Teilnehmer können dies noch nicht beurteilen. Das sind Ergebnisse einer Blitzumfrage der IHK Region Stuttgart.
Des Weiteren melden knapp 36 Prozent der Befragten Schwierigkeiten in ihren Lieferketten, knapp 30 Prozent berichten von Auftrags- und Umsatzrückgängen. Der größte Anteil (etwa 52 Prozent) klagt jedoch über Einschränkungen bei Geschäftsreisen und Messeteilnahmen. Bei fast 15 Prozent der Unternehmen verzögern sich Entscheidungen für Geschäftsaktivitäten und Investitionen.
Insgesamt sagen mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen, dass sie in irgendeiner Weise von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind. Weitere 20 Prozent sind es derzeit nicht, aber erwarten es. 14 Prozent können es noch nicht ausschließen und lediglich etwas mehr als zehn Prozent sagen, sie spüren keine Folgen.
Beeinträchtigungen betreffen laut der Umfrageteilnehmer nicht nur die Geschäftsbeziehungen mit China (etwa 54 Prozent) und Italien (ungefähr 37 Prozent), sondern auch die übrigen asiatischen Länder. Jedes fünfte Unternehmen berichtet bereits von Problemen des Geschäftsverkehrs mit den übrigen europäischen Ländern.

Coronavirus: So leidet die Wirtschaft

Das Coronavirus macht auch der Wirtschaft schwer zu schaffen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) spricht von einem “Stresstest”. Problematisch sei vor allem die Industrie, die auf Zulieferteile aus China angewiesen ist.

Aber auch Flugunternehmen, Reiseveranstalter und die Tourismusbranche spüren die Folgen des gefährlichen Virus. Entsprechend stellt sich die Reisebranche auf ein schwieriges Jahr ein. Zwar seien die Bundesbürger in Urlaubslaune. “Aber wir stellen eine zunehmende Verunsicherung fest”, sagte Norbert Fiebig, Präsident des Branchenverbandes DRV. Gerade bei Reisen nach Asien gebe es eine Buchungszurückhaltung.

Nach Angaben des BDI seien mehr als 5.000 deutsche Firmen in China in Beschaffung, Produktion und Absatz bereits stark eingeschränkt. Konkret nachgefragt hat nach eigenen Angaben der Bundesverband mittelständischer Wirtschaft (BMUW) bei über 1.000 Unternehmen.

Laut Experten betrage allein das Handelsvolumen mit der von Corona besonders betroffenen italienischen Region Lombardei rund 44 Milliarden Euro. Eines steht fest: Die Auswirkungen des Coronavirus werden das Wachstum in Deutschland 2020 erheblich dämpfen.

Ralf Loweg

Frischer Wind beim Ökostrom-Ausbau

Bei der Windkraft in Deutschland ist die Luft etwas raus. Das könnte sich ändern. Denn die geplante Regel, dass Windräder einen Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohnhäusern haben sollten, steht vor einer Lockerung. Dadurch könnte frischer Wind in den Ökostrom-Ausbau kommen.

Das Ministerium von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat dazu einen neuen Vorschlag erarbeitet. Zuerst hatte der “Spiegel” darüber berichtet. Die Bundesländer sollen demnach selbst entscheiden, ob mindestens 1.000 Meter Abstand zwischen Siedlungen und Windrädern bei ihnen eingehalten werden müssen. Bisher sollten die 1.000 Meter grundsätzlich bundesweit gelten. Länder und Kommunen, die das nicht wollen, hätten dann beschließen müssen, diese Regel nicht anzuwenden.

Experten hatten davor gewarnt, dass pauschale Mindestabstände den Ausbau der Windkraft in Deutschland gefährden würden. Auch das Umweltbundesamt hält in diesem Fall das Ziel der Regierung, den Anteil des Ökostroms am Strommix bis 2030 auf 65 Prozent zu erhöhen, für nur noch schwer erreichbar.

Ralf Loweg

Dienstreise mit Ehepartner steuerlich absetzen

Wer eine berufliche Reise nutzt, um mit seinem Ehepartner Urlaub zu machen, muss die Kosten in der Regel aus eigener Tasche zahlen. Die ARAG-Experten weisen allerdings darauf hin, dass es möglich ist, die Kosten für den Ehepartner steuerlich geltend zu machen.

Dazu kann man sich auf eine Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) berufen. Die legte ein Steuerberater ein, der seine Frau auf verschiedene Dienstreisen mitgenommen hatte. Die beiden waren immer einige Tage länger an den jeweiligen Veranstaltungsorten geblieben. Die gesamten Reisekosten reichte er als Betriebsausgaben bei der Steuer ein. Sein Argument: Seine Frau habe ihn bei der Kontaktpflege unterstützt.

Nachdem die Finanzrichter in Münster diesem Argument nicht folgen wollten (Az.: 2 K 2355/18 E), legte der Mann Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) ein. Solange die Beschwerde läuft, können Steuerzahler die Kosten für mitreisende Partner bei der Steuer angeben.

Doch die ARAG-Experten weisen darauf hin, dass man dabei glaubhaft darlegen muss, dass der Ehepartner tatsächlich nicht nur Shoppen und Sonnenbaden war, sondern auch an offiziellen Programmpunkten der Veranstaltung teilgenommen hat (BFH, Az.: VIII B 127/19).

Ralf Loweg

Gericht: Tesla darf bauen

Grünes Licht für Tesla: Der US-Elektroautobauer darf auf dem künftigen Firmengelände in Grünheide (Oder-Spree) weiterhin Bäume fällen. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden.

Damit wies das OVG einen Eilantrag der Grünen Liga und des Vereins für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V. gegen die “vorzeitige Gestattung der Waldrodung” auf dem künftigen Tesla-Gelände auch in zweiter Instanz zurück.

In einer Pressemitteilung gab das OVG zur Begründung an, “dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den vorzeitigen Beginn der Errichtung der Anlage zu Recht zurecht bejaht geworden sind”. Der Beschluss sei unanfechtbar, heißt weiter.

Tesla will auf dem Gelände in Grünheide bei Berlin ab 2021 rund 500.000 Elektrofahrzeuge im Jahr bauen. Wegen des Beginns der Vegetationsperiode sollte die Rodung auf dem Areal bis Ende Februar 2020 abgeschlossen sein. Das Landesumweltamt hatte den vorzeitigen Beginn des Bäumefällens gebilligt, doch die komplette Genehmigung für den Bau der Fabrik steht noch aus, berichtet “rbb24”.

Ralf Loweg

Boeing 737 Max: Immer neue Probleme

Die Serie von Problemen bei Boeings Unglücksflieger 737 Max reißt nicht ab: Jetzt wurden in den Tanks einiger Jets Fremdkörper entdeckt. Folgen für die Wiedereinführung seien nicht zu erwarten, so das Unternehmen.

Wie Boeing mitteilte, wurden während der Wartungsarbeiten in den Treibstofftanks einiger zwischengelagerter Maschinen Fremdkörper gefunden. Dies habe zu einer umfassenden internen Untersuchung und sofortigen Korrekturen im Produktionssystem geführt, teilte der Airbus-Konkurrent mit.

Boeings 737-Produktionsmanager Mark Jenks bezeichnete den Fund der Teile in den Tanks als “absolut inakzeptabel”. Bei den gefundenen Teilen könnte es sich um Unrat wie Reste von Bauteilen oder von Arbeitern zurückgelassene Werkzeuge handeln, heißt es weiter. Dieses Problem hatte Boeing in der Vergangenheit schon bei anderen Modellen wie dem Tankflugzeug KC-46.

Zu Hunderten stehen die fertig produzierten Jets derzeit auf Abstellflächen – bereit für eine Zulassung nach dem Ende des Flugverbots. Wann die US-Luftfahrtbehörde FAA diese Erlaubnis erteilen wird, ist aber weiterhin offen.

Ralf Loweg

Das sollten Sie über die Grundrente wissen

Die Grundrente kommt – und mit ihr viele Fragen. Denn wer hat eigentlich Anspruch darauf? Und wie wird der geprüft?

Rund 1,3 Millionen Menschen sollen davon profitieren – vor allem Menschen mit Minirenten, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit aufweisen. Der Zuschlag soll zunächst gestaffelt werden – bei 35 Beitragsjahren soll er die volle Höhe erreichen. Grundrente bekommen sollen zudem nur jene mit einem Einkommen unter bestimmten Grenzen.

Den vollen Aufschlag erhalten diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner bei maximal 1.250 Euro (Alleinstehende) und 1.950 Euro (Eheleute oder Lebenspartner) liegt. Einkommen über dieser Grenze sollen zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden. Bei 1.300 Euro Einkommen eines Alleinstehenden würden also 50 Euro zu 60 Prozent angerechnet – die Grundrente fiele 30 Euro niedriger aus. Liegt das Einkommen bei mehr als 1.600 Euro beziehungsweise 2300 Euro, soll es zu vollen 100 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden. Hat ein Ehepaar also zum Beispiel 2.400 Euro Einkommen, vermindert sich die Grundrente um 100 Euro.

Menschen, die ein Auskommen aus anderen Quellen haben, sollen keine Grundrente erhalten, berichtet “tagesschau.de”. So wird das zu versteuernde Einkommen etwa durch Mieteinkünfte, eine Pension oder Beträge betrieblicher oder privater Vorsorge geprüft. Dazu kommt der steuerfreie Teil von Renten und Kapitalerträge, die nicht bereits im zu versteuernden Einkommen enthalten sind. Werbungskosten und Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung werden abgezogen.

Ralf Loweg

Deutsche Telekom gut im Geschäft

Die Deutsche Telekom surft nach langer Talfahrt wieder auf der Erfolgswelle. So kletterte der Umsatz des Telekommunikation-Unternehmens im Jahr 2019 um 6,4 Prozent auf rund 80,5 Milliarden Euro. Dabei profitierte die Telekom vom florierenden Geschäft in den USA.

Unter dem Strich blieb ein Überschuss von 3,9 Milliarden Euro. Das sind 80 Prozent mehr als im Jahr davor. Mit verantwortlich hierfür waren deutlich weniger Sondereinflüsse. 2018 hatte die Telekom noch 2,4 Milliarden Euro vor allem für Personalmaßnahmen und Abschreibungen aufgewendet. “Mit diesen Rekordzahlen haben wir unsere Position als klare Nummer eins der Branche in Europa bestätigt”, sagt Telekom-Chef Tim Höttges.

Allerdings beklagt der Konzern eine hohe Schuldenlast. Die Netto-Finanzverbindlichkeiten des Bonner Konzerns lagen zum Jahresende 2019 bei rund 76 Milliarden Euro. Der Schuldenstand hat Folgen: Die Telekom kürzt ihre Dividende für 2019 von 70 Cent auf 60 Cent je Aktie. Der Konzern hatte dies unter anderem mit hohen Kosten für die 5G-Mobilfunkauktion in Deutschland begründet

 

Strom wird noch teurer

Die Richtung ist eindeutig: Der Strompreis steigt. So kosten 5.000 kWh Strom im Februar durchschnittlich 1.502 Euro. In der Grundversorgung sind laut Check24 sogar 1.602 Euro fällig. Die Gaspreise liegen dagegen leicht unter dem Vorjahresniveau.

Drei Viertel der 834 Stromgrundversorger haben 2020 bislang ihre Preise angehoben oder Erhöhungen angekündigt. Betroffen sind rund 7,9 Millionen Haushalte. Ab 2021 soll es Entlastungen durch das Klimapaket der Bundesregierung geben: Um rund 63 Euro im Jahr pro Musterhaushalt.”Für alle Privathaushalte in Deutschland summiert sich die Entlastung auf rund 1,9 Milliarde Euro”, heißt es bei Check24.

Rudolf Huber

Viele Mini-Jobs trotz Mindestlohn

Mini-Jobs und Mindestlohn schienen anfangs miteinander zu kollidieren. Mit der Einführung des Mindestlohnes im Jahre 2015 nahm die Anzahl der Mini-Jobs in Deutschland zunächst rapide ab. Doch die Zahl steigt wieder. Heute ist sie ungefähr so hoch wie vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns.

Ein Mini-Job ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Das monatliche Arbeitsentgelt darf nicht mehr als 450 Euro betragen. Eine solche Teilzeitbeschäftigung ist weitgehend sozialversicherungsfrei.

Dafür gibt es allerdings strenge Regeln: “Unter Umständen muss der Hauptarbeitgeber von dem Vorhaben, eine Nebentätigkeit aufzunehmen, informiert werden”, sagt Rechtsanwalt Tobias Klingelhöfer, Rechtsexperte beim Versicherer ARAG. “Und zwar immer dann, wenn das im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart ist oder wenn der Nebenjob Auswirkungen auf den Hauptjob hat.” Habe der Chef in diesem Fall triftige Gründe, könne er den Nebenjob untersagen.

Freilich gilt der Mindestlohn auch für Mini-Jobs. Derzeit liegt dieser bei 9,35 Euro pro Stunde. “Die Anzahl der Stunden, die Arbeitnehmer im Monat maximal arbeiten dürfen, hängt somit neben den Grenzen des Arbeitszeitgesetzes auch vom Stundenlohn ab, denn die 450 Euro im Monat dürfen für den Mini-Job ja nicht überschritten werden”, erklärt der Experte.

Derweil zahlen die Arbeitgeber auch Abgaben, Pauschalbeiträge zum Beispiel für die gesetzliche Rentenversicherung und Krankenversicherung. “Die Pauschalabgaben für die Krankenversicherung fließen in den allgemeinen Gesundheitsfonds”, sagt Klingelhöfer. “Daraus können die gesetzlich vorgesehenen Entgeltfortzahlungen zum Beispiel bei Krankheit oder Schwangerschaft finanziert werden.” Der Mini-Jobber könne aber durch einen Antrag auf die Rentenversicherungspflicht verzichten.

Mini-Jobber haben zudem noch ein paar Ansprüche. Klingelhöfer: “Auch geringfügig Beschäftigte – wie Mini-Jobber im Behördendeutsch heißen – haben einen Anspruch auf Sozialleistungen.” Dazu gehöre neben der erwähnten Entgeltfortzahlung bei Krankheit und dem Mutterschutz auch das Feiertagsentgelt.

Und es gibt Anspruch auf Urlaub: Wer also zum Beispiel an fünf Tagen pro Woche arbeitet, hat einen Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr. Wird nur an zwei Tagen pro Woche gearbeitet, können acht Tage Urlaub pro Jahr genommen werden.

Lars Wallerang