Null Toleranz: Arbeitsverweigerer droht komplette Streichung von Bürgergeld

Die Bundesregierung will die Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger, die einen Job ablehnen, im nächsten Jahr deutlich verschärfen. Das berichtet die “Bild” in ihrer Freitagsausgabe. Demnach will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für Totalverweigerer eine Komplett-Kürzung des Regelsatzes einführen.

Nach den Plänen von Heil wird ihnen die Regelleistung künftig bis zu zwei Monate lang zu 100 Prozent gestrichen. Lediglich die Wohnkosten soll der Staat weiterhin übernehmen, damit die Betroffenen nicht obdachlos werden. “Es kann nicht sein, dass eine kleine Minderheit das ganze System in Verruf bringt”, sagte er der “Bild”.

Die “überwältigende Mehrheit” der Leistungsbezieher arbeite konstruktiv mit. “Wer aber nicht mitzieht und sich allen Angeboten verweigert, muss mit härteren Konsequenzen rechnen”, so der Minister. “Die Sanktionsmöglichkeiten gegen Totalverweigerer werden wir daher verschärfen.”

Für den SPD-Politiker ist die neue Sanktion eine Frage der Gerechtigkeit: “Deutschland ist das Land der Tüchtigen. Jeden Tag sehe ich Menschen, die sich abrackern, um die Gesellschaft zusammenzuhalten.” Aktuell dürfen die Jobcenter nur Sanktionen bis maximal 30 Prozent verhängen.

Diese Grenze ist eine Folge des Bundesverfassungsgerichts von 2019, das damals geltende Sanktionen als verfassungswidrig erklärte. Die 100-Prozent-Sanktion für Totalverweigerer hält das Arbeitsministerium trotzdem für verfassungskonform. Dem Bericht zufolge argumentiert das Ministerium regierungsintern damit, dass die Verfassungsrichter eine vollständige Streichung zugelassen hätten, wenn sich der Leistungsempfänger “willentlich und ohne wichtigen Grund” weigere, ein konkret bestehendes Angebot einer “zumutbaren Arbeit” anzunehmen.

red

Krankenhaus-Krise: 2024 droht zum Rekord-Insolvenzjahr zu werden

Im kommenden Jahr werden in Deutschland nach Einschätzung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) so viele Kliniken wie nie zuvor in die Zahlungsunfähigkeit rutschen. “Wir verzeichnen aktuell deutlich mehr Insolvenzen als üblich, und das Jahr 2024 droht ein Rekord-Insolvenzjahr zu werden”, sagte Verbandschef Gerald Gaß dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Mittwochausgaben). 2023 gab es nach seinen Angaben fast 40 Insolvenzen.

“Für das Jahr 2024 laufen wir Gefahr, dass sich diese Zahl wegen der absehbar starken Personalkostenentwicklung noch verdoppelt”, warnte der Verbandschef und verwies auf das aktuelle Krankenhaus-Barometer des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI). Die jährlich durchgeführte Repräsentativbefragung der Allgemeinkrankenhäuser in Deutschland liegt dem RND vorab vor. Verzeichnete 2022 noch rund die Hälfte der Kliniken (54 Prozent) ein negatives Jahresergebnis, wird dieser Anteil im laufenden Jahr laut Krankenhausbarometer auf über drei Viertel (78 Prozent) steigen.

Der Anteil der Häuser mit einem Überschuss sinkt von 35 auf nur noch sieben Prozent. Für 2024 gehen laut Umfrage 71 Prozent der Krankenhäuser davon aus, dass sich die Situation eher noch weiter verschlechtern wird. Nur vier Prozent erwarten eine Verbesserung “Das sind die schlechtesten Werte seit Einführung des Krankenhausbarometers im Jahre 2000”, sagte Gaß.

Fast kein Krankenhaus könne seine Ausgaben noch aus den laufenden Einnahmen decken, warnte der Verbandschef und sprach von einer dramatischen Lage. Gaß forderte erneut einen Inflationsausgleich für die Krankenhäuser. Kliniken dürften ihre Preise nicht eigenverantwortlich an die Inflation anpassen, hätten aber dieselben erhöhten Ausgaben wie andere Wirtschaftszweige, beklagte er.

“Diese Schieflage führt vermehrt zu Insolvenzen und Schließungen”, warnte Gaß. Bis Ende des Jahres fehlten den Kliniken insgesamt zehn Milliarden Euro. Das könne und werde für immer mehr Krankenhäuser nicht mehr lange gutgehen.

Die Politik müsse dringend handeln, forderte der Verbandschef und warnte vor einem Scheitern der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplanten Krankenhausreform. Die Ergebnisse des Krankenhaus-Barometers 2023 beruhen auf der schriftlichen Befragung einer repräsentativen Stichprobe von zugelassenen Allgemeinkrankenhäusern ab 100 Betten in Deutschland, die von Mitte April bis Ende Juni 2023 durchgeführt worden ist. Beteiligt haben sich insgesamt 388 Krankenhäuser.

red

Bundesnetzagentur warnt: Restrisiken bei der Gasversorgung im Winter

 Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, sieht bei der Gasversorgung in diesem Winter noch Risiken: “Wir sind bisher gut durch den Winter gekommen”, sagte Müller der “Rheinischen Post” (Mittwochausgaben). “Der November war überdurchschnittlich warm, das vierte Flüssiggas-Terminal geht in Stade gerade in Betrieb. Die Speicher sind zu rund 90 Prozent gefüllt – ein historisch guter Wert. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass es keine Gasmangellage gibt. Aber es gibt Restrisiken, für eine Entwarnung ist es noch zu früh.” Der Behörden-Chef nennt drei Restrisiken: “Wenn der Winter noch sehr kalt wird und lange dauert, könnte es Probleme bei der Gasversorgung geben. Zweitens ist Putin unberechenbar: Beliefert er zum Beispiel Österreich und Ungarn nicht mehr, werden wir im Zuge der europäischen Solidarität helfen. Drittens würden uns Ausfälle der Pipelines aus Norwegen treffen, über die wir das meiste Gas bekommen. Wir müssen da Szenarien wie Sabotage ernst nehmen.”

Auch eine Eskalation im Nahen Osten könnte die Gasmärkte in neue Unruhe versetzen: Die Bedeutung des Suez-Kanals habe sich gezeigt, als sich der Tanker Ever Given 2021 festgefahren habe, so Müller. “Unsicherheiten auf dem Gas-Weltmarkt kommen heute in Form schwankender Großhandelspreise stärker bei uns an.” Zugleich sagte der Netzagentur-Chef: “Wir sind aber von LNG, das durch das Rote Meer transportiert wird, nicht so abhängig wie früher von russischem Pipelinegas. Das meiste LNG bekommen wir aus den USA.”

red

Sorgen um Auftragslage: Selbständige und Kleinstunternehmer blicken besorgt auf 2024

Selbständige und Kleinstunternehmer blicken pessimistisch in das Jahr 2024. Das geht aus einer Schufa-Unternehmensumfrage hervor, über die Ippen Media berichtet. Demnach geben 60 Prozent der Kleinstunternehmen und 53 Prozent der Soloselbständigen an, Angst vor Umsatzeinbußen beziehungsweise Einkommensverlusten zu haben.

Im Vergleich zu 2022 habe sich die Auftragslage für mehr als jeden dritten Kleinstunternehmer und Selbständigen laut der Umfrage verschlechtert (Kleinstunternehmen 40 Prozent, Soloselbständige 36 Prozent). Dementsprechend blickt die Hälfte sorgenvoll in die Zukunft (Kleinstunternehmen 55 Prozent, Soloselbständigen 51 Prozent). Als Gründe für die schwierige wirtschaftliche Lage werden die allgemeinen Preissteigerungen (Kleinstbetriebe 79 Prozent, Soloselbständigen 65 Prozent) und an zweiter Stelle Bürokratie als hohe Belastung (Kleinstunternehmen 70 Prozent, Soloselbstständigen 47 Prozent) genannt.

Als Folge haben die Hälfte der Kleinstbetriebe und 39 Prozent der Soloselbständigen ihre Preise für Produkte oder Dienstleistungen, sofern möglich, erhöht. Außerdem werden notwendige Investitionen weiterhin aufgeschoben (Kleinstunternehmen: 52 Prozent, Soloselbständige: 43 Prozent). Laut der Umfrage haben fast ein Drittel der Kleinstunternehmer (31 Prozent) und 17 Prozent der Soloselbständigen in den vergangenen sechs Monaten ihr Unternehmenskonto überzogen.

Gut ein Drittel (36 Prozent) rechnet damit, dass es ihnen schwerfallen wird, die Gehälter zahlen zu können. Rund jeder Vierte (23 Prozent) schätzt aufgrund der wirtschaftlichen Lage die Gefahr hoch ein, Mitarbeitende entlassen zu müssen – vor einem Jahr waren dies allerdings noch deutlich mehr (40 Prozent). Die Online-Befragung wurde vom 7. bis zum 16. November unter 509 Soloselbständigen und 302 Kleinstunternehmen im Auftrag der Schufa von Nordlight Research durchgeführt.

red

Immer mehr Zwangsversteigerungen

Die Zahl der geplanten Zwangsversteigerungen in Deutschland steigt. Das zeigt eine Auswertung der aktuellen Terminankündigungen deutscher Amtsgerichte. Demnach waren um Weihnachten in den gängigen amtlichen Zwangsversteigerungskalendern rund 2.750 Termine für die kommenden Wochen und Monate angekündigt, gut elf Prozent mehr als vor einem Jahr.

Allein im größten Bundesland NRW, in dem praktisch alle Amtsgerichte ihre Termine auf dem amtlichen Portal der Landesjustizverwaltungen veröffentlichten, werden aktuell 745 Termine angekündigt, vor einem Jahr waren es 597 – das ist ein Plus von satten 25 Prozent. In Bayern ging die Zahl der Ankündigungen von 241 auf 289 nach oben – knapp 20 Prozent mehr. In Niedersachsen planen die Amtsgerichte derzeit 281 Zwangsversteigerungen, Ende letzten Jahres waren es 240, eine Steigerung um 17 Prozent.

Die Terminankündigungen sind nur ein Indiz für eine Zunahme der Zwangsversteigerungen. Theoretisch denkbar wäre auch, dass Termine systematisch früher bekannt gemacht werden, was aber angesichts der deutlichen Zunahme in mehreren Bundesländern eher unwahrscheinlich ist. Zudem werden Zwangsversteigerungstermine oft wieder abgesagt, wenn Hausbesitzer und Gläubiger sich doch noch anderweitig einigen.

Angesichts des deutlichen Preisrückgangs von Immobilien und drastisch gestiegener Zinsen erwarten Experten allerdings schon lange eine Zunahme bei Zwangsversteigerungen, die es in den Jahren zuvor immer seltener gegeben hatte. So dürften bei auslaufenden Krediten die Anschlussfinanzierungen wesentlich teurer sein, auch steigende Energiekosten und erforderliche Sanierungen können machen Immobilienbesitzer in Schwierigkeiten bringen.

red

Kommt die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige?

 Die im Koalitionsvertrag verabredete Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist weiter nicht in Sicht. Es werde “derzeit ein Referentenentwurf erarbeitet”, sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums der dts Nachrichtenagentur. Auf diese Weise äußert sich das Ministerium allerdings schon seit vielen Jahren immer wieder, denn auch im vorherigen Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD aus dem Jahr 2018 war das Vorhaben schon verankert.

Ziel sei es, dass die Altersvorsorgepflicht “so automatisiert und nutzerfreundlich wie möglich” umgesetzt werden könne, heißt es dazu nun aus dem Ministerium. Hierfür seien “insbesondere aufwendige Abstimmungen mit den relevanten Akteuren in der Verwaltung, insbesondere der Deutschen Rentenversicherung Bund, vorzunehmen”. Zu Einzelheiten des Entwurfs könne man sich daher “um jetzigen Zeitpunkt noch nicht äußern”.

Tatsächlich stößt das Vorhaben auf Teils heftigen Widerstand bei Selbstständigen. Während einst diskutiert wurde, alle Selbstständigen in die Rentenversicherung zu zwingen, wurde der Personenkreis bei den Ampel-Koalitionsverhandlungen 2021 auf Neueinsteiger reduziert: “Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen”, heißt es dazu auf Seite 59 des Koalitionsvertrages.

red

Umweltbundesamt begrüßt Streichung der Agrardieselsubventionen

Das Umweltbundesamt (UBA) hat die geplante Streichung der Agrardieselsubventionen begrüßt und Entlastungen für Landwirte an anderer Stelle vorgeschlagen. “Wir dürfen nicht länger in eine falsche Richtung anreizen”, sagte UBA-Präsident Dirk Messner dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Samstagausgabe). “Es ist daher richtig, die Agrardieselsubvention zu streichen.”

Fossile Energienutzung solle nicht begünstigt werden, mahnte der Behördenchef. Messner empfahl stattdessen die finanzielle Unterstützung von Landwirten bei der Klimatransformation. “Die Landwirtschaftsbetriebe könnten jedoch an anderer Stelle entlastet werden, um die zusätzliche Belastung abzufedern”, sagte er.

“Zum Beispiel kann man Betriebe bei der Klimatransformation unterstützen, wenn sie in andere Bewirtschaftungsformen der Agrarflächen investieren.” Messner nannte die Haushaltseinigung einen “ersten, guten Schritt beim Abbau klimaschädlicher Subventionen”. Er forderte zudem die Abschaffung des Steuervorteils beim Diesel.

“Als Umweltbundesamt wünschen wir uns natürlich, dass zukünftig beim Abbau klimaschädlicher Subventionen direkt größer gedacht wird. Wir sollten das Dieselprivileg insgesamt abschaffen. Das allein würde bis zu acht Milliarden Euro einbringen und hätte Lenkungswirkung.”

Zudem pochte Messner auf die Einführung des Klimageldes. Um Bürger sozial zu entlasten, sollte das Klimageld rasch kommen, sagte er.

red

Studie: 13 Prozent der Führungskräfte in Deutschland arbeiten in Teilzeit

In deutschen Unternehmen arbeiteten im Jahr 2023 rund 13 Prozent aller Führungskräfte in Teilzeit. Das geht aus einer noch unveröffentlichten Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor, über die die “Rheinische Post” in ihrer Samstagausgabe berichtet. Dabei zeige sich ein deutlicher Geschlechterunterschied: Unter den weiblichen Führungskräften waren 25 Prozent in Teilzeit tätig.

Bei den männlichen Führungskräften arbeiteten dagegen gerade einmal 5,5 Prozent in Teilzeitjobs. Die Mehrheit der Führungskräfte mit Teilzeit-Vereinbarungen sei “vollzeitnah” mit mindestens 28 Wochenstunden beschäftigt, so das IW. Die Angaben basieren auf einer Befragung von rund 4.700 abhängig Beschäftigten zwischen 18 und 65 Jahren aller Branchen. Das Institut hatte diese Beschäftigtenbefragung im Frühjahr 2023 durchgeführt.

Die Art der Führungsposition spielt demnach für die Wahl einer Teilzeitstelle eine große Rolle. Am häufigsten arbeiteten Frauen (28,2 Prozent) und Männer (9,4 Prozent) auf der obersten Führungsebene in Teilzeit und am seltensten auf der mittleren Führungsebene (Frauen: 20,6 Prozent und Männer: 3,4 Prozent), wie die IW-Befragung zeigt. “Rund 55 Prozent aller Führungskräfte sind der Auffassung, dass, wer in ihrem Unternehmen aufsteigen möchte, auch außerhalb der Arbeitszeiten für berufliche Belange zur Verfügung stehen müsse”, so das Institut.

Die besondere zeitliche Beanspruchung in einer Führungsposition könne insbesondere Frauen abschrecken, eine berufliche Karriere anzustreben. “Die stärkeren Zeitkonflikte zwischen Beruf und Familie auf höheren betrieblichen Positionen sind ein möglicher Erklärungsgrund, warum Frauen deutlich seltener eine Karriere anstreben als Männer, sich seltener auf Führungspositionen bewerben und zumindest auf der obersten Führungsebene nach wie vor unterrepräsentiert sind”, schreiben die IW-Forscher. Mehr Führungspositionen in Teilzeit anzubieten, sei daher eine Möglichkeit für Unternehmen, diese Positionen überhaupt besetzen zu können und dafür Frauen zu gewinnen.

Noch zeichne sich ein klarer Trend in diese Richtung aber nicht ab. Jedes zweite deutsche Unternehmen hat dem Institut zufolge Probleme, Managementposten neu zu besetzen.

red

Die Schattenseite des Onlinebooms: Fast ein Drittel arbeitet im Versandhandel zu Niedriglöhnen

Trotz Umsatzrekorden im Internet- und Versandeinzelhandel sind die Löhne noch immer geringer als in der Gesamtwirtschaft. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Partei Die Linke im Bundestag hervor, über die der “Spiegel” berichtet. Im Jahr 2022 lag das mittlere Bruttomonatseinkommen (Median) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in der Branche bei 2.952 Euro.

28,5 Prozent der Betroffenen arbeiteten zu besonders schlechten Konditionen, also für weniger als zwei Drittel des mittleren Einkommens aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten. Zum Vergleich: Über alle Branchen hinweg lag 2022 das Median-Einkommen bei 3.646 Euro, lediglich 16,5 Prozent der Vollzeitbeschäftigten arbeiteten im Niedriglohnbereich. Zwischen 2018 und 2021 ist das Median-Einkommen in der Branche zwar um gut acht Prozent gestiegen, die Umsätze nahmen allerdings von knapp 70,5 Milliarden Euro auf gut 120 Milliarden Euro zu.

“Die Regierung muss der Ausbeutung in Branchen wie dieser endlich ein Ende setzen”, sagte die Linken-Bundesabgeordnete Susanne Ferschl. Sie fordert einen Mindestlohn von 14 Euro und dass Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt werden.

red

Wohnungskäufer im Vorteil: Deutliche Verbesserung der Verhandlungsposition

Kaufinteressenten können wieder stärker verhandeln: Die tatsächlich erzielten Preise für Häuser und Wohnungen liegen deutschlandweit deutlich unter den inserierten Angebotspreisen. Das geht aus einer Auswertung des Kreditvermittlers Interhyp hervor, über die der “Spiegel” berichtet. 2023 konnten Käufer demnach Immobilien im Schnitt zwischen drei und vier Prozent unterhalb des ursprünglich geforderten Preises erwerben.

“Käufer haben aufgrund des höheren Angebots inzwischen deutlich mehr Verhandlungsmacht als vor der Zinswende”, sagte Interhyp-Vorständin Mirjam Mohr. Vergleichbar große Abschläge hat es auf dem Immobilienmarkt seit Jahren nicht gegeben. Auf dem Höhepunkt des Booms, im Mai 2021, zahlten Käufer durchschnittlich 2,5 Prozent mehr als den aufgerufenen Preis.

Besonders großen Verhandlungsspielraum gibt es derzeit bei unsanierten Bestandsimmobilien. Für Objekte mit den Energieeffizienzklassen C bis E lagen die tatsächlichen Verkaufspreise 2023 im Schnitt zeitweise sieben Prozent unter den Angebotspreisen. Derzeit sind es noch knapp vier Prozent.

Noch stärker fallen die Preisabschläge bei Immobilien in den niedrigen Effizienzklassen F bis H aus. Hier beträgt der Unterschied zu den Angebotspreisen aktuell minus 4,5 Prozent. Neben dem Kaufpreis fallen dann aber auch Modernisierungskosten an.

red