Positive Signale auf dem deutschen Arbeitsmarkt

Der deutsche Arbeitsmarkt sendet nach vielen düsteren Corona-Monaten wieder aufhellende Signale. Auch im Juni 2021 ist die Zahl der Arbeitslosen zurückgegangen. Sie verringerte sich im Vergleich zum Vormonat um 73.000 auf 2,614 Millionen, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) mitteilt. Die Arbeitslosenquote fiel um 0,2 Punkte auf 5,7 Prozent.

“Die umfassende Besserung auf dem Arbeitsmarkt setzt sich im Juni fort”, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur, Detlef Scheele. “Die Unternehmen reduzieren weiter die Kurzarbeit und suchen wieder mehr nach neuem Personal.”

Auch bei der Kurzarbeit habe sich ein spürbarer Rückgang ergeben, meldete die Bundesagentur. In der Zeit vom 1. bis 24. Juni 2021 habe es lediglich noch neue Anzeigen für 59.000 Personen gegeben. Meist wird für weniger Personen Kurzarbeit tatsächlich in Anspruch genommen als angezeigt.

Daten für die tatsächlich realisierte Kurzarbeit liegen der Bundesagentur nur bis zum April vor. In diesem Monat wurde Hochrechnungen zufolge für 2,3 Millionen Menschen Kurzarbeitergeld gezahlt. In der Spitze waren es im April 2020 fast sechs Millionen.

Ralf Loweg / glp

Arbeitnehmer aufgepasst: Hier winken feste Verträge

Arbeitgeber in Deutschlands 15 größten Städten bieten aktuell überwiegend Arbeitsplätze mit Festanstellung an. Zu diesem Ergebnis kommt die Berlin School of Business and Innovation (BSBI) in der aktuellen Analyse. Mithilfe der Online-Jobplattform StepStone untersuchte die Wirtschaftsschule an drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen rund 57.800 Vakanzen für feste und befristete Verträge.

Das Ergebnis: Rund 80,8 Prozent der Mitte Juni 2021 deutschlandweit ausgeschriebenen Vakanzen bieten ein Festanstellungsverhältnis an. Dabei weisen Dresden (82,8 Prozent) und Bremen (82,7 Prozent) den höchsten Anteil an unbefristeten Jobs auf. In diesen beiden Städten werden vorrangig IT-Fachkräfte gesucht.

Berlin liegt trotz der vergleichsweise hohen Quote von 79,3 Prozent nur auf dem drittletzten Platz. Weiter hinten rangiert Hamburg mit 75,9 Prozent Stellenausschreibungen für feste Arbeitsverträge. Düsseldorf ist mit 74,1 Prozent das Schlusslicht in dieser Liste.

3,4 Prozent der untersuchten Job-Anzeigen gehören zur Kategorie der befristeten Verträge. Den höchsten Anteil daran hat die Hauptstadt: In Berlin richten sich 4,8 Prozent der zu besetzenden Arbeitsplätze an Personen, die ein terminiertes Arbeitsverhältnis annehmen möchten. Diese sind in erster Linie der Gesundheitsbranche zugeordnet. Die geringste Quote an Jobs im befristeten Beschäftigungsverhältnis hat Dortmund mit nur 2,0 Prozent.

Job-Ausschreibungen für feste Arbeitsverhältnisse schreiben mehrheitlich Unternehmensberatungen und IT-Betriebe aus. In Beratungsfirmen gibt es die meisten freien Stellen in Düsseldorf (27,5 Prozent) und in Frankfurt am Main (25,2 Prozent). IT-Experten sind in Nürnberg (26,1 Prozent) und Dortmund (25,9 Prozent) am gefragtesten.

Ralf Loweg / glp

Kurzarbeit geht ans Geld

Die Kurzarbeit ist in der Corona-Krise ein probates Mittel, um die Wirtschaft am Laufen zu halten. Doch für die Beschäftigten macht sich das im Geldbeutel bemerkbar. Und zwar negativ. So lagen die Reallöhne von Januar bis März 2021 um rund 0,7 Prozent niedriger als im ersten Quartal 2020, teilt das Statistische Bundesamt mit.

In die Berechnungen der Experten fließen die Bruttomonatsverdienste sowie Sonderzahlungen ein. Weil aber gleichzeitig die Verbraucherpreise in den Monaten von Januar bis März um 1,3 Prozent stiegen, sanken die Reallöhne sogar um 2,0 Prozent.

Die gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklung im ersten Quartal 2021 sei anders als im Vorjahresquartal durch den vermehrten Einsatz von Kurzarbeit aufgrund der Corona-Pandemie beeinflusst gewesen, erläutern die Statistiker. Kurzarbeit reduziert die bezahlte Wochenarbeitszeit und damit den Bruttomonatsverdienst.

Auch wenn das Kurzarbeitergeld die Verdiensteinbußen für viele Beschäftigte abgefedert habe, sei es eine Lohnersatzleistung und kein Verdienstbestandteil. Daher werde es in den Verdienststatistiken nicht erfasst.

Bei der Wochenarbeitszeit macht sich das bemerkbar: Insgesamt reduzierte sich die bezahlte Wochenarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten um durchschnittlich 3,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal.

Ralf Loweg / glp

Öffentliche Schulden steigen auf über 2,2 Billionen Euro

Infolge der Corona-Krise steigen die Schulden der öffentlichen Haushalte in Deutschland auf über 2,2 Billionen Euro.

Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) war beim nicht-öffentlichen Bereich zum Ende des 1. Quartals 2021 mit 2.205,4 Milliarden Euro verschuldet. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 26.532 Euro. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute und der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, stieg die öffentliche Verschuldung gegenüber dem 4. Quartal 2020 um 1,5 % oder 33,6 Milliarden Euro, was insbesondere bei Bund und Ländern weiterhin auf Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zurückzuführen ist. Gegenüber dem 1. Quartal 2020 nahm die Verschuldung um 12,8 % oder 250,0 Milliarden Euro zu.

Schulden des Bundes wachsen um 2,0 % 

Der Schuldenanstieg des Öffentlichen Gesamthaushalts ist mit Ausnahme der Sozialversicherung auf einen Zuwachs bei allen Ebenen zurückzuführen. Den größten Anteil verzeichnete der Bund mit einer Steigerung um 2,0 % beziehungsweise 28,0 Milliarden Euro auf 1 431,4 Milliarden Euro, nachdem dieser zum Ende des 4. Quartals 2020 noch einen Rückgang der Schulden um 1,9 % beziehungsweise 26,8 Milliarden Euro gegenüber dem 3. Quartal 2020 aufwies. Gegenüber dem 1. Quartal 2020 stiegen die Schulden des Bundes um 17,3 % beziehungsweise 211,1 Milliarden Euro.

Schulden der Länder nehmen geringfügig um 0,6 % zu 

Die Länder waren zum Ende des 1. Quartals 2021 mit 639,9 Milliarden Euro verschuldet, was einem Zuwachs von 0,6 % beziehungsweise 4,1 Milliarden Euro gegenüber dem 4. Quartal 2020 entspricht. Dabei ist die Entwicklung in den einzelnen Ländern heterogen: Während Berlin und Sachsen-Anhalt (jeweils +3,9 %) sowie Nordrhein-Westfalen (+3,4 %) die höchsten Schuldenanstiege aufwiesen, verzeichneten Bremen (-12,8 %), Schleswig-Holstein (-3,3 %) und Bayern (-2,7 %) die stärksten Rückgänge.

Gegenüber dem Vorjahresquartal stiegen die Schulden der Länder um 6,2 % beziehungsweise 37,5 Milliarden Euro. Der prozentual starke Anstieg in Sachsen (+259,7 %) resultiert aus Neuaufnahmen des Corona-Bewältigungsfonds in Höhe von 2,0 Milliarden Euro sowie einer Umschichtung der Kreditaufnahmen vom bislang vornehmlich genutzten öffentlichen Bereich (z. B. bei verbundenen Unternehmen) zum nicht-öffentlichen Bereich.

Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände steigen um 1,5 Milliarden Euro 

Die Gemeinden und Gemeindeverbände wiesen zum Ende des 1. Quartals 2021 einen Schuldenstand von 134,0 Milliarden Euro aus. Der Anstieg gegenüber dem Vorquartal betrug 1,1 % beziehungsweise 1,5 Milliarden Euro. Bis auf die Gemeinden und Gemeindeverbände im Saarland (-5,1 %), in Sachsen (-3,1 %), Thüringen (-0,3 %) und Nordrhein-Westfalen (-0,1 %) stiegen die Schulden auf kommunaler Ebene in allen anderen Ländern. Prozentual am stärksten waren die Anstiege dabei in Baden-Württemberg (+5,3 %), Schleswig-Holstein (+4,3 %) und Sachsen-Anhalt (+3,6 %).

Der Schuldenrückgang der saarländischen Gemeinden und Gemeindeverbände ist zum Großteil dadurch begründet, dass im Rahmen des Saarlandpaktes seit dem 1. Januar 2020  bis zum 31. März 2021 rund 500 Millionen Euro an kommunalen Kassenkrediten vom Land übernommen wurden. In Baden-Württemberg ist der Anstieg besonders auf eine Änderung des Berichtskreises zurückzuführen.
Gegenüber dem 1. Quartal 2020 war ein Anstieg bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden von 1,1 % (beziehungsweise 1,4 Milliarden Euro) zu verzeichnen.

red

Preise für Wohnimmobilien in Deutschland steigen deutlich: Stuttgart legt um 11,1 Prozent zu

Die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland sind im 1. Quartal 2021 durchschnittlich um 9,4 % gegenüber dem 1. Quartal 2020 gestiegen. Beobachtet wurde diese Preisentwicklung sowohl in Städten als auch in ländlichen Regionen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts  stiegen besonders deutlich die Preise für Wohnungen in Großstädten über 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner mit +11,3 % und in den sieben größten Metropolen (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf) mit +11,1 % sowie für Ein- und Zweifamilienhäuser in dünn besiedelten ländlichen Kreisen (+11,3 %).

Die Nebenkosten für den Erwerb einer Immobilie sind für Käufer aufgrund des am 23.12.2020 in Kraft getretenen Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser um 0,3% gegenüber dem Vorjahresquartal gesunken. Während sie zwischen dem 4. Quartal 2019 und dem 4. Quartal 2020 noch deutlich angestiegen waren (+ 7,9 %), sanken sie zum 1. Quartal 2021 um 6,5 % gegenüber dem Vorquartal. Neben den Kosten für die Maklercourtage berücksichtigt der Preisindex für Erwerbsnebenkosten, der Teil des Preisindex für selbst genutztes Wohneigentum ist, Grunderwerbsteuer und Notargebühren.

red

Geld sparen bei Vertragswechsel ?

Das Leben kann ja so ungerecht sein: Wer als treuer Kunde Jahr für Jahr brav seine Rechnungen zahlt, kommt oft deutlich teurer weg als flatterhafte “Vertrags-Hopper”. Das zeigt eine repräsentative Studie.

Anders formuliert: Wer einen neuen Vertrag abschließt, bekommt bei vielen Anbietern attraktive Konditionen. Bestandskunden hingegen bezahlen oft mehr und bekommen mitunter sogar weniger Leistung. Deshalb rät der Geldratgeber Finanztip, Strom-, Handy- oder auch Versicherungsverträge regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls zu wechseln.

Laut der Studie sind vor allem über 50-jährige Verbraucher wechselfaul. Doch das kann teuer werden: Allein bei Strom, Handy und Kfz-Versicherung entstehen dadurch Mehrkosten von jährlich bis zu 460 Euro.

Knapp jeder Dritte über 50 hat noch nie den Stromanbieter gewechselt. “Wer schon immer Strom bei einem Anbieter bezieht, hängt in der teuren Grundversorgung”, sagt Finanztip-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen. Für Betroffene sei das Sparpotential groß – laut einer aktuellen Beispielrechnung bringe der Wechsel in einen günstigen Tarif bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch (3.000 kWh) knapp 150 Euro im Jahr.

Ein weiterer Kostenfaktor privater Haushalte sind Handytarife. “Im Mobilfunkbereich beobachten wir seit Jahren fallende Preise – erst im E-Netz, jetzt zunehmend auch im hochwertigen D-Netz”, sagt Tenhagen. Die Folge: Je älter ein Tarif ist, desto teurer ist er im Vergleich zu neuen Angeboten.

Vor allem die Generation 50 plus telefoniert besonders häufig zu hohen Kosten, denn jeder dritte einschlägige Handyvertrag ist älter als fünf Jahre. Besonders im D-Netz geht das in Geld, wie eine Beispielrechnung zeigt: Besteht hier der Vertrag schon seit zehn Jahren, zahlen die Inhaber 264 Euro im Jahr zu viel, bei fünf Jahre alten Verträgen immerhin noch 192 Euro.

Der Rat vom Finanztip-Chef: “Handyverträge sollten mindestens alle zwei Jahre überprüft werden. Oft reicht es schon, dem Anbieter mit der Kündigung zu drohen, um deutlich bessere Konditionen zu erhalten.”

Dass mit zunehmendem Alter die Autoversicherung teurer wird, ist bekannt. Trotzdem fassen 40 Prozent der über 50-Jährigen grundsätzlich ihren Tarif nicht an – vor allem, weil sie mit ihrer Versicherung zufrieden sind. Doch diese Treue kostet.

“In unserer Beispielrechnung sparten wir im Schnitt bis zu 50 Euro im Jahr durch den Wechsel in einen preiswerteren Tarif”, so Tenhagen. Vor dem Hintergrund, dass Versicherungen mit dem Thema Alter sehr unterschiedlich umgingen und auch Typ- und Regionalklassen jedes Jahr neu berechnet würden, sollten Versicherte ab 50 jedes Jahr Tarife vergleichen. “Macht die eigene Versicherung ein faires Angebot, ist die Treue verdient. Andernfalls unbedingt wechseln! Das geht mit Tarifrechnern im Netz sehr einfach und dauert maximal eine halbe Stunde”, so der Ratschlag.

Rudolf Huber / glp

In diesen Branchen in Baden-Württemberg wurde am meisten bzw. wenigsten verdient

Der Bruttomonatsverdienst eines Vollzeitbeschäftigten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich betrug im Land Baden-Württemberg nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes im 1. Quartal 2021 im Durchschnitt 4.  256  Euro (ohne Sonderzahlungen).

Damit lag das monatliche Brutto etwas unter dem Vorquartalswert von 4. 270 Euro sowie auch um gut 1 % unter dem Monatsverdienst im kaum von der Corona-Krise beeinflussten 1. Quartal 2020 (4 .302  Euro/Monat). Das Monatsbrutto scheint sich damit von dem coronabedingten Einbruch im 2. und 3. Quartal 2020 zu erholen (2. Quartal 2020: 4 050 Euro/Monat, 3. Quartal 2020: 4.198  Euro/Monat). Der Rückgang der Verdienste im Jahr 2020 und im 1. Quartal 2021 resultiert im Wesentlichen aus der Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld infolge der Corona-Pandemie. Als Lohnersatzleistung ist das Kurzarbeitergeld nicht in den hier veröffentlichten Bruttoverdiensten enthalten.

Wie auch in den vorangegangenen Quartalen finden sich die Spitzenverdiener in der Informations- und Kommunikationsbranche (IuK). Deren Einkommen lag mit durchschnittlich 5. 640 Euro Bruttomonatsverdienst im 1. Quartal 2021 sogar 3,4 mal so hoch wie das der Beschäftigten im Gastgewerbe mit 1. 678 Euro. Die Lohnspreizung zwischen der Branche mit dem höchsten und dem niedrigsten Bruttolohn hat damit sowohl gegenüber dem Vorquartal (IuK 2,8 mal mehr; 5. 623 zu 1. 989 Euro) als auch dem Vorjahresquartal (IuK 2,3 mal mehr; 5. 582 zu 2. 469 Euro) noch einmal zugenommen. Dies rührt v. a. von dem starken Verdiensteinbruch von −32 % gegenüber dem 1. Quartal 2020 im Gastgewerbe, welches sich im 1. Quartal 2021 noch weitestgehend im Corona-Lockdown befand. Demgegenüber konnte die IuK-Branche sich beim Durchschnittsverdienst erneut leicht steigern (+1 % gegenüber Vorjahresquartal).

Neben dem Gastgewerbe, zu dem sowohl das Beherbergungsgewerbe als auch die Gastronomie zählen, war im 1. Quartal 2021 der Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung, also z. B. in Kultureinrichtungen, Vergnügungsparks, Fitnesszentren u.a., auch weiterhin stark von den Corona bedingten Betriebsschließungen und -einschränkungen betroffen. So erhielten Vollzeitbeschäftigte dort mit 3. 186 Euro durchschnittlich ca. 564 Euro oder 15 % weniger Bruttomonatslohn von ihrem Arbeitgeber als noch ein Jahr zuvor (1. Quartal 2020: 3. 750 Euro/Monat).

Insgesamt verzeichnete das Produzierende Gewerbe mit −1,4 % beim Bruttomonatslohn auch in diesem Quartal einen größeren Rückgang als der Dienstleistungsbereich mit einem Minus von 0,8 % gegenüber dem 1. Quartal 2020. Dennoch zeigt eine Gegenüberstellung des Dienstleistungsbereichs mit dem Produzierenden Gewerbe, dass Beschäftigte im Dienstleistungssektor mit 4. 100 Euro/Monat im Schnitt weiterhin deutlich weniger verdienen (−7,7 %) als Vollzeittätige im Produzierenden Gewerbe, deren Bruttomonatslohn 4. 440 Euro/Monat ausmachte.

red

Immer mehr Menschen arbeiten im Alter

Erwerbstätige müssen bis zur Rente immer länger arbeiten. Seit 2012 steigt das Renteneintrittsalter stufenweise von 65 auf 67 Jahre bis 2031, zuletzt wurde auch eine Anhebung danach auf 68 Jahre diskutiert. Schon jetzt sind ältere Menschen deutlich häufiger erwerbstätig als vor zehn Jahren: Im Jahr 2019 waren hierzulande 8 % der Menschen im Alter ab 65 erwerbstätig, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. 2009 betrug ihr Anteil noch 4 %.

Diese Entwicklung ist neben dem zunehmenden Renteneintrittsalter auch auf die höheren Bildungsabschlüsse der Erwerbstätigen zurückzuführen. Rund jede beziehungsweise jeder vierte Hochqualifizierte (26 %) in der Altersgruppe von 65 bis 69 Jahren war 2019 noch erwerbstätig, bei den Geringqualifizierten waren es nur 13 %.

Selbstständige ab 65 sind überdurchschnittlich häufig erwerbstätig

Mehr als ein Drittel (38 %) der Erwerbstätigen im Alter 65plus bestritten aus ihren beruflichen Tätigkeiten vorwiegend ihren Lebensunterhalt. Für knapp zwei Drittel der älteren Erwerbstätigen stellt ihre Tätigkeit eher einen Zuverdienst dar.

Besonders Selbstständige und mithelfender Familienangehörige üben ihren Beruf häufig auch jenseits eines Alters von 65 Jahren aus – mit 37 % liegt der Anteil mehr als dreimal so hoch wie bei allen Erwerbstätigen (10 %). Ein Grund dafür kann sein, dass für Selbstständige keine Rentenversicherungspflicht existiert, so dass viele Selbstständige im Alter auch keine gesetzliche Rente erhalten. Darüber hinaus gibt es auch kein gesetzlich festgelegtes Alter des Renteneintritts als psychologischen Bezugspunkt.

Im Jahr 2060 gibt es je nach Szenario 2 bis 10 Millionen Erwerbspersonen weniger

Der demografische Wandel führt dazu, dass weniger Menschen im Erwerbsalter und damit auch weniger Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose) einer wachsenden Zahl von Personen im Rentenalter gegenüberstehen. Auch die steigende Erwerbsbeteiligung im Rentenalter wird nach sämtlichen Varianten der Erwerbspersonenvorausberechnung nicht verhindern können, dass dem Arbeitsmarkt künftig insgesamt weniger Menschen zur Verfügung stehen. Je nach Szenario ergibt sich ein Rückgang der Erwerbspersonenzahl (nach international üblicher Definition im Alter von 15 bis unter 75 Jahren) bis zum Jahr 2060 um 2 bis 10 Millionen. Das heißt auch, dass immer weniger Personen in die Rentenkassen einzahlen werden. Nach einer Variante, die von einer moderaten demografischen Entwicklung und einer weiter steigenden Erwerbsbeteiligung von Frauen und von Älteren ausgeht, werden im Jahr 2030 hierzulande dem Arbeitsmarkt voraussichtlich 42,6 Millionen Menschen zur Verfügung stehen – eine Million Menschen weniger als 2019 (43,6 Millionen). Das ist ein Rückgang um etwa 2 %. Im Jahr 2060 würde deren Zahl auf rund 38,5 Millionen sinken – ein Rückgang von rund 12 %. Hauptgrund für die Abnahme der Zahl der Erwerbspersonen ist das Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge aus dem erwerbsfähigen Alter in den nächsten 25 Jahren.

Die Zahl der Erwerbspersonen im Alter von 20 bis 64 Jahren nimmt dabei überproportional ab. Von rund 41,2 Millionen Menschen dieser Altersgruppe im Jahr 2019 werden nach der beschriebenen Variante 2030 noch rund 39,2 Millionen und 2060 noch rund 35,2 Millionen Erwerbspersonen bleiben – das wären rund 14 % weniger als 2019.

Starke Zunahme der Bevölkerung im Alter 65+ bis Mitte der 2030er Jahre

Dem Rückgang der Bevölkerung im Erwerbsalter und der Erwerbspersonen auf der einen Seite steht auf der anderen Seite eine wachsende ältere Bevölkerung gegenüber. Im Jahr 2019 lebten rund 18 Millionen Menschen ab 65 Jahren in Deutschland. Bei einer moderaten demografischen Entwicklung wird deren Anzahl im Jahr 2037 laut der 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung einen Höhepunkt erreichen: 23,3 Millionen Menschen werden dann in Deutschland 65 Jahre und älter sein. Die “Babyboomer” sind dann im Rentenalter. Langfristig wird sich nach dieser Variante die Zahl der älteren Menschen in etwa auf diesem Niveau stabilisieren.

Was das unter anderem für die Renten-, aber auch die Krankenversicherung und andere Versorgungsdienstleistungen für ältere Menschen bedeutet, veranschaulicht der Altenquotient. Dieser zeigt an, wie viele Personen im Rentenalter auf jeweils 100 Menschen im Erwerbsalter ab 20 Jahren kommen. Beim Altenquotient werden Veränderungen in der Erwerbsbeteiligung, die sich auf die Zahl der Erwerbspersonen auswirken, nicht betrachtet. Er bezieht sich nicht auf Erwerbspersonen, sondern auf Zahl der Menschen im Erwerbs- und Rentenalter. 2020 betrug der Altenquotient in Deutschland 37, wenn als Grenze zwischen Erwerbs- und Rentenalter 65 Jahre angesetzt wird – im Jahr 1990 lag er noch bei 24.

Der Altenquotient wird auch künftig weiter steigen. 2030 wird er bei einer moderaten demografischen Entwicklung 47 und 57,5 im Jahr 2060 betragen. 2060 wird die Zahl der Personen im Erwerbsalter um 18 % geringer sein als 2020. Die Spanne des Altenquotienten im Jahr 2060 bei der Altersgrenze 65 liegt nach der 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung zwischen 50 bei einer relativ jungen und 65 bei einer relativ alten Bevölkerung.

Lebenserwartung nimmt deutlich zu

Ein Grund für die Zunahme der älteren Bevölkerung ist auch die steigende Lebenserwartung. 2017/2019 betrug die durchschnittliche Lebenserwartung neugeborener Jungen 78,6 Jahre und die der Mädchen 83,4 Jahre. Auch die Lebenserwartung älterer Menschen ist stark gestiegen. 65-jährige Männer konnten 2017/2019 durchschnittlich mit 17,9 weiteren Lebensjahren rechnen, gleichaltrige Frauen mit 21,1 Jahren. 1950 waren es bei 65-jährigen Männern etwa 5 Lebensjahre weniger und bei Frauen mehr als 7 Jahre. In der 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung wird eine moderate Entwicklung der Lebenserwartung bis 2060 angenommen, das heißt für 65-jährige Männer 21,8 weitere Jahre und für Frauen dieses Alter noch 24,5 weitere Jahre.

red

Online-Vertrag: Kündigung auch per Post

Ein Hoch auf den guten alten Brief: Firmen können ihren Kunden nicht vorschreiben, dass sie bei Online-Verträgen ausschließlich auf elektronischem Weg kommunizieren dürfen. Denn vor Gericht hat diese Klausel keinen Bestand.

So hat das Landgericht Hamburg auf eine entsprechende Klage der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Energieversorger Lichtblick entschieden. Es sei unzulässig, eine Kündigung oder einen Widerruf des Vertrags per Brief auszuschließen. “Kein Kunde sollte diskriminiert werden, weil er am bewährten Brief bei einer Kündigung festhält. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist deswegen gut und wichtig. Es ist schön, wenn Verbraucher mit Firmen per Mail oder Chat kommunizieren können”, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv. Gerade bei einer Kündigung sollten Verbraucher aber die Wahlfreiheit haben, wie sie das dem Unternehmen mitteilen wollen.

Kunden konnten Gaslieferverträge bei Lichtblick auch telefonisch unter Angabe einer E-Mail-Adresse abschließen. Die Bestätigung erhielten sie nach der Verifizierung ihrer E-Mail im Kundenportal. Die Vertragsbedingungen enthielten die Klausel: “Diese Lieferverträge sind reine Online-Verträge, d.h. die Kommunikation erfolgt ausschließlich auf elektronischen Kommunikationswegen.”

Der vzbv hatte diese Einschränkung als unzulässig kritisiert. Sie schließe zum Beispiel aus, dass Kunden per Einschreiben mit Rückschein kündigen, um den Zugang sicher nachweisen zu können.

Die Richter gaben der Unterlassungsklage statt. Der Wortlaut der Klausel schließe jede andere als eine elektronische Kommunikation mit dem Unternehmen aus. Nach der gesetzlichen Regelung dürften Kunden aber auch mit einem einfachen Brief oder mit einem Einschreiben kündigen und andere Erklärungen abgeben. Die Klausel lasse einen durchschnittlichen Vertragspartner völlig darüber im Unklaren, wie und in welcher Form er eine wirksame Kündigungserklärung abgeben könne.

Als unwirksam erklärte das Gericht auch eine Klausel, nach der Lichtblick seinen Kunden Kosten für Briefe “verursachergerecht” in Rechnung stellen kann, wenn sie sich noch nicht auf dem Kundenportal registriert haben oder dem Unternehmen eine elektronische Kommunikation aus “vom Kunden zu vertretenden Gründen” nicht möglich ist.

Die Kosten für die Briefpost seien in keiner Weise präzisiert, monierten die Richter. Es sei nicht einmal erkennbar, ob neben dem Porto weitere Kosten für Material oder Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt werden sollen. Die Kosten könnten dadurch unangemessen hoch ausfallen

Rudolf Huber / glp

Lebensversicherung: Nicht vorschnell kündigen

Aktuell tun sich Lebensversicherer wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase immer schwerer, die zugesagten Garantien zu erfüllen. Für sie ist es deshalb oft ein gutes Geschäft, wenn Kunden eine alte, gut verzinste Police kündigen und dafür eine neue Lebens- oder Rentenversicherung mit weniger oder gleich gar keiner Garantieleistung abschließen. Laut Verbraucherzentrale NRW ist es aber immer ratsam, nicht übereilt zu kündigen. Zunächst muss in Ruhe die Police zusammen mit der gesamten Altersvorsorgeplanung genau geprüft werden.

Vor 2004 abgeschlossene Lebensversicherungen glänzen oft noch mit einem Garantiezins zwischen drei und vier Prozent, auch wenn dieser nur für den Sparanteil gilt, also für die Beiträge nach Abzug der Kosten. Bei vor 2005 unterschriebenen Verträgen, die länger als zwölf Jahre laufen, ist die Auszahlung zudem oft steuerfrei. Es lohnt sich also ein Blick in die Unterlagen. Denn manchmal rechnet es sich eben doch, die Versicherungsbeiträge weiter zu bezahlen.

Wird von den Beratern zur Kündigung einer Riester-Rentenversicherung geraten, ist besondere Vorsicht geboten: Die bisher gewährten staatlichen Zulagen und Steuervorteile können dabei verloren gehen und das kann teuer werden. Eine Alternative: der Wechsel des Anbieters oder die Nutzung des Riester-Vertrags zur Entschuldung der eigenen Immobilie.

Wer merkt, dass die eigene Lebens- oder Rentenversicherung nicht mehr zu den Lebensumständen passt, zu teuer oder nicht rentabel genug ist, muss nicht gleich kündigen. Möglich ist zum Beispiel die Beitragsfreistellung der Versicherung. Herrscht Geldnot, erzielt der Verkauf der Police am Zweitmarkt vielleicht einen höheren Erlös als der Rückkaufswert bei Kündigung.

Oft lohnt sich auch nach zu forschen, ob ein Widerruf des Vertrags möglich ist. Häufig haben Versicherer ihre Kunden bei Vertragsschluss nicht korrekt zum Widerrufs- oder Widerspruchsrecht belehrt. Bei einem erfolgreichen Widerruf wird der Vertrag komplett rückabgewickelt. Dies gilt auch für bereits abgelaufene und ausgezahlte Verträge. Hierbei erhalten Versicherte häufig 30 bis 40 Prozent mehr als bei einer Kündigung der Police, so die Erfahrungen aus den Vertragsprüfungen der Verbraucherzentrale NRW.

Rudolf Huber / glp