Arbeitgeberverband fordert späteres Renteneintrittsalter

Berlin – Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, Stefan Wolf, hat ein späteres Renteneintrittsalter mit Ausnahmen für körperlich harte Tätigkeiten gefordert. “Wir können nicht auf ewig mit 67 Jahren in Rente gehen – und erst recht nicht mit 63 Jahren”, sagte Wolf den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). Die sogenannte Rente mit 63, also der vorzeitige Ruhestand nach 45 Beitragsjahren, bezeichnete Wolf als “Riesenfehler”, der den Fachkräftemangel “dramatisch verschärfen” werde.

Die Rentenkassen seien leer, das Umlagesystem funktioniere nicht mehr richtig. Die erhöhte durchschnittliche Lebenszeit belaste die Rentenkasse zusätzlich. “Wir können nicht auf Kosten der zukünftigen Generation leben”, mahnte Wolf.

Zugleich schlug er Ausnahmen von einem höheren Renteneintrittsalter vor. “Wir müssen unterscheiden: Wer körperlich hart arbeitet, kann sicher nicht mit 70 Jahren in Rente gehen”, sagte der Präsident der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie. Eine Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich lehnte der Gesamtmetall-Chef ab: “Ich halte eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich für einen Riesenfehler, den wir uns nicht leisten können.”

Eine Vier-Tage-Woche könne man dann einführen, wenn an den vier Tagen mehr gearbeitet werde. “Dafür muss das antiquierte Arbeitszeitgesetz geändert werden”, forderte Wolf. Ruhezeiten und Grenzen für die tägliche Arbeitszeit sollten angepasst werden.

Die tägliche Höchstarbeitszeit will Wolf zugunsten einer Wochenhöchstarbeitszeit abschaffen. “Wer der Meinung ist, dass er seine Arbeitszeit mit 12 Stunden am Tag in drei Tagen erledigt, soll das gerne tun”, sagte Wolf. Sollten die Gewerkschaften an den Forderungen einer Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich festhalten, erwartet Wolf eine “massive Tarifflucht”.

Die Gesetzespläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur elektronischen Arbeitszeiterfassung wies Wolf als “einfach unnötig” zurück. Vertrauensarbeitszeit sei bei Arbeitnehmern sehr beliebt, ohnehin würden sich Mitarbeiter Freiheiten und “kein Korsett” wünschen, so er Präsident des Arbeitgeberverbands.

red

Wohnungskrise: Bis zu 700.000 fehlende Wohneinheiten und 1,4 Millionen Wohnungssuchende erwartet

Der Immobilienverband ZIA rechnet für 2025 mit einer Lücke von bis zu 700.000 Wohneinheiten und 1,4 Millionen Wohnungssuchenden. “Der Staat ist für 37 Prozent der Kosten am `Produkt Wohnen` verantwortlich”, sagte ZIA-Präsident Andreas Mattner der “Bild” (Freitagausgabe). Allein in Berlin fehlten laut Empirica Regio 23.177 Wohnungen Anfang 2023. Damit ist die Hauptstadt trauriger Spitzenreiter.

Auch in Hamburg (13.632) und in München (10.577 fehlende Wohnungen) herrscht Notstand. Zuletzt hatten neue Zahlen des Statistischen Bundesamts gezeigt, dass Senioren im Schnitt auf deutlich mehr Quadratmetern als Jüngere leben (44,7 Quadratmeter für junge Menschen, 68,5 für Senioren). CDU-Baupolitiker Jan-Marco Luczak warnte vor sozialem Druck, “die vermeintlich zu große Wohnungen freimachen zu müssen”.

Luczak sagte der “Bild”: “Ältere Menschen drohen, entwurzelt zu werden. Das darf nicht sein.” Andererseits gilt laut Ökonom Gunther Schnabl von der Universität Leipzig: “Früher ist die Mittelschicht über Wohneigentum aufgestiegen. Heute können junge Leute ohne Hilfe der Eltern kein Wohneigentum mehr kaufen.” Schnabl fordert als Akut-Maßnahme schnellere Baugenehmigungen. “Das muss jetzt zügiger gehen.”

Der FDP-Baupolitiker Frank Schäffler sagte der “Bild”: “Die Länder müssen jetzt die Grunderwerbsteuer senken.” Das würde seiner Ansicht nach auch den Mietmarkt entlasten.

red

EU-Kommission will digitalen Euro einführen: Was das für uns bedeutet

Brüssel – Der digitale Euro soll gesetzliches Zahlungsmittel in Europa werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der EU-Kommission vor, über den das “Handelsblatt” (Freitagsausgabe) berichtet. Bargeld allein könne “die Wirtschaft der EU in der digitalen Ära nicht unterstützen”, heißt es in dem Entwurf zur Begründung.

Ein digitaler Euro würde jedem Bürger auch in digitaler Form Zugang zu Zentralbankgeld verschaffen – dieses gibt es bisher nur in Form von Scheinen und Münzen. Ohne digitalen Euro, argumentiert die Kommission, würden sich die Digitalwährungen anderer Staaten oder private Kryptowährungen in Europa ausbreiten und die “Rolle des Euro zurückdrängen”. Dem Gesetzentwurf zufolge soll die EZB künftig die nationalen Notenbanken autorisieren können, digitale Euro in Umlauf zu bringen.

Dies würde der “Fragmentierung” des europäischen Finanzmarkts entgegenwirken und Innovationen wie Sofortüberweisungen vereinfachen. Der Sorge der Finanzbranche, dass die EZB ihnen mit digitalen Euro das Kundengeschäft streitig macht, tritt die Kommission entgegen. “Zwischen dem Nutzer des digitalen Euro und der Europäischen Zentralbank oder den nationalen Zentralbanken würde kein Konto oder sonstiges Vertragsverhältnis entstehen”, stellt der Gesetzentwurf klar.

Banken, Sparkassen und andere Institute sollten “Digital-Euro-Konten” für Nutzer führen und “Digital-Euro-Zahlungsdienste” anbieten. Die deutschen Sparkassen üben dennoch scharfe Kritik an den Plänen für einen digitalen Euro. Sie fürchten, dass sich mit der Digitalwährung ein neues Zahlungsverfahren etabliert und die bestehenden Systeme der Banken angreift.

Auch CSU-Finanzexperte Markus Ferber kritisiert: “Weder EZB noch Europäische Kommission haben bisher plausibel erklären können, worin der konkrete Mehrwert des digitalen Euro für die Bürger besteht.”

red

Sicherung von bezahlbaren Wohnungen: Ministerin fordert mehr Tempo bei kommunalem Vorkaufsrecht:

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat ihre Kabinettskollegen der Ampel-Koalition zu mehr Tempo bei der Umsetzung eines kommunalen Vorkaufsrechts in sogenannten “Milieuschutzgbieten” für Wohnhäuser aufgefordert. “Die Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten ist mir wichtig. Denn das ist für die Kommunen ein wichtiges Instrument, um bezahlbare Wohnungen zu erhalten”, sagte Geywitz den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben).

Die Abstimmung über den im April 2022 vorgelegten Gesetzesentwurf laufe noch. Sie hoffe, dass man zügig vorankomme. Insgesamt hätten laut Geywitz binnen eines dreiviertel Jahres in sechs großen Städten in mehr als 450 Fällen Wohnhäuser nicht gesichert werden können.

Die Bauministerin berief sich dabei auf eine Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), über die die Funke-Zeitungen berichten. Demnach hätten zwischen Sommer 2022 und Mai 2023 in rund 450 Fällen in den Städten Berlin, Hamburg, Leipzig, Frankfurt am Main, München und Köln Kommunen mit dem geplanten Gesetz die Möglichkeit gehabt, Wohnhäuser zu erwerben. In Berlin und Leipzig hätten demnach über 100 Wohnhäuser gesichert werden können, in Hamburg rund 140, in Frankfurt am Main rund 60, in München mehr als 30 und in Köln mehr als 20, heißt es in der Auswertung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2021 das bis dato vor allem in Berlin angewandte kommunale Vorkaufsrecht gekippt. Die Ampel-Koalition hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, prüfen zu wollen, ob man gesetzgeberisch tätig werden müsse.

red

CDU-Politiker fordert ‘Jobpflicht’ für Arbeitslose

Berlin – Der CDU-Vizevorsitzende Carsten Linnemann hat eine “Jobpflicht” für arbeitslose Menschen gefordert. “Bei Bürgergeldempfängern muss dringend etwas passieren”, sagte er dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagausgaben). “Zunächst muss der Staat die Menschen unterstützen, die wegen psychischer oder physischer Gründe nicht in der Lage sind zu arbeiten. Aber für die Arbeitslosen, die eigentlich arbeiten könnten, sollten wir eine Jobpflicht einführen”, so der Chef der CDU-Grundsatzkommission. Linnemann brachte ein Modell ins Spiel, wonach Arbeitslose nach bis zu sechs Monaten erneut eine Anstellung finden müssen oder Jobs durch Kommunen zugeteilt bekommen. “Ein solches System gibt es bereits in den Niederlanden und in Dänemark. Die Personen müssen dann nach etwa nach drei oder sechs Monaten einen Job annehmen. Es sei denn, es gibt gute Gründe, es nicht zu tun, etwa bei der Aufnahme einer Ausbildung”, ergänzte der CDU-Politiker. “In den Niederlanden werden auch von den Kommunen gemeinnützige Jobs angeboten.”

Auf die Frage, ob der Arbeitslose, der den Job nicht annehme, dann gezwungen werde, sagte Linnemann: “Es geht ja nicht um Zwangsarbeit. Das Bundesverfassungsgericht hat aber entschieden, dass Bürgergeldempfängern die Mittel bis zu 30 Prozent gekürzt werden dürfen”, sagte er. “Dieser Spielraum muss genutzt werden, ebenso die Möglichkeit, Sach- statt Geldleistungen zu vergeben.”

Jeder, der Sozialleistungen in Deutschland erhalte und arbeiten könne, habe seiner Ansicht nach auch eine Bringschuld. “Ansonsten werden wir die Akzeptanz unseres Sozialsystems verlieren”, sagte Linnemann. “Die arbeitende Bevölkerung, die mit ihren Steuern das Sozialsystem finanziert, erwartet zurecht, dass der Staat mit dem Geld vernünftig umgeht.”

Der Vorschlag ähnelt dem Gegenkonzept der AfD zum Bürgergeld: Im Oktober letzten Jahres hatte die Bundestagsfraktion vorgeschlagen, dass Arbeitslosengeldempfänger, die “Bürgerarbeit” verweigern, statt Barmitteln nur noch Sachdienstleistungen erhalten. Der Vorschlag stieß damals auf Kritik von der CDU-Parteigliederung Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA).

red

EU-Kommission beschuldigt Google des Kartellverstoßes und droht mit Teil-Zerschlagung des Unternehmens

Die EU-Kommission geht nach monatelangen Untersuchungen nun fest davon aus, dass Google gegen die Kartellvorschriften der Europäischen Union verstößt, indem es den Wettbewerb im Bereich Online-Werbung verzerrt. Google begünstige seine eigenen Technologiedienste für Online-Display-Werbung zulasten konkurrierender Anbieter sowie von Werbetreibenden und Online-Verlegern, teilte die Kommission am Mittwoch mit – und setzte gleichzeitig das US-Unternehmen darüber in Kenntnis, was ein förmlicher Schritt in dem bereits seit 2021 laufenden Verfahren ist. Mindestens seit 2014 missbrauche Google seine marktbeherrschende Stellung, indem es unter anderem seine eigene Werbebörse AdX zur Auswahl von Werbung auf diverse technologische Weise begünstige und damit mittlerweile zur attraktivsten Plattform in diesem Bereich gemacht habe.

“Die Kommission hegt den Verdacht, dass die mutmaßlich vorsätzlichen Verhaltensweisen von Google darauf abzielten, AdX einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, und möglicherweise zur Verdrängung konkurrierender Werbebörsen (Ad exchanges) geführt haben”, hieß es in der Mitteilung. Dadurch würde die zentrale Rolle von Google auf verschiedenen Ebenen der Adtech-Branche gestärkt, sodass das Unternehmen für seine Dienste höhere Gebühren verlangen könne. Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken könnten wohl nur durch die Veräußerung eines Teils der Dienste von Google ausgeräumt werden, da das Unternehmen mit seinem Ad-Server für Verleger und seinen Instrumenten für den Kauf von Werbung auf beiden Seiten des Marktes tätig und marktbeherrschend sei und zudem auch noch größte Werbebörse betreibe.

Google soll nun zu den Vorwürfen Stellung nehmen.

red

Städte- und Gemeindebund begrüßt Änderungen beim Heizungsgesetz: Kommunen erhalten Zeit für Wärmeplanung bis 2028

Der Städte- und Gemeindebund hat die von der Ampel beschlossenen Änderungen beim umstrittenen Heizungsgesetz begrüßt. “Es ist ein richtiger Schritt, dass beim Gebäudeenergiegesetz – insbesondere bei Bestandsgebäuden – eine Verpflichtung erst dann entsteht, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt”, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben). Das bedeute für die meisten Kommunen, dass frühestens 2028 Maßnahmen ergriffen würden.

“Damit wird die notwendige Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung hergestellt.” Zugleich forderte Landsberg vom Bund “eine nachhaltige Unterstützung”, damit auch die Kommunen bei Ihren eignen 185.000 Gebäuden die Wärmewende umsetzen könnten. Wegen der vielen noch offenen Details sollte das Gesetzgebungsverfahren mit großer Sorgfalt und Realitätssinn betrieben werden, so der Hauptgeschäftsführer.

Dazu gehöre auch eine konkrete Kostenschätzung.

red

Habeck zufrieden: Umstrittenes Heizungsgesetz sichert Planungssicherhei

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat sich zufrieden gezeigt mit dem Verhandlungsergebnis zum umstrittenen Heizungsgesetz. “Das Gebäudeenergiegesetz kommt, der Kern ist gewahrt”, sagte Habeck am Dienstag. Das sei wichtig für die Planungssicherheit.

“Die Wärmewende ist praktikabel, Klimaschutz wird konkret, das klare Signal für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen wird gesetzt. Dabei geben wir den Menschen mehr Zeit und verzahnen die kommunale Wärmeplanung besser mit dem Gebäudeenergiegesetz.” Die Koalitionseinigung sieht unter anderem vor, dass außerhalb von Neubaugebieten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beim Heizungstausch noch nicht gelten sollen, solange noch keine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

Neue Gasheizungen bleiben demnach erlaubt, sie müssten ab 2024 allerdings “auf Wasserstoff umrüstbar” sein. Auch Holz- und Pelletheizungen sollen eingesetzt werden können. “Insgesamt gibt die Einigung die Chance, die Debatte zu befrieden und den gesellschaftlichen Rückhalt für Klimaschutz zu stärken”, sagte Habeck.

“Dass sich in den intensiven Verhandlungen alle Seiten bewegen mussten, gehört dazu. Das war wichtig, um die Handlungsfähigkeit der Regierung herzustellen.” Das Gebäudeenergiegesetz werde nun aufgesetzt mit dem Ziel, es vor der Sommerpause zu verabschieden.

“Damit ist ein wichtiger Meilenstein für die Wärmewende erreicht”, sagte der Wirtschaftsminister.

red

Kritik vom Bundesrechnungshof: Beschaffung des Raketenabwehrsystems Arrow

Berlin – Im Zusammenhang mit der Anschaffung des Raketenabwehrsystems Arrow, für das an diesem Mittwoch im Haushaltsausschuss des Bundestages erste Mittel bereitgestellt werden sollen, wirft der Bundesrechnungshof dem Verteidigungsministerium (BMVg) vor, für seinen “sehr ambitionierten Zeitplan vermeidbare Risiken in Kauf” zu nehmen. Der vertrauliche Bericht zu dem aktuellen Beschaffungsvorhaben, über den der “Tagesspiegel” (Mittwochausgabe) berichtet, bemängelt insbesondere, dass Deutschland mit 560 Millionen Euro eine frühzeitige Produktion aufwendig herzustellender Komponenten finanziert, damit das System aus Israel rechtzeitig für eine Inbetriebnahme im vierten Quartal 2025 geliefert werden kann, während auf deutscher Seite entsprechende Baumaßnahmen gar nicht beendet sein könnten: “Es besteht ein hohes Risiko, dass der Zeitplan trotzdem verfehlt wird, wenn die benötigte Infrastruktur nicht zeitgerecht fertig wird.” Hintergrund ist, dass auf dem für die Radaranlage des Systems vorgesehenen Bundeswehrgelände in Brandenburg “eine erhöhte und befestigte Stellung” benötigt wird, die laut Rechnungshof aber “aufgrund des sandigen Untergrunds und des hohen Grundwasserspiegels am ausgewählten Standort voraussichtlich nur durch aufwendige Baumaßnahmen herzustellen sein” wird.

Weil erst im Herbst ein geologisches Gutachten dazu vorliegen soll, die Infrastruktur aber schon ein Jahr vor der Inbetriebnahme stehen muss, sieht selbst die Regierung in der entsprechenden Vorlage an den Bundestagsausschuss ein “hohes Risiko” für Verzögerungen. “Das BMVg äußert sich nicht dazu, ob und wie auch die Infrastruktur mit der beschleunigten Beschaffung Schritt halten kann”, kritisiert der Rechnungshof weiter. Die Abgeordneten sollten dem Ministerium deshalb vorschreiben, “erst dann zu unterschreiben, wenn hinreichend sicher feststeht, dass der Termin für die Fertigstellung der Infrastruktur erreicht werden kann”.

red

Einfamilienhäuser in Fertigbauweise auf dem Vormarsch

In Deutschland werden immer mehr Einfamilienhäuser in Fertigbauweise errichtet. Ihr Anteil stieg von 2012 bis 2022 von 15,3 auf 22,8 Prozent, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mit. Im Jahr 2022 wurden rund 17.600 Einfamilienhäuser in Fertigteilbau hergestellt – ein Plus von 3,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Dagegen ging im selben Zeitraum der Neubau von Einfamilienhäusern in konventioneller Bauweise zurück: um 2,7 Prozent auf rund 59.500. Insgesamt wurden im Jahr 2022 rund 20.400 Wohngebäude im Fertigteilbau erreichtet. Dabei machten die Einfamilienhäuser mit 86,0 Prozent den größten Anteil aus. Danach folgten mit einem Anteil von 10,6 Prozent die Zweifamilienhäuser und mit 3,5 Prozent Gebäude mit 3 oder mehr Wohnungen, einschließlich Wohnheime.

Der Trend zum Fertighaus dürfte sich weiter fortsetzen: Im Jahr 2022 wurden mit rund 19.000 zwar deutlich weniger Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser im Fertigteilbau erteilt als im Vorjahr (-14,6 Prozent), allerdings fiel der Rückgang geringer aus als bei den Baugenehmigungen für konventionell geplante Einfamilienhäuser (-17,5 Prozent gegenüber 2021). Zum Rückgang der Bauvorhaben insgesamt dürften vor allem zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen und hohe Kosten für Baumaterialien beigetragen haben, so die Statistiker. Deutliche Preissteigerungen bei Baumaterialien wie Holz, Lieferengpässe sowie Fachkräftemangel – das blieb auch bei den Fertighäusern nicht ohne Auswirkungen auf die Preise.

Im Jahr 2022 stiegen die Baupreise für Einfamilienfertighäuser um 15,2 Prozent im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2021. Das ist die höchste gemessene Preissteigerung gegenüber einem Vorjahr seit Beginn der Erhebung im Jahr 1968. Im Zehnjahresvergleich verteuerte sich der Bau von Einfamilienfertighäusern um 65,6 Prozent, so die Behörde.

red