Rekord: 435 Millionen Pakete wurden vor Weihnachten in Deutschland versendet

Corona-Effekt: Die Paketbranche in Deutschland hat 2020 ihre eigenen Erwartungen übertroffen. Im Weihnachtsgeschäft 2020 (November und Dezember) beförderten die Paketdienste in Deutschland ein Rekordvolumen von rund 775 Mio. Kurier-, Express- und Paketsendungen (KEP-Sendungen). Treiber waren dabei vor allem die Paketsendungen an die Endverbraucher: Sie stiegen im Vergleich zum Weihnachtsgeschäft 2019 um 80 Mio. auf 435 Mio. Sendungen (B2C-Paketsendungen, ohne Express und Kurier). Das sind noch einmal rund 15 Mio. mehr Sendungen als im Oktober erwartet, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesverbands Paket & Expresslogistik (Biek).

Das Wachstum bei den Paketsendungen an Endverbraucher war Corona-bedingt verglichen mit dem Vorjahr mehr als 2,5-mal so hoch: 23 Prozent mehr B2C-Paketsendungen als im Weihnachtsgeschäft 2019 wurden befördert. Die Lockdown-Maßnahmen haben das im Oktober erwartete Wachstum von bis zu 20 Prozent nochmals gesteigert. Aber auch bei den Paketsendungen von Privatpersonen an Privatpersonen (C2C-Paketsendungen) konnte ein deutliches Plus verzeichnet werden.

Von den 775 Mio. KEP-Sendungen waren 440 Mio. B2C-Sendungen (Kurier, Express und Paket) und rund 300 Mio. B2B-Sendungen (Kurier, Express und Paket). An einem typischen Spitzentag wurden rechnerisch insgesamt bis zu 22 Mio. Sendungen von den KEP-Unternehmen befördert. Um die hohen Mengen zu bewältigen, griffen die Unternehmen auf ca. 30.000 zusätzliche Arbeitskräfte zurück.

Der BIEK-Vorsitzende Marten Bosselmann: „Auch – und gerade – in dieser schwierigen Zeit haben die Paketdienstleister unter Beweis gestellt, dass auf sie Verlass ist. Das Weihnachtsgeschäft ist bereits ohne Corona eine herausfordernde Zeit, da im November und Dezember deutlich mehr Sendungen als in den restlichen Monaten verschickt werden.”

red

Was Sie über Nebenkosten wissen sollten

Viele Verbraucher stöhnen über die monatlichen Nebenkosten. Denn die schmälern das Haushaltsbudget oft ganz massiv. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kamen im Jahr 2018 in Deutschland durchschnittlich 2,70 Euro pro Quadratmeter im Monat auf die Mieter zu. Damit machen die Nebenkosten mehr als 30 Prozent der Gesamtmiete aus. Die Nebenkostenabrechnung ist oft unvollständig oder fehlerhaft. Bekommt der Mieter die jährliche Abrechnung vom Vermieter, empfiehlt es sich daher, genauer auf die Zahlen zu blicken.

Wenn man als Mieter Nebenkosten vorauszahlt, ist der Vermieter verpflichtet, sie einmal pro Jahr abzurechnen. Vermieter haben sich dabei an einige formale Vorgaben zu halten. Formfehler können sogar dazu führen, dass der Vermieter am Ende auf den Mehrkosten sitzen bleibt.

Grundsätzlich muss die Abrechnung für jeden verständlich sein. Dabei gilt: Je detaillierter die Abrechnung, desto besser. Wichtig ist zudem auch das Datum der Abrechnung: Sie ist dem Mieter spätestens zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Wenn Nebenkosten nicht im Mietvertrag geregelt sind, kann der Vermieter sie grundsätzlich nicht auf den Mieter umlegen. Entdeckt der Mieter einen Fehler in der Nebenkostenabrechnung, kann er noch ein Jahr nach Erhalt Einspruch einlegen.

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) kennt sogenannte “warme” und “kalte” Nebenkosten. Während unter den ersten Punkt Heizung, Warmwasser sowie die damit verbundenen Kosten etwa für Wartung, Reinigung oder Messungen fallen, umfasst die Liste der kalten Nebenkosten viele Punkte – von der Grundsteuer über die Wasserversorgung und Straßenreinigung bis hin zu Kosten für einen Hausmeister oder eine Gemeinschaftsantenne.

Grundsätzlich dürfen nur Nebenkosten, die explizit auch im Mietvertrag stehen, auch in Rechnung gestellt werden. ARAG-Experten raten, Mietverträge im Hinblick auf die Nebenkostenregelung genau zu prüfen. Insbesondere in älteren Verträgen sind häufig Nebenkostenpauschalen oder Inklusivmieten vereinbart.

Vorsicht heißt es bei schwammigen Formulierungen wie “plus die üblichen Betriebskosten”, denn was ist schon üblich? Aufwendungen, die über die enthaltenen Punkte hinausgehen – wie beispielsweise Aufwendungen für die Reinigung der Dachrinne oder die Wartung des Blitzableiters – müssen explizit im Vertrag erwähnt werden, sonst ist der Mieter nicht verpflichtet, dafür zu zahlen. Für Verwaltungs- und Reparaturkosten kommt grundsätzlich der Vermieter auf.

Ralf Loweg / glp

Corona-Krise: Gastgewerbe macht rund 38 Prozent weniger Umsatz

WIESBADEN – Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Jahr 2020 nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) real (preisbereinigt) rund 38 Prozent weniger umgesetzt als im Jahr 2019. Diese Schätzungen berücksichtigen die Gastgewerbeumsätze für die Monate Januar bis November 2020. Die Auswirkungen des verschärften Lockdowns im Dezember wurden zunächst geschätzt.

Im November 2020 fiel der Gastgewerbeumsatz gegenüber Oktober 2020 nach Kalender- und Saisonbereinigung real (preisbereinigt) um 52,3 Prozent. Der Umsatz lag damit real (kalender- und saisonbereinigt) 67,4 Prozent unter dem Niveau vom Februar 2020, dem Monat vor Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland. Das Gastgewerbe konnte damit aufgrund des neuerlichen Lockdowns die allmähliche Erholung der vorangegangenen Monate nicht fortsetzen.

Auch der Vergleich zum Vorjahresmonat zeigt die Auswirkungen des Lockdowns deutlich: Gegenüber November 2019 war der Gastgewerbeumsatz im November 2020 real 67,9 Prozent. Die Hotels und sonstigen Beherbergungsunternehmen erzielten im Vergleich zum November 2019 real 82,2 Prozent niedrigere Umsätze. In der Gastronomie fiel der Umsatz gegenüber November 2019 real um 60,1 Prozent. Innerhalb der Gastronomie lag der reale Umsatz der Caterer im November 2020 um 45,1 Prozent unter dem Wert des Vorjahresmonats.

red

Trotz Corona: Chinas Wirtschaft wächst

China hat in der Corona-Krise etwas geschafft, was weltweit kaum einem anderen Land gelungen ist: Denn nach Angaben der Statistiker aus dem Reich der Mitte habe die Wirtschaft in der Volksrepublik zugelegt. Und zwar um 2,3 Prozent. Zum Vergleich: Analysten schätzen, dass im Euroraum das Bruttoinlandsprodukt 2020 um rund 7,5 Prozent zurückgegangen ist. In Deutschland betrug das Minus etwa fünf Prozent.

In China, dem Ursprungsland der Pandemie, gab vor allem das letzte Quartal 2020 dem Wachstum nochmal einen Schub: Von Oktober bis Dezember 2020 wuchs Chinas Wirtschaft im Vergleich zum Vorjahresquartal um 6,5 Prozent, teilte der Sprecher der chinesischen Statistikbehörde Ning Jizhe in Peking mit.

Er sprach laut “tagesschau.de” von schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, vor allem durch die Folgen der Covid-19-Pandemie. Doch unter der “starken Führung des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei mit dem Genossen Xi Jinping in deren Zentrum” hätten sich alle Landesteile und alle Abteilungen der chinesischen Staatsführung an die entsprechenden Richtlinien zur Wirtschaftsentwicklung gehalten.

Chinas Regierung hatte in der Pandemie ganze Millionen-Städte durch das Militär komplett abriegeln lassen. Die Menschen mussten wochenlang in ihren Wohnungen ausharren. Diese drastischen Maßnahmen zeigten jedoch Wirkung. Die Zahl der Neuinfektionen ging beinahe vollständig zurück, und die Chinesen konnten die Wirtschaft wieder hochfahren.

Ralf Loweg / glp

Sind Seilbahnen die Zukunft?

Halten Seilbahnen in Zukunft Einzug in deutsche Städte? Von Luftschwebebahnen in den Bergen abgesehen, existieren in deutschen Städten bislang lediglich Seilbahnen in Berlin, Koblenz und Köln. Das könnte sich nun ändern, denn das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat das Stuttgarter Planungs- und Beratungsunternehmen Drees & Sommer SE gemeinsam mit der Verkehrswissenschaftlichen Institut Stuttgart GmbH (VWI) beauftragt, eine Studie über die Integration urbaner Seilbahnprojekte zu erarbeiten. Ergebnis soll ein Leitfaden für die “Realisierung von Seilbahnen als Bestandteil des öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV)” sein, der in zwei Jahren vorliegen soll.

“Mit Studie und Leitfaden wollen wir Anreize setzen, eine nachhaltige Mobilität im urbanen Raum zu fördern und das öffentliche Verkehrssystem sinnvoll zu ergänzen”, erklärt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Steffen Bilger. “Unser Ziel ist, einen nationalen Standard für urbane Seilbahnen in Deutschland zu schaffen, an dem sich Städte und Kommunen orientieren können.” Denn trotz der “beachtlichen Erfolge und nachweislichen Vorteile” von Seilbahnen in vielen Metropolen weltweit gebe es in Deutschland “wenig Erfahrungen mit Seilbahnsystemen im urbanen Bereich”, heißt es in der Leistungsbeschreibung des BMVI.

Ein Bestandteil der gemeinsamen Studie ist es, die Seilbahnen in den Städten Medellin, La Paz, New York, Portland, Algier, Lissabon, Brest, Bozen, London und Ankara zu untersuchen. Im Fokus der Analyse stehen jeweils der Einsatzzweck der Seilbahn, der Planungsprozess, die städtebauliche Integration, die Verknüpfung mit dem übrigen ÖPNV und die Auswirkungen auf den Verkehr. Abgeleitet werden sollen daraus Erkenntnisse für mögliche Seilbahnprojekte in Deutschland.

In Deutschland gibt es bereits zahlreiche Überlegungen und unterschiedlich weit fortgeschrittene Vorhaben zum Bau von Seilbahnanlagen als Ergänzung zum bestehenden ÖPNV, wie beispielsweise in Berlin, Bonn, Düsseldorf, Köln, München, Stuttgart oder Wuppertal. Ein Problem: Dass Seilbahnen auch über Wohnhäuser hinwegschweben müssten, stößt vielfach auf Widerstand der Anwohner.

Die Erfahrung zeigt allerdings: Ist die Seilbahn erstmal Teil des Nahverkehrs, steigt die Akzeptanz in der Bevölkerung schnell an. Ein Beispiel, wie gut eine Seilbahn ankommt, ist Koblenz. Anlässlich der Bundesgartenschau 2011 entstanden, sollte die dortige Seilbahn längst abgebaut werden. Eine Koblenzer Bürgerinitiative hatte sich dann für ihren Verbleib eingesetzt.

Andreas Reiners / glp

So klappt der “Click & Collect”-Einkauf

Im Internet bestellen, im Laden abholen: Durch die Corona-Pandemie ist der jetzt häufig wieder mögliche “Click & Collect”-Kauf beliebt geworden. Doch welche Art von Vertrag schließt man dabei ab, wie steht es um das bei Online-Käufen bekannte Widerrufsrecht?

– Widerrufs- und Rückgaberecht:

Wird das Produkt auf einer entsprechenden Internetseite (Online-Shop, Auktionsplattform) erworben, gilt das für Onlinekäufe übliche 14-tägige Widerrufsrecht. Die weiteren Umstände des Vertragsschlusses, wie etwa die Abholung im Laden oder auch die Bezahlart, spielen keine Rolle. Fällt die endgültige Kaufentscheidung allerdings erst bei der Abholung, besteht kein Widerrufsrecht, so die Verbraucherzentrale NRW.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Ware nur über die Internetseite reserviert wird. Der Widerruf muss am besten per E-Mail, Fax oder Brief erklärt werden. Die bestellte Ware einfach nicht abzuholen oder zurückzusenden, gilt nicht als Widerruf.

Rückgabe oder -sendung:

Sollte der Kunde nach einem “Click & Collect”-Kauf von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, muss er die Ware nicht zurückzusenden, sondern kann sie laut der Verbrauchschützer am “Collect”-Ort, also im Laden, auch wieder abgeben. Alternativ ist es aber auch möglich, das Produkt per Paketdienst wieder zurückzusenden.

Die Kosten der Rücksendung trägt dann aber grundsätzlich der Kunde – es sei denn, der Händler bietet an, sie zu übernehmen. Dieser bleibt aber auch dann auf den Kosten sitzen, wenn er vor Vertragsschluss nicht darüber informiert hat, dass seine Kunden die Kosten einer Rücksendung selbst zahlen müssen.

Rudolf Huber / glp

Wirtschaft in Deutschland bricht um fünf Prozent ein

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2020 nach ersten Berechnungen um 5,0 % niedriger als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist somit nach einer zehnjährigen Wachstumsphase im Corona-Krisenjahr 2020 in eine tiefe Rezession geraten, ähnlich wie zuletzt während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Der konjunkturelle Einbruch fiel aber im Jahr 2020 den vorläufigen Berechnungen zufolge insgesamt weniger stark aus als 2009 mit -5,7 %. Das gab das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag bekannt.

Corona-Krise traf Industrie und Dienstleistungsbereiche hart – nur das Baugewerbe legte zu

Die Corona-Pandemie hinterließ im Jahr 2020 deutliche Spuren in nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Die Produktion wurde sowohl in den Dienstleistungsbereichen als auch im Produzierenden Gewerbe teilweise massiv eingeschränkt.

Im Produzierenden Gewerbe ohne Bau, das gut ein Viertel der Gesamtwirtschaft ausmacht, ging die preisbereinigte Wirtschaftsleistung gegenüber 2019 um 9,7 % zurück, im Verarbeitenden Gewerbe sogar um 10,4 %. Die Industrie war vor allem in der ersten Jahreshälfte von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen, unter anderem durch die zeitweise gestörten globalen Lieferketten.

Besonders deutlich zeigte sich der konjunkturelle Einbruch in den Dienstleistungsbereichen, die zum Teil so starke Rückgänge wie noch nie verzeichneten. Exemplarisch hierfür steht der zusammengefasste Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe, dessen Wirtschaftsleistung preisbereinigt um 6,3 % niedriger war als 2019. Dabei gab es durchaus gegenläufige Entwicklungen: Der Onlinehandel nahm deutlich zu, während der stationäre Handel zum Teil tief im Minus war. Die starken Einschränkungen in der Beherbergung und Gastronomie führten zu einem historischen Rückgang im Gastgewerbe.

Ein Bereich, der sich in der Krise behaupten konnte, war das Baugewerbe: Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung nahm hier im Vorjahresvergleich sogar um 1,4 % zu.

Massiver Rückgang der in- und ausländischen Nachfrage

Auch auf der Nachfrageseite waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich sichtbar. Anders als während der Finanz- und Wirtschaftskrise, als der gesamte Konsum die Wirtschaft stützte, gingen die privaten Konsumausgaben im Jahr 2020 im Vorjahresvergleich preisbereinigt um 6,0 % zurück und damit so stark wie noch nie. Die Konsumausgaben des Staates wirkten dagegen mit einem preisbereinigten Anstieg von 3,4 % auch in der Corona-Krise stabilisierend, wozu unter anderem die Beschaffung von Schutzausrüstungen und Krankenhausleistungen beitrug.

Die Bruttoanlageinvestitionen verzeichneten preisbereinigt mit -3,5 % den deutlichsten Rückgang seit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Dabei legten die Bauinvestitionen entgegen diesem Trend um 1,5 % zu. In Ausrüstungen – das sind vor allem Investitionen in Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge – wurden im Jahr 2020 dagegen preisbereinigt 12,5 % weniger investiert als im Vorjahr. Die Investitionen in sonstige Anlagen – darunter fallen vor allem Investitionen in Forschung und Entwicklung – fielen ersten Schätzungen zufolge preisbereinigt um 1,1 %.

Die Corona-Pandemie wirkte sich auch auf den Außenhandel massiv aus: Die Exporte und Importe von Waren und Dienstleistungen gingen im Jahr 2020 erstmals seit 2009 zurück, die Exporte preisbereinigt um 9,9 %, die Importe um 8,6 %. Besonders groß war der Rückgang der Dienstleistungsimporte, was vor allem am hohen Anteil des stark rückläufigen Reiseverkehrs lag.

Stetiger Aufwärtstrend am Arbeitsmarkt nach 14 Jahren beendet

Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahresdurchschnitt 2020 von 44,8 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das waren 477 000 Personen oder 1,1 % weniger als 2019. Damit endete aufgrund der Corona-Pandemie der über 14 Jahre anhaltende Anstieg der Erwerbstätigkeit, der sogar die Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 überdauert hatte. Besonders betroffen waren geringfügig Beschäftigte sowie Selbstständige, während die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stabil blieb. Vor allem die erweiterten Regelungen zur Kurzarbeit dürften hier Entlassungen verhindert haben.

Erstes Finanzierungsdefizit des Staates nach 8 Jahren mit Überschüssen

Die staatlichen Haushalte beendeten das Jahr 2020 nach vorläufigen Berechnungen mit einem Finanzierungsdefizit von 158,2 Milliarden Euro. Das war das erste Defizit seit 2011 und das zweithöchste Defizit seit der deutschen Vereinigung, nur übertroffen vom Rekorddefizit des Jahres 1995, in dem die Treuhandschulden in den Staatshaushalt übernommen wurden. Der Bund hatte mit 98,3 Milliarden Euro den größten Anteil am Finanzierungsdefizit, gefolgt von den Ländern mit 26,1 Milliarden Euro, den Sozialversicherungen mit 31,8 Milliarden Euro und den Gemeinden mit 2,0 Milliarden Euro. Gemessen am nominalen BIP errechnet sich für den Staat im Jahr 2020 eine Defizitquote von 4,8 %. Der europäische Referenzwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts von 3 % und die Zielgröße für die nationale Schuldenbremse wurden demnach deutlich verfehlt. Allerdings wurde die Anwendung beider Zielgrößen aufgrund der Corona-Pandemie für die Jahre 2020 und 2021 ausgesetzt.

red

 

Höchststand bei unerlaubten Werbeanrufen

Die Zahl der bei der Bundesnetzagentur eingegangen Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe ist 2020 deutlich gestiegen. Nach 54.242 Meldungen im Jahr 2019 erreichte sie im vergangenen Jahr den Höchstwert von 63.273.

Besonders häufig betrafen die Beschwerden Werbeanrufe zu Versicherungs- und Finanzprodukten sowie zur Energieversorgung. Ein weiteres Kernthema bildeten aggressiv beworbene Zeitschriftenabonnements. “Die Beschwerden zu Telekommunikations-Dienstleistungen sind dagegen derzeit rückläufig, nachdem die Bundesnetzagentur hierzu im vergangenen Jahr einen Verfolgungsschwerpunkt gesetzt hatte”, so ein Behördensprecher.

Auch bei Art und Weise der Gesprächsführung stellte die Bundesnetzagentur besonders schwere Verstöße fest. So wurden zunehmend am Telefon oder im Nachgang ungewollt Verträge untergeschoben. In anderen Fällen verschleierten die Täter systematisch die Identität ihrer Auftraggeber oder traten sogar als Behördenvertreter auf, um das Vertrauen der Angerufenen zu erschleichen. Wieder andere schüchterten ihre Gesprächspartner mit aggressiven Beschimpfungen ein und belästigten sie mit Dutzenden Anrufen.

Die Bundesnetzagentur leitete gegen zahlreiche Unternehmen Ermittlungsverfahren ein und schloss 17 Fälle mit einem Bußgeld ab. Im Jahr 2020 wurden Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1.351.500 Euro verhängt. Auch das stellt im Vergleich zu den letzten Jahren eine nochmalige Steigerung dar, 2019 waren es noch 1.309.500 Euro.

Wer Werbeanrufe erhält, ohne dass eine Einwilligung vorliegt oder obwohl ein Werbewiderruf ausgesprochen wurde, kann sich bei der Bundesnetzagentur melden. “Um die Täter überführen zu können, sind möglichst präzise und detaillierte Angaben hilfreich”, so die Behörde.

Rudolf Huber / glp

Bitcoin-Betrügern auf der Spur

Die Bitcoin-Rallye mit rasant steigenden und fallenden Kursen ist in voller Fahrt. Ganz klar, dass das auch Betrüger auf den Plan ruft. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnen jetzt vor einem angeblich “lukrativen Geschäftsmodell für investierfreudige Menschen”.

In gefälschten Online-Artikeln gaukeln Kriminelle vor, selbst Prominente hätten auf Online-Trading-Plattformen Geld investiert und seien innerhalb kürzester Zeit noch reicher geworden. “Wer sich auf die Handelsplattform locken lässt, muss zunächst ein Online-Konto anlegen und dem Anbieter zur Freischaltung des Accounts eine Telefonnummer, eine Kopie des Personalausweises und eine beliebige Rechnung in Kopie per E-Mail schicken”, so Jennifer Kaiser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Im Anschluss “darf” die erste Investition von 250 Euro überwiesen und ein Beleg dazu übermittelt werden. Kurze Zeit später meldet sich ein Berater telefonisch und drängt zu weiteren Geldeinzahlungen. “In einem besonders krassen Fall hat sich ein Verbraucher dazu hinreißen lassen, innerhalb von vier Monaten einen Gesamtbetrag von 13.250 Euro zu investieren”, so Kaiser. Als er eine Auszahlung beantragte, wurde ihm mitgeteilt, er müsse zunächst weitere 13.000 Euro an Steuern überweisen.

Vier Tipps, wie unseriöse Kryptowährungs-Anbieter zu erkennen sind:

– Impressum prüfen

Der erste Schritt sollte immer die Prüfung des Impressums sein. Fehlt ein Impressum, gilt es auf jeden Fall Abstand zu nehmen. Hat der Anbieter laut Impressum seinen Sitz im Ausland, kann es schwierig werden, die eigenen Rechte durchzusetzen.

– Geschäftsmodell auf Transparenz prüfen

Erhält man erst nach Kontaktaufnahme oder nach einer Registrierung genauere Informationen über das Geschäftsmodell, ist Misstrauen angesagt. Vor der Einzahlung eines Betrages sollte man sich immer unabhängig beraten lassen.

– Vorsicht bei der Aufforderung, Freunde zu werben

Wird man aufgefordert Freunde und Bekannte anzuwerben, sollte man hellhörig werden. Dahinter stecken sogenannte Schneeballsysteme. Sie brauchen eine ständig wachsende Anzahl an Teilnehmern, denn die Auszahlung an die Mitglieder wird durch die Einzahlung der neu geworbenen Teilnehmer finanziert. Solche Systeme brechen zwangsläufig nach einer gewissen Zeit in sich zusammen.

– Auf eine Lizenz achten

Es gilt zu überprüfen, ob es sich um ein von der BaFin oder einem anderen EU-Land lizenziertes Unternehmen handelt. Dies kann über die Unternehmensdatenbank der BaFin abgefragt werden.

Rudolf Huber / glp

In Deutschland wird wieder mehr Wein getrunken

Die Deutschen haben im vergangenen Weinwirtschaftsjahr (01.08.2019 – 31.07.2020) im Durchschnitt 0,6 Liter mehr Wein pro Person getrunken als im Vorjahreszeitraum.

Dies geht aus der aktuellen Weinkonsumbilanz hervor, die alljährlich im Auftrag des Deutschen Weininstituts (DWI) durch den Deutschen Weinbauverband erstellt wird. Insgesamt wurden hierzulande in dem 12-Monatszeitraum 17,2 Mio. Hektoliter in- und ausländische Stillweine konsumiert, was umgerechnet auf die 83,1 Mio. Einwohner einem Wein-Pro-Kopf-Verbrauch von 20,7 Litern entspricht.

Die Weinkonsumbilanz bildet den kompletten Weinmarkt ab. Sie beinhaltet sowohl den Konsum außer Haus, beispielsweise in der Gastronomie, als auch die Weineinkäufe im Handel und bei den Erzeugern. „Dass der Weinkonsum trotz der coronabedingt geschlossenen Gastronomie im vergangenen Weinwirtschaftsjahr unterm Strich dennoch gestiegen ist, dürfte auch auf die ausgefallenen Urlaubsreisen ins Ausland zurückzuführen sein. Zudem wurde während des ersten Lockdowns mehr Wein im Handel eingekauft und viele Verbraucher haben in dieser Zeit ihre Weinvorräte aufgefüllt“, erläutert DWI-Geschäftsführerin Monika Reule.

Deutschland an vierter Stelle der weltgrößten Verbrauchermärkte

Der Sektkonsum konnte von dieser Entwicklung nicht profitieren. Er belief sich im vergangenen Weinwirtschafts­jahr auf 2,6 Mio. Hektoliter und ist damit umgerechnet leicht um 0,1 Liter auf 3,2 Liter pro Person und Jahr gesunken.

Für den Still- und Schaumweinverbrauch ergibt sich aus der aktuellen Bilanz zusammengefasst eine Gesamtmenge von 19,8 Mio. Hektolitern, was umgerechnet auf alle Bundesbürger 23,9 Liter Wein und Sekt pro Kopf und Jahr entspricht.

Mit diesem Nachfragevolumen steht der deutsche Weinmarkt an vierter Stelle der weltgrößten Verbrauchermärkte für Wein. Der meiste Wein wird nach Angaben der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) in den USA (33 Mio. hl) getrunken gefolgt von Frankreich (26,5 Mio. hl) und Italien (22,6 Mio. hl).

red