Zahl steigt: 8,6 Millionen Menschen leben in “überbelegten” Wohnungen

Immer mehr Menschen in Deutschland leben in “überbelegten” Wohnungen. Im Jahr 2021 waren es rund 8,6 Millionen Bürger und damit 10,5 Prozent der Bevölkerung, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mit. Im Vorjahr waren noch knapp 8,5 Millionen Personen betroffen – die Überbelegungsquote lag damals bei 10,3 Prozent.

Als “überbelegt” gilt eine Wohnung, wenn sie über zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl verfügt. Bei der Bevölkerung in Haushalten mit Kindern lag die Überbelegungsquote 2021 bei 15,9 Prozent. Darunter besonders betroffen waren Menschen in Haushalten, in denen zwei Erwachsene mit mindestens drei Kindern zusammenwohnten (30,7 Prozent), gefolgt von Alleinerziehenden und deren Kindern (28,4 Prozent).

Bei der Bevölkerung in Haushalten ohne Kinder lag die Überbelegungsquote im vergangenen Jahr mit 6,5 Prozent dagegen niedriger als über alle Haushaltsformen hinweg. Anteilig am seltensten lebten zwei Erwachsene ohne Kinder (2,7 Prozent) in “überbelegten” Wohnungen. Auch Alleinlebende können zu wenige Wohnräume haben – 2021 traf das auf 11,9 Prozent der Ein-Personen-Haushalte zu: Gemäß EU-SILC-Definition gilt die Wohnung eines Ein-Personen-Haushalts als überbelegt, wenn es nicht mindestens zwei Zimmer, also etwa ein getrenntes Wohn- und Schlafzimmer gibt.

Der Wohnraummangel betrifft häufig Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, so die Statistiker. Mit 17,8 Prozent war die Überbelegungsquote bei Minderjährigen 2021 rund sechs Mal so hoch wie etwa bei älteren Menschen im Alter von 65 und mehr Jahren (3,0 Prozent). Die Überbelegungsquoten 2021 machen zudem deutlich, dass Wohnraum vor allem in Städten knapp ist.

So war der Anteil der Menschen in “überbelegten” Wohnungen in größeren Städten (15,5 Prozent) fast doppelt so hoch wie in Vororten und kleineren Städten (8,6 Prozent) und drei Mal so hoch wie in ländlichen Gebieten (4,9 Prozent). Im Durchschnitt aller 27 EU-Mitgliedstaaten lag die Quote im Jahr 2021 laut EU-Statistikbehörde Eurostat mit 17,1 Prozent höher als in Deutschland. In Lettland (41,3 Prozent) und Rumänien (41,0 Prozent) lebten anteilig die meisten Menschen in “überbelegten” Wohnungen, in Malta (2,9 Prozent) und Zypern (2,3 Prozent) die wenigsten.

red

Privathaushalte und Gewerbekunden verbrauchen weiterhin deutlich weniger Gas

Der Gasverbrauch von Haushalten und Gewerbekunden hat in der vergangenen Woche weiterhin deutlich unter dem Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2021 gelegen. In der 45. Kalenderwoche wurde mit 873 Gigawattstunden (GWh) pro Tag 36 Prozent weniger Gas verbraucht als im Durchschnitt der letzten Jahre, teilte Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller am Donnerstag mit. Der Verbrauch war zudem 24 Prozent niedriger als das bisherige Minimum aus dem Vergleichszeitraum.

Gegenüber der Vorwoche gab es allerdings einen Anstieg um rund 20 Prozent. Innerhalb der Industrie wurde laut Müller 32 Prozent weniger Gas verbraucht als im Vergleichszeitraum 2018 bis 2021. Zusammen gerechnet betrage die Einsparung 33 Prozent. Die Bundesregierung hatte als Ziel ausgegeben, 20 Prozent Energie einzusparen, um über den Winter zu kommen.

red

Obergrenze von 10.000 Euro: Verbraucherschützer kritisieren geplantes Bargeld-Limit

 Berlin  – Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat den Vorstoß von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für eine allgemeine Bargeldobergrenze kritisiert. Es sei nicht gut, “Bargeldnutzer unter Generalverdacht zu stellen und in ihrem Handeln zu beschränken”, sagte die Leiterin des Teams Finanzmarkt beim VZBV, Dorothea Mohn, dem “Handelsblatt”. Faeser hatte sich mit Blick auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität für die Einführung einer allgemeinen Bargeldobergrenze von 10.000 Euro ausgesprochen.

Mohn sagte, dass Bargeld nahezu allen Verbraucher als Zahlungsmittel “sehr wichtig” sei. Deshalb sei die Bundesregierung gefordert, Bargeld “vorausschauend und langfristig zu sichern”. Dafür seien aber bislang keine Maßnahmen erkennbar – weder in Bezug auf die Absicherung der Bargeldannahme im Handel noch hinsichtlich eines leichten und kostengünstigen Zugangs zum Bargeld.

“Stattdessen erzeugt der Vorschlag der Bargeldobergrenze Verunsicherung”, kritisierte die Verbraucherschützerin. Der Geldwäsche-Experte der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Fiedler, verteidigte den Vorstoß der Innenministerin. “Fachlich gibt es nicht den geringsten Zweifel daran, dass die Einführung einer allgemeinen Bargeldobergrenze ein sehr wirksames Instrument zur Erschwerung von Geldwäsche ist”, sagte Fiedler dem “Handelsblatt”.

Er verwies auf eine Analyse der EU-Polizeibehörde Europol, die deutlich gemacht habe, “wie bedeutend Bargeld für schwere Kriminalitätsformen und damit auch für die Geldwäsche ist”. Ein Bargeld-Limit wäre zudem ein wichtiger Schritt, “um Deutschland vom Ruf, ein Geldwäscheparadies zu sein, zu befreien”.

red

Finanzminister Lindner deutet Kompromissangebot beim “Bürgergeld” an

Nach dem vorläufigen Scheitern der “Bürgergeld”-Reform im Bundesrat zeigt sich Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zuversichtlich, im Vermittlungsausschuss eine Einigung zu erzielen. Der sei eine Chance, sagte Lindner am Montag RTL/ntv. “Der Vermittlungsausschuss kann das Bürgergeld noch besser machen. Ich habe nichts dagegen, wenn die Arbeitsanreize vergrößert werden, etwa durch Verbesserungen bei den Zuverdienstmöglichkeiten oder auch noch mehr Klarheit bei den Mitwirkungspflichten, also bei den Sanktionen.” Das “Bürgergeld” sei ein Kompromiss der Ampelkoalition gewesen. “Der wird jetzt im Vermittlungsausschuss noch mal aufgemacht und ich hoffe jetzt natürlich verbessert. Anliegen der FDP sind, bei den Zuverdienstgrenzen etwas zu verbessern. Und wenn wir noch mehr Klarheit schaffen, dass eine soziale Leistung auch Mitwirkung voraussetzt, wenn wir das noch stärken, dann wird das Bürgergeld noch besser.”

red

Bauministerin Geywitz räumt Probleme bei Wohngeld-Reform ein

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) räumt ein, dass das vom Bundestag beschlossene Wohngeld nicht reibungslos starten kann. Konkret antwortete Geywitz gegenüber “Bild” (Dienstagausgabe) auf die Frage, ob die Empfänger damit rechnen müssten, das Wohngeld wegen der vielen Anträge erst später im Jahr zu erhalten: “Diese Reform, das ist klar, stellt die Länder und Kommunen vor eine Mehrbelastung in den Wohngeldbehörden.” Die Bundesregierung hätte bereits Vorschläge der Länder berücksichtigt, damit “die Menschen das Geld schnell erhalten und die Kommunen handlungsfähig bleiben”.

Die konkrete Umsetzung der Wohngeldreform sei Aufgabe der Länder und Kommunen, teilte das Bundesbauministerium mit. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Anne König bezeichnete die geplante Wohngeld-Reform der Bundesregierung gegenüber “Bild” als “Desaster mit Ansage”. “Im Januar werden verzweifelte Antragsteller auf eine heillos überforderte Verwaltung treffen, die ihnen nicht helfen kann”, sagte König, nachdem der Deutsche Städtetag die Reform als “nicht umsetzbar” bezeichnet und vor einem “Kollaps des Wohngeld-Systems” gewarnt hat.

Wenn hart arbeitende Menschen im Januar ihr Wohngeld nicht ausgezahlt bekämen, sei die Verzweiflung riesig. Dass die Ampelregierung so mit Menschen umginge, die ein Recht auf Unterstützung haben, sei ein Skandal. Der CDU-Sozialexperte Dennis Radtke hat der Ampel-Regierung vorgeworfen, die Wohngeldreform nicht seriös vorbereitet zu haben.

“Der Regierung fehlt nicht nur ein politischer Kompass, wir werden auch handwerklich schlecht regiert”, sagte Radtke zu “Bild”. Die Regierung lasse die Beamten allein im Chaos sitzen und die Menschen, die dringend finanzielle Unterstützung brauchen, müssten warten.

red

Gaspreisbremse: Stadtwerkeverband fürchtet neue Verwerfungen am Gasmarkt

Berlin – Der Stadtwerke-Dachverband (VKU) fürchtet, dass die Gaspreisbremse zu neuen Verwerfungen am Gasmarkt führen könnte. “Denkbar ist, dass Billiganbieter angesichts der aktuell sinkenden Preise am kurzfristigen Spotmarkt auf beziehungsweise unter Vorkrisenniveau Morgenluft wittern und sich eindecken, um günstigere Angebote machen zu können als jene, die wegen des Auftrags zur Versorgungssicherheit auch in diesem Jahr einen Teil der Gasmengen zu höheren Preisen beschaffen mussten”, sagte eine VKU-Sprecherin dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Dienstagausgaben). Am Spotmarkt können Versorger Gas zur Lieferung am nächsten Tag (Day Ahead) kaufen.

Anfang November war die Megawattstunde dort teilweise für nur 22 Euro zu haben. Das liegt sogar deutlich unter den Preisen vom November 2021. Die extrem niedrigen Notierungen hatten damit zu tun, dass die hiesigen Gasspeicher gefüllt und die Außentemperaturen relativ hoch waren, was die Nachfrage gedrückt hat. Aber die Notierungen schwanken enorm.

Wer sich ausschließlich am Spotmarkt eindeckt, geht hohe Risiken ein. Im vorigen Jahr sind mehrere Energieunternehmen, die sich auch kurzfristige Beschaffung konzentriert hatten, pleite gegangen. Am Montag hat der Bundesrat die Dezember-Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden beschlossen.

Michael Kellner (Grüne), parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, versprach im Bundesrat, dass noch im November auch die Regelungen für den zweiten Teil der Gaspreisbremse auf den Weg gebracht werden. Klar ist, dass Haushalte maximal 12 Cent für 80 Prozent des gelieferten Gases zahlen sollen. Der VKU sieht nun die Gefahr von neuen Wettbewerbsnachteilen für die Stadtwerke: “Billiganbieter könnten die Chance nutzen und Kunden aus der Grundversorgung mit günstigen Angeboten – sprich: näher an den 12 Cent für den Verbrauch jenseits der 80-Prozent-Grenze – zu locken. Das wäre quasi eine Wette auf dauerhaft sinkende Preise, die mit entsprechenden Risiken wegen der Beschaffung an den volatilen Spotmärkten behaftet wäre”, so die Sprecherin, die zugleich aber betont: “Eine komplett kurzfristige und aus unserer Sicht riskante Beschaffungsstrategie ist nicht verboten, der Handlungsspielraum von Politik begrenzt.” Die Entscheidung liege letztlich in den Händen der Kunden: “Während lange Zeit der Fokus auf den Preisen lag, stellt sich seit den Discounter-Pleiten und der aktuellen Energiekrise die Frage, ob sie nun auch den Aspekt der Versorgungssicherheit in ihre Überlegungen einbeziehen und stärker gewichten.” Wichtig sei aus VKU-Sicht eine klare Kommunikation durch alle Anbieter: “Die 12 Cent gelten nur für 80 Prozent des Verbrauchs. Wer mehr verbraucht, zahlt auf die restlichen 20 Prozent den entsprechend im Vertrag fixierten, in der Regel höheren Preis pro Kilowattstunde”, so die Sprecherin.

red

Immer mehr befristete Stellen im Öffentlichen Dienst

Die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst ist im vergangenen Jahr sprunghaft angestiegen. Das geht aus bislang unveröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamtes hervor, über die die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” berichten. So hatten im Jahr 2021 insgesamt 489.075 Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst einen befristeten Arbeitsvertrag, und damit fast zehn Prozent mehr als im Vorjahr.

2020 hatte die Zahl der befristet Beschäftigten im öffentlichen Dienst noch bei 445.405 gelegen. Der Anteil der befristet Beschäftigten stieg binnen eines Jahres von 14,5 auf 15,3 Prozent. Der Trend zur befristeten Beschäftigung im öffentlichen Dienst verstetigt sich damit immer mehr.

2004 hatte die Befristungsquote noch bei 9,8 Prozent gelegen. Innerhalb des öffentlichen Dienstes setzen vor allem die Bundesländer mit einem Anteil von 28,2 Prozent auf befristete Jobs. Der Bund folgt mit deutlichem Abstand (13,8 Prozent), die Kommunen mit 7,1 Prozent, Sozialversicherungen und Bundesagentur für Arbeit mit 5,8 Prozent.

Vor allem Neueinstellung erfolgen zeitlich befristet. 2021 war das in Deutschland bei etwa jedem dritten neuen Arbeitsvertrag der Fall. Im öffentlichen Dienst kommen befristete Neueinstellung deutlich häufiger vor als in der Privatwirtschaft.

Der Staat stellt rund zwei von drei Beschäftigten (59,5 Prozent) befristet ein, in der Wirtschaft liegt die Befristungsquote bei Neueinstellungen mit 31 Prozent deutlich niedriger. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) stellt dem Arbeitgeber Staat deshalb ein schlechtes Zeugnis aus. “Immer noch fehlt im öffentlichen Dienst allzu oft eine vorausschauende Personalplanung. Anders lässt sich der sprunghafte Anstieg bei den Befristungen nicht deuten”, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack dem RND. Der Staat müsse dringend gegensteuern, wenn er auch künftig Personal für öffentliche Aufgaben gewinnen wolle, so Hannack weiter. “Schon heute fehlt der öffentlichen Hand in vielen Bereichen Personal. Und fast 30 Prozent der dort Beschäftigten werden in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand gehen”, warnte die Gewerkschafterin.

Befristungen und dürftig ausgestattete Dienststellen seien kein Ausweis attraktiver Arbeitsbedingungen, sondern erschwerten es, neue und gut ausgebildete Fachkräfte zu gewinnen. “Die skandalöse Befristungspraxis untergräbt die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Die Möglichkeiten zur sachgrundlosen Befristung und zur sogenannten Haushaltsmittelbefristung müssen endlich weg – wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist”, forderte Hannack.

red

Gas-Dezemberhilfe: Bundesrat macht Weg frei

Der Bundesrat hat den Weg für die einmalige Übernahme der Abschlagszahlungen für Gas- und Fernwärmekunden im Dezember freigemacht. Die Länderkammer segnete die geplanten Soforthilfen in einer Sondersitzung am Montag ab. Das Gesetz entstand auf Vorschlag der von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission für Gas und Wärme.

Haushalts- und Gewerbekunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1.500 Megawattstunden sind bei den Hilfen einbegriffen. Die Maßnahme soll als Überbrückung bis zur im nächsten Jahr geplanten Gaspreisbremse wirken. Die Soforthilfe wird auf Grundlage eines Zwölftels des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert hatte, sowie des für Dezember 2022 vereinbarten Gaspreises errechnet.

Hilfsweise entfällt für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas zunächst die Pflicht, im Dezember die vertraglich vereinbarten Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten. Beträge, die Letztverbraucher dennoch zahlen, sind vom Lieferanten in der nächsten Rechnung zu berücksichtigen. Im Bereich Wärme erfolgt aufgrund anderer Marktgegebenheiten als bei Gas eine einmalige Entlastung für den Dezember in Form eines pauschalen Betrags.

Dieser bemisst sich an der Höhe des im September gezahlten Abschlags, zuzüglich eines Anpassungsfaktors in Höhe von 20 Prozent zur Abbildung von zwischenzeitlichen Preissteigerungen.

red

Keine Mehrheit für Bürgergeld

Der Bundesrat hat die Einführung des sogenannten Bürgergeldes vorerst blockiert. In einer Sondersitzung der Länderkammer verfehlte das zustimmungsbedürftige Gesetz am Montag die notwendige Mehrheit von 35 Stimmen. Damit kommt es zu einem Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag.

Die Union hatte bereits im Vorfeld angekündigt, dem Gesetzentwurf der Ampelkoalition nicht zustimmen zu wollen. Im Gegensatz zum Bundestag ist die Ampel in der Länderkammer bei Zustimmungsgesetzen auf die Unterstützung von CDU und CSU angewiesen. Die Positionen zwischen Bundesregierung und Unionsparteien liegen noch weit auseinander – Letztere fordern deutliche Änderungen.

Die Ampelkoalition hatte sich bereits im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) ein Bürgergeld einzuführen. Das Vorhaben gilt als zentrale Sozialreform der Bundesregierung. Es soll für weniger Bürokratie sorgen und ab dem 1. Januar 2023 gelten, auch wenn es gerade bei diesem Datum noch viele Zweifler gibt.

Sollte das Vermittlungsverfahren nicht zügig zu einem Kompromiss führen, dürfte der Termin nicht mehr zu halten sein. Das Gesetz sieht unter anderem vor, die Regelsätze um rund 50 Euro im Vergleich zu heute auf 502 Euro anzuheben. In den ersten zwei Jahre des Bürgergeldbezugs soll nach dem Willen der Ampelkoalition eine sogenannte “Karenzzeit” gelten.

Das Vermögen der Bezieher wird dabei nicht berücksichtigt, “sofern es nicht erheblich ist”. Nach Ablauf der “Karenzzeit” soll eine entbürokratisierte Vermögensprüfung durchgeführt werden. Insgesamt sollen beim Bürgergeld seltener Sanktionen ausgesprochen werden.

Es sollen zudem höhere Freibeträge gelten.

red

Laut Ifo-Institut höchste Steuer- und Abgabenquote aller Zeiten

Berlin – Ifo-Präsident Clemens Fuest kritisiert vor dem Hintergrund vorläufiger Zahlen aus dem Bundesfinanzministerium die steigende Steuer- Abgabenlast in Deutschland. “Der Anteil der Steuern und Abgaben am Bruttoinlandsprodukt war im wiedervereinigten Deutschland noch nie so hoch wie heute. Deshalb sollte man, bevor man Steuern weiter erhöht, die Staatsausgaben auf den Prüfstand stellen”, sagte der Ökonom der “Bild-Zeitung” (Montagausgabe).

Laut Finanzministerium ist der Anteil der Steuern und Sozialabgaben im Jahr 2021 auf den Rekordwert von 42,2 Prozent gestiegen. Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Carsten Linnemann befürchtet, dass durch die steigende Abgabenlast Erwerbsarbeit zunehmend unattraktiv wird: “In Deutschland ist Arbeit immer weniger wert. Wir müssen über Entlastungen bei Steuern und Beiträgen sprechen anstatt über weitere Belastungen.”

red