„Sauberkeit rettet Leben“: Gewerkschaft fordert mehr Geld für Reinigungskräfte

Hygiene-Garanten in der Pandemie: Die rund 3.300 Reinigungskräfte im Landkreis Ludwigsburg sollen mehr Geld bekommen. Das fordert die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Durch Corona werde deutlich, wie sehr es auf die oft unsichtbare Arbeit von Gebäudereinigerinnen ankomme. „Ohne ihren Einsatz in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Supermärkten würde die Gesellschaft kaum so glimpflich durch die Krise kommen. Letztlich rettet Sauberkeit Leben“, so Mike Paul, Bezirksvorsitzender der IG BAU Stuttgart in einer Pressemitteilung vom Donnerstag.

Die Arbeitsbelastung der Reinigungskräfte habe pandemiebedingt stark zugenommen. „Um die neuen Hygienevorschriften einzuhalten, muss noch häufiger gereinigt werden. Etwa in Schulen soll jede Klinke mehrfach am Tag desinfiziert werden“, erklärt Paul. Trotz der zusätzlichen Aufgaben sei jedoch meist kein weiteres Personal eingestellt worden. Auch Bonus-Zahlungen habe es nicht gegeben – „obwohl die Beschäftigten täglich einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind“.

In der laufenden Lohn-Tarifrunde für das Gebäudereiniger-Handwerk fordert die IG BAU ein Plus von 1,20 Euro pro Stunde für die zwei Mindestlöhne der Branche. Damit erhöhe sich der Einstiegsverdienst auf zwölf Euro pro Stunde. Glas- und Fassadenreiniger kämen auf 15,30 Euro. Auszubildende sollen 100 Euro mehr pro Monat erhalten. Außerdem drängt die Gewerkschaft auf den Startschuss für das bereits im vergangenen Jahr geforderte Weihnachtsgeld in Höhe von 80 Stundenlöhnen. 

Die IG BAU ruft die Arbeitgeber auf, in der nächsten Tarifverhandlung ein „akzeptables Angebot“ vorzulegen. Die Beschäftigten erwarteten die Anerkennung für ihre unverzichtbare Arbeit. Hinzu kämen massive Lohneinbußen derer, die über Monate mit dem Kurzarbeitergeld auskommen mussten, heißt es in Mitteilung weiter. „Nach dieser Durststrecke ist nun jeder zusätzliche Euro wichtig.“

Die Tarifverhandlungen zwischen der IG BAU und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) gehen am 3. September in Köln in die zweite Runde.

red

 

 

Vorsicht beim Corona-Kredit

Die Corona-Pandemie sorgt bei vielen Menschen für einen finanziellen Engpass. Wer jetzt kurzfristig Geld benötigt und über einen Kredit nachdenkt, sollte vor allem zwei Dingen aus dem Weg gehen, die enorme Kosten verursachen können: hohen Zinsen und Kredit-Versicherungen. Auf welche Dinge man noch achten sollte, verraten Experten des Versicherers ARAG.

Bevor man einen Kredit beantragt, sollte man seinen eigenen Schufa-Eintrag überprüfen und dafür etwas Zeit einplanen, sagen die Experten. Die Auskunftei stellt Datenkopien bereit, die einen Überblick über die persönlichen Daten geben. Einmal jährlich darf man sich diese kostenfrei herunterladen. Sind darin fehlerhafte oder alte Einträge enthalten, ist die Schufa verpflichtet, diese zu korrigieren. Das verbessert die Bonität und verspricht günstigere Zinsen.

Um die Kreditlaufzeit möglichst kurz zu halten, müssen entsprechend hohe monatliche Raten gezahlt werden. Und um möglichst hohe Raten zahlen zu können, raten die ARAG Experten, alle bestehenden Verträge zu überprüfen: Lassen sich die monatlichen Kosten bei Strom, Gas, Handy und Versicherungen senken? Ein Gespräch mit den entsprechenden Anbietern über Optimierungsmöglichkeiten kann hierbei weiterhelfen.

Anders als bei Bau- oder Autokrediten kann der Verwendungszweck bei Ratenkrediten frei gewählt werden. Bei Ratenkrediten wie bei allen anderen Darlehen sollte man die Preise möglichst vieler Kreditinstitute vergleichen. Es gibt viele Formen, die sich in Zinshöhe und Laufzeit oft stark unterscheiden. Aussagekräftig ist aber allein der effektive Jahreszins, den anzugeben die Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet sind. Wichtig hierbei: Eine realistische Einschätzung des eigenen Einkommens. Nach Abzug aller laufenden Kosten sollten maximal zwischen 30 und 40 Prozent des restlichen Geldes für die Kreditrückzahlung genutzt werden.

Achtung Kostenfalle: Eine Restschuldversicherung sei nicht zwingend erforderlich, sagen die Branchenkenner. Vermittelt der Kreditgeber den Eindruck, dass es einen Deal nur mit einer Restschuldversicherung gibt, sei er unseriös. Die Restschuldversicherung springt theoretisch ein, wenn der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, die Raten zu bezahlen. Allerdings warnen die ARAG Experten: In vielen Fällen greife diese Versicherung gar nicht und mache den Kredit damit unnötig teuer.

Lars Wallerang / glp

Reiselust wird wegen Corona weiter gebremst

Der Flugverkehr leidet weiterhin stark unter der Coronakrise. Das zeigen Zahlen des Flughafenverbandes ADV. So findet nur eine langsame Erholung der Verkehrszahlen statt, die Nachfrage entwickelt sich weniger dynamisch als erhofft. Von Januar bis Juli wurden an deutschen Flughäfen 44,7 Millionen Passagiere gezählt (An- und Abflug), das ist ein Minus gegenüber dem Vorjahr von 68,5 Prozent.

Bitter ist der Blick auf den Juli. Knapp 4,9 Millionen Passagiere nutzten die deutschen Flughäfen (An- und Abflug) – das sind 80,1 Prozent weniger als im Vorjahr. Der innerdeutsche Verkehr fällt um minus 80,2 Prozent, der Europa-Verkehr geht um 76,8 Prozent zurück und die Interkontinental-Verbindungen fallen um 93,5 Prozent im Vergleich zu 2019. Hinzu kommt: Das Cargo-Aufkommen fällt um 7,4 Prozent, die Zahl der gewerblichen Flugbewegungen geht ebenfalls zurück, und zwar um 62,9 Prozent.

Anfang Juli nahmen eine Reihe von Airlines ihren Flugbetrieb wieder auf. Die Nachfrage wird bestimmt durch die Touristik an die europäische Mittelmeer- und die Schwarzmeerküste sowie durch private Flüge. In der Mitte des Sommers deutet sich aber laut ADV noch keine Trendumkehr an, auch die Aufhebung der Reisewarnung für die EU-Staaten und die Wiederaufnahme von Flügen hat nur zu einer begrenzten Nachfrageerholung geführt. Denn die Verunsicherung der Reisenden gegenüber den gesundheitlichen Rahmenbedingungen in wichtigen Urlaubsländern bremst die Reiselust.

Andreas Reiners / glp

 

Wirtschaftsleistung sinkt um 9,7 Prozent

etzt ist es amtlich: Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im zweiten Quartal 2020 gegenüber dem ersten Quartal um 9,7 Prozent gesunken. Laut des Statistischen Bundesamtes (Destatis) fiel der massive Rückgang des BIP damit nicht ganz so negativ aus wie in der Schnellmeldung am 30. Juli 2020 berichtet, damals war noch von minus zehn Prozent die Rede.

Trotzdem war der Einbruch der deutschen Wirtschaft damit deutlich stärker als während der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise 2008/2009 (minus 4,7 Prozent im ersten Quartal 2009) und der stärkste Rückgang seit Beginn der vierteljährlichen BIP-Berechnungen für Deutschland ab dem Jahr 1970. Bedingt durch die anhaltende Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen brachen die privaten Konsumausgaben im zweiten Quartal um 10,9 Prozent gegenüber den ersten drei Monaten des Jahres ein. Die Investitionen in Ausrüstungen – also vor allem in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge – gingen sogar um 19,6 Prozent zurück.

Auch die Bauinvestitionen waren im zweiten Quartal mit minus 4,2 Prozent deutlich rückläufig. “Stabilisierend wirkten lediglich die Konsumausgaben des Staates, die um 1,5 Prozent höher waren als im Vorquartal”, so das Bundesamt. “Sie verhinderten einen noch stärkeren Rückgang des BIP.”

Das Finanzierungsdefizit des Staates betrug im ersten Halbjahr 2020 nach vorläufigen Destatis-Ergebnissen 51,6 Milliarden Euro.

Rudolf Huber / glp

Lage bei Zulieferern weiter angespannt

Die Zulieferer in der Automobilindustrie benötigen einen langen Atem und eine Menge Geduld. Denn jeder zweite rechnet damit, dass erst im Jahr 2022 das Vorkrisenniveau wieder erreicht wird, jeder zehnte sogar erst im Jahr 2023. Das sind die Ergebnisse einer Umfrage des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) unter den Zuliefer-Unternehmen.

Die Lage ist weiterhin sehr angespannt. Denn zwei Drittel der vom VDA befragten Unternehmen gibt an, dass die Kapazitäten derzeit nur zu 50 bis 75 Prozent ausgelastet sind. Trotzdem arbeitet nur bei etwa einem Viertel der Zulieferer mehr als die Hälfte der Belegschaft kurz. Etwa 60 Prozent der Unternehmen geben an, wegen der Corona-Krise zusätzlichen Personalabbau zu planen. Rund die Hälfte dieser Unternehmen will fünf bis zehn Prozent der Stellen abbauen. Etwa ein Drittel aller befragten Unternehmen hat dagegen Pläne, mehr als zehn Prozent des Personals abzubauen.

Annähernd 40 Prozent der Unternehmen haben bereits im Zuge des Transformationsprozesses und damit vor Beginn der Corona-Krise geplant, Produktion ins Ausland zu verlagern. Über zwei Drittel davon geben nun an, diese Planungen aufgrund der Corona-Krise zu beschleunigen.

Immerhin: Über 80 Prozent der Unternehmen geben darüber hinaus an, dass ihnen zurzeit ausreichend Finanzierungsquellen offenstehen und sie sich auch von ihren Hausbanken ausreichend unterstützt fühlen. 20 Prozent der antwortenden Zulieferer haben Hilfen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds und zehn Prozent haben Überbrückungshilfen für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) in Anspruch genommen oder planen dies derzeit. Etwa jedes fünfte Unternehmen (knapp 20 Prozent) gibt an, dass unter den gegenwärtigen Bedingungen die Liquidität ohne größere Anpassungen nur noch für maximal zwei bis drei Monate gesichert ist.

Andreas Reiners / glp

Mehrwertsteuersenkung zeigt Wirkung

Die Senkung der Mehrwertsteuer auf 16 Prozent habe eine positive Wirkung auf den Einzelhandel gezeigt, vermutet das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln. Jedenfalls seien auf deutschen Einkaufsstraßen im Juli 4,2 Millionen Passanten mehr unterwegs gewesen als noch im Vormonat. Die Steuersenkung trage also deutlich dazu bei, die Krise im Einzelhandel zu überwinden, schlussfolgern die Autoren der neuen IW-Studie.

Die Forscher haben die Daten der Firma Hystreet ausgewertet, die mittels Lasertechnik die Passanten in 41 besonders belebten Straßenabschnitten in 21 deutschen Städten zählt. Demnach waren im Juli 27,2 Millionen Passanten unterwegs, das waren 4,2 Millionen mehr als im Juni. Davon waren 1,7 Millionen aufgrund der Steuersenkung shoppen, zeigt die IW-Studie.

“Die Mehrwertsteuersenkung wirkt und hilft vor allem dem Einzelhandel dabei, die Krise zu überwinden”, sagt IW-Direktor Michael Hüther. Um den Anteil des Mehrwertsteuereffekts zu ermitteln, berücksichtigt die Studie etliche Faktoren, die die Zahl der Passanten beeinflussen – beispielsweise das Wetter. Schließlich strömen bei Regen eher weniger Menschen in die Innenstädte.

Ebenso bezieht die Studie die regional unterschiedlich hohe Zahl der Corona-Neuinfektionen mit ein, aufgrund derer weniger Menschen die Innenstädte besuchen dürften. Auch regionale Maßnahmen wie Geschäftsschließungen und Öffnungen wurden berücksichtigt.

“Die Ergebnisse legen nahe, dass rund 40 Prozent der zusätzlichen Passanten in den untersuchten Städten auf die Mehrwertsteuersenkung zurückzuführen sind”, sagt IW-Datenanalyst und Studienautor Henry Goecke. Allerdings bleibt abzuwarten, ob dies dem Einzelhandel auch langfristig helfen wird, die Corona-Krise zu überwinden – und ob der Trend in den kommenden Monaten anhält.

Lars Wallerang / glp

Künstliche Befruchtung mindert die Steuerlast

Krankheitskosten können steuerlich geltend gemacht werden. Und: Kinder zu haben und aufzuziehen ist – unabhängig vom Familienstand – für sehr viele Menschen eine zentrale Sinngebung ihres Lebens. Ungewollte Kinderlosigkeit wird deshalb häufig als schwere Belastung erlebt. Das waren zwei der Gründe, warum ein Gericht im Sinne einer alleinstehenden Frau urteilte: Sie hatte darum gekämpft, die Kosten für die künstliche Befruchtung von der Steuer absetzen zu können.

Die 40-Jährige, die keine Angaben zu ihrem Beziehungsstatus machte, wollte laut der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) die Kosten für die Kinderwunschbehandlung von rund 12.000 Euro in ihrer Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. In den Kosten enthalten war auch die Rechnung der Spermabank für die verwendete Samenspende.

Das Finanzamt lehnte ab. Solche Kosten seien nur bei verheirateten oder in einer festen Beziehung lebenden Frauen abzugsfähig. Es sei auch nicht Aufgabe des Steuerrechts, ein Alleinerziehungsverhältnis durch die Abzugsfähigkeit dieser Kosten zu befördern.

Die Frau erhob Einspruch und legte als Nachweis für die Erkrankung ein ärztliches Attest vor. Das bescheinigte ihr “eine stark eingeschränkte Fertilität”, die die “Wahrscheinlichkeit, dass eine Schwangerschaft auf natürlichem Wege entsteht, drastisch senkt”.

Das Gericht gab der Frau schließlich Recht. Krankheitskosten würden dem Steuerpflichtigen “zwangsläufig erwachsen” und seien daher in der Regel bei der Bemessung der Einkommensteuer zu berücksichtigen. Die Empfängnisunfähigkeit einer Frau sei unabhängig von ihrem Familienstand eine Krankheit. Dementsprechend erkenne das Gericht Aufwendungen für die künstliche Befruchtung als Behandlung bei Sterilität an. Auch müssten sowohl die Kosten für die Behandlung als auch die für den Spendersamen berücksichtigt werden: Die Behandlung diene insgesamt dazu, die Fruchtbarkeitsstörung der Frau auszugleichen (AZ: 1 K 3722/18 E).

Dass die Frau nicht nachgewiesen habe, in einer Partnerschaft zu leben, ändere daran nichts. Die Zwangslage der Frau sei durch die Erkrankung verursacht. Es sei eben nicht die Erwartung ihres Partners oder ihre eigene in einer bestehenden Ehe oder Partnerschaft gewesen, den körperlichen Mangel behandeln lassen zu müssen, um ein Kind bekommen zu können. Ungewollte Kinderlosigkeit werde häufig als schwere Belastung erlebt. Es verbiete sich daher, der Frau vorzuhalten, nur bei einer gefestigten Beziehung könnte man die Kosten steuerlich berücksichtigen.

Rudolf Huber / glp

Die Automobilwirtschaft kann hoffen

Noch liegt die Wirtschaft weltweit in Teilen darnieder. Doch für die Autohersteller besteht Grund zur Zuversicht. Denn Corona hat das Auto-Kaufinteresse nicht nachhaltig verringert, zum Teil wurde es durch die Krise sogar noch intensiviert. Das ergab die aktuelle Mobility Navigator-Studie des Markt- und Meinungsforschungsunternehmens Ipsos.

Keine Veränderung der Kaufabsicht gab es demnach bei 57 Prozent, gut jeder vierte Interessent (27 Prozent) gibt an, dass sich seine Anschaffungspläne seitdem sogar verstärkt haben. Und nur bei jedem Siebten (15 Prozent) sind die Kaufabsichten wegen Corona gesunken.

“Auch in anderen wichtigen Märkten zeigt sich ein ähnlich positives Bild”, heißt es bei Ipsos. Vor allem chinesische Verbraucher ließen sich vergleichsweise selten von ihren Autokaufabsichten abbringen (9 Prozent). Bei jedem dritten Interessenten aus China (33 Prozent) sind die Anschaffungspläne während der Corona-Krise gleichgeblieben, eine Mehrheit dieser Gruppe (58 Prozent) will sich nun sogar verstärkt ein Auto anschaffen.

Etwas verhaltener, aber dennoch positiv gehen die US-Amerikaner das Thema an. Am zurückhaltendsten äußern sich die Befragten aus Brasilien, Italien und Spanien, wo etwa jeder dritte Autokaufinteressent wegen Corona mittlerweile weniger kaufwillig ist.

Interessant: Viele Verbraucher spekulieren derzeit noch auf einen besseren Deal – vor allem in Deutschland. Beinahe jeder dritte Befragte dieser Gruppe (30 Prozent) wartet momentan noch darauf, dass die Preise aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation sinken werden. Fast jeder Fünfte (18 Prozent) will den Autokauf laut eigener Aussage hinauszögern, bis Anreizprogramme der Bundesregierung in Kraft treten.

Rudolf Huber / glp

Heizöl: Am besten nochmal zuschlagen

Sollten Sie eine Ölheizung nutzen, könnte sich ein wenig “hamstern” durchaus lohnen. Darauf weisen die Energieexperten des Vergleichsportals Verivox hin. Denn lässt man den Tank in diesem Jahr so voll wie möglich, kann man noch von der niedrigeren Mehrwertsteuer profitieren und für eine Weile den CO2-Preis, der ab 2021 Heizöl zusätzlich verteuern wird, vermeiden.

“Heizölkunden, die noch nennenswerten Platz in ihrem Tank haben, sollten ihn möglichst bald auffüllen lassen”, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. “Unabhängig von der weiteren Entwicklung des Nettopreises können sie so die geringere Mehrwertsteuer nutzen und den kommenden CO2-Preis zumindest hinauszögern.”

Ab 1. Januar 2021 kostet der Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid 25 Euro. Dieser CO2-Preis steigt bis 2025 auf 55 Euro an. Ein Liter Heizöl kostet durch den CO2-Preis im kommenden Jahr rund acht Cent mehr, im Jahr 2025 sind es dann schon rund 17 Cent. Dadurch steigen die zusätzlichen Kosten für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 2.000 Litern Heizöl von 158 Euro im Jahr 2021 auf 348 Euro im Jahr 2025.

Andreas Reiners / glp

Volljährige Kinder: Was Eltern zahlen müssen

Gerade auch volljährige Kinder ab 18 Jahren können ihre Eltern kräftig zur Kasse bitten. Die sind nämlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) dazu verpflichtet, ihrem Nachwuchs die schulische und berufliche Ausbildung zu finanzieren. Doch was müssen Eltern genau zahlen – und wann dürfen sie den Geldhahn zudrehen?

Wohnen Schüler mit 18 Jahren noch zu Hause und sind nicht verheiratet, haben sie weiter Anspruch auf Unterhalt, so die ARAG Experten. Wie viel das ist, richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und wird in der “Düsseldorfer Tabelle” festgehalten. Aktueller Mindestunterhalt: 530 Euro im Monat. Dabei können volljährige Kinder ihren Unterhalt in bar verlangen, allerdings kann bei getrennt lebenden Eltern der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, seinen Anteil mit Kosten für Wohnen, Essen und Taschengeld verrechnen.

Teurer wird es bei volljährigen Sprösslingen, die nicht mehr zu Hause wohnen. Die haben Anspruch auf 860 Euro monatlich – ganz egal, wieviel die Eltern verdienen. Die ARAG Experten: “Studiengebühren und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht in diesem Regelsatz enthalten.”

Auch während der Ausbildung steht volljährigen Kindern Unterhalt von beiden Elternteilen zu. Der Gesetzgeber gesteht jungen Menschen dabei zu, sich zu irren oder die Meinung zu ändern. So müssen die Eltern auch weiterhin Unterhalt zahlen, wenn das Kind den Lehrberuf wechselt. Muss die Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden, zahlen die Eltern auch für den zweiten Anlauf.

Möchte das Kind nach seiner Ausbildung doch noch studieren, hängt die weitere Unterhaltspflicht der Eltern davon ab, ob das Studium inhaltlich mit der Lehre in Zusammenhang steht. Ein klassischer Fall für weitere Unterhaltszahlungen ist etwa die Banklehre, der ein Betriebswirtschaftsstudium folgt. So lange es einen nachvollziehbaren, sinnvollen Zusammenhang zwischen Lehre und Studium gibt, müssen Eltern zahlen, hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: XII ZB 192/16).

Und natürlich muss auch während des Studiums Unterhalt gezahlt werden, unabhängig von der Wahl des Studienfaches und auch davon, wie (wenig) sinnvoll der Studiengang in den Augen der Eltern ist oder welche Zukunftsperspektiven das Studium hat. Kinder sind aber verpflichtet, “zügig und zielorientiert zu studieren und dabei die durchschnittliche Studiendauer nicht wesentlich zu überschreiten”. Im Zweifelsfall müssen den Eltern sogar Leistungsnachweise vorgelegt werden.

Interessanter Aspekt dabei: Das Kindergeld muss direkt an volljährige Kinder weitergeleitet werden, egal, ob sie noch zu Hause wohnen oder nicht. “Aber es wird in voller Höhe auf den Unterhalt angerechnet”, relativieren die ARAG Experten diese Tatsache. Sie weisen zudem darauf hin, dass Kindergeld nach dem 18. Geburtstag erneut beantragt werden muss. Liegen mehr als vier Monate zwischen Schule und Beginn des nächsten Ausbildungsabschnitts, gibt es kein Kindergeld mehr.

Rudolf Huber / glp