Wintersportler kalt erwischt

Ski und Rodel gut – das war einmal. Die Corona-Krise macht vielen Winterurlaubern in dieser Saison einen dicken Strich durch die Rechnung: Drei von zehn Wintersportlern (31 Prozent) planen aufgrund der Corona-Pandemie in den kommenden Monaten keinen Wintersport-Urlaub.

13 Prozent wollen die Corona-Entwicklungen abwarten und sind derzeit noch unschlüssig. Das sind Ergebnisse einer aktuellen Umfrage der internationalen Data & Analytics Group YouGov.

14 Prozent der deutschen Wintersportler planen ihren Urlaub angepasst an die aktuelle Corona-Situation, und 8,0 Prozent geben sogar an, ihren Urlaub wie gewohnt zu planen, ohne dass die Corona-Pandemie an ihren Plänen etwas ändern würde.

Etwas weniger als die Hälfte (45 Prozent) derjenigen Deutschen, die grundsätzlich Wintersport treiben, geben an, unter keinen Umständen den Wintersport-Urlaub anzutreten, wenn ihre Urlaubsregion bei Reiseantritt als Corona-Risikogebiet gilt. 25 Prozent sagen, ihren bereits gebuchten Wintersport-Urlaub durchführen zu wollen, auch wenn ihre Urlaubsregion bei Reiseantritt als Corona-Risikogebiet gilt, sofern eine risikofreie Wiedereinreise nach Deutschland gewährleistet werden kann.

23 Prozent würden den Urlaub durchführen, wenn ihre Unterbringung ein überzeugendes Hygiene-Konzept vorweisen könnte. Ein Fünftel (21 Prozent) der deutschen Wintersportler würde die Reise antreten, wenn es nach der Rückkehr die Möglichkeit eines kostenlosen Corona-Tests gäbe, und 16 Prozent sagen, dass eine problemlose Quarantäne nach der Rückkehr in den Alltag Voraussetzung für sie wäre, den Urlaub dennoch anzutreten.

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Das sind die wertvollsten Marken der Welt

High-Tech, Social Media und Online-Händler sind die großen Gewinner der Corona-Krise. Das geht aus der aktuellen Aufstellung der Markenberatung Interbrand hervor.

Die wertvollsten Marken der Welt – das sind fast deckungsgleich die Konzerne mit dem höchsten Börsenwert und dem größten Umsatz. So konnte der iPhone-Hersteller Apple seinen Markenwert im Vorjahresvergleich um 38 Prozent auf umgerechnet rund 275 Milliarden Euro steigern. Hinter Apple kommt Online-Händler Amazon auf 200 Milliarden Euro Markenwert, ein Plus von 60 Prozent, das stark mit der gestiegenen Nachfrage nach Online-Shopping in der Virus-Pandemie korrespondiert.

Auch der Drittplatzierte des Rankings, der Software-Riese Microsoft, hatte dank des Booms von Home Office und Video-Konferenzen seit dem Frühjahr einen Schub auch beim Markenwert zu verzeichnen. Interbrand attestiert der Marke einen Wertzuwachs um 53 Prozent auf 140 Milliarden Euro.

Einzige deutsche Marke in den Top 10 ist Mercedes-Benz. Der Autobauer verlor gegenüber dem Vorjahr drei Prozent auf 42 Milliarden Euro.

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Lufthansa fliegt tief ins Minus

Die Corona-Krise hat auch die Flugbranche fest im Griff. Die Lufthansa hat allein im dritten Quartal 2020 ein Minus von 1,3 Milliarden Euro gemacht. Ein kleiner Lichtblick: Analysten und Anleger hatten nach einem desaströsen zweiten Quartal offenbar auch einen noch herberen Verlust im dritten Quartal befürchtet.

Wegen der Ausweitung des Flugplans in den Sommermonaten Juli und August und “erheblicher” Kostensenkungen fielen die Verluste demnach aber geringer aus als im zweiten Quartal.

Im gleichen Zeitraum des Vorjahres hatte die Lufthansa noch einen Gewinn von fast 1,3 Milliarden Euro vor Steuern verzeichnet. Doch 2020 führten die weltweiten Reise-Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie zu einem massiven Einbruch der Fluggastzahlen. Dies führte nach Unternehmensangaben in den ersten neun Monaten 2020 insgesamt zu einem Vorsteuerverlust von rund 4,2 Milliarden Euro.

Ende September standen dem Konzern demnach noch Mittel in Höhe von 10,1 Milliarden Euro zur Verfügung; darin sind auch die noch nicht abgerufenen Gelder aus dem Hilfspaket der Bundesregierung enthalten.

Zugleich warnte die Lufthansa vor schwierigen Wintermonaten, in denen die Nachfrage wegen der Pandemie niedrig bleiben werde. So erwartet das Unternehmen auch im letzten Jahresquartal keine grundlegende Besserung. Die Airlines des Konzerns werden nur etwa 25 Prozent der Vorjahreskapaziät anbieten.

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Die Vorteile von Solarstrom

Windräder produzieren in Deutschland deutlich mehr Strom als Solaranlagen. Doch das könnte sich ändern. Unter günstigen Bedingungen ist solar produzierter Strom heute so preiswert wie nie. So schrieb es kürzlich die Internationale Energieagentur (IEA) in ihrem jährlichen globalen Energiebericht.

Selbst unabhängig vom Preis bietet Photovoltaik gegenüber dem Windstrom einige Vorteile. Immer mehr Beispiele zeigen: Solarparks können mit Landwirtschaft kombiniert werden. Obst- und Beerenkulturen eignen sich dafür. In Frankreich wachsen schon Weinreben unter Solarpanels. “Agrarphotovoltaik” heißt dieser Trend. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme in Freiburg hat schon solche Versuche ausgewertet.

Das Ergebnis: Die Ernte fällt unter den Photovoltaikmodulen zwar eventuell etwas schlechter aus, dafür kann der Hof aber den relativ günstigen Strom nutzen. Außerdem spendet die Solaranlage Schatten, schützt also Pflanzen und Böden in Hitzeperioden vor Austrocknung – und Beeren vor Hagel.

Würden auf vier Prozent der deutschen Agrarflächen zusätzlich Photovoltaikanlagen stehen, ließe sich damit der gesamte deutsche Strombedarf decken, schätzt das Fraunhofer-Institut. Allein die Flächen des Obst- und Beerenanbaus würden demzufolge ausreichen.

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So will Ryanair über den Winter kommen

Eigentlich ist Ryanair eine große Nummer in der Flugbranche. Doch die Corona-Krise bringt die Airline jetzt in kräftige Turbulenzen. Denn wegen eines massiven Buchungseinbruchs infolge der verschärften Reisebeschränkungen streicht Europas größter Billigflieger seinen Winterflugplan weiter zusammen.

Die Kapazität werde auf 40 Prozent des Vorjahres geschrumpft, teilte der Konzern mit. Zuletzt hatte Ryanair hier noch mit 60 Prozent geplant. Schon das Flugprogramm für Oktober 2020 war auf 40 Prozent zusammengestrichen worden. Nun rechnet die Airline für das Ende März auslaufende Geschäftsjahr 2020/21 mit lediglich 38 Millionen Passagieren. Sollte es im Winter weitere “Lockdowns” in der EU geben, könnte die Zahl noch geringer ausfallen, heißt es.

Im vergangenen Geschäftsjahr hatte Ryanair samt ihren Töchtern wie Laudamotion fast 149 Millionen Passagiere befördert. Der irische Konzern begründete die Kürzung damit, dass sich der Rückgang der Ticket-Buchungen für November und Dezember 2020 verschärft habe.

Derzeit bleiben in den Flugzeugen deutlich mehr Sitze leer. Ryanair erwartet für das Jahr 2020 eine Auslastung von etwa 70 Prozent. Im vergangenen Jahr hatte sie bei 95 Prozent gelegen.

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Viele Windkrafträder vor dem Aus

In den kommenden Jahren laufen die auf 20 Jahre garantierten Zuschüsse für Windräder und Solaranlagen aus. Sollte sich der Betrieb für die Eigentümer nicht mehr lohnen, könnten diese abgeschaltet werden. Damit würden sie für die Energiewende verlorengehen – die Umsetzung der Klimaziele geriete in Gefahr.

Die Bundesregierung will den Anteil des Ökostroms am gesamten Verbrauch bis 2030 auf 65 Prozent steigern. Allein bei der Windenergie fallen jedoch Experten zufolge Ende des Jahres 2020 Anlagen mit einer Leistung von rund 4.500 Megawatt aus der Förderung. Und die Genehmigung neuer Standorte zieht sich vor allem wegen der Klagen von Anwohnern hin.

Die Regierung will beispielsweise das sogenannte Repowering erleichtern. Dabei werden alte Anlagen durch neue ersetzt, die dann von der derzeit geltenden Förderung profitieren. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte, er wolle bis Weihnachten für den gesamten Bereich Lösungen erzielen, die noch in die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz einfließen könnten.

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Beherbungsverbot in Baden-Württemberg gekippt

Das Verwaltungsgericht in Mannheim hat am Donnerstag entschieden: Das Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Der Antragsteller kommt aus Nordrhein-Westfalen und hatte einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht und gegen den Beschluss der Landesregierung geklagt. Angesichts der ernsten Lage appelliert Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Reisen auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren, heißt es in einer Mitteilung der Landesregierung am Donnerstag.

Das Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg damit vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am Donnerstag in Mannheim mitteilte. Das Gericht sah die Einschnitte in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Es können aber noch Rechtsmittel eingelegt werden. Zur vorläufigen Aufhebung des Beherbergungsverbots durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am heutigen Donnerstag sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Wir werden jetzt das Beherbergungsverbot aufheben, der Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot als unverhältnismäßig angesehen. Das Gericht hat den Maßstab der Verhältnismäßigkeit zur Person zu Grunde gelegt. Wir als Politik müssen aber verhindern, dass sich das Virus weiter ausbreitet.“ Das seien unterschiedliche Sichtweisen. In einem Rechtsstaat habe jedoch die Judikative das letzte Wort und nicht die Exekutive.

Reisen auf das unbedingt Notwendige reduzieren

Kretschmann erklärte, dass angesichts der ernsten Lage Reisen auf das unbedingt Notwendige reduziert werden sollten: „Sicherlich gehören Hotels nicht zu den Treibern der Infektion. Aber das Virus verbreitet sich nun mal auch durch Reisen. So kam es ja aus China in die ganze Welt und zum Beispiel im März aus Ischgl zu uns nach Baden-Württemberg.“

Touristische Reisen, so Kretschmann, gehörten zum Angenehmen, nicht zum Notwendigen. „Deshalb hatten wir uns, wie viel andere Länder auch, zu einem Beherbergungsverbot entschieden – und wir hätten Geschäfts- und Dienstreisen als notwendige Reisen davon ausgenommen.“ Der Ministerpräsident appellierte an die Menschen, auf nicht erforderliche Reisen zu verzichten. „Jetzt kommt es wirklich darauf an, das Virus wieder einzudämmen und Möglichkeiten der Verbreitung zu unterbinden. Da sind wir alle gefordert. Denn steigen die Zahlen weiter, dann werden die Maßnahmen nur umso härter.“

red

Inflationsrate auf Tauchstation

Die Inflation in Deutschland ist zum zweiten Mal 2020 unter die sogenannte “Nullmarke” gesunken. Gedämpft von der Mehrwertsteuersenkung wegen der Corona-Krise lagen die Verbraucherpreise um 0,2 Prozent unter dem Niveau des Vorjahresmonats, teilte das Statistische Bundesamt mit.

Eine niedrigere Rate hatte es zuletzt im Januar 2015 mit minus 0,3 Prozent gegeben. Eine negative Jahresinflation hatten die Statistiker in diesem Jahr bereits im Juli mit minus 0,1 Prozent errechnet.

Ein Grund für die niedrige Rate ist die Mehrwertsteuer, die sich dämpfend auf die Verbraucherpreise auswirkt. Die Mehrwertsteuer ist seit Juli bis Ende des Jahres von 19 auf 16 Prozent abgesenkt, der ermäßigte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent. Damit will die Bundesregierung den in der Corona-Pandemie eingebrochenen Konsum ankurbeln. Händlern und Dienstleistern steht es aber frei, ob und wie sie die niedrigeren Steuersätze an die Verbraucher weitergeben.

Volkswirte gehen aktuell davon aus, dass die Inflation in Deutschland 2021 wieder anzieht, wenn der Sondereffekt der Mehrwertsteuersenkung ausläuft

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Bierbrauer schlagen Alarm

Die Bierbranche steckt in einer tiefen Krise. Allein in Deutschland setzten die Bierbrauer nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im ersten Halbjahr 300 Millionen Liter oder 6,6 Prozent weniger Bier um als im Vorjahreszeitraum. Dies sei das niedrigste Ergebnis seit Einführung der aktuellen Statistikmethode 1993.

In den Monaten April und Mai 2020 waren die Absatzeinbußen wegen der Schließung von Bars und Restaurants sogar zweistellig. Zwar ist der Konsum seitdem wieder gestiegen, doch ein Blick in die Bilanzen der Braukonzerne offenbart ein Debakel. Denn viele Großveranstaltungen und Volksfeste wie das Münchner Oktoberfest wurden abgesagt oder finden wie die Fußballspiele ohne Zuschauer statt.

So ist allein beim Branchenprimus AB Inbev das Ergebnis im zweiten Quartal um 40 Prozent auf umgerechnet rund drei Milliarden Euro eingebrochen. Das Unternehmen ist deshalb härter von den coronabedingten Einschränkungen betroffen als andere Brauer, da der Großkonzern einen höheren Anteil seiner Biere für die Gastronomie abfüllt.

Doch auch die anderen Bierkönige, wie Heineken, die weltweite Nummer zwei, oder Carlsberg haben unter der Corona-Krise gelitten, wenngleich sich die Aktienkurse als krisenresistenter erwiesen haben als die des Branchenprimus.

So verbuchte Heineken im ersten Halbjahr 2020 einen Absatzrückgang um 11,5 Prozent, was den Umsatz auf 9,2 Milliarden Euro drückte. Das operative Ergebnis brach um mehr als die Hälfte auf 827 Millionen Euro ein. Eine Jahresprognose wagt der Vorstand bis heute keine mehr.

Carlsberg, die drittgrößte Brauerei der Welt, in Deutschland mit den Marken Holsten und Astra vertreten, prophezeit für das laufende Geschäftsjahr einen Rückgang des Ergebnisses um zehn bis 15 Prozent. Deshalb sollen weniger Mitarbeiter eingestellt werden als geplant.

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So vermeiden Sie Ärger mit Herbstlaub

Der Herbst hat viele Tücken. Eine davon ist nasses Laub. Denn das kann aus so manchem Gehweg schnell eine gefährliche Rutschbahn machen. Wie Sie Ärger mit Laub vermeiden können und auch rechtlich auf der sicheren Seite sind, verraten  Rechtsexperten.

Grundsätzlich gilt, dass die Gemeinden die sogenannte Verkehrssicherungspflicht tragen. Sie müssen also dafür Sorge tragen, dass die Straßen und Gehwege gefahrlos durch die Bürger genutzt werden können. Sie können diese Pflicht jedoch auf die Grundstückseigentümer per Satzung übertragen, die wiederum bei vermieteten Objekten in den meisten Fällen an die Mieter weitergegeben wird.

Wann muss gefegt werden? Die Uhrzeiten für die Räumpflicht richten sich grundsätzlich nach den Zeiten für den Winterdienst, also in der Regel werktags zwischen 7 und 20 Uhr, am Wochenende ab 9 Uhr. Allerdings dürfen Passanten laut einem Urteil des LG Frankfurt morgens gegen 7.00 Uhr noch nicht damit rechnen, dass der Bürgersteig von Laub befreit ist (Az.: 2/23 O368/93). Fest steht, dass mit wachsender Laubmenge auch die Pflicht zur Beseitigung steigt. Wer dabei bei der Wahrnehmung der Räumpflicht einen Laubbläser einsetzt , muss die Nutzungszeit beachten, die für manche Geräte gilt.

Bei der Entsorgung ist darauf zu achten, dass das Laub nicht einfach in den Rinnstein oder den Gulli gekehrt werden darf. Wer nicht gerade selbst kompostiert, darf aber in vielen Gemeinden das Laub entweder in der Biotonne oder während bestimmter Perioden kostenfrei bei einer Deponie entsorgen.

Wichtig: Wer in den Urlaub fährt, muss sich darum kümmern, dass während der Abwesenheit die Aufgaben durch einen zuverlässigen Vertreter übernommen werden.

Wenn es trotzdem dazu kommt, dass jemand vor dem eigenen Haus stürzt, ist man als Eigentümer in der Regel im Rahmen einer Haus- und Grundeigentümer-Haftpflichtversicherung abgesichert (für den Fall, dass die Pflichten nicht übertragen wurden), als Mieter über die eigene private Haftpflichtversicherung.

Ralf Loweg / glp