Das steckt hinter dem Bitcoin-Höhenflug

Der Bitcoin wird immer wertvoller. Auf der Handels-Plattform Bitstamp stieg der Kurs der Digital-Währung zeitweise um rund fünf Prozent auf 50.331 Dollar (knapp 41.396 Euro), bevor er wieder unter die runde Marke zurückfiel.

Zuletzt hatte sich der seit Monaten andauernde Höhenflug der Krypto-Währung wegen mehrerer Kurstreiber noch einmal beschleunigt. Insbesondere die jüngste Entscheidung des Tesla-Chefs Elon Musk spielte dabei eine Rolle. Der Elektroautobauer hat nach eigenen Angaben einen Milliardenbetrag in Bitcoin investiert und beabsichtigt, die Digital-Währung künftig als Zahlungsmittel zu akzeptieren.

Zugleich hatte der Kreditkarten-Anbieter Mastercard Pläne öffentlich gemacht, künftig Transaktionen mit ausgesuchten Krypto-Währungen zuzulassen. Die zunehmende Akzeptanz des Bitcoins in etablierten Wirtschaftsbereichen gilt als grundlegender Kurstreiber der Krypto-Währung.

Allein seit Weihnachten 2020 hat sich der Bitcoin-Kurs mehr als verdoppelt, seit dem Spätsommer sogar verfünffacht. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass Spekulanten, die auf einen weiteren Höhenflug setzen, auch mit herben Rückschlägen und Verlusten rechnen müssen.

Ralf Loweg / glp

Der Einfluss des US-Präsidenten auf die Börse

Der US-Präsident gilt als der mächtigste Mann der Welt. Entsprechend groß ist auch sein Einfluss auf das Börsen-Barometer. Das Finanzportal Aktien-Depot.de weiß, welche Präsidentschaft seit 1961 den positivsten Effekt auf die wichtigen Aktienindizes der USA hatte.

In einer aktuellen Analyse hat das Unternehmen die Kurse des Dow Jones und S&P 500 nach einem, zehn und 100 Tage im Amt sowie nach der ersten und zweiten Amtszeit erfasst und die prozentuale Entwicklung im Vergleich zum Vorabend der Vereidigung ermittelt.

Am Tag nach der Amtseinführung von Präsident Joseph Biden reagierte der Dow Jones mit einem Plus von 0,83 Prozent – seit über 60 Jahren schien sich keine Vereidigung derart positiv auf den Aktienindex auszuwirken.

Den zweit- und drittbesten Sofort-Effekt hatten die Vereidigungen von Donald Trump und John F. Kennedy: Im Januar 2017 und 1961 stiegen die Kurse um 0,48 beziehungsweise um 0,32 Prozent. Die schlechteste Entwicklung im Vergleich zum Vortag erfuhr der Dow Jones nach dem Amtsantritt von Barack Obama: 2009 sank der Kurs um 4,01 Prozent.

Wie Bidens 100-Tage-Bilanz ausfallen wird, stellt sich Ende April 2021 heraus. Hoffen kann er bis dahin auf einen ähnlich performanten Dow Jones wie unter Lyndon B. Johnson (LBJ). Wie Aktien-Depot.de herausfand, reagierte der Aktienindex während der ersten 100 Tage von LBJ mit einer Verbesserung um 9,57 Prozent – die beste Bilanz nach 100 Tagen im Amt.

Ähnliche Bullenmärkte konnten George Bush Sr. und JFK vorweisen: Unter ihnen kletterte der Dow Jones um 7,86 und 7,07 Prozent. Die mit Abstand wirtschaftlich schlechteste 100-Tage-Bilanz ließ sich unter Gerald Ford erfassen: 1974 fiel der älteste noch bestehende Aktienindex der USA um 20,38 Prozent.

Keine erste Amtszeit hatte auf die US-Börsen einen besseren Effekt als die von Bill Clinton: Der Dow Jones stieg um 110,19 Prozent, während der S&P 500 um 78,5 Prozent zulegte. Obamas erste Amtszeit konnte in Bezug auf den Dow Jones ein 64,83 prozentiges Wirtschaftswachstum vorweisen – Platz zwei des Rankings.

Donald Trump dagegen, der sich stets mit der Entwicklung der Märkte brüstete, erwirkte nach vier Jahren im Amt einen deutlich geringeren Anstieg als sein Vorgänger: Der 45. Präsident der Vereinigten Staaten erreichte nur ein Plus von 58,06 Prozent und landet damit auf Platz drei.

Ralf Loweg / glp

Wegen Kurzarbeit in 2020 – Reallöhne in Deutschland gesunken

Der Nominallohnindex in Deutschland ist nach vorläufigen Ergebnissen der Vierteljährlichen Verdiensterhebung im Jahresdurchschnitt 2020 um gut 0,6 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Das meldete das Statistische Bundesamt im Wiesbaden am Mittwoch. Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um knapp 0,5 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sanken die Reallöhne damit um durchschnittlich 1,0 % gegenüber 2019. Somit mussten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr 2020 anders als zu Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 Verdiensteinbußen hinnehmen.

Die Corona-Krise und der daraus resultierende vermehrte Einsatz von Kurzarbeit hat die gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklung im Jahr 2020 stark beeinflusst und führte erstmals seit Beginn der Erhebung im Jahr 2007 zu einem nominalen Verdienstrückgang. Das Kurzarbeitergeld, das die Einkommensverluste für viele Beschäftigte abgefedert hat, ist hierbei nicht berücksichtigt. Während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 waren die nominalen Verdienste im Jahr 2009 um 0,2 % gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen, die realen Verdienste waren damals um 0,1 % gesunken.

Die Angaben sind vorläufige Ergebnisse über die nominale (nicht preisbereinigte) und reale (preisbereinigte) Entwicklung der Bruttoverdienste in Deutschland im Jahr 2020. Detaillierte und endgültige Daten für das 4. Quartal 2020 und das Jahr 2020 werden voraussichtlich Ende März 2021 veröffentlicht.

red

Quelle: Statistische Bundesamt

Corona trifft den Karneval hart

 In den Karnevals-Hochburgen am Rhein kullern die Tränen: Denn wegen der Corona-Krise ist der Sitzungs- und Straßenkarneval 2021 fast komplett ausgefallen. Das hatte nicht nur Auswirkungen auf das gesellige Zusammensein – das närrische Treiben ist in Deutschland auch ein wirtschaftlicher Faktor.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden von Januar bis November 2020 Karnevals- und Unterhaltungsartikel im Wert von 71,3 Millionen Euro importiert. Das war rund ein Viertel (-23,2 Prozent) weniger als im Vorjahreszeitraum.

Auch der Export von Luftschlangen, Girlanden und Co. fiel von Januar bis November 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um rund ein Viertel (-25,8 Prozent) auf 33,2 Millionen Euro. Wichtigstes Herkunftsland für den deutschen Markt war die Volksrepublik China. Knapp drei Viertel (72,5 Prozent) der von Januar bis November 2020 importierten Artikel kamen mengenmäßig aus China.

Ralf Loweg / glp

So werden Hundebesitzer zu Spar-Füchsen

Millionen von Menschen in Deutschland sind im wahrsten Sinne des Wortes auf den Hund gekommen. Und das ist durchaus positiv gemeint. Die schlechte Nachricht: Für den vierbeinigen Freund müssen Steuern bezahlt werden. Dass man daran aber sparen kann, wissen sicher die wenigsten. Wie das funktioniert, und was dabei zu beachten ist, zeigt der jetzt Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

1. Hundehalterhaftpflicht ist absetzbar:

Die Hundehalterhaftpflicht ist – ebenso wie viele andere private Versicherungen – abzugsfähig. Steuerzahler können also die entsprechenden Beiträge in der Regel als Sonderausgabe in der Steuererklärung angeben.

2. Professionelle Hundebetreuung von der Steuer absetzen:

Füttern und Fell bürsten, ausführen und austoben: Wer sich für die Versorgung, Betreuung oder Pflege seines Hundes professionelle Hilfe ins Haus holt, kann in der Regel einen Teil der Ausgaben von der Steuer absetzen. Das Stichwort lautet hier: haushaltsnahe Dienstleistungen.

Generell liegt die Betonung bei den haushaltsnahen Dienstleistungen ganz klar auf dem ersten Wort. Das heißt, die Pflege und Betreuung des Tieres muss hauptsächlich im Haushalt des Hundebesitzers angesiedelt sein, also in dessen Haus oder Wohnung.

Und noch etwas ist zu beachten: Wie bei allen haushaltsnahen Dienstleistungen sind für das Finanzamt zwei Nachweise wichtig – erstens die Rechnung des jeweiligen Dienstleisters und zweitens der Überweisungsbeleg, der beweist, dass die Rechnung beglichen wurde.

3. Hundefriseur beim Finanzamt geltend machen:

Wer seinen Liebling in einen Hundesalon bringt und ihn dort scheren oder trimmen lässt, der kann die entstehenden Kosten nicht von der Steuer absetzen, da es sich um keine haushaltsnahe Dienstleistung handelt. Wenn allerdings der Hundepfleger und -verschönerer in die Wohnung des Halters kommt, kann das steuerlich berücksichtigt werden. In diesem Fall greifen alle Regeln und Vorgaben, die für haushaltsnahe Dienstleistungen gelten.

Ralf Loweg / glp

Schimmel in der Wohnung: Hässlich und gefährlich

Nicht nur in Corona-Zeiten sollte regelmäßiges Lüften ein Pflichtprogramm sein. Denn sonst kann sich in der Wohnung Schimmel bilden. Das sieht in Wohnräumen nicht nur hässlich aus, sondern ist auch mit Gesundheitsrisiken verbunden.

Besonders im Winter besteht eine erhöhte Schimmelgefahr. Auch das viele Zuhausesein durch die Corona-Pandemie trägt seinen Teil dazu bei. Die Experten der Verbraucherzentrale Brandenburg erläutert jetzt, warum Schimmel entsteht und wie man die eigene Wohnung schützen kann.

Aufgrund der großen Temperaturunterschiede steigt das Risiko der Schimmelbildung im Winter. Durch die Pandemie erhöht sich dieses Risiko zusätzlich, da sich aufgrund von Homeoffice sowie geschlossen Schulen und Kitas mehr Menschen ganztags in den eigenen vier Wänden aufhalten.

Als Faustregel gilt: Mindestens zweimal täglich für etwa fünf Minuten komplett durchlüften. Je mehr Menschen sich in der Wohnung aufhalten, desto häufiger sollte man lüften. Die Heizung sollte währenddessen ausgestellt sein, um nicht unnötig Heizenergie zu verschwenden.

Verbraucher sollten außerdem die Luftfeuchtigkeit der eigenen Wohnung im Auge behalten. Das geht mit einem Hygrometer, das man im Baumarkt beziehungsweise online kaufen kann. Die Luftfeuchtigkeit in den einzelnen Räumen der Wohnung sollte nicht dauerhaft über 60 Prozent liegen. Je höher die Luftfeuchtigkeit, desto größer ist das Schimmelrisiko.

Ebenfalls wichtig ist ausreichendes Heizen, damit die Wände nicht zu sehr auskühlen. Die Temperatur in allen Räumen sollte mindestens 16 Grad Celsius betragen. Temperaturunterschiede von mehr als fünf Grad zwischen Räumen innerhalb der Wohnung können zusätzlich zu einem Schimmelproblem führen, zum Beispiel wenn warme, feuchte Luft aus einem Wohnraum in kühlere Räume gelangt.

Der Grund für Schimmelbildung ist der Temperaturunterschied zwischen Wohnung sowie Außenwand und die Abkühlung der warmen Raumluft. Mit sinkender Temperatur geht die Aufnahmefähigkeit der Luft für Wasserdampf deutlich zurück, sodass an der Oberfläche der Wand die Luftfeuchte stark ansteigt.

Die Bereiche mit besonders hoher Luftfeuchtigkeit bieten Schimmelpilzen ideale Wachstumsbedingungen. Der Sanierungsstandard des Wohnhauses ist dabei ein wichtiger Faktor. Je besser die Dämmung, umso geringer ist das Schimmelrisiko, da die Wände weniger stark auskühlen.

Ralf Loweg / glp

Überbrückungshilfe 3 soll schneller kommen

Das ist neu und macht vielen Firmen Hoffnung aufs Überleben: Auch große Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro haben jetzt Anspruch auf die neue Überbrückungshilfe 3, die eine Woche früher als geplant freigeschaltet wurde. Aber auch Soloselbstständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse.

Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden bis zu 40, 60 oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet. Wichtiges Datum: Die Antragsfrist endet am 31. August 2021. Laut Experten sind jetzt mehr Kosten erstattungsfähig. So können etwa auch bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis 20.000 Euro pro Monat und rückwirkend bis März 2020 erstattet werden.

Investitionen in die Digitalisierung, beispielsweise für einen Online-Shop, haben einen Anspruch auf eine einmalige Erstattung von bis zu 20.000 Euro. Der stationäre Einzelhandel kann verderbliche oder Wintersaison-Ware, die vor dem 1. Januar 2021 gekauft und aufgrund des Shutdowns nicht abgesetzt werden konnte, in vollem Umfang abschreiben und den Wertverlust geltend machen. Erstattet werden in allen Fällen jeweils bis zu 40, 60 oder 90 Prozent der Kosten abhängig von der Höhe des Umsatzeinbruchs.

Auch wenn sie deutlich einfacher geworden sein soll, raten die Experten bei der Antragstellung zu Umsicht und Akribie. Fehlerhafte oder unvollständige Anträge, bei denen es Rückfragen gibt, werden meist zurückgestellt, bis die offenen Punkte geklärt werden können. Und solange fließt kein einziger Cent. Den Antrag können nur so genannte prüfende Dritte stellen, also Steuerberater inklusive Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer sowie Rechtsanwälte. Der Antrag wird online gestellt, die Kosten dafür werden ebenfalls bezuschusst.

Rudolf Huber / glp

Viel Deutsche lassen Zinsen links liegen

uf deutschen Konten liegt eine Menge Geld. Und eine Menge davon auch noch unverzinst. Das zeigt eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag von Check24. Demnach horten 39 Prozent der Befragten Vermögen bis zu 5.000 Euro auf unverzinsten Konten. 36 Prozent belassen sogar noch höhere Summen auf dem Girokonto, Tagesgeldkonto oder in Bargeld, ohne dafür eine Rendite zu erhalten. Unterm Strich sind das rund 25 Millionen Deutsche. Bei fünf Prozent der Befragten beläuft sich das unverzinste Vermögen sogar auf über 50.000 Euro.

“Millionen Deutsche horten Geld auf unrentablen Konten”, sagt Rainer Gerhard, Geschäftsführer Karten und Konten bei Check24. “Dort verliert das Vermögen durch die Inflation erheblich an Kaufkraft. Wer auf Sicherheit setzt und dennoch nicht auf Renditen verzichten möchte, sollte Tages- und Festgeldkonten als Alternative prüfen.”

So bietet das bestverzinste Festgeldkonto bei den Laufzeiten bis zu einem Jahr Verbrauchern derzeit 0,91 Prozent Zinsen. Bedeutet: Legen sie 30.000 Euro an, erhalten sie innerhalb von zwölf Monaten eine Rendite in Höhe von 274 Euro. Für längere Laufzeiten und unter Anrechnung von Neukundenvorteilen liegen die Zinsen höher.

Für Verbraucher, die jederzeit über ihr Vermögen verfügen möchten, bieten sich Tagesgeldkonten an. Beim bestverzinsten Angebot erhalten Verbraucher 0,40 Prozent Zinsen bei einer Anlagedauer von 120 Tagen und einem Anlagebetrag von 30.000 Euro. Das ergibt einen Ertrag von immerhin knapp 40 Euro.

Andreas Reiners / glp

Starker Trend zum Online-Einkauf

Die Corona-Pandemie hat das Einkaufsverhalten von Millionen Deutschen verändert. Das ergab eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag von Check24. 17 Prozent der Befragten gaben an, seit Beginn der Corona-Pandemie deutlich häufiger Einkäufe online zu erledigen. Weitere 30 Prozent kaufen im Netz etwas mehr. Lediglich sieben Prozent kaufen etwas oder deutlich weniger online ein als vor der Pandemie.

Auch bei den beliebtesten Produkten des vergangenen Jahres hat sich die Corona-Pandemie bemerkbar gemacht. So standen besonders Fahrradteile und -zubehör wie Reifen oder Sättel hoch im Kurs: Zum Vergleichszeitraum 2019 vervierfachte sich die Zahl der Bestellungen. Auch die Nachfrage nach Fitness- und Trainingsgeräten (+322 Prozent) und Monitoren fürs Homeoffice (+156 Prozent) stieg deutlich an. Gegen die Reisebeschränkungen statteten sich die Kunden mit Pools und Planschbecken aus und mit den Kontaktbeschränkungen stieg auch die Nachfrage nach Lovetoys (+151 Prozent).

“Zu Beginn der Corona-Krise haben sich Verbraucher für Freizeitaktivitäten zu Hause und fürs Homeoffice eingedeckt”, sagt Tobias Tammen, Geschäftsführer Shopping bei Check24.. “Danach bereiteten sich die Menschen darauf vor, in den Sommermonaten viel Zeit draußen zu verbringen und shoppten darum bevorzugt Outdoor-Produkte.”

Eines war 2020 sicher nicht: das Jahr des Reisens. Entsprechend war der Nachfragerückgang bei Reisegepäck auch am stärksten (-74 Prozent). Die Verbraucher waren weniger mit ihren Kindern im Auto unterwegs. Autokindersitze (-71 Prozent) und Kinderwagen (-70 Prozent) wurden im Corona-Jahr 2020 deutlich weniger verkauft als noch 2019.

Rudolf Huber / glp

Sparen mit neuer Krankenkasse

Der Frust über den wieder mal gestiegenen Krankenkassen-Tarif ist noch akut – doch das Sonderkündigungsrecht zieht seit dem 1. Februar nicht mehr. Kein Problem, heißt es beim Geldratgeber Finanztip. Denn wer bereits zwölf Monate bei seiner Kasse versichert ist, kann jederzeit regulär kündigen. Die neue Kasse kümmert sich um alle Formalitäten – und übernimmt auch die Kündigung.

Der allgemeine Beitragssatz ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Hinzu kommt je nach Krankenkasse ein Zusatzbeitrag. Der liegt 2021 im Durchschnitt bei 1,3 Prozent. Wem die Krankenversicherung zu teuer ist oder wer bestimmte Leistungen bei seiner Kasse vermisst, der kann seit diesem Jahr noch einfacher wechseln. “Bislang war die Mindestvertragslaufzeit 18 Monate; seit dem 1. Januar 2021 kann man bereits nach zwölf Monaten wechseln”, so Finanztip-Versicherungsexpertin Julia Rieder.

Die zweimonatige Kündigungsfrist beginnt erst, wenn die neue Kasse die bisherige über den Wechsel informiert hat. In bestimmten Fällen haben Versicherungsnehmer jedoch ein sofortiges Krankenkassenwahlrecht. “Wer den Arbeitgeber wechselt, sich selbstständig macht oder arbeitslos wird, kann von einem Tag auf den anderen die Krankenkasse wechseln”, weiß Rieder. Auch wer bisher familienversichert war und sich jetzt selbst versichern muss, kann binnen 14 Tagen zu einem neuen Anbieter gehen.

Grundsätzlich lohnt es sich, vor dem Wechsel das Angebot verschiedener Kassen zu vergleichen. Denn bei Zusatzleistungen gibt es aber deutliche Unterschiede. Mit der Wahl der passenden Krankenkasse lässt sich pro Jahr schnell ein dreistelliger Betrag sparen.

Rudolf Huber / glp