Industrieproduktion im Jahr 2020 gesunken – Automobilhersteller und Maschinenbauer besonders betroffen

In der deutschen Industrie wurde im Jahr 2020 gut ein Zehntel weniger produziert als im Vorjahr: Die Produktion im Produzierenden Gewerbe ohne Energie und Baugewerbe war im Jahr 2020 nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) preis- und kalenderbereinigt 10,8 % niedriger als im Jahr 2019. Im Jahresverlauf war die Industrieproduktion während der ersten Phase der Corona-bedingten Einschränkungen in den Monaten April und Mai 2020 mit -29,7 % beziehungsweise -23,4 % stark gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat gesunken. Im Dezember 2020 lag der Rückstand der Industrieproduktion gegenüber dem Vorjahresmonat nur noch bei -1,5 %. Der Umsatz der im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe tätigen Industriebetriebe war im Jahr 2020 preis- und kalenderbereinigt um 10,1 % niedriger als im Vorjahr. Dabei ist der Inlandsumsatz um 8,3 % und der Umsatz mit ausländischen Abnehmern um 11,9 % gesunken.

Produktion in der Automobilindustrie geht um ein Viertel zurück

Besonders stark war im Jahr 2020 der Produktionsrückgang in der Automobilindustrie: Die Hersteller von Kraftwagen und Kraftwagenteilen haben insgesamt im Jahr 2020 25,0 % weniger produziert als im Vorjahr. Die größten Rückgänge in der Automobilindustrie gab es im April und im Mai mit -84,3 % beziehungsweise -52,7 % gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat. Im Dezember lag der Rückstand gegenüber dem Vorjahreszeitraum nur noch bei -1,0 %. Der Umsatz der in Deutschland in der Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen tätigen Industriebetriebe lag im Jahr 2020 preis- und kalenderbereinigt um 17,8 % unter dem Vorjahresniveau. Gemessen am Umsatz der in Deutschland ansässigen Industriebetriebe ist die Automobilindustrie Deutschlands wichtigster Industriezweig: So erbrachten die rund 809 000 Erwerbstätigen in den 968 Betrieben der Automobilindustrie mit mehr als 50 Beschäftigten im Jahr 2020 einen Umsatz von insgesamt 379,3 Milliarden Euro. Dies entsprach einem Anteil von knapp 23 % am Gesamtumsatz aller Industriebetriebe in Deutschland.

Maschinenbau und Metallindustrie mit deutlichen Rückgängen

Im Maschinenbau lag der preis- und kalenderbereinigte Produktionswert im Jahr 2020 um 13,8 % niedriger als im Vorjahr. Im April 2020 meldeten die Maschinenbaubetriebe einen Produktionsrückgang von 28,6 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Im Dezember 2020 betrug der Rückstand gegenüber dem Vorjahresmonat noch -10,3 %. Der Umsatz der im Maschinenbau tätigen Industriebetriebe lag im Jahr 2020 preis- und kalenderbereinigt um 13,7 % unter dem Vorjahresniveau. Gemessen am Umsatz der in Deutschland ansässigen Industriebetriebe ist der Maschinenbau der zweitwichtigste Industriezweig: Die rund 968 857 Erwerbstätigen in den 3 798 Betrieben des Maschinenbaus mit mehr als 50 Beschäftigten erbrachten im Jahr 2020 einen Umsatz von insgesamt 217,4 Milliarden Euro. Dies entsprach einem Anteil von gut 13 % am Gesamtumsatz aller Industriebetriebe in Deutschland.

Stark beeinträchtigt war im Jahr 2020 auch die Metallindustrie. Die Betriebe der Metallerzeugung und -bearbeitung haben 13,3 % weniger produziert als im Vorjahr, bei der Herstellung von Metallerzeugnissen war ein Rückgang von 11,6 % zu verzeichnen. In beiden Bereichen war der Rückgang im April 2020 am stärksten, in diesem Monat war die Produktion in diesem Monat um fast ein Drittel niedriger als im April 2019.

Produktion von Bekleidung geht um 20 % zurück

Auch die Betriebe zur Herstellung von Bekleidung sowie von Schuhen und Lederwaren waren durch die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie stark beeinträchtigt. Die Bekleidungshersteller haben im Jahr 2020 preis- und kalenderbereinigt 20,0 % weniger produziert als im Vorjahr, bei der Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen ging die Produktion um 17,6 % zurück. In der Bekleidungsindustrie wurde der stärkste Produktionsrückgang im April 2020 mit -56,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat verzeichnet. Bei der Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen war im Mai 2020 mit -46,5 % der stärkste Rückgang zu verzeichnen. Gemessen am Umsatz gab es bei den Herstellern von Bekleidung branchenweit den größten Rückgang mit -19,3 %.

Geringe Produktionsrückgänge bei Nahrungsmitteln und Chemie – Steigerungen in der Holzindustrie

Vergleichsweise wenig zurückgegangen ist die Produktion in der Nahrungs- und Futtermittelindustrie sowie der Chemieindustrie. Bei der Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln sank sie um 2,8 %, bei der Herstellung von chemischen Erzeugnissen um 1,1 %.

Der einzige Wirtschaftszweig, in dem die Produktion im Vorjahresvergleich gestiegen ist, war die Holzindustrie. Die Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) legte im Jahr 2020 preis- und kalenderbereinigt um 3,1 % gegenüber dem Vorjahr zu.

red

Quelle: Statistische Bundesamt

Unfall im Home-Office: Wer haftet eigentlich?

In der Corona-Krise sind die eigenen vier Wände für viele Menschen zum Arbeitsplatz geworden. Was aber, wenn im Zuhause während der Arbeit ein Unfall passiert? 

Grundsätzlich sind Unfälle, die im Home-Office passieren, nur durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, wenn die Tätigkeit direkt in Verbindung mit der Arbeit steht. So ist die Fahrt vom Home-Office beispielsweise zu einer externen Besprechung genauso versichert, wie der Weg innerhalb der Wohnung zum Arbeitsplatz – egal, ob dies der Küchentisch oder ein separates Arbeitszimmer ist.

Sogar ein Wegeunfall kann zu Hause versichert sein. In einem konkreten Fall stürzte eine Frau zu Hause auf einer Treppe, während sie mit ihrem Chef dienstlich telefonierte. Da sie während des Telefonats sogar Laptop und Unterlagen bei sich trug, werteten die Richter den Unfall eindeutig als innerhäuslichen Arbeitsunfall, für den die gesetzliche Unfallversicherung einspringen musste (Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 28/17).

Wer im Home-Office auf Toilette geht, ist bei einem Unfall dagegen nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. In einem konkreten Fall war ein Mann auf dem Rückweg vom heimischen WC an den Arbeitsplatz gestürzt. Er wollte dies als Arbeitsunfall geltend machen, scheiterte aber vor Gericht (Sozialgericht München Az.: S 40 U 227/18).

Wer sich während der Arbeit im Home-Office beispielsweise aus seiner Küche ein Glas Wasser holt und dabei ausrutscht und verletzt, ist ebenfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Denn ein Getränk zu holen, ist reine Privatsache (Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 2/15 R). Hier schützt nur eine private Unfallversicherung.

Ralf Loweg / glp

Immer mehr Kurzarbeit

Kurzarbeit und Home-Office sind in der Corona-Krise für viele Unternehmen zum festen Bestandteil geworden. Denn damit soll der Schaden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgefedert werden. Und diese Strategie geht offenbar auf.

Denn inzwischen lässt fast ein Drittel aller Unternehmen die Mitarbeiter kurzarbeiten. Das zeigt eine aktuelle Erhebung des Münchner Ifo-Instituts. Demnach haben im Januar 31 Prozent der Betriebe die staatlichen Lohnzuschüsse bei der Arbeitsagentur beantragt. Im Dezember waren es 28 Prozent.

Insgesamt seien im Januar 2021 2,6 Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit beschäftigt gewesen. Im Dezember waren es den Daten zufolge noch 2,2 Millionen.

Besonders hart getroffen hat es die Reisebranche. 90 Prozent aller Reisebüros und Reisevermittler haben Kurzarbeitergeld beantragt. Fast genauso schwierig stellt sich die Situation in der Gastronomie dar, wo 86 Prozent der Betriebe kurzarbeiten lassen.

Die einzelnen Industriebranchen entwickeln sich laut Ifo-Institut allerdings recht unterschiedlich. Demnach gehe die Kurzarbeit im Maschinenbau, bei den Metallerzeugern und den Herstellern von Metall-Erzeugnissen zurück. Bei den Autobauern hingegen steige sie. Aktuell seien im Einzelhandel und der Automobilindustrie etwa die Hälfte der Beschäftigten betroffen.

Ralf Loweg / glp

Jetzt wird’s haarig

Die Scheren liegen hübsch poliert auf den Tischen. Denn der Countdown läuft. Am 1. März 2021 öffnen Deutschands Friseursalons wieder. Und das freut vor allem die Männer, wie eine aktuelle Umfrage des Industrieverbandes Körperpflege- und Waschmittel (IKW) zeigt.

Demnach gehen Männer häufiger zum Friseur als Frauen. Die Mehrheit der Männer, nämlich 56 Prozent, wartet höchstens acht Wochen bis zum nächsten Termin. Frauen scheinen da ein längeres Durchhaltevermögen zu haben: Nur 39 Prozent gehen innerhalb von acht Wochen wieder zum Salon ihres Vertrauens. Ein Viertel der Frauen nimmt sich sogar viel länger Zeit und vereinbart seltener als alle zwölf Wochen einen Termin.

Am eiligsten werden es jüngere Männer mit einer Terminvereinbarung nach dem Lockdown haben. 54 Prozent der Jungs zwischen 18 und 29 Jahren suchen normalerweise spätestens nach sechs Wochen ihren Friseur auf, um sich Spitzen schneiden und Kanten trimmen zu lassen. Nach zehn Wochen Friseurabstinenz werden sie es kaum erwarten können, ihren Haarschopf in Form bringen zu lassen. Bei jüngeren Frauen ist es umgekehrt: 60 Prozent warten mindestens acht Wochen zwischen ihren Terminen im Salon, ein Drittel geht sogar seltener als alle zwölf Wochen zum Friseur.

Ralf Loweg / glp

Baden-Württembergs Ministerpräsident kündigt mögliche Öffnung des Einzelhandels an

Der Einzelhandel kämpft ums Überleben – einige musste schon schliessen. Jetzt keimt etwas Hoffnung auf: Sollte Baden-Württemberg stabil unter eine 7-Tage-Inzidenz von 35 kommen, wird das Land gemäß dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz auch schon vor dem 3. März Öffnungen für den Einzelhandel unter Auflagen umsetzen. 

„Wir liegen bundesweit seit mehr als zehn Tagen an der Spitze der Länder und haben durchgehend mit die geringste 7-Tage-Inzidenz Inzidenz. Diese liegt mit Stand vom Mittwoch, 16. Februar in Baden-Württemberg nur noch bei 43,7 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Gespräch mit der Stuttgarter Zeitung/Stuttgarter Nachrichten. Der Abwärtstrend in Baden-Württemberg sei weiter stabil, ähnlich sehe es im Bund aus, so Kretschmann weiter.

„Modellrechnungen kommen zum Schluss, dass wir die Inzidenz von 35 in Baden-Württemberg als erstes Land erreichen könnten, und zwar möglicherweise schon gegen Ende der kommenden Woche.“ Kretschmann wies darauf hin, dass man bei der vergangenen Konferenz der Ministerpräsidenten (MPK) mit der Kanzlerin am 10. Februar beschlossen habe, dass der nächste Öffnungsschritt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Länder erfolgen könne.

„Sollten wir stabil die 35 erreichen, das heißt sollten wir diese Inzidenz im Land über drei bis fünf Tage am Stück unterschreiten, dann werde ich weitere Öffnungsschritte veranlassen“, kündigte Kretschmann im Gespräch mit der Zeitung an. Kitas und Grundschulen öffnen wie geplant vorsichtig und schrittweise am 22. Februar. Am 1. März sollen die Friseure wieder aufmachen können.

Öffnung des Einzelhandels unter Auflagen möglich

„Der nächste Schritt wäre dann, entlang des MPK-Beschlusses, den Einzelhandel im Land zu öffnen. Natürlich mit einem klaren Hygienekonzept, worin eine Begrenzung von einer Kundin oder eines Kunden pro 20 Quadratmetern Verkaufsfläche enthalten ist“, erläuterte Kretschmann.

„Wir wissen, was wir dem Einzelhandel, was wir den Geschäftsinhabern Tag für Tag zumuten. Sollten wir diese stabile Inzidenz unter 35 schon vor der erneuten Beratung der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 3. März beziehungsweise vor dem Ende des jetzt verlängerten Lockdowns am 7. März erreichen, dann werden wir den Einzelhandel auch schon früher öffnen“, versprach Kretschmann.

Zugleich mahnt er aber zu Vorsicht und Behutsamkeit. „Der große Unsicherheitsfaktor sind die Mutanten und die Frage, in welche Maße und wie schnell sie unsere Gesellschaft durchdringen, ja unter Umständen auch zur beherrschenden Virusvariante werden können. Das heißt, wir müssen uns vorsichtig vortasten, Schritt für Schritt. Und sofort reagieren, wenn die Zahlen wieder nach oben schnellen sollten. Ich kann auch nicht garantieren, dass wir nicht mal einen Schritt zurückgehen müssen, eine Öffnung wieder zurücknehmen müssen, wenn der Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung verlangt. Das muss an dieser Stelle auch gesagt sein. Zugleich aber können wir nicht ewig im Lockdown verharren. Wenn wir auf ein bestimmtes Niveau angelangt sind, ein Niveau, auf dem eine Beherrschung des Virus wieder möglich scheint, dann müssen wir vorsichtig Schritt für Schritt unsere Freiheiten wiederherstellen“, warnte Kretschmann abschließend.

red

Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg

Das steckt hinter dem Bitcoin-Höhenflug

Der Bitcoin wird immer wertvoller. Auf der Handels-Plattform Bitstamp stieg der Kurs der Digital-Währung zeitweise um rund fünf Prozent auf 50.331 Dollar (knapp 41.396 Euro), bevor er wieder unter die runde Marke zurückfiel.

Zuletzt hatte sich der seit Monaten andauernde Höhenflug der Krypto-Währung wegen mehrerer Kurstreiber noch einmal beschleunigt. Insbesondere die jüngste Entscheidung des Tesla-Chefs Elon Musk spielte dabei eine Rolle. Der Elektroautobauer hat nach eigenen Angaben einen Milliardenbetrag in Bitcoin investiert und beabsichtigt, die Digital-Währung künftig als Zahlungsmittel zu akzeptieren.

Zugleich hatte der Kreditkarten-Anbieter Mastercard Pläne öffentlich gemacht, künftig Transaktionen mit ausgesuchten Krypto-Währungen zuzulassen. Die zunehmende Akzeptanz des Bitcoins in etablierten Wirtschaftsbereichen gilt als grundlegender Kurstreiber der Krypto-Währung.

Allein seit Weihnachten 2020 hat sich der Bitcoin-Kurs mehr als verdoppelt, seit dem Spätsommer sogar verfünffacht. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass Spekulanten, die auf einen weiteren Höhenflug setzen, auch mit herben Rückschlägen und Verlusten rechnen müssen.

Ralf Loweg / glp

Der Einfluss des US-Präsidenten auf die Börse

Der US-Präsident gilt als der mächtigste Mann der Welt. Entsprechend groß ist auch sein Einfluss auf das Börsen-Barometer. Das Finanzportal Aktien-Depot.de weiß, welche Präsidentschaft seit 1961 den positivsten Effekt auf die wichtigen Aktienindizes der USA hatte.

In einer aktuellen Analyse hat das Unternehmen die Kurse des Dow Jones und S&P 500 nach einem, zehn und 100 Tage im Amt sowie nach der ersten und zweiten Amtszeit erfasst und die prozentuale Entwicklung im Vergleich zum Vorabend der Vereidigung ermittelt.

Am Tag nach der Amtseinführung von Präsident Joseph Biden reagierte der Dow Jones mit einem Plus von 0,83 Prozent – seit über 60 Jahren schien sich keine Vereidigung derart positiv auf den Aktienindex auszuwirken.

Den zweit- und drittbesten Sofort-Effekt hatten die Vereidigungen von Donald Trump und John F. Kennedy: Im Januar 2017 und 1961 stiegen die Kurse um 0,48 beziehungsweise um 0,32 Prozent. Die schlechteste Entwicklung im Vergleich zum Vortag erfuhr der Dow Jones nach dem Amtsantritt von Barack Obama: 2009 sank der Kurs um 4,01 Prozent.

Wie Bidens 100-Tage-Bilanz ausfallen wird, stellt sich Ende April 2021 heraus. Hoffen kann er bis dahin auf einen ähnlich performanten Dow Jones wie unter Lyndon B. Johnson (LBJ). Wie Aktien-Depot.de herausfand, reagierte der Aktienindex während der ersten 100 Tage von LBJ mit einer Verbesserung um 9,57 Prozent – die beste Bilanz nach 100 Tagen im Amt.

Ähnliche Bullenmärkte konnten George Bush Sr. und JFK vorweisen: Unter ihnen kletterte der Dow Jones um 7,86 und 7,07 Prozent. Die mit Abstand wirtschaftlich schlechteste 100-Tage-Bilanz ließ sich unter Gerald Ford erfassen: 1974 fiel der älteste noch bestehende Aktienindex der USA um 20,38 Prozent.

Keine erste Amtszeit hatte auf die US-Börsen einen besseren Effekt als die von Bill Clinton: Der Dow Jones stieg um 110,19 Prozent, während der S&P 500 um 78,5 Prozent zulegte. Obamas erste Amtszeit konnte in Bezug auf den Dow Jones ein 64,83 prozentiges Wirtschaftswachstum vorweisen – Platz zwei des Rankings.

Donald Trump dagegen, der sich stets mit der Entwicklung der Märkte brüstete, erwirkte nach vier Jahren im Amt einen deutlich geringeren Anstieg als sein Vorgänger: Der 45. Präsident der Vereinigten Staaten erreichte nur ein Plus von 58,06 Prozent und landet damit auf Platz drei.

Ralf Loweg / glp

Wegen Kurzarbeit in 2020 – Reallöhne in Deutschland gesunken

Der Nominallohnindex in Deutschland ist nach vorläufigen Ergebnissen der Vierteljährlichen Verdiensterhebung im Jahresdurchschnitt 2020 um gut 0,6 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Das meldete das Statistische Bundesamt im Wiesbaden am Mittwoch. Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um knapp 0,5 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sanken die Reallöhne damit um durchschnittlich 1,0 % gegenüber 2019. Somit mussten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr 2020 anders als zu Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 Verdiensteinbußen hinnehmen.

Die Corona-Krise und der daraus resultierende vermehrte Einsatz von Kurzarbeit hat die gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklung im Jahr 2020 stark beeinflusst und führte erstmals seit Beginn der Erhebung im Jahr 2007 zu einem nominalen Verdienstrückgang. Das Kurzarbeitergeld, das die Einkommensverluste für viele Beschäftigte abgefedert hat, ist hierbei nicht berücksichtigt. Während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 waren die nominalen Verdienste im Jahr 2009 um 0,2 % gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen, die realen Verdienste waren damals um 0,1 % gesunken.

Die Angaben sind vorläufige Ergebnisse über die nominale (nicht preisbereinigte) und reale (preisbereinigte) Entwicklung der Bruttoverdienste in Deutschland im Jahr 2020. Detaillierte und endgültige Daten für das 4. Quartal 2020 und das Jahr 2020 werden voraussichtlich Ende März 2021 veröffentlicht.

red

Quelle: Statistische Bundesamt

Corona trifft den Karneval hart

 In den Karnevals-Hochburgen am Rhein kullern die Tränen: Denn wegen der Corona-Krise ist der Sitzungs- und Straßenkarneval 2021 fast komplett ausgefallen. Das hatte nicht nur Auswirkungen auf das gesellige Zusammensein – das närrische Treiben ist in Deutschland auch ein wirtschaftlicher Faktor.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden von Januar bis November 2020 Karnevals- und Unterhaltungsartikel im Wert von 71,3 Millionen Euro importiert. Das war rund ein Viertel (-23,2 Prozent) weniger als im Vorjahreszeitraum.

Auch der Export von Luftschlangen, Girlanden und Co. fiel von Januar bis November 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um rund ein Viertel (-25,8 Prozent) auf 33,2 Millionen Euro. Wichtigstes Herkunftsland für den deutschen Markt war die Volksrepublik China. Knapp drei Viertel (72,5 Prozent) der von Januar bis November 2020 importierten Artikel kamen mengenmäßig aus China.

Ralf Loweg / glp

So werden Hundebesitzer zu Spar-Füchsen

Millionen von Menschen in Deutschland sind im wahrsten Sinne des Wortes auf den Hund gekommen. Und das ist durchaus positiv gemeint. Die schlechte Nachricht: Für den vierbeinigen Freund müssen Steuern bezahlt werden. Dass man daran aber sparen kann, wissen sicher die wenigsten. Wie das funktioniert, und was dabei zu beachten ist, zeigt der jetzt Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

1. Hundehalterhaftpflicht ist absetzbar:

Die Hundehalterhaftpflicht ist – ebenso wie viele andere private Versicherungen – abzugsfähig. Steuerzahler können also die entsprechenden Beiträge in der Regel als Sonderausgabe in der Steuererklärung angeben.

2. Professionelle Hundebetreuung von der Steuer absetzen:

Füttern und Fell bürsten, ausführen und austoben: Wer sich für die Versorgung, Betreuung oder Pflege seines Hundes professionelle Hilfe ins Haus holt, kann in der Regel einen Teil der Ausgaben von der Steuer absetzen. Das Stichwort lautet hier: haushaltsnahe Dienstleistungen.

Generell liegt die Betonung bei den haushaltsnahen Dienstleistungen ganz klar auf dem ersten Wort. Das heißt, die Pflege und Betreuung des Tieres muss hauptsächlich im Haushalt des Hundebesitzers angesiedelt sein, also in dessen Haus oder Wohnung.

Und noch etwas ist zu beachten: Wie bei allen haushaltsnahen Dienstleistungen sind für das Finanzamt zwei Nachweise wichtig – erstens die Rechnung des jeweiligen Dienstleisters und zweitens der Überweisungsbeleg, der beweist, dass die Rechnung beglichen wurde.

3. Hundefriseur beim Finanzamt geltend machen:

Wer seinen Liebling in einen Hundesalon bringt und ihn dort scheren oder trimmen lässt, der kann die entstehenden Kosten nicht von der Steuer absetzen, da es sich um keine haushaltsnahe Dienstleistung handelt. Wenn allerdings der Hundepfleger und -verschönerer in die Wohnung des Halters kommt, kann das steuerlich berücksichtigt werden. In diesem Fall greifen alle Regeln und Vorgaben, die für haushaltsnahe Dienstleistungen gelten.

Ralf Loweg / glp