Einzelhandel steigert Umsatz um mehr als 4 %

WIESBADEN – Die Einzelhandelsunternehmen in Deutschland hat im Juni 2021 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) kalender- und saisonbereinigt real (preisbereinigt) 4,2 % mehr umgesetzt als im Mai 2021. Diese Entwicklung dürfte mit der bundesweit weiter sinkenden Corona-Inzidenz und den damit verbundenen Lockerungen der Bundes-Notbremse zusammenhängen, die bis 30. Juni 2021 in Kraft war, so Destatis.

Im Vergleich zum Vorkrisenmonat Februar 2020 war der Umsatz im Juni 2021 kalender- und saisonbereinigt real 9,1 % höher. Gegenüber dem Vorjahresmonat Juni 2020 stieg der Einzelhandelsumsatz im Juni 2021 real um 6,2 % und nominal um 8,2 %. Allerdings hatte der Juni 2021 mit 26 Verkaufstagen einen Verkaufstag mehr als der Juni 2020.

Der Einzelhandel mit Lebensmitteln, Getränken und Tabakwaren setzte im Juni 2021 kalender- und saisonbereinigt real 3,9 % weniger um als im Mai 2021. Der Umsatz der Supermärkte, SB-Warenhäuser und Verbrauchermärkte lag dabei 6,1 % unter dem Niveau des Vormonats. Der Facheinzelhandel mit Lebensmitteln (zum Beispiel mit Obst und Gemüse, Fleisch, Backwaren oder Getränken) setzte im entsprechenden Vergleich 1,7 % mehr um.

Deutliche Steigerungen gab es im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln. Hier waren die realen Umsätze im Juni 2021 kalender- und saisonbereinigt 8,7 % höher als im Vormonat. Der besonders von den Geschäftsschließungen durch die Bundes-Notbremse betroffene Handel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren verzeichnete ein Umsatzplus von 70,5 % gegenüber Mai 2021 und liegt damit erstmals wieder über dem Vorkrisenniveau vom Februar 2020 (+ 4,8 %). Im Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (zum Beispiel Waren- und Kaufhäuser) stieg der Umsatz um 34,3 % gegenüber dem Vormonat und liegt damit 7,6 % über dem Vorkrisenniveau. Ebenso war der Umsatz im Handel mit Einrichtungsgegenständen, Haushaltsgeräten und Baubedarf 18,1 % höher als im Mai 2021 und 9,7 % höher als im Februar 2020.

Der Internet- und Versandhandel verzeichnete ein reales, kalender- und saisonbereinigtes Umsatzminus von 7,5 % im Vergleich zum Vormonat. Er liegt aber mit 38,4 % weiterhin deutlich über dem Niveau vom Februar 2020.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Wachstum durch neue Schulden

Staatsschulden haben einen schlechten Ruf. Doch Makroökonomen rechnen differenziert nach und zeigen: Ohne Kredite klappt es nicht mit der Konjunktur. Die Maßnahmen gegen die Coronakrise haben den Staat viel Geld gekostet. Und nun: “Es bleibt kaum Spielraum für notwendige Investitionen, wenn die Schuldenbremse im Grundgesetz wie bisher kreditfinanzierte Ausgaben einschränkt”, warnt das gewerkschaftsnahe Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) Düsseldorf.

“Damit der Rückstand in Bereichen wie Digitalisierung, Schule, Gesundheit oder Infrastruktur nicht noch größer wird, müssen Wege gefunden werden, öffentliche Investitionen zu ermöglichen.” Entsprechende Konzepte kämen sowohl aus der Wissenschaft als auch aus der Politik. Welche finanziellen Freiräume welcher Vorschlag eröffnet, hat das IMK der Hans-Böckler-Stiftung in einer neuen Studie untersucht.

Kernergebnisse: Kurzfristig würde es am meisten bringen, bis zum Wiedereinsetzen der Schuldenbremse – wie schon nach 2009 – erneut eine Übergangsfrist einzuführen, wie von Kanzleramtsminister Dr. Helge Braun (CDU) vorgeschlagen. Längerfristig, bis Ende des Jahrzehnts, könnten Investitionsgesellschaften außerhalb des Bundeshaushalts den größten Spielraum bringen, sofern es gelingt, auch die Europäischen Schuldenregeln entsprechend zu reformieren.

Schon vor der Krise war der Investitionsbedarf in der Bundesrepublik groß. Die zusätzlichen Ausgaben, die dringend nötig sind, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern, haben das IMK und das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) 2019 auf rund 460 Milliarden Euro in den kommenden zehn Jahren beziffert. Der wissenschaftliche Beirat des Wirtschaftsministeriums hält diese Zahlen in einem aktuellen Gutachten für “nicht unplausibel”.

Noch nicht eingerechnet seien dabei die Erfordernisse, die durch die Coronakrise entstanden oder offenbart worden sind, sagt das IMK. Im Zuge der Krise habe sich gezeigt, wie gering die Kapazitäten in vielen öffentlichen Bereichen sind – es existiert nur wenig Puffer, bevor die Daseinsvorsorge eingeschränkt werden muss.

Um in dieser Situation zusätzliche Freiheiten für öffentliche Investitionen zu schaffen, sind verschiedene Optionen denkbar, die Prof. Dr. Sebastian Dullien, wissenschaftlicher Direktor des IMK, und IMK-Fiskalexpertin Dr. Katja Rietzler in ihrer Studie durchrechnen: Zum Beispiel eine Übergangsfrist von fünf Jahren, bevor die Schuldenbremse wieder voll greift.

Hinzu kommen sollte ein Aussetzen der Tilgung von Corona-Schulden, sobald das Vorkrisenniveau bei der Schuldenquote wieder erreicht ist, eine konjunkturfreundliche Anpassung der Tilgungsregelungen oder die Einrichtung von Investitionsgesellschaften, die allein für die Modernisierung der deutschen Infrastruktur zuständig sind.

Lars Wallerang / glp

Bierkonsum sinkt um 2,7 Prozent

Die Deutschen trinken immer weniger Bier, nicht erst seit dem zweiten Lockdown Anfang November 2020. Das statistische Bundesamt (Destatis) teilt mit, dass der Bierabsatz seit Jahren kontinuierlich zurückgeht.

Im ersten Halbjahr 2021 sank der Bierabsatz gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 2,7 Prozent beziehungsweise 113,4 Millionen Liter. Wie Destatis weiter mitteilt, haben die in Deutschland ansässigen Brauereien und Bierlager im ersten Halbjahr 2021 rund 4,2 Milliarden Liter Bier abgesetzt. In den Zahlen sind alkoholfreie Biere und Malztrunk sowie das aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) eingeführte Bier nicht enthalten.

80,4 Prozent des gesamten Bierabsatzes waren für den Inlandsverbrauch bestimmt und wurden versteuert. Der Inlandsabsatz sank im Vergleich zum ersten Halbjahr 2020 um 4,9 Prozent auf 3,3 Milliarden Liter. Die restlichen 19,6 Prozent beziehungsweise 816,6 Millionen Liter wurden steuerfrei (als Exporte und als sogenannter Haustrunk) abgesetzt. Das waren 7,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Davon gingen 379,7 Millionen Liter (+3,5 Prozent) in EU-Staaten, 431,5 Millionen Liter (+11,9 Prozent) in Nicht-EU-Staaten und 5,5 Millionen Liter (-5,2 Prozent) unentgeltlich als Haustrunk an die Beschäftigten der Brauereien.

Bei den Biermischungen – Bier gemischt mit Limonade, Cola, Fruchtsäften und anderen alkoholfreien Zusätzen – war im ersten Halbjahr hingegen ein Anstieg zu verzeichnen. Gegenüber dem 1. Halbjahr 2020 wurden 8,4 Prozent mehr Biermischungen abgesetzt. Sie machten mit 238,9 Millionen Litern allerdings nur 5,7 Prozent des gesamten Bierabsatzes aus.

Nachdem die Corona-Beschränkungen im Frühjahr 2021, je nach regionalem Inzidenzwert, auch für die Gastronomie wieder gelockert wurden, erholte sich auch der Bierabsatz wieder. Im März wurde im Vergleich zum Vorjahresmonat 12,4 Prozent und im Juni 11,2 Prozent mehr Bier abgesetzt.

Jutta Bernhard / glp

Höchste Inflation seit 2008: Fast vier Prozent Preissteigerung in Deutschland

Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucher­preisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – wird im Juli 2021 voraussichtlich 3,8 Prozent betragen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Juni 2021 voraussichtlich um 0,9 Prozent. Das ist der höchste Wert seit dem Jahr 2008.

Verantwortlich für den weiteren Anstieg der Inflationsrate im Juli 2021 ist insbesondere ein Basiseffekt, der auf die coronabedingte Senkung der Mehrwertsteuersätze im Juli 2020 zurückzuführen ist. Seit Januar 2021 befinden sich die Mehrwertsteuersätze für fast alle Waren und Dienstleistungen wieder auf dem vorherigen Niveau.

Die genaue Höhe des Basiseffekts ist nur schwer zu benennen, da gleichzeitig auch andere Preiseffekte wirken, wie zum Beispiel die CO2-Bepreisung und übliche Marktentwicklungen. Bei der Senkung der Mehrwertsteuersätze im Juli 2020 lag der rein rechnerische Effekt bei -1,6 Prozentpunkten.

Unterdessen habe sich die Situation bei der Preiserhebung in Folge der Corona-Krise im Juli 2021 weiter entspannt, sagen die Statistiker. Denn stationärer Handel, Gastronomie und Beherbergungsbetriebe seien weitgehend geöffnet beziehungsweise die Leistungen hätten wieder angeboten werden können.

Lars Wallerang / glp

Konjunktur-Barometer fällt

Das vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin erstellte Konjunktur-Barometer deutet für den Juli 2021 auf ein Tief. Für das laufende dritte Quartal liegt es bei einem Stand von 100 Punkten. “Damit deutet sich fortan eine langsamere Entwicklung an, nachdem das Bruttoinlandsprodukt von April bis Juni mit rund zweieinhalb Prozent einen kräftigen Satz gemacht haben dürfte”, sagen die Konjunkturforscher.

“Die deutsche Wirtschaft wird im dritten Quartal wohl an Tempo verlieren”, prophezeit Simon Junker, DIW-Experte für die Konjunktur in Deutschland. “Maßgeblich für das kräftige Plus im vergangenen Quartal war die Erholung in vielen Dienstleistungsbranchen, die nun weitgehend abgeschlossen sein dürfte.” Dagegen sei die Industrie im zweiten Quartal durch fehlende Vorleistungsgüter ausgebremst worden.

Bislang zeichne sich keine Besserung ab – und wenngleich die Knappheiten allmählich beseitigt werden dürften: “Auch im dritten Quartal leiden viele Branchen unter globalen Lieferengpässen, die Industrie schwächelt weiterhin”, so Junker. Nicht zuletzt aufgrund möglicherweise wieder stärker zulegender Inzidenzen seien auch die Stimmungsindikatoren zuletzt gesunken.

Alles in allem setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft aber fort. Angesichts der Schwierigkeiten in der Industrie werde der Zuwachs von Juli bis September im Vorquartalsvergleich aber allenfalls bei einem Prozent liegen. Damit komme die Erholung zwar in etwas ruhigeres Fahrwasser – Aussichten auf eine kräftigere Industriekonjunktur im späteren Jahresverlauf sprächen aber für eine wieder anziehende Dynamik zum Jahreswechsel.

“Die anhaltende Erholung kommt auch auf dem Arbeitsmarkt an, wo immer mehr Menschen aus der Kurzarbeit in die reguläre Beschäftigung zurückkehren”, erklärt das DIW. “Auch die Löhne dürften spürbar zulegen.” Den Menschen in Deutschland stehe – zumindest im Durchschnitt – ein merklich steigendes Einkommen zur Verfügung, weshalb sie ihren Konsum wohl weiter stark ausweiten könnten.

Lars Wallerang / glp

Home-Office darf gerne bleiben

Die Corona-Pandemie hat der Arbeit aus dem Home-Office einen starken Schub beschert. 53 Prozent der berufstätigen Deutschen arbeitet zumindest teilweise von Zuhause aus, 21 Prozent sogar 5 Tage pro Woche. Und die Deutschen haben offenbar Gefallen an der Arbeit in den eigenen vier Wänden gefunden. 85 Prozent derjenigen, die Home-Office nutzen, wollen dies beibehalten, wenn die coronabedingten Einschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen endgültig aufgehoben werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von immowelt mit 18.000 Teilnehmern.

Für viele Menschen verbessert Home-Office die Work-Life-Balance: Berufstätige sparen wertvolle Zeit durch den Wegfall des Arbeitsweges, können die Arbeit flexibler auf den Tag verteilen und Familie und Beruf besser in Einklang bringen.

Trotz allem scheint für die Mehrheit der Deutschen durchgängiges Home-Office, so wie es aktuell bei vielen Alltag ist, nicht die ideale Lösung. Die meisten bevorzugen eine Mischform aus Büro und Zuhause. 23 Prozent der Berufstätigen, die derzeit von Zuhause aus arbeiten, sprechen sich in der Befragung für künftig 3 Tage Home-Office pro Woche aus. Bei einer regulären 5-Tage-Woche würden das dann 2 Tage im Büro entsprechen. Weitere 21 Prozent würden gerne nach der Corona-Krise 2 Tage von Zuhause aus arbeiten, also 3 Tage im Büro. Zusammen wünschen sich also 44 Prozent ein Arbeitsmodell mit ausgeglichenen Arbeitszeiten im Büro und im Home-Office. Online-Meetings und Videokonferenzen scheinen auf Dauer den persönlichen Kontakt mit den Kollegen nicht ersetzen zu können. Ganz auf die Vorzüge von Home-Office wollen aber die meisten nicht mehr verzichten. Nur 15 Prozent möchten nicht mehr in den eignen vier Wänden arbeiten. Das komplette Gegenteil wünschen sich 20 Prozent der Befragten: Sie möchten 5 Tage im Home-Office arbeiten.

Interessant: Dadurch, dass Berufstätige durch Home-Office nicht mehr jeden Tag ins Büro pendeln müssen, haben sich auch die Ansprüche an den eigenen Wohnort verändert. So wird durch die Arbeit von zuhause oftmals mehr Platz benötigt. Auch die Nähe zur Natur und ein eigener Garten haben an Bedeutung gewonnen. Daher planen 19 Prozent der berufstätigen Großstadtbewohner (Stadt mit mehr als 500.000 Einwohnern), die sich künftig Home-Office wünschen, in den kommenden 12 Monaten aus der Stadt wegzuziehen. Bei knapp der Hälfte der Home-Office-Befürworter (44 Prozent) ist dieser Entschluss erst während der Corona-Pandemie gereift. Die Unzufriedenheit mit den eigenen Wohnverhältnissen scheint durch die viele Zeit zuhause stark angewachsen. Allzu weit hinaus aufs Land soll es allerdings nicht gehen, dafür scheinen die Vorzüge der Stadtnähe noch zu groß. Die meisten wollen in eine kleinere Großstadt (40 Prozent) oder in den Speckgürtel (30 Prozent) ziehen.

Andreas Reiners / glp

Urlaubszeit: Flughafen Stuttgart erwartet 25.000 Besucher pro Tag

Zum Start der Sommerferien in Baden-Württemberg stellt sich der Flughafen Stuttgart auf deutlich mehr Betrieb ein. Mit über 25.000 Fluggästen am Tag und bis zu 250 täglichen Starts und Landungen setzt sich der Aufwärtstrend beim Fliegen auch am Landesflughafen fort. Während der Ferien stehen nach aktuellem Stand etwa 9.000 Flüge zu 100 Zielen im Flugplan. Damit erholt sich der Luftverkehr in diesem Zeitraum auf etwa fünfzig Prozent des Vorkrisenniveaus. Besonders gefragt sind die klassischen Sonnenziele im gesamten Mittelmeerraum, wie Palma de Mallorca, Antalya, die griechischen Inseln und die Kanarischen Inseln. Aber auch Städteziele wie Amsterdam, Istanbul, Berlin oder Hamburg werden häufig angeflogen.

„Das Reisen mit dem Flugzeug ist wieder etwas Besonderes geworden“, so Walter Schoefer, Sprecher der Geschäftsführung der Flughafen Stuttgart GmbH. „Weil jetzt wieder mehr Menschen ins Flugzeug steigen, tun wir als Flughafen alles, dass das Fliegen auch in Sachen Infektionsschutz ein sicheres Verkehrsmittel bleibt.“

„Wir sehen, dass die Lust aufs Reisen zurückkommt. Vor allem bei den Urlaubsreisen spüren wir einen großen Nachholbedarf“, sagt Dr. Arina Freitag, Geschäftsführerin der Flughafen Stuttgart GmbH. „Viele Menschen in Baden-Württemberg sind nun geimpft und freuen sich wieder auf einen Sommerurlaub. Trotzdem appellieren wir an alle Reisenden, vorsichtig zu sein und die geltenden Regeln zu beachten. Am aktuellen Beispiel Spanien oder Griechenland sehen wir, wir schnell sich die Bestimmungen ändern können“, so Freitag.

Die Flughafengesellschaft sorgt mit einem umfassenden Hygienekonzept für einen bestmöglichen Schutz aller Reisenden, appelliert aber auch an deren Eigenverantwortung. So soll ein besonderes Augenmerk auf Hygiene gelegt und, wo immer möglich, auf Abstand geachtet werden. Selbstverständlich ist inzwischen das Tragen einer medizinischen Maske an Bord und in allen Flughafengebäuden.

Dringend empfohlen wird allen Reisenden, sich vorab über die Vorgaben ihrer Airline und ihres Ziellandes zu informieren und diese auch möglichst kurz vor Abflug erneut zu checken. Auch die Regeln der Behörden für Rückkehrende sind zu beachten.

 Neben den sonst üblichen Dokumenten wie Reisepass, Personalausweis und Bordkarte sollten die Fluggäste vom Check-in bis zur Einreise im Zielland und auch beim Rückflug alle zusätzlichen Dokumente, wie Impfnachweis oder Corona-Test, stets griffbereit halten. Weil die Überprüfung der nötigen Dokumente zusätzlich Zeit erfordert, sollten Fluggäste beim Einchecken mit etwas mehr Zeitbedarf als sonst rechnen und Geduld mitbringen. Die Flughafengesellschaft empfiehlt allen Reisenden, mindestens zwei Stunden vor Abflug am Airport zu sein, um möglichst entspannt in die Ferien zu starten.

red

Taschengeld: Das sollten Eltern wissen

Für den Nachwuchs ist es wichtig, den richtigen Umgang mit Geld früh zu lernen. In Deutschland verfügten Kinder laut Kinder-Medien-Studie (KMS) 2019 über insgesamt rund drei Milliarden Euro pro Jahr. Die Mehrheit der Kids darf das eigene Geld sogar selbst verwalten. Die ARAG-Experten geben Tipps zum Thema Taschengeld.

Vorab wichtig zu wissen: Ein gesetzlich verankertes Recht auf Taschengeld gibt es in Deutschland nicht. Natürlich hängt die Höhe des Taschengeldes in erster Linie von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern ab. Sprengen die üblichen Beträge deren Portemonnaie, raten die ARAG-Experten zu einem ehrlichen Gespräch mit den Kindern über die finanzielle Lage.

Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) empfiehlt für unter Sechsjährige ein Taschengeld in Höhe von 50 Cent bis einen Euro pro Woche. Sechsjährige sollten bis 1,50 Euro wöchentlich bekommen, Siebenjährige bis zwei Euro und dann in 50-Cent-Schritten weiter bis zum neunten Lebensjahr, wo es bis drei Euro geben kann. Ab zehn Jahren sollte die Taschengeldzahlung monatlich erfolgen und mit etwa 16 bis 18,50 Euro beginnen und sich langsam steigern. So bekommen 14-Jährige schon rund 30 Euro im Monat und 18-jährige Kinder, die wirtschaftlich noch ganz von ihren Eltern abhängig sind, bis knapp 80 Euro monatlich. Die Empfehlungen des DJI werden regelmäßig aktualisiert und an die Kaufkraft angepasst.

Ab dem siebten Geburtstag dürfen sich Kinder mit ihrem Taschengeld Dinge kaufen, die sich preislich in einem Rahmen bewegen, dass sie mit einem angemessenen Taschengeld bezahlt werden können. Das gibt vor allem Verkäufern eine gewisse Rechtssicherheit, wenn sie Kindern ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten etwas verkaufen – und sei es nur eine Kugel Eis. Anders sieht es dagegen mit teuren Anschaffungen aus: Der entsprechende Vertrag kann ohne Genehmigung der Eltern unwirksam sein.

Egal, wie streng der Einsatz des eigenen Taschengeldes geregelt ist – es sollte klare Absprachen geben, wofür es verwendet werden darf. Nach Ansicht der Experten bleiben beispielsweise Nahrungsmittel, Schulsachen und eine gewisse Grundausstattung an Kleidung Elternsache. Wenn es aber die gerade angesagte Super Skinny Jeans mit Patches sein muss, ist das eine hervorragende Gelegenheit, das Taschengeld zu investieren. Gleichzeitig sollten Eltern ihren Kindern aber auch keine Vorschriften machen, wofür sie ihr Geld ausgeben. Und wenn es das hundertste vermeintlich sinnlose Kuscheltier ist – ein Elternveto ist tabu.

Sollte das Kind mit dem Geld schlecht haushalten, sollten Eltern ein Auge auf das Kaufverhalten des Kindes haben. Von Vorschüssen, Zwischenfinanzierungen und anderen Deals zwischen Eltern und Kind raten die Experten ab, da sie sonst nicht lernen können, dass man auf manche Wünsche sparen muss. Den virtuellen Umgang mit Geld sollte man dem Nachwuchs hingegen frühzeitig näherbringen. Denn in Zeiten von Online-Zahlungen, kostenpflichtigen Downloads und Apps ist es anfangs schwer, den Überblick über die Ausgaben zu behalten.

Andreas Reiners / glp

Immobilien für Durchschnittsverdiener

Nicht mehr als 30 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens sollte Wohnen kosten, so lautet eine gängige Faustformel. Doch die Realität sieht anders aus. Welchen Anteil vom Einkommen verschlingen die Wohnkosten, also die Miet- oder die Kreditratenzahlungen? Das haben Experten des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts (HWWI) für den Postbank Wohnatlas auf Basis der durchschnittlich regional verfügbaren Haushaltseinkommen durchgerechnet.

Regionale Preisunterschiede auf den Wohnungsmärkten, aber auch beim Einkommensniveau sorgen für ein gemischtes Bild. Danach wäre 2020 in 363 von 401 Landkreisen und kreisfreien Städten der Kauf einer 70-Quadratmeter-Wohnung für einen Durchschnittshaushalt finanzierbar gewesen. Ein Jahr zuvor waren es noch 379 Kreise und Städte.

In insgesamt 38 Regionen, in denen immerhin ein Fünftel aller deutschen Haushalte lebt, muss mittlerweile mehr als 30 Prozent des regional verfügbaren Einkommens für die laufende Kreditfinanzierung aufgewendet werden. Sehr hohe Belastungen von mehr als 40 Prozent ergeben sich für München, Berlin, Frankfurt und Hamburg sowie die Landkreise Nordfriesland, Miesbach, Garmisch-Partenkirchen und Aurich.

Der jeweilige Einkommensanteil wurde auf Basis der durchschnittlich regional verfügbaren Haushaltseinkommen für die Nettokaltmiete beziehungsweise für die Kreditraten für eine 70-Quadratmeter-Wohnung berechnet. Für die Finanzierung einer Immobilie wurde ein Zinssatz von 2,45 Prozent, eine Anfangstilgung von vier Prozent und 20 Prozent Eigenkapital zu Grunde gelegt. Nebenkosten für Grunderwerbsteuer, Notar oder Umbauten wurden nicht berücksichtigt.

Die HWWI-Modellrechnung zeigt, dass die finanziellen Belastungen im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr gestiegen sind. Im Durchschnitt über alle Landkreise und kreisfreien Städte mussten die Bürger im vergangenen Jahr 14,2 Prozent (Vorjahr 13,4 Prozent) des regional verfügbaren Haushaltseinkommens für Miete und 19,6 Prozent (Vorjahr 17,0 Prozent) für die Finanzierung einer Eigentumswohnung aufbringen.

“Wer sich zum Kauf entschließt, muss höhere monatliche Einkommensbelastungen hinnehmen als in der Vergangenheit. Diese Entwicklung beobachten wir besonders ausgeprägt in Ballungsräumen”, sagt Eva Grunwald, Leiterin Immobiliengeschäft Postbank.

Zwar blieben die Nettokaltmieten für eine 70-Quadratmeter-Wohnung auch im vergangenen Jahr in allen Städten unterhalb der 30-Prozent-Grenze, für Wohneigentum gilt das allerdings nicht mehr. In keiner der so genannten Big Seven kommen Durchschnittskäufer mit weniger als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die monatliche Ratenzahlung zurecht. In die Finanzierung von 70 Quadratmetern Wohneigentum aus dem Bestand floss laut Modellrechnung in München 2020 im Schnitt sogar mehr als die Hälfte des durchschnittlichen örtlichen Einkommens.

Und das, obwohl die Münchener über die höchsten Haushaltseinkommen unter den Big Seven verfügen. Mit 47 Prozent folgt Berlin, die Metropole mit den niedrigsten Einkommen, vor Frankfurt am Main mit rund 44 Prozent und Hamburg mit knapp 43 Prozent. Besonders groß fielen die Unterschiede zwischen Kauf- und Mietbelastung in den beiden Metropolen an Isar und Spree aus. Während Mieter in München und Berlin durchschnittlich rund 27 bzw. 23 Prozent ihres Einkommens für ihre 70-Quadratmeter-Wohnung zahlen, müssen Käufer einen etwa doppelt so hohen Anteil einkalkulieren.

Jutta Bernhard / glp

Elementarschaden: “Haus und Grund” gegen Versicherungspflicht

Nach der Flutkatastrophe in Teilen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz drängen sich Fragen zum Versicherungsschutz auf. Der Eigentümerverband “Haus und Grund” rät zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung. Eine Versicherungspflicht lehnt er jedoch ab.

“Ein Starkregen kann überall und schnell kommen. Wer den passenden Versicherungsschutz hat, kann etwas beruhigter in die Zukunft schauen”, sagt Verbandspräsident Kai Warnecke. Zusätzlich seien bauliche und planerische Schutzmaßnahmen unabdingbar. Hier hätten vor allem auch die Kommunen ihre Hausaufgaben zu erledigen.

Eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden lehnt der Verband ab. Für Eigentümer mit Gebäuden in Risikogebieten könnten die Prämien unbezahlbar werden. “Eine Versicherungspflicht – so nützlich sie im Schadensfall auch sein mag – lässt jedenfalls die Kosten des Wohnens weiter ansteigen”, gibt Warnecke zu bedenken.

Die Elementarversicherung ist in der Regel eine Erweiterung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Sie greift bei Schäden durch Starkregen (etwa Rückstau und Überschwemmungen), Erdsenkungen, Erdrutsch, Erdfall sowie Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Erdbeben. Die Kosten für eine solche Versicherung hängen unter anderem von der Gefahrenzone ab, in der sich das Gebäude befindet, sowie von der Versicherungssumme.

Lars Wallerang / glp