Inflation steigt im September auf über 4 Prozent – höchste Steigerung seit 1993

Es wird nicht günstiger in Deutschland: Die Inflationsrate steigt weiter und lag im September 2021 bei +4,1 %. Eine höhere Inflationsrate gab es zuletzt im Dezember 1993 mit +4,3 %. Im August 2021 hatte sie bereits bei +3,9 % gelegen (Juli 2021: +3,8 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, blieben die Verbraucherpreise im Vergleich zum August 2021 unverändert.

Temporäre Sondereffekte wirken weiterhin erhöhend auf die Inflationsrate

Die hohe Inflationsrate hat verschiedene Gründe, darunter Basiseffekte durch niedrige Preise im Jahr 2020. Insbesondere die temporäre Senkung der Mehrwertsteuersätze im zweiten Halbjahr 2020 und der Preisverfall der Mineralölprodukte im Vorjahr wirken sich erhöhend auf die Gesamtteuerung aus. Zusätzlich wirken krisenbedingte Effekte, wie die deutlichen Preisanstiege auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen, die sich bisher nur teilweise oder abge­schwächt im Verbraucherpreisindex niederschlagen.

Energie verteuerte sich binnen Jahresfrist kräftig um 14,3 %

Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich von September 2020 bis September 2021 überdurchschnittlich um 6,1 %. Vor allem die Preise für Energieprodukte lagen mit +14,3 % deutlich über der Gesamtteuerung. „Die Teuerungsrate hierfür hat sich den dritten Monat in Folge erhöht. Wesentlich dafür waren die Basiseffekte, da wir die aktuellen Preise mit den sehr niedrigen Preisen des Vorjahres vergleichen. Auch die zu Jahresbeginn eingeführte CO2-Abgabe wirkt insbesondere erhöhend auf die Teuerungsrate der Energieprodukte“, sagt Christoph-Martin Mai, Leiter des Referats „Verbraucherpreise“ im Statistischen Bundesamt. Merklich teurer wurden Heizöl (+76,5 %) und Kraftstoffe (+28,4 %). Auch die Preise für Erdgas (+5,7 %) und Strom (+2,0 %) erhöhten sich.

Nahrungsmittel verteuerten sich binnen Jahresfrist überdurchschnittlich um 4,9 %

Nicht nur die Preise für Energieprodukte, sondern auch die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im September 2021 gegenüber dem Vorjahresmonat überdurchschnittlich mit +4,9 %. Spürbar teurer gegenüber September 2020 wurden Gemüse (+9,2 %) sowie Molkereiprodukte und Eier (+5,5 %). Darüber hinaus verteuerten sich neben den Verbrauchsgütern auch Gebrauchsgüter wie Fahrzeuge (+6,4 %) oder Möbel und Leuchten (+4,4 %) deutlich.

red

 

Konsum erwacht aus Corona-Schlaf

Die Corona-Pandemie war die Krönung der Konjukturschwäche. Lokale dicht, Läden zu – ein Alptraum für Marktwirtschaftler. Doch nun bewegt sich der Konsum wieder heraus aus dem Langzeit-Tief. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln beobachtet eine Erholung beim privaten Konsum. Schon im vergangenen Quartal habe sich die Kauflaune der Deutschen verbessert.

Seit Beginn der Corona-Pandemie seien einschließlich des ersten Quartals 2021 rund 200 Milliarden Euro an Konsumausgaben verloren gegangen. Nachdem das zweite Quartal eine kräftige Erholung gezeigt habe, setze sich dieser Trend nun fort. Der Index, mit dem das IW gemeinsam mit The Conference Board das Vertrauen der Verbraucher misst, ist im Vergleich zu den vorangegangenen drei Monaten zwar nur moderat von 106 auf 107 Punkte gestiegen. Allerdings liege das nunmehr erreichte Niveau nahe an dem Spitzenwert von Anfang 2018 – damals betrug der Wert 108. Das signalisiere für das dritte Quartal 2021 eine fortgesetzte Konsumerholung.

Lars Wallerang / glp

Strand als Arbeitsplatz: Das müssen digitale Nomaden beachten

Als digitaler Nomade kann man dort arbeiten, wo andere Urlaub machen. Woanders als im Betrieb zu arbeiten, liegt nicht zuletzt wegen der Corona-Krise und der Digitalisierung voll im Trend. Die ARAG-Experten verraten, wie das möglich ist und welche Vorbereitungen getroffen werden sollten.

Wer freiberuflich oder als Unternehmer und nicht als Angestellter einer Firma unterwegs ist und mit seinen Diensten Gewinne erzielt, muss in der Regel ein Gewerbe anmelden, der Einfachheit halber am besten zunächst in Deutschland. Ein Gewerbe im Ausland zu registrieren, kann bürokratisch und sprachlich einige Hürden mit sich bringen und lässt sich auch später noch umsetzen.

Einen Gewerbeschein gibt es im zuständigen Gewerbeamt und kostet je nach Gemeinde bzw. Stadt etwa zwischen zehn und sechzig Euro. Für die Beantragung benötigt man einen gültigen Personalausweis. Die anschließende verpflichtende Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer kostet für Kleingewerbetreibende zwischen 30 und 75 Euro, für im Handelsregister eingetragene Unternehmen werden mindestens 150 Euro im Jahr fällig.

Zieht es den Jobber ins Ausland, sollte man sich gut überlegen, wo man seinen Hauptwohnsitz einrichtet. Die Experten weisen darauf hin, dass es durchaus vorteilhaft sein kann, in Deutschland gemeldet zu bleiben. So kann man beispielweise leichter ein Bankkonto eröffnen, behördliche Angelegenheiten unkomplizierter regeln und muss sich nicht immer neu an- und abmelden, wenn man zwischendurch doch einmal länger als drei Monate in Deutschland bleibt.

Wer sich aber dennoch abmelden möchte, erhält eine Abmeldebescheinigung beim zuständigen Ordnungsamt. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass man einen Reisepass nach einer Abmeldung nur noch in der Botschaft beantragen kann. Auch seine politische Wählerstimme gibt man mit der Abmeldung auf.

Wer Mitglied in seiner Krankversicherung in Deutschland bleibt, ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) weiterhin versichert. Geht es jedoch über diese Grenzen hinaus, sollte man sich unbedingt um eine zusätzliche Reiseversicherung kümmern. Die Experten empfehlen, sich zunächst bei der eigenen Versicherung über Auslandskrankenversicherungen zu informieren. Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann eine so genannte Anwartschaft vereinbaren. Damit wird die Versicherung nicht aufgelöst, sondern ruht lediglich und ein Wiedereinstieg in die alten Tarife ist gesichert.

Gerade wenn man länger im Ausland unterwegs ist, ist es trotzdem wichtig, eine verlässliche Postadresse in der Heimat zu haben. Das kann die von Freunden oder Verwandten sein oder man mietet sich einen Briefkasten in einem gemeinschaftlich genutzten Büro, einem so genannten Coworking-Space. Wer nicht gerade täglich weiterzieht, sollte sich um einen Nachsendeauftrag bei der deutschen Post bemühen.

Andreas Reiners / glp

Ab wann Rentner Steuern zahlen

Nicht alle Rentner müssen Steuern zahlen. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) klärt darüber auf, ab wann Ruheständler von der Steuerpflicht betroffen sind. Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes am 1. Januar 2005 werden Renten in Deutschland nachgelagert besteuert. Doch nicht jeder, der Rente bezieht, ist auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. 

Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben? Rentnerinnen und Rentner sind dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil ihrer Jahresbruttorente zuzüglich anderer steuerpflichtiger Einkünfte und abzüglich absetzbarer Kosten den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag liegt 2021 für Alleinstehende bei 9.744 Euro pro Jahr. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Wert, also 19.488 Euro.

Wird die komplette Rente besteuert? Dank des sogenannten Rentenfreibetrags bleibt ein gewisser Teil der Rente bislang steuerfrei. Entscheidend für die Höhe des Rentenfreibetrags ist das Jahr des Rentenbeginns. Wer 2021 in Rente geht, dem steht ein Rentenfreibetrag von 19 Prozent zu. Das heißt: 19 Prozent der Rente bleiben steuerfrei, 81 Prozent der Rente müssen allerdings versteuert werden. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag, der in den Folgejahren grundsätzlich unverändert bleibt. Der steuerfreie Teil der Rente wird für zukünftige Rentner in den kommenden Jahren jedoch immer kleiner, bis 2040 alle Renten zu 100 Prozent versteuert werden müssen.

Wie wird der steuerfreie Teil der Rente errechnet? Grundlage für die Berechnung des Rentenfreibetrags ist die volle Jahresbruttorente. Die meisten Rentnerinnen und Rentner gehen allerdings unterjährig in Rente, sprich: Die Rente wird im ersten Jahr in der Regel für weniger als zwölf Monate gezahlt. Deshalb wird der Rentenfreibetrag erst im zweiten – und damit vollen – Rentenbezugsjahr ermittelt.

Ein Beispiel: Harald ist am 1. April 2014 in Rente gegangen. Damit steht ihm ein Rentenfreibetrag von 32 Prozent zu. Der volle Rentenfreibetrag wird jedoch erst aus der Jahresbruttorente des zweiten Rentenbezugsjahrs errechnet. Haralds Jahresbruttorente 2015 betrug 24.000 Euro. Sein Rentenfreibetrag in Höhe von 32 Prozent liegt damit also bei 7.680 Euro. Dieser einmal ermittelte Rentenfreibetrag bleibt in den Folgejahren unverändert – auch wenn die Rente durch Rentenanpassungen steigt. Der Rentenfreibetrag wird für jeden Rentner zu Beginn der Rente individuell festgelegt. Die jährlichen Rentenerhöhungen, die im Laufe der Rente folgen, müssen in voller Höhe versteuert werden.

Wird man nach der Rentenanpassung steuerpflichtig? Jedes Jahr zum 1. Juli erhöht die Bundesregierung die Renten, die sogenannte Rentenanpassung. Am 1. Juli 2020 konnten sich die Rentnerinnen und Rentner im Westen über 3,45 Prozent mehr Geld freuen, im Osten stieg die Rente um 4,20 Prozent.

Zum 1. Juli 2021 sind die Renten in Ostdeutschland um 0,72 Prozent gestiegen. Die Rentnerinnen und Rentner in Westdeutschland erhielten keine Erhöhung ihrer Bezüge. Grund ist die Corona-Pandemie, die negative Auswirkungen auf die Lohnentwicklung hat. Der für die neuen Bundesländer maßgebliche aktuelle Rentenwert steigt damit auf 33,47 Euro. Für die westdeutschen Bundesländer beträgt der Rentenwert weiterhin 34,19 Euro.

Einige Rentnerinnen und Rentner fürchten Jahr für Jahr, dass sie durch die Rentenerhöhung plötzlich Steuern zahlen müssen. Doch diese Sorge ist meistens unbegründet. Werden durch die Rentenanpassung doch Steuern fällig, sind diese zunächst nur gering.

Lars Wallrang / glp

Verbraucherschutz bis hinter die Haustür

Der derzeitige Homeoffice-Boom erhöht das Risiko, Opfer von unseriösen Haustiergeschäften zu werden. Ob es um Zeitschriftenabos, Stromanbieter- oder Internetverträge oder angeblich hochwertige Bücher geht, man fühlt sich nach dem Klingeln an der Haustür unter Druck gesetzt. Immer noch werden viel zu viele Verträge auf diese Art und Weise abgeschlossen.

Dass das Gesetz wenig Schutz vor den unerbetenen Gästen bietet, zeigt eine erfolglose Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sie hatte im Jahr 2017 den Stromanbieter lekker Energie GmbH verklagt, nachdem sich Verbraucherinnen und Verbraucher über an der Haustür untergeschobene Energielieferverträge beschwert hatten.

“Anders als Telefon- oder E-Mail-Werbung werden Haustürgeschäfte im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt”, erläutert Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. “Aus unserer Sicht stellen sie aber eine genauso unzumutbare Belästigung dar. Mit der Klage wollten wir Hausbesuche ohne vorherige Einwilligung daher generell verbieten lassen.”

In der ersten Instanz war die Klage erfolgreich, in der zweiten wurde das Urteil jedoch abgeändert. Dies wollte die Verbraucherzentrale Niedersachsen nicht hinnehmen und hat das Urteil überprüfen lassen. Die Beschwerde hat der Bundesgerichtshof jetzt zurückgewiesen, das Verfahren ist damit beendet.

Haustürgeschäfte können also weiterhin ohne Einschränkung stattfinden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert eindeutige gesetzliche Regelungen der kommenden Bundesregierung. Bis dahin sollten Vertreterinnen und Vertreter an der Haustür konsequent abgewiesen werden.

Lars Wallerang / glp

Tourismus in Deutschland weiter im Aufwind: Vorkrisenniveau von August 2019 fast wieder erreicht

Im August 2021 haben die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 56,1 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste verbucht. Das waren 13,4 % mehr Übernachtungen als im August 2020, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt. Die Übernachtungszahlen im August dieses Jahres lagen damit nur noch 3,1 % unter dem August 2019 und haben das Vorkrisenniveau fast wieder erreicht.

Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland stieg im August 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 13,7 % auf 51,0 Millionen. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland erhöhte sich um 10,0 % auf 5,1 Millionen. Im Vergleich zum August 2019 war die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland sogar 8,2 % höher. Dies zeigt einen starken Trend zum Urlaub im eigenen Land während der Corona-Krise. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland lag hingegen noch immer 52,7 % unter dem Vorkrisenniveau. Möglicherweise bevorzugte auch diese Gästegruppe krisenbedingt heimische Regionen.

Januar bis August 2021: 15 % weniger Übernachtungen als im Vorjahreszeitraum

Von Januar bis August 2021 haben die Beherbergungsbetriebe insgesamt 180,3 Millionen Übernachtungen verbucht. Das waren 15,0 % weniger als im Vorjahreszeitraum. Dabei war die erste Jahreshälfte 2021 allerdings über einen längeren Zeitraum (teilweise bis Anfang Juni) durch ein coronabedingtes Beherbergungsverbot für privatreisende Gäste beeinflusst. Im Jahr 2020 waren in der ersten Jahreshälfte etwa zwei Monate (Mitte März bis Mitte Mai) davon betroffen.

red

Ökonomen kritisieren Riester-Rente

Die Riester-Rente steht wieder in der Kritik. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin konstatiert: “Die Riester-Rente verfehlt ihr Ziel”. Nötig sei ein Neustart. Die Studie auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigt: Nur ein Viertel der Bevölkerung bis 65 Jahren hat einen Riester-Vertrag. Vor allem ärmere Haushalte “riestern” nur selten. Ein Großteil der Bevölkerung und insbesondere von Altersarmut bedrohte Zielgruppen werden demnach nicht erreicht.

“Die Riester-Rente erreicht nicht diejenigen, die sie am dringendsten brauchen würden”, sagt Studienautor Peter Haan. “Ihr Ziel, das sinkende Rentenniveau abzufedern und den Lebensstandard auch im Alter zu sichern, verfehlt sie somit weitgehend.”

Neben dem Bildungsniveau scheint vor allem die berufliche Position entscheidend für die Frage zu sein, wer einen Riester-Vertrag abschließt: Je höher die berufliche Position, desto häufiger wird ein Riester-Vertrag gehalten. So haben im Jahr 2020 rund 42 Prozent der Angestellten mit Führungsaufgaben einen Riester-Vertrag – aber nur elf Prozent der ungelernten Arbeiter.

Rund 300 000 Personen beziehen aktuell bereits eine Riester-Rente. Durchschnittlich beziehen diese 83 Euro im Monat aus einer Riester-Rente. Dies entspricht etwa einem Anteil von fünf Prozent an allen eigenen Alterseinkommen dieser Gruppe. “In den nächsten Jahren werden mehr Riester-Sparer mit längeren Beitragszeiten in Rente gehen, der Anteil der Riester-Renten am durchschnittlichen Alterseinkommen wird also steigen”, prognostiziert Co-Autor Johannes Geyer. “Jedoch wird auch dieser Anstieg nicht ausreichen, um die Lücken im Versorgungsniveau der Bevölkerung zu schließen.”

Alternativvorschlag: Verpflichtender Vorsorgefonds nach schwedischem Vorbild. “Die Riester-Rente muss grundlegend reformiert werden”, fasst Co-Autor Markus M. Grabka das Ergebnis der Studie zusammen. “Die Riester-Rente sollte am schwedischen Modell der privaten Altersvorsorge ausgerichtet werden.”

In Schweden ist private Altersvorsorge obligatorisch. Von staatlicher Seite wird ein standardisiertes Vorsorgeprodukt mit geringen Bürokratiekosten angeboten. Dessen Rendite liegt deutlich über der von vielen Riester-Rentenverträgen in Deutschland, dabei gibt es in Schweden aber keine Beitragsgarantien. Ein solcher verpflichtender Vorsorgefonds könne auch für Deutschland ein Modell sein. Es müsse allerdings sichergestellt sein, dass auch Arbeitslose und Geringverdiener Beiträge leisten können, etwa indem der Staat die Beiträge für diese Gruppen subventioniert.

Lars Wallerang / glp

Digitale Klagemauer

 Langsam und umständlich mahlen die Mühlen der Justiz. Weil eine digitale Weiterverarbeitung von Klageschreiben bislang nicht möglich war, konnten Gerichte deren Flut bislang kaum bewältigen. Und das, obwohl viele Bürger wegen des Kostenrisikos und aufwändiger und umständlicher Klageerhebung den Gang vor Gericht scheuen. Laut dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) zeigen Umfragen, dass Bürger in der Regel erst ab einem finanziellen Schaden von knapp 2.000 Euro vor Gericht ziehen.

Um die Wege zwischen rechtssuchenden Menschen und der Justiz zu vereinfachen und gleichzeitig Gerichten ein papierloses und damit ressourcenschonenderes Arbeiten zu ermöglichen, hat das BMJV in Kooperation mit Tech4Germany das Projekt “Digitale Klagewege” gestartet. Im Rahmen dieses gemeinschaftlichen Programms, das unter der Schirmherrschaft des Bundeskanzleramtes steht, wird bis November ein Online-Tool entwickelt, mit dem Bürger Klage einreichen können und das Gerichte in die Lage versetzt, gleichgelagerte Verfahren einfacher und schneller zu bearbeiten.

Allerdings wird das nach nutzerzentrierten Kriterien entwickelte Online-Klagetool nach Auskunft von Experten des Versicherers ARAG nur bei Klagen zum Einsatz kommen, die bei Gerichten ohne Anwaltszwang eingereicht werden, wie beispielsweise bei Amts-, Arbeits- oder Verwaltungsgerichten. Im ersten Schritt wird es laut BMJV um mietrechtliche Ansprüche gehen. Ein erster Schritt, um Bundesregierung und Verwaltung fit für die Digitalisierung zu machen und den Service zu verbessern.

Solveig Grewe / glp

Baupreise steigen so hoch wie seit 1970 nicht mehr

Die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im August 2021 um 12,6 % gegenüber August 2020 gestiegen. Dies ist der höchste Anstieg der Baupreise gegenüber einem Vorjahr seit November 1970 (+13,1 % gegenüber November 1969). Auf den Anstieg der Baupreise wirkten sich neben dem Basiseffekt durch die befristete Mehrwertsteuersenkung im 2. Halbjahr 2020 zusätzlich die stark gestiegenen Materialpreise aus. Ohne die Mehrwertsteuersenkung hätte der Preisanstieg rein rechnerisch immer noch 9,7 % betragen.

Die Preise für Rohbauarbeiten an Wohngebäuden stiegen von August 2020 bis August 2021 um 14,5 %. Den stärksten Anstieg gab es dabei bei den Zimmer- und Holzbauarbeiten. Sie sind aufgrund der erhöhten Nachfrage nach Bauholz im In- und Ausland um 46,5 % teurer geworden. Die Preise für Entwässerungskanalarbeiten stiegen um 15,1 %, für Betonarbeiten erhöhten sie sich um 14,8 %. Die Preise für Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten stiegen um 14,5 % und für Klempnerarbeiten um 13,8 %.

Die Preise für Ausbauarbeiten nahmen im August 2021 gegenüber dem Vorjahr um 11,0 % zu. Für Estricharbeiten erhöhten sie sich um 14,0 %, für Metallbauarbeiten um 13,7 %. Tischlerarbeiten kosteten 12,0 % mehr als im August 2020, bei Heizanlagen und zentralen Wassererwärmungsanlagen stiegen die Preise um 10,9 %.

Die Preise für Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden (ohne Schönheitsreparaturen) nahmen gegenüber dem Vorjahr um 11,9 % zu. Die Neubaupreise für Bürogebäude stiegen um 12,6 % und für gewerbliche Betriebsgebäude um 13,3 %. Im Straßenbau erhöhten sich die Preise um 7,0 % gegenüber August 2020.

red

Versicherungen: Junge Menschen suchen direkten Kontakt

Wie informiert man sich, wenn man altersbedingt noch nicht so viel Ahnung von Versicherungen hat? Am liebsten über den persönlichen Kontakt. Ganz vorne liegt der engste Bekanntenkreis. Fast die Hälfte der 18- bis 29-Jährigen verlässt sich auf den Rat von Familie und Freunden, wenn sie sich versichern wollen. Jeder Dritte möchte mit einem Vermittler darüber sprechen. 26 Prozent vergleichen online auf einem der bekannten Portale. Das ergibt eine Umfrage von Senacor Technologies.

Die junge Zielgruppe ist sich bewusst, wie wichtig Versicherungen sind, um sich vor den Risiken des Lebens zu schützen. 85 Prozent finden es wichtig oder sehr wichtig, sich damit auseinanderzusetzen. Das Problem: Beinahe jeder Zweite fühlt sich noch nicht ausreichend abgesichert. Häufig liegt das auch daran, dass viele gar nicht wissen, welche Versicherungen sie wirklich benötigen und sich nicht gründlich selbst damit beschäftigen. Nur selten sind die 18 bis 29 Jahre alten überhaupt dazu gezwungen. 45 Prozent geben zu, dass ihre Eltern die ersten Versicherungen für sie abgeschlossen haben. 41 Prozent baten zumindest die Familie um Hilfe. Nur 17 Prozent haben sich selbst informiert und entsprechend gehandelt.

“Junge Menschen fühlen sich alleingelassen, auch von der Schule, obwohl sie wissen, dass sie sich um ihre Vorsorge kümmern müssen”, sagt Dr. Wolff Graulich, Partner bei Senacor. “Viele Versicherer zielen deshalb mit ihren Angeboten an einer Jugend vorbei, die sich zwar sicher in der digitalen Welt bewegt, aber sich kaum zutraut, die richtige Entscheidung zu treffen. Trotz Digitalisierung bleibt ein persönlicher, direkter Draht zum Versicherer auch künftig wichtig.”

Vier von fünf Befragten aus der Generation Z machen von der menschlichen Stimme, egal ob persönlich oder telefonisch, sogar abhängig, wo sie sich versichern wollen. 41 Prozent finden den persönlichen Kontakt besonders wichtig. Die meisten wünschen sich zudem, dass sofort klar ist, was wie versichert ist. 86 Prozent machen das an einer leicht zu verstehenden Sprache fest. Das ist nicht neu. Seit Jahren schon wird kritisiert, dass nicht jeder sofort versteht, was genau in den Bedingungen steht. Bereits 2018 hat die Bafin in leichter Sprache ein kleines ABC für Versicherungen veröffentlicht. Digitale Gimmicks kommen zwar ebenfalls gut an, doch geben sie nicht den Ausschlag für oder gegen einen Anbieter.

“Wer jung ist will vor allem schnell verstehen, welche Versicherung sich eignet und was versichert ist”, so Graulich. “Digitale Dienste spielen erst dann eine Rolle, wenn es darum geht, Kunden viel allein erledigen zu lassen. Adressen ändern, Schäden melden oder sich einen Termin beim Arzt holen, all das darf gern digital passieren. Doch wenn der allererste Kontakt allein digital erfolgt, schreckt das die unter 30-Jährigen eher ab.”

Andreas Reiners / glp