Kreuzfahrt-Reisen um 93 Prozent eingebrochen

Die Corona-Pandemie hat den Kreuzfahrt-Boom massiv ausgebremst. Im Jahr 2020 starteten rund 530.000 Passagiere und damit rund 93 Prozent weniger als im Vorjahr eine Hochseekreuzfahrt in der EU, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Daten des EU-Statistikamts Eurostat mit. Im Vorkrisenjahr 2019 waren es noch 7,4 Millionen Passagiere – so viele wie nie zuvor.

Urlaub auf hoher See mit einem Start in Deutschland oder einem anderen EU-Land wurde seit dem Jahr 2014 immer beliebter und erlebte bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie einen kontinuierlichen Aufschwung. Zum Vergleich: Im Jahr 2014 nahmen knapp 4,8 Millionen Passagiere ihre Kreuzfahrt in der EU auf. Die überwiegende Mehrheit der Passagiere begann ihre Kreuzfahrt im Jahr 2020 in einem von fünf EU-Mitgliedstaaten: Mit 222.000 Passagieren machte Spanien 42 Prozent des EU-Gesamtvolumens aus, gefolgt von Italien (125.000 Passagiere beziehungsweise 24 Prozent), Frankreich (98.000 Passagiere beziehungsweise 18 Prozent), Deutschland (54.000 Passagiere beziehungsweise 10 Prozent) und Belgien (15.000 Passagiere beziehungsweise 3 Prozent).

Im Vergleich zum Jahr 2019 verzeichneten alle Länder massive Einbrüche der Passagierzahlen – auch Deutschland. Von den deutschen Kreuzfahrthäfen an Nordsee und Ostsee starteten im Jahr 2020 rund 96 Prozent weniger Passagiere als im Vorjahr. Im Jahr 2019 waren es noch 1,3 Millionen Passagiere.

red / dts

Krankenhäuser beobachten keine generelle Kündigungswelle wegen Impfpflicht

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) beobachtet derzeit keine gestiegenen Kündigungszahlen bei medizinischem Personal, nachdem die berufsbezogene Impfpflicht eingeführt wurde. “Aktuell haben uns noch keine Meldungen aus den Krankenhäusern zu möglichen Kündigungen aufgrund der ab 15. März geltenden Impfpflicht erreicht”, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß der “Rheinischen Post” (Dienstag). Die Impfquote in den Krankenhäusern sei bundesweit mit mehr als 90 Prozent sehr hoch.

“Aber es gibt regionale Unterschiede und wir können nicht ausschließen, dass es an einzelnen Standorten auch zu Problemen kommen kann. Die Krankenhausträger setzen deshalb in diesen Tagen alles daran, noch Aufklärungs- und Informationsarbeit zu leisten, um möglichst viele Beschäftigte für eine Impfung zu gewinnen”, sagte Gaß.

red / dts

Im Visier: Datenschutz-Aufsichtsbehörde nimmt sich Instagram, Tiktok & Co. vor

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat Bedenken gegen die Nutzung der sozialen Netzwerke Instagram, Tiktok und Clubhouse in Bundesbehörden geäußert. “In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) führen wir eine technische Prüfung der jeweiligen Apps durch”, sagte Kelber dem “Handelsblatt” (Dienstagausgabe). “Es geht dabei um die Software, die auf Geräten der Bundesbehörden und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter laufen.”

Erste Erkenntnisse wiesen auf “datenschutzrechtliche Probleme” hin, so Kelber. Die Prüfung sei aber noch nicht abgeschlossen. “Als Behörde müssen wir da sehr konkret sein.”

Kelber bekräftigte zugleich seine Kritik an den sogenannten Facebook-Fanpages. Diese Seiten könnten “wegen der unklaren geteilten datenschutzrechtlichen Verantwortung zwischen Facebook und dem Betreiber der Seite nach wie vor nicht rechtskonform betrieben werden”, sagte der Datenschützer. Von der Bundesregierung und den obersten Bundesbehörden hatte Kelber deshalb im vergangenen Jahr verlangt, ihre Facebook-Seiten bis Ende 2021 abzuschalten.

Dies ist bislang nicht geschehen. Kelber sieht aber keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. “Mein Ziel ist nicht zwingend die Abschaltung von Facebook-Fanseiten, sondern ich will eine datenschutzkonforme Kommunikation zwischen der Bundesregierung und den Bürgerinnen und Bürgern erreichen”, sagte er.

Ob dies gelingt, ist indes fraglich. “Wir haben jetzt noch einmal mit der Bundesregierung und Facebook Gespräche geführt und werden sehen, was das Ergebnis sein wird”, sagte Kelber. “Ich hoffe, dass Facebook endlich ein Einsehen hat und nicht nur die Fanpages der Bundesregierung, sondern alle Fanpages in eine Form bringt, die europäischen Datenschutzvorgaben entspricht.”

red / dts

Mehr Baugenehmigungen für Wohnungen

Im November 2021 ist in Deutschland der Bau von 29.020 Wohnungen genehmigt worden. Das waren saison- und kalenderbereinigt 2,6 Prozent mehr als im Vormonat, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mit. Die Zahl der Baugenehmigungen von Wohnungen in neuen Einfamilienhäusern stieg gegenüber dem Vormonat saison- und kalenderbereinigt um 2,6 Prozent, in Zweifamilienhäusern um 2,7 Prozent.

Bei den Wohnungen in neuen Mehrfamilienhäusern war hingegen ein Rückgang um 4,5 Prozent zu verzeichnen. Die Zahl der Genehmigungen für Wohnungen, die durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstehen, hat sich um 26,7 Prozent erhöht. Im Zeitraum Januar bis November 2021 wurden mit 341.037 Wohnungen insgesamt 2,8 Prozent mehr genehmigt als im Vorjahreszeitraum, so die Statistiker weiter.

Dieses Plus betrifft den Neubau fast aller Gebäudearten (Einfamilienhäuser: +1,2 Prozent, Zweifamilienhäuser: +24,6 Prozent, Mehrfamilienhäuser: +0,5 Prozent, Wohnheime: -24,5 Prozent).

red / dts

Nichtgeimpften Beschäftigten in Arztpraxen droht ab Mitte März Kündigung

Ungeimpften Mitarbeitern in Hausarztpraxen drohen angesichts der Impfpflicht ab Mitte März zunächst Abmahnungen und später gegebenenfalls auch Kündigungen. Das teilte der Deutsche Hausärzteverband dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” mit. Für Beschäftigte in der Gesundheits- und Pflegebranche gilt ab dem 15. März eine einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Wie aus einem Informationspapier des Verbandes an die Arztpraxen hervorgeht, müssen Mitarbeiter bis zum Ablauf des 15. März einen Nachweis über eine Impfung, Genesung oder ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen Corona geimpft werden können, vorlegen. Wenn sie dem nicht nachkommen, dürfen die Betroffenen in der Arztpraxis weder tätig noch beschäftigt werden. “Das Gesundheitsamt kann gegenüber den betroffenen Personen ein Verbot aussprechen, die Arztpraxis zu betreten oder in dieser tätig zu sein”, heißt es in dem Schreiben.

Dann entfalle auch der Anspruch auf Vergütung. Wenn sich der Arbeitnehmer weiterhin weigert, einen Impfnachweis vorzulegen, kann als “letztes Mittel eine Kündigung in Betracht kommen”, heißt es weiter. Zunächst müssten aber Abmahnungen erfolgen.

Der Deutsche Hausärzteverband geht jedoch nicht davon aus, dass viele Beschäftigte von Abmahnungen und Kündigungen betroffen sein werden. “Der überragend große Teil der Hausärztinnen und Hausärzte und des Praxispersonals haben sich bereits früh impfen lassen – sowohl aus Selbstschutz, als auch natürlich um die Patientinnen und Patienten zu schützen”, sagte der Bundesvorsitzende Ulrich Weigeldt dem RND. “Daher wird die Zahl derer, die von den neuen Regelungen zur Impfpflicht in den Praxen betroffen sein werden, eher klein sein.”

red / dts

Weniger Zigaretten verkauft – Absatz von Pfeifentabak legt deutlich zu

Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 2,8 Prozent weniger Zigaretten versteuert als im Jahr 2020. Beim Absatz von Pfeifentabak setzte sich der Aufwärtstrend der vergangenen Jahre hingegen fort: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mitteilte, stieg die Menge des versteuerten Pfeifentabaks, zu dem auch Wasserpfeifentabak und Tabakprodukte für sogenannte elektrische Tabakerhitzer zählen, im Vorjahresvergleich um satte 40,0 Prozent. Auch der Absatz von Zigarren und Zigarillos erhöhte sich leicht um 1,4 Prozent.

Die Menge des versteuerten Feinschnitts sank dagegen um 5,6 Prozent. Insgesamt wurden 2021 Tabakwaren im Wert von 29,4 Milliarden Euro versteuert. Das waren rund 0,6 Milliarden Euro oder 2,0 Prozent mehr als 2020. Der Trend zum Pfeifentabak ist während der Coronakrise noch stärker geworden als in den Jahren davor.

Gegenüber dem Jahr 2020 erhöhte sich der Absatz von Pfeifentabak um 2.398 auf 8.387 Tonnen im Jahr 2021. Seit 2019 hat sich der Absatz von Pfeifentabak damit mehr als verdoppelt. Die Steigerungen sind dabei auf Wasserpfeifentabak und Tabakprodukte für sogenannte elektrische Erhitzer zurückzuführen.

Der Absatz von klassischem Pfeifentabak ist dagegen seit Jahren rückläufig. Im 4. Quartal 2021 stieg der Absatz von Pfeifentabak im Vergleich zum Vorjahresquartal um 107,0 Prozent. Grund hierfür dürfte die Tabaksteuererhöhung zum 1. Januar 2022 sein sowie eine neue Zusatzsteuer, die dann erstmalig für Wasserpfeifentabak und elektrisch erhitzten Tabak anfällt.

Die langfristige Entwicklung der versteuerten Tabakwaren zeigt, dass der Zigarettenabsatz seit 1991 von 146,5 Milliarden Stück um etwas mehr als die Hälfte auf 71,8 Milliarden Stück im Jahr 2021 sank. Im Gegensatz dazu stiegen die versteuerten Verkaufswerte für Zigaretten aufgrund von Tabaksteuer- und Preiserhöhungen im gleichen Zeitraum um 43,0 Prozent auf 22,7 Milliarden Euro. Von 1989 bis 2021 wurde die Tabaksteuer auf Zigaretten insgesamt 15 Mal erhöht, zuletzt zum 1. Januar 2015.

red / dts

Luftfilter-Förderung für Schulen und Kitas: Erst 3,7 Millionen Euro ausgezahlt

Aus dem 200-Millionen-Euro-Förderprogramm des Bundes für Raumluftfilter an Schulen und Kitas sind bislang erst 3,7 Millionen Euro an die Länder ausgezahlt worden. Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine schriftliche Frage von Linksfraktionschefin Amira Mohamed Ali hervor, über die die “Rheinische Post” (Donnerstagausgabe) berichtet. Die Bundesregierung hatte das Förderprogramm im Juli 2021 beschlossen, um in der Corona-Pandemie Schüler und Kita-Kinder besser vor Ansteckungen zu schützen.

“Die Verantwortung für die Umsetzung der Fördermaßnahmen liegt bei den für Schulen und Kitas zuständigen Bundesländern”, heißt es in der Antwort des Ministeriums. Die Mittel seien im Rahmen von Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen zur Verfügung gestellt worden, die alle 16 Bundesländer anschließend unterschrieben hätten. “Mit Stand vom 4. Januar 2022 sind knapp 3,7 Millionen Euro an Bundesmitteln an die Länder ausgezahlt worden”, heißt es jedoch.

Die neue Bundesregierung habe das Förderprogramm vom Jahresende 2021 bis Ende März 2022 verlängert. “Das verschafft den Ländern die Möglichkeit, die zugesagten Bundesmittel auch in diesem Jahr noch nutzen zu können”, schreibt das Ministerium. Viele Bundesländer verfügen über eigene Förderprogramme zur Anschaffung von Luftfiltern.

Um zusätzlich die Bundesmittel abzurufen, müssen sie weitere Verwaltungsverfahren durchlaufen. Diese Mühe machen sich viele Länder offenbar nicht. “Die Bilanz des Förderprogramms ist enttäuschend. Es hat viel zu lange gedauert, bis die Kitas und Schulen das Geld abrufen konnten. Die Förderbedingungen waren zu kompliziert. Das Geld ist in den Mühlen der Bürokratie stecken geblieben”, kritisierte Linken-Fraktionschefin Mohamed Ali.

Es sei richtig von der Ampel-Koalition, weiter Fördermittel für die Anschaffung von mobilen Luftfiltern in Kitas und Schulen zur Verfügung zu stellen. “Die Bundesregierung muss aber, in Abstimmung mit den Ländern, eine schnellere Lösung zum Verteilen des Geldes finden. Eine Möglichkeit ist, dass die Kitas und Schulen es direkt über die nationale Förderbank KfW beantragen können”, schlug sie vor.

red / dts

Viele Kleinstunternehmen und Soloselbstständigen sehen eigene Existenz bedroht

Rund 25 Prozent der Kleinstunternehmen und Soloselbstständigen in Deutschland sehen sich gegenwärtig in ihrer Existenz bedroht. Das ist das Ergebnis einer Studie des Münchener Ifo-Instituts, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Dies ist demnach deutlich mehr als in der gesamten Wirtschaft, wo der Wert bei 14 Prozent liegt.

“Für viele kleine Unternehmen wird das wirtschaftliche Überleben immer schwieriger, je länger die Pandemie dauert”, sagte Klaus Wohlrabe, Leiter der Ifo-Umfragen. Das Geschäftsklima für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige verschlechterte sich im Dezember. Der entsprechende sank auf -7,7 Punkte (nicht saisonbereinigt), nach -6,4 im November.

Dies liegt deutlich unter der Gesamtwirtschaft mit +7,0 Punkte. “Die Kleinstunternehmen leiden besonders stark unter dem aktuellen Pandemieverlauf”, so Wohlrabe. Insbesondere die Einschätzungen zur aktuellen Lage sind merklich schlechter ausgefallen.

Der Pessimismus mit Blick auf die kommenden Monate hat hingegen etwas abgenommen.

red / dts

BGH-Urteil: Mietminderung für Gewerberäume während Lockdown in Einzelfällen möglich

Für Mieter von gewerblich genutzten Räumen kommt während eines Corona-Lockdowns grundsätzlich ein Anspruch auf Mietminderung in Betracht. Eine pauschale Regel gebe aber nicht, es gelte der Einzelfall, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch. Unter anderem müsse geklärt werden, welche Nachteile dem Mieter durch die Geschäftsschließung und deren Dauer entstanden sind.

Beispielsweise müssten der Umsatzrückgang, aber auch staatliche Hilfen betrachtet werden. Konkret ging es in dem Verfahren um einen Fall aus Sachsen. Dabei musste ein Einzelhändler vom 19. März bis zum 19. April 2020 aufgrund von Lockdown-Maßnahmen schließen, der Vermieter verlangte aber weiter die volle Miete.

Das zuständige Landgericht hatte den Einzelhändler zur Zahlung der Miete verurteilt. Auf die Berufung der Beklagten hatte das Oberlandesgericht Dresden die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben und die Beklagte – unter Abweisung der Klage im Übrigen – zur Zahlung von der halben Miete verurteilt. Der BGH hob das Urteil des Oberlandesgerichts jetzt wieder auf und wies die Sache an das OLG zurück (Urteil vom 12. Januar 2022 – XII ZR 8/21).

red / dts

Studie: Fachkräftemangel nur durch Zuwanderer zu schließen

Der Fachkräftemangel in Deutschland kann laut einer Studie nur durch Zuwanderer geschlossen werden. Schon jetzt leisten Einwanderer vor allem in der Logistik und in der Gastronomie einen enormen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Geschäfte, heißt es in einer noch unveröffentlichten Studie des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), über die die “Rheinische Post” in ihrer Mittwochausgabe berichtet. In der Logistik seien derzeit knapp 133.000 Berufskraftfahrer mit ausländischem Pass tätig – das sei bereits jeder Vierte in diesem Beruf, so das Institut.

Auch 91.000 Gastronomiefachkräfte und damit fast jeder Dritte habe eine ausländische Staatsangehörigkeit. Der Beruf des Berufskraftfahrers sei 2020 für Migranten der beliebteste Beruf auf Fachkräfteniveau gewesen. Zugleich gebe es aktuell eine Fachkräftelücke von fast 12.000 offenen Stellen für Berufskraftfahrer.

Auf dem zweiten Platz der beliebtesten Berufe unter Migranten rangiere die Fachkraft im Gastronomieservice. Im Oktober 2021 fehlten auch hier jedoch fast 4.200 Fachkräfte, trotz der Coronakrise.

red / dts