Experten warnen vor Produktivitätskrise in der deutschen Wirtschaft

Die deutsche Wirtschaft hat nach der Corona- und Chipkrise ein Produktivitätsproblem. “Im Moment haben wir ein deftiges Minus bei der Produktivität”, sagte Enzo Weber, Professor am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg, der “Welt am Sonntag”. Das Verhältnis von Menge und Wert der Produkte zu den geleisteten Arbeitsstunden sackt seit Jahresbeginn ab, zeigen Daten des Statistischen Bundesamts.

Um die Produktivität zu steigern, würden stärkere staatliche Investitionsanreize für die Digitalisierung helfen, meint Weber. Die im Koalitionsvertrag geplanten “Superabschreibungen” dafür kommen im sogenannten “Wachstumschancengesetz” aber nicht vor. “Wir brauchen kein Konjunkturprogramm, sondern ein Transformationsprogramm”, sagte Weber. der Chef der Gewerkschaft IG Metall, Jörg Hofmann, schloss sich der Kritik an.

“Die Produktivität leidet gerade an vielen Stellen. In den letzten Jahren führten insbesondere die gestörten Lieferketten zu ständigen Produktionsabbrüchen.” Er erwartet deutliche Produktivitätssteigerungen “durch eine konsequentere Digitalisierung in den Bereichen Logistik und Entwicklung”.

Diese höhere Produktivität müsse mit Investitionen einhergehen, besonders in Forschung und Entwicklung. “Bloße Arbeitsverdichtung ist keine nachhaltige Produktivitätssteigerung”, warnte Hofmann die Arbeitgeber. Markus Heyn, Chef der Mobilitätssparte von Bosch, sieht insbesondere durch eine stärkere Digitalisierung in Fertigung und Entwicklung Möglichkeiten, die Situation zu verbessern.

“Die Produktivität in der Industrie muss wieder steigen”, sagte er. “Das Warten auf Material kannten wir eher aus Erzählungen aus der DDR – unter solchen Rahmenbedingungen kann nicht höchst produktiv gearbeitet werden.” Die Industrie habe diese Phase weitestgehend überwunden.

Heyn rechnet schon in diesem Jahr mit einer Erholung der Produktivität.

red

Bundestag verabschiedet umstrittenes Heizungsgesetz

Der Bundestag hat das umstrittene Heizungsgesetz beschlossen. Für die entsprechenden Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG) votierten am Freitag in namentlicher Abstimmung 399 Abgeordnete, 275 dagegen bei fünf Enthaltungen. Die Verabschiedung war ursprünglich bereits für den 7. Juli vorgesehen gewesen, doch das Bundesverfassungsgericht stoppte dieses Vorhaben zwei Tage vorher.

Der Unionsabgeordnete Thomas Heilmann hatte in einem Eilantrag geltend gemacht, aufgrund knapper Beratungszeiten in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt zu sein. Zuvor hatte es bereits hitzige Debatten, auch innerhalb der Ampel, über das Gesetz gegeben. Der ursprüngliche Regierungsentwurf war durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor allem dahingehend verändert worden, dass Regelungen zur Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung inklusive Übergangsregelungen aufgenommen wurden.

Die Regelungen des GEG sollen für Neubauten ab dem Jahr 2024, für Bestandsbauten in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2026 und in Bestandsbauten in Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2028 gelten, wenn nicht bis dahin eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. In ab 2024 eingebauten Heizungen muss laut Entwurf sichergestellt werden, dass ab 2029 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent der Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird. Aufgenommen wurde zudem eine Beratungspflicht vor dem Einbau neuer Heizungen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden.

Der Entwurf enthält ferner Regelungen für eine Modernisierungsumlage, nach denen zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden können, wobei maximal 50 Cent pro Quadratmeter umlagefähig sind. Außerdem wurden Regelungen zur Nutzung von Biomasse im Neubau, von Solarthermie-Hybridheizungen, zu Holz- und Pelletheizungen sowie zu Quartieren (verbundene Gebäude) aufgenommen. Die Pflicht zur Solarthermie und für Pufferspeicher sowie die Altersgrenzenregelung wurden aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wieder gestrichen.

Darüber hinaus sollen die Gemeinden verpflichtet werden, bis zum 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen, Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen die kommunale Wärmeplanung bereits bis zum 30. Juni 2026 erstellen müssen. Die Kosten des Heizungsaustausches (maximal 30.000 Euro bei Einfamilienhäusern und einer nach Wohneinheiten gestaffelten Grenze bei Mietparteienhäusern) sollen mit einer Grundförderung von 30 Prozent, einem Einkommensbonus von 30 Prozent bis zu einem maximalen Haushaltseinkommen von 40.000 Euro und einem zeitlich abschmelzenden Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent gefördert werden, wobei die Maximalförderung bei 70 Prozent liegen soll.

red

Weniger Fahrgäste: Flixbus verzeichnet Rückgang wegen Deutschlandticket

Das im Mai eingeführte Deutschlandticket für den öffentlichen Personennahverkehr hat offenbar negative Folgen für die Fahrgastzahlen im Fernbusverkehr. “Auswirkungen des Deutschlandtickets auf die Nachfrage nach Fernbusfahrten sehen wir auf ausgewählten Linien durchaus, unter anderem von Großstädten in typische Tourismusregionen”, sagte ein Sprecher des Verkehrsunternehmens Flixbus der “Rheinischen Post” (Freitagausgabe). Betroffen seien demnach etwa Fahrten von Hamburg an die Küste.

“Wir haben das Angebot auf entsprechenden Linien daher ausgedünnt”, sagte der Sprecher. Wie das Unternehmen weiter erklärte, würde es gerne in das Deutschlandticket integriert werden. Eine solche Einbindung würde “das Angebot als solches deutlich attraktiver machen und somit die Verkaufszahlen erhöhen”, teilte Flixbus mit.

Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums zeigte sich derweil zurückhaltend. Ziel des Deutschlandtickets sei “vorrangig die deutliche Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs” gewesen, sagte sie der Zeitung. “Es ist insofern nicht als Fernverkehrsangebot konzipiert.”

red

Soll es eine neue Gasheizung werden? Bundesnetzagentur rät davon ab

Vor der Verabschiedung des Heizungsgesetzes hat die Bundesnetzagentur vor Kostenfallen durch Gas- und Ölheizungen gewarnt. “Ganz allgemein raten wir davon ab, jetzt Investitionen vorzuziehen und noch schnell eine fossile Heizung einzubauen. Das wird auf lange Sicht teuer”, sagte ein Sprecher der Agentur der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (Freitagausgaben).

Er dämpfte zugleich die Hoffnung, Gasheizungen könnten bald mit Wasserstoff betrieben werden. “Mit Wasserstoff privat heizen wird eher vereinzelt eine Option sein”, so der Behördensprecher. “Dass Wasserstoff in Deutschland in der Nutzung im privaten Wärmebereich erschwinglich und verfügbar sein wird, erwartet bisher keiner der Experten.”

Die Bundesnetzagentur verwies auf das Ziel der Bundesregierung, dass Deutschland spätestens 2045 klimaneutral sein solle. “Diese Perspektive muss allen Hauseigentümern klar sein.” Die Bundesregierung rief der Sprecher auf, “die Menschen nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen, sondern eine geordnete und transparente Planung auf den Weg zu bringen, bei der die Perspektiven und die zeitlichen Abläufe klar werden.”

Bürgern empfiehlt die Behörde, alle Möglichkeiten gründlich durchzurechnen. “Wir raten, die Wärmepläne der eigenen Kommune zu erfragen, sich einen Energieberater zu suchen und die verschiedenen Optionen mit spitzem Bleistift prüfen zu lassen”, sagte der Sprecher.

red

DGB kritisiert scharf: Geplante Mittelstreichungen bei Jobcentern sind inakzeptabel

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die geplante Mittelstreichung für Arbeitsvermittlung scharf kritisiert. “Kürzungen bei Jobcentern sind inakzeptabel und führen am Ziel der aktiven Arbeitsmarktpolitik vorbei”, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel vor den entsprechenden Haushaltsberatungen des Bundestages an diesem Freitag der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (Freitagausgaben). “Sie müssen vom Parlament zwingend wieder einkassiert werden.”

Andernfalls müssten Jobcenter Förderangebote deutlich herunterfahren oder sogar streichen, so Piel. Das sei angesichts des Fachkräftemangels völlig kontraproduktiv. Im Etat von Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) sind Kürzungen bei Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten von 700 Millionen Euro gegenüber 2023 vorgesehen.

Im laufenden Jahr wurden die Mittel für die Jobcenter bereits um 260 Millionen Euro zurückgefahren. Zugleich wurden mit Einführung des Bürgergeldes neue Förderangebote geschaffen, etwa das Weiterbildungsgeld. Piel frage, was das für eine Arbeitsmarktpolitik sein solle, bei der die Ampel mit dem Bürgergeldgesetz Förderinstrumente verbessere, um so mehr Arbeitslosen bessere Chancen auf gute Arbeit zu bieten, dann aber kein Geld für die neuen Maßnahmen einstelle.

Nichts sei so teuer und schaffe so viele Folgeprobleme, wie Arbeitslose nicht anständig und angemessen zu fördern und sie stattdessen in Arbeitslosigkeit zu belassen. “Wer bei Jobcentern den Rotstift ansetzt, spart nicht, sondern verschiebt nur die Probleme in die Zukunft”, so die DGB-Vorständin. Die aktuellen Fachkräfteengpässe zeigten deutlich, dass mehr getan werden müsse, damit Menschen ohne Arbeit einen qualifizierenden Abschluss nachholen könnten.

Zur Finanzierung forderte Piel Steuererhöhungen für Reiche. “Es ist allerhöchste Zeit, dass große Vermögen und Spitzeneinkommen endlich stärker besteuert werden. Ansonsten lassen sich die gute Unterstützung für Arbeitslose und andere wichtige Zukunftsaufgaben nicht finanzieren”, sagte sie.

red

Gegen die etablierten Mobiilfunk-Netzbetreiber: Allianz aus 24 Unternehmen fordert Chancengleichheit

Berlin – In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern 24 Konkurrenten der drei etablierten Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica eine stärkere Regulierung für mehr Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt. In dem Dokument, über das die FAZ berichtet, beklagen die unterzeichnenden Unternehmen ein “eklatantes Ungleichgewicht” im deutschen Markt, welches potenzielle Marktzutritte neuer Mobilfunkanbieter verhindere und die Wettbewerbsbedingungen auf dem Festnetzmarkt verfälsche. Zudem verlangen die Unternehmen, Zugriff auf die Netze von Telekom, Vodafone und Telefónica zu bekommen.

Die Diensteanbieterverpflichtung genannte Zwangsöffnung der 5G-Netze der Netzbetreiber wird seit Monaten in der Branche diskutiert. Ende September kommt der politisch besetzte Beirat der Bundesnetzagentur zusammen, von dem Treffen werden Signale zur nächsten Mobilfunkauktion und Ausbauauflagen erwartet. In der letzten Frequenzvergabe hatten die Regulatoren auf eine Diensteanbieterverpflichtung verzichtet.

In der neuen Telekommunikationsallianz haben sich Mobilfunker wie Freenet und 1&1 sowie Stadtwerke-Tochtergesellschaften, Glasfaserunternehmen und Festnetzanbieter zusammengeschlossen. “Im Kern geht es bei der Vergabe von Mobilfunkfrequenzen darum, die Verbraucherinteressen abzusichern und Oligopolstrukturen zu verhindern”, sagte er Vorstandsvorsitzende des Mobilfunkanbieters Freenet, Christoph Vilanek, der FAZ. Von den Netzbetreibern würden aktuell “viele Übertreibungen und Halbwahrheiten verbreitet”, klagte Vilanek, “damit soll von der Notwendigkeit abgelenkt werden, bestehende Regulierungsdefizite zu beheben”.

red

Deutschlands Stromproduktion sinkt deutlich: Importe steigen – Exportüberschuss schrumpft

Im ersten Halbjahr 2023 sind in Deutschland 233,9 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugt und in das Netz eingespeist worden. Das waren 11,4 Prozent weniger Strom als im ersten Halbjahr 2022, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen am Mittwoch mit. Aufgrund deutlich gestiegener Importe (+30,8 Prozent) und gesunkener Exporte (-18,1 Prozent) sank die insgesamt im Netz verfügbare Strommenge allerdings nur um 6,9 Prozent und damit schwächer als die inländische Stromerzeugung.

Dennoch überstiegen die deutschen Stromexporte (32,6 Milliarden Kilowattstunden) auch im ersten Halbjahr 2023 die Stromimporte (30,6 Milliarden Kilowattstunden). Gründe für den Rückgang der insgesamt verfügbaren Strommenge waren Einsparbemühungen wegen hoher Energiepreise und eine konjunkturelle Abschwächung, insbesondere in den energieintensiven Industriezweigen. Der im Vergleich zur insgesamt verfügbaren Strommenge stärkere Rückgang inländischen Stromerzeugung hängt zudem mit der Abschaltung der letzten drei deutschen Kernkraftwerke zum 15. April 2023 zusammen: Der Wegfall der Kernenergie wurde vor allem durch vermehrte Stromimporte ausgeglichen, während die Stromerzeugung aus Kohle deutlich sank.

Der im ersten Halbjahr 2023 in Deutschland erzeugte und in das Netz eingespeiste Strom stammte trotz eines Rückgangs um 2,2 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022 mit 53,4 Prozent mehrheitlich aus erneuerbaren Energiequellen (erstes Halbjahr 2022: 48,4 Prozent), so die Statistiker. Die Einspeisung von Strom aus konventionellen Energieträgern sank um 19,9 Prozent auf einen Anteil von 46,6 Prozent (erstes Halbjahr 2022: 51,6 Prozent). Die Stromerzeugung aus Windkraft ging gegenüber dem ersten Halbjahr 2022 um 1,2 Prozent zurück.

Wegen der insgesamt geringeren Stromerzeugung stieg der Anteil der Windenergie am inländisch erzeugten Strom dennoch von 25,6 Prozent auf 28,6 Prozent im ersten Halbjahr 2023. Damit war die Windkraft der wichtigste Energieträger in der Stromerzeugung. Die Stromeinspeisung aus Photovoltaik sank um 5,9 Prozent, ihr Anteil an der gesamten Einspeisung stieg jedoch auf 11,9 Prozent (erstes Halbjahr 2022: 11,2 Prozent). Der Rückgang der Einspeisung aus Photovoltaik erklärt sich vor allem damit, dass diese im ersten Quartal 2022 aufgrund ungewöhnlich vieler Sonnenstunden sehr hoch gewesen war.

Die in Kohlekraftwerken erzeugte Strommenge ging im ersten Halbjahr 2023 um 23,3 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf einen Anteil von 27,1 Prozent an der gesamten Stromerzeugung zurück. Damit war der Anteil von Kohlestrom wieder niedriger als der Anteil des Stroms aus Windkraft, nachdem Kohle im ersten Halbjahr 2022 mit einem Anteil von 31,3 Prozent noch der wichtigste Energieträger in der Stromerzeugung gewesen war. Die Stromerzeugung aus Erdgas stieg dagegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 3,8 Prozent auf einen Anteil von 13,9 Prozent an der Stromerzeugung (erstes Halbjahr 2022: 11,9 Prozent).

Strom aus Kernenergie machte aufgrund der Abschaltung der letzten drei Kernkraftwerke zum 15. April 2023 nur noch 2,9 Prozent der inländischen Stromerzeugung aus (erstes Halbjahr 2022: 6,0 Prozent). Bis zur Abschaltung speisten diese Kraftwerke noch 9,1 Milliarden Kilowattstunden Strom ins Netz ein – das waren 57,5 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2022, als die drei Kernkraftwerke noch über das gesamte Halbjahr in Betrieb waren. Die nach Deutschland importierte Strommenge stieg im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022 um 7,2 Milliarden auf 30,6 Milliarden Kilowattstunden (+30,8 Prozent), wie das Bundesamt weiter mitteilte.

Demgegenüber sank die exportierte Strommenge um 7,3 Milliarden auf 32,6 Milliarden Kilowattstunden (-18,1 Prozent). Damit verringerte sich der deutsche Exportüberschuss gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich von 16,5 Milliarden auf 2,0 Milliarden Kilowattstunden. Betrachtet man nur das zweite Quartal 2023, in dem die Kernkraftwerke bis zum Abschalten am 15. April 2023 nur noch 1,0 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugten, wurde mit 18,5 Milliarden Kilowattstunden deutlich mehr Strom importiert als exportiert (11,4 Milliarden Kilowattstunden).

Dieser Importüberschuss von 7,1 Milliarden Kilowattstunden entspricht etwa der Strommenge, die im zweiten Quartal 2022 noch von den drei Kernkraftwerken eingespeist worden war (7,3 Milliarden Kilowattstunden). Die meisten Stromimporte kamen im ersten Halbjahr 2023 mit 4,7 Milliarden Kilowattstunden aus den Niederlanden (+37,6 Prozent zum ersten Halbjahr 2022). Den stärksten Anstieg bei den Importen verzeichnete Frankreich.

Von dort wurden 4,4 Milliarden Kilowattstunden Strom importiert (+147,8 Prozent), nachdem die Stromimporte aus Frankreich im ersten Halbjahr 2022 nach Problemen in den dortigen Kernkraftwerken deutlich zurückgegangen waren (-58,9 Prozent zum ersten Halbjahr 2021). Damals waren die Stromexporte nach Frankreich höher als die Stromimporte aus Frankreich nach Deutschland.

red

Verbraucherzentralen kritisieren neue Heizungsförderung

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) kritisiert die von der Ampelkoalition geplanten Änderungen in der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG). Dies gilt insbesondere für die Begrenzung der förderfähigen Kosten für den Heizungsaustausch auf 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus. Es müsse sichergestellt werden, “dass Vorhaben zum Heizungsaustausch bezahlbar bleiben”, heißt es in einer Stellungnahme der Verbraucherschützer an das Bundeswirtschaftsministerium, über die die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” (Mittwochausgabe) berichtet.

Durch Maßnahmen wie den Einbau neuer Heizkörper, die Installation eines Pufferspeichers oder die Erschließung von Erdwärme liege das Investitionsvolumen bei einem Heizungsaustausch “regelmäßig” über dem Betrag von 30.000 Euro. Aus diesem Grund sollten aus Sicht Verbands die förderfähigen Kosten für den Heizungstausch nicht abgesenkt und somit Hauseigentümer nicht schlechter gestellt werden als bisher. Der Bundestag will an diesem Freitag das novellierte Gebäudeenergiegesetz beschließen.

Die neue Förderrichtlinie soll nach Angaben des Wirtschaftsministeriums im September in die Ressortabstimmung gehen und vom 1. Januar 2024 an gelten. Nach den in der Ampelkoalition vereinbarten Eckpunkten soll der Zuschuss für den Einbau einer neuen Heizung auf bis zu 70 Prozent steigen. Zugleich sollen die förderfähigen Kosten stärker begrenzt werden.

Derzeit beträgt die Obergrenze 60.000 Euro im Jahr. Die Verbraucherschützer kritisieren in ihrer Stellungnahme auch, dass bestimmte Förderboni nur für selbstnutzende Eigentümer vorgesehen sind. Es sei aus Perspektive der Mietenden wünschenswert, dass Vermieter “einen möglichst hohen Anteil der Investitionen über die BEG gefördert bekommen”, schreibt der Verband.

Hintergrund ist, dass Vermieter Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen über die Modernisierungsumlage auf die Miete umlegen können.

red

3 Millionen Menschen in Deutschland wollen arbeiten, aber finden keine Stelle

Wiesbaden – Im Jahr 2022 haben sich in Deutschland 3,0 Millionen Nichterwerbspersonen im Alter von 15 bis 74 Jahren Arbeit gewünscht. Das waren rund 16 Prozent aller Nichterwerbspersonen, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag auf Basis des Mikrozensus und der Arbeitskräfteerhebung mit. Diese sogenannte “Stille Reserve” umfasst Personen ohne Arbeit, die zwar kurzfristig nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar sind oder momentan nicht aktiv nach Arbeit suchen, sich aber trotzdem Arbeit wünschen.

Die Personen, die trotz Arbeitswunsch nicht auf dem Arbeitsmarkt aktiv sind, lassen sich in drei Gruppen einteilen: Zur ersten Gruppe gehören Personen, die zwar Arbeit suchen, jedoch zum Beispiel aufgrund von Betreuungspflichten kurzfristig (innerhalb von zwei Wochen) keine Arbeit aufnehmen können (Stille Reserve A); Personen der zweiten Gruppe würden gerne arbeiten und wären auch verfügbar, suchen aber aktuell keine Arbeit, weil sie zum Beispiel glauben, keine passende Tätigkeit finden zu können (Stille Reserve B); die dritte Gruppe ist die arbeitsmarktfernste, sie umfasst Nichterwerbspersonen, die zwar weder eine Arbeit suchen noch kurzfristig verfügbar sind, aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern (Stille Reserve C). Im Jahr 2022 setzte sich die gesamte Stille Reserve aus knapp 1,3 Millionen Personen in Stiller Reserve A und B und weiteren gut 1,7 Millionen Personen in Stiller Reserve C zusammen. Frauen stellten 56,8 Prozent der “Stillen Reserve” im Jahr 2022, so die Statistiker weiter.

Im Geschlechterverhältnis zeigen sich jedoch Unterschiede innerhalb der Gruppen: So lag der Frauenanteil in den Gruppen A und B bei 51,5 Prozent. In der Gruppe C überwogen dagegen die Frauen mit 60,7 Prozent. Deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigten sich bei den Hauptgründen für die Inaktivität am Arbeitsmarkt in der Altersgruppe der 25- bis 59-Jährigen: So gaben gut ein Drittel (34,4 Prozent bzw. 0,4 Millionen) der Frauen zwischen 25 und 59 Jahren in der “Stillen Reserve” an, dass sie aufgrund von Betreuungspflichten derzeit keine Arbeit aufnehmen können; von den 25- bis 59-jährigen Männern in der Stillen Reserve nannten dagegen nur 5,6 Prozent beziehungsweise knapp 40.000 Betreuungspflichten als Hauptgrund für ihre Inaktivität.

58,1 Prozent der Personen in der “Stillen Reserve” hatten 2022 ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau, also mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Hoch-/Fachhochschulreife. Bei den Frauen hatten 60,5 Prozent eine mittlere oder hohe Qualifikation. 40,7 Prozent der Stillen Reserve A und B und 42,7 Prozent der Stillen Reserve C wiesen 2022 ein niedriges Qualifikationsniveau auf, die Hochqualifizierten machten dagegen einen Anteil von 20,8 Prozent bei der Stillen Reserve A und B und 17,5 Prozent bei der Stillen Reserve C aus.

red

Lehrer-Verband besorgt über Einsparungen im Bildungsetat und fordert mehr Lehrereinstellungen

Berlin – Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Stefan Düll, kritisiert die geplanten Kürzungen des Bildungsetats im Bundeshaushalt 2024. Er fürchte, dass die Länder nachziehen und an Neueinstellungen sparen werden, sagte Düll am Dienstag im ZDF-Morgenmagazin. Stattdessen müsse man 130 Prozent des Bedarfs an Lehrern einstellen, “weil wir immer Fluktuation haben, weil wir immer wieder Lehrerinnen haben, die schwanger werden und vorübergehend ausfallen, und die 130-prozentige Versorgung würde es auch ermöglichen, dass unerwartete Momente, wie zum Beispiel 200.000 geflüchtete Kinder aus der Ukraine, die kann ich dann auch mit Unterricht versorgen”. Das gehe nicht, wenn man immer nur auf 100 Prozent gehe, um Geld einzusparen, fügte er hinzu.

Zudem dürfe es “keine Abstriche” beim Referendariat und bei der Ausbildung geben. “Das muss weiter auf hohem Niveau laufen und dafür steht Deutschland auch”, sagte der Lehrervertreter. “Wer jetzt glaubt, dass er, wenn er Referendare bekommt, diese sofort zu 100 Prozent als Vollzeitlehrkräfte einstellen kann, das wird nicht funktionieren”, so Düll.

red

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