Grillen auf dem Balkon: Darf man das?

Im Sommer wollen viele Menschen schöne Sonnenstunden auf dem Balkon oder der Terrasse genießen. Dabei ein kühles Bierchen trinken und vielleicht etwas Leckeres auf den Grill schmeißen. Da stellt sich sofort die Frage: Was darf man überhaupt auf dem Balkon. Experten des Versicherers ARAG nennen ein paar Regeln.

Balkone und Terrassen gehören mit zur vermieteten Wohnung. Mieter haben hier die gleichen Rechte und Pflichten wie in der Wohnung selbst. Man darf also auf jeden Fall Stühle, Bänke, Tische oder Sonnenschirme auf dem Balkon aufstellen. Mieter dürfen natürlich auf dem Balkon auch essen, trinken, oder sich sonnen.

Das Grillen auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses kann durch eine Regelung im Mietvertrag oder in der Hausordnung sogar ganz und gar verboten werden. Halten sich die Mieter trotz Abmahnung nicht an das Verbot, so darf ihnen fristlos gekündigt werden (LG Essen, Az.: 10 S 438/01).

Eine andere gültige juristische Entscheidung besagt, dass im Rahmen einer Eigentumswohnanlage durch schlichten Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung ein Verbot für das Grillen mit offener Flamme ausgesprochen werden kann. Eine derartige Regelung sei aus Gründen des Feuerschutzes und zur Vermeidung von Rauch möglich (LG München I, Az.: 36 S 8058/12), heißt es höchstrichterlich.

Doch auch wenn kein Grillverbot besteht, raten die Experten von vorneherein zu gegenseitiger Rücksichtnahme. Grillfreunde sollten darauf achten, dass Wärme- und Rauchentwicklung nicht überhand nehmen und dass die entstehenden Dünste nicht in die Nachbarwohnungen ziehen können. Hier hilft oftmals die Nutzung eines Elektro- oder Gasgrills, da dieser lediglich Essens-, aber keinen Ruß- oder gar Spiritusgeruch absondert. wid/rlo

Verbraucherpreise im Mai leicht gestiegen

Die Verbraucherpreise in Deutschland lagen im Mai 2019 um 1,4 Prozent höher als im Mai 2018. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, schwächte sich die Inflationsrate – gemessen am Verbraucherpreisindex (VPI) – damit wieder ab. Im April 2019 hatte sie bei +2,0 Prozent gelegen.

Dämpfend auf die Inflationsrate für Mai 2019 wirkte vor allem der Preisrückgang bei Pauschalreisen (-9,0 Prozent). Zudem schwächte sich der Preisauftrieb für Flugtickets (+1,4 Prozent; April 2019: +6,1 Prozent) und Bahntickets (+1,0 Prozent; April 2019: +3,4 Prozent) wieder ab. Diese Preisrückgänge seien in erster Linie auf den Kalendereffekt durch die im Vergleich zum Vorjahr späte Lage von Pfingsten in diesem Jahr zurückzuführen, heißt es.

Energieprodukte verteuerten sich von Mai 2018 bis Mai 2019 um 4,2 Prozent und wirkten damit wie schon im Vormonat erhöhend auf die Gesamtteuerung. Die Preise für Kraftstoffe erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 4,6 Prozent, die für leichtes Heizöl um 3,7 Prozent.

Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich von Mai 2018 bis Mai 2019 dagegen nur um +0,9 Prozent. Erheblich teurer als ein Jahr zuvor war im Mai 2019 insbesondere Gemüse (+8,7 Prozent, darunter Kartoffeln: +36,9 Prozent).

Weitere Preiserhöhungen gab es unter anderem bei Fisch, Fischwaren und Meeresfrüchten (+2,9 Prozent) sowie bei Brot und Getreideerzeugnissen (+2,3 Prozent). Diesen Preisanstiegen standen starke Preisrückgänge bei Obst (-7,6 Prozent) sowie Speiseölen und Speisefetten (-4,9 Prozent) gegenüber.

Die Preise für Waren insgesamt lagen im Mai 2019 um 1,8 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Neben den Preisanstiegen bei den Energieprodukten (+4,2 Protzent) verteuerten sich auch Zeitungen und Zeitschriften (+4,9 Prozent) sowie Tabakwaren (+3,8 Prozent).

Einige Waren wurden demgegenüber auch deutlich günstiger zum Beispiel Mobiltelefone: -9,6 Prozent, Geräte der Unterhaltungselektronik: -6,9 Prozent.

Gewerkschaft fordert in Ludwigsburg: Mehrweg gegen Plastik

Mehrwegflaschen für Klimaschutz und Arbeitsplätze im Kreis Ludwigsburg

Mehrweg gegen die Plastikflut: Im Landkreis Ludwigsburg sollen Getränkehersteller und Supermärkte stärker auf wiederverwendbare Flaschen setzen. Das fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Einwegflaschen und Dosen, auf die es 25 Cent Pfand gibt, sind nach der ersten Benutzung dahin und gehen ins energiefressende Recycling. Anders Mehrwegflaschen aus Glas oder robustem Plastik: Sie leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz vor Ort – sie sichern auch Arbeitsplätze bei Abfüllern, im Handel und bei den Herstellern“, sagt Hartmut Zacher von der NGG Stuttgart. Dies sei umso wichtiger, wenn das Produkt aus der Region komme. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt
die Getränkebranche in Baden-Württemberg rund 12.000 Menschen. Das neue Verpackungsgesetz schreibt ab diesem Jahr einen Mehrweg-Anteil von 70 Prozent bei Getränken vor. Aktuell liegt die Quote nach Angaben des Umweltbundesamts aber nur bei etwa 44 Prozent. Unter den nicht-alkoholischen Getränken liegt sie sogar lediglich bei 23 Prozent. „Der Staat muss also stärker darauf achten, dass Hersteller und Handel die Quote wirklich einhalten – und Verstöße notfalls sanktionieren.“ Andernfalls werde die Umweltpolitik beim Thema Pfand zum „bloßen Lippenbekenntnis“. Ein positives Beispiel in der Region liefere
der Coca-Cola-Konzern. Der investiere am Standort Deizisau gerade rund fünf Millionen Euro in eine neue Abfüllanlage für 1-Liter-Leichtglasflaschen im Mehrwegsystem.

Grundsätzlich seien insbesondere auch die Verbraucher gefordert: „Wer zum Apfelsaft aus Baden-Württemberg oder zum Mineralwasser in der Glasflasche greift, stärkt regionale Wirtschaftskreisläufe und tut etwas für die Umwelt“, betont Zacher. Kritisch blickt der Gewerkschafter auf die Strategie der Lebensmitteldiscounter: „Aldi, Lidl und Co. haben den
Trend zu Einwegflaschen befeuert. Wer eine 1,5-Liter-Flasche Mineralwasser für 19 Cent anbietet, der macht Dumpingpreise salonfähig – auf Kosten der Umwelt und der Produzenten.“

Die Gewerkschaft NGG macht sich darüber hinaus für eine bessere Kennzeichnung im Pfandsystem stark. Damit könne sich der Verbraucher bewusst für Umwelt, Arbeitsplätze und Genuss entscheiden. Zacher: „Wie es laufen kann, zeigt sich beim Bier. Hier liegt der Mehrweg-Anteil bei 82 Prozent. Und der Käufer weiß, dass es aus der Glasflasche eben auch
besser schmeckt.“ Nach einer Studie der Deutschen Umwelthilfe ließen sich bundesweit jedes Jahr 1,35 Millionen Tonnen CO2 einsparen, wenn man alle alkoholfreien Getränke ausschließlich in Mehrweg- statt in Einwegflaschen abfüllen würde. Das entspricht dem CO2-Ausstoß von 880.000 Mittelklassewagen, die im Durchschnitt 13.000 Kilometer pro Jahr fahren.

5G-Auktion: Was passiert mit dem vielen Geld?

6,5 Milliarden Euro nimmt der Staat durch die 5G-Versteigerung ein. Experten hatten mit deutlich weniger gerechnet. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hat nun 1,5 Milliarden Euro mehr in der Kasse als gedacht. Dass Geld zahlen die Telekommunikationsfirmen an den Staat dafür, dass sie die 5G-Frequenzen nutzen dürfen. Scholz verspricht, dass er damit keine Löcher im Bundeshaushalt stopfen will, sondern dass das Geld in die digitale Infrastruktur investiert wird.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), der auch für die digitale Infrastruktur zuständig ist, hat erklärt, was das heißt: 30 Prozent des Geldes sollen in die Digitalisierung von Schulen fließen. So könnten beispielsweise Schüler davon Tablet-Computer bekommen. 70 Prozent des Geldes sollen in den Netzausbau investiert werden. Damit ist wahrscheinlich auch kabelgebundenes Internet gemeint.

Die Einnahmen aus der 5G-Versteigerung werden also nicht komplett dazu genutzt, den Ausbau des superschnellen 5G-Netzes zu fördern, sondern auch für andere Digitalprojekte. Das heißt aber auch: Für den 5G-Ausbau steht durch den hohen Auktionserlös insgesamt weniger Geld zur Verfügung. Denn den Mobilfunkkonzernen Telekom, Vodafone, O2 Telefónica und 1&1 Drillisch fehlt jetzt Geld, das sie sonst für den Netzausbau hätten benutzen können. cid/rlo

5G: Neue Funktürme für schnelles Internet

5G kommt. Doch was steckt dahinter? Die neue Mobilfunktechnik nutzt generell höhere Frequenzen, die eine kürzere Reichweite haben. Sie erfordert daher eine größere Anzahl von Antennenanlagen. Dafür werden nicht nur neue Funktürme, sondern insbesondere in Städten auch Minisender errichtet.

Diese werden viel näher an den Nutzern angebracht werden, allerdings mit deutlich geringerer Leistung als große Antennenanlagen. “Die reale Belastung durch viele 5G-Antennen könne derzeit noch nicht abgeschätzt werden”, sagt Expertin Sarah Drießen von der Uni-Klinik der RWTH Aachen. “Aber natürlich müssen auch bei 5G die Grenzwerte eingehalten werden.”

5G-Systeme arbeiten mit dem sogenannten Beamforming, bei dem die Ausstrahlungen mehrerer Antennen gebündelt auf den Empfänger ausgerichtet werden können – eine Technik, die auch moderne WLAN-Router nutzen. Tatsächlich wird die Strahlenbelastung dadurch aber tendenziell verringert, weil sie die Signalnutzung effektiver macht. Eine laserartige Strahlenkanone, die von jedem Punkt der Welt auf einen einzelnen Menschen gerichtet werden kann, bietet 5G natürlich nicht.

Perspektivisch soll 5G auch in höheren Frequenzbereichen genutzt werden, für die weniger Untersuchungsergebnisse vorliegen. Das Bundesamt für Strahlenschutz sieht hier noch Forschungsbedarf in Bezug auf die gesundheitliche Auswirkungen, vor allem im Bereich Haut und Augen, da die höherfrequenteren Strahlen nicht so weit in den Körper eindringen.

Die 5G-Technologie soll nicht nur Daten, Audio und Video übertragen, sondern auch Geräte verbinden, die bisher wenig oder nicht vernetzt sind: Autonomes Fahren, das “Internet der Dinge” und “Industrie 4.0” seien so erst möglich, so die Protagonisten der Mobilfunktechnik. cid/rlo

So sicher sind mobile Bezahldienste

Immer mehr Verbraucher setzen auf mobile Bezahldienste wie Apple Pay, Google Pay oder spezielle Apps. Auch Banken werben auf Ihren Webseiten mit dieser neuen Bezahlform über das Smartphone. Doch wie sieht es mit der Sicherheit der Daten aus?

Nach Einschätzung von Experten werden neue Anbieter bald stärker in den Fokus von Cyberkriminellen rücken, als es bisher der Fall war. “Mit wachsender Verbreitung werden auch die neuen Anbieter für Angreifer interessanter”, erklärt Thomas Uhlemann vom europäischen IT-Security-Hersteller ESET.

Banking-Malware war laut ESET schon 2018 eine der “beliebtesten” Schadprogramme bei mobilen Betriebssystemen. Die Methoden, gerade von Banking-Malware, lassen sich auch für Angriffe auf das Mobile Payment einsetzen. Nutzer sollten daher bereits heute Maßnahmen zum Schutz ihrer Smartphones ergreifen. “Wer Mobile Payment-Systeme auf Smartphones ohne eine Sicherheits-App einsetzt, handelt bereits jetzt fahrlässig”, so Uhlemann. cid/rlo

Das sind jetzt die wertvollsten Unternehmen

Eine Wertsteigerung von mehr als 52 Prozent hat Amazon zum wertvollsten Unternehmen der Welt gemacht. Der Online-Händler steht damit erstmals vor den IT-Giganten Apple und Google, wie der “BrandZ Report” der hundert wertvollsten Marken ergibt. In den Top Ten sind acht US-Unternehmen zu finden – darunter Facebook und Visa – und die beiden chinesischen Internetriesen Alibaba und Tencent. Wertvollste deutsche Marke ist der Softwarekonzern SAP auf Platz 16.

Der Report des Analyse-Instituts Kantar beziffert den Markenwert von Amazon auf 278 Milliarden Euro – ein Plus von 52 Prozent zum Vorjahr. Amazon habe intelligent zugekauft und damit neue Einkommensströme erschlossen, erklärte Kantar.

Amazon ist unter anderem ein Konkurrent von Netflix mit seinem Videostreamingdienst und ein großer Anbieter von Cloud-Infrastruktur. Es gebe daher wenig Hinweise, dass sich das Wachstum verlangsamen werde. Der Aufstieg von Amazon zeige, dass Marken immer weniger einzelnen Branchen oder Regionen zugerechnet würden.

Google war 2018 die wertvollste Marke, fiel nun aber mit einem Markenwert von etwa 270 Milliarden Euro auf Platz drei. Apple blieb mit etwa 273,5 Milliarden Euro auf dem zweiten Platz. Visa landete auf Platz fünf, Facebook auf Platz sechs. Den siebten Rang belegt der chinesische Onlinehändler Alibaba, der mit etwas mehr als 100 Milliarden Euro Markenwert zwei Plätze nach oben kletterte. Er steht damit vor Tencent. Rang neun und Rang zehn belegen McDonald’s und der Telekommunikationskonzern AT&T.

Aus Deutschland schafften es die Deutsche Telekom, die Autobauer Mercedes-Benz und BMW sowie DHL, Siemens, Aldi und Adidas in die Top 100. cid/rlo

Internet-Riesen sollen zahlen

Die 20 größten Wirtschaftsmächte der Welt machen gegen Internet-Riesen mobil. So soll das internationale Steuersystem für Unternehmen modernisiert werden, um künftig auch Google oder Facebook stärker zur Kasse zu bitten.

Die G20-Länder einigten sich bei ihrem Treffen auf eine gemeinsame Erklärung zur stärkeren Besteuerung von Großkonzernen. “Wir werden unsere Anstrengungen für eine konsensbasierte Lösung mit einem finalen Bericht im Jahr 2020 verdoppeln”, hieß es bei der Zusammenkunft der G20-Finanzminister im japanischen Fukuoka.

Bis Ende 2020 soll demnach eine globale Mindeststeuer festgelegt werden, heißt es. Zudem sollen staatliche Besteuerungsrechte neu verteilt werden. Sie dürften sich künftig weniger am jeweiligen Firmensitz orientieren, sondern dort angesiedelt werden, wo Kunden beziehungsweise Nutzer von Dienstleistungen sitzen. cid/rlo

Tourismus legt kräftig zu

Im April 2019 gab es in den Beherbergungsbetrieben in Deutschland 40,4 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, ist dies ein Plus von elf Prozent gegenüber April 2018. Hierbei ist zu beachten, dass Ostern 2019 in den April, 2018 dagegen teilweise in den März fiel.

Die Übernachtungszahl von Gästen aus dem Ausland stieg um sechs Prozent auf 7,3 Millionen. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland nahm im Vergleich zum Vorjahresmonat um 12,1 Prozent auf 33,1 Millionen zu.

Im Zeitraum Januar bis April 2019 stieg die Zahl der Gästeübernachtungen im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um vier Prozent auf 127,3 Millionen. Davon entfielen 23,8 Millionen Übernachtungen auf Gäste aus dem Ausland (+3,0 Prozent) und 103,5 Millionen auf inländische Gäste (+4,2 Prozent). wid/rlo

Pfandflaschen als Kündigungs-Grund

Sammelt ein Mitarbeiter Pfandflaschen während der Arbeit, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung. Der Arbeitnehmer verstößt damit massiv gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Kaum zu glauben: Aber auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (AZ: 2 AZR 235/18) weist jetzt die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Die Reinigungskraft war für Gebäude auf dem Flughafengelände zuständig. Der Arbeitgeber kündigte ihr, weil sie verbotswidrig Pfandflaschen auf dem Gelände gesammelt hatte. In einem gerichtlichen Vergleich einigten sich Frau und Arbeitgeber dann jedoch auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Die Mitarbeiterin sammelte aber trotzdem weiter Pfandgut. Nachdem der Arbeitgeber erfolglos mehrere Abmahnungen ausgesprochen hatte, kündigte er der Frau fristlos.

Die Kündigungsschutzklage der Frau ging bis zum Bundesarbeitsgericht – hatte jedoch in keiner Instanz Erfolg. Ein Arbeitsverhältnis kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die bewusste und nachhaltige Verletzung arbeitsvertraglicher Haupt- und Nebenpflichten ist einer dieser wichtigen Gründe. wid/rlo