Rentenrealität: Über 27 Jahre Beitragszahlung für Rente über Sozialhilfeniveau

Durchschnittsverdiener müssen rechnerisch mehr als 27 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben, um eine Altersversorgung zu bekommen, die höher liegt als das Sozialhilfeniveau. Das geht aus einer neuen Modellrechnung des Bundessozialministeriums hervor, über die der “Spiegel” berichtet. Durchschnittsverdiener müssen also insgesamt mindestens 83.600 Euro an Beiträgen bezahlt haben.

Dabei wird unterstellt, dass die Beschäftigten über ihr Erwerbsleben hinweg genauso viel Lohn erhalten haben wie der Durchschnitt der Versicherten. Die Grundsicherung im Alter fällt, da sie auch die Unterkunftskosten berücksichtigt, je nach Wohnort unterschiedlich aus. Im Schnitt lag der Bedarf Ende 2022 bei monatlich etwa 862 Euro.

Wer 1.200 Euro Rente pro Monat bekommen will, muss als Durchschnittsverdiener also 37 Jahre und sechs Monate lang gearbeitet und knapp 105.000 Euro an Rentenbeiträgen eingezahlt haben. Für 1.500 Euro Rente müsste ein Durchschnittsverdiener knapp 47 Jahre gearbeitet und knapp 118.000 Euro in die Rentenkasse eingezahlt haben. Tatsächlich schaffen das nur die wenigsten.

“Lohn und Rente stehen im Missverhältnis. Aus dem, was die Menschen einzahlen, kommt zu wenig raus”, sagte der Linken-Bundestagsabgeordnete Sören Pellmann. “Wir brauchen eine große Rentenreform.”

red

Finanzministerium: Disziplinarverfahren gegen Referatsleiterin nach Steuervortrag

Das Bundesfinanzministerium (BMF) will ein Disziplinarverfahren gegen eine Referatsleiterin aus der Steuerabteilung in die Wege leiten, die als Gastrednerin bei einer Veranstaltung einer Steuerkanzlei einen Vortrag hielt. Vorermittlungen der für Personalfragen zuständigen Zentralabteilung des BMF haben laut eines Berichts des “Spiegel” Informationen ergeben, dass der Auftritt “dienstrechtlich relevant” sei. Die Prüfer haben demnach der Hausleitung empfohlen, ein Disziplinarverfahren anzustreben.

Entscheiden muss darüber Staatssekretär Steffen Saebisch als Amtschef des BMF, ein enger Vertrauter von Finanzminister Christian Lindner (FDP). Beamte des Ministeriums müssen solche Auftritte anmelden und sie im Zweifel genehmigen lassen. Die zuständigen Stellen im BMF wussten von dem Auftritt laut “Spiegel”-Bericht angeblich nichts, ein Disziplinarverfahren sei deshalb unausweichlich. Über den Fall hatte das ZDF in einer Dokumentation berichtet.

Bei ihrem Vortrag soll die Referatsleiterin aus der Steuerabteilung ihr Publikum davor gewarnt haben, dass schon bald ein Steuerschlupfloch beim Erwerb von Grundstücken wegfallen könnte.

red

Bundesregierung plant umfangreiche Steuererleichterung für Deutsche Post

Die Bundesregierung will der Deutschen Post eine Steuererleichterung in Höhe von Hunderten Millionen Euro verschaffen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) wollen im Rahmen des sogenannten Postrechtsmodernisierungsgesetzes den ehemaligen Staatsmonopolisten weitgehend von der Umsatzsteuerpflicht bei Geschäftskunden befreien, wie der “Spiegel” berichtet. Dadurch drohten “Steuerausfälle für Bund und Länder von grob geschätzten 500 Millionen Euro”, schreibt der Bundesverband Briefdienste (BBD), ein Zusammenschluss privater Konkurrenten der Post, in einem Protestbrief an Lindner.

“Das sind in Zeiten knapper öffentlicher Kassen auch keine Peanuts.” Lindners Fachleute haben die Maßnahme laut “Spiegel” durchgerechnet. Anders als üblich findet sich zur Höhe der Steuerausfälle aber keine Angabe im Gesetzentwurf.

Bei der Frage nach den Gründen verweist das Finanzministerium auf das federführende Wirtschaftsministerium. Die Post-Konkurrenten befürchten eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten des Marktführers, an dem der Bund noch immer über die Förderbank KfW beteiligt ist. Die privaten Anbieter müssen weiterhin 19 Prozent Mehrwertsteuer bezahlen.

Das stelle eine “akute Existenzgefährdung der verbliebenen unabhängigen Brieflogistiker” dar, heißt es in dem Brief an Lindner. Tatsächlich kann die Post, wenn die Umsatzsteuerpflicht für größere Geschäftsbereiche wegfällt, die Preise senken. Tut sie dies nicht oder nicht in vollem Umfang, verbleibt der Steuernachlass in ihrer Kasse.

Beides könnte ihre Position gegenüber den Herausforderern stärken. Der BBD fordert Lindner in seinem Schreiben auf, sich für den Status quo bei der Umsatzbesteuerung einzusetzen. “Anderenfalls würden die positiven, den Wettbewerb stärkenden Elemente des Gesetzentwurfs ins Leere laufen, denn die Deutsche Post erhielte einen gewaltigen Preisvorsprung.”

Lindners und Habecks Plan ist kein Selbstzweck. Die Minister wollen mit dem Erlös aus dem Verkauf von Post- und Telekom-Aktien das Eigenkapital der Bahn aufpolstern. Die geplante Bevorzugung der Post könnte deren Börsenwert steigern.

red

Suchtbeauftragter kritisiert geplante Lockerung des Glücksspiel-Strafrechts

Der Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, kritisiert die geplante Lockerung des Strafrechts, Bundesjustizminister Marco Buschmann will einen Paragrafen streichen, der das Angebot von Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis verbietet. Diese Maßnahme könne “zu einem Kontrollverlust” führen, schreibt Blienert in einem Brief an den FDP-Minister, über den der “Spiegel” berichtet. Der Sozialdemokrat hat sich in dieser Sache auch an seine Parteifreundin Nancy Faeser gewandt, die Chefin des Innenressorts.

Durch eine solche Gesetzesänderung würde Deutschland “noch attraktiver für die Organisierte Kriminalität”, warnt er. Illegales Glücksspiel habe seit der Pandemie in Deutschland deutlich zugenommen und berge ein besonders hohes Suchtrisiko. Wenn der entsprechende Paragraf aus dem Strafgesetzbuch gestrichen würde, wären Glücksspielveranstaltungen nur noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Behörden unerlaubtes Spiel entdecken könnten, würde sich verringern, befürchtet Blienert, die Ordnungsämter würden mit den Kontrollen völlig überfordert. Blienert schlägt stattdessen vor, den Paragrafen zu konkretisieren und etwa auf Anbieter aus dem Ausland auszuweiten.

red

Bundestag winkt Nachtragshaushalt 2023 durch

Der Bundestag hat den Weg für den Nachtragshaushalt 2023 freigemacht. Für das entsprechende Nachtragshaushaltsgesetz 2023 stimmten am Freitag 392 Abgeordnete, 274 dagegen. Mit dem Nachtragshaushalt reagiert die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November.

Konkret will sie schwerpunktmäßig die Finanzierung des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds sowie des sogenannten Sondervermögens “Aufbauhilfe 2021” sicherstellen. Die bisherige Finanzierungsweise war durch das Urteil infrage gestellt worden. Um die Finanzierung zu sichern, ist eine Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes nötig, die am Freitag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen beschlossen wurde.

Laut Nachtragshaushaltsentwurf sind für 2023 nunmehr Ausgaben in Höhe von 461,21 Milliarden Euro vorgesehen, bisher lag das Soll bei 476,29 Milliarden Euro. Gestrichen werden im Etat unter anderem die Ausgaben für das “verzinsliche Darlehen für den Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung” in Höhe von zehn Milliarden Euro. Die Einnahmen – ohne Kredite und Entnahme aus der Rücklage – fallen mit 389,74 Milliarden Euro um 178,7 Millionen Euro geringer aus als bisher geplant.

Das liegt unter anderem an geringer ausfallenden Steuereinnahmen. Die bisher vorgesehene Entnahme aus der Rücklage wird von 40,51 Milliarden Euro auf 43,81 Milliarden Euro erhöht. Deutlich geringer fällt nunmehr die geplante Nettokreditaufnahme im Kernhaushalt aus: Sie soll 27,41 Milliarden Euro betragen.

Das sind 18,2 Milliarden Euro weniger als bisher geplant. Sie liegt über der nach der Schuldenregel zulässigen Höhe. Diese ist im Entwurf mit 25,81 Milliarden Euro angegeben.

Die Überschreitung entspricht der Zuweisung aus dem Haushalt an das sogenannte Sondervermögen “Aufbauhilfe 2021”. Hinzu tritt die geplante Kreditaufnahme im Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) in Höhe von 43,20 Milliarden Euro. Aus dem WSF werden unter anderem die Strom- und Gaspreisbremse finanziert.

Bisher war als Finanzierung vorgesehen, auf in 2022 an den WSF übertragene und verbuchte Kreditermächtigungen zurückzugreifen. Nunmehr soll der WSF in die Lage versetzt werden, in 2023 eigene Kredite aufzunehmen. Sie sind auf die Schuldenregel anzurechnen.

Damit liegt die für die Schuldenregel relevante Kreditaufnahme bei 70,61 Milliarden Euro und damit 44,8 Milliarden Euro über der zulässigen Kreditaufnahme. Vorgesehen ist daher, die erhöhte Kreditaufnahme mit einer Notlage im Sinne der Schuldenregel zu ermöglichen. Als Begründung wird auf die fortwirkenden Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf die Energiemärkte im Jahr 2023 sowie auf die anhaltenden Folgen der Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 verwiesen.

Ebenfalls angepasst wurde der Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds: Die Rücklagen des Sondervermögens werden um 60 Milliarden Euro reduziert. Das entspricht dem Betrag, der mit dem für verfassungswidrig erklärten Nachtragshaushalt 2021 übertragenen Mittel in Form von Kreditermächtigungen. Zudem soll durch Änderungen in den Sozialgesetzbüchern der Bundeshaushalt ab 2025 um 900 Millionen Euro jährlich entlastet werden, zulasten der Bundesagentur für Arbeit.

red

Energiewirtschaft warnt vor steigenden Strompreisen: Ampel-Koalition unter Beschuss

Die Energiewirtschaft hat mit scharfer Kritik auf die Sparbeschlüsse der Ampel-Koalition reagiert und steigende Strompreise für Verbraucher angekündigt. Wenn der Staat zugesagte Entlastungen wie den Zuschuss zu den Netzentgelten streiche, werde sich das leider auch auf die Verbraucher auswirken, sagte die Chefin des Branchenverbandes BDEW, Kerstin Andreae, dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagausgaben). Aufgrund der Kurzfristigkeit der Koalitionsbeschlüsse könnten die Energieversorger die Preisanpassungen zwar nicht zum 1. Januar 2024 umsetzen, müssten dies dann aber in den ersten Monaten des Jahres nachholen.

“Die Energieversorger und Stadtwerke können nichts dafür, dass jetzt die Preise steigen”, so die Verbandschefin. Zwar seien die Preise an den Energiemärkten zuletzt gesunken, sie lägen aber noch immer deutlich über dem Vorkrisenniveau, sagte Andreae weiter. “In dieser Situation wäre es äußerst wichtig gewesen, den Kunden Konstanz und Zuverlässigkeit zu signalisieren. Stattdessen werden Haushalte, Gewerbe und Industrie im kommenden Jahr nun zusätzlich belastet.” Angesichts der zahlreichen geopolitischen Unsicherheiten müssen die Bundesregierung in ihrer Energiepolitik vorsichtig sein, mahnte die frühere Grünen-Politikerin. “Die Krise ist noch nicht vorbei.”

Andreae forderte die Bundesregierung auf, nun rasch das mehrfach in Aussicht gestellte Klimageld einzuführen, um die Bürger zu entlasten. “Die Einführung des im Koalitionsvertrag angekündigten Klimagelds ist noch dringlicher geworden. Finanziert aus der CO2-Bepreisung würden damit alle Bürger entlastet.”

Die Entscheidung der Bundesregierung, Fördermittel für die Ansiedlung von Solarfabriken zu streichen, sei “äußerst bedauerlich”, so Andrea. “Dadurch verschenken wir Zeit. Es ist zu hoffen, dass der Aufbau eigener Kapazitäten für die Produktion von Solarmodulen dennoch von der Bundesregierung im Blick behalten wird.”

red

Finanzminister einig: Bayaz und Evers fordern Reform der Schuldenbremse

Baden-Württembergs Finanzminister, Danyal Bayaz (Grüne) und sein Amtskollege in Berlin, Stefan Evers (CDU), setzen sich für eine Reform der Schuldenbremse ein. “Wir halten die Schuldenbremse grundsätzlich für eine wichtige Errungenschaft, die nicht aufgegeben werden, sondern – im Gegenteil – präziser kalibriert und glaubhafter angewendet werden sollte”, schreiben die Politiker in einem Gastbeitrag für den “Tagesspiegel” (Freitagausgabe). Das notwendige Investitionsvolumen für den “Erhalt unseres Wohlstands” sowie der Kampf gegen den Klimawandel werde aber “absehbar die Möglichkeiten der öffentlichen Haushalte überfordern”, argumentieren die beiden Politiker.

Sie schlagen daher vor, dass sich auch die Bundesländer analog zum Bund maßvoll im Rahmen der Schuldenbremse verschulden dürfen. Zudem sollten Notlagenkredite auch “über das konkrete Jahr des Notlagenbeginns hinaus” verwendet werden dürfen, was das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Haushalt der Bundesregierung für 2023 untersagt hatte. Als dritten Eckpunkt einer Reform schlagen Evers und Bayaz “die Schaffung einer streng ziel- und zweckgerichteten Investitionsregel im Rahmen der bestehenden Schuldenbremse” vor, um die anstehenden Transformationen finanzieren zu können.

red

Bürgergeldbonus vor dem Ende: Ampel plant Einsparungen trotz Kosten von 8,9 Millionen Euro

Die Kosten für den Bürgergeldbonus für Weiterbildungsmaßnahmen, den die Ampel kurz nach seiner Einführung wegen der Haushaltlage wieder streichen will, belaufen sich nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) in diesem Jahr auf 8,9 Millionen Euro. “Seit seiner Einführung im Juli 2023 wurde der Bürgergeldbonus in knapp 56.000 Fällen ausgezahlt”, sagte ein BA-Sprecher dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagausgaben). Der Bundesarbeitsagentur zufolge sind Auszahlungen der Boni für die kommenden Jahre bereits vorgesehen.

“Für 2024 gibt es Bindungen in Höhe von 9,1 Millionen Euro, weitere Bindungen gibt es für die Jahre 2025 bis 2028 in Höhe von 356.000 Euro.” Die Zahlen basieren auf Rückmeldungen der Jobcenter, die in der Verantwortung von Kommunen sowie der Bundesarbeitsagentur liegen. Das sind bis zu 300 Jobcenter.

Zu den 100 Jobcentern, die als zugelassene kommunale Träger organisiert werden, kann die BA keine Auskunft geben. Seit Juli 2023 haben Bürgergeld-Empfänger Anspruch auf einen Bonus von 75 Euro im Monat, wenn sie Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Diesen will die Bundesregierung im Zuge der Haushaltseinsparungen wieder streichen.

Der Bonus ist nicht zu verwechseln mit dem Weiterbildungsgeld von 150 Euro pro Monat, das bestehen bleibt.

red

Durchbruch im Kampf gegen Kinderarbeit: EU beschließt Gesetz mit harten Strafen für Unternehmen

Straßburg – Im Streit um ein europäisches Lieferkettengesetz haben Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten eine Einigung erzielt. Mit der Lieferkettenrichtlinie sollen große Unternehmen für nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt bei ihren eigenen Tätigkeiten, denen ihrer Tochtergesellschaften und denen ihrer Geschäftspartner zur Rechenschaft gezogen werden, hieß es am Donnerstagvormittag in einer Mitteilung der EU-Staaten. Die Richtlinie legt demnach auch Regeln für Sanktionen und die zivilrechtliche Haftung bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen fest: Sie verpflichtet die Unternehmen unter anderem, einen Plan anzunehmen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar sind.

Die Einigung legt den Anwendungsbereich der Richtlinie auf große Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von 150 Millionen Euro fest. Für Nicht-EU-Unternehmen gilt sie, wenn sie drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie einen Nettoumsatz von 300 Millionen Euro in der EU erwirtschaften. Der Finanzsektor wird vorerst vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen – diese Entscheidung soll aber später überprüft werden.

Die Vereinbarung sieht auch vor, dass die Einhaltung der Richtlinie als Kriterium für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen herangezogen werden kann. Wirtschaftsverbände hatten bis zuletzt versucht, den Trilog zum EU-Lieferkettengesetz auszubremsen, scheiterten jetzt aber vorerst mit dem Versuch, einen Stopp des Vorhabens zu erreichen. Die vorläufige Einigung muss noch vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten förmlich angenommen werden.

red

Lindner verteidigt CO2-Preiserhöhung: ‘Auf dem Pfad der Vorgängerregierung”

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat die größere Anhebung des CO2-Preises zum kommenden Jahr verteidigt. Man gehe nur “auf den Preispfad, den die Vorgängerregierung beschlossen hat, zurück”, sagte er am Mittwoch den ARD-Tagesthemen. Gleichzeitig gebe es “diese großen Steuerentlastungen”, ergänzte er.

Zudem verwies der Minister auf das Sinken der Lohn- und Einkommenssteuer sowie der Stromsteuer zum neuen Jahr. Wenn die Stromsteuer sinke, müsse man allerdings “auf der anderen Seite fragen, wie wird das finanziert”. Man habe sich dafür entschieden, “Subventionen, die nicht mehr ihre Wirkung haben, auslaufen zu lassen”.

Dazu gehört unter anderem die Förderung zum Kauf von E-Autos. Zur Einhaltung der Schuldenbremse sagte der Finanzminister, “wir haben keine Pläne, die Ausnahme von der Schuldenbremse zu nutzen”. Bei der Ukraine müsse man, wenn die Lage sich ändere, diese neu bewerten.

“Das ist aber kein Vorratsbeschluss oder bestehende Absicht, eine Ausnahme von der Schuldenbremse vorzuschlagen”. Lindner sagte weiter, dass es “für die breite Mitte der Bevölkerung deutlich spürbare Entlastungen ab dem 1.1. nächsten Jahres gibt”.

red