Das ist bei der Paketzustellung erlaubt

Die Probleme bei der Zustellung von Online-Käufen sind vielfältig und verbreitet. Das Paket kommt nicht an, wird im Regen vor der Tür abgestellt oder liegt ohne Information beim Nachbarn. Immer wieder fragen sich Käufer, was Paketdienste eigentlich dürfen und welche Pflichten sie haben. E-Commerce-Spezialist Trusted Shops gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

– Darf das Paket in der Nachbarschaft abgegeben werden?

Viele Paketdienstleister behalten sich das Recht dieser sogenannten Ersatzzustellung innerhalb ihrer AGB vor. Was die wenigsten wissen: Diese Klauseln sind zum größten Teil unwirksam. Wenn sie nicht möchten, dass eine Sendung beim Nachbarn abgegeben wird, können sie das schon im Online-Shop, etwa im Kommentarfeld auf der Bestellseite, mitteilen. Der Händler hat dann die Möglichkeit, den Zusatz “eigenhändig” beim Zusteller zu buchen. Dann ist sichergestellt, dass nur der richtige Empfänger die Sendung bekommt. Ist er nicht anzutreffen, wird das Paket in eine Filiale gebracht, in der sie es dann abholen können.

– Darf ein Paket einfach abgelegt werden?

Es gibt sogenannte Garagen-, Ablage- oder Abstellgenehmigungen. Bei diesen vereinbart der Zusteller mit dem Empfänger einen Ort, an dem er das Paket ausdrücklich ablegen darf – etwa eine Garage. Eine Erlaubnis, die Sendung einfach vor der Tür abzulegen, findet sich nicht in den AGB der Zusteller und ist somit nicht erlaubt! Dies gilt auch in der aktuellen Situation.

– Was können Käufer tun, wenn das Paket beschädigt ankommt?

Der Einfachheit halber sollte man eine offensichtliche Beschädigung direkt vom Zusteller vermerken lassen. Hat das verpackte Produkt dagegen einen Schaden erlitten, sieht man dies oft erst nach dem Auspacken. Die gesetzlichen Vorschriften sehen hier eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren vor. Innerhalb der ersten sechs Monate wird dabei vermutet, dass der Schaden bereits bei Übergabe vorlag, danach muss der Kunde das nachweisen.

Viele Händler sehen in ihren AGB zwar vor, dass der Verbraucher innerhalb einer gewissen Zeit den Mangel anzeigen muss. Solche sogenannten Rügefristen sind aber fast immer unwirksam, weil sie gegen zwingende gesetzliche Regelungen verstoßen.

– Was passiert, wenn ein Paket bei der Zustellung verloren geht?

Auch hier gilt wieder: An den Händler wenden. Weil dieser die sogenannte Transportgefahr trägt, ist er zur Erstattung des Kaufpreises verpflichtet. Zwar könnte man seinen Anspruch auf Kaufpreiserstattung im Regelfall auch gegenüber dem Transportdienstleister geltend machen, das ist aber oft kompliziert und dauert sehr lange. “Zudem ist der Händler nicht berechtigt, sie auf die komplizierten Nachforschungsaufträge der Zustelldienste zu verweisen”, weiß man bei Trusted Shops. Wenn die Ware noch gar nicht bezahlt ist, muss man das auch nicht tun, wenn sie auf dem Transportweg verloren gegangen ist.

– Ab wann gilt ein Paket als übergeben?

Die Übergabe ist damit erfüllt, dass der Verbraucher den Kaufgegenstand in seinen Händen hält. Die Benachrichtigungskarte im Briefkasten – oder auch die Abgabe beim Nachbarn – bewirken im Regelfall noch nicht, dass der Kunde den Besitz an der Sache erlangt hat.

– Was passiert, wenn ein Paket bei der Retoure verloren geht?

Geht das Paket nach dem Widerruf unterwegs zurück zum Händler verloren oder wird beschädigt, erhalten sie trotzdem ihren Kaufpreis zurück und müssen keinen Ersatz leisten. Allerdings müssen Verbraucher in einem solchen Fall die korrekte Absendung auch nachweisen. Das ist zum Beispiel mittels Zeugen möglich. Außerdem sind sie verpflichtet, die Ware in geeigneter Weise zu verpacken. So trifft sie etwa eine Mitschuld und sie sind zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sie eine kleine, zerbrechliche Porzellan-Figur ohne Polsterung in einem großen Karton verschicken.

Rudolf Huber / glp

Mehr als 2,25 Billionen Euro: Öffentliche Schulden steigen um fast 80 Milliarden

Ein Leben auf Pump ist für viele Menschen heutzutage zur Normalität geworden. Die Pro-Kopf-Verschuldung ist in Deutschland auf 27.090 Euro gestiegen. Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) war beim nicht-öffentlichen Bereich zum Ende des 1. Halbjahres 2021 mit 2.251,8 Milliarden Euro verschuldet. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, stieg die öffentliche Verschuldung gegenüber dem Jahresende 2020 um 3,6 % oder 78,9 Milliarden Euro. Insbesondere beim Bund ist dies weiterhin auf Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zurückzuführen, so die Behörde. Gegenüber dem 1. Quartal 2021 nahm die Verschuldung im 2. Quartal 2021 um 2,1 % oder 46,3 Milliarden Euro zu.

Schulden des Bundes steigen auf 1 478 Milliarden Euro

Der Schuldenanstieg des Öffentlichen Gesamthaushalts ist mit Ausnahme der Sozial­versicherung auf einen Zuwachs bei allen Ebenen zurückzuführen. Den größten Anteil verzeichnete der Bund mit einer Steigerung um 5,3 % beziehungsweise 74,0 Milliarden Euro auf 1 477,5 Milliarden Euro. Gegenüber dem 1. Quartal 2021 stiegen die Schulden des Bundes um 3,2 % beziehungsweise 46,0 Milliarden Euro. Während die Verschuldung an Kassenkrediten und Krediten rückläufig war, stiegen die Wertpapierschulden an.

Den höchsten prozentualen Anstieg gegenüber dem Jahresende 2020 hatten die Gemeinden und Gemeindeverbände in Bayern mit 6,6 % zu verzeichnen, gefolgt von Baden-Württemberg (+5,9 %) und Schleswig-Holstein (+3,6 %). Die stärksten prozentualen Rückgänge gab es im Saarland (-5,8 %), in Brandenburg (-4,0 %) und in Sachsen (-3,2 %).

red

Hartz-IV-Satz für Strom reicht nicht

Der für das Jahr 2022 errechnete Hartz-IV-Satz enthält zu wenig Geld für Strom. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox beläuft sich das Minus für Alleinlebende auf durchschnittlich 95 Euro pro Jahr. Haushalte, die in der Grundversorgung beliefert werden, müssten bis zu 196 Euro an anderer Stelle einsparen, um ihre Stromkosten zu begleichen.

Der Hintergrund: Zum 1. Januar 2022 soll der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen um drei auf 449 Euro pro Monat steigen. Davon sind rein rechnerisch 36,44 Euro für die Stromrechnung vorgesehen.

Die Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden (kWh) belaufen sich aber nach Verivox-Berechnungen im Bundesdurchschnitt auf monatlich 44,33 Euro. Das entspricht einem Minus von 22 Prozent. Für Hartz-IV-Empfänger, die Strom aus der Grundversorgung beziehen, ist die Lücke noch deutlich größer. Hier übersteigen die tatsächlichen Stromkosten von 48,91 Euro monatlich den Regelsatz um durchschnittlich 34 Prozent.

Wie hoch die Versorgungslücke ausfällt, ist regional stark unterschiedlich. In Hamburg müssen alleinlebende Hartz-IV-Empfänger in der Grundversorgung jeden Monat 52,75 Euro für Strom aufwenden und damit rund 45 Prozent mehr als vorgesehen. Im Laufe des Jahres summiert sich das Minus so auf 196 Euro. In Schleswig-Holstein belaufen sich die monatlichen Kosten auf 51,75 Euro (+ 42 Prozent), in Thüringen auf 50,75 Euro (+ 39 Prozent). Am wenigsten zuzahlen müssen Hartz-IV-Empfänger in Bremen. Der Fehlbetrag beträgt hier aber immer noch rund 18 Prozent.

Muss Wasser dezentral etwa per Durchlauferhitzer erwärmt werden, steigen Stromverbrauch und -kosten weiter an. Zusätzlich rund 750 kWh verbraucht ein Einpersonenhaushalt mit der elektrischen Warmwasserbereitung. Zwar können Singlehaushalte einen Mehrbedarf von 2,3 Prozent des Regelsatzes beim Amt geltend machen, das sind gut zehn Euro. Die tatsächlichen Mehrkosten liegen aber bei mehr als 20 Euro.

“Der Betrag, der Hartz-IV-Empfängern in der Grundversorgung jährlich für Strom fehlt, steigt immer weiter”, heißt es bei Verivox. Waren es 2019 noch 101 Euro, mussten sie 2020 bereits eine Lücke von durchschnittlich 115 Euro in Kauf nehmen. Im kommenden Jahr werde sich der Fehlbetrag in der Grundversorgung auf durchschnittlich 150 Euro belaufen.

Seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 sei der Regelsatz schrittweise um rund 30 Prozent gestiegen, von 345 Euro auf 449 Euro. Die Strompreise hätten sich hingegen im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 59 Prozent verteuert, in der Grundversorgung sogar um 80 Prozent.

Die Experten: “Mit einem Anbieterwechsel können Hartz-IV-Empfänger ihre Kosten senken. Allerdings prüfen viele Stromanbieter vor Vertragsabschluss die Bonität der Kunden und behalten sich vor, die Belieferung abzulehnen.” Grundsätzlich gilt: “Wer die Möglichkeit zum Anbieterwechsel hat, sollte nicht zögern”, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox.

Rudolf Huber / glp

Früh genug fürs Alter sparen

Der Begriff “Altersvorsorge” klingt wirklich nicht besonders sexy. Und das erste selbstverdiente Geld mit Anfang 20 gleich für die Rente zurückzulegen, ist auch nicht besonders verlockend. Doch es gilt: Wer eher spart, spart länger und kann mit geringeren Beträgen ein größeres Vermögen schaffen.

Viele Menschen unterschätzen, wie sehr sich dabei der Zinseszinseffekt auswirkt. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale “Altersvorsorge” stellt die besten Strategien für die finanzielle Absicherung vor, bietet jede Menge Hintergrundinformationen, Tabellen und Expertentipps.

Anhand von typischen Fallbeispielen können die Leser ihre eigene Situation zumindest teilweise wiedererkennen und einschätzen, welche Produkte grundsätzlich für sie in Frage kommen. “Dabei werden Vor- und Nachteile sowie die Zielgruppen der wichtigsten Bausteine von der gesetzlichen Rentenversicherung über Riester bis hin zu Wertpapieren erläutert”, so die Autoren.

Außerdem gibt das Buch Hinweise, was etwa bei Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit sowie in Eltern- oder Pflegezeiten zu beachten ist und warnt vor falschen Ratschlägen und vermeintlich todsicheren Tipps von Freunden oder Beratern. Denn: Eine gute Altersvorsorge besteht nie aus einer einzelnen Aktion, sondern immer aus einem umfassenden Konzept.

Der Ratgeber “Altersvorsorge. Die besten Strategien für Ihre finanzielle Absicherung” hat 232 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro. Zu haben ist er im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de, unter Telefon 0211/38 09-555 oder im Buchhandel.

Rudolf Huber / glp

Was von der Rente übrig bleibt

Der Trend ist unübersehbar: Immer mehr Rentner zahlen Einkommensteuer. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren 2020 bereits knapp zwei Drittel aller Leistungen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Rente einkommensteuerpflichtig. Tendenz: weiter steigend.

Dahinter steckt das Alterseinkünftegesetz, mit dem seit 2005 der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung bis zum Jahr 2040 beschlossen wurde. Wer seinen Ruhestand im Alter finanziell unabhängig genießen will, sollte deshalb regelmäßig Kassensturz machen und seine Nettoansprüche berechnen, empfiehlt die uniVersa Versicherung.

Im ersten Schritt sollte man sein Versorgungsziel definieren. Also ausrechen, wie viel man monatlich zum Leben braucht. Von den jeweiligen Bruttorenten, über die die Anbieter regelmäßig per Renteninfo und Wertmitteilung informieren, gilt es im zweiten Schritt zu ermitteln, ob und wieviel Sozialabgaben an gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Die Krankenkassen geben dazu Auskunft.

Im dritten Schritt sollte man sich dann bei den Anbietern informieren, wie die jeweiligen Rentenansprüche versteuert werden müssen, um in etwa die spätere Steuerbelastung kalkulieren zu können. Genauere Berechnungen zur steuerlichen Situation führen Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine durch.

“Nicht vergessen sollte man bei der Kalkulation der Alterseinkünfte die jährliche Preissteigerung und bei Verheirateten, wie der Partner im Todesfall abgesichert ist und mit welchen Hinterbliebenenansprüchen man rechnen kann”, so die uniVersa. Auch dies sei bei den einzelnen Rentenarten oft unterschiedlich geregelt.

Rudolf Huber / glp

Start aus der Pandemie: Airports ziehen Sommer-Bilanz

Die von Corona besonders hart getroffene Luftfahrt schöpft Hoffnung. Gegenüber der Sommerferienzeit 2020 nutzten vom 19. Juni bis zum 12.September 2021 28,6 Millionen Reisende einen deutschen Flughafen als Start- oder Zielpunkt für ihre Urlaubsreise. Das ist ein Plus von 14,9 Millionen Passagieren, bilanziert der Verband Deutscher Flughäfen (ADV).

“Die Menschen wollen wieder Flugreisen wahrnehmen, trotz der sich häufig verändernden Reisebestimmungen, die die Pandemielage mit sich bringt”, so das Fazit von ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel nach insgesamt zwölf Wochen Ferienzeit in Deutschland. “Anhand der Buchungszahlen ist davon auszugehen, dass sich das aktuell gute Niveau im Oktober fortsetzt. Mit dem Ende der Urlaubszeit kommt auch die Geschäftsreisenachfrage wieder zurück”, schätzt Beisel.

Steigende Passagierzahlen seien erfreulich, würden aber auch Probleme bergen. Zwar sei der Verkehr zu Ferienbeginn steil in die Höhe geschnellt, allerdings würden die Reisen kurzfristig gebucht. “Das stellt die Flugplanung der Airlines und die Steuerung der operativen Flughafenprozesse vor große Herausforderungen”, erläutert Beisel die Situation. Zudem seien die Abläufe aufgrund der Corona-Hygienemaßnahmen zeitaufwändiger – vom Check-in über die Sicherheitskontrolle bis zur Flugzeugabfertigung.

“Immerhin heben drei von vier Flügen pünktlich ab”, betont der ADV-Chef. Auch die Flugpläne seien wieder stabil: “Kurzfristige Flugstreichungen etwa aufgrund von Nachfrageeinbrüchen durch veränderte Reisebeschränkungen finden kaum noch statt. Bei der Pünktlichkeit sind wir wieder auf dem Niveau von 2019.”

Durch die Einbrüche beim Passagierverkehr stehen die deutschen Flughäfen weiter mit dem Rücken zur Wand, betont Ralph Beisel: “Mit nur der Hälfte des Passagierniveaus von 2019 sind die Flughäfen noch weit von einem wirtschaftlichen Betrieb entfernt.” Wie im Vorjahr würden die deutschen Flughäfen auch 2021 mit einem Milliardenverlust abschließen.

Solveig Grewe / glp

DAX-Neulinge im Vergleich: Hier gibt es offene Stellen

Von DAX 30 auf DAX 40: Deutschlands wichtigster Aktienindex wurde um zehn börsennotierte Unternehmen erweitert. Die Berlin School of Business and Innovation (BSBI) hat in ihrer aktuellen Analyse herausgefunden, an welchem deutschen Standort die jeweiligen Neuzugänge die meisten Stellenangebote anbieten und wo Studierende die meisten Jobs finden. Dafür hat die Wirtschaftsschule über 3.400 Stellenanzeigen der zehn Konzerne auf den Standort sowie ihrer Anstellungsart hin ausgewertet.

Die zehn neuen Unternehmen des deutschen Aktienindexes bieten potenziellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Deutschland aktuell Jobs an 119 Standorten an. Dabei sticht Berlin hervor: Ein Drittel der ausgeschriebenen Stellen liegen in der Bundeshauptstadt (32,9 Prozent). Mit sieben Prozent folgt Göttingen auf Platz zwei. 5,7 Prozent der Stellenangebote fallen auf Stuttgart.

Zalando bietet mit einer Gesamtzahl von 1.158 Angeboten die meisten Jobmöglichkeiten. Porsche schreibt 718 Stellen für potenzielle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus. Es folgt der Flugzeughersteller Airbus, der aktuell 593 Jobangebote macht.

19,5 Prozent aller untersuchten Anzeigen offerieren einen Job als studentische Hilfskraft bzw. für ein Praktikum. Porsche schreibt dabei die meisten Studierendenjobs aus (43 Prozent). Die Medizintechnik-Firma Siemens Healthineers ist mit 32,6 Prozent ebenfalls häufig auf der Suche nach jungen Talenten. Das niedersächsische Unternehmen Symrise belegt den dritten Platz (31,1 Prozent).

Nahezu 75,7 Prozent der derzeit ausgeschriebenen Jobangebote der neuen DAX 40-Unternehmen bieten Arbeitssuchenden eine Festanstellung an. Jobs mit einem befristeten Vertrag schreiben Arbeitgeber selten aus (1,7 Prozent).

Ernst Suganandarajah, Geschäftsführer der BSBI: “Unsere Analyse zeigt, dass bei den börsennotierten DAX-Unternehmen derzeit eine große Nachfrage an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen besteht. Im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie ist die Vielzahl an ausgeschriebenen Festanstellungen sowie Studierendenjobs ein positives Zeichen.”

Die Wirtschaft erhole sich. Dass zudem fast 30 Prozent der Arbeitgeber in der Hauptstadt nach Unterstützung suchen würden, komme derzeitigen Studierenden sowie künftigen Studienabsolventen der BSBI entgegen.

Rudolf Huber / glp

Alkohol-Studie: Das bringen höhere Steuern

 In einer aktuellen Studie haben Forschende der Technischen Universität Dresden (TUD) den Einfluss höherer Steuern für alkoholische Getränke auf alkoholbedingte Krebserkrankungen in Europa untersucht. Die Ergebnisse sind überaus beeindruckend: Sie zeigen, dass eine Verdopplung der aktuellen Verbrauchssteuer allein im Jahr 2019 mehr als 10.700 neue Krebserkrankungen sowie 4.850 Todesfälle hätte verhindern können.

Europa ist die Region mit dem weltweit höchsten Pro-Kopf-Konsum von Alkohol. “Um den Alkoholkonsum und die einhergehenden Folgeerkrankungen zu reduzieren, stellt die Erhöhung der Verbrauchssteuern eine vielversprechende Maßnahme dar”, heißt es bei der TUD.

Höhere Alkoholsteuern zählen neben Maßnahmen wie einem Werbeverbot für alkoholische Getränke oder der reduzierten Verfügbarkeit von Alkohol zu den sogenannten “Best Buys” der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Das sind gesundheitspolitische Maßnahmen, die besonders kosteneffektiv zur Verringerung der durch einen Risikofaktor wie Alkohol verursachten Krankheitslast beitragen. In Europa sind die Alkoholsteuern allerdings oft sehr niedrig.

Mit Hilfe von mathematischen Modellen schätzten die TUD-Wissenschaftler die Auswirkungen von drei verschiedenen Steuererhöhungs-Szenarien (20 Prozent, 50 Prozent und 100 Prozent) auf den Pro-Kopf-Alkoholkonsum in 50 Mitgliedstaaten der europäischen Region. Allein in Deutschland könnten demnach bei einer Verdopplung der aktuellen Alkoholsteuern mehr als 1.200 Krebserkrankungen und 525 Todesfälle vermieden werden. Mit mehr als zwei Dritteln handelt es sich bei den meisten dieser vermeidbaren Erkrankungsfälle um Brust- und Darmkrebs.

“In Deutschland sind die Verbrauchssteuern für alkoholische Getränke, insbesondere für Bier und Wein, besonders gering”, so TUD-Psychologin Carolin Kilian. “Während bei einer großen Flasche Bier zirka fünf Cent auf die Biersteuer entfallen, ist keine extra Besteuerung von Wein vorgesehen.” Angesichts der hohen Zahl an vermeidbaren alkoholbedingten Krebserkrankungen wäre es also mehr als ratsam, die Alkoholsteuern insbesondere in Deutschland zu erhöhen.

Rudolf Huber / glp

Plus 10,9 % zum Vorjahresquartal – Immobilien verteuern sich so stark wie nie

Die Preissteigerungen im Immobiliensektor sind für potentielle Interessenten sehr bedenklich: Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex)  sind im 2. Quartal 2021 um durchschnittlich 10,9 % gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Dies ist der größte Preisanstieg bei den Wohnimmobilientransaktionen seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, haben sich Wohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser gegenüber dem Vorquartal im Schnitt um 3,7 % verteuert.

Die Preise stiegen sowohl in den Städten als auch in ländlichen Regionen deutlich an. Ein besonders starker Anstieg wurde erneut in den TOP 7 Metropolen (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf) beobachtet: So erhöhten sich die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser in den sieben Metropolen um 14,7 % gegenüber dem Vorjahresquartal, Eigentumswohnungen verteuerten sich um 12,9 %. In den anderen kreisfreien Großstädten stiegen die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser um 11,9 %, Eigentumswohnungen kosteten 10,5 % mehr als im 2. Quartal 2020.

Ähnlich starke Preissteigerungen zeigten sich auch in dünn besiedelten ländlichen Kreisen: Dort verteuerten sich Häuser um 11,8 % gegenüber dem Vorjahresquartal, Wohnungen um 9,2 %.

red

 

Suchtgefahr beim Online-Zocken

Glücksspielangebote können süchtig machen. Darauf weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hin. Aktueller Anlass: der bundesweite Aktionstag Glücksspielsucht am 29. September 2021.

Seit dem aktualisierten Glücksspielstaatsvertrag vom Juli 2021 beobachtet die BZgA ein ansteigendes Angebot an Glücksspielen sowie zunehmende Werbung für Glücksspiele. Dies trifft insbesondere auf Online-Glücksspielangebote zu, von denen ein erhöhtes Suchtrisiko ausgehen kann.

Michaela Goecke, Leiterin des Referates für Suchtprävention der BZgA: “Für die meisten Menschen sind Glücksspiele eine kleine Abwechslung, spannend und mit Spaß verbunden. Die Aussicht auf einen Geldgewinn ist dabei verlockend. Glücksspiele sind aber auch mit Suchtrisiken verbunden.”

Speziell für die Suchtrisiken von Online-Glücksspielen gelte es mehr als bislang zu sensibilisieren. Online-Glücksspiele hätten ein erhöhtes Suchtpotenzial, weil die fast immer und überall verfügbar seien und zu jeder Tages- und Nachtzeit am Smartphone, Tablet oder PC gespielt werden könnten.

“Durch die Anonymität im Netz und die virtuellen Geldeinsätze können sich Verluste schnell unkontrolliert erhöhen und in eine Schuldenfalle führen”, so Goecke. “Eine Glücksspielsucht entwickelt sich meist schleichend und von Betroffenen fast unbemerkt. Deshalb ist es wichtig, für die Suchtrisiken von Glücksspielen zu sensibilisieren und so eine Glücksspielsucht rechtzeitig zu vermeiden.”

Aktuelle BZgA-Studiendaten belegen, dass rund 430.000 Menschen in Deutschland von einem problematischen Glücksspielverhalten oder einer Glücksspielsucht betroffen sind. Pathologisches Glücksspiel ist als Abhängigkeitserkrankung anerkannt. Erste Anzeichen für ein problematisches Glücksspielverhalten:

– Es wird sehr viel gespielt und das Spielverhalten kann nicht mehr kontrolliert werden.

– Die Gedanken kreisen fast nur noch ums Spielen.

– Es wird mehr Geld verspielt als fürs Spielen zur Verfügung steht.

– Das Spielen wird vor anderen verheimlicht. Es kommt zu Streitigkeiten wegen des Spielens.

Die BZgA bietet auf www.check-dein-spiel.de Informations- und Beratungsangebote, auch zu Online-Glücksspielen, Erläuterungen des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags und zum Thema Spielersperren.

Rudolf Huber / glp