Grünen-Politikerin warnt vor neuen Gasheizungen

Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge hat Hauseigentümer davor gewarnt, wegen des geplanten Heizungsgesetzes jetzt noch rasch eine neue Gasheizung einzubauen. “Wer jetzt noch mal eine Gasheizung kauft, wettet gegen die Einhaltung der Klimaziele und tätigt eine Fehlinvestition”, sagte die Grünen-Politikerin der “Rheinischen Post” (Samstagausgabe). “Wir wollen sichere Wärme für alle.”

Das Gesetz richte sich an Eigentümer, die eine neue Heizung kaufen müssten, weil die alte kaputt oder zu alt sei. “In diesem Fall wollen wir für die Menschen Planungssicherheit schaffen. Und nicht das falsche Signal setzen, dass es sich noch einmal lohnen würde, beim Kauf einer neuen Heizung auf Öl- oder Gasheizungen zu setzen”, sagte Dröge.

“Deshalb ist es richtig, dass das Kabinett ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2024 vorgesehen hat”, sagte Dröge. Sie wies zudem Forderungen aus der Union zurück, künftig in Neubauten noch Holzheizungen zuzulassen. “Nachhaltig erzeugtes Holz ist nur sehr begrenzt verfügbar und sollte daher nur dort eingesetzt werden, wo anderen Lösungen nicht machbar sind”, sagte Dröge.

“Das betrifft zum Beispiel schwer zu sanierende oder denkmalgeschützte Gebäude im Bestand. Für den Neubau gibt es bessere Lösungen als Holz, etwa Biomasse”, sagte Dröge. Die Grünen-Bundestagsfraktion wolle private Haushalte mit kleinen Einkommen beim Heizungstausch mit bis zu 80 Prozent der Investitionskosten fördern.

“Alle Haushalte sollen sich eine moderne, effiziente und günstige Heizung leisten können. Wir Grünen im Bundestag schlagen vor, die Förderung auf bis zu 80 Prozent der Kosten für kleine Einkommen anzuheben”, sagte Dröge. “Auch mittlere Einkommen bis 60.000 Euro im Jahr sollen eine höhere Förderung bekommen. Wir schlagen oberhalb der Grundförderung von 30 Prozent für alle eine einkommensabhängige Staffelung der Förderung vor.”

red

Bundesregierung will Pflegekräfte in Brasilien anwerben

Die Bundesregierung will mehr Pflegekräfte aus dem Ausland nach Deutschland holen. Man werde “gemeinsam mit der Wirtschaft eine Anwerbe-Strategie in Ländern umsetzen, in denen es mehr junge und gut ausgebildete Menschen gibt, als der dortige Arbeitsmarkt aufnehmen kann”, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (Freitagausgabe). Dazu werde er “im Juni gemeinsam mit Außenministerin Annalena Baerbock nach Brasilien reisen”, so Heil, denn dort sei das Arbeitskräftepotenzial im Pflegebereich sehr groß.

Darüber hinaus gebe es Absprachen mit Indonesien und Mexiko. “Wir werden dabei sehr sensibel vorgehen, damit wir keinem Land die Arbeitskräfte nehmen, die es selber braucht”, erklärte der Minister und sprach von einer “Win-win-win-Situation”. “Wir profitieren, die Herkunftsländer profitieren, etwa indem wir uns in der Ausbildung vor Ort engagieren, und die Menschen, die zu uns kommen, profitieren: durch einen gut bezahlten Job für sie selbst und vielleicht auch durch die Möglichkeit, Familienangehörige in der Heimat finanziell zu unterstützen.”

red

Streit um Netzausbau: Bundesregierung gegen Beteiligung von Netflix, Google und Co

Die Bundesregierung weigert sich, Tech-Unternehmen aus den USA an den Kosten für den Netzausbau der Telekom-Konzerne in Europa zu beteiligen. “Das freie und offene Internet ist ein hohes Gut, das es zu schützen gilt”, sagte Bundesdigitalminister Volker Wissing (FDP) der “Welt am Sonntag”. “Wir sind daher gegen Markteingriffe und komplizierte Beteiligungsmodelle.”

Wissing reagiert damit unter anderem auf Forderungen der Deutschen Telekom, Konzerne wie Netflix, Google, Apple und Meta an den Kosten für die Netze zu beteiligen, weil sie für einen Großteil des Datenverkehrs darin verantwortlich seien. Die Europäische Kommission hat zu diesem Thema, das von den Telekom-Unternehmen als “Fair Share” bezeichnet wird, eine Marktbefragung vorgenommen. Teilnehmer konnten bis vergangenen Freitag ihre Stellungnahmen abgeben.

Nun muss die Kommission entscheiden, ob sie eine Gesetzgebung dazu anstößt, an deren Ende eine EU-Verordnung stehen könnte. Kritiker einer “Fair Share”-Regelung führen an, dass Nutzer bereits für den Datentransport über ihre Gebühren für den Internet-Anschluss bezahlen. Auch Digitalminister Wissing ist skeptisch: Die Gefahr sei groß, dem Wirtschaftsstandort zu schaden, kleine Unternehmen zu benachteiligen und am Ende höheren Kosten für die Kunden zu schaffen, sagte er.

Zudem bedürfe jeder “Markteingriff” einer Rechtfertigung – “eine solche sehe ich aktuell nicht”. Daher gebe es auch keinen Regelungsbedarf, so Wissing.

red

Geteiltes Echo auf geplante Staatsangehörigkeitsreform

Berlin – Der vom Bundesinnenministerium am Freitag veröffentlichte Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts trifft auf ein geteiltes Echo. “Wir wollen, dass Menschen, die Teil unserer Gesellschaft geworden sind, unser Land auch demokratisch mitgestalten können”, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Freitag. “Gute Beispiele wie Kanada zeigen uns, dass diese Perspektive auch entscheidend ist, um die Fachkräfte zu gewinnen, die wir dringend brauchen.”

Der Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit soll demnach einfacher werden. So soll eine Einbürgerung in der Regel nach fünf statt wie bisher nach acht Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen kann die Voraufenthaltszeit auf bis zu drei Jahre verkürzt werden. “Viele Zugewanderte fühlen sich als Deutsche, wollen aber den Bezug zu ihrem Herkunftsland nicht komplett kappen. Sie werden künftig nicht mehr gezwungen sein, einen Teil ihrer Identität aufzugeben”, so Faeser. Man vollziehe den “lange überfälligen Paradigmenwechsel” und lasse die Mehrstaatigkeit zu. Für Rassismus, Antisemitismus oder “jede andere Form von Menschenfeindlichkeit” gebe es “keinerlei Toleranz”.

“Wer unsere Werte nicht teilt, kann nicht Deutscher werden.” Dazu sieht der Entwurf eine Regelung vor, die Staatsangehörigkeitsbehörden dazu verpflichten, den Staatsanwaltschaften über aus “menschenverachtenden Beweggründen begangene Straftaten” zu berichten. Ende 2021 lebten rund 72,4 Millionen Menschen mit deutscher und rund 10,7 Millionen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland, von denen sich rund 5,7 Millionen bereits seit mindestens zehn Jahren in Deutschland aufhielten.

Der Anteil von Einbürgerungen im Inland im Verhältnis zu der seit mindestens zehn Jahren in Deutschland lebenden ausländischen Bevölkerung befindet sich dauerhaft auf niedrigem Niveau; im Jahr 2021 lag er bei nur 2,45 Prozent, heißt es vom Innenministerium. Auch im EU-Vergleich habe Deutschland eine besonders niedrige Einbürgerungsrate. Als Bedingungen für eine Einbürgerung soll die Anerkennung der deutschen Werte, allen voran die “Würde und Gleichheit aller Menschen” gelten.

Ebenfalls sollen Anwärter wirtschaftlich integriert sein und ihren Lebensunterhalt für sich und die eigenen Familienangehörigen ohne Sozialleistungen bestreiten können. Auch soll ein mündlicher Nachweis deutscher Sprachkenntnisse für die “Gastarbeitergeneration” ausreichen, ein schriftlicher Nachweis und der Einbürgerungstest sollen für sie nicht notwendig sein. Die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde soll nach Möglichkeit in einem “feierlichen Rahmen” ausgehändigt werden.

Die Unionsfraktion im Bundestag hat diesen Gesetzentwurf scharf verurteilt. “Das Gesetz der Ampel bricht mit dem bisherigen Recht”, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Thorsten Frei den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgaben). Es führe zu “einer Entwertung der deutschen Staatsangehörigkeit” und werde die Integration “erschweren”.

Staatsangehörigkeit müsse immer der “Abschluss einer gelungenen Integration” sein und dürfe nicht “schon am Beginn” stehen. Er attackierte besonders die FDP, die mit der Einigung “krachend gescheitert” sei. Man hätte den “Generationenschnitt” durchsetzen wollen, von dieser Begrenzung der doppelten Staatsangehörigkeit sei “nun keine Rede mehr”, so der CDU-Politiker.

Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) hat die geplante Reform hingegen begrüßt. “Das Innenleben und die Identität von vielen Menschen mit Migrationsgeschichte in Deutschland manifestieren sich zukünftig dann auch in Form von zwei realen Pässen”, sagte der TGD-Bundesvorsitzende Gökay Sofuoglu den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Allerdings äußerte er auch Bedenken: Bei der Einbürgerung von Ausländern sollten rassistisch oder antisemitisch motivierte Handlungen künftig ein Ausschlusskriterium sein.

“Damit bleibt offen, ob von der Meinungsfreiheit abgedeckte Meinungen oder die Teilnahme an bestimmten Demos zukünftig zum K.-o.-Kriterium werden.” Die Überprüfung dürfe nicht zu einem “generellen Gesinnungstest” ausufern. Sofuoglu forderte zudem, dass sämtliche Behörden und Stellen, die mit Einbürgerungen befasst sind, personell besser ausgestattet werden.

“Ansonsten bleibt das Gesetz nur gut gemeint, die Antragssteller aber warten Monate und Jahre auf ihre Einbürgerung.”

red

Scholz begrüßt neue G7-Sanktionen gegen Russland

Hiroshima – Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat den Beschluss der Staats- und Regierungschefs der G7-Staaten zu neuen Sanktionen gegen Russland begrüßt. Es sei “sehr wichtig, dass wir alles dafür tun, dass wir die bereits entwickelten Sanktionen, die darauf abzielen, Russland davon abzubringen, diesen Krieg weiter fortzusetzen, auch immer weiter präzisieren”, sagte Scholz bei einer Pressekonferenz am Freitag. “Das ist die Verständigung, die wir hier im Wesentlichen getroffen haben. Das europäische Sanktionspaket wird noch gesondert – und zwar im Rahmen der Europäischen Union – verhandelt.” Auch da gehe es im Wesentlichen darum, “ganz konkrete Präzisierung vorzunehmen, die Umgehungsgeschäfte auch schwieriger machen”, so der Bundeskanzler. In einem ersten Beschlusspapier des G7-Gipfels in Hiroshima heißt es: “Wir ergreifen weitere Sanktionen und Maßnahmen, um die Kosten für Russland und für diejenigen, die seine Kriegsanstrengungen unterstützen, in die Höhe zu treiben.”

Ferner ergreife man Maßnahmen, “um Partner weltweit darin zu unterstützen, mit dem durch Russlands Krieg verursachten Leid umzugehen, auch durch humanitäre Hilfe”, so die Staats- und Regierungschefs der G7. “Wir bauen auch auf dem Erfolg unserer Bemühungen auf, die darauf abzielen zu gewährleisten, dass Russland nicht länger die Verfügbarkeit von Energie gegen uns und gegen die Welt als Waffe einsetzen kann.”

red

Rheinmetall erwartet “Rekordjahr”

Düsseldorf (dts) – Der Düsseldorfer Rüstungskonzern Rheinmetall profitiert vom weltweiten Rüstungsboom und erwartet dementsprechend deutlich steigende Umsätze. Der Konzern solle “zwischen 20 und 30 Prozent jährlich” wachsen, sagte Konzernchef Armin Papperger dem Nachrichtenmagazin Focus. “Auch 2023 dürfte ein neues Rekordjahr für uns werden.”

Allein aus Mitteln des 100-Milliarden-Euro-Sondervermögens der Bundeswehr rechne er dieses Jahr “mit einem hohen einstelligen, wenn nicht gar zweistelligen Milliardenbetrag”. “Vieles ist schon unterschrieben, nicht nur zur Puma-Produktion”, so Papperger weiter. Das Unternehmen hatte jüngst angekündigt, gemeinsam mit der Ukraine eine neue Waffenfabrik in dem umkämpften Land zu bauen.

Man plane auch als langfristige Strategie, seinen neuen Kampfpanzer “Panther” vor Ort zu produzieren. Wichtig sei aber auch, “dass wir schnell helfen”. “Bis Ende des Jahres werden wir die Ukraine mit Gerät und Munition im Wert von insgesamt 2,5 Milliarden Euro unterstützt haben.”

Das Land brauche “aktuell eine Million Schuss Artillerie und tausend neue Fahrzeuge”. Der Krieg könne lange dauern, so der Rheinmetall-Chef. “Ebenso kann es sein, dass das Konfliktgeschehen Unterbrechungen erfährt und aus taktischen, aber auch aus geopolitischen Gründen Atempausen eingelegt werden.”

Er gehe aber nicht mehr davon aus, “dass Russland diesen Krieg noch gewinnen kann”, so Papperger.

Weniger Anbaufläche für Sommergetreide erwartet

Wiesbaden – Die Anbaufläche für Sommergetreide wird in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich sinken. Im Jahr 2023 geht sie nach Schätzungen des Statistischen Bundesamts (Destatis) um elf Prozent auf 925.600 Hektar zurück, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Dabei beträgt die Anbaufläche von Sommerweizen für die Erntesaison 2023 voraussichtlich 28.800 Hektar.

Damit geht sie gegenüber dem Vorjahr, in dem sie stark gestiegen war, deutlich um 23.400 Hektar oder 45 Prozent zurück. Die Anbaufläche von Sommergerste wird um 41.600 Hektar (-11,2 Prozent) auf 329.300 Hektar sinken. Hafer wird voraussichtlich auf einer Fläche von 138.600 Hektar angebaut (-13,3 Prozent), Körnermais auf einer Fläche von 429.000 Hektar (-6,1 Prozent).

Insgesamt wird verhältnismäßig wenig Sommergetreide angebaut, wie in Deutschland üblich liegt auch im Jahr 2023 der Schwerpunkt des Getreideanbaus auf Wintergetreide. So wird Wintergetreide auf 5,04 Millionen Hektar Fläche angebaut, das entspricht etwa dem Vorjahresniveau (+0,7 Prozent) beziehungsweise 84 Prozent der Getreideanbaufläche. Nach ersten Schätzungen bauen die Landwirte in Deutschland für das Erntejahr 2023 auf 2,85 Millionen Hektar Winterweizen an.

Die Aussaatfläche ist damit um 1,4 Prozent kleiner als noch im Jahr 2022, so Destatis. Dabei wird der Anbau der flächenmäßig stärksten Getreidearten zur Körnergewinnung (einschließlich Körnermais) voraussichtlich eine Fläche von 5,97 Millionen Hektar einnehmen (-79.700 Hektar oder -1,3 Prozent). Winterweizen steht demnach auf knapp der Hälfte (48 Prozent) der Getreideanbaufläche im Jahr 2023.

Für Wintergerste bestellten die landwirtschaftlichen Betriebe eine Anbaufläche von 1,27 Millionen Hektar (+5,2 Prozent), für Roggen und Wintermenggetreide (Getreidemischungen) 611.400 Hektar (+4,0 Prozent) und für die Weizen-Roggen-Kreuzung Triticale 311.900 Hektar (-3,8 Prozent). Für Winterraps wird in der Erntesaison 2023 eine Fläche von 1,16 Millionen Hektar genutzt (+7,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Für Silomais beträgt die Anbaufläche voraussichtlich 2,07 Millionen Hektar (+2,1 Prozent).

Bei den Hackfrüchten wird für die Zuckerrüben eine Anbaufläche von 398.200 Hektar (+0,5 Prozent) geschätzt, für Kartoffeln eine Anbaufläche von 267.000 Hektar (+0,2 Prozent). Hülsenfrüchte nehmen einen vergleichsweise kleinen Teil der Ackerflächen ein: Die Anbaufläche von Erbsen zur Körnergewinnung steigt 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 11,9 Prozent auf 119.600 Hektar, die Anbaufläche von Ackerbohnen sinkt um 13,3 Prozent auf 61.600 Hektar, so das Bundesamt.

Geringster Anstieg der Erzeugerpreise seit zwei Jahren

Wiesbaden (dts) – Bei den Erzeugerpreisen gab es im April den geringsten Anstieg seit zwei Jahren. So waren sie um 4,1 Prozent höher als im April 2022, im März hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat noch bei +6,7 Prozent gelegen, teilte das Statistische Bundesamt am Freitag mit. Gegenüber dem Vormonat nahmen die Erzeugerpreise im April um 0,3 Prozent zu.

Dies ist der erste Anstieg gegenüber dem Vormonat seit September 2022 (+2,3 Prozent gegenüber August 2022). Hauptverantwortlich für den Anstieg der gewerblichen Erzeugerpreise im Vorjahresvergleich waren im April 2023 die Investitionsgüter mit einem Plus von 6,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Gegenüber März 2023 stiegen die Preise um 0,5 Prozent.

Insbesondere Maschinen verteuerten sich mit +8,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat deutlich (+0,5 Prozent gegenüber März 2023). Auch Kraftwagen und Kraftwagenteile verteuerten sich um 5,6 Prozent gegenüber April 2022 (+0,9 Prozent gegenüber März 2023), ebenso wie Stahl- und Leichtmetallbauerzeugnisse (+5,3 Prozent gegenüber April 2022, +0,4 Prozent gegenüber März 2023). Die Preise für Verbrauchsgüter waren im April 2023 um 11,4 Prozent höher als im April 2022 und um 0,4 Prozent höher als im März 2023. Nahrungsmittel waren 13,6 Prozent teurer als im Vorjahr.

Besonders stark stiegen die Preise für Zucker (+88,9 Prozent gegenüber April 2022). Verarbeitete Kartoffeln kosteten 40,5 Prozent mehr als im April 2022, Schweinefleisch 18,5 Prozent. Flüssige Milch und Rahm waren 23,3 Prozent teurer als ein Jahr zuvor, gegenüber März 2023 fielen die Preise aber um 0,7 Prozent.

Billiger als im April 2022 waren insbesondere Butter (-22,4 Prozent gegenüber April 2022) und nicht behandelte pflanzliche Öle (-35,7 Prozent gegenüber April 2022). Die Preise für Gebrauchsgüter waren im April 2023 um 8,8 Prozent höher als ein Jahr zuvor und stiegen gegenüber März 2023 um 0,2 Prozent, insbesondere bedingt durch die Preisentwicklung bei Möbeln (+10,2 Prozent gegenüber April 2022) und Haushaltsgeräten (+9,5 Prozent gegenüber April 2022), so das Bundesamt. Die Energiepreise waren im April 2023 nur noch 2,8 Prozent höher als im Vorjahresmonat.

Gegenüber März 2023 stiegen sie jedoch um 1,0 Prozent. Dies ist der erste Anstieg gegenüber dem Vormonat seit September 2022 (+5,0 Prozent gegenüber August 2022). Da die Energiepreise bereits kurz nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine im März 2022 stark gestiegen waren, führte dies nun gemeinsam mit den Preisrückgängen der vergangenen Monate zu einem nur noch vergleichsweise moderaten Anstieg im Vorjahresvergleich (Basiseffekt).

Den höchsten Einfluss auf die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei Energie hatten wie in den Vormonaten die Preissteigerungen für Erdgas in der Verteilung. Erdgas in der Verteilung kostete im April 2023 über alle Abnehmergruppen hinweg 10,8 Prozent mehr als im April 2022. Gegenüber März 2023 stiegen die Erdgaspreise um 1,4 Prozent. Die Preise für Strom fielen über alle Abnehmergruppen betrachtet gegenüber April 2022 um 2,9 Prozent, stiegen aber gegenüber März 2023 um 1,5 Prozent.

Mineralölerzeugnisse waren 15,0 Prozent billiger als im April 2022 und 0,5 Prozent billiger als im März 2023. Leichtes Heizöl war im April 2023 um 24,9 Prozent billiger als ein Jahr zuvor (-3,8 Prozent gegenüber März 2023). Die Preise für Kraftstoffe sanken um 13,4 Prozent (+0,1 Prozent gegenüber März 2023). Ohne Berücksichtigung von Energie waren die Erzeugerpreise 4,8 Prozent höher als im April 2022 und stiegen gegenüber März 2023 um 0,1 Prozent, so die Behörde.

Vorleistungsgüter waren im April 2023 um 0,2 Prozent teurer als ein Jahr zuvor. Gegenüber dem Vormonat sanken diese Preise um 0,4 Prozent. Wie im Vormonat hatte die Preisentwicklung für Glas, Glaswaren, Keramik und verarbeitete Steine den größten Einfluss auf die Preissteigerung für Vorleistungsgüter gegenüber dem Vorjahr (+20,3 Prozent gegenüber April 2022).

Besonders stark stiegen die Preise für Zement (+42,5 Prozent gegenüber April 2022). Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln war 13,8 Prozent teurer als im April 2022 (-11,7 Prozent gegenüber März 2023). Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikel aus Zellstoff, Papier und Pappe kosteten 21,9 Prozent mehr.

Billiger als im April 2022 waren Metalle (-9,0 Prozent). Gegenüber dem Vormonat sanken die Metallpreise um 0,1 Prozent. Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen kosteten 15,4 Prozent weniger als im April 2022. Die Preise für Betonstahl in Stäben sanken um 35,2 Prozent im Vorjahresvergleich, so die Statistiker.

Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe im März zurückgegangen

Wiesbaden (dts) – Der Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist im März zurückgegangen. Nach vorläufigen Angaben sank er gegenüber dem Februar preisbereinigt um 1,3 Prozent, teilte das Statistische Bundesamt am Freitag mit. Betrachtet man den durchschnittlichen Auftragsbestand im gesamten 1. Quartal 2023, so nahm dieser gegenüber dem 4. Quartal 2022 um 1,0 Prozent ab.

Der Rückgang des Auftragsbestands im Vormonatsvergleich kam insbesondere durch die Entwicklung der Auftragsbestände im Bereich der Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen zustande. Diese sanken im März 2023 kalender- und saisonbereinigt im Vergleich zum Vormonat um 2,5 Prozent. Positiv entwickelten sich hingegen die Auftragsbestände im Bereich der Herstellung von Metallerzeugnissen (+2,5 Prozent).

Die offenen Aufträge aus dem Inland sanken im März 2023 gegenüber Februar 2023 um 1,2 Prozent, der Bestand an Aufträgen aus dem Ausland um 1,4 Prozent. Bei den Herstellern von Investitionsgütern ging der Auftragsbestand um 1,4 Prozent zurück. Bei den Herstellern von Vorleistungsgütern lag der Auftragsbestand 1,3 Prozent niedriger, im Bereich der Konsumgüter stieg er leicht um 0,3 Prozent.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat März 2022 lag der Auftragsbestand kalenderbereinigt 1,2 Prozent niedriger, so die Statistiker. Im März 2023 sank die Reichweite des Auftragsbestands auf 7,4 Monate (Februar 2023: 7,5 Monate). Bei den Herstellern von Investitionsgütern fiel die Reichweite auf 10,5 Monate (Februar 2023: 10,7), bei den Herstellern von Vorleistungsgütern blieb die Reichweite unverändert bei 3,8 Monaten und bei den Herstellern von Konsumgütern stieg die Reichweite leicht auf 3,6 Monate (Februar 2023: 3,5 Monate).

Die Reichweite gibt an, wie viele Monate die Betriebe bei gleichbleibendem Umsatz ohne neue Auftragseingänge theoretisch produzieren müssten, um die vorhandenen Aufträge abzuarbeiten. Sie wird als Quotient aus aktuellem Auftragsbestand und mittlerem Umsatz der vergangenen zwölf Monate im betreffenden Wirtschaftszweig berechnet, so das Bundesamt.

Historische Einigung: Öffentlicher Dienst erhält 11,5% mehr Gehalt ab Jun

Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) hat dem Tarifergebnis Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen mit großer Mehrheit zugestimmt. Das teilte die Gewerkschaft am Mittwoch mit. Zuvor hatten sich bereits knapp 66 Prozent der Verdi-Mitglieder in Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Einrichtungen und Unternehmen im Rahmen einer Mitgliederbefragung für das Verhandlungsergebnis vom 22. April ausgesprochen.

Die Entscheidung der Tarifkommission war auf Mittwoch vertagt worden, nachdem es zunächst Irritationen über die Übertragung des Tarifergebnisses auf den sächsischen Nahverkehr gegeben hatte. Dieser Konflikt konnte nach Angaben der Gewerkschaft ausgeräumt werden. Infolge der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen soll es für die Beschäftigten durchschnittlich 11,5 Prozent mehr Lohn und Gehalt geben.

Im Einzelnen sollen die Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro erhalten. Die Auszahlung soll mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni beginnen, in den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 soll es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto geben. Die Einkommen der Beschäftigten sollen ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent steigen.

Studierende, Auszubildende und Praktikanten sollen im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie in der Zeit von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto erhalten. Die Ausbildungsentgelte sollen für sie ab März 2024 um 150 Euro erhöht werden. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.

red