Mehr Geld für Bahn-Mitarbeiter

Die Deutsche Bahn ist in der Corona-Krise tief in die Verlustzone gefahren. Aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Virus meiden noch immer viele Menschen Busse und Züge. Trotz dieser schwierigen Situation sollen die Beschäftigten des bundeseigenen Konzerns mehr Geld bekommen. Das Plus dürfte allerdings geringer ausfallen als in den Jahren zuvor.

Genaue Zahlen wurden zunächst nicht bekannt. Bei den Verhandlungen hatten sich beide Seiten auf einen Spanne von 0,5 bis 1,5 Prozent mehr Lohn geeinigt. “Der Tarifvertrag schützt die Beschäftigten bis Anfang 2023 vor den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Genau das war unser Ziel”, teilte Klaus-Dieter Hommel, designierter Vorsitzender der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), mit.

Das Tarifpaket schließt der EVG zufolge betriebsbedingte Kündigungen für die gesamte Laufzeit aus. Zudem hätten Beschäftigte mit Kindern die Möglichkeit, sich bis zu 50 Tage für die Betreuung freistellen zu lassen. 100 Tage sind es demnach für alleinerziehende Mitarbeiter.

Ralf Loweg / glp

Notenbank hält an Niedrigzinsen fest

Die amerikanische Notenbank Federal Reserve bleibt bei ihrer Niedrigzinspolitik. So soll der Leitzins voraussichtlich mindestens bis 2023 bei 0 bis zu einem Viertelprozent bleiben.

Die Fed wird außerdem mit gleichem Tempo wie bisher Schuldverschreibungen aufkaufen, um die Finanzmärkte zu unterstützen. Die Fed hatte im August beschlossen, 2,0 Prozent Inflation weiterhin als Ziel im Blick zu behalten, aber Zinsen auch niedrig zu halten, wenn diese Schwelle kurzfristig überschritten wird.

Maximale Beschäftigung sei auf absehbare Zeit das vorrangige Ziel, deshalb sollten Kredite so einfach wie möglich zu bekommen sein, um Investitionen und Konsum anzukurbeln. Hier zeigten sich die Notenbanker insgesamt optimistisch. Die Arbeitslosenquote in den USA werde in den letzten drei Monaten des Jahres voraussichtlich durchschnittlich 7,6 Prozent betragen, im Juni 2020 hatte man noch über 9,0 Prozent befürchtet.

Zentralbankchef Jerome Powell erklärte, die Wirtschaft erhole sich schneller von der Krise, als noch im Juni gedacht. Eine vollständige Erholung sei aber unwahrscheinlich, bis die Coronavirus-Pandemie unter Kontrolle gebracht sei. Die Zentralbank seit weiter entschlossen, ihre “volle Bandbreite an Werkzeugen” einzusetzen, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern, sagte er.

Ralf Loweg / glp

Jüngere Menschen verbrauchen mehr Strom

Durch die Corona-Pandemie ist der Stromverbrauch in vielen deutschen Haushalten gestiegen. Vor allem jüngere Menschen berichten von einem Anstieg ihres Stromverbrauchs. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Verivox.

Über ein Drittel aller Befragten (36 Prozent) gibt an, dass ihr Stromverbrauch seit Beginn der Pandemie zugenommen hat. Rund die Hälfte der Haushalte (54 Prozent) geht von einem in etwa gleichen Stromverbrauch aus. Nur knapp elf Prozent berichten von einem reduzierten Verbrauchsverhalten.

Zwischen den Altersgruppen bestehen dabei deutliche Unterschiede. 52 Prozent der Verbraucher zwischen 18 und 29 Jahren berichten von einem höheren Stromverbrauch. In der Altersgruppe zwischen 30 und 49 Jahren geben 42 Prozent der Befragten einen gestiegenen Stromverbrauch an. Bei den älteren Verbrauchern zwischen 50 und 69 Jahren sinkt der Anteil auf 22 Prozent.

“Home-Office, Kinderbetreuung und verändertes Freizeitverhalten führen bei den jüngeren Verbrauchergruppen zu einem erhöhten Stromverbrauch zuhause”, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. “Ältere Verbraucher haben im Zuge der Corona-Pandemie nicht so deutliche Veränderungen des Lebensstils erlebt.”

Der veränderte Stromverbrauch kann für die betroffenen Haushalte zu deutlichen Mehrkosten führen. Wird ein Heimarbeitsplatz betrieben und eine zusätzliche Mahlzeit pro Tag gekocht, kann die Stromrechnung je nach Ausstattung um bis zu 150 Euro jährlich steigen.

“Angesichts der erhöhten Stromkosten raten wir zu einem Wechsel in einen möglichst günstigen Stromtarif mit fairen Bedingungen”, sagt Thorsten Storck. “Je nach aktuellem Tarif können dadurch mehrere Hundert Euro pro Jahr eingespart und die Mehrkosten ausgeglichen werden.”

Ralf Loweg / glp

Stuttgarter Mahle-Konzern plant Abbau von fast 8000 Arbeitsplätzen

Die Corona-Krise macht der Automobilindustrie schwer zu schaffen. Davon betroffen sind auch die Zulieferer. So will der Automobil-Zulieferer Mahle aus Stuttgart weltweit 7,600 seiner insgesamt 77,000 Stellen abbauen. In Deutschland könnte es 2,000 Beschäftigten den Arbeitsplatz kosten. Das gab das Unternehmen am Mittwoch in einer Pressemitteilung bekannt.

Durch die massiven Einbrüche der internationalen Märkte und die anhaltend niedrigen Kundenabrufe als Folge der Corona-Pandemie hat sich der Handlungsdruck nochmals deutlich verschärft. Eine Rückkehr zum Vorkrisenniveau sei erst in mehreren Jahren zu erwarten, gab das Stuttgarter Unternehmen bekannt. “Wir haben es mit einer Krise zu tun, wie wir sie noch nicht erlebt haben”, sagte Mahle-Chef Jörg Stratmann. Gespräche mit den zuständigen Arbeitnehmervertretern sollen nun kurzfristig aufgenommen werden, heißt es seitens Mahle weiter.

Info:

Das 1920 gegründete Unternehmen hat im Jahr 2019 einen Umsatz von rund zwölf Milliarden Euro generiert und ist mit mehr als 77.000 Mitarbeitern an 160 Produktionsstandorten in über 30 Ländern vertreten.

red

Trauriger Rekord: Baureifes Land wird immer teurer

Nicht nur die Preise für Wohnimmobilien liegen in Deutschland auf einem Rekordhoch, auch Bauland hat noch nie so viel gekostet wie im vergangenen Jahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch bekannt gab, lag der durchschnittliche Kaufwert baureifer Grundstücke 2019 bei 189,51 Euro pro Quadratmeter. Zehn Jahre zuvor waren es noch rund 122,00 Euro. Besonders viel mussten Investoren in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg bezahlen. Dort kostete der Quadratmeter Bauland 1.328,48 Euro beziehungsweise 1.157,91 Euro. Am niedrigsten waren die durchschnittlichen Kaufwerte dagegen in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern: Hier lagen sie unter 60 Euro pro Quadratmeter. In Baden-Württemberg musste durchschnittlich 227,44 Euro pro Quadratmeter auf den Tisch gelegt werden,

Grundsätzlich steigen die durchschnittlichen Kaufwerte mit der Gemeindegröße. In Gemeinden mit weniger als 2 000 Einwohnerinnen und Einwohnern wurden im Schnitt 66,04 Euro pro Quadratmeter bezahlt. In den 14 größten Städten mit mindestens 500 000 Einwohnerinnen und Einwohnern war es das 17-Fache: 1.128,33 Euro. In Dorfgebieten wurde dagegen nur ein Quadratmeterpreis von durchschnittlich 56,75 Euro erzielt, heißt es in der Mitteilung.

ÜBERSICHT:

Durchschnittliche Kaufwerte für baureifes Land, 2019 – Gesamtdeutschland
Bundesland Euro / pro qm
Baden-Württemberg 227,44
Bayern 301,75
Berlin 1328,48
Brandenburg 117,42
Bremen 252,68
Hamburg 1157,91
Hessen 232,24
Mecklenburg-Vorpommern 56,10
Niedersachsen 96,80
Nordrhein-Westfalen 143,57
Rheinland-Pfalz 135,93
Saarland 83,66
Sachsen 96,51
Sachsen-Anhalt 52,19
Schleswig-Holstein 133,15
Thüringen 49,67

red

Quelle: Statistisches Bundesamt

Mehrheit bevorzugt Kartenzahlung

Die Corona-Pandemie prägt unser Leben und gibt manchen Entwicklungen einen kräftigen Schubs. So wie dem Bezahlen im Geschäft. 55 Prozent der Deutschen geben an, lieber mit Karte als mit Bargeld zu bezahlen – und 47 Prozent wollen in Zeiten von Covid-19 durch kontaktloses Bezahlen einer Berührung des Lesegeräts aus dem Weg gehen. Das ergab eine repräsentative Befragung des Hamburger Marktforschungsunternehmens Appinio.

Vor allem die Altersgruppen der 16- bis 17-Jährigen sowie der 55- bis 65-Jährigen bevorzugen Bargeld. Unter den 35- bis 44-Jährigen ist der Anteil derer, die Bargeld präferieren, am geringsten. Nur noch 37 Prozent unter ihnen geben an, lieber bar zu bezahlen als mit Karte.

Drei Viertel der Deutschen haben bereits vor Corona kontaktlose Zahlungsmethoden genutzt. 52 Prozent nutzen diese Varianten regelmäßig, 25 Prozent zumindest ab und an. Ein knappes Viertel (23 Prozent) der Deutschen hat bisher keine der kontaktlosen Zahlungsweisen genutzt.

Mehr als Hälfte derjenigen, die kontaktlos zahlen, geben an, dass ihre Nutzung während der Pandemie etwas zugenommen hat. Vor allem die 45- bis 54-Jährigen setzen vermehrt kontaktlose Zahlungsmethoden ein. Am ehesten wird dafür die Bankkarte benutzt.

Und: 15 Prozent der Deutschen, die kontaktlos bezahlen, haben seit Beginn der Pandemie dafür das erste Mal ihr Handy genutzt. 24 Prozent gaben an, dies auch schon vor Corona getan zu haben, während weitere 29 Prozent das Smartphone zwar noch nicht zum Bezahlen genutzt haben, es sich aber vorstellen können. Ein knappes Drittel (32 Prozent) gibt dagegen an, weder mit dem Smartphone zu bezahlen, noch es vorzuhaben.

66 Prozent der Deutschen haben auch vor der Pandemie bereits Paypal genutzt, um digital zu bezahlen – seit Corona sind weitere zwölf Prozent dazugekommen. Damit gibt nur ein gutes Fünftel (22 Prozent) der Deutschen an, (noch) kein Paypal zu nutzen.

Rudolf Huber / glp

 

Umzug mit viel Papierkram verbunden

Der Umzug in eine neue Wohnung ist mit reichlich Aufwand verbunden. Mit Kistenschleppen allein ist es nicht getan. Denn es stehen auch einige Behörden-Gänge an. Die Experten des Versicherers ARAG sagen, was man alles beachten muss.

Wichtig ist zunächst eine Vermieterbescheinigung. Dieses Dokument, auch Wohnungsgeberbescheinigung genannt, muss bei einer An- oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt zwingend vorgelegt werden. Ein Mietvertrag reicht nach Auskunft der Experten nicht aus. Das Bundesmeldegesetz (BMG) sieht vor, dass der Vermieter dem Mieter den Ein- oder Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigt. Alternativ kann der Vermieter die Daten dem Einwohnermeldeamt auch elektronisch übermitteln.

“Innerhalb von zwei Wochen müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden und Ihren Ausweis umschreiben lassen. Versäumen Sie die Ummeldefrist, riskieren Sie eine Geldbuße”, so dei Experten.

Für eine Anmeldung benötigen deutsche Staatsbürger ihren Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Staatsangehörigen ist der Reisepass oder ein entsprechendes Ersatzpapier nötig. Alle Personen, die in dem Haushalt leben werden, müssen Papiere vorlegen; im Haushalt lebende Kinder brauchen also einen Kinderreisepass.

Wer muss bei einem Umzug noch benachrichtigt werden? Die Bank, Krankenkasse, Versicherungen und das Finanzamt müssen auch über den Wohnungswechsel Bescheid wissen und die neue Adresse erfahren. Auch Einzugsermächtigungen und Daueraufträge – etwa für die Miete – müssen storniert oder neu angelegt werden.

Strom, Wasser und Gas müssen abgemeldet und die Zähler beim Auszug abgelesen werden. Hundehalter müssen sich zudem um die Ummeldung ihres Vierbeiners beim Bürger-, Ordnungs- oder Finanzamt kümmern.

Praktisch ist der Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post: Alles, was an die alte Adresse geschickt wurde, kommt damit direkt in der neuen Wohnung an. Zu denken ist auch an die Umadressierung von Zeitungen, Zeitschriften, Telefon- und Kabelanschlüssen und Rundfunkbeitrag.

Gegebenenfalls zieht auch das Auto mit um: Wer möchte, kann seit dem 1. Januar 2015 sein Kennzeichen behalten. Für einen Wechsel benötigt man den umgeschriebenen Personalausweis beziehungsweise die Meldebestätigung, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, die Elektronische Versicherungsbestätigung, neue Kennzeichen sowie die Berichte der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung.

Rudolf Huber / glp

Milliarden fehlen: Steuereinahmen in Baden-Württemberg gehen zurück

Die Corona-Pandemie zeigt Auswirkungen auf die zu erwartenden Steuer­einnahmen, allerdings stabilisieren die Hilfen und Zuschüsse von Bund und Ländern die Wirtschaft. Das geht aus der außerordentlichen Steuerschätzung für Baden-Württemberg hervor. Demnach fällt der Einbruch der Steuereinnahmen im Land 2020 und 2021 nicht so deutlich aus wie noch im Mai angenommen. Insgesamt erwartet man einen Rückgang in Höhe von 4,4 Milliarden Euro im Zeitraum 2020 und 2021.

Nach Angaben der Landesregierung Baden-Württemberg fällt der Einbruch der Steuereinnahmen Baden-Württembergs in diesem und im kommenden Jahr nicht so deutlich aus wie noch aus dem Vormonaten angenommen. Das geht aus der außerordentlichen Steuerschätzung für das Land hervor. So liegen die Einnahmen 2020 voraussichtlich rund 2,6 Milliarden Euro niedriger als im Landeshaushalt veranschlagt. Die Mai-Steuerschätzung hatte noch ein Minus von rund 3,3 Milliarden Euro ergeben. Für 2021 wird nun ein Rückgang um etwa 1,8 Milliarden Euro prognostiziert. Im Frühjahr ging die Steuerschätzung noch von circa 3,5 Milliarden Euro weniger aus, heißt es in der Mitteilung.

Corona trifft Gesellschaft und Wirtschaft

„Die Corona-Krise hat Gesellschaft und Wirtschaft hart getroffen. Doch die aktuelle, zusätzliche Steuerschätzung deutet darauf hin, dass die allertiefsten wirtschaftlichen Einschnitte hinter uns liegen könnten“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Was sich in der Konjunkturprognose des Bundes abzeichnete, lässt sich auch an der Steuerschätzung ablesen: Die Hilfen und Zuschüsse von Bund und Ländern in bislang ungekanntem Ausmaß wirken, sie stabilisieren unsere Wirtschaft.“

Die Finanzministerin wies darauf hin, dass Finanzierungen des Bundes zur verbesserten Entwicklung der Länder-Steuereinnahmen beitragen. So wirkt sich beispielsweise die befristete Absenkung der Umsatzsteuer zunächst zwar auch auf die Einnahmen der Länder aus. Der Bund übernimmt die Kosten dafür aber komplett und gleicht den Ländern die geringeren Einnahmen über die Verteilung der Umsatzsteuer wieder aus.

Steuerliche Änderungen schaffen Liquidität für Unternehmen

„Diese Zuweisungen sind einmalig, die Auswirkungen der Pandemie werden den Landeshaushalt noch längere Zeit belasten“, stellte Sitzmann fest. So sei für 2022 und 2023 noch von wesentlich niedrigeren Steuereinnahmen auszugehen als in der mittelfristigen Finanzplanung angenommen. Die Mindereinnahmen der kommenden Jahre seien weitgehend auf die steuerlichen Hilfen zurückzuführen: „Mit einer Reihe steuerlicher Änderungen haben wir Unternehmen dringend benötigte Liquidität verschafft. So konnten wir unsere Wirtschaft in der Krise unterstützen“, sagte die Ministerin.

Auch wenn sich die Steuerschätzerinnen und Steuerschätzer bei der außerordentlichen Septembersitzung im Vergleich zum Mai auf eine deutlich bessere Datengrundlage stützen konnten, bleiben erhebliche Ungewissheiten. „Niemand weiß, wie lange die Pandemie noch dauert“, stellte Sitzmann fest. „Das aber wird entscheidend dafür sein, wie sich die Konjunktur in Deutschland und international entwickelt. Wir sollten finanziell für nicht absehbare, weitere Pandemierisiken gewappnet sein.“ An diesem Montagabend berät die Haushaltskommission der Koalition (HKK) über Konsequenzen aus der Steuerschätzung für den Landeshaushalt.

Kommunen mit 3,3 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen

Auch für die Einnahmen der Gemeinden, Städte und Kreise in Baden-Württemberg werden in der außerordentlichen Steuerschätzung im Vergleich zur Steuerschätzung vom Mai Verbesserungen erwartet. Die Kommunen im Land müssen demnach 2020 zwar mit 3,3 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen rechnen als im Herbst 2019 angenommen. Die Mai-Steuerschätzung war aber noch von einem Minus von rund 3,6 Milliarden Euro ausgegangen. 2021 könnten die Steuereinnahmen um 2,2 Milliarden Euro zurückgehen. Die Mai-Steuerschätzung hatte ein Minus von etwa 2,3 Milliarden Euro prognostiziert.

Im Sommer hatten das Land und die kommunalen Landesverbände auf Empfehlung der Gemeinsamen Finanzkommission einen kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt geschlossen. Damit werden die prognostizierten Ausfälle der Kommunen bei der Gewerbesteuer und im kommunalen Finanzausgleich im Jahr 2020 in Höhe von rund 2,9 Milliarden Euro ausgeglichen. Insgesamt hat der Pakt ein Volumen von rund 4,27 Milliarden Euro.

red

Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg

Lohnt sich das Festgeldkonto?

Die Null-Inflation macht es möglich: Tages- und Festgeldkonten lohnen sich wieder. Legen Sparer 30.000 Euro auf einem europäischen Festgeldkonto an, lässt sich inklusive Eröffnungsbonus ein Ertrag von bis zu 338,96 Euro pro Jahr erzielen – ohne Kaufkraftverlust. Grundlage ist dabei eine Verzinsung von 1,13 Prozent.

“Verbraucher erzielen mit ihrer Festgeldanlage aufgrund der Nullinflation echte Erträge”, sagt Rainer Gerhard, Geschäftsführer Karten und Konten bei Check24. “Das Geld ist zudem risikoarm angelegt.” Einlagen innerhalb der Europäischen Union sind bis zu einem Anlagebetrag von 100.000 Euro pro Bank über den Einlagensicherungsfonds des jeweiligen Mitgliedstaates geschützt.

Mit einem Tagesgeldkonto erhalten Verbraucher derzeit dank Eröffnungsbonus einen Effektivzins von bis zu 0,70 Prozent. Innerhalb von 120 Tagen sind bei einem Anlagebetrag von 30.000 Euro Erträge in Höhe von 69,98 Euro möglich.

“Tagesgeldangebote sind für Sparer, die flexibel bleiben möchten, wieder attraktiv. Dabei verfügen sie jederzeit über ihr Guthaben und erwirtschaften einen realen Ertrag”, sagt Gerhard. Der Abschluss bei nationalen und internationalen Anlagebanken sei volldigital über Video-Ident möglich.

Rudolf Huber / glp

Mahngebühren häufig zu hoch

Zahlt man eine Rechnung nicht rechtzeitig, erhält man eine Mahnung. Dabei werden noch keine weiteren Gebühren fällig. Wer darauf nicht reagiert, gerät laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) in Zahlungsverzug. Dann werden auch Mahngebühren als Verzugsschaden fällig. Das Problem: Es gibt dafür keine gesetzliche Grenze.

Allerdings bewerten viele einzelne Urteile, ab wann Mahngebühren überzogen sind. Laut Rechtsprechung darf ein Gläubiger pauschal “keine Gebühren verlangen, die höher sind als der zu erwartende Schaden”. Es können also nur Kosten in Rechnung gestellt werden, die tatsächlich durch die Mahnung anfallen, heißt es bei der ARAG. Mehr als Papier und Portokosten kommen da meist nicht zusammen. Denn allgemeine Verwaltungskosten für Personal oder Computer dürfen Gläubiger nicht berechnen, wenn sie selbst mahnen.

Auch Bearbeitungsgebühren dürfen Gläubiger nicht verlangen, weil es sich dabei ja nicht um eine Bearbeitung im Interesse des Verbrauchers handelt. Wer mehr als ein paar Euro Mahngebühren zahlen soll, sollte dies also genau prüfen.

Teurer wird es für den Schuldner, wenn ein Inkassobüro oder ein Rechtsanwalt beauftragt wird. Deren Kosten können beim Schuldner eingefordert werden. Und noch ein Hinweis: Wenn in einer Rechnung etwa steht, dass spätestens nach 30 Tagen gezahlt werden muss, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten, gibt es oft keine erste kostenfreie Mahnung. Gleiches gilt, wenn in der Rechnung steht, dass sie 14 Tage nach Erhalt zahlbar ist. “Auch das ist rechtens”, so die Assekuranz-Experten.

Rudolf Huber / glp