Arbeitsplatz-Wechsel: Der Lockruf des Geldes

Die Zahl der Stellenangebote in Deutschland wächst wieder spürbar an. Der Wettbewerb um Talente wird immer intensiver. Deshalb können Kandidaten durchaus wählerisch sein. Ein Mittel, im Prinzip zufriedene Mitarbeitende von anderen Unternehmen abzuwerben, ist eine deutliche Gehaltssteigerung. Welche Erwartungen Erwerbstätige in Deutschland an Vergütung haben und mit welchen Informationen sie bereits in der Stellenanzeige rechnen, hat die Jobseite “Indeed” herausgefunden.

Wenig überraschend: Beim Job-Wechsel ist das Thema Bezahlung für die meisten der Befragten ein ausschlaggebender Punkt. Zwei Drittel (66 Prozent) würden ihn ab einer Gehaltssteigerung von mehr als elf Prozent in Betracht ziehen. 28 Prozent der Befragten wären bei einer Gehaltssteigerung zwischen elf und 20 Prozent dazu bereit. Für 39 Prozent der Teilnehmenden müsste der neue Arbeitgeber mindestens 21 Prozent mehr Geld auf den Tisch legen. Und nur zwölf Prozent der Befragten gaben an, dass sie schon ab sechs Prozent plus bereit wären, den Arbeitgeber zu wechseln. Immerhin 14 Prozent zeigen sich aber völlig unbeirrbar und würden trotz Gehaltsverbesserung nicht über einen Wechsel nachdenken.

Insgesamt sind 58 Prozent der Befragten mit ihrem derzeitigen Gehalt zufrieden, 19 Prozent sehen noch Verbesserungsbedarf. Im Geschlechter-Vergleich sind Frauen im Schnitt unzufriedener mit ihrer Bezahlung: Während rund ein Viertel (24 Prozent) der weiblichen Befragten unzufrieden ist, sind es nur 14 Prozent der männlichen. Die Ergebnisse offenbaren auch mögliches Konfliktpotential innerhalb von Unternehmen. Schließlich ist es für die große Mehrheit der Befragten (89 Prozent) enorm wichtig, fair bezahlt zu werden. Arbeitgeber, die keine ausgewogenen Gehaltsstrukturen umsetzen, können auf diese Weise große Unzufriedenheit bei ihren Angestellten auslösen.

Für mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen (56 Prozent) ist die Gehaltsangabe in der Stellenausschreibung eine der wichtigsten Informationen. Zusätzlich sind mehr als zwei Drittel der Auffassung, dass Stellenanzeigen immer eine Information zum Verdienst enthalten sollten. Diese erleichtert auch für knapp drei Viertel der Befragten (73 Prozent), im Bewerbungsprozess die eigene Gehaltsvorstellung anzugeben.

Rudolf Huber / glp

Gastgewerbe im April: Fast 25 Prozent mehr Umsatz als im Vorjahr – Lage für Getränkenausschank bleibt dramatisch

Im April 2021 verbuchte das Gastgewerbe mit Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben in Baden-Württemberg ein Umsatzplus von real 24,7 % bzw. nominal 28,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Bei dieser Entwicklung ist allerdings zu berücksichtigen, dass im Vorjahresmonat April 2020 aufgrund des Lockdowns ein Umsatzrückgang von real 75,5 % und nominal 75,0 % zu verzeichnen war. Die Zahl der tätigen Personen ging gegenüber April 2020 um 8,5 % zurück, wie das Landesamt für Statistik am Freitag mitteilte.

Beherbergung verharrt weiter auf sehr niedrigem Niveau

Im April 2021 stieg der Umsatz in der Beherbergung auf der Basis von bereits schwachen Ergebnissen aus dem Vorjahreszeitraum real um 28,4 %, nominal um 28,0 %. Die Zahl der tätigen Personen sank im Vergleich zum Vorjahresmonat um 6,9 %.

Die Umsätze der Gastronomie stiegen im April 2021 real um 23,3 % bzw. nominal um 28,3 % gegenüber dem Vorjahreswert. Die Zahl der tätigen Personen zeigte mit -9,0 % einen noch gravierenderen Rückgang als in der Beherbergung.

Lage für den Ausschank von Getränken bleibt dramatisch

Entgegen dem Trend waren im Ausschank von Getränken auch im April 2021 weiterhin Umsatzeinbußen zu beobachten: Mit einem realen Umsatzminus von 41,2 % bzw. nominal 36,9 % gegenüber den bereits schwachen Vorgaben aus dem Monat April 2020 hat sich die Lage für diese Sparte des Gastronomiegewerbes weiter verdüstert. Die trüben Geschäftsaussichten sorgten für scharfe Einschnitte bei der Beschäftigung: Die Zahl der tätigen Personen sank gegenüber dem Niveau im April 2020 um 18,5 %

red

Was Mieter über Wucher wissen sollten

Wohnraum ist knapp und in manchen deutschen Großstädten oft sündhaft teuer. Da ist es doppelt ärgerlich, wenn es nach Sanierungen oder Reparaturen zu einer Mieterhöhung kommt. Schnell sprechen Mieter von Wucher. Wie hoch die Mietsteigerung ausfallen darf, erklären jetzt die Immo-Experten.

Treffen Mieter und Vermieter eine Vereinbarung zu einer Mieterhöhung, kann dies laut Imho-Experten in Form einer Staffel- oder Indexmiete im Vertrag festgelegt werden. Vermieter haben unter Umständen aber auch das Recht, eine Mieterhöhung ohne Absprache mit dem Mieter zu verlangen.

Bei der ortsüblichen Vergleichsmiete darf sich die Miete in den meisten Teilen Deutschlands über einen Zeitraum von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent insgesamt erhöhen. In vielen Ballungszentren und Großstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt diese sogenannte Kappungsgrenze sogar bei 15 Prozent.

Bei der Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen steht es dem Vermieter zu, die jährliche Miete um acht Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten zu erhöhen. Dabei darf die Monatsmiete innerhalb von sechs Jahren aber nicht um mehr als drei Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöht werden.

Die Mieterhöhung unterliegt zudem gesetzlich festgelegten Ankündigungsfristen. Dabei muss der Vermieter seinen Mietern eine Mindestbedenkzeit von zwei vollen Monaten einräumen.

Wechselt eine vermietete Wohnung den Eigentümer, dann ändern sich die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung grundsätzlich nicht. Für Mieter bedeutet das: Ihr bestehender Mietvertrag hat auch nach einem Eigentümerwechsel Gültigkeit.

Grundsätzlich haben Mieter nach der schriftlichen Ankündigung einer Mieterhöhung zwei Monate Zeit, um diese auf formale und inhaltliche Fehler zu prüfen und ihr im Zweifelsfall auch zu widersprechen. Der Widerspruch sollte nach Angaben der ARAG-Experten in schriftlicher Form erfolgen und Mieter sollten genau darlegen, aufgrund welcher formellen oder inhaltlichen Fehler sie die Mieterhöhung ablehnen.

Will ein Mieter eine vom Vermieter geltend gemachte Mieterhöhung nicht akzeptieren, obwohl diese keine formellen oder inhaltlichen Fehler aufweist, kann er von seinem sogenannten Sonderkündigungsrecht nach Mieterhöhung Gebrauch machen.

Ralf Loweg / glp

Über Krankenhäusern kreist der Pleitegeier

Deutschlands Krankenhäuser sind alles andere als gesund. Das bezieht sich nicht auf böse Keime, vielmehr geht es um die wirtschaftliche Situation. Und die hat sich weiter verschlechtert.

So lagen im Jahr 2019 rund 13 Prozent im sogenannten “roten Bereich” mit erhöhter Insolvenzgefahr. 33 Prozent der Kliniken schrieben auf Konzernebene einen Jahresverlust. Im Jahr 2020 dürften die Ausgleichszahlungen für die Einnahmeausfälle der Krankenhäuser während der Corona-Krise zu einem positiven Netto-Effekt führen. Ab 2022 könnte sich die Lage jedoch deutlich verschlechtern.

Zu diesen eher düsteren Ergebnissen kommt jetzt der “Krankenhaus Rating Report” vom RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und der Institute for Healthcare Business GmbH (hcb). Der Report wurde in Kooperation mit der Bank im Bistum Essen (BIB) und der HIMSS (Healthcare Information and Management Systems Society) erstellt.

Doch woran krankt es bei den Kliniken? Ausschlaggebend für die schlechte wirtschaftliche Lage dürfte wohl die seit 2017 anhaltende Stagnation der Leistungsmenge gewesen sein, heißt es in dem Report. So waren im Jahr 2020 zwei Prozent aller Betten und vier Prozent aller Intensivbetten durch COVID-19-Patienten belegt. Auch im Jahr 2021 dürfte die Ausnahmesituation mit deutlich geringerer Leistungsmenge als 2019 bestehen bleiben.

Insgesamt wurden 2020 rund 10,2 Milliarden Euro für die Einnahmeausfälle der Krankenhäuser in Form von Ausgleichszahlungen ausgezahlt. Diese Ausgleichszahlungen lagen in der Summe höher als die durch die Leistungsreduktion hervorgerufenen Mindererlöse der Krankenhäuser.

Der Anteil der von Insolvenz bedrohten Kliniken in Deutschland wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen, befürchten Experten. Sektorenübergreifende Versorgung und Digitalisierung seien wichtige Bausteine, um die Situation von Kliniken und Patienten zu verbessern, so die Einschätzung.

Ralf Loweg / glp

Das sollten Kurzarbeiter über Steuern wissen

Für viele Beschäftigte war das Kurzarbeitergeld der Rettungsanker in der Corona-Krise. Doch jetzt kommt das böse Erwachen. Denn viele Empfänger der staatlichen Unterstützung stellen fest, dass das Finanzamt eine Steuernachzahlung verlangt.

Jeder muss die Erklärung machen, der im Kalenderjahr mehr als 410 Euro beantragt hat, heißt es auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Rechnung, dass man als lohnsteuerpflichtig Beschäftigter meistens etwas zurückbekommt, gilt in diesem Fall nicht immer. Und so mancher muss sogar hohe Summen an das Finanzamt zurückzahlen.

“Das trifft vor allem die Empfänger, die nicht zu 100 Prozent in Kurzarbeit geschickt wurden, sondern nur zum Teil”, sagt der Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine, Uwe Rauhöft, gegenüber tagesschau.de.

Bei der Arbeitsagentur findet sich zwar im letzten Unterpunkt der Hinweis, dass Kurzarbeitergeld als Lohnersatzleistung steuerfrei ist. Es heißt dort weiter, dass die Leistung aber bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt werde. Dadurch kann es zu Steuernachforderungen kommen.

Ralf Loweg / glp

Flugbranche wieder etwas im Aufwind

Von den Höhenflügen vergangener Tage ist die Flugbranche immer noch meilenweit entfernt. Doch ein laues Sommerlüftchen treibt die Zahlen trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie jetzt langsam wieder nach oben.

So zählte der Flughafen Frankfurt im Mai 2021 rund 1,25 Millionen Passagiere. Gegenüber Mai 2020 bedeutet das ein Plus von sagenhaften 356,9 Prozent. Doch Vorsicht: Der Vorjahresmonat weist allerdings einen sehr niedrigen Vergleichswert auf, da der Flugverkehr infolge der steigenden Infektionszahlen im Frühjahr 2020 weitestgehend zum Erliegen kam.

Da die Reise-Warnungen nach und nach aufgehoben werden und die Inzidenzwerte stetig sinken, gibt es vor allem bei europäischen Urlaubszielen eine steigende Nachfrage gegenüber den vergangenen Monaten. An vier Tagen im Mai reisten laut der Fraport AG mehr als 50.000 Passagiere über Frankfurt Airport, so viele wie zuletzt während der Erholungsphase in der vergangenen Sommersaison. Verglichen mit Mai 2019 war das Passagieraufkommen allerdings immer noch um 80,0 Prozent deutlich rückläufig.

Betracht man die ersten fünf Monate 2021, beträgt das Passagieraufkommen mehr als 4,7 Millionen Fluggäste, das entspricht einem Minus von 59,2 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2020 beziehungsweise um 82,6 Prozent gegenüber 2019.

Das Cargo-Volumen legte weiter zu und erzielte ein Plus von 27,2 Prozent auf 204.233 Tonnen (plus 10,0 Prozent gegenüber Mai 2019). Mit 16.977 Starts und Landungen stieg die Zahl der Flugbewegungen gegenüber Mai 2020 um 118,7 Prozent.

Alle internationalen Konzern-Flughäfen verbuchten ebenfalls deutliche Zuwächse von teils mehreren hundert Prozent, allerdings wiederum auf Basis des stark reduzierten Aufkommens im Mai 2020. Im Vergleich zu Mai 2019 gingen die Fluggastzahlen an den Konzern-Flughäfen letztlich deutlich zurück.

Ralf Loweg / glp

Windarmes Frühjahr – Wieder mehr Stromerzeugung durch Kohle als durch Windkraft

Im 1. Quartal 2021 wurden in Deutschland 138,2 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Das waren das 2,6 % weniger als im 1. Quartal 2020. Während der Strom im 1. Quartal 2020 mehrheitlich aus erneuerbaren Energiequellen stammte (51,4 %), wurde der Strom im 1. Quartal 2021 zu 59,3 % aus konventionellen Energieträgern erzeugt. Im Vergleich zum Vorjahresquartal stieg die Stromeinspeisung aus konventionellen Energieträgern um 18,9 %. Die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien sank dagegen um 23,0 %, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mit.

Insbesondere die Stromeinspeisung aus Windkraft war mit einem Minus von 32,4 % im Vergleich zum Vorjahresquartal stark rückläufig. Die Einspeisung von 33,5 Milliarden Kilowattstunden war der niedrigste Wert für ein 1. Quartal seit 2018. In den Jahren 2019 und 2020 hatte die Stromeinspeisung aus Windkraft aufgrund starker und lange anhaltender Frühjahrsstürme im 1. Quartal deutlich höhere Werte erreicht. Das 1. Quartal im Jahr 2021 war dagegen vergleichsweise windarm.

Kohle wichtigster Energieträger für Stromerzeugung im 1. Quartal 2021 

Im 1. Quartal der Jahre 2019 und 2020 wurden konventionelle Kraftwerke aufgrund der großen Menge an Windstrom und des Einspeisevorrangs von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zurückgefahren. Im 1. Quartal 2021 dagegen wurde die geringere Menge an Windstrom vor allem durch eine höhere Stromerzeugung aus Kohle- und Erdgaskraftwerken kompensiert. Die in Kohlekraftwerken erzeugte und eingespeiste Strommenge stieg gegenüber dem Vorjahresquartal um 26,8 % auf fast 40 Milliarden Kilowattstunden. Mit einem Anteil von 28,9 % an der insgesamt eingespeisten Strommenge war die Kohle der wichtigste Energieträger für die Stromerzeugung im 1. Quartal 2021. Die Stromeinspeisung aus Erdgaskraftwerken stieg um 24,0 % auf 22,5 Milliarden Kilowattstunden.

Stromimporte deutlich gestiegen 

Die importierte Strommenge ist im 1. Quartal 2021 im Vergleich zum 1. Quartal 2020 um 18,4 % auf 12,2 Milliarden Kilowattstunden gestiegen. Die Stromimporte aus der Tschechischen Republik stiegen mit +220 % am stärksten, dagegen gingen die Importe aus Frankreich mit -44,7 % deutlich zurück.

Die exportierte Strommenge sank um 4,3 % auf 20,1 Milliarden Kilowattstunden. Insgesamt wurde weiterhin mehr Strom aus Deutschland exportiert als nach Deutschland importiert.

red

Was Qualitätssiegel bedeuten

Es gibt sie auf Solarmodulen, Fernsehern und Küchengeräten ebenso wie auf Spielzeugen, Grillgeräten oder Scheibenreinigern: Unterschiedliche Prüfzeichen sind für viele Verbraucher eine wichtige Orientierung beim Kauf eines Produktes. Doch was bedeuten sie eigentlich genau? Und: Kann sich der Verbraucher bei entsprechender Kennzeichnung darauf verlassen, ein sicheres Produkt zu kaufen?

Eines der bekanntesten Labels in der Europäischen Union ist die CE-Kennzeichnung, die aus dem französischen Begriff Conformité Européenne (Europäische Konformität) hervorgegangen ist. Viele Produkte, die in der EU verkauft werden, müssen dieses Zeichen tragen. “Der Hersteller dokumentiert damit, dass sein Produkt die Anforderungen einschlägiger Richtlinien erfüllt”, so die Dekra. Es handle sich aber nicht um ein Prüfzeichen, das besondere Sicherheit oder Qualität anzeigt.

Deutlich mehr Sicherheit gibt dem Kunden das GS-Zeichen für “Geprüfte Sicherheit”. Es signalisiert, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit von Personen darstellt. Das GS-Zeichen wird von einer abhängigen Zertifizierungsstelle wie etwa der Dekra vergeben. “Ein Spielzeug mit GS-Label muss die Mindestanforderungen der Spielzeugrichtlinie und unter Umständen weitere Anforderungen erfüllen”, erklärt Daniel Marx, Teamleiter Spielzeug bei Dekra Testing & Certification.

Neben den gesetzlich geregelten Zeichen gibt es auch eigene Labels der Prüforganisationen. Diese können – neben der Sicherheit – zum Beispiel auch Anforderungen an die Gebrauchseigenschaften eines Produktes umfassen. Über die Prüfanforderungen, die ein gelabeltes Produkt erfüllen muss, kann sich der Verbraucher in einem öffentlichen einsehbaren Verzeichnis informieren. “So sollen Täuschungen vermieden werden und die Verbraucher können besser abschätzen, welche Eigenschaften er von dem Produkt erwarten kann”, so Marx.

Rudolf Huber / glp

Rekord: Privatvermögen steigt auf 431 Billionen Dollar – Deutsche besitzen 20 Billionen Dollar

Das Vermögen der privaten Haushalte weltweit hat einer Studie zufolge im Krisenjahr 2020 in der Summe einen neuen Rekordwert erreicht. Das Gesamtvermögen belief sich auf insgesamt  431 Billionen US-Dollar.

Das Finanzvermögen stieg im Vergleich zu 2019 um rund 8 Prozent auf den Rekordwert von 250 Billionen US-Dollar. Das sind umgerechnet rund 205 Billionen Euro. Die Unternehmensberatung “Boston Consulting Group” (BCG) hat die Ergebnisse dieser Studie am Donnerstag vorgestellt. Maßgeblichen Anteil an der Vermehrung trugen steigende Börsenkurse und wachsende Ersparnisse bei. Aber auch Sachwerte wie Immobilien und Gold flossen in die Berechnungen mit ein. Das Gesamtvermögen minus Schulden belief sich auf insgesamt 431 Billionen US-Dollar.

Reiche werden reicher

Großer Unterschied herrschte jedoch bei der Verteilung. Insbesondere die Anzahl von sogenannten Schwerreichen stieg laut der Studie deutlich an. In Deutschland wuchs das Finanzvermögen der privaten Haushalte um rund 6 Prozent auf rund 9 Billionen US-Dollar. Das Sachvermögen erhöhte sich um 5 Prozent auf 13 Billionen US-Dollar. Nach Abzug der Schulden besaßen die privaten Haushalte in Deutschland insgesamt fast 20 Billionen US-Dollar.

red

Weniger Urlaub wegen Kurzarbeit

Viele Arbeitnehmer mussten wegen der Corona-Pandemie in Kurzarbeit. Viele auch in Kurzarbeit Null. Das Problem dabei: Während dieser Zeit erwirbt man keine Urlaubsansprüche. Der Jahresurlaub wird für den Zeitraum der Kurzarbeit null anteilig gekürzt.

Gegen diese Bestimmung hatte eine Verkaufshilfe in der Systemgastronomie geklagt. Sie ist in einer Drei-Tage-Woche in Teilzeit tätig. Pro Jahr stehen ihr 28 Werktage oder umgerechnet 14 Arbeitstage Urlaub zu.

Wegen der Corona-Pandemie arbeitete die Frau von April bis Dezember 2020 wiederholt in Kurzarbeit Null. Im August und September 2020 gewährte ihr der Arbeitgeber insgesamt 11,5 Arbeitstage Urlaub. Die Klägerin meinte, die Kurzarbeit habe keinen Einfluss auf ihre Urlaubsansprüche. Konjunkturbedingte Kurzarbeit erfolge schließlich im Interesse des Arbeitgebers.

Nach Ansicht der Klägerin würde ihr für das Jahr 2020 der ungekürzte Urlaub von 14 Arbeitstagen zustehen. Der Arbeitgeber entgegnete laut der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), dies sei mangels Arbeitspflicht während der Kurzarbeit Null nicht der Fall.

Die Klage der Frau blieb in zwei Instanzen erfolglos. Während der Kurzarbeit Null erwerbe man keine Urlaubsansprüche, urteilten die Richter. Unter anderem, weil Kurzarbeiter wie vorübergehend teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer behandelt werden, deren Erholungsurlaub ebenfalls anteilig gekürzt wird.

Dies entspricht auch dem EU-Recht. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entsteht während Kurzarbeit Null der europäische Mindesturlaubsanspruch nicht, so die DAV-Arbeitsrechtsanwälte (AZ: 6 Sa 824/20).

Rudolf Huber / glp