Deutlich höhere Marktpreise für energieeffiziente Immobilien

Energieeffiziente Immobilien haben in diesem Jahr auf dem deutschen Immobilienmarkt im Vergleich zu unsanierten Gebäuden deutlich höhere Preise erzielt. Laut einer Analyse von “Immobilien-Scout 24” im Auftrag des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) lagen die Verkaufspreise für energetisch effiziente Gebäude um bis zu ein Drittel höher als die für vergleichbare unsanierte Immobilien.

Der durchschnittliche Wertvorteil betrug 2023 bisher über 20 Prozent. In den Jahren 2021/2022 lag er bei 22 Prozent, und in 2020/2021 sogar bei 25 Prozent. Die Studie basiert auf einer Untersuchung von mehr als 250.000 Objekten im Zeitraum von August 2022 bis August 2023, die nach Regionen und Baualtersklassen verglichen wurden.

Trotz des positiven Trends zur Wertsteigerung von energieeffizienten Gebäuden betont der Bundesverband, dass die energetische Sanierungsquote weiterhin niedrig sei. Insbesondere in den alten Bundesländern bestehe ein erheblicher Nachholbedarf im Vergleich zu den neuen Bundesländern.

Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des Bundesverbands, betont: “Nordrhein-Westfalen hat aufgrund seines großen und energetisch schlechten Gebäudebestands am meisten Nachholbedarf im Ländervergleich.” Er sieht die Studienergebnisse als Hinweis darauf, dass es noch viel Potenzial für die Wertsteigerung von Gebäuden mit hohen Energieeffizienzstandards gibt.

Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier appellierte jedoch an die Politik, ärmere Teile der Bevölkerung im Blick zu behalten. Wenn sanierte Immobilien zu höheren Preisen verkauft würden, bedeute das höhere Mieten, die sich Menschen mit niedrigen Einkommen nicht leisten könnten. “Die Folge: Sie geben deutlich mehr Geld, um in einer warmen Wohnung zu sitzen und haben keine Chance, klimaneutral leben zu können. Das muss die Politik im Blick behalten und alle mitdenken”, so Engelmeier gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben). Das am Anfang schlecht gemachte Heizungsgesetz habe hier zuletzt viele Ängste geschürt.

red

SPD-Politikerinnen nach Verfassungsgerichtsurteil für höhere Vermögens- und Erbschaftsteuer

Inmitten der Diskussion über die finanziellen Konsequenzen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Nachtragshaushalt 2021 positionieren sich führende SPD-Politiker für eine Anhebung der Steuern, um die klaffenden Finanzlöcher zu schließen. Die stellvertretende SPD-Vorsitzende, Serpil Midyatli, betonte gegenüber der “Bild” (Donnerstagausgabe), dass der Klimaschutz keinesfalls auf Kosten sozialer Belange, Bildung oder der Daseinsvorsorge gehen dürfe. Midyatli erklärte, dass die SPD bereit sei, grundlegende Fragen der Einkommensverteilung zu überdenken, um die Einnahmeseite zu stärken. Insbesondere eine Erhöhung der Vermögens- und Erbschaftssteuer stünde im Fokus. Zugleich unterstrich sie die Notwendigkeit, eine haushaltsrechtlich tragfähige Lösung zu finden und verwies darauf, dass es der Politik grundsätzlich frei stehe, ein neues Sondervermögen auszuweisen, was vom Verfassungsgericht nicht beanstandet wurde.

Thomas Losse-Müller, Fraktionschef der SPD im Landtag Schleswig-Holstein, schließt sich dem Ruf nach höheren Steuern an. Er argumentierte, dass für Investitionen in die erforderliche Infrastruktur, um einen umfassenden Klimaschutz zu gewährleisten, erhebliche finanzielle Mittel erforderlich seien. Dabei betonte er die Bedeutung der Sicherung von Arbeitsplätzen. Losse-Müller unterstrich, dass Steuererhöhungen unvermeidlich seien, insbesondere wenn die Möglichkeit, wie Unternehmen oder Haushalte Kredite aufzunehmen, nicht gegeben sei. Er präsentierte dies als eine schlichte Rechnung, die notwendig sei, um die gesteckten Ziele zu erreichen.

red

Mehrheit der deutschen Unternehmen plant Beibehaltung von Homeoffice-Regeln

Die meisten Unternehmen in Deutschland (84 Prozent) wollen ihre gegenwärtigen Regeln zum Homeoffice beibehalten. Das geht aus einer Umfrage des Ifo-Instituts hervor, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. “Dies gilt in allen Wirtschaftszweigen sowie bei kleineren, mittleren wie größeren Unternehmen gleichermaßen”, sagte Ifo-Forscher Simon Krause.

Nur jeweils acht Prozent der Firmen wollen ihre Homeoffice-Regeln noch verändern. “Trotz der öffentlichen Debatte um die Rückkehr ins Büro hat sich das Homeoffice in der Arbeitswelt fest etabliert”, fügte Krause hinzu. Weitere Flexibilisierung beim Homeoffice sind vor allem in der Medienbranche (23,9 Prozent) und in der Warenherstellung (19,4 Prozent) beabsichtigt.

Beschränkungen planen insbesondere die Textilhersteller (19,6 Prozent), die Pharmaindustrie (16,3 Prozent) und Informationsdienstleister (16,2 Prozent). “Wir ermitteln seit April 2022 eine gleichbleibende Quote von einem Viertel aller Beschäftigten im Homeoffice”, sagte Ifo-Forscher Jean-Victor Alipour. “Angesichts der neuen Umfrageergebnisse erwarten wir keinen Rückgang.”

Denn aktuell haben 34,1 Prozent aller Firmen eine Betriebsvereinbarung zu Homeoffice geschlossen und weitere 15,4 Prozent nutzen Regelungen auf Bereichs- oder Teamebene. 29,1 Prozent arbeiten mit individuellen Vereinbarungen. 31,2 Prozent haben keine Regelung oder gar kein Homeoffice.

Hinter den Durchschnittszahlen verbergen sich große Unterschiede: Eine Betriebsvereinbarung haben 49 Prozent der Industrieunternehmen und 32,6 Prozent der Dienstleister, aber nur 12,3 Prozent der Firmen im Handel und 17,1 Prozent in der Baubranche. Regelungen auf Teamebene und individuelle Vereinbarungen finden sich in etwa gleichmäßig in allen Wirtschaftsbereichen. In der Baubranche (54 Prozent) und im Handel (50,8 Prozent) ist der Anteil der Firmen mit keiner Regelung bzw. keiner Homeoffice-Möglichkeit deutlich höher als im Dienstleistungssektor (31,2 Prozent) und in der Industrie (18,1 Prozent).

Großunternehmen haben mit 55,3 Prozent deutlich häufiger eine Betriebsvereinbarung als kleinere und mittlere Unternehmen (KMUs) mit 23,8 Prozent. Spiegelbildlich liegt der Anteil der KMUs ohne Homeoffice-Regelung oder -Möglichkeit mit 39,4 Prozent über dem der Großunternehmen (13,1 Prozent). Die Regelungen auf Teamebene sind verbreiteter in Großunternehmen (23,2 Prozent) als in KMUs (12,1 Prozent), während KMUs (31,9 Prozent) eher als Großunternehmen (23,3 Prozent) auf individuelle Regelungen setzen.

Die Umfrage wurde unter mehr als 9.000 Unternehmen in Deutschland im August 2023 durchgeführt.

red

Bahnverkehr in Deutschland lahmgelegt: GDL startet Streik um 22 Uhr

Seit Mittwochabend um 22 Uhr hat die Lokführergewerkschaft GDL einen flächendeckenden Warnstreik gestartet. Am Berliner Hauptbahnhof waren lediglich die Ankunft weniger Regionalzüge und eines ICE aus München geplant, während alle anderen Verbindungen abgesagt wurden. Der Streik wird voraussichtlich bis Donnerstagabend, 18 Uhr, andauern.

Die Deutsche Bahn hat in Reaktion auf den Streik einen “Notfahrplan” implementiert und rät Reisenden, ihre Pläne zu verschieben. Alle Zugbindungen sind aufgehoben, und Sparpreistickets können zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden, wobei die Bahn kein festes Gültigkeitsdatum nennt. Die Gewerkschaft GDL hatte den Streik überraschend schon nach der ersten Verhandlungsrunde angekündigt, da sie sich von der Deutschen Bahn nicht ernst genommen fühlt.

Die Tarifverhandlungen drehen sich nicht nur um finanzielle Forderungen, sondern auch um flexiblere und verkürzte Arbeitszeiten.

red

Karlsruhe kippt Corona-Nachtragshaushalt: Was das für den Bundeshaushalt bedeutet

Das Bundesverfassungsgericht hat das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt. Dieses sei mit mehreren Artikeln des Grundgesetzes unvereinbar, teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit. Insbesondere entspreche es nicht den “verfassungsrechtlichen Anforderungen an notlagenbedingte Kreditaufnahmen”.

Man stütze diese Entscheidung auf drei, jeweils für sich tragfähige Gründe: Erstens habe der Gesetzgeber den notwendigen Veranlassungszusammenhang zwischen der festgestellten Notsituation und den ergriffenen Krisenbewältigungsmaßnahmen nicht ausreichend dargelegt. Zweitens widerspreche die zeitliche Entkoppelung der Feststellung einer Notlage vom tatsächlichen Einsatz der Kreditermächtigungen den Verfassungsgeboten der Jährlichkeit und Jährigkeit. Die faktisch unbegrenzte Weiternutzung von notlagenbedingten Kreditermächtigungen in nachfolgenden Haushaltsjahren ohne Anrechnung auf die “Schuldenbremse” bei gleichzeitiger Anrechnung als “Schulden” im Haushaltsjahr 2021 sei demzufolge unzulässig.

Drittens verstoße die Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 nach Ablauf des Haushaltsjahres 2021 gegen den Haushaltsgrundsatz der Vorherigkeit. Die Entscheidung hat zur Folge, dass sich der Umfang des Klima- und Transformationsfonds (KTF) um 60 Milliarden Euro reduziert, wodurch der Bundeshaushalt deutlich überarbeitet werden muss. Den Antrag gegen den Nachtragshaushalt hatte die CDU/CSU-Fraktion gestellt.

Die Bundesregierung hatte Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro, die als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehen waren, für den KTF umgewidmet. Die Zuführung erfolgte im Februar 2022 – also rückwirkend – für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2021.

red

Volkswagen distanziert sich: AfD-Ziele stehen im Widerspruch zu Unternehmenswerten

Der Autobauer VW bezieht klar Stellung gegen die AfD. “Die Ziele der AfD stehen unseren Werten und Kerninteressen fundamental entgegen: Forderung nach Austritt aus der EU, Leugnen des Klimawandels oder das Instrumentalisieren ökonomischer Sorgen für den Widerstand gegen Transformation”, antwortete VW auf eine Erhebung von “Capital” unter großen deutschen Unternehmen zur Frage, wie sie zu den Forderungen der Partei stehen. Insgesamt hatte Capital alle Dax-Unternehmen und die 20 größten Mittelständler des Landes um Stellungnahme gebeten. In Umfragen kommt die AfD derzeit bundesweit auf über 20 Prozent.

Bei den drei Landtagswahlen im kommenden Jahr könnte sie in Sachsen, Thüringen und Brandenburg stärkste Kraft werden. Obwohl Manager und Unternehmer im Falle weiterer AfD-Wahlerfolge negative Folgen für ihr Geschäft fürchten, scheuen viele eine öffentliche Positionierung gegen die Partei. Der frühere Siemens-CEO Joe Kaeser, Evonik-Boss Christian Kullmann und der Berliner Berater Harald Christ waren lange die einzigen prominenten Manager, die offen vor der AfD warnten.

Die Vorsicht vieler Arbeitgeber zeigt sich auch in der Erhebung von “Capital”. Nur knapp die Hälfte der befragten Unternehmen antwortete überhaupt – und die Antworten fielen unterschiedlich deutlich aus: Sieben Unternehmen erteilten den Werten der AfD eine klare Absage, 19 sprachen sich nur allgemein gegen Diskriminierung und für Toleranz und Weltoffenheit aus ohne die AfD direkt anzusprechen. Vier Unternehmen wollten sich gar nicht äußern.

Eine klare Einschätzung formulierte etwa der Chemiekonzern Helm. “Die erhebliche Wählerzustimmung zur AfD ist bereits jetzt eine Gefahr für den Standort Deutschland”, heißt es in der Antwort des Unternehmens. Der Technologiekonzern Siemens hielt fest: “Rechtspopulismus ist nicht nur demokratie-, sondern auch innovations- und fortschrittsfeindlich.”

red

Ifo-Chef kritisiert Milliardenrettung für Siemens Energy

Der Chef des Forschungsinstitutes Ifo, Clemens Fuest, hat die Rettung von Siemens Energy über milliardenschwere Garantien kritisiert. “Bei Siemens Energy sind es nicht nur Marktprobleme, Managementschwächen kommen hinzu”, sagte Fuest der “Rheinischen Post” (Mittwochausgabe). “Ich würde es deshalb für sinnvoller halten, wenn die Politik sich auf Eingriffe konzentriert, die die Marktprobleme angehen, statt Siemens Energy in dieser Lage zu stützen.”

Die Bundesregierung handele wegen einer Mischung aus Problemen des Marktes für erneuerbare Energie und hausgemachten Problemen bei Siemens Energy, so Fuest. “Die Marktprobleme resultieren daraus, dass die Rentabilität von Investitionen stark von künftigen politischen Entscheidungen abhängt, beispielsweise von der Höhe des CO2-Preises. Viele Investoren haben Zweifel, ob die Politik einen hohen CO2-Preis setzen wird, deshalb investieren sie zögerlich. Wenn die Politik diese Hindernisse für den Ausbau der Windenergie überwinden will, kann man das durch staatliche Förderung auch in Form von Garantien tun”, so der Ifo-Chef. “Es stellt sich aber die Frage, ob man einzelne Unternehmen ad hoc unterstützen will.”

red

Arbeitsminister Heil lehnt CDU-Pläne für Arbeitspflicht beim Bürgergeld ab

Bundesarbeitsminister Heil (SPD) hat den CDU-Vorstoß für eine Arbeitspflicht und einen “Systemwechsel” beim Bürgergeld abgelehnt. Laut Heil zeigen Berichte aus den Jobcentern, dass Bürgergeldempfänger grundsätzlich arbeiten möchten. Er betonte die bestehende Gesetzeslage, die eine Mitwirkungspflicht ab dem ersten Tag vorsieht. Auch Leistungseinschränkungen könnten bei der Ablehnung “zumutbarer Arbeit” erfolgen.

Die Realität zeige jedoch, dass die Mehrheit der Langzeitarbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung habe. Heil kritisierte den CDU-Vorschlag, zum alten Hartz-IV-System zurückzukehren, da dies lediglich zu kurzfristigen Hilfsjobs führen würde, ohne langfristige Perspektiven zu bieten. Stattdessen betonte er die Bedeutung von Qualifizierung und Integration in den Arbeitsmarkt zur Gewinnung qualifizierter Fachkräfte.

red

Lokführerstreik ab Mittwochabend: GDL setzt Bahn erneut unter Druck

Die Lokführergewerkschaft GDL plant einen Streik bei der Bahn von Mittwochabend bis Donnerstagabend. Lokomotivführer, Zugbegleiter, Werkstattmitarbeiter und Disponenten in allen Unternehmen und zusätzlich Fahrdienstleiter und weitere Berufsgruppen bei DB Netz seien aufgerufen, von Mittwoch, 22 Uhr, bis Donnerstag, 18 Uhr, die Arbeit niederzulegen, hieß es in einer Erklärung. “Der Unmut der Beschäftigen ist groß”, sagte GDL-Chef Claus Weselsky.

“Wer glaubt, zulasten der Mitarbeiter zynisch auf Zeit spielen zu können, befindet sich im Irrtum. Jetzt ist die Zeit, Verbesserungen zu erzielen, das duldet keinen Aufschub.” Hintergrund ist, dass die Gewerkschaft mit dem bisherigen Verlauf der Tarifverhandlungen unzufrieden ist.

So habe die Bahn beispielsweise in der ersten Runde klar ausgedrückt, dass sie nicht dazu bereit sei, über die wesentlichen Kernforderungen der GDL zu sprechen. Es geht im aktuellen Tarifpoker um mehr Geld, aber auch um bessere Bedingungen für die Angestellten, wie kürzere Arbeitszeiten.

Bahn erwartet “massive” Beeinträchtigungen durch Streik

Nachdem die Lokführergewerkschaft GDL kurzfristig einen flächendeckenden Streik von Mittwoch, 22 Uhr, bis Donnerstag, 18 Uhr, angekündigt hat, erwartet die Bahn “massive” Auswirkungen “auf den gesamten deutschen Bahnbetrieb”. Fahrgäste sollten während des Streiks auf nicht unbedingt notwendige Reisen verzichten oder die Reise zu verschieben, teilte der Staatskonzern am Dienstagabend mit. Die Bahn hat nach eigenen Angaben für den Fernverkehr einen Notfahrplan mit einem stark reduzierten Angebot an Fahrten erarbeitet.

Für diese Fahrten sollen längere Züge mit mehr Sitzplätzen eingerichtet werden, eine Mitfahrt könne aber dennoch “nicht garantiert werden”, hieß es. Im Regionalverkehr sei es das Ziel, ein stark reduziertes Angebot zu fahren: “In welchem Umfang dies möglich ist, unterscheidet sich regional stark”, so die Bahn, in jedem Fall werde es aber auch im Regionalverkehr massive Einschränkungen geben. Alle Fahrgäste, die ihre für den 15. oder 16. November geplante Reise verschieben möchten, können ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen – die Zugbindung ist aufgehoben; Einen Zeitpunkt für die spätest mögliche Nutzung nannte die Bahn nicht.

Die Fahrkarten sollen aber für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort auch mit einer geänderten Streckenführung gelten, zudem können sie auch vorverlegt werden, und Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.

red

Kartellrechtliche Ermittlung eingeleitet: Bundeskartellamt gegen Coca-Cola

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den Getränkekonzern Coca-Cola eingeleitet, da es Anhaltspunkte für wettbewerbsbehindernde Praktiken im deutschen Lebensmitteleinzelhandel gibt. Andreas Mundt, der Leiter des Kartellamts, äußerte am Dienstag, dass Coca-Cola durch seine Konditionen, insbesondere Rabatte, möglicherweise andere Unternehmen beeinträchtigen könnte.

Das Verwaltungsverfahren wird klären, ob Coca-Cola im Markt für Softdrinks eine marktbeherrschende Stellung innehat und ob die geforderten Konditionen den kartellrechtlichen Vorgaben entsprechen. Besonderes Augenmerk wird auf die Frage gelegt, ob die Rabattgestaltung von Coca-Cola dazu führt, dass Unternehmen im Lebensmitteleinzelhandel ihre gesamte Produktpalette auch außerhalb von Cola-Getränken abnehmen, im Regal platzieren und bewerben. Das Bundeskartellamt plant, durch Auskunftsbeschlüsse weitere Informationen von Unternehmen der Getränkeindustrie und im Lebensmitteleinzelhandel sowie von Coca-Cola selbst zu erhalten.

red