Brexit: Handelsabkommen freut deutsche Autobauer

Nach der späten Brexit-Einigung zwischen der Europäischen Union (EU) und Großbritannien ist die Erleichterung überall spürbar – ganz besonders aber in der deutschen Automobilindustrie.

So hatte BMW davor gewarnt, dass ein Austritt ohne Handelsabkommen das Unternehmen pro Jahr einen dreistelligen Millionenbetrag kosten würde. Und der Volkswagen-Konzern ließ verlauten, dass die Einigung zwischen der EU und Großbritannien Planungssicherheit schafft, vor allem für die britische VW-Marke Bentley Motors. Dies sei insbesondere für die britischen Kunden wichtig.

BMW will den Anteil elektrifizierter Fahrzeuge am Absatz in den kommenden drei Jahren mehr als verdoppeln – “von etwa aktuell acht Prozent auf rund 20 Prozent in 2023”, sagte Vorstandschef Oliver Zipse der Zeitung “Augsburger Allgemeine”. “Wir erhöhen noch einmal deutlich die Elektro-Schlagzahl.” In den Jahren 2021 bis 2023 werde BMW zusätzlich eine viertel Million mehr Elektro-Autos bauen als ursprünglich geplant.

Auch andere deutsche Autobauer wie Opel oder VW mit dem neuen Hoffnungsträger ID.3 zieht es mit Macht auf die elektrische Überholspur. Und da schafft die Brexit-Einigung jetzt zumindest eine solide Basis – für alle Beteiligten.

Ralf Loweg / glp

Industrie in Deutschland hofft auf 2021

Zum Jahreswechsel befragt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) traditionell deutsche Verbände nach ihren wirtschaftlichen Erwartungen für das kommende Jahr. In diesem Jahr berichten die meisten Branchen von einschneidenden Schwierigkeiten und hoffen auf eine Besserung im Jahr 2021. Allerdings werden viele Unternehmen Stellen abbauen – vor allem dort, wo es bereits vor der Pandemie Probleme gab. 

Zum Jahresende schaut die deutsche Wirtschaft auf eines der schwierigsten Jahre in der neueren Geschichte zurück. Die Corona-Pandemie hat schon im Frühjahr vielen Unternehmen zugesetzt, der aktuelle Winter und die zweite Welle haben bereits angeschlagene Branchen weiter in Bedrängnis gebracht. Immer noch ist nicht absehbar, wann sich die Lage spürbar bessert. Das spiegelt sich auch in der traditionellen IW-Verbandsumfrage wider: 34 der befragten 43 Verbände berichten von einer schlechteren Wirtschaftslage als noch vor einem Jahr. Wer von einer besseren oder unveränderten Lage berichtet, befand sich oftmals schon im Vorjahr in einer schwierigen Wirtschaftslage. Dazu zählen beispielsweise die Automobil- und die Chemieindustrie.

Textilbranche und Banken besonders pessimistisch

Immerhin sind die meisten Verbände mit Blick auf 2021 zuversichtlich und gehen davon aus, dass sich ihre Lage verbessert – wobei das Vorkrisenniveau für viele Branchen noch nicht in Sichtweite ist. 26 Verbände planen für das kommende Jahr eine höhere Produktion. 13 Verbände prognostizieren eine geringere Produktion, darunter der Bereich Schiffbau und Meerestechnik, Textil- und Modeverbände sowie die Ernährungsindustrie. Banken und Bauwirtschaftsunternehmen haben ebenfalls gedämpfte Erwartungen für 2021, wobei sich hier die Pandemie bislang relativ wenig niedergeschlagen hat.

Weniger Jobs in der Automobilindustrie

Wenig zuversichtlich ist der Blick auf den Arbeitsmarkt: Nur fünf der 43 befragten Verbände gehen davon aus, dass ihre Mitgliedsunternehmen im kommenden Jahr mehr Mitarbeiter beschäftigen werden. Dazu zählen die Bauwirtschaft und Handwerksbetriebe, die schon vor der Krise unter Fachkräftemangel gelitten haben. 23 Verbände erwarten einen Beschäftigungsabbau, darunter vor allem die Industrie. Besonders pessimistisch sind Verbände, in deren Unternehmen  neben der Coronapandemie auch strukturelle Anpassungslasten bestehen – so wie im Finanzbereich: Schon in den Vorjahren haben immer weniger Kunden Bankfilialen genutzt. Auch die Automobilindustrie plant mit weniger Mitarbeitern: Neben der schwachen Weltwirtschaft setzten strenge Abgas-Grenzwerte und Elektroquoten die Unternehmen unter Druck.

red

Darauf müssen sich Krankenversicherte 2021 einstellen

Krankenversicherte müssen sich 2021 auf zahlreiche Neuerungen im Gesundheitswesen einstellen. Dazu gehören unter anderem die Verbesserung der Personalsituation in Krankenhäusern und Pflegeheimen und die finanzielle Entlastung von Betriebsrentnern. Zudem wird die Digitalisierung mit der Einführung der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) und weiteren digitalen Angeboten ein großes Stück vorangebracht. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für Versicherte.

Ab 1. Februar 2021 werden weitere Pflegepersonal-Untergrenzen eingeführt. So dürfen dann beispielsweise auf eine Pflegekraft in einer Pädiatrie in der Tagesschicht maximal sechs Patienten kommen. In der Nachtschicht sind es zehn Patienten pro Pflegekraft.

Bundesweit sollen rund 20.000 zusätzliche Stellen für Hilfskräfte in der vollstationären Pflege geschaffen werden. Pflegeheimen, die zusätzliche Hilfskräfte beschäftigen, werden die Kosten von der Pflegeversicherung erstattet. Die Gesamtkosten für die zusätzlichen Hilfskräfte werden für 2021 auf 680 Millionen Euro geschätzt. Pflegebedürftige werden mit diesen Kosten nicht belastet.

2021 wird die Elektronische Gesundheitsakte (ePA) stufenweise eingeführt. Für die Nutzung stellt die Krankenkasse Versicherten auf Antrag eine sicherheitsgeprüfte App zur Verfügung, die sie auf Smartphone oder Tablet installieren können. Hier können Versicherte ab 1. Januar 2021 eigene Gesundheitsdaten hinterlegen.

Das Hochladen medizinischer Daten wie Diagnosen, Therapiemaßnahmen und Medikationsplänen durch die behandelnden Ärzte wird zunächst in 200 ausgewählten Arztpraxen getestet und soll ab 1. Juli 2021 flächendeckend möglich sein. Im Laufe des Jahres werden auch Krankenhäuser und Apotheken an die ePA angebunden. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Allein der Versicherte bestimmt, wer Zugriff auf welchen Bereich in seiner Akte erhält. Krankenkassen haben keinen Zugriff.

Ab 2021 erhöht sich der Freibetrag für Betriebsrentner von 159,25 Euro auf 164,50 Euro. Erst ab dieser Höhe werden Beiträge fällig. Rentner mit Betriebsrenten, die nicht mehr als 164,50 Euro betragen, müssen keine Beiträge zahlen. Werden mehrere Betriebsrenten bezogen wird der Freibetrag insgesamt berücksichtigt und nicht für jede einzelne Betriebsrente.

Versicherte ab 35 Jahren haben künftig den Anspruch, sich im Rahmen des Gesundheits-Check-up auf Hepatitis B und C untersuchen zu lassen. Mit diesen Untersuchungen sollen unentdeckte, weil zunächst symptomlos oder schleichend verlaufende Infektionen der Leber mit dem Hepatitis-B- oder Hepatitis-C-Virus erkannt werden.

Ralf Loweg / glp

Wirtschaft in Deutschland wächst trotz Lockdown

WIESBADEN – Der Umsatz der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland hat trotz des Teil-Lockdowns im November 2020 gegenüber dem Vormonat weiter zugenommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse am Mittwoch mitteilte, stieg der nominale (nicht preisbereinigte) Umsatz saison- und kalenderbereinigt um 1,3 %.

Seit dem Tiefpunkt im April 2020 ist der Umsatz der gewerblichen Wirtschaft kontinuierlich angestiegen und lag zuletzt über dem Vorkrisenniveau: Der Umsatz im November 2020 war 1,8 % höher als im Februar 2020, dem Monat vor Beginn der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie in Deutschland.

Diese Entwicklung zeigt der Frühindikator für die Konjunkturentwicklung der gewerblichen Wirtschaft, der aus den monatlichen, noch unvollständig vorliegenden, Umsatzsteuervoranmeldungen ermittelt wird. Er ermöglicht frühzeitige Aussagen zur Umsatzentwicklung, noch bevor die amtlichen Ergebnisse aus den Erhebungen nach Wirtschaftsbereichen vorliegen. Die gewerbliche Wirtschaft umfasst die Bereiche Industrie, Energie- und Wasserversorgung, Bau, Gastgewerbe sowie Handel und Dienstleistungen.

Die Umsatzentwicklung für Oktober 2020 gegenüber September 2020 wurde anhand der vollständigen Daten um 0,9 Prozentpunkte nach oben auf nun 2,4 % revidiert.

red

Neues Gesetz: Weniger Maklerkosten für Immobilienkäufer

Käufer von Immobilien müssen in Zukunft nur noch höchstens die Hälfte der Maklercourtage zahlen. Die Kosten werden nun zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Das neue Gesetz, dem Bundestag und Bundesrat bereits zugestimmt haben, tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft.

Bisher übernimmt oftmals der Käufer komplett die Maklerprovision, die sich je nach Bundesland unterscheidet. Inklusive Mehrwertsteuer beträgt sie bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises. Bis Jahresende wird sie durch die befristet gesenkte Mehrwertsteuer noch etwas gedämpft auf knapp sieben Prozent.

Weniger Maklerkosten entlasten Immobilienkäufer vor allem in Städten, in denen Häuser und Wohnungen sehr teuer sind. Da sich die Maklerprovision am Kaufpreis bemisst, können bei Objekten für beispielsweise 400.000 Euro rund 28.000 Euro Maklergebühren anfallen.

Von dem Gesetz profitieren besonders Käufer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen. Dort trugen die Käufer bislang die Maklerkosten allein. In anderen Bundesländern, etwa Nordrhein-Westfalen oder Bayern, galt eine Teilung der Provision.

Ralf Loweg / glp

Umfrage: Angst vor Ansteckung steigt

Die Infektionszahlen bleiben in der Corona-Krise auf einem hohen Niveau. Und das verunsichert die Menschen immer mehr, wie eine aktuelle Umfrage zeigt. Mitte Dezember 2020 sagen 48 Prozent der Befragten, Angst vor einer Ansteckung mit dem Virus zu haben. Das sind vier Prozentpunkte mehr als im Monat zuvor. Dies sind Ergebnisse des aktualisierten Covid-19-Trackers der internationalen Data & Analytics Group YouGov.

Damit sind die Zahlen jener, die Angst haben und solcher, die keine Angst haben, erstmalig seit Ende März 2020 auf dem gleichen Niveau (jeweils 48 Prozent). Seit Beginn des Covid-19-Trackers sagten ausschließlich in der dritten März-Woche die Befragten häufiger, Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu haben (49 Prozent), als keine Angst zu haben (46 Prozent).

Durch die hohen Infektionszahlen sehen die Befragten die Corona-Situation zunehmend pessimistisch: Knapp drei Viertel der Deutschen (73 Prozent) sind der Ansicht, dass sich die Lage in Deutschland verschlimmere. Das sind 18 Prozentpunkte mehr als vor zwei Wochen. Dass die Lage besser wird, meinen 16 Prozent der Deutschen, 13 Prozentpunkte weniger als Anfang Dezember.

Auch die Einschätzung der Deutschen zur globalen Corona-Krise zeigt, dass noch kein Ende in naher Zukunft erwartet wird: Mitte Dezember machen sieben von zehn Deutschen die Angabe, die globale Corona-Situation würde sich verschlechtern (69 Prozent). Zwei Wochen zuvor waren es 60 Prozent.

Ralf Loweg / glp

So sparen Sie bei der Krankenversicherung

Ohne Krankenversicherung kommt man kaum gesund über die Runden. Doch um im Ernstfall in den Genuss der Unterstützung zu kommen, müssen die Beiträge erst einmal bezahlt werden. Und da gibt es auch kurz vor Weihnachten keine Geschenke.

Im Gegenteil: Nach aktuellen Zahlen muss rund jeder zweite Versicherte 2021 mehr zahlen. Das Sparpotenzial durch einen Wechsel der Krankenkasse schätzen viele Verbraucher dabei immer noch falsch ein, wie eine Umfrage im Auftrag von Verivox zeigt.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt aktuell bei 1,1 Prozent und er steigt ab Januar 2021 für rund jeden zweiten Versicherten. Bisher haben 21 der 76 allgemein zugänglichen Krankenkassen Erhöhungen für ihre mehr als 35 Millionen Versicherten angekündigt.

Die Versicherten schätzen ihr Sparpotenzial oft zu gering ein. 22 Prozent der Teilnehmer der Verivox-Umfrage vermuten, dass sie schon bei der günstigsten Krankenkasse sind. Tatsächlich haben die Krankenkassen mit den regional günstigsten Zusatzbeiträgen aber nur einen Marktanteil von zwei Prozent an den Versicherten.

28 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben an, dass sie maximal 50 Euro pro Jahr sparen könnten. 24 Prozent hielten ein Sparpotenzial von 50 bis 100 Euro für plausibel.

Der günstigste Zusatzbeitrag einer bundesweit tätigen Krankenkasse liegt aktuell bei 0,39 Prozent – jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt. Ein Wechsel von einer Krankenkasse mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag bringt für einen Angestellten mit einem Einkommen von 47.928 Euro (Bundesdurchschnitt ohne Sonderzahlungen für Vollzeitstellen laut Statistischem Bundesamt) aktuell schon 170 Euro Beitragsersparnis.

Weil die Zusatzbeiträge steigen, dürfte der Beitragsunterschied im kommenden Jahr sogar 218 Euro erreichen. Da Beiträge zur Krankenversicherung steuerlich absetzbar sind, fällt das Plus im Portmonee je nach Steuerklasse geringer aus.

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben im Schnitt weniger Einnahmen – 25.992 Euro im Jahr 2019 laut Bundesministerium für Gesundheit. Dann beträgt die Ersparnis 92 Euro im laufenden Jahr und 118 Euro im Jahr 2021, so die Verivox-Experten. Selbst mit diesem Einkommen läge die Ersparnis höher als drei Viertel der Befragten vermuten.

Ralf Loweg / glp

Rekordverschuldung: Öffentliche Schulden steigen 2020 auf fast 2,2 Billionen Euro

Wegen der Ausgaben und Hilfspakete in der Coronakrise sind die öffentlichen Schulden im 3. Quartal 2020 auf einen neuen Höchststand gestiegen: Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) war zum Quartalsende mit fast 2,2 Billionen Euro verschuldet, teilte das Statistische Bundesamt am Dienstag mit.

Bereits Ende des 2. Quartals 2020 war der bis dahin höchste in der Schuldenstatistik ermittelte Schuldenstand erreicht worden (2 109,2 Milliarden Euro). Eine ähnlich hohe Verschuldung hatte es davor Ende 2012 mit 2 068,3 Milliarden Euro gegeben. Seither waren die öffentlichen Schulden jedes Jahr gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, stieg die öffentliche Verschuldung zum Ende des 3. Quartals 2020 damit gegenüber dem Jahresende 2019 um 15,6 % oder 296,4 Milliarden Euro.

Der Anstieg ist im Wesentlichen in der Aufnahme finanzieller Mittel für Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise begründet. Gegenüber dem 2. Quartal 2020 nahm der Schuldenstand um 4,1 % (+85,9 Milliarden Euro) zu.

red

Steuerfreie Pauschalen beim privaten Laden von Dienst-Elektroautos

Wer seinen elektrisch angetriebenen Dienstwagen zu Hause auflädt, dem kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin den Aufwand pauschal und steuerfrei erstatten. Das gab das Finanzministerium am Montag bekannt.

Auf Initiative Baden-Württembergs werden die Pauschalen ab dem 1. Januar 2021 deutlich angehoben. „E-Mobilität ist ein wichtiger Baustein der Verkehrs- und der Energiewende”, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Mit den erhöhten Pauschalen setzen wir Anreize, auf elektrisch angetriebene Fahrzeuge umzusteigen.”

Erhöhung der Obergrenze ab 2021

Stellen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge als Dienstwagen zur Verfügung, die diese zum Beispiel am privaten Stromanschluss in der eigenen Garage aufladen, können Arbeitgeber dafür eine steuerfreie Erstattung (einen sogenannten Auslagenersatz) zahlen. Die Finanzverwaltung stellt dazu eine Erleichterung bereit: Wer den bürokratischen Aufwand minimieren will, kann alternativ monatliche Pauschalen überweisen. Diese sind bis zu einer festgelegten Höhe steuerfrei.

Ab Anfang kommenden Jahres werden die Obergrenzen erhöht: Bei einer monatlichen pauschalen Erstattung für Elektrofahrzeuge liegt sie dann bei 70 Euro, bislang sind Pauschalen bis 50 Euro steuerfrei. Für Hybridelektrofahrzeuge wird die Pauschale von 25 Euro auf 35 Euro angehoben. Voraussetzung ist, dass im Betrieb des Arbeitgebers keine zusätzliche Lademöglichkeit zur Verfügung steht.

Auch wenn im Betrieb des Arbeitgebers Lademöglichkeiten gegeben sind, sind steuerfreie pauschale Erstattungen möglich. Für Elektrofahrzeuge liegen sie ab 2021 bei 30 Euro monatlich (bislang 20 Euro) und für Hybridelektrofahrzeuge bei 15 Euro (bisher 10 Euro) pro Monat.

Die pauschale steuerfreie Erstattung ist bis 31. Dezember 2030 möglich. Der Anwendungszeitraum der Verwaltungsregelung entspricht dem Zeitrahmen, den der Gesetzgeber für die im Einkommensteuergesetz geregelte Förderung der Elektromobilität vorsieht.

red

Landesvermögen von Baden-Württemberg steigt auf fast 81 Milliarden Euro

Das zahlt sich aus: Zum Stichtag 31. Dezember 2019 lag der Wert des gesamten Landesvermögens bei 80,85 Milliarden Euro – und damit um mehr als sechs Milliarden Euro höher als zum Stichtag 31. Dezember 2018 (74,65 Milliarden Euro). Das geht aus der aktuellen Vermögensrechnung des Landes hervor. Darin werden Vermögen und Schulden Baden-Württembergs umfassend dargestellt. Das gab die Landesregierung am Sonntag bekannt. 

„Nachhaltige Haushaltspolitik blickt über das Jetzt hinaus. Die Vermögensrechnung zeigt, dass wir uns vor der Corona-Pandemie gut aufgestellt haben. Wir haben damit den Grundstein gelegt, um die enormen Herausforderungen der Pandemie gut bewältigen zu können“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Wir haben Kreditmarktschulden getilgt und implizite Schulden wie etwa den Sanierungsstau an landeseigenen Gebäuden, Straßen und Brücken abgebaut.“ Das sei in der Vermögensrechnung abzulesen: Der Wert aller laufenden Bauprojekte bei Gebäuden und Straßen stieg im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 250 Millionen Euro.

Für 2020 sollen Kunstgegenstände und Sammlungen einbezogen sein

Die Vermögensrechnung zum 31. Dezember 2019 weist eine Bilanzsumme von 256,51 Milliarden Euro aus (2018: 250,41 Milliarden Euro). Neben landeseigenen Gebäuden, Straßen und Brücken sowie Naturgütern sind auf der Aktiv-Seite Kunstgegenstände und Sammlungen der Landesmuseen ausgewiesen. Deren Wert wird auf rund 6,62 Milliarden Euro geschätzt (2018: rund 6,21 Milliarden Euro). Seit der Eröffnungsvermögensrechnung des Landes 2017 ist der Anteil der bewerteten Kulturgüter kontinuierlich gestiegen. Für die nächste Vermögensrechnung zum Stichtag 31. Dezember 2020, die Ende 2021 vorliegen wird, sollen alle Kunstgegenstände und Sammlungen einbezogen sein. Mit einem Wert von knapp 22,00 Milliarden Euro werden zudem die Finanzanlagen wie Beteiligungen an Unternehmen und Sondervermögen auf der Aktiv-Seite der aktuellen Vermögensrechnung angegeben (2018: 21,27 Milliarden Euro).

Auf der Passiv-Seite finden sich die Verpflichtungen des Landes. Den größten Teil davon machen die Rückstellungen für Pensionen und Beihilfe aus. Sie bilden die Verpflichtungen gegenüber den heutigen Versorgungsempfängerinnen und -empfängern sowie die späteren Ansprüche aller aktiven Beamtinnen und Beamten ab. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 liegen sie bei 196,87 Milliarden Euro (2018: 190,75 Milliarden Euro). Der Anstieg ist auf die gestiegene Zahl der aktiven Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zurückzuführen.

Stellt man Passiv- und Aktiv-Seite gegenüber, ergibt sich ein negativer Saldo von 175,66 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr (175,76 Milliarden Euro) bleibt er nahezu unverändert. Ein negativer Saldo in dieser Größenordnung ist typisch für ein Flächenland wie Baden-Württemberg. Denn die handelsrechtlichen Grundsätze, die für die Vermögensrechnung gelten, sehen zwar die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verpflichtungen wie die späteren Pensions- und Beihilfezahlungen vor. Künftige Steuereinnahmen werden dagegen in der Vermögensrechnung nicht erfasst. Auch staatliche Leistungen wie Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie innere Sicherheit können nicht als Vermögenswerte abgebildet werden.

Corona wirkt sich auch auf Vermögensrechnung 2020 aus

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden sich in den kommenden Vermögensrechnungen widerspiegeln. Denn zur Bewältigung der Pandemie mussten neue Schulden aufgenommen werden. Auch bei den landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen sind zum Teil erhebliche Verluste zu erwarten, die sich auf den Wert der Finanzanlagen auswirken werden.

Für das Land Baden-Württemberg gilt das an Einnahmen und Ausgaben orientierte kamerale Haushalts- und Rechnungswesen. Nach der Landeshaushaltsordnung wird dem Staatshaushaltsplan eine Vermögensübersicht als Anlage beigefügt. Darüber hinaus werden Veränderungen des Vermögens und der Schulden sowie künftige Verpflichtungen nicht dargestellt.

Mit einem umfassenden Überblick über Vermögen und Schulden ergänzen die Vermögensrechnungen das kamerale Haushaltssystem des Landes. Grundlage für die Erstellung der Vermögensrechnung sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der Besonderheiten öffentlicher Haushalte.

red